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Christin Melcher

GRÜNE 15.12.2022 Sitzungen 7/62

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Am vergangenen Freitag stellten die Behindertenbeauftragten des Bundes und der Länder fest: Das Menschenrecht auf inklusive Bildung wird in Deutschland noch immer nicht flächendeckend gewährt. Der Anteil der Schülerinnen und Schüler mit sonderpädagogischem Förderbedarf ist in den vergangenen Jahren weiter gestiegen. Die Exklusionsquote, also der Anteil der Schülerinnen und Schüler mit Förderbedarf, die nicht inklusiv beschult werden, sinkt kaum. Drei von vier jungen Menschen verlassen die Förderschule ohne Abschluss. Ich möchte diesen Befunden weitere zur Seite stellen: In Sachsen hat sich der Anteil inklusiv beschulter Schülerinnen und Schüler seit 2015 von 31,7 auf 36,4 % erhöht. Die Förderschulpflicht wurde mit der letzten Schulgesetznovelle 2017 abgeschafft. Es wurden 64 Kooperationsverbünde gebildet, um eine wohnortnahe inklusive Beschulung zu sichern. Gleichzeitig beträgt der Anteil der Schülerinnen und Schüler, denen ein sonderpädagogischer Förderbedarf attestiert wird, im Freistaat unverändert 7,8 %. Liebe Kolleginnen und Kollegen! Die Zahlen und Befunde zeigen eins, in punkto inklusives Schulsystem ist einiges passiert, aber gleichzeitig ist noch viel zu tun. Wir BÜNDNISGRÜNE streben eine inklusive Gesellschaft an. Wir wollen, dass Kinder mit und ohne Behinderung miteinander leben und eben auch lernen können. Es ist wichtig, dass sich Kinder in all ihrer Vielfalt und mit ihren jeweiligen Besonderheiten in Kita und Schule begegnen. Das ist wichtig für ihre individuelle Förderung, aber auch für uns als Gesamtgesellschaft. Die vorliegende Schulgesetznovelle ist ein weiterer Schritt hin zu einem inklusiveren Schulsystem in Sachsen. Was tun wir konkret? Erstens. Wir beenden die Pilotphase an den sächsischen Grundschulen. Mein Kollege Holger Gasse hat das schon sehr ausführlich ausgeführt. Diese Entscheidung ist uns BÜNDNISGRÜNEN leider nicht so leichtgefallen. Doch das Feedback der Schulleiterinnen und Schulleiter war deutlich. Eine frühzeitige Diagnostik ermöglicht eben, zentral und gezielt Unterstützungen für die Kinder anbieten zu können. Im Doppelhaushalt 2023/2024 haben wir als Koalition finanzielle Vorsorge getroffen, um die ehemaligen Pilotschulen auch nach dem 31. Juli 2023 weiterhin angemessen zu unterstützen, sei es durch zusätzliche Assistenzkräfte oder zweckgebundene Zuweisungen. Wir behalten im Gesetz auch die Verpflichtung bei, den sonderpädagogischen Förderbedarf im Sinne einer Lernverlaufsdiagnostik und nicht im Sinne einer Feststellungsdiagnostik regelmäßig zu überprüfen. Zweitens. Wir öffnen mit der Gesetzesnovelle weitere Schularten für den lernzieldifferenten Unterricht. Künftig sollen auch an Berufs- und Berufsfachschulen Schülerinnen und Schüler inklusiv unterrichtet werden. Damit sichern wir die Anschlussfähigkeit im berufsbildenden Bereich. Drittens. Wir sichern – das ist aus Sicht der BÜNDNISGRÜNEN ein besonders wichtiges Anliegen – die inklusive Beschulung, wo sie gewünscht ist. Das Schulgesetz sieht künftig vor, dass die Schulaufsicht den Ort der inklusiven Beschulung festlegen kann, wenn es innerhalb eines Kooperationsverbundes keine Einigung gibt. Dies muss mit Schulleitung und Schulträgern abgestimmt sein, erfolgt also nicht willkürlich oder per Zwang. Die Regelung soll verhindern, dass ein Kind von einer Schule an die andere verwiesen wird und letztlich nicht beschult wird. Leider sind uns diesbezüglich Fälle aus Dresden und dem Erzgebirge bekannt geworden. Insofern bin ich sehr froh, dass wir jetzt eine solche Regelung im Gesetz verankern konnten. Viertens. Der Gesetzentwurf ermöglicht die Einrichtung eines neuen Bildungsganges zur Erlernung der Berufsreife an Schulen mit dem Förderschwerpunkt Lernen. So sollen mehr Schülerinnen und Schüler einen dem Hauptschulabschluss gleichgestellten Abschluss erwerben. Liebe Kolleginnen und Kollegen! Es wird Sie nicht überraschen, dass wir innerhalb der Koalition nicht in allen Punkten einig geworden sind. So sehen wir BÜNDNISGRÜNE unverändert alle Schulen und alle Schularten in der Verantwortung, Kinder und Jugendliche inklusiv zu beschulen. (Beifall bei den LINKEN) Wir sehen unverändert die Aufgabe, mehr Schülerinnen und Schüler zu einem echten Abschluss zu führen. Auch die Entwicklungsziele eines Kooperationsverbundes hätten wir gern gesetzlich und damit verbindlich geregelt, und zwar ebenso wie die vorgesehenen personellen und finanziellen Unterstützungen für Schulen, die sich in besonderem Maße der Aufgabe der Inklusion stellen. Weitere Punkte, die die Inklusion voranbringen, aber nicht im Schulgesetz verankert oder geregelt worden sind, haben wir in einem entsprechenden Entschließungsantrag formuliert. Dazu wird meine Kollegin Sabine Friedel später ausführen. Zunächst bitte ich um Zustimmung zum Gesetzentwurf. Vielen Dank. (Beifall bei den BÜNDNISGRÜNEN, der CDU, der SPD und der Staatsregierung) Erste Vizepräsidentin Andrea Dombois: Die SPD möchte nicht sprechen. Die AfD? – Herr Dr. Weigand, bitte.

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