Katja Meier
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Lieber Herr Gebhardt! Wenn Sie Digitalisierung nicht als ein Thema begreifen, dann haben Sie mir, glaube ich, in den letzten drei Jahren in diesem Hohen Haus und im Ausschuss nicht zugehört. Die sächsische Justiz steht vor zwei großen Herausforderungen. Das ist einerseits der demografische Wandel, weil ein Großteil der Richterinnen und Richter, der Staatsanwältinnen und Staatsanwälte in den nächsten Jahren in ihren wohlverdienten Ruhestand geht und wir diesen Prozess begleiten und neue Richterinnen und Richter, Staatsanwältinnen und Staatsanwälte für die sächsische Justiz gewinnen wollen. Wir haben heute über das Teilzeitreferendariat und viele andere Stellschrauben gesprochen, die wir drehen, um gutes Personal, um gute Juristinnen und Juristen für unsere sächsische Justiz zu gewinnen. Die zweite große Herausforderung für die sächsische Justiz ist die Digitalisierung. Unter dem Stichwort Digitalisierung läuft eine Reihe von Aktualisierungs- und Wandlungsprozessen ab. Ich würde hier, wie man es aus ITZusammenhängen kennt, durchaus von Updates sprechen, wenn die Updates nicht so einen zweifelhaften Ruf bei vielen Nutzerinnen und Nutzern von PC hätten. Updates sind diese etwas undurchschaubaren automatischen Vorgänge, die diskret im Hintergrund laufen und man hofft, wenn sie abgeschlossen sind, dass noch alles funktioniert wie vorher auch. Ein Update in diesem Sinne wird dem, was alles in der sächsischen Justiz beim Thema Digitalisierung geschieht, aber nicht gerecht. Man könnte hier viel mehr von einem epochalen Umbruch sprechen. Der umfangreichste Transformationsprozess betrifft das Thema elektronische Verfahrensakte. Wir alle wissen – wenn Sie mir die letzten drei Jahre zugehört haben, umso mehr –, dass zum 1. Januar 2026 sämtliche sächsischen Gerichte und Staatsanwaltschaften die E-Akte eingeführt haben müssen. Diesen Prozess zu gestalten ist Aufgabe unserer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Ministerium. An dieser Stelle gilt der Dank, liebe Hanka Kliese, vor allem den großartigen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern in meinem Haus, die das mit voller Hingabe und Genauigkeit umsetzen, sodass wir pünktlich in allen Pilotierungsphasen einsteigen und jeder Schritt genau evaluiert wird, damit wir diesen Termin einhalten können. In diesem Jahr konnten wir einen großen Meilenstein miteinander feiern. Herr Otto und Ihr finanzpolitischer Sprecher waren auch zugegen. Im Juni war es so weit, dass die gesamte Arbeitsgerichtsbarkeit im Freistaat Sachsen flächendeckend mit der elektronischen Verfahrensakte arbeitet. Damit – sowie mit den über 60 000 elektronischen Akten, die es bereits in der gesamten sächsischen Justiz gibt – stehen wir, Herr Dringenberg, im Vergleich zu allen anderen Bundesländern auf Platz 6 und führen sogar, wenn wir die ostdeutschen Bundesländer anschauen, die Spitzenposition an. Hier davon zu reden, dass Sie uns zum Jagen tragen müssen, ist weit gefehlt. – Wir sind hier in Sachsen gut vorangeschritten. Allerdings verrät diese einzelne Erfolgsgeschichte, was die Arbeitsgerichtsbarkeit angeht, der sukzessiven Einführung der E-Akte, längst nicht das ganze Ausmaß der Digitalisierung in der sächsischen Justiz. Digitalisierung heißt auch, eine neue Form der Arbeitskultur, flexibleres Arbeiten und es bedeutetet Anschaffungen und Wartung von viel Hardware. All das war lange Zeit kein Thema, zugegebenermaßen. Erst seitdem wir über die E-Akte reden, ist es für viele Bedienstete wichtig geworden, aus der Ferne auf die dienstlichen Arbeitsplatzumgebungen zuzugreifen. Warum dieser Umstellungsprozess nötig ist, ist in den letzten zweieinhalb Jahren bedingt durch Corona viel deutlicher geworden. Ohne die großen Anstrengungen beim Thema Digitalisierung wäre es der sächsischen Justiz in dieser Zeit nicht gelungen, die Arbeitsfähigkeit dieses Geschäftsbereichs aufrechtzuerhalten. Angesichts der letzten beiden Jahre fragt sich heute niemand mehr, warum wir all die Notebooks, Monitore und Kartenlesegeräte brauchen. Es dürfte niemand mehr bezweifeln, dass auch die Gerichtssäle im Freistaat eine zeitgemäße Ausstattung benötigen, nicht nur um Verhandlungen mit der E-Akte durchführen zu können, sondern auch was Videokonferenzsysteme angeht, damit Verhandlungen mit Bild- und Tonübertragung möglich sind. Aktuell steht den sächsischen Gerichten für Videokonferenzen eine Serverlösung über Webex zur Verfügung, mit der wir bereits gute Erfahrungen gemacht haben. Ähnlich gut schneidet BigBlueButton ab, über die demnächst ebenfalls eine Serverlösung bereitgestellt werden soll. Das Videokonferenzsystem befindet sich momentan in der Freigabeprüfung, die allerdings noch in diesem Jahr abgeschlossen werden soll, bevor der flächendeckende Rollout erfolgt. Mir sei noch kurz gestattet, zu erwähnen, weil über die Arbeitsgruppe des Bundes berichtet wurde, an der der Freistaat bzw. wir als Ministerium beteiligt sind. Leider kommt der Bund an der Stelle nicht voran, deutschlandweit ein System auf die Schiene zu bringen. Deshalb haben wir uns im Freistaat Sachsen überlegt, eigene Schritte zu gehen. Das haben wir mit BigBlueButton gemacht. Uns auch hier zu unterstellen, wir würden warten und dann irgendwie reagieren, schlägt völlig fehl. Wir haben erkannt, dass der Bund nicht vorangeht, dass es hier nicht vorwärtsgeht. Deshalb haben die Kolleginnen und Kollegen in der sächsischen Justiz gehandelt, um die Möglichkeit zu bieten, weiterhin Videokonferenzverhandlungen datenschutzsicher durchführen zu können. Parallel hierzu statten wir die sächsischen Gerichte mit der nötigen Hardware aus. Das sind zunächst Interimslösungen, also mobile Geräte, die nicht fix an einem Standort angebracht werden. Damit die Videokonferenztechnik aber dauerhaft stationär eingerichtet werden kann, müssen wir zunächst die notwendige Verkabelung anbringen. Mit dieser werden die Säle derzeit im Zuge der Einführung der EAkte ausgestattet. Zugleich wird überprüft, ob die geplante Ausstattung noch einiger Änderungen oder Ergänzungen bedarf. Die Details dazu gilt es noch zu klären. Grundsätzlich steht aber fest, dass der Gerichtssaal der Zukunft nicht ohne Videokonferenztechnik auskommen wird. Die Zahl der Verhandlungen, in denen diese Technik zum Einsatz kommt, wird weiter steigen. Selbstverständlich werden wir den Sächsischen Landtag regelmäßig darüber informieren, in welchem Umfang dies geschieht. Deshalb ist der Änderungsantrag, den die AfD hier eingebracht hat, entbehrlich, weil wir darüber in Zukunft weiter berichten werden. Fest steht, dass die Ausweitung der Videoverhandlung eine gute Nachricht für unseren Rechtsstaat ist; denn mit Videokonferenzsystemen können wir besser auf die besonderen Belange von Verfahrensbeteiligten eingehen. Wir können die Verfahren durchaus vereinfachen. Das bedeutet, an vielen Stellen – Frau Leithoff hat es gesagt – eine enorme Zeitersparnis. Wir müssen uns aber auch darüber im Klaren sein, dass es diesen Fortschritt nicht zum Nulltarif gibt. Das ist bei den Updates immer besonders, wenn es um die wirklich nützlichen geht, die das System schneller und effizienter machen. Als Nutzerinnen und Nutzer von Technik im privaten Bereich, glaube ich, kennen Sie es alle. Das Problem ist: Es hilft nichts, sich die neue Technik bloß anzuschaffen, solange man nicht auch über die Zeit und Expertise verfügt, sich mindestens einmal die Tutorials anzuschauen, oder besser noch Menschen in der Nähe weiß, die sich auskennen und die das Ganze bedienen können. Das heißt für uns, wir brauchen gut ausgebildete Juristinnen und Juristen, die mit diesen Tools umgehen können. Wir brauchen gutes IT-Personal für die Anwenderbetreuung. Auch da sind wir vorangegangen und bilden jetzt in Meißen entsprechendes Personal mit diesen IT- und Justizkenntnissen aus. Es ist an dieser Stelle auch noch einmal wichtig zu bemerken, dass wir ohne die nötigen Stellen und ohne die Sachmittel beim Großprojekt Digitalisierung nicht die nächsten Schritte gehen können. Ohne angemessene Ausstattung und die nötige Zuweisung im Haushalt, wird unser Rechtsstaat nicht in den Genuss der Updates kommen, die er dringend benötigt. Deshalb zwei, drei Worte zum Pakt für den Rechtsstaat: Ich habe mich darüber gefreut, nicht nur das. Ich habe mich als sächsische Justizministerin explizit dafür eingesetzt, dass sich der Pakt für den Rechtsstaat im Koalitionsvertrag des Bundes in einem Update wiederfindet. In dem Pakt für den Rechtsstaat 2.0 geht es um das Personal auf der einen Seite. Aber auf der anderen Seite, das ist die zweite große Herausforderung, ist es ein Digitalpakt, der dort am Ende verankert wurde. Das Ergebnis ist – und das sei in der Deutlichkeit gesagt –, dass der Bundesjustizminister jetzt beides in einem Topf zusammenschmeißt und kräftig umrührt, einen Pakt für die Digitalisierung daraus macht und nichts mehr von beidem wissen will. Er stellt 200 Millionen Euro für die nächsten Jahre in Aussicht, was 50 Millionen Euro im Jahr sind, und das wird für dieses große Projekt der Digitalisierung für alle 16 Bundesländer beileibe nicht ausreichen. Das heißt, wir werden als Justizministerinnen und Justizminister der Länder weiter in Richtung des Bundesjustizministeriums agieren, werden diese Themen weiter bei der JuMiKo besprechen und haben dafür auch die Unterstützung der Finanzminister der Länder, die sich mit diesem Thema ebenfalls beschäftigt haben, und wir haben die Unterstützung der Ministerpräsidenten der Länder, die sich bei der letzten MPK auch mit dem Pakt für den Rechtsstaat beschäftigt, aber keinen Beschluss gefasst haben, weil sie mit dem, was dort vorgelegt wurde, nicht zufrieden waren und an diesem Thema dranbleiben. Sie sehen, es ist ein deutschlandweiter Prozess, und alle ziehen hier an einem Strang, weil es darum geht, den Rechtsstaat nicht nur zu sichern, sondern auch gut auszustatten. Deshalb danke für diesen Antrag. Wie gesagt, wir werden an dieser Stelle gern weiter berichten, aber dass Sie uns hier zum Jagen tragen müssen, ist wirklich weit gefehlt. Vielen Dank. (Beifall bei den BÜNDNISGRÜNEN und der CDU) Dritte Vizepräsidentin Luise Neuhaus-Wartenberg: Das war Frau Staatsministerin Katja Meier. Am Mikrofon 1 Rico Gebhardt, bitte.
