Sabine Friedel
Vielen Dank. Herr Weigand, Sie bezeichnen die Dinge immer anders als das, worum es eigentlich geht. (Lachen bei der AfD) Sie sprechen momentan über ein Schreckensbild, aber nicht über diese Schulgesetzänderung. Warum? – Sie behaupten, es ginge um hundertprozentige Inklusion. Das geht es gerade nicht. Das hat ja dazu geführt, dass sowohl Frau Melcher als auch wir sowie DIE LINKEN sagen: Das macht uns noch nicht zufrieden. Sie sprechen von bedingungsloser Inklusion, die dieser Gesetzentwurf auf den Weg bringen würde. Auch das stimmt nicht. Es gelten für Berufsschulen die gleichen Bedingungen wie für allgemeinbildende Schulen, und diese sind im Gesetz festgelegt. Zum Zweiten: Ich habe es vorhin schon einmal versucht zu erklären und ich versuche es noch ein zweites Mal: Wir reden über die Ermöglichung der lernzieldifferenten Unterrichtung auch deshalb, weil die lernzielgleiche Unterrichtung heute bereits nicht nur möglich, sondern gang und gäbe ist. Sie haben in Ihrem ursprünglichen Redebeitrag gesagt, Sie wollen niemanden abstempeln, der einmal auf eine Förderschule gegangen ist oder Förderbedarf hat. De facto tun Sie mit diesem Änderungsantrag jedoch genau das. (Marco Böhme, DIE LINKE: Ja!) Sie verwehren Schülerinnen und Schülern den Zugang zu einer Welt, in der sie möglicherweise viel besser bestehen können als in der Welt, in der sie bleiben müssen – einer Arbeitswelt, in welcher praktisches Tun ihnen Selbstbewusstsein und -vertrauen geben kann und in der sie uns als Gesellschaft etwas geben können. (Dr. Rolf Weigand, AfD: Nicht klarkommen! Nicht klarkommen! Weil sie einfach nicht klarkommen!) Sie können doch nicht auf der einen Seite den Fachkräftemangel beklagen – das werden wir morgen wieder hören; das haben wir bei der letzten Plenarsitzung gehört –, auf der anderen Seite Zuwanderung verteufeln und gleichzeitig die Leute, die eigentlich etwas können und nur ein wenig länger brauchen, aus dem System heraushalten. (Dr. Rolf Weigand, AfD: Sie können es doch jetzt schon ermöglichen! Sie können es doch jetzt schon machen!) Das macht keinen Sinn und es ist aus unserer Sicht gegenüber den Schülerinnen und Schülern nicht gerechtfertigt, die auch Stärken haben – nur eben andere als der Durchschnitt der Bevölkerung. Vielen Dank. (Beifall bei der SPD, den LINKEN, den BÜNDNISGRÜNEN, der SPD und des Abg. Christian Hartmann, CDU) Erste Vizepräsidentin Andrea Dombois: Möchte noch jemand zum Änderungsantrag sprechen? – Das ist nicht der Fall. Dann lasse ich jetzt über den Änderungsantrag der AfDFraktion abstimmen. Wer möchte die Zustimmung geben? – Die Gegenstimmen, bitte? – Gibt es Stimmenthaltungen? – Keine Stimmenthaltungen. Bei Stimmen dafür wurde der Antrag dennoch mit Mehrheit abgelehnt. Wir kommen jetzt zu dem Gesetzesentwurf in der Fassung, in welcher er durch den Ausschuss vorgeschlagen wurde. Ich würde sagen, wir stimmen wieder artikelweise ab; es sind ja nur drei Punkte. Diese würde ich gleich zusammenfassen. Es gibt keinen Widerspruch. Ich rufe auf die Überschrift, Artikel 1 und Artikel 2. Wer möchte die Zustimmung geben? – Die Gegenstimmen, bitte? – Gibt es Stimmenthaltungen? – Ich sehe eine Reihe von Stimmenthaltungen, keine Gegenstimmen. Somit ist diesen Artikeln zugestimmt worden. Ich stelle nun den Entwurf „Fünftes Gesetz zur Änderung des Sächsischen Schulgesetzes“ in der in der zweiten Beratung beschlossenen Fassung als Ganzes zur Schlussabstimmung. Wer möchte dem Gesetzentwurf zustimmen? – Wer ist dagegen? – Wer enthält sich der Stimme? – Auch hier wieder Stimmenthaltungen, keine Gegenstimmen und mit Mehrheit zugestimmt. Damit ist der Entwurf als Gesetz beschlossen. Meine Damen und Herren! Es liegt ein Entschließungsantrag – – (Sarah Buddeberg, DIE LINKE, erhebt sich von ihrem Platz.) Frau Buddeberg, ich weiß jetzt nicht so genau – –
