Thomas Schmidt
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Bezahlbares Wohnen ist ein wichtiges Grundrecht jedes Menschen. Mietspiegel leisten dazu einen wichtigen Beitrag, denn sie schaffen für alle Mietvertragspartner Klarheit, Transparenz und Rechtssicherheit. Die Bundesregierung hat im Sommer dieses Jahres die Zuständigkeit für die Erstellung von Mietspiegeln neu geregelt. Bislang war direkt im BGB verankert, dass Gemeinden für die Erstellung von Mietspiegeln zuständig sind. Seit dem 1. Juli 2022 müssen die Bundesländer den Gemeinden diese Zuständigkeit erst zuweisen. Der Freistaat Sachsen kommt dem mit dem vorliegenden Mietspiegelzuständigkeitsgesetz nach, denn auch wir sehen die Gemeinden als am besten geeignet an, Mietspiegel zu erstellen. Neu im BGB ist ebenfalls festgelegt, dass in Gemeinden ab 50 000 Einwohnern ein Mietspiegel erstellt werden muss. Dies betrifft im Freistaat Sachsen sechs Gemeinden: Dresden, Leipzig, Chemnitz, Zwickau, Plauen und Görlitz. Alle anderen Gemeinden können dies allerdings auch freiwillig tun. 16 Gemeinden in Sachsen haben bereits einen Mietspiegel – vier davon sogar nach wissenschaftlichen Kriterien – erstellt. Das ist ein sogenannter qualifizierter Mietspiegel, was ich sehr begrüße. Mietspiegel sind besonders wichtig für Gemeinden, in denen die Mieten am stärksten steigen und der Wohnungsmarkt sehr eng ist. Das sind im Freistaat Sachsen derzeit in erster Linie die Städte Dresden und Leipzig, weshalb wir hier unter anderem auch den Bau von Sozialwohnungen fördern. Die Förderung orientiert sich an der ortsüblichen Vergleichsmiete, die sich aus den Mietspiegeln der beiden Städte ergibt. Um den gestiegenen Baupreisen besser Rechnung zu tragen, prüfen und bereiten wir die Erhöhung dieser Förderung vor. Meine Damen und Herren! Mietspiegel sind ein wichtiger Baustein der wohnungspolitischen Gesamtkonzeption einer Gemeinde. Ich bitte daher den Landtag, der Empfehlung des Ausschusses für Regionalentwicklung zu folgen und den von der Staatsregierung vorgelegten Entwurf des Mietspiegel-Zuständigkeitsgesetzes zu beschließen. Vielen Dank. (Beifall bei der CDU, der SPD und vereinzelt bei den BÜNDNISGRÜNEN – Beifall bei der Staatsregierung) Zweiter Vizepräsident André Wendt: Vielen Dank. Für die Staatsregierung sprach Staatsminister Schmidt. Meine Damen und Herren! Wir kommen nun zur Abstimmung über den Gesetzentwurf. Aufgerufen ist Gesetz über die Zuständigkeiten zur Erstellung von Mietspiegeln, Mietspiegelzuständigkeitsgesetz, Drucksache 7/10483, Gesetzentwurf der Staatsregierung. Wir stimmen ab auf der Grundlage der Beschlussempfehlung des Ausschusses für Regionalentwicklung, Drucksache 7/11480. Es liegt ein Änderungsantrag der Fraktion DIE LINKE in der Drucksache 7/11525 vor, und ich bitte um Einbringung.
