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Kathleen Kuhfuß

GRÜNE 15.12.2022 Sitzungen 7/62

Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Bevor ich in das Sächsische Krankenhausgesetz einsteige, möchte ich gern noch meinen Wissenserwerb mit Ihnen teilen. Ich habe heute etwas ganz Fundamentales gelernt: Unsere Staatsministerin für Soziales, Frau Petra Köpping, ist Geschäftsführerin bei Paracelsus. Das wusste ich noch gar nicht. Sie hat nämlich das Krankenhaus in Reichenbach geschlossen. Das kann aber nur die Geschäftsführung tun. Ich sage das deshalb, weil es deutlich macht, dass auch nach einem langen Diskussionsprozess in den Ausschüssen, in Anhörungen und Ähnlichem, anscheinend hier im Haus noch nicht klar ist, dass die 78 Krankenhäuser in Sachsen entweder aktionärsgeführt, gemeinnützig oder kommunal sind; kaum eines dieser Krankenhäuser gehört uns und es ist damit auch nicht die Staatsministerin, die die Krankenhäuser schließt. Aber vielleicht kann das ja heute sozusagen verstoffwechselt werden. Das Krankenhausgesetz war seit über 30 Jahren renovierungsbedürftig. Der Prozess ist von meinen Vorrednern bereits besprochen worden. Es war ein einzigartiger Beteiligungsprozess, den wir, glaube ich, so im Freistaat noch nie erlebt haben. Nicht nur der Beteiligungsprozess war aufwendig und intensiv, sondern auch das Verfahren im Kabinett und hier im Ausschuss. Meinen ganz herzlichen Dank all jenen, die daran mitgewirkt haben, insbesondere auch dem Haus der Staatssekretärin Dagmar Neukirch, aber natürlich auch der Kollegin Frau Rügen. (Beifall der Staatsministerinnen Petra Köpping und Barbara Klepsch) Mit diesem Gesetz ist es uns vielleicht möglich, unsere sächsische Krankenhausversorgung zukunftsfest zu machen. Warum sage ich „vielleicht“? Wir haben nicht nur Corona hinter uns gebracht, wir haben nicht nur einen völlig überlasteten Personalkörper, wir haben einen Fachkräftemangel und wir haben Herausforderungen wie den Energiemangel oder aktuell extrem hohe Bedarfe in der Kinderheilkunde. Deshalb sage ich „vielleicht“. Dieses Krankenhausgesetz schafft zumindest die Rahmenbedingungen dafür, dass es zukunftsfest sein kann, weil niemand – das haben wir, denke ich, alle in den letzten drei Jahren gelernt – genau weiß, was Zukunft ist: Dieses Krankenhausgesetz versucht einen Spagat zu finden zwischen dem, was wir bereit sind, was auch die Bürger bereit sind, an Steuer- und Beitragsfinanzierung ins System zu bringen, und den betrieblichen Erfordernissen an Personal, Energie und Ausstattung, denn dieser Spagat wird immer größer. Die Bedarfe von Patientinnen und Patienten stehen heute im Mittelpunkt, sie standen in den letzten Jahren im Mittelpunkt und sie werden auch in Zukunft im Mittelpunkt stehen. Es wird darum gehen, dass wir diese Bedarfe mit einem guten Augenmaß kommuniziert und umgesetzt bekommen, und darum, dass diese Veränderungsprozesse von uns als Politik, von der Verwaltung, aber auch von den Klinikträgern gut kommuniziert werden und es ein Erwartungsmanagement gibt. So gibt es im neuen Krankenhausgesetz die Möglichkeit, die Entwicklung von Krankenhäusern zu Gesundheitszentren zu gestalten. Das ist für uns als GRÜNE ein sehr wichtiger Schritt; denn Menschen brauchen vor Ort Ansprechpersonen, verlässliche Angebote, kurze Wege, wenn es um Notfälle geht, um Kinder oder auch, wenn es um die Angebote der Geriatrie geht. Mit dem Gesetzentwurf stellen wir die Weichen, um mit der zunehmenden Ambulantisierung und trotz Fachkräftemangel die erforderliche medizinische Versorgung gerade im ländlichen Raum weitgehend sicherzustellen. Hier fügen sich der sächsische Weg und das, was die Krankenhausreform auf Bundesebene gerade vorbereitet: dass eine solche sektorenübergreifende Versorgung, zum Beispiel mit überfällig angepassten Fallpauschalen oder Telekonsilien, ermöglicht wird. Dies soll in der Perspektive nicht nur die wirtschaftliche Situation der Kliniken verbessern, sondern auch die Zufriedenheit der Patientinnen und Patienten steigern. An dieser Stelle möchte ich gern auf Herrn Schaufel eingehen: Die Zufriedenheit von Patientinnen und Patienten ist nicht dadurch definiert, dass es ein Krankenhaus gibt, in dem man möglichst lange bleiben sollte, (Beifall der Abg. Sabine Friedel, SPD) sondern dadurch, dass sie wissen, wo sie hingehen sollen, wenn es ihnen nicht gut geht oder wenn ein spezialisierter Eingriff vorgenommen werden muss, dass sie aber auch weitestgehend ihre Möglichkeiten nutzen können, diese Dinge ambulant machen zu lassen. Das ist Patientenzufriedenheit. Besonders erfreulich ist in diesem Zusammenhang, dass auch die Bundesregierung die Tagesbehandlung als weitere Behandlungsform in den Krankenhäusern einführt und in solchen Fällen den Menschen die Übernachtungen erspart, soweit der Schweregrad der Erkrankung dies zulässt. Nicht nur der Bund, auch wir bleiben weiter bei den drei Stufen – das hat Alexander Dierks bereits gesagt –, die sich als gut erwiesen haben. Die drei Stufen der Krankenhausversorgung sind in Sachsen: Regelversorger, Schwerpunktversorger und Maximalversorger. Die Idee dahinter ist: Wenn Ressourcen und Personal knapp sind, aber gleichzeitig ein Anspruch auf höchstmögliche Qualität besteht, muss man sich immer die Frage stellen: Wo muss die Versorgung wirklich wohnortnah sein und damit vor Ort von einem Regelversorger sichergestellt werden, und wo wird über einen Maximalversorger die gesamte Palette an hoch spezialisierter Leistung angeboten? Der Auftrag für uns ist also, von der Notfallversorgung bis hin zu Intensivmedizin sicherzustellen, dass die Behandlungsqualität für die sächsische Bevölkerung bedarfsgerecht vorhanden ist. Der Auftrag ist nicht, dass es in jeder Ecke von Sachsen möglich ist, sich seine Hüfte in einem zertifizierten Zentrum operieren oder eine hoch spezialisierte Neuro-OP machen zu lassen. Das ist ein Blödsinn, der von der rechten Seite immer wieder kommt und der von den Menschen so überhaupt nicht nachgefragt wird. Sie wollen bei einem akuten Problem vor Ort versorgt werden, sie wollen mit spezifischen Dingen bestmöglich versorgt werden und sind dazu bereit, auch über 80 Kilometer zu fahren. (Beifall bei den BÜNDNISGRÜNEN und der CDU) Dies bedeutet: Wir müssen die Umbauprozesse anstoßen, die Grund- und Notfallversorgung in sächsischen Regionen langfristig sicherstellen und Krankenhäuser mit hoher Qualität und Kompetenz für spezielle Operationen und Behandlungen sichern. Dazu brauchen wir auch die Krankenhausreform der Bundesregierung und die Krankenhausträger, die diesen Prozess mitgestalten. Ein weiterer Schritt hin zur Basis in der Versorgung sehen wir in den Regionalkonferenzen. Auch das ist schon besprochen worden. Wir sind recht zufrieden mit den Menschen, die jetzt in den Regionalkonferenzen sitzen. Wir finden es gut, dass die Regionalkonferenzen deutlich weiter ausgeprägt worden sind, weil die Menschen und Verantwortungsträger gemeinsam vor Ort nach der besten Lösung suchen müssen. Einen weiteren wichtigen Umbauprozess im Freistaat Sachsen sehen wir in dem Umbau zu Green-Kliniken. Das machen wir nicht nur, weil wir GRÜNE Klimaschutzfanatiker sind, sondern weil wir GRÜNE gerne diesem Land mitgeben wollen, dass gesenkte Betriebskosten in der Perspektive uns allen helfen. Wir haben im Gesetz deshalb verankert, dass nicht nur nach den kalkulierten Baukosten bewertet wird, sondern auch die Folgekosten eine Rolle bei der Bezuschussung von Investitionen spielen. Damit soll sichergestellt werden, dass die Mehrkosten von energetischer Sanierung finanziert werden. Diese Mehrkosten rechnen sich für den Klinikträger und auch für den Steuerzahler. Gelegentlich – und das kam auch heute wieder – stellt sich die Frage, warum wir die sächsische Krankenhauslandschaft anpassen und nicht einfach mehr Geld ins System geben. Daher stelle ich am Ende gern noch einmal dar, was die Rahmenbedingungen in der Gesundheitsversorgung sind. Derzeit investieren wir bundesweit 441 Milliarden Euro in das System; das sind 13,1 % des Bruttoinlandsproduktes. Diese werden hauptsächlich von den Einwohnern der Bundesrepublik Deutschland durch Beitragszahlungen getragen. Seit einigen Jahren entwickeln sich dieser Beitrag und das Bruttoinlandsprodukt exponenziell. Das bedeutet, dass insbesondere untere und mittlere Einkommensschichten perspektivisch Probleme damit haben werden, ihren Beitrag zu leisten. Das muss gestoppt werden. Ich kann als GRÜNE davon träumen, dass es eine Versicherung für alle gibt. Ich würde mir auch sehr wünschen, dass wir an der Beitragsbemessungsgrenze herumschrauben. Aber eines ist klar: Wir müssen die Kosten so im Rahmen halten, dass sie für uns bezahlbar sind. Ein weiterer wichtiger Faktor ist, dass in Deutschland in den nächsten zehn Jahren 500 000 Beschäftigte den Beruf verlassen, weil sie herausaltern oder einen anderen Beruf ergreifen. Diese werden wir nicht ersetzen können. Wenn wir als Sachsen es nicht schaffen, extrem interessant für Migration zu werden, müssen wir mit diesem wenigen Personal gut haushalten können. Allein diese zwei Rahmenbedingungen machen deutlich, dass es dringend geboten ist, Anpassungen des Systems gesetzlich zu ermöglichen. In diesem Sinne werbe ich für die Zustimmung zum Gesetzentwurf. Wir sind überzeugt, dass wir hier einen guten Baustein für unsere sächsische Krankenhauslandschaft legen, der durch die auf der Bundesebene bereits angekündigten Reformvorschläge flankiert wird. Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall bei den BÜNDNISGRÜNEN, der CDU und der Staatsregierung) Zweiter Vizepräsident André Wendt: Kollegin Kuhfuß sprach für die Fraktion BÜNDNISGRÜNE. Kollegin Lang spricht jetzt für die Fraktion der SPD. Bitte schön, Frau Kollegin.

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