Susanne Schaper
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich muss noch ein bisschen Wasser in den Wein gießen. Wie angekündigt, haben wir natürlich Änderungen zum neuen Krankenhausgesetz. In § 5 möchten wir, dass bei der Aufstellung und Fortschreibung des Krankenhausplanes jene Krankenhäuser Vorrang haben, die den ununterbrochenen Vorhalt von Leistungen der Notfallversorgung sowie eine interdisziplinäre Behandlung sicherstellen. Auch Fachkrankenhäuser sollen im Krankenhausplan weiterhin aufgeführt werden und neue bedarfsgerechte Fachkrankenhäuser aufgenommen werden. Bei meinen Besuchen in den sächsischen Krankenhäusern wurde die fehlende Verankerung der Fachkrankenhäuser kritisiert. Zu bemängeln ist unter dem Stichwort „Demokratisierung“ auch, dass dem Landtag durch das Gesetz, wie es in der Beschlussfassung steht, keine Rechte oder Mitsprache zugesprochen werden. Ich frage mich ernsthaft: Wollen Sie heute durch die unveränderte Annahme des Gesetzes der Staatsregierung tatsächlich sämtliche Rechte zur Gestaltung der Krankenhauslandschaft übertragen? Wir als gesetzgebende Gewalt müssen uns doch Mitsprache-, Entscheidungs- und Informationsrechte sichern. Wir müssen doch die Gelegenheit zur Anhörung und Stellungnahme haben, wenn ein Krankenhausplan erlassen werden soll. Wir müssen doch entscheiden dürfen, ob die Planungssystematik für die Krankenhäuser geändert werden soll. Wir müssen doch durch regelmäßige Berichte informiert werden, wie sich die Umsetzung des Krankenhausplanes entwickelt. Bis jetzt steht davon nichts im Gesetz und die Staatsregierung kann im Prinzip nach ihrem Gusto schalten und walten. Ich meine, der Landtag entzieht sich hier seiner Verantwortung für einen wesentlichen Teil der Daseinsvorsorge, wenn er das mehrheitlich so stehen lässt, wie es jetzt in der Beschlussfassung vorgesehen ist. Auch hier gilt: Durch die Zustimmung zu unserem Änderungsantrag könnte das noch korrigiert werden. Ein besonders wichtiger Teil ist – ich habe es vorhin schon gesagt – die auskömmliche Finanzierung unserer Krankenhäuser. Aus diesem Grund schlagen wir vor, in den §§ 11 und 14 eine bessere finanzielle Ausstattung mit einzuarbeiten. In der Anhörung haben sich fast alle Sachverständigen für die Einführung einer Investitionsquote von 8 % der Umsatzerlöse ausgesprochen. Sachsen muss endlich seinem gesetzlichen Auftrag zur ausreichenden Bereitstellung der Investmittel nachkommen. Auch wenn Sie jetzt eine Schippe drauflegen, reicht es nicht. Wir haben doch gesehen, wie groß die Investitionslücke ist. Das reicht doch vorne und hinten nicht. Wir hätten jetzt die Gelegenheit, das festzulegen, wenn wir es ernst nehmen würden. Wie von der Krankenhausgesellschaft zu Recht kritisiert wurde, sind durchschnittlich 3 % des letzten Jahres viel zu wenig. Ich habe es vorhin begründet. Der Pauschalbetrag pro Bett ist zu gering – deshalb eine Erhöhung auf 4 000 Euro. Zweiter Vizepräsident André Wendt: Die Redezeit.
