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Tom Unger

CDU 15.12.2022 Sitzungen 7/62

Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Zu diesem Thema haben wir uns heute bereits in der ersten Aktuellen Debatte umfassend ausgetauscht. Kollege Dierks hat die Standpunkte für meine Fraktion klar artikuliert. Deshalb werde ich mich auf einige wenige Aspekte beschränken. Die Bekämpfung von Armut und Kinderarmut ist wichtig und vielschichtig, sie hat insbesondere durch die CoronaPandemie, den Ukraine-Krieg und die daraus resultierende Energie- und Lebensmittelkrise sowie die hohe Inflationsrate eine neue Dynamik erhalten. In der Bundesrepublik Deutschland existiert allerdings ein umfassendes System an Sozialleistungen, welches Eltern in unterschiedlichen Lebenssituationen in Anspruch nehmen können. Das soziale Netz ist engmaschig und der Sozialstaat umfassend. (Marco Böhme, DIE LINKE: Und da fällt keiner durch?) Allerdings gibt es klare Zuständigkeiten. Grundsätzlich ist für die meisten sozialstaatlichen Transferleistungen der Bund zuständig. Das ist sinnvoll und verfassungsrechtlich statuiert, es nennt sich Subsidiaritätsprinzip. Ergänzend zu den bestehenden SGB-II-Leistungen können Eltern und Alleinerziehende weitergehende Sozialleistungen wie Wohngeld, Kinderzuschlag oder Leistungen nach dem Bildungs- und Teilhabeaspekt in Anspruch nehmen und beantragen. (Susanne Schaper, DIE LINKE, steht am Mikrofon.)

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