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Ronny Wähner

CDU 15.12.2022 Sitzungen 7/62

Herr Barth, diese Ansicht kann ich nicht teilen. Wenn am Ende 250 Millionen Euro fehlen, wie viele fehlen dann? – 250 Millionen Euro, und der Haushalt muss ausgeglichen sein. Eine Milchmädchenrechnung kann jeder aufstellen. Ich möchte noch einmal zu einem Punkt zurückkommen, der wichtig ist. Die Grunderwerbsteuer ist die einzige Steuer, die wir als Freistaat selbst beeinflussen können. Ansonsten sind wir auf entsprechendes Verhalten von anderen Körperschaften angewiesen, dass sich diese darum kümmern, entsprechende Einnahmen zu generieren, zum Beispiel die Kommunen in unserem Freistaat, die sich für die Grundsteuer, die Gewerbesteuer verantwortlich zeigen. Auch dort erwarten wir, dass Einnahmen generiert werden, die im Rahmen unseres Finanzausgleichs im Freistaat wieder zur Verfügung stehen. Ebenso – das wurde bereits angesprochen – erwarten wir auch die Umsatzsteuer, die Ertragsteuer, die Körperschaftsteuer und die Einkommensteuer, die der Bund erhebt. Dort werden entsprechende Einnahmen generiert, um Mittelzuflüsse im Freistaat zu haben und unsere Aufgaben erfüllen zu können. Eine vernünftige finanzielle Ausstattung ist erforderlich, um die Aufgaben eines Staates wie Sicherheit und die anderen vielfältigen Aufgaben, die wir zu erledigen haben, angemessen zu erfüllen. Deshalb stehen wir als Koalition zu dieser Erhöhung. Es ist kein leichter Schritt, aber manchmal muss man dies aus Verantwortung mittragen. Es ist die erste Erhöhung, die wir als Freistaat vollzogen haben, seitdem die Grunderwerbsteuer bezüglich des Satzes freigegeben worden ist – vom Bund in die Zuständigkeit der Länder. Wir haben über viele Jahre den niedrigsten Satz gehabt, die 3,5 %, und erhöhen jetzt auf 5,5 %. Damit bewegen wir uns im Mittelfeld aller Bundesländer. (Vereinzelt Beifall bei der CDU) Umliegende Bundesländer haben schon viel eher die Erhöhung beschlossen, und wir konnten es viele Jahre noch vermeiden. Aber irgendwann gibt es den Punkt, wo man der Sache realistisch ins Auge schauen muss. Von den Mehreinnahmen profitieren auch unsere Kommunen. Das muss ebenfalls erwähnt werden. Es ist das System unseres Finanzausgleiches des Freistaates, dass ein Drittel dieser Mehreinnahmen unseren Kommunen zur Verfügung steht. Das sollte man an dieser Stelle noch einmal erwähnen. Wie bereits gesagt: Mit der Erhöhung bewegen wir uns im Mittelfeld der Bundesländer. Ich denke, das ist eine gute Messlatte für ein Bundesland, das aus dem Länderfinanzausgleich Zahlungen erhält. Ein Punkt schmerzt uns als Union in diesem Zusammenhang schon: dass wir entsprechend dieser Erhöhungen auch den Erwerb von eigenen genutzten Wohnimmobilien verteuern. Gerade die Wohneigentumsquote liegt uns als Union am Herzen. Eine Steigerung wollen wir weiterhin unterstützen bzw. ist dies unser Ziel. Jedoch – und da widerspricht es sich sehr deutlich, Herr Barth – ist es nach herrschender rechtlicher Auffassung derzeit nicht möglich, einen gestaffelten oder zweiten Grunderwerbsteuersatz einzuführen, sondern man muss mit einem einheitlichen Satz arbeiten. Das hat auch Hamburg jetzt unlängst getan. Ich glaube, dort gibt es gute, fähige Juristen. Wenn die Möglichkeit bestünde, hätte das wahrscheinlich schon ein Bundesland getan. Aber alle Bundesländer arbeiten mit einem einheitlichen Grunderwerbsteuersatz, und das ist derzeit rechtlich nicht anders möglich. Bestrebungen in Berlin, dies zu ändern und einen anderen rechtlichen Rahmen zu schaffen, unterstützen wir ausdrücklich, und wir würden uns freuen, wenn dies möglich wird. Wir haben uns in der Koalition darauf verständigt, dass wir dann den Erwerb von eigengenutztem Wohneigentum bei der Grunderwerbsteuer entsprechend günstiger stellen werden. Das ist gemeinsames Bekenntnis. Man muss aber Folgendes noch einmal sehr deutlich ansprechen: Die Unterstützung und Schaffung von Wohneigentum durch einen günstigeren Grunderwerbsteuersatz ist nur eine relativ kleine Unterstützung für diese Möglichkeit, Wohneigentum zu schaffen; denn ich erfasse nur die Erwerbsfälle, und auch nur in dem Umfang, wie etwas in dieser Hinsicht erworben wird. Nur wenn jemand ein Haus kauft, kommt er über diese Unterstützung auch in den Genuss einer indirekten staatlichen Unterstützung. Bei denjenigen, die ihre Häuser selbst bauen, fallen keine Grunderwerbsteuern an und auch keine Unterstützungen. Bei denjenigen, die ihre Häuser in der Familie weitergeben, wo angebaut, umgebaut oder ausgebaut wird – was auch ganz wichtig ist –, kann darüber keine Unterstützung erfolgen. Deshalb – das möchte ich besonders betonen – gibt es viel bessere und günstigere Instrumente, eine Unterstützung zu gewährleisten. Das erfolgt jetzt schon über das Haus von Thomas Schmidt, über das Regionalentwicklungsministerium. Das Familienwohnen, ein Förderdarlehen, das über die SAB ausgereicht wird, wo man als junge Familie einen zinsgünstigen Zinssatz über eine festgeschriebene lange Zeit bekommen kann, ist das wesentlich bessere Instrument, um dort Unterstützung zu leisten, auch für die Schaffung von Wohneigentum, zumal ich dort die persönlichen Belange des Unterstützten, der Familie und die Einkommensverhältnisse viel besser berücksichtigen kann als beim Grunderwerbsteuersatz; denn das ist pauschal, ob ich eine Villa für eine Million Euro oder ein Einfamilienhaus für 300 000 Euro kaufe. Der teure Kauf würde dann sogar noch stärker gefördert. Ich denke, das muss man noch einmal sagen. Wenn man sich die Zahlen anschaut, woraus die Grunderwerbsteuer generiert wird, dann stellt man fest, dass der Anteil der Erwerbe von Wohnimmobilien eher der deutlich kleinere ist. Es sind aber auch größere Immobilienvermögen, die veräußert werden, bei denen eine entsprechende Steuer anfällt. Wie ich ausführte, werden wir als CDU, als Koalition, den Gesetzentwurf ablehnen. Wir haben explizit eine ganz andere rechtliche Auffassung zu der Möglichkeit, jetzt schon einen zweiten Steuersatz einzuführen. Herzlichen Dank. (Beifall bei der CDU) Dritte Vizepräsidentin Luise Neuhaus-Wartenberg: Das war Herr Kollege Wähner für die CDU-Fraktion. Für die Fraktion DIE LINKE spricht jetzt Nico Brünler; bitte.

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