Dr. Joachim Keiler
Natürlich. Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich habe mich spontan zu Wort gemeldet, Herr Lippmann, weil ich Ihren Ausführungen sehr interessiert zugehört habe. Natürlich wäre die Fragestellung auch eine Nummer kleiner gegangen. Der Herr Kollege Ulbrich hat soeben ausgeführt, dass wir über Bußgelder gesprochen haben. Bußgelder unterliegen, das hat er schon gesagt, dem Opportunitätsprinzip. Sie haben das munter mit Strafverfahren vermengt – vielleicht „Weihnachtsamnesie“. Es geht nicht um Strafverfahren. (Rico Gebhardt, DIE LINKE: Er hat doch etwas von Staatsanwaltschaft geredet!) Ach, Herr Gebhardt. Es geht nicht um Strafverfahren. Das Strafrecht ist eine ganz andere Dimension. Wenn Sie, ich mache es relativ kurz, den Rechtsstaat reklamieren, dann müssen Sie einmal das Opportunitätsprinzip betrachten. Darin ist eine Zweckmäßigkeitsüberlegung enthalten. Sie hatten gerade die Justiz angesprochen. Die Justiz gilt es definitiv zu entlasten. Ich sitze seit etlichen Monaten in vielen Bußgeldverfahren vor den Amtsgerichten. Zum Teil – so meine Erfahrungen in der Praxis – werden sie im Vorfeld schon eingestellt. Wenn sie verhandelt werden, dann setzen die Bußgeldrichter die Ordnungswidrigkeitsbeträge von 500 und 250 Euro auf 50 Euro herab. (Zuruf der Staatsministerin Katja Meier) Sie sagen, das sei die Unabhängigkeit der Justiz, selbstverständlich. Natürlich kann die Justiz das auch machen. Man könnte es aber auch angesichts der deutlichen Erkenntnis kumulativ machen, dass in einer Vielzahl der Fälle die Bußgelder unangemessen und teilweise auch falsch austenoriert sind. Ich kann Ihnen einen Fall aus der Praxis nennen, da war kein Bußgeldtatbestand für das Vorweisen eines Attests vorhanden. Er war gar nicht austenoriert. Diese sind gleich paketweise, weil es technisch schlecht gemacht war, eingestellt worden. Das könnte man, um die Justiz zu entlasten, durchaus auch einmal kumulativ machen. Darum geht es uns. Es geht uns nicht darum, den Rechtsstaat durcheinander zu würfeln oder die Kompetenz der Justiz zu beschneiden. Es ist einfach eine Zumutung für die Justiz, was dort passiert. Das ist der Punkt. (Beifall bei der AfD) Die Justiz entlasten sie am besten, indem derart unsinnige Verfahren von der Justiz ferngehalten werden. Man kann es auch im Verwaltungsverfahren vorab schon beenden. Die Verwaltungsbehörde kann auch schauen und angewiesen werden und zum Beispiel Bußgelder für Versammlungen mit mehr als zehn Personen gemäß § 47 OWiG in Verbindung mit StPO einfach beenden. Darum geht es, um nichts anderes. Danke. (Beifall bei der AfD)
