landtag.sachsen.de ↗

Ronny Wähner

CDU 15.12.2022 Sitzungen 7/62

Sehr geehrter Herr Präsident! Werte Kolleginnen und Kollegen! Herr Barth, es ist eine Zumutung, was Sie mit uns machen. Unter Tagesordnungspunkt 7 legen Sie einen Gesetzentwurf vor, der offensichtlich verfassungswidrig ist, und jetzt steigen Sie, ohne dass wir als Landtag wirklich zuständig sind, in ein Spezialthema der Grunderwerbsteuer, in die Share-Deal-Problematik ein, aber auf eine dilettantische Art und Weise, (André Barth, AfD: Was?) die durchaus sehr bemerkenswert ist. (André Barth, AfD: Bitte, Herr Wähner!) Zu dem Thema Share Deal – um es kurzzuhalten, ich möchte niemandem zu viel zumuten –: Wenn eine Gesellschaft Grundstücke in ihrem Eigentum hat und ich veräußere die Gesellschaftsanteile zu 100 % – ein ganz klarer Fall –, dann entsteht dort Grunderwerbsteuer. Es ist nicht die 100-%-Grenze, sondern bisher waren es 95 %. Das heißt, wenn ich 95 % einer Gesellschaft veräußere, die Grundstücke im Eigentum hat, dann entsteht auf diese Grundstücke Grunderwerbsteuer. Das hat nicht nur etwas mit Immobiliengesellschaften zu tun, sondern bei jeder Gesellschaft, bei der dies zutrifft, entsteht Grunderwerbsteuer. Dass dies durchaus für Umgehungstatbestände genutzt wird, ist bekannt; deshalb versucht man, dem entgegenzuwirken. Man muss jedoch aufpassen: Man kann keine Überwachung in dem Sinne durchführen, wie Sie sich das vorstellen; denn es gibt auf der einen Seite Berichtspflichten, die notwendig sind, aber es gibt auf der anderen Seite auch Berichtspflichten, die überbordend sind. Wenn man die Bürokratie abbauen möchte, muss man genau an diesem Punkt ansetzen (Zuruf von der AfD) und fragen: Was macht Sinn und was ist eigentlich unsinnig? Was Sie wollen, ist ein Stück weit unsinnig. (André Barth, AfD: Ach so?) Doch man hat reagiert und die Grenze von 95 auf 90 % gesenkt, sodass dieser Fall schon eher eintritt. Vor allem hat man die Zeit, in der Anteilsveräußerungen zusammengefasst werden, auf zehn Jahre ausgeweitet. Das bedeutet, wenn man peu à peu Anteile einer Gesellschaft veräußert und innerhalb von zehn Jahren diese Grenze von 90 % überschreitet, dann entsteht genau der Fall. Damit hat man bereits Vorsorge getroffen, um gewisse Umgehungstatbestände auszuschließen. Alles, was Sie darüber hinaus fordern, ist schönes Wunschdenken. Doch Sie haben nicht einmal ansatzweise einen konkreten Vorschlag gemacht, wie man das machen könnte, (André Barth, AfD: Schauen Sie doch in die Anfragen!) sondern eher anhand einer milchmädchenartigen Rechnung, (André Barth, AfD: Was?) die es nicht einmal wert ist, so genannt zu werden, einen Steuerausfall prognostiziert, der jedoch gerade einmal bei einem Zehntel von dem liegt, was wir über die Erhöhung der Grunderwerbsteuer an Mehreinnahmen generieren werden, was wir vorhin bereits bei dem anderen Tagesordnungspunkt zur Debatte hatten. Wir bleiben dabei, wie es im Ausschuss festgestellt ist: Wir lehnen diese Sache weiterhin ab. (Marco Böhme, DIE LINKE: Sie stimmen der Beschlussempfehlung zu?) Danke. (Beifall bei der CDU) Zweiter Vizepräsident André Wendt: Kollege Wähner sprach für die CDU-Fraktion. Gibt es weiteren Redebedarf zu der Drucksache? – Das sehe ich nicht. Dann kommen wir zur nächsten Sammeldrucksache, es sei denn, die Staatsregierung möchte sprechen. Wir kommen zur Drucksache 7/11293, „Maskenpflicht aufheben und allen Bürgern wieder ein freies Atmen erlauben“. (Valentin Lippmann, BÜNDNISGRÜNE: Oh, nee!) Ich übergebe an Herrn Kollegen Prantl von der AfD-Fraktion.

Alle Reden von Ronny Wähner Protokoll ↗