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Katja Meier

15.12.2022 Sitzungen 7/62

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Wir alle wünschen uns, bis zu unserem Tod ein möglichst selbstbestimmtes Leben führen zu können, und niemand möchte gern dauerhaft auf Hilfe angewiesen sein. Trotzdem kann das Thema rechtliche Betreuung uns alle irgendwann einholen. Aufgrund des demografischen Wandels spielt die rechtliche Betreuung in unserer Gesellschaft und gerade auch hier in Sachsen eine immer größere Rolle; denn immer mehr Menschen erreichen ein hohes Alter und werden dann teilweise hilfsbedürftig. Aber nicht nur das Alter, auch ein Unfall oder eine schwere Krankheit können dazu führen, dass wir unsere Angelegenheiten plötzlich nicht mehr selbst regeln können und auf fremde Hilfe angewiesen sind. Im vergangenen Jahr hat nun – die Vorredner haben es angesprochen – der Bundesgesetzgeber eine umfassende Reform des Betreuungsrechts beschlossen, die zum 1. Januar 2023 in Kraft tritt. Unsere Aufgabe als Landesgesetzgeber war es nun, diese Betreuungsrechtsreform in das Landesrecht umzusetzen. Ganz zentral ist dabei, dass die Finanzierung der Querschnittsarbeit der Betreuungsvereine in Sachsen neugestaltet wird. Das Bundesrecht verpflichtet die Länder ab dem 1. Januar dazu, die Betreuungsvereine zur Erfüllung ihrer Querschnittsaufgabe bedarfsgerecht finanziell auszustatten. Deshalb war es in Sachsen notwendig, die Vergütung vom Kopf auf die Füße zu stellen. Mit dem neuen Vergütungsmodell werden die Vereine anders als bisher für jede Leistung, die sie erbringen, konkret vergütet. Damit schaffen wir Rechts- und Planungssicherheit für die Vereine und setzen die Vorgaben des Bundesgesetzgebers im Rahmen der Betreuungsrechtsreform um. Unser Ziel ist es, die Vereine für ihre Querschnittsarbeit fair und leistungsgerecht zu vergüten. Das bedeutet auch, dass die Betreuungsvereine deutlich mehr Mittel bekommen als bisher. Aktuell gibt es in Sachsen insgesamt circa 30 anerkannte Betreuungsvereine. Diese Vereine haben im Rahmen der bisherigen Förderung vom Freistaat jährlich insgesamt 400 000 Euro für ihre Querschnittsarbeit erhalten. Mit dem neuen Vergütungssystem erhalten die Betreuungsvereine 1,4 Millionen Euro. Ich finde, das ist schon ein Quantensprung. Diese Steigerung ist aber tatsächlich mehr als gerechtfertigt. Einerseits erhalten die Betreuungsvereine im Zuge der Betreuungsrechtsreform vom Bund zum Teil neue Aufgaben, andererseits ist es auch eine Frage der Wertschätzung. Schließlich stellen die Betreuungsvereine mit ihrer Arbeit sicher, dass die circa 27 000 ehrenamtlichen Betreuerinnen und Betreuer in Sachsen fachkundig beraten, begleitet und unterstützt werden. Wer mit dem Thema rechtliche Betreuung schon einmal in Berührung gekommen ist, der weiß, wie wichtig genau diese Betreuungsvereine und ihre Querschnittsarbeit sind. Diese bedeutet, die Bürgerinnen und Bürger über betreuungsrechtliche Fragen, Vorsorgevollmachten, Patientenverfügungen zu informieren und zu beraten sowie die ehrenamtlichen Betreuerinnen und Betreuer bei ihrer Arbeit zu begleiten und zu unterstützen. Für die Arbeit der Betreuungsvereine ist es wichtig, dass sie einerseits gut finanziert werden; aber es bedeutet eben auch eine Würdigung und eine Förderung dieses Ehrenamts. Wenn der Freistaat diese Arbeit angemessen honoriert, dann kann er auf lange Sicht sogar Geld sparen. Wenn wir ehrenamtliche Betreuerinnen und Betreuer unterstützen und stärken, vermeiden wir Berufsbetreuung, die für den Freistaat um ein Vielfaches teurer ist. Aber diese Einsparungen sind hier nicht der ausschlaggebende Faktor. Vor allem sollten wir beim Thema ehrenamtliche Betreuerinnen und Betreuer die zu betreuende Person im Fokus – im Mittelpunkt – haben, denn der Mensch steht bei der ehrenamtlichen Betreuung noch stärker im Vordergrund als bei der Berufsbetreuung. Zwischen der betreuten Person und ihrer ehrenamtlichen Betreuerin oder ihrem ehrenamtlichen Betreuer besteht häufig eine enge oder familiäre Bindung. Wenn bei der Betreuung nicht ständig auf die Uhr geschaut werden muss, dann kann ganz anders auf die Bedürfnisse der betroffenen Person eingegangen werden. Daher ist es richtig und notwendig, dass wir die Betreuungsvereine bei ihrer Arbeit angemessen finanziell unterstützen. Ein besonderes Augenmerk legt das neue Vergütungskonzept auf die Situation der Betreuungsvereine gerade in den ländlichen Regionen. Viele kleinere und ländlich gelegene Vereine haben im Rahmen der bisherigen Förderung davon abgesehen, überhaupt staatliche Mittel in Anspruch zu nehmen, weil die Voraussetzungen und das Verfahren nicht auf ihre Bedürfnisse und ihre Arbeit zugeschnitten waren. Das wird sich mit dem neuen Vergütungskonzept ändern – es ist auch höchste Zeit, meine sehr verehrten Damen und Herren. Vielen Betreuungsvereinen droht eine Unterfinanzierung. Das würde bedeuten, dass sich viele von ihnen gerade aus den ländlichen Regionen zurückziehen. Das müssen wir tatsächlich auch ernst nehmen. Schon jetzt haben wir außerhalb der kreisfreien Städte eine rückläufige Entwicklung. Allein im vergangenen Jahr haben sich zwei weitere Vereine in ländlichen Regionen aufgelöst, sodass im Freistaat derzeit nur noch 32 Betreuungsvereine aktiv sind. Diese Entwicklung müssen wir stoppen. Das haben wir getan, indem wir jetzt diesen Gesetzentwurf mit der entsprechenden Vergütung vorgelegt haben. In der schriftlichen Anhörung zum Gesetzentwurf im Rechtsausschuss ist noch einmal sehr deutlich geworden, welche wichtige und wertvolle Arbeit die Betreuungsvereine gerade eben in den ländlichen Regionen leisten. Natürlich ist mir bewusst, dass bei einem so grundlegenden Gesetzesvorhaben Enttäuschungen am Ende nicht ausbleiben – einer wurde von Herrn Gebhardt zitiert. Manch ein Betreuungsverein hat sich sicher eine noch großzügigere finanzielle Unterstützung gewünscht. Deshalb freue ich mich umso mehr, dass die Koalitionsfraktionen diesen Änderungsantrag vorgelegt haben, der dem noch einmal Rechnung trägt. Er sieht eine maßvolle Erhöhung der Grundvergütung sowie einzelner Bestandteile der Leistungsvergütung unter Beibehaltung der nach oben hin gedeckelten Maximalvergütung vor. Zudem wird der Evaluierungszeitraum für die Neuregelung von bisher vier auf zwei Jahre verkürzt. Das gibt uns die Möglichkeit, das neue Vergütungssystem relativ zeitnah zu überprüfen und zu bewerten und, wenn nötig, nachzubessern, wenn es Fehlentwicklungen geben sollte. Der Änderungsantrag der Linksfraktion – er wurde bereits angesprochen – ist gut gemeint. Wenn er eine massive Erhöhung der Grundvergütung auf 100 000 Euro pro Jahr vorsieht und zudem auch noch pauschal und ohne jeglichen Leistungsnachweis zusätzlich zur Leistungsvergütung an die Vereine ausgezahlt werden soll, dann schießt das meines Erachtens ein wenig über das Ziel hinaus. Damit lässt sich aus meiner Sicht vor allem die Qualität – das ist das Entscheidende der Querschnittsaufgabe – nicht wirklich verbessern. Eher müssten wir befürchten, dass die Gesamtkosten für den Freistaat Sachsen am Ende nicht mehr zu kontrollieren sind. Wir beschließen heute – auch das haben wir gehört – nicht nur das Gesetz zum Betreuungsrecht, uns liegen auch Änderungen des Ausführungsgesetzes vor, was die Juristenausbildung betrifft. Wir haben es gehört: Es soll jetzt möglich sein – auch das ist Umsetzung von Bundesrecht – , dass der juristische Vorbereitungsdienst künftig auch in Teilzeit abgeleistet werden kann. In der Tat, das ist auf jeden Fall ein sehr wichtiger Schritt im Hinblick auf die Vereinbarkeit von Beruf und Familie für Referendarinnen und Referendare. Die von den Koalitionsfraktionen beantragte Eilausfertigung des Gesetzes ist, wir haben es ebenso gehört, deshalb dringend notwendig, weil sowohl die eine als auch die andere Vorschrift zum 1. Januar 2023 in Kraft treten sollen. Wir möchten das natürlich beides – das Betreuungsrecht, aber auch das Teilzeitreferendariat – zum 1. Januar 2023 ermöglichen. Daher würde ich mich sehr freuen, wenn Sie diesen Gesetzentwurf und vor allem auch die Änderungsanträge unterstützen. Vielen Dank. (Beifall bei den BÜNDNISGRÜNEN und der CDU) Erste Vizepräsidentin Andrea Dombois: Meine Damen und Herren! Wir können damit zur Abstimmung kommen. Ich rufe auf: Zweites Gesetz zur Anpassung von Vorschriften mit Bezug zur Justiz. Wir stimmen auf der Grundlage der Beschlussempfehlung des Ausschusses für Verfassung und Recht, Demokratie, Europa und Gleichstellung in der Drucksache 7/11479 ab. Es liegt ein Änderungsantrag der Fraktion DIE LINKE in der Drucksache 7/11520 vor. Ich sehe, dass die Einbringung gewünscht ist. Herr Abg. Gebhardt.

Protokoll ↗