Juliane Nagel
Herr Präsident! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen der demokratischen Fraktionen! Wenn Sie heute früh die Zeitung aufgeschlagen haben, dann haben Sie die starke Stimme der Kommunen, des Städte- und Gemeindetages, lesen können, der berechtigterweise moniert hat, dass viele Pflichtaufgaben, die die Kommunen zu erfüllen haben, nicht vom Land vergolten werden, dass ihnen keine Mehrbelastungsausgleiche bzw. finanziellen Zuweisungen für die Erfüllung bestimmter Aufgaben, zum Beispiel die nahende Wohngeldreform und das dafür erforderliche Personal, zugutekommen. Das trifft bei dem Mietspiegel auch zu. Ich habe es in meiner Rede schon erwähnt. Auch mit der Übertragung der Pflichtaufgabe, der Erstellung von Mietspiegeln, kommen zusätzliche Belastungen auf die Kommunen zu. Besser gesagt: Ich möchte Ihnen hier noch einmal Artikel 85 der Sächsischen Verfassung zitieren: „Führt die Übertragung der Aufgabe zu einer Mehrbelastung der kommunalen Träger der Selbstverwaltung, so ist ein entsprechender finanzieller Ausgleich zu schaffen. Dies gilt auch, wenn freiwillige Aufgaben in Pflichtaufgaben umgewandelt werden.“ Wir haben es gehört: Für fünf Kommunen wird eine bereits freiwillig getätigte Aufgabe, die Erstellung eines Mietspiegels, nun zur Pflichtaufgabe. Daraus folgt glasklar, dass hier ein Mehrbelastungsausgleich zum Zuge kommen muss. Der Städte- und Gemeindetag hat die Kosten durchaus übersichtlich in seiner Stellungaufnahme taxiert, auf 893 000 Euro – gerundet – pro Jahr. Das muss drin sein. Das muss möglich sein. Wir fordern in unserem Änderungsantrag, dies entsprechend im Gesetzentwurf festzuhalten, und bitten an dieser Stelle um Ihre Zustimmung. (Beifall bei den LINKEN) Zweiter Vizepräsident André Wendt: Kollegin Nagel brachte den Änderungsantrag ein. Gibt es dazu Redebedarf? – Ich übergebe zuerst an Herrn Kollegen Pallas. Bitte schön.
