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Lucie Hammecke

GRÜNE 15.12.2022 Sitzungen 7/62

Ich kann gern darauf antworten, dass es natürlich Sinn macht, Familien zu entlasten. Aber wenn wir uns die Gruppe anschauen, die tatsächlich armutsgefährdet ist, dann sind das Menschen, die bereits von vielem ausgenommen sind. Sie sind von vielen staatlichen – wie Sie es nennen – Belastungen ausgenommen. Meiner Meinung nach geht es hier um eine solidarische Finanzierung unseres Sozialstaates, aber das ist etwas anderes. Deshalb macht es Sinn. Deshalb soll mit einer Kindergrundsicherung ja gar nicht so viel neu geschaffen werden, sondern das, was es eigentlich schon gibt und wofür sehr viele Familien und Kinder anspruchsberechtigt sind, soll zusammengefasst werden, damit es auch ankommt. Denn das macht Sinn. Wir haben ein Bundesverfassungsgerichtsurteil, das sagt: Es gibt Kinder, die sind anspruchsberechtigt, der Staat sollte das schaffen. Der Staat schafft das und stellt das Geld dafür ein. Aber es wird nicht abgerufen. Ich glaube, das ist eine innere Logik, die sich wiederspricht. Ich glaube, da kann eine Kindergrundsicherung anfangen, Gerechtigkeit für die Kinder von Familien zu schaffen, die berechtigt sind. Das sind leider – wir haben die Armutsquoten gehört – immer noch viel zu viele in Deutschland. (Beifall bei den BÜNDNISGRÜNEN, den LINKEN, der SPD und der Staatsregierung) Ich habe aufgeführt, dass die Parität regelmäßig die Umsetzung des Bildungs- und Teilhabepakets überprüft, wie viel davon in Anspruch genommen wird. Gerade, wenn es um den Bereich soziale und kulturelle Teilhabe geht – 2011 erst eingeführt – sind es in Sachsen nicht einmal 12 % der Kinder, die dies tatsächlich in Anspruch nehmen. Das ist eine Zahl, die uns alle betroffen machen sollte, weil die Kinder eigentlich Anspruch darauf hätten. Verantwortlich hierfür sind die Kommunen. Das sind nicht wir als Land. Ich glaube, wir müssen trotzdem schauen, wie wir in eine Unterstützungsleistung kommen. Gerade, weil – das ist spannend mit Blick auf die Zahlen zu sehen – sich das innerhalb der Kreise und kreisfreien Städte unterscheidet. Wir haben – deshalb muss man einen differenzierten Blick darauf werfen – nicht den Fakt, dass die großen Städte das alles super hinbekommen und die Kreise nicht, sondern tatsächlich sehr differenzierte Zahlen, sodass wir hier differenzierte Lösungen brauchen. Die jetzige Bundesregierung hatte sich viel vorgenommen, um Armut in Deutschland zu bekämpfen. Der Koalitionsvertrag der drei Parteien sah zahlreiche Maßnahmen vor; denn, das erkennt der Antrag an, um wirklich grundlegende Änderungen zu schaffen, brauchen wir grundlegende Reformen auf Bundesebene. Das Bürgergeld, den 12-EuroMindestlohn, die BAföG-Reform hatte sich die Bundesregierung vorgenommen und im Laufe des letzten Jahres eingelöst. Doch – auch das kam in fast allen Redebeiträgen vor – mit dem 24. Februar dieses Jahres, mit dem schrecklichen Angriffskrieg Russlands auf die Ukraine, mit der damit einhergehenden Energiepreiskrise und der damit einhergehenden Inflation wurden neue Herausforderungen und Belastungen geschaffen. Die Menschen brauchen Entlastungen. Die Bundesregierung hat auch hier vorgelegt. Nach einer, wie ich finde, viel zu langen Diskussion, wurde im Oktober verkündet, dass es eine Preisbremse für Strom und Gas geben soll. Die wurde heute entsprechend im Bundestag beschlossen. Es gibt eine deutliche Ausweitung des Wohngeldanspruchs, eine einmalige Energiepreispauschale für manche Empfänger(innen)kreise, weitere Hilfen für Rentnerinnen und Rentner und Studierende. Deshalb bin ich froh, dass wir eine Bundesregierung haben, die kein Wegschauen betreibt, die kein Tabuisieren betreibt, sondern versucht, in dieser schwierigen Situation Entlastungen zu schaffen, die ankommen und die wirken müssen. Die Rolle des Landes, des Freistaates Sachsen ist klar die Kofinanzierung. Mit etwas Glück beschließen wir nächsten Montag und Dienstag einen Doppelhaushalt. Dabei sind etwa 1,5 bis 2 Milliarden Euro für die Kofinanzierung der Entlastungspakete vorgesehen. Es gibt noch einmal 200 Millionen Euro extra, um die soziale Infrastruktur zu stärken, und noch einmal 200 Millionen Euro, um Härtefälle aufzufangen, die es auch hier in Sachsen geben wird, die durch das Netz des Bundes fallen. Ich glaube, nächstes Jahr wird sich der Freistaat der Debatte stellen müssen, ob das reicht, ob man angesichts der wirtschaftlichen Situation und der Inflation mit diesen 200 Millionen Euro auskommt. Ich glaube, unsere Position zur Schuldenbremse hat meine Fraktionsvorsitzende schon öfters dargestellt. Ich möchte nicht weiter darauf eingehen. Sehr geehrte Abgeordnete! Das Anliegen des Antrags ist wichtig, das ist richtig. Ich bin froh, dass wir das Thema heute hier diskutieren. Aber ich möchte trotzdem noch einmal konkret auf einzelne Punkte eingehen, auch um unsere Ablehnung zu begründen; denn das Anliegen eint uns. Das Vorgehen nicht. Das Vorhaben, innerhalb des Aktionsplans eine weitestgehende Kostenfreiheit infrastruktureller Angebote wie ÖPNV und tatsächlich nicht weiter definierter einzelner Dinge zu schaffen, ist eine Maßnahme, die in einem Doppelhaushalt viel Geld kosten und nicht zielgruppengerecht ankommen würde, sondern für alle sein. Hier ist es immer eine Abwägung, schafft man es für die Kinder, die es wirklich brauchen – ich meine, da müssen wir besser werden, weil ich die Quoten dargestellt habe, wieviel tatsächlich ankommt – oder macht man es für alle. Das ist glaube ich etwas, wobei sich der Weg bei uns etwas unterscheidet. Das Nächste ist tatsächlich die Forderung nach konkreten Orten zum Austausch und zum Zusammenkommen. Die kann ich nachvollziehen. Die kann nicht nur ich nachvollziehen. Das hat die Staatsregierung bereits erkannt. Sie hat mit der gemeinsamen Richtlinie der sozialen Orte und der Orte der Demokratie bereits begonnen, genau diese Treffpunkte für Menschen zu schaffen, um zusammenzukommen. Mit der Jugendpauschale, mit der Verstetigung geben wir den Kommunen Mittel in die Hand, um spezielle Angebote für Kinder und Jugendliche zu schaffen. Wir schaffen kostengünstige Mobilität mit dem Bildungsticket und dem AzubiTicket. Eine weitere Forderung im Antrag ist die landesweite Berichterstattung zur Kinder- und Jugendarmut. Ich war nicht die Erste, die es sagt. Staatsministerin Petra Köpping hat eine umfassende Sozialberichterstattung mit mehr als 900 Seiten vorgelegt. Es gibt einen großen Fokus mit einem extra Blickpunkt auf alleinerziehende Familien. Es gibt auch einen extra Blickpunkt auf ökonomische Situationen junger Menschen in Sachsen. Deshalb bin ich mit der Forderung im Antrag komplett d'accord, dass wir eine Berichterstattung und Daten brauchen. Ich glaube, sie liegt jetzt erstmals mit dieser Sozialberichterstattung, die ich ausdrücklich loben möchte, vor. Ich glaube, dass man jetzt strategisch politisch gut weiterarbeiten kann. Zur Kindergrundsicherung: Ja, ich bin der festen Überzeugung, dass sie kommen muss. Ich bin auch froh, dass wir mit Familienministerin Lisa Paus am Kopf des federführenden Ministeriums nun eine Person haben, die seit Jahren für die Einführung kämpft, schon lange zu Oppositionszeiten, und das jetzt in Verantwortung umsetzen kann. So hat sie erst vor wenigen Wochen im Interview gesagt: „Kinderarmut zu bekämpfen ist meine wichtigste Aufgabe.“ Das stimmt. Dafür braucht es, denke ich, diesen speziellen Antrag nicht unbedingt, auch wenn ich, wie gesagt, die Debatte darum wertschätze. Das Anliegen ist zentral. Dem Antrag werden wir aus den vorherig genannten Gründen nicht zustimmen können. Vielen Dank. (Beifall bei den BÜNDNISGRÜNEN und der CDU)

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