Plenarprotokoll 18/99
11.12.2025 · 263 Redebeiträge · Originalprotokoll ↗
Beteiligte Fraktionen: SPD (44)AfD (26)CDU (21)FDP (18)GRÜNE (16)fraktionslos (3)
Guten Morgen, liebe Kolleginnen und Kollegen, herzlich willkommen zur 99. Plenarsitzung! Schriftführende Abgeordnete sind die Kollegen Dr. Reuber und Thoma. Herr Thoma wird auch die Redeliste führen. Für heute haben sich entschuldigt: Abgeordneter Kunz ab 17 Uhr und Abgeordneter Ziegler, der Ministerpräsident ab 18.30 Uhr, Staatsministerin Eder ab 14 Uhr, Staatsminister Hoch und Staatsministerin Schall, Staatssekretär Becht bis 13 Uhr, Staatssekretärin Brück ab 16.30 Uhr und Staatssekretärin Raab und Staatssekretär Dr. Weinberg. Wir beginnen mit Punkt 18 a) der Tagesordnung: Erster Teil der AKTUELLEN DEBATTE Mobilität verbindet Stadt und Land: Starker ÖPNV für Mensch und Klima auf Antrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Drucksache 18/13655 – Für die antragstellende Fraktion spricht Abgeordnete Heidbreder.
Dr. Lea Heidbreder GRÜNE
Sehr geehrter Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! „Großer Erfolg für Katrin Eder“, (Beifall des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) dieser Überschrift aus der RHEINPFALZ zur Verabschiedung des Landesnahverkehrsplans ist eigentlich nichts hinzuzufügen. Dazu ein CDU-Landrat, der ein – ich zitiere mit Erlaubnis des Präsidenten – „nicht […] alltägliches Loblied auf die […] Ministerin“ singt. Das ist das Ergebnis von monatelangem, jahrelangem gemeinsamen Ringen für Bus und Bahn in diesem Land. Ich möchte vorneweg Danke sagen an Katrin Eder und alle, die gemeinsam für so einen starken Bus und so eine starke Bahn in Rheinland-Pfalz gekämpft haben. (Beifall des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, der SPD sowie des Abg. Steven Wink, FDP) Ich war am Montag im RE4 Richtung Schifferstadt unterwegs. Vor mir saß eine ältere Dame mit größerem Koffer, daneben ein Mann im Anzug an seinem Handy, einige Schülerinnen und Schüler im Gespräch und rechts von mir ein Vater mit Kinderwagen. Alltägliche Szene, unterschiedlichste Menschen am Montagmorgen im Zug. Genau für diese Menschen machen wir Mobilitätspolitik, damit diese Menschen zuverlässig von A nach B kommen. (Beifall des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, bei der SPD sowie des Abg. Steven Wink, FDP) Oder schauen wir in den Westerwaldkreis, wo die Pendlerin an der Haltestelle auf den Regiobus nach Koblenz wartet. Früher bedeutete ihr täglicher Weg zur Arbeit umständliche Umstiege, lange Fahrzeiten. Heute kann sie auf die Regiobuslinie 460 zählen. Keine komplizierten Wege mehr, keine endlosen Wartezeiten, keine Notwendigkeit, selbst in die Stadt zu ziehen, und dank des Deutschlandtickets auch ohne sich Gedanken über die Tarifgrenzen machen zu müssen. Einsteigen. Losfahren. So geht Mobilitätspolitik aus einem Guss. So verbessern wir den Alltag der Menschen vor Ort. (Beifall des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei der SPD) Wir Grüne und wir gemeinsam als Ampelfraktion haben Wort gehalten. Die Regiobuslinien wurden von 1 Million Buskilometer auf inzwischen 33 Millionen Buskilometer ausgebaut. 122 Regiobuslinien verbinden vor allem ländliche Regionen miteinander und schaffen verlässliche Anschlüsse an den Schienenverkehr, 100 % durch das Land finanziert – bundesweit ein absolutes Alleinstellungsmerkmal. (Beifall des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei der SPD) Im Gleichschritt wurden die Zugkilometer von 38 auf 42 Millionen Kilometer erhöht, und all das wurde jetzt auch im Landesnahverkehrsplan abgesichert. Ja, alle, die mit Bus und Bahn unterwegs sind, wissen, dass es noch Luft nach oben gibt, (Abg. Marco Weber, FDP: Was?) weil Personal ausfällt, weil Stellwerke marode sind. Es braucht teilweise eine ganz schöne Frustrationstoleranz, wenn man mit Bus und Bahn unterwegs ist. Nicht alles liegt aber in unserer Hand: ob sich Tarifpartner im Busverkehr einigen, ob der Bund die Generalsanierung vorantreibt, wann er das tut, und ob er endlich die notwendigen Regionalisierungsmittel zur Verfügung stellt, oder ob sich in der Kommune die politischen Mehrheiten finden, um Parkraummanagement einzuführen, um die Einnahmen dann im Busverkehr einzusetzen. Da, wo wir als Land Kompetenzen haben, wo wir zuständig sind, haben wir aber geklotzt statt gekleckert. 100 Millionen Euro zusätzliche originäre Landesmittel, Rekordsummen für den ÖPNV, die in der Branche sehr klar gewürdigt werden. Ein Deutschlandticket, das Mobilität so einfach, so günstig macht wie noch nie und Tonnen CO einspart. (Beifall des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, bei der SPD sowie des Abg. Steven Wink, FDP) Wo auf anderen Ebenen Politik durch die Windschutzscheibe gemacht wird, haben wir mit Klimaschutzministerin Katrin Eder eine leidenschaftliche Kämpferin für Bus und Bahn, und das zeigt sich im Alltag der Menschen in Rheinland-Pfalz. (Beifall des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, bei der SPD sowie der Abg. Cornelia Willius-Senzer, FDP) In dieser Woche haben wir ein neues Kapitel für die Mobilität in RheinlandPfalz aufgeschlagen. Mit dem mit den Zweckverbänden beschlossenen Landesnahverkehrsplan rückt die Mobilität in unserem Land spürbar zusammen. Rheinland-Pfalz legt als erstes Bundesland einen landesweiten Nahverkehrsplan vor, der Bus- und Schienenpersonennahverkehr übergreifend plant und verbindet. Wir schaffen einheitliche Qualitätsstandards, bessere Fahrgastdaten, eine abgestimmte Verkehrsplanung und mehr Barrierefreiheit. Gleichzeitig übernimmt das Land Verantwortung in der Fläche. Die Regiolinien und der Schienenverkehr werden künftig als pflichtige Mindeststandards gesichert und vollständig vom Land finanziert. Dies geschieht vor dem Hintergrund deutlich gestiegener Kosten bei Schiene und Bus in den vergangenen Jahren. Mit dem LNVP sichern wir das gute Angebot in der Fläche ab. Die Stückwerke im ÖPNV und SPNV gehören der Vergangenheit an. Wir schaffen Mobilität aus einem Guss für eine Mobilität, die Stadt und Land, die Menschen verbindet. (Beifall des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, bei der SPD und bei der FDP)
Hendrik Hering
Wir dürfen Gäste im Landtag begrüßen. Es sind Schülerinnen und Schüler der Klasse 9n des Gymnasiums Theresianum aus Mainz. Herzlich willkommen bei uns! (Beifall im Hause) Zudem ist es der Westerwald-Verein aus dem Buchfinkenland. Herzlich willkommen bei uns! (Beifall im Hause) Jetzt spricht für die SPD-Fraktion Abgeordneter Oster. (Abg. Gerd Schreiner, CDU: Jetzt sag mal, wie es wirklich ist!)
Benedikt Oster SPD
Sehr geehrter Herr Präsident, guten Morgen, liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich hoffe, alle haben schön gefeiert. Kommen wir zur Thematik und zum heutigen Tag zurück. Ich will auf den Nahverkehrsplan eingehen, genauer gesagt auf drei Punkte. Ich glaube, es ist ein guter Tag, weil der Landesnahverkehrsplan, also der LNVP, jetzt in trockenen Tüchern ist, weil er beschlossen ist und die beiden Zweckverbandsversammlungen zugestimmt haben. Ich glaube, man muss an der Stelle auch noch einmal sagen, mit großer Mehrheit zugestimmt haben. Es ist nicht so, dass hier irgendein Dissens bestanden hat. Das ist mit großer Mehrheit von beiden Verbänden beschlossen worden, und allein daran sieht man, dass das Ganze auch ein tragfähiges Gerüst darstellt. Wir alle konnten den Pressespiegel gestern zitieren. Unser ehemaliger geschätzter Kollege Martin Brandl hat sich auch zitieren lassen. Es war fast ein Loblied auf die Landesregierung und auf Katrin Eder. Lediglich seine ablehnende Haltung musste er dann am Ende erklären. (Heiterkeit des Abg. Carl-Bernhard von Heusinger, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Was sagte er dann? Er will lediglich einen Fingerzeig machen, dass der ÖPNV auch künftig besser finanziert wird. In der Sache selbst kam aber nur Lob. (Beifall der SPD, des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der FDP) Meine Damen, meine Herren, ich glaube, mit diesem Nahverkehrsplan bekommen wir Planungssicherheit, und Planungssicherheit ist das, was die Kommunen jetzt vor Ort letztendlich brauchen. Wir setzen als Land natürlich auch Standards mit unseren Hauptlinien. Ich glaube, einheitliche Standards über das ganze Land hinweg sind die Maßgabe, das ist das, was wir brauchen. Ich will hier auch einen Dank sagen; denn ich glaube, dieser Nahverkehrsplan war ein Stück weit Arbeit für das Haus, für das Ministerium, aber auch für die Zweckverbände dahinter, für die Aufgabenträger, also auch die Kommunen und die Kreisverwaltungen, die ich insbesondere mit einschließen will. Ich glaube, das ist etwas sehr, sehr Gutes, was heute auf dem Tisch liegt. Der zweite Punkt – das hat die Vorrednerin auch schon gesagt – sind die Regiolinien. Darauf will ich noch einmal gesondert eingehen; denn man darf das nicht kleiner machen, als es ist. Diese Regiolinien, die zu 100 % vom Land Rheinland-Pfalz finanziert werden, sind das Grundgerüst für den ÖPNV im gesamten Land. Diese Hauptlinien sind nicht irgendwelche Linien, die sich irgendwo entlangschlängeln. Sie gehen wirklich vom SPNV, also von den großen Haltepunkten, in die Mittelzentren. Das ist eine Zusatzleistung on top seitens des Landes, die die Kommunen entlastet. Ich glaube, es ist wichtig, das an der Stelle noch einmal zu sagen. Diese Zahl von 1 Million Kilometer auf 33 Millionen Kilometer geht manchen so locker über die Lippen. Ich glaube, auch das ist noch einmal wichtig zu sagen: Dass wir 33 Millionen Kilometer Buslinien haben, die vom Land bezahlt werden, ist eine starke Leistung, auch wenn man das aus der kommunalen Familie natürlich nicht hört. (Beifall bei der SPD und des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Der dritte Punkt: Ja, der ÖPNV steht vor großen Herausforderungen. Das haben wir alle schon mehrfach an diesem Rednerpult diskutiert. Das ist eine Leistung, die in den nächsten Jahren immer stärker zu finanzieren sein wird. Das gehört einfach zur Wahrheit. Alle 16 Bundesländer haben dieselben Herausforderungen. Ich weiß, und ich vermute, es wird gleich von der Opposition auch wieder kommen, was wir in Sachen ÖPNV alles nicht machen. Sie haben uns jahrelang den Ländervergleich vorgehalten, was seitens des Landes pro Kopf investiert wird. Wenn man sich diese Tabelle anschaut, dann ist das schon stark gestiegen. Der VDV hat aktuell ein Gutachten herausgebracht, wie er sich das Ganze bis 2040 vorstellt. Ich will zitieren, was er in der Finanzpassage zu Rheinland-Pfalz sagt: „Im Jahr 2025 sind durch das Land Rheinland-Pfalz Ausgaben für den ÖPNV in Höhe von circa knapp einer Milliarde Euro vorgesehen. Von den geplanten Ausgaben sollen 66 Prozent aus Bundesmitteln“ – das muss man zur Wahrheit dazusagen – „und rund 34 Prozent aus Landesmitteln finanziert werden.“ Jetzt kommt der gravierende Zusatz, jetzt sollte man zuhören: „Damit zählt Rheinland-Pfalz zu den Ländern, die im bundesweiten Vergleich einen besonders hohen Anteil an originären Landesmitteln für Zwecke des ÖPNV sowie für die Ausgleichsleistungen im Ausbildungsverkehr einsetzen.“ (Beifall der SPD, des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie des Abg. Steven Wink, FDP) Dass Sie diese Sätze, wenn sie von mir stammen würden, infrage stellen, das glaube ich noch. Dieses Papier des VDV, ein Gutachten, das sich den gesamten ÖPNV in Deutschland zur Brust nimmt, sollte man aber zumindest anerkennen. Ich glaube, darauf können wir sehr, sehr gut aufbauen. Vielen Dank. (Beifall der SPD und des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
Hendrik Hering
Jetzt spricht für die CDU-Fraktion Abgeordneter Wolf.
Markus Wolf CDU
Sehr geehrter Herr Präsident, meine Damen und Herren! Ich könnte den Titel der Aktuellen Debatte vorlesen, oder ich könnte es auch so nennen, wie es die Grünen verstanden haben: Regierungsbilanz Katrin Eder. Was hatten Sie sich nicht alles vorgenommen? 365-Euro-Ticket, einen Nahverkehrsplan, der alles besser macht. Höher, schneller, weiter. Alles wird perfekt. Aber ist es das? (Zuruf von der SPD: Ja!) Machen Sie sich ehrlich, liebe Kolleginnen und Kollegen. Ist das die Rückmeldung in Ihren Wahlkreisen, wenn Sie mit den Menschen sprechen? Haben die Menschen das Gefühl, das ist ein ÖPNV, der passt, so einen ÖPNV wünsche ich mir? Ich bin mir sicher – das sind die Rückmeldungen, die wir landesweit bekommen –, nein, das ist es nicht. (Beifall der CDU) Wenn man DIE RHEINPFALZ zitiert und über die eigene Bilanz spricht, sollte man es vielleicht ganz zitieren; denn DIE RHEINPFALZ kommentiert auch: „Zwischen der nun im Nahverkehrsplan fixierten Realität und dem, was sich Politiker der Grünen für den Nahverkehr wünschen, liegen Welten.“ Das ist die Bilanz Ihrer Amtszeit, Frau Eder. (Beifall der CDU) Was ist die letzten Jahre in Ihrem Haus und durch die Ampelregierung passiert? In der letzten Legislaturperiode haben Sie ein Landesnahverkehrsgesetz beschlossen, aber der hierdurch notwendige Landesnahverkehrsplan, den Sie, Frau Eder, damals noch in der Anhörung als Mainzer Dezernentin als kurzfristig notwendig ansahen, hat sich bis diese Woche hingezogen. (Abg. Carl-Bernhard von Heusinger, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Aber jetzt haben wir ihn!) Höher, schneller, weiter – aber für den Landesnahverkehrsplan haben Sie schlappe fünf Jahre gebraucht. Das ist Ihre Bilanz, Frau Eder. (Beifall der CDU) Hängt das auch an internen Differenzen in der Regierung? So ging die Zuständigkeit für den ÖPNV vom Verkehrs- auf das Klima- und Mobilitätsministerium über, aber beim notwendigen Personal und auch bei Teilen der notwendigen Finanzmittel haperte es offenkundig, und so hat es sich fortgesetzt: Personalwechsel, Verzögerungen, handwerkliche Fehler wie nicht auffindbare Protokolle – Ihre Bilanz, Frau Eder. (Beifall bei der CDU) Thema Rheinland-Pfalz-Index: Die unendliche Geschichte dieser Ampel. FDPStaatssekretär Sp– – – Becht verspricht für die Landesregierung (Abg. Christoph Spies, SPD: Becht! – Zuruf von der SPD: Becht! – Ministerpräsident Alexander Schweitzer: Nicht schlecht, Herr Specht!) – Becht. Ja, wenn man Versprechen auch mal einhalten würde, Herr Ministerpräsident, wäre es tatsächlich nicht schlecht. (Beifall der CDU) Ihr Staatssekretär Becht hat für die Landesregierung den Index versprochen. Grünenministerinnen Spiegel und Eder liefern nicht, und SPD-Finanzministerin Ahnen bezahlt nicht. Was ploppt jetzt wieder auf? Wir konnten es alle der Presse entnehmen: Busfahrerstreiks stehen im Raum. Sie bekommen das Feuer, das Sie selbst gelegt haben, einfach nicht gelöscht. (Abg. Carl-Bernhard von Heusinger, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Ach herrjemine!) Das ist Ihre Bilanz, Frau Eder. (Beifall der CDU) Dieser Konflikt steht sinnbildlich für die strukturellen Probleme des ÖPNV, insbesondere in den Finanzstrukturen. Sie können Zahlen zitieren, aber wir kennen doch alle die Zahlen aus unseren kommunalen Haushalten auf Kreisund Stadtebene. Die Kosten galoppieren davon, und die Busfahrer, weil sie nicht ordentlich bezahlt werden, wandern ab. Ihre Antwort? moveRLP und Werbekampagnen. Das löst aber keine strukturellen Probleme. Auch das ist Ihre Bilanz, Frau Eder. Das ist aus meiner Sicht auch Ihre persönliche Tragik. Sie haben sich in der Sache eingesetzt und gekämpft, große, hochfliegende Ziele postuliert, und dann kam die Wirklichkeit: eine Landesregierung, die bei aller nach außen getragenen Geschlossenheit nicht an einem Strang zieht, siehe Busfahrerstreiks erneut vor dem SPD-Finanzministerium. (Beifall der CDU) Was bleibt also am Ende Ihrer Amtszeit? Viele Visionen, viele Feuer, die Sie erst selbst gelegt und dann teils bis heute nicht gelöscht haben, und ein ÖPNV, der insbesondere finanziell am Anschlag ist. (Beifall bei der CDU) Wo müssen wir aber hin? Wir brauchen einen ÖPNV für Stadt und Land. Wir brauchen endlich wieder ein auch vom Ministerium gewolltes Miteinander privater und öffentlicher Anbieter. Wir brauchen Mobilitätsapps, mit denen Umstiege zwischen den Verkehrsmitteln möglich werden. Wir brauchen einen viel stärkeren Fokus auf nachfragegesteuerte Angebote, damit gerade die Besuche beim Arzt, im Kino oder das Einkaufen ermöglicht werden – dann, wenn es die Menschen brauchen. Erst dann werden wir tatsächlich attraktive Umstiegsmöglichkeiten bieten und die Rückmeldung „Das ist ein ÖPNV, der passt“ bekommen. Davon sind wir meilenweit entfernt. Ihre Bilanz, Frau Eder. (Beifall der CDU)
Hendrik Hering
Für die AfD-Fraktion spricht Abgeordneter Schönborn.
Ralf Schönborn AfD
Sehr geehrter Herr Präsident, meine Damen und Herren! Eine 5-jährige Hängepartie geht langsam dem Ende zu. Es liegt endlich ein Landesnahverkehrsplan vor, und beide Zweckverbände im Land haben diesem Plan zugestimmt. Damit kann er nun im Kabinett als Rechtsverordnung in Kraft gesetzt werden. (Abg. Martin Haller, SPD: Das wissen wir selber!) Meine Damen und Herren, man hat es bis in den Hunsrück gehört. Man hat es bis in den Hunsrück gehört, wie Ministerin Eder gestern ein Stein vom Herzen gefallen ist. Der Zweckverband Süd hat als Zweiter zugestimmt. Lange sah es so aus, als müsste die Spitzenkandidatin der Grünen in den Landtagswahlkampf ziehen, ohne den von ihr jahrelang angekündigten Nahverkehrsplan vorzeigen zu können. Diese Blöße ist Frau Eder nun knapp erspart geblieben. Meine Damen und Herren, aber wie sieht es inhaltlich aus? Der rund 140-seitige Landesnahverkehrsplan liegt bislang vor allem als Unterlage bei den beiden Zweckverbänden und im Landtag vor. Wer ihn lesen will, muss sich durch Verbandsvorlagen und Landtagsdokumente klicken. Eine einfache, gut zugängliche Veröffentlichung durch die Landesregierung steht noch aus. Unter diesen Bedingungen kann man sich schon fragen, ob eine Aktuelle Debatte heute sinnvoll ist. (Abg. Martin Haller, SPD: Hä?) Man hätte auch erst die Veröffentlichung abwarten können. (Abg. Martin Haller, SPD: Nein!) Klar ist aber jetzt schon, der Nahverkehrsplan erfüllt die hohen Erwartungen nicht. Die Kluft zwischen dem politisch Wünschbaren und dem fi nanziell Machbaren war dann doch zu groß. Der Plan beschränkt sich im Wesentlichen darauf, das bestehende Verkehrsangebot festzuschreiben. Das gilt zum einen für den Schienenpersonennahverkehr, wo die heutige Taktung im Regional- und S-Bahn-Verkehr die Basis für das künftige Angebot sein soll. Zitat aus dem Plan: „Das pflichtige Mindestbedienangebot besteht aus dem heutigen Fahrplanangebot und den bisher schon vertraglich vereinbarten Verkehrsleistungen.“ Das gilt ebenso für den Regionalbusverkehr – Zitat –: „Das pflichtige Mindestbedienangebot für die Regionalen Verkehre besteht aus dem heutigen Fahrplanangebot, den schon abgeschlossenen Verkehrsverträgen, bei denen die Betriebsaufnahme noch nicht erfolgt ist, und den Verkehren, die im Rahmen der ÖPNV-Konzepte durch die Verbandsversammlungen der Zweckverbände beschlossen, aber noch nicht umgesetzt sind.“ In den ländlichen Regionen wird dabei eine Taktung von 120 Minuten als ausreichend erachtet. Das ist sicher kein Angebot, um die Autofahrer auf dem Land in großer Zahl zum Umstieg auf den ÖPNV zu bewegen. Immerhin gibt der Nahverkehrsplan im Zusammenspiel mit dem Nahverkehrsgesetz den Aufgabenträgern, also den Kreisen und Kommunen, eine gewisse Finanzierungssicherheit. Das Land sagt zu, die im Plan definiert en Schienen- und Regionalbusverkehre vollständig zu finanzieren. Das ist in Zeiten leerer Kassen für die Kommunen ein wichtiger Punkt und wohl auch der Punkt, mit dem Frau Eder die Zustimmung der Zweckverbände bekommen hat. Mehr dazu in der zweiten Runde. Vielen Dank. (Beifall der AfD)
Hendrik Hering
Für die FDP-Fraktion spricht Abgeordneter Weber.
Marco Weber FDP
Sehr geehrter Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! Mobilität ist für uns Freie Demokraten ein Freiheitsversprechen. Wer mobil ist, kann teilhaben, arbeiten, wohnen und leben, wo er möchte. Gerade in Rheinland-Pfalz müssen Menschen überall gut leben können, ob in Lissendorf oder in Gerolstein. Ein guter ÖPNV ist damit nicht nur eine technische Frage, sondern eine Frage sozialer Teilhabe und wirtschaftlicher Stärke. Ich freue mich, dass Katrin Eder noch in dieser Legislaturperiode den Landesnahverkehrsplan vorgelegt hat, nachdem wir Freie Demokraten in der letzten Legislaturperiode mit der Reform des Landesnahverkehrsgesetzes den ÖPNV in unserem Land auf eine gute Grundlage gestellt haben. Rheinland-Pfalz ist das einzige Bundesland, das einen übergreifenden Plan vorlegt, der Schienen und Regiolinien gemeinsam denkt. Das ist auch ein Fortschritt. Dennoch bleibt für die Zukunft noch viel Arbeit. Der Nahverkehrsplan, wie ihn Katrin Eder nun vorlegt, ist in vielen Punkten die Sicherung des Status quo. Das Land nimmt viel Geld in die Hand, bezahlt die Regiolinien und unterstützt die Schülerverkehre massiv. Die gesicherten Regiolinien sind natürlich ein echter Fortschritt. Die digitale Fahrgastzählung bringt Transparenz und Steuerbarkeit. Es darf aber in Zukunft nicht sein, dass Busse leer herumfahren oder abbestellt werden. Das müssen wir lösen. Ein modernes Land erkennt man daran, ob das ÖPNV-Angebot attraktiv und wirtschaftlich ist. Ist es barrierefrei? Ist es verlässlich? Erreicht es die Menschen dort, wo sie leben? Mobilität muss für alle möglich sein – für ältere Menschen, für Menschen im Rollstuhl, für Eltern mit Kinderwagen, für Menschen mit Sehbehinderung. Barrierefreiheit ist kein Luxus. Sie ist ein Freiheitsrecht. Wir brauchen mehr Pragmatismus, mehr Verlässlichkeit und mehr Mut zu klaren Ansagen. Meine sehr geehrten Damen und Herren, der Landesnahverkehrsplan sichert ab, was wir in der Zukunft brauchen und brauchen müssen. Mobilität im Jahr 2035 wird anders aussehen als 2025 – on demand, digital vernetzt, flexibel , interkommunal und viel stärker nutzerorientiert. Wir reden jeden Tag über Elektromobilität, Klimaziele und intelligente Verkehrsnetze, aber wir müssen uns ehrlich fragen: Haben wir dafür schon den richtigen Rahmen für die Zukunft? Unterstützen wir unsere Kommunen ausreichend bzw. gut genug? Wir Freien Demokraten sagen, der ÖPNV wird nur dann stark, wenn er mehr Freiheit bekommt und nicht mehr Fesseln und wenn wir kreative Wege gehen. Wir brauchen Angebote, die von den Menschen wirklich gebraucht werden. Wir brauchen Mut zur Kooperation über Kreisgrenzen hinweg – nicht nur aus Zwang, sondern aus Vernunft –, und wir brauchen ein Land, das sich um die wirklichen Bedarfe der Menschen kümmert. Die Menschen wollen aus ihrem Dorf zur Schule, zur Arbeit kommen. Das zählt. Der Landesnahverkehrsplan muss die Zukunftsskizze für den ÖPNV werden, bzw. jetzt ist er es. Diesen Zukunftsentwurf müssen wir gemeinsam gestalten – mit Kommunen, mit Verkehrsunternehmen, mit Verbünden, mit dem Ehrenamt und vor allem mit den Menschen, die in Bus und Bahn sitzen oder sitzen würden, wenn das Angebot stimmen würde. Stadt und Land zu verbinden heißt, niemandem vorzuschreiben, wie er zu leben hat, sondern jedem Wege zu öffnen. Das ist liberale Verkehrspolitik – echte Wahlfreiheit und nutzerorientiert. Wer über die Verkehrswende spricht, muss auch liefern. Das haben diese Regierung und die die Ampel tragenden Fraktionen getan. Wir Freien Demokraten haben in der vergangenen Legislaturperiode mit der wegweisenden Reform des Landesnahverkehrsplans geliefert. Jetzt erwarten die Bürger, dass es umgesetzt wird, und das wird es jetzt. Wir Freien Demokraten sind bereit, diesen Weg mit konkreten Lösungen für die Menschen vor Ort konsequent weiterzugehen. Die Menschen im Land erwarten Ergebnisse, einen starken Takt auf der Schiene, zuverlässige Regiolinien, barrierefreie Haltestellen und digitale Informationen, die funktionieren. Meine sehr geehrten Damen und Herren, hier packen wir als Freie Demokraten gern mit an, auch in der nächsten Legislaturperiode. Vielen Dank. (Beifall der FDP, der SPD und des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Vereinzelt Unruhe im Hause)
Hendrik Hering
Für die Gruppe FREIE WÄHLER spricht Abgeordneter Kunz. Abg. Patrick Kunz, Gruppe FREIE WÄHLER: Vielen Dank, Herr Präsident. – Meine sehr geehrten Damen und Herren! Was ging denn in den Kollegen der Grünen vor, als sie sich das Thema dieser Aktuellen Debatte zurechtzimmerten? Haben wir nichts Originelles, also stellen wir ein Medley der alten Klassiker zusammen, ein Best-of der Facebook-Werbung von Anne Spiegel. (Zuruf der Abg. Pia Schellhammer, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Nein, DIE RHEINPFALZ brachte Klarheit. „Großer Erfolg für Katrin Eder“ war dort zu lesen. (Beifall des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Ich habe es heute Morgen gemerkt, als der Zug schon wieder ausgefallen ist. Das war prima, Frau Eder. (Abg. Pia Schellhammer, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: So ’ne Überschrift muss man erst mal kriegen!) Der Zweckverband hat den ausgearbeiteten Vorschlag zum Nahverkehrsplan mehrheitlich angenommen, was in der wesentlichen Konsequenz die Festschreibung von Standards im Nahverkehr zur Folge hat. In der Tat war das ein hartes Stück Arbeit, und Ministerin Eder hat es offensichtlich auf den letzten Metern geschafft, die Partner von ihren Vorstellungen zu überzeugen. Klar ist allerdings auch, dass das ganze Projekt „Landesnahverkehrsplan“ viel länger gedauert hat als eigentlich avisiert, (Zuruf des Abg. Benedikt Oster, SPD) was aus meiner Sicht einen etwas demütigeren Titel für die Aktuelle Debatte gerechtfertigt hätte. (Abg. Carl-Bernhard von Heusinger, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Und zwar welchen?) Was mich auch stört: „Mobilität verbindet Stadt und Land“ suggeriert, dass der ländliche Raum in Rheinland-Pfalz durchmobilisiert wäre. Doch natürlich ist immer noch das Gegenteil der Fall. Größtenteils sind die Menschen weiterhin auf ihren Pkw angewiesen. Die Festschreibung der Standards in allen Ehren, aber Ziel dahinter ist doch nur, dass es nicht noch schlechter wird. (Zuruf des Abg. Benedikt Oster, SPD) Gleichzeitig gestehe ich gern zu: Die Mobilitätsfrage wird nicht allein in Rheinland-Pfalz entschieden. Verbrenner-Aus oder nicht? Autonomes Fahren, aber wann? Was tut sich beim Netz- und Speicherausbau, um die Massen an Strom zu bewältigen, die für ein elektrifiziertes Rheinland-Pfalz benötigt werden? (Zuruf des Abg. Carl-Bernhard von Heusinger, BÜNDNIS 9 0/DIE GRÜNEN) Fakt ist: Die Stärkung des ÖPNV wird auch künftig einen wichtigen Faktor zum Erreichen der Ziele im Verkehrssektor darstellen; denn eines ist an der Stelle klar: Solange Züge ausfallen oder sich immer wieder verspäten, werden sich unsere Bürger eher für den Individualverkehr entscheiden anstelle des ÖPNV. Auch die Hinweise der Schüler an den Schulbesuchstagen, die klar gesagt haben, dass an den frühen Abendstunden und am Abend Pöbeleien, Bedrohungen und Anfeindungen zunehmen, müssen wir ernst nehmen; (Zuruf des Abg. Benedikt Oster, SPD) denn Schutz und Sicherheit unserer Bürger im ÖPNV gehören in einer modernen Welt zu einem gelungenen Nahverkehrskonzept. Vielen Dank. (Beifall der Gruppe FREIE WÄHLER)
Hendrik Hering
Jetzt spricht fraktionsloser Abgeordneter Hartenfels.
Andreas Hartenfels fraktionslos
Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Frau Eder hat alles andere als gute Rahmenbedingungen, was das Thema ÖPNV betrifft. Der rbb hat es im Sommer dieses Jahres sehr treffend mit einer Überschrift formuliert: „Die Bahn – Dauerpatient auf [morschen] Gleisen“. Genau das ist das Problem, das wir seit Jahrzehnten haben, dass die Deutsche Bahn ganz brutal an die Wand gefahren worden ist, systematisch an die Wand gefahren worden ist, und dass es unter den Rahmenbedingungen natürlich sehr, sehr schwer ist, auf Landesebene ein gutes ÖPNV-Angebot anzubieten. Schauen wir uns mal vier Stellschrauben an, die wichtig wären auf Bundesebene, die angegangen werden müssen. Das ist einmal der Sanierungsstau, den wir haben, der Investitionsstau. Da müsste eigentlich viel, viel mehr Geld in die Hand genommen werden, damit wir die Versäumnisse von drei Jahrzehnten Bundespolitik zumindest ein Stück weit beheben könnten. Ein zweiter Punkt, den ich ansprechen will und der, glaube ich, den Kundinnen und Kunden besonders wichtig ist – die grüne Kollegin hat es angesprochen, hat so eine Alltagsszene skizziert –: Verlässlichkeit und Pünktlichkeit wären das A und O, wenn ich auch noch so viel Geld in die Hand nehmen muss, um von A nach B zu kommen. Wenn wir dann einen Bundesverkehrsminister haben, der sagt, also, was schon mal klar ist, kurzfristig werden wir nicht über 70 % Pünktlichkeit kommen, sondern wir werden uns eher vielleicht irgendwann einmal sogar unter 60 % bewegen, dann zeigt das, wo wir stehen im ÖPNV und bei der Bahn. Das ist eine Katastrophe für alle, die die Bahn und den ÖPNV stärken wollen. Dann haben wir nach wie vor das Thema Güterverkehr. Wenn wir im Klimaschutz weiterkommen wollen, müssten wir eigentlich massiv in den Güterverkehr der Bahn investieren, auch in neue Strecken. Auch hier: Fehlanzeige seit Jahren und Jahrzehnten, auch das ist eine Katastrophe. Der vierte und für mich wichtigste Punkt: Wir müssen natürlich investieren in die Zukunft, nicht nur Bestandssanierung, sondern weiter ausbauen. Ein Stichwort wäre zum Beispiel der viergleisige Ausbau von Mainz nach Frankfurt. Solche Projekte müssten ganz im Zentrum auch gerade der Bundespolitik stehen. Deswegen möchte ich an dieser Stelle den Bundesrechnungshof zitieren, der sich den Bundesverkehrsplan für 2026 einmal angeschaut hat. Der kommt zu einem nicht so schönen Ergebnis – ich zitiere –: „Im Jahr 2024 finanzierte der Bund aus Kapitel 1202“ (Abg. Benedikt Oster, SPD: Was hat das mit dem Nahverkehrsplan zu tun?) „noch die Rekordsumme von [16 Milliarden] Euro in die Bundesschienenwege. Für das Jahr 2025 sind Ausgaben von 12,6 Mrd. Euro vorgesehen. (Abg. Benedikt Oster, SPD: Was hat das mit dem Nahverkehrsplan zu tun?) Im Jahr 2026 sollen diese weiter um fast 10 Mrd. Euro abgesenkt werden. Die Ausgaben im [Sondervermögen Infrastruktur und Klima] sind zu einem großen Teil Verlagerung aus dem Kernhaushalt und keine im Wortsinn ‚zusätzlichen‘ Investitionen.“ Das hat auch etwas mit dem Nahverkehr zu tun, weil die Rahmenbedingungen wichtig sind in diesem Zusammenhang. (Abg. Benedikt Oster, SPD: Ne, hat es nicht! Güterverkehr mit dem Nahverkehrsplan? Also, jetzt geht’s los! So ein Quatsch!) Der Rechnungshof sagt auch – ich zitiere weiter –: „Der Bedarfsplan Schiene ist seit Jahren unterfinanziert. Die Unterfinanzierung wird sich auch aufgrund der Baupreissteigerungen und der begrenzten Kapazitäten trotz des steigenden Ansatzes voraussichtlich weiter verstärken.“ Deswegen würde ich mir wünschen, dass ein Herr Wolf und auch ein Herr Oster bei ihren Bundestagsfraktionen mal vorstellig werden würden, damit die sehr, sehr gute Arbeit, die Frau Katrin Eder zweifellos – wirklich zweifellos – für dieses Land investiert, bessere Rahmenbedingungen vorfindet, damit wir den Schwung noch mitnehmen könnten, der uns im Moment leider auf Landesebene fehlt. Schönen Dank. (Abg. Benedikt Oster, SPD: Das hat nichts mit dem Nahverkehrsplan zu tun, Kollege Hartenfels!)
Hendrik Hering
Jetzt spricht für die Landesregierung Staatsministerin Eder.
Katrin Eder
Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Herr Wolf, liebe Kolleginnen und Kollegen der CDU, dass Sie nicht rot werden! Das muss ich jetzt wirklich – – – (Beifall des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie des Abg. Benedikt Oster, SPD – Heiterkeit der CDU) Andreas Hartenfels hat es gerade ausgeführt. Die Herausforderungen, die wir gerade haben mit der Bahn: Also, ich weiß ja nicht, wer die Verkehrsminister – das waren immer Männer – auf der Bundesebene in der Vergangenheit immer gestellt hat. (Unruhe der CDU und der AfD – Zuruf des Abg. Johannes Zehfuß, CDU – Glocke des Präsidenten – Anhaltend Unruhe im Hause) Das Thema Bahn ist schon ein Thema. Es geht doch die ganze Zeit weiter mit dem Kaputtsparen der Bahn, weil mit jeder Baustelle Fernverkehr eingestellt und auf die Länder und den Personennahverkehr abgewälzt wird. Herr Wolf, es ist wirklich nicht die CDU, die für Bus und Bahn steht und in den letzten Jahrzehnten – egal wo, da kann man auch in andere Bundesländer schauen, Stichwort Bayern zum Beispiel – besonders glänzt. Das Elend mit dem Deutschlandticket, vielleicht habe ich dafür noch ein bisschen Zeit. Bevor ich noch einmal loslege und noch einmal zur Erklärung für die Gäste komme, die heute hier sind, wie das konzeptionell aussieht, was wir hier machen, (Abg. Gordon Schnieder, CDU: Dann leg doch mal los!) möchte ich noch einen Dank loswerden; denn das macht man doch nicht allein. Deswegen gilt mein Dank insbesondere der Kollegin Doris Ahnen; (Zurufe von der CDU: Oh! Ah!) denn das geht nur zusammen, was wir im ÖPNV geschafft haben in den letzten Jahren, (Beifall des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, der SPD und der FDP –
Martin Haller SPD
Sehr gut!) weil wir ein System hatten. Das haben Herr Müller und Herr Hallerbach letzte Woche auf der Verbandsversammlung des Nordens auch noch einmal ausgeführt: Es gab in den Zweckverbänden immer schon die Signale, was wir für den Ausbau und die ÖPNV-Konzepte benötigen. Deswegen war es wichtig, das alles zu sortieren und zu schauen, was man zielgerichtet im ÖPNV in Rheinland-Pfalz ausbaut und macht. Ich war seit 2011 auf der anderen Seite der ÖPNV-Politik in Rheinland-Pfalz und war mit dem Kollegen Michael Ebling damals in einer denkwürdigen Sitzung in der Hechtsheimer Bereitschaftspolizei, in der Andy Becht als Staatssekretär dieses Nahverkehrsgesetz verhandelt hat, mit Landräten, und es wirklich um die Definition von Wörtern ging. Als damals dieses Nahverkehrsgesetz beschlossen wurde – Herr Wolff, da haben Sie mich nicht zu Ende zitiert –, war ich es, die gesagt hat – ich bitte, diese Wortwahl von 2021 zu entschuldigen –: Wer jemals diesen Landesnahverkehrsplan für Rheinland-Pfalz schreiben muss, ist die ärmste Sau in diesem Land; (Vereinzelt Heiterkeit bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) denn er muss nämlich den ÖPNV, den wir in Mainz haben, mit einem 7-Minuten-Takt in einigen Stadtteilen, unter einen Hut bringen mit dem ÖPNV, der an einigen Stellen des Landes gar nicht existiert hat, bis wir losgelegt haben, wo es bisher nur Schülerverkehre gab. Deswegen sind wir stolz darauf, auf das, was wir geschafft haben. (Beifall des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei der SPD) Wir haben es geschafft, jetzt einen Rahmen zu setzen. Wir haben eine neue Mobilitätsmarke „moveRLP – Mobilität verbindet Rheinland-Pfalz“, in die der Landesnahverkehrsplan eingebettet ist. Der ist der andere Rahmen. Es ist der erste Landesnahverkehrsplan in ganz Deutschland, der Bus und Bahn unter einen Hut bekommt. moveRLP startet mit einer Fachkräftekampagne. Die haben uns im Norden des Landes die Zugausfälle gezeigt und das Stellwerk Ludwigshafen, das uns vor Herausforderungen gesetzt hat. Die Eisenbahnverkehrsunternehmen (EVU) haben uns gebeten: Macht eine solche Kampagne, und unterstützt uns dabei, gutes Personal zu bekommen. Wir werden moveRLP jetzt ausbauen, sodass es überall sichtbar ist; denn das ist auch das Dach des ÖPNV in Rheinland-Pfalz, damit man überall erkennen kann: Das ist der ÖPNV in Rheinland-Pfalz. (Beifall des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und vereinzelt bei der SPD) Die Busse sehen Sie, die Züge, die Fahrscheinautomaten usw. So entwickeln wir jetzt den ÖPNV innerhalb dieses Rahmens weiter. Ich zeige Ihnen jetzt ein bisschen, wie wir das denken, nämlich als Angebot aus einem Guss, sodass es komfortabel, aber eben auch nutzerorientiert ist. Wir erleben hier – da muss man ehrlich sein – eine Debatte der Visionen. Aber wenn wir Visionen verfolgen, dürfen Sie dann nicht aus den Regionen zu uns sagen: Da fahren doch lauter leere Busse durch die Gegend. Man muss ein Angebot auch erst einmal kennenlernen. (Zuruf des Abg. Markus Wolf, CDU) Ich kann Ihnen sagen: Die Fahrgäste kommen. Wir haben uns heute Morgen noch einmal die Fahrgaststeigerungszahlen angeschaut. Im VRT haben wir im Kreis Bernkastel-Wittlich zum Beispiel Steigerungen um 50 %, in der Vulkaneifel 35 % (Abg. Marco Weber, FDP: Sehr gut!) und in Trier-Saarburg analog. (Beifall des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und vereinzelt bei der SPD) Ich will es einfach noch einmal erklären. Wir haben das Schienensystem als Rückgrat, die regionalen Hauptlinien, die überall übers Land die Zentren verbinden, andienen und die künftig der pflichtige Mindeststandard im LNVP sind. Damit übernehmen wir als Land die Verantwortung in der Fläche. Insbesondere auch den Landkreisen war es wichtig, dass wir die Flexibilität den Kommunen überlassen. Zudem stellen wir Weichen für wichtige qualitative Neuerungen wie eben die Fahrgastzählung und -analyse, damit wir sagen können: ÖPNV ist doch ein lebendiges System. Genau das machen wir. Ja, wir haben auch schon Linien wieder eingestellt, auch solche, die mir persönlich wichtig waren, bei denen wir aber leider konstatieren mussten: Da sind zu wenige Fahrgäste. Auf der anderen Seite haben wir Linien wie die nach Hermeskeil, da sind wir völlig überrascht. Da müssen wir nachjustieren, weil dort zu viele Leute den ÖPNV angenommen haben. Das heißt, wir brauchen diese Fahrgastzahlen und -analysen, um sagen zu können, wie es eben bedarfsgerecht ist. Das Nächste ist ein Haltestellenkataster mit Haltestellenmanagementsystem, damit die Menschen alle nachvollziehen können, inwiefern Haltestellen bereits barrierefrei sind und ob sie ihre Reiseroute entsprechend optimieren müssen. Deswegen möchte ich auch den Kommunen an dieser Stelle noch einmal herzlich danken, die sich wirklich sehr, sehr eingebracht haben. Es gab 7 80 Stellungnahmen zum LNVP. Das haben die Personen, die daran gearbeitet haben, zwei Referentinnen, zwei Sachbearbeitende, alles verarbeitet und diesen LNVP vorgelegt. Darauf sind wir sehr stolz. Deswegen geht mein Dank auch an die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in meinem Haus. (Beifall des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, bei der SPD sowie des Abg. Steven Wink, FDP) Ja, ich habe das gesagt: Dieser LNVP stand unter den Erwartungen von 2 021 und wurde überholt von Corona und den Kostenexplosionen nach dem Überfall Russlands auf die Ukraine im Bereich der Energiekosten. Die Kosten sind gestiegen. Ich sage ein paar Beispiele. Im Bereich der Schiene stiegen die Kosten in den letzten Jahren jährlich um durchschnittlich mehr als 10 %. Der Kilometerpreis hat sich bei Neuvergaben von Busverträgen seit 2021 um ein Drittel gesteigert, und wir haben das Angebot in Rheinland-Pfalz trotzdem ausgebaut: 33 Millionen Kilometer Regiolinien, 42 Millionen Schienenkilometer. Ich will die Zahl der regionalen Hauptlinien noch einmal nennen. Es sind im Moment 142 Linien, die zu 100 % vom Land finanziert werden. Andere Bundesländer, große Länder wie Bayern zum Beispiel, haben sehr, sehr, sehr viel weniger dieser Linien, zum Teil noch keine zehn, und diese werden auch nicht zu 100 % finanziert. Dann gehen wir sogar noch einen Schritt weiter. Wir beginnen jetzt zu elektrifizieren. Nächste Woche werden wir bei der KRN das größte bundesweite Netz von Elektrobussen auf Überlandlinien einsetzen. Darauf sind wir sehr stolz. Vom Kirner Land bis nach Mainz werden Elektrobusse übers Land fahren. (Beifall des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, bei der SPD sowie des Abg. Steven Wink, FDP – Zuruf von dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: So ist es!) Das ist nicht alles, was wir machen, sondern wir haben zwölf Nutzen-KostenUntersuchungen für Schienenstrecken gemacht. Davon werden acht weitergeführt in die Planungsphasen I und II. Schon heute haben wir den Spaten für Homburg–Zweibrücken gestochen. Die Trierer Weststrecke ist fertig. Zudem führen wir Machbarkeitsstudien durch, wie zur Kapazitätserweiterung der Strecke Alzey–Mainz. Wir wollen natürlich die Eifelstrecke, da sitzen wir morgen zusammen. Diese Zahl will ich Ihnen auch noch benennen: 2021 hatte Rheinland-Pfalz drei Projekte beim Bund angemeldet für das Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz, um Geld nach Rheinland-Pfalz zu holen für Projekte. Im Jahr 2025 sind es 22 Projekte, die wir beim Bund angemeldet haben. Dazu gehört auch, dass wir als Land Rheinland-Pfalz jetzt zum ersten Mal richtig groß die rheinland-pfälzischen Straßenbahnsysteme unterstützen werden. Die Pfalztram in der Vorderpfalz und das Mainzer Straßenbahnnetz werden wir bei der Grundsanierung künftig unterstützen, und wir werden den Ausbau dieser Strecken begleiten. (Beifall des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei der SPD) Auch die Elektrifizierung schreitet voran. Nur 46 % haben wir im Moment elektrifiziert. Das Pfalznetz ist ein sehr, sehr großes mit Akku-Hybrid-Zügen. Die Ahrtalbahn, die Moselweinbahn, die Eifelstrecke – 37 Bahnstationen haben wir mit Landesmitteln modernisiert und barrierefrei ausgebaut, und es stehen noch viele weitere in den Startlöchern. Das Thema Mobilitätsstationen: Ja, natürlich gehört das dazu, die gute Reisekette von zu Hause, umsteigen. Wir haben mit Landesmitteln 21 Mobilitätsstationen zum Umsteigen gefördert, Bike and Ride, Park and Ride und attraktive barrierefreie Busstationen im Bahnhofsumfeld, um diese Wegekette zu gestalten. Natürlich ist die Krönung das Deutschlandticket, selbstverständlich. Herr Kunz, es stellt doch überhaupt niemand infrage, dass man in einigen Regionen in bestimmten Situationen weiterhin aufs Auto angewiesen ist. Das will doch auch keiner verändern, (Abg. Joachim Paul, AfD: Alles teurer!) aber wir wollen doch ein Angebot machen vor allen Dingen im Stadt-UmlandVerkehr, im Zulauf auf den Schienenverkehr, im Zulauf auf die Zentren. Wir arbeiten weiter daran, den Menschen ein gutes Angebot zu machen, ein vernetztes Angebot, damit die Menschen bequem, ohne Stau die Zeit nutzen können zum Lesen, Arbeiten oder Podcasthören oder auch zum Ausdem-Fenster-schauen, um unsere wunderschönen Landschaften zu genießen. Deswegen freuen wir uns über alle, die hier einsteigen. Danke schön. (Beifall des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei der SPD)
Hendrik Hering
Aufgrund der Redezeit der Ministerin verlängert sich die Redezeit der Fraktionen jeweils um 5 Minuten. (Vereinzelt Heiterkeit im Hause) Das heißt, Sie hätten – rein theoretisch – bis zu 7 Minuten in der zweiten Runde. Ich traue Ihnen zu, das knapper, präziser und kürzer zu machen. Es beginnt Frau Dr. Heidbreder. Bitte.
Dr. Lea Heidbreder GRÜNE
Sehr geehrter Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Liebe Kollegen der CDU, der beste Prädiktor für künftiges Verhalten ist vergangenes Verhalten. Sie haben auf Landesebene nun länger nicht mehr Verantwortung getragen (Heiterkeit des Abg. Carl-Bernhard von Heusinger, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) und zeigen können, was Sie da machen würden. Aber wenn ich auf die kommunale und auf die Bundesebene schaue, dann sind Sie weiß Gott nicht diejenigen, die sich für eine starke Schiene eingesetzt haben. (Heiterkeit und Zuruf des Abg. Gordon Schnieder, CDU: Oh! Richtig Applaus! Heidewitzka! Heiterkeit bei der CDU – Glocke des Präsidenten) Im Bahnhof in Mainz hängt ein großes Plakat der neuen Dachmarke von Rheinland-Pfalz. Ich weiß nicht, ob Sie es schon gesehen haben. (Heiterkeit und Zurufe von der CDU: ROLPH!) Das ist die neue Mobilitätsmarke von Rheinland-Pfalz: Mobilität verbindet – moveRLP. Sie macht damit die Menschen sichtbar, die unsere Busse im Land lenken. (Zurufe von CDU und AfD: moveROLPH!) – Daran, dass Sie ROLPH zitieren, sieht man, dass Sie in der Vergangenheit stecken geblieben sind. (Beifall des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei der SPD – Heiterkeit des Abg. Dr. Jan Bollinger, AfD – Zurufe von der CDU) Die neue Dachmarke macht die Menschen sichtbar, die unsere Busse im Land lenken, die Züge fahren, die Stellwerke managen. Es ist eben nicht nur eine bunte Werbekampagne, wie Sie es, Herr Wolf, dargestellt haben, sondern es geht um etwas Strukturelles. Es geht darum, Fachkräfte zu gewinnen. Es geht darum, die Menschen zu gewinnen, die Bus und Bahn in unserem Land am Laufen halten. Unser Ziel ist hier gute Mobilität. Gute Mobilität braucht gute Arbeitsbedingungen und faire Bezahlung. Dafür setzen wir uns ein. (Beifall des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und vereinzelt bei der SPD) Weil es darum geht, auch mehr Menschen im ländlichen Raum die Mobilität auf der Schiene zu ermöglichen, reaktivieren wir die Bahnstrecken – die Ministerin hat es angesprochen –, die andere längst abgeschrieben haben: Trierer Weststrecke ist umgesetzt, Homburg–Zweibrücken folgt Ende 2028. Die Reaktivierungsvorhaben mit positiver NKU bringen wir in die Planung. Das Land unterstützt die Elektrifizierung von Ahr- und Eifelstrecke – morgen sehen wir uns vielleicht alle gemeinsam im Ahrtal –, Planungen für die Pfalztram in der Vorderpfalz oder die Anschaffung der neuen Straßenbahnen der Stadt Mainz. Das Mobilitätsverhalten verändert sich nicht von heute auf morgen, das braucht Zeit. Es braucht Zeit, Gewohnheiten zu ändern. Deshalb ist es so wichtig und richtig, dass wir den Landesnahverkehrsplan jetzt auf den Weg gebracht haben, der eine langfristige Planung und ein langfristiges Angebot sichert, damit Menschen motiviert sind, vom Auto auf Bus und Bahn umzusteigen. (Beifall des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Wir reden nicht nur über klimafreundliche Mobilität, wir reden nicht nur über bezahlbare Mobilität, wir schaffen sie. Wir bringen unser Land in Bewegung. (Beifall des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
Hendrik Hering
Für die SPD-Fraktion spricht Abgeordneter Oster.
Benedikt Oster SPD
Sehr geehrter Herr Präsident, meine Damen und Herren! Ich habe die Regieanweisung zur Zeit wahrgenommen und werde mich ganz kurzfassen. Meine Damen, meine Herren, ich glaube, das war eben, was man gehört hat – ich beschränke es einmal auf die Opposition – teilweise schon Pauschalkritik am ÖPNV, der in Teilen schlechtgeredet wurde. Es wurde gesagt und zitiert, der Status quo wäre schlechter geworden. Das gehört einfach nicht zur Wahrheit. Es fließt so viel Geld in den ÖPNV wie noch nie. (Zuruf des Abg. Joachim Paul, AfD) Wir haben die jahrelange Problematik mit dem ÖPNV-Index geregelt. Die Töpfe für die Schülerbeförderung – das fällt immer so hinten herunter, weil es in anderen Haushaltstiteln mitläuft – haben wir um 25 Millionen Euro aufgestockt. Als Land Rheinland-Pfalz finanzieren wir das Deutschlandticket zur Hälfte. All diese Punkte haben bei Ihnen in der Aufzählung komplett gefehlt. Das blenden Sie aus. Es gehört einfach zur Wahrheit, dass man diese Zahlen anerkennt. Wenn die einzige Kritik, die heute überwiegend hängenbleibt, ist, es hat zu lange gedauert, dann haben wir alles richtig gemacht, das muss ich an der Stelle so klar und deutlich sagen. (Beifall bei der SPD und des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Zuruf des Abg. Dr. Jan Bollinger, AfD) Der letzte Punkt – da stelle ich bewusst die Frage in Richtung der Opposition –: Sie können uns viel vorwerfen, aber in den kommunalen Parlamenten ist der überwiegende Teil der Kommunalvertreter Ihrer Couleur, auch die Landräte. Wenn doch alles so gravierend schlimm ist, wie Sie es gerade dargestellt haben, warum haben Sie dann in den Zweckverbandsversammlungen fast alle zugestimmt? (Beifall bei der SPD und des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
Hendrik Hering
Für die CDU-Fraktion spricht Abgeordneter Wolf.
Markus Wolf CDU
Vielen Dank, Herr Präsident. – Meine Damen und Herren, ich will mit dem anfangen, was Sie zuletzt gesagt haben: Sie haben alles richtig gemacht. (Abg. Benedikt Oster, SPD: Nein, alles richtig nicht!) – Doch, das haben Sie gesagt: Wenn das die einzige Kritik wäre, dann hätten Sie alles richtig gemacht. (Abg. Michael Hüttner, SPD: Das ist Ihre eigene Interpretation!) Wenn man für so einen Nahverkehrsplan, der letztendlich nur den Status quo abdeckt, natürlich auch das Thema der Fahrgastzählungen enthält, auch die Bushaltestellen enthält, der aber ansonsten evolutionär nichts Neues bringt, fünf Jahre braucht und sich dann hinstellt und sagt, wir haben alles richtig gemacht: Das ist schlicht an der Realität vorbei. Dann hat man nicht alles richtig gemacht. (Beifall der CDU) Frau Kollegin Heidbreder, wenn Sie sagen, wir wären in der Vergangenheit stecken geblieben: Nein, das sind wir nicht, aber wir haben aus der Vergangenheit etwas gelernt. Wir haben aus ROLPH gelernt, Marketing ersetzt gute Politik nicht. (Beifall der CDU sowie Beifall und Zuruf des Abg. Joachim Paul, AfD: So ist es!) Wir brauchen keine Marketingkampagne, wir brauchen endlich andere Angebote, die am Ende die Leute auch ansprechen, damit die Busse eben nicht leer durchs Land fahren. Natürlich brauchen wir einen Ausbau, und natürlich brauchen wir auch Vorläuferinvestitionen, damit die Leute sich an ein Angebot gewöhnen. Aber wenn man sieht, dass etwas nicht funktioniert, dann wird es nicht durch Marketing besser, sondern dann wird es durch ein Umschwenken besser. Das muss man aus der Vergangenheit lernen. Da steckt man nirgends drin, sondern das muss man lösen. (Beifall bei der CDU – Zuruf der Abg. Jutta Blatzheim-Roegler, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Wenn Sie über moveRLP, über die Busfahrerkampagne sprechen: Die Rückmeldungen, die ich bekomme, sind, es ist schön, wenn wir eine Kampagne machen, um Personal zu gewinnen, aber es wird am Schluss nicht an der Marketingkampagne scheitern, sondern es wird am Gehaltsgefüge scheitern. Wenn wir dauerhaft schlechter bezahlen als andere Bundesländer, (Zuruf der Staatsministerin Katrin Eder) werden sich die Menschen mit den Füßen entscheiden. Die Busfahrer werden woanders hingehen. Dann reden Sie immer über die Tarifautonomie. Da steht aber eben dieses Thema Rheinland-Pfalz-Index und die Förderung der Tarifpartner – das Land muss in die Lösung des Konflikts hinein – immer noch im Raum, und das wird auch nach wie vor postuliert. Deswegen: Ja, das müssen die Tarifparteien lösen, aber auch Sie haben eine Verantwortung, und Sie dürfen sich nicht weiter wegducken. Da brauchen wir eine Lösung für die Busfahrer. Dann brauchen wir darauf aufgesetzt eine Kampagne, weil wir dann, bei attraktiven Löhnen, in Rheinland-Pfalz auch jemanden bekommen werden. (Beifall der CDU – Zuruf von dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Mir ist am Schluss egal, ob der Verkehrsminister, die Verkehrsministerin männlich oder weiblich ist. Wir brauchen jemanden, der es kann. (Zuruf des Abg. Daniel Köbler, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Ich bin überzeugt, dass wir mit Patrick Schnieder, der wirklich ein ausgewiesener Verkehrspolitiker ist, jemanden haben, der es kann. (Beifall bei der CDU) Das hat man auch schon gesehen, sowohl beim Auto, beim A-1-Lückenschluss, als auch bei der Bahn. Wir haben alles im Blick, auch im Bund. Ich glaube, man muss anerkennen, wenn man so ein bisschen die Brille abnimmt, dass dieses Thema, es wurde zu wenig investiert, mit der Infrastruktur-Milliarde und allen Geldern, die dort zur Verfügung gestellt werden, ausgelöst durch die neue Bundesregierung, gemeinsam beschlossen noch im letzten Parlament, und viele dieser Punkte, die in der Vergangenheit in Teilen auch falsch gelaufen sind, angegangen werden. Sich dann hinzustellen und zu sagen, das sind Probleme, die nicht gelöst werden, ist schlichtweg falsch, sondern das Thema wird angegangen, auf der Straße wie auf der Schiene. (Beifall der CDU) Ja, wir tragen kommunal Verantwortung. Sie haben viele davon angesprochen. Wer sind denn die Vorsitzenden der Zweckverbände? Es sind CDULandräte. (Abg. Benedikt Oster, SPD: Genau!) Wer sind denn Mitglieder dort? Natürlich muss man das gemeinsam lösen. Ich glaube, es war ein großer Beitrag dazu, dass man überhaupt noch zu einer Einigung gekommen ist, dass unsere Landräte sich entsprechend eingesetzt haben. Auch das gehört zur Wahrheit. (Beifall der CDU) Deswegen brauchen wir Ansätze, die eine Mobilität schafft, die nicht ausschließt, die nicht gegeneinander ausspielt, sondern die Auto, Schiene und Bus in den Blick nimmt, die Umstiege ermöglicht, die attraktiv ist, damit es die Leute auch nutzen. Dann ist das gut investiertes Geld und eine Freiheit für die Menschen, die sie auch nutzen können. Dahin müssen wir kommen: nutzerorientierte Angebote, die die Menschen auch brauchen. Zum Schluss: Wir brauchen ein Deutschlandticket für alle Schülerinnen und Schüler in Rheinland-Pfalz. Das wäre eine Maßnahme, die wirklich etwas bringt. (Beifall der CDU) Keinen ausschließen, Probleme in der Schule lösen, Kilometerbeschränkung weg und die Schülerinnen und Schüler, die Jugend in diesem Land an einen ÖPNV heranführen, der es dann auch perspektivisch immer besser hat, weil nämlich Menschen überzeugt werden, dass das das richtige Angebot und eine gute Alternative zum eigenen Auto ist. Dann wird ein Schuh daraus. Deswegen werden wir uns dafür einsetzen, dass alle Schülerinnen und Schüler in Rheinland-Pfalz ohne Ansehen der Kilometer ein Deutschlandticket bekommen. Das wäre mobilitätspolitisch wirklich ein Schritt in die Zukunft. Vielen Dank. (Beifall der CDU –
Hendrik Hering
Jetzt spricht für die AfD-Fraktion Abgeordneter Schönborn.
Ralf Schönborn AfD
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Mit den im Nahverkehrsplan vorgesehenen automatisierten Fahrgasterfassungssystemen werden immerhin die Voraussetzungen geschaffen, das Angebot künftig besser an die tatsächliche Nachfrage anzupassen. Positiv ist auch, dass der Plan Vorgaben zu Sicherheit, Pünktlichkeit, Anschlusssicherung und Störungsmanagement enthält. Eine Zugbegleitquote – tagsüber mindestens 50 %, abends 100 % – ist festgeschrieben. Ob all diese Standards in der Praxis tatsächlich zu einer spürbaren Verbesserung führen, muss sich allerdings erst zeigen. Damit komme ich zum großen Manko des Nahverkehrsplans. Beim Umfang der lokalen Verkehre enthält er keine verbindlichen Vorgaben und eher magere Finanzierungszusagen des Landes. Wie die Fahrgäste vom Bahnhof tatsächlich nach Hause kommen, bleibt also offen. Ich fürchte, im Zweifel eben doch mit dem Auto, Angebot hin oder her, Frau Ministerin. Diese Lücke hat vor allem finanzielle Gründe. Die Kommunen werden mit der Aufgabe, einen funktionierenden lokalen ÖPNV zu organisieren, weitgehend alleingelassen. Das ist umso unverständlicher, als es im ÖPNV selbst genug fragwürdige Ausgaben gibt, die man reduzieren könnte. Ich nenne hier das Deutschlandticket, Herr Oster, und die zusätzlichen Kosten für Anschaffung und Betrieb von Batterie- und Wasserstoffbussen. Sie haben es eben angesprochen, Frau Ministerin Eder. Diese Mittel wären unserer Auffassung nach besser eingesetzt, wenn man den ÖPNV im ländlichen Raum damit stärken würde. Vielen Dank. (Beifall der AfD)
Hendrik Hering
Für die FDP-Fraktion spricht Abgeordneter Weber.
Marco Weber FDP
Sehr geehrter Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! Wenn man knapp fünf Jahre im Parlament mitgemacht bzw. versucht hat, mitzumachen und dann bei dem Thema sagt, die Kommunen werden beim ÖPNV alleingelassen, muss ich mir die Frage stellen, wo der Kollege in den letzten fünf Jahren, zumindest bei den Haushaltsberatungen, war. Das Land Rheinland-Pfalz hat in den letzten Jahren mehrere Hundert Millionen Euro und jetzt im Doppelhaushalt noch einmal zusätzlich jeweils pro Jahr 190 Millionen Euro bereitstellt. (Abg. Dr. Jan Bollinger, AfD: Das Defizit ist noch stärker gestiegen!) Dann wird gesagt, man lässt die Kommunen allein. Wir können darüber diskutieren, dass die kommunale Aufgabe beim Thema ÖPNV für die Kommunen eine Herausforderung ist. (Zurufe der Abg. Dr. Jan Bollinger, AfD, und Benedikt Oster, SPD) Aber zu sagen, die Kommunen werden alleingelassen, das ist doch eine glatte Lüge, Herr Schönborn, was Sie erzählen. (Beifall der FDP, bei der SPD und bei dem BÜNDNIS 9 0/DIE GRÜNEN – Zuruf des Abg. Joachim Paul, AfD – Unruhe im Hause) Meine sehr geehrten Damen und Herren, wir können gern – – – (Abg. Martin Haller, SPD: Das war sauber hergeleitet! – Zuruf des Abg. Joachim Paul, AfD) – Ich habe noch 6 Minuten. Ich habe Zeit genug. (Abg. Benedikt Oster, SPD: Was wahr ist, muss wahr bleiben! – Glocke des Präsidenten) Herr Paul, bei unserer Aktuellen Debatte kommen wir nochmals zusammen. Das verspreche ich Ihnen. Gestern habe ich ein paar vermöbelt. Als Nächstes sind Sie an der Reihe. (Heiterkeit bei der FDP, bei der SPD und bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Unruhe im Hause)
Hendrik Hering
Es bleibt dabei aber rhetorisch, bitte.
Marco Weber FDP
Meine sehr geehrten Damen und Herren, bei dem Thema ÖPNV kann man wirklich nicht sagen, das Land Rheinland-Pfalz hat nichts gemacht. Vielleicht sind die Erwartungshaltungen in den Fraktionen unterschiedlich. Dass es eine Herausforderung zwischen ländlichem Raum und urbanen Räumen ist, ist allgemein bekannt, glaube ich. Wenn ich wahrnehme, unsere Verkehrsministerin hat am Dienstag autonomes Fahren in der Eifel, in Prüm, und solche Dinge, die mittlerweile auf dem Markt sind, getestet, dann sind das die Impulse, über die wir künftig diskutieren müssen. Wir müssen darüber diskutieren, dass wir uns im ländlichen Raum breiter aufstellen und neben den Bussen andere Systeme präferieren. Ich will die ganzen Dinge nicht alle aufzählen. Wie gesagt, ich glaube, wir werden in der nächsten Legislaturperiode bei diesem Thema Geld in die Hand nehmen, wie wir das in der Vergangenheit auch gemacht haben, bzw. wir werden fortlaufend an diesem Thema dranbleiben. Vielen Dank. (Beifall der FDP, bei der SPD und bei dem BÜNDNIS 9 0/DIE GRÜNEN)
Hendrik Hering
Es liegen keine weiteren Wortmeldungen mehr vor. Damit ist der erste Teil der Aktuellen Debatte beendet. Wir kommen zu Punkt 18 b) der Tagesordnung – hier hat die AfD von Ihrem Optionsrecht Gebrauch gemacht –: Fördernehmer-Datenbank einführen für Transparenz und gegen extremistische Fördergeldempfänger Antrag der Fraktion der AfD – Entschließung – – Drucksache 18/13629 – Die Grundredezeit sind 5 Minuten. Für die antragstellende Fraktion spricht Abgeordneter Dr. Bollinger.
Dr. Jan Bollinger AfD
Sehr geehrter Herr Präsident, meine Damen und Herren! Die Landesregierung verteilt Fördermittel an linke und linksextreme Organisationen, teils sogar an Vereine, in deren Vorstände rot-grüne Abgeordnete sitzen. Das ist intransparent, undemokratisch und Ausdruck eines dicken rot-grünen Filzes. Die AfD sagt klar: Schluss mit Vetternwirtschaft, Schluss mit illegitimen Vorteilen auf Kosten der Steuerzahler. Deshalb fordern wir Transparenz. Wenn die Ampel von ihren Förderprogrammen überzeugt ist, sollte sie Transparenz nicht fürchten. Wir verlangen die Einrichtung einer Fördernehmer-Datenbank. Dort müssen politisch aktive Fördergeldempfänger, sogenannte NGOs, offenlegen, wie viel Steuergeld sie erhalten und wofür, welche Abgeordnete in den Vereinsgremien sitzen, (Abg. Martin Haller, SPD: Ich fände es viel Interessanter, welches Geld Ihre Partei bekommt, das wäre schön, aus Moskau oder sonst woher! Das würde mich interessieren!) wie sie sich öffentlich darstellen, besonders in sozialen Medien. Dank der Datenbank können Bürger und Journalisten sich selbst ein Bild davon machen, (Zuruf des Abg. Michael Hüttner, SPD) wer von rot-grünen Steuergeldgeschenken profitiert. (Zuruf des Abg. Markus Kropfreiter, SPD) Wer nichts zu verbergen hat, sollte dieser Transparenz zustimmen. Da Sie von der linken Seite so schreien, zeigt das, dass ich offensichtlich einen Punkt getroffen habe. (Beifall der AfD –
Martin Haller SPD
Der Rechnungshofbericht war auch ganz aufschlussreich, was Transparenz angeht!) Die AfD bringt Transparenz in den hochgradig staatlich geförderten NGOKomplex. (Zurufe von der SPD – Glocke des Präsidenten) – Vielen Dank, Herr Präsident. (Zuruf des Abg. Michael Hüttner, SPD) Meine Damen und Herren, die Datenbank ist ein erster Schritt, die Vereine sichtbar zu machen, die mit Steuergeld gegen die Opposition agitieren. Niemandem wird die Arbeit verboten. Politische Verbote sind das Mittel der linksextremen Undemokraten und des Innenministers. Aber die regierungsnahen NGOs, die das Gebot parteipolitischer Neutralität verletzen, dürfen künftig nicht mehr mit Steuergeld rechnen. Es ist undemokratisch, dass die Landesregierung ein gewaltbereites linkes Vorfeld finanziert, (Abg. Martin Haller, SPD: Jetzt ist es mal gut hier!) das Opposition und politische Wettbewerber einschüchtert, wie etwa DEMOS e. V. aus dem Westerwald. (Abg. Martin Haller, SPD: Von Euch brauchen wir uns nicht sagen lassen, was demokratisch ist! Das ist eine Frechheit!) – Ihr müsst Euch das alles sagen lassen und noch viel mehr, Herr Haller. (Abg. Martin Haller, SPD: Eine absolute Frechheit!) DEMOS e. V. erhielt dieses Jahr 31.000 Euro. Oder „Rheinhessen gegen Rechts“: (Abg. Carl-Bernhard von Heusinger, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Das sind richtig gute Leute!) Im Vorstand sitzt eine grüne Abgeordnete. (Abg. Joachim Paul, AfD: Aha!) Solche Fälle decken wir bislang mühsam einzeln auf. Die Fördernehmer-Datenbank macht sichtbar, was Rot-Grün gern im Geheimen lässt. In der nächsten Legislaturperiode ist die AfD stärker. (Zuruf des Abg. Carl-Bernhard von Heusinger, BÜNDNIS 9 0/DIE GRÜNEN) Dann wird es kein Geld mehr geben für diejenigen Near-governmental Organizations, die die Demokratie missbrauchen, um politische Gegner zu bekämpfen. (Abg. Florian Maier, SPD: Ihr erzählt doch immer, es gibt eine Große Koalition!) Transparenz ist der erste Schritt. (Zurufe der Abg. Florian Maier und Martin Haller, SPD) Den rot-grünen Filz, die linke Vetternwirtschaft, abzuschaffen, das wird der zweite Schritt sein und ein wichtiger Schritt für unser Rheinland-Pfalz. Vielen Dank. (Beifall der AfD)
Hendrik Hering
Für die SPD-Fraktion spricht Abgeordneter Stein. (Unruhe der Abg. Florian Maier, SPD, Abg. Dr. Jan Bollinger, AfD, und Abg. Martin Haller, SPD – Glocke des Präsidenten) – Wenn Sie privaten Austausch wünschen, können Sie das draußen machen. Herr Stein hat das Wort.
Markus Stein SPD
Vielen Dank. – Sehr geehrter Herr Präsident, werte Kolleginnen und Kollegen! Im vorliegenden Antrag wird – wir haben es gehört – die Einführung einer Fördernehmer-Datenbank gefordert, angeblich, so steht es da, „für Transparenz und gegen extremistische Fördergeldempfänger“. Meine Damen und Herren, einmal mehr spielt sich die antragstellende Fraktion als Beschützer der Demokratie auf, wo sie doch genau das Gegenteil zum Ziel hat, nämlich das Ziel, Hass und Hetze zu verbreiten, einzuschüchtern, (Beifall der SPD, des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der FDP) Menschen erster und zweiter Klasse zu definieren und letztlich nahezu alles, was das demokratische Miteinander in diesem Land seit Jahrzehnten prägt, einzureißen und zu zerstören. Meine Damen und Herren, nicht umsonst heißt es im rheinland-pfälzischen Verfassungsschutzbericht – ich zitiere mit Erlaubnis des Präsidenten –, es lägen „tatsächliche Anhaltspunkte dafür vor, dass die AfD zielgerichtet versucht, das Demokratieprinzip außer Kraft zu setzen“. Seite 96 im Verfassungsschutzbericht. (Abg. Martin Haller, SPD: Nicht überraschend! – Abg Michael Hüttner, SPD: Hört, hört! – Zuruf des Abg. Joachim Paul, AfD) Meine Damen und Herren, wenn Sie in Ihrem Antrag den Fokus von sich weg und auf andere lenken wollen, dann folgt das einem von Ihnen bereits vielfach erprobten Muster. Daher lassen Sie mich eines deutlich sagen: Von Ihnen, meine Damen und Herren bei der AfD, brauchen wir ganz sicher keine Nachhilfe in Sachen Demokratiestärkung, Extremismusbekämpfung und Transparenz. (Beifall der SPD, des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der FDP – Zurufe von der AfD) Meine Damen und Herren, das brauchen wir nicht von einer Partei, bei deren Jugendorganisation Menschen auftreten und sich engagieren, die gezielt mit rollendem R und einer Tonalität sprechen, die an dunkle Zeiten in Deutschland erinnert, nicht von einer Partei, die Menschen in ihren Reihen toleriert, die die Herrschaft der Nationalsozialisten als einen „Vogelschiss“ bezeichnen und damit die schrecklichsten Menschheitsverbrechen in der Geschichte dieser Welt verharmlosen. (Beifall der SPD, des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der FDP) Wenn Sie in Ihrem Antrag Bezug nehmen auf die Beantwortung Ihrer Großen Anfrage, dann lesen Sie sie bitte richtig, auch wenn das Ihrem ureigensten Interesse widerstrebt. Insbesondere unter Punkt 5 „Eignung der Zuschussempfänger“ wird im Prinzip bereits alles Wesentliche gesagt, klar und differenziert – gefällt Ihnen natürlich nicht. Zwei Punkte möchte ich mit Erlaubnis des Präsidenten hieraus kurz zitieren. Erstens: „Liegen der Bewilligungsstelle tatsächliche Anhaltspunkte für extremistische Bestrebungen vor, übermittelt diese von sich aus nach § 25 Abs. 1 Landesverfassungsschutzgesetz […] Informationen hierzu an die Verfassungsschutzbehörde.“ Zweitens: „Das Neutralitätsgebot dient dem Schutz der Chancengleichheit der politischen Parteien […]. Gegenüber politisch tätigen Organisationen, die nicht als politische Partei organisiert sind, sich nicht an politischen Wahlen beteiligen und sich in der Regel durch einen vergleichsweise niedrigen Organisationsgrad auszeichnen, besteht nach höchstrichterlicher Rechtsprechung hingegen keine vergleichbare Interessenlage […]. Selbstverständlich berücksichtigt die Landesregierung das staatliche Neutralitätsgebot bei der Ausgestaltung und dem Nachhalten der maßgeblichen Förderziele und Förderrichtlinien.“ Als Regierungsfraktion teilen wir diese Ausführungen und setzen uns weiterhin entschieden für Transparenz, Demokratie und gegen Extremismus ein. Lassen Sie mich – dafür nutze ich jetzt einfach mal die Redezeit – an dieser Stelle allen Menschen danken, die sich für ein friedliches und offenes Rheinland-Pfalz einsetzen, (Beifall der SPD, des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der FDP) Menschen, die nicht akzeptieren, dass Vereinfachung, Spaltung und Hetze den Alltag bestimmen, den Tausenden Menschen, die sich mit ihren Kundgebungen und friedlichen Demonstrationen für unsere Demokratie und für Vielfalt ausgesprochen haben. Sie, meine Damen und Herren, die Sie sich für unsere Demokratie und Ihren Schutz einsetzen, lassen Sie sich bitte gesagt wissen: Wenn die AfD mit solchen Anträgen versucht, Sie in ein schlechtes Licht zu rücken, seien Sie sicher, die große und weit überwiegende Mehrheit in diesem Land ist dankbar für Ihr klares, friedliches Bekenntnis für unsere Demokratie. (Beifall der SPD, des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der FDP) Lassen wir uns nicht entmutigen und zeigen, dass sich Rheinland-Pfalz nicht von Scheindebatten und Populismus täuschen lässt. Für uns ist klar, den vorliegenden Antrag lehnen wir selbstverständlich ab. Herzlichen Dank. (Beifall der SPD, des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der FDP)
Hendrik Hering
Für die CDU-Fraktion spricht Abgeordneter Junk.
Dennis Junk CDU
Sehr geehrter Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Wir als CDUFraktion stehen an der Seite der vielen Millionen Ehrenamtlichen und der Zivilgesellschaft, die unser Leben jeden Tag stärker, liebens- und lebenswerter machen. (Zuruf des Abg. Joachim Paul, AfD) Deshalb werden wir niemals einem solchen Antrag zustimmen. (Beifall der CDU, bei der SPD und bei dem BÜNDNIS 9 0/DIE GRÜNEN) Herr Bollinger, damit Sie noch einmal wissen, was Sie für einen Antrag gestellt haben, werde ich eine Passage hieraus zitieren, damit die Bevölkerung an den Bildschirmen das nachvollziehen kann, was Sie eigentlich wollen. Der Landtag soll nach Ihrer Vorstellung „sämtliche Förderrichtlinien des Landes für Vereine, Bündnisse, Stiftungen, Unternehmen und Organisationen, die typischerweise nicht politisch tätig sind (z. B. Sportvereine, Musikvereine) spätestens zum 1. Januar 2026 dahin gehend anpassen, dass sie zu Angaben in der Fördernehmer-Datenbank verpflichtet sind, wenn und sobald der Fördernehmer (trotz anderer satzungsbestimmter Zwecke) politisch tätig ist, sich parteipolitisch äußert oder selbst in politisch tätigen Vereinen und Organisationen Mitglied ist. Die Angaben müssen spätestens drei Tage nach der politischen Äußerung eingepflegt sein, damit die Fördermittel nicht zurückzuzahlen sind.“ Das ist also das, was Sie wollen, nämlich die Gesellschaft so darstellen bzw. unter Generalverdacht stellen. Das ist ein absoluter Misstrauensantrag gegenüber jedem, der sich in dieser Gesellschaft ehrenamtlich engagiert. (Beifall der CDU, der SPD und des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Ich frage mich, was in dem Zusammenhang eine politische Äußerung ist. Ist eine politische Äußerung schon „Merz ist top“ oder „Wir sind gegen Rassismus“ oder „Wir stehen für Vielfalt“? Das ist doch letztendlich Unsinn, was Sie uns vortragen. (Zuruf des Abg. Damian Lohr, AfD) Es geht Ihnen überhaupt nicht um Transparenz. Es geht wirklich um ein rein staatliches Misstrauensregister, das Vereine, Verbände und Ehrenamtliche unter Generalverdacht stellt. (Beifall der CDU, der SPD, des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der FDP) Wenn Dinge nicht in Ordnung sind, müssen diese Dinge geahndet werden. Das steht außer Frage. Das ist Grundlage unseres Rechtsstaats. Wir sind dafür, dass Transparenz bei der Verwendung von Steuergeldern wichtig ist. Die Bürgerinnen und Bürger haben ein Recht darauf zu wissen, wohin öffentliche Mittel fließen. Das unterstützen wir als CDU seit jeher klar und eindeutig. Der Antrag aber verfolgt gar nicht dieses Ziel, sondern man könnte sagen, der Zweck ist eine Gesinnungsprüfung des Einzelnen. (Abg. Michael Hüttner, SPD: So ist es!) Deshalb kann ich hier für alle noch einmal deutlich machen: Es geht überhaupt nicht um Transparenz. Ihr Gesetzentwurf vernichtet – was Sie hier vortragen haben und wie ich eben zitiert habe – eben doch Sportvereine, Musikvereine, was Sie alles angehen wollen. (Abg. Damian Lohr, AfD: Sie wissen doch ganz genau, dass das so nicht vorgetragen wurde! –
Martin Haller SPD
Warum steht es dann drin? Könnt Ihr nicht lesen? –
Michael Hüttner SPD
Es steht doch drin!) – Sie haben das doch in Ihrem Antrag geschrieben. Deswegen habe ich es zitiert. Sie schreiben es in Ihrem Antrag. (Beifall bei der CDU, bei der SPD, bei dem BÜNDNIS 9 0/DIE GRÜNEN und bei der FDP) Ich sage Ihnen eines: Was Sie vorgetragen haben, vernichtet ehrenamtliches Engagement, (Abg. Alexander Schweitzer, SPD: So sieht es aus! – Zuruf des Abg. Damian Lohr, AfD) ehrenamtliches Engagement, das unsere Gesellschaft trägt, liebenswert macht, und darüber hinaus, wenn ich gerade an unseren Brand- und Katastrophenschutz denke, an die Feuerwehren, an die Hilfsorganisationen, die unsere Gesellschaft schützen, die ihr Leben zur Verfügung stellen, um andere zu retten. (Zuruf des Abg. Damian Lohr, AfD –
Dr. Oliver Kusch SPD
Engagement und liebenswert ist etwas, was Ihnen überhaupt nicht passt) All diejenigen wollen Sie in Zukunft unter Generalverdacht stellen, genauso wie diejenigen, die offensichtlich etwas Unrechtmäßiges machen. (Beifall bei der CDU, bei der SPD und vereinzelt bei der SPD) Unsere Gesellschaft lebt aber davon, dass sich Menschen freiwillig engagieren und Verantwortung übernehmen, nicht nur in den Vereinen, auch in parteipolitischen Organisationen, nach Feierabend zwischen Beruf und Familie, ehrenamtlich, aus Überzeugung. Diese Menschen brauchen Unterstützung. Sie verdienen Wertschätzung und Anerkennung und nicht ein politisches Drohkulissenrecht, das ihnen vorschreibt, wie lange sie für eine Eintragung Zeit haben oder welche Meinung sie hier äußern dürfen oder nicht. Die AfD sortiert ganz einfach nach Sympathie. Wer ihre Position kritisiert, wird als linksextremistisch diffamiert. Wer sich für Demokratie und gegen Hass engagiert, wird als politisch tätig abgestempelt und soll in Datenbanken landen. Das ist brandgefährlich und widerspricht auch der freiheitlichen Ordnung unseres Grundgesetzes. (Abg. Dr. Oliver Kusch, SPD: Ganz genau!) Deshalb: Wir werden diesem Antrag niemals zustimmen. Ich würde Ihnen vielleicht am Ende noch empfehlen, da der Landesrechnungshof Ihnen aufgezeigt hat, dass Sie rund 250.000 Euro unsachgemäß verwendet haben, (Abg. Alexander Schweitzer, SPD: Sehr richtig! –
Michael Hüttner SPD
Ah!) vielleicht sollten Sie sich erst einmal um diese Dinge kümmern, bevor Sie engagierte Ehrenamtler in die Ecke von Kriminellen stellen. (Abg. Michael Hüttner, SPD: So ist es!) Herzlichen Dank. (Beifall der CDU, bei der SPD, bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei der FDP –
Hendrik Hering
Für die Gruppe FREIE WÄHLER spricht Abgeordneter Kunz. Abg. Patrick Kunz, Gruppe FREIE WÄHLER: Vielen Dank. – Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! Kann ich ausschließen, dass rheinland-pfälzische Fördermittel immer und ausnahmslos an der richtigen Stelle fließen? Nein. Hilft mir der vorliegende Antrag dabei, dieses Problem unter Kontrolle zu bekommen? Ganz im Gegenteil. Beginnen wir mit dem Offensichtlichen. Sie argumentieren, dass die Fördergeldempfänger in der Pflicht seien, die Förderdatenbank zu pflegen und somit der Verwaltungsaufwand sinken würde. Wer aber baut die Datenbank? Wer betreut sie technisch, und wer überprüft, ob die Daten korrekt sind? Genau die von Ihnen „entlastete“ Verwaltung. Das ist ungefähr so, als würden wir sagen, der Bau einer Weltraumstation sei für die Bodencrew kaum aufwendig, schließlich leben Astronauten dort oben. Nur, Planung, Konstruktion, Softwarewartung der Systeme, ständige Sicherheitschecks und das Überwachen aller Daten laufen dauerhaft am Boden, genau wie bei einer solchen Datenbank, deren Technik gepflegt und deren Inhalte kontrolliert werden müssen. (Abg. Carl-Bernhard von Heusinger, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Das ist doch keine Frage der Technik! –
Pia Schellhammer GRÜNE
Das ist eine Haltungsfrage!) Ebenfalls mindestens fragwürdig ist die Atmosphäre, die Sie gerade für Vereine, die nicht politisch tätig sind, schaffen wollen. Würde man Ihren Antrag wunschgemäß umsetzen, hätte das nicht ein Mehr an Transparenz zur Folge, sondern ein Weniger an freier Meinungsäußerung. Die Leute werden sich fragen: Wie viel mehr riskiere ich jetzt, und was, wenn ich mit meiner Meinung irgendwann auf der falschen Seite der Geschichte stehe? Besser nichts sagen, als den Geldverlust einer ganzen Gemeinschaft zu verantworten. Meine Damen, meine Herren, dazu passt auch der Versuch des Antrags, im Sinne einer umgekehrten Denunziation den gläsernen Verein, den gläsernen Fördermittelempfänger zu schaffen. Was mich ebenfalls irritiert, ist die Unverhältnismäßigkeit, mit der die Überschreitung einer wirklich großzügigen dreitägigen Meldefrist einhergeht. Wer drei Tage nach einer politischen Meinungsäußerung nicht blankzieht, dem droht die Rückzahlung aller Fördermittel und damit unter Umständen der Entzug der Existenzgrundlage. (Abg. Martin Haller, SPD: Das ist alles verrückt, Patrick! Alles verrückt!) Abschließend: Der Antrag beleuchtet ein sensibles Thema, das nicht zuletzt auch Verhandlungsmasse in den Koalitionsgesprächen der aktuellen Bundesregierung war, aber gleichzeitig wird jedes Maß überschritten. Es wird mit drakonischen Strafen operiert und der Datenschutz ignoriert. Das ist ein Antrag in eigener Sache, mit dem die FREIEN WÄHLER nichts gemein haben wollen. Wir lehnen ab. (Beifall der Gruppe FREIE WÄHLER, vereinzelt bei der SPD und bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie des Abg. Michael Wagner, CDU)
Hendrik Hering
Für die Landesregierung spricht Staatsministerin Ahnen.
Doris Ahnen
Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich möchte mich ganz ausdrücklich bei den demokratischen Fraktionen bedanken für dieses klare Bekenntnis, dass das, was in diesem Antrag steht, überhaupt nicht geht und keinerlei Akzeptanz in diesem Haus findet oder finden kann. (Beifall bei der SPD, bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, bei der FDP und vereinzelt bei der CDU) Wir diskutieren einen Antrag, in dem in der Überschrift „Transparenz“ steht. Tatsächlich aber wird neue Bürokratie erzeugt. Das könnte man vielleicht noch akzeptieren, aber es wird die demokratische Zivilgesellschaft pauschal unter Verdacht gestellt. Die AfD knüpft dabei ausdrücklich an Initiativen an, die sich gegen Rechtsextremismus engagieren oder sich kritisch äußern, (Abg. Joachim Paul, AfD: Linksextremistisch!) und erklärt sie kurzerhand zu Problemfällen. Darum geht es in Wahrheit: Kritiker zu verängstigen und mundtot zu machen. (Abg. Michael Hüttner, SPD: Ganz genau! –
Martin Haller SPD
Wie in Russland! Genau wie in Russland!) Dieses Signal kann aus diesem demokratischen Parlament nicht nach außen dringen. (Beifall bei der SPD, bei der CDU, bei dem BÜNDNIS 9 0/DIE GRÜNEN sowie der Abg. Cornelia Willius-Senzer, FDP) Deswegen bin ich so dankbar, dass alle klargemacht haben: Wir lassen Ihnen das nicht durchgehen. (Abg. Alexander Schweitzer, SPD: So sieht es aus!) Im nächsten Schritt sollen dann alle Fördernehmer in eine Pflichtdatenb ank gezwungen werden, mit extrem engen Fristen und der Androhung von Rückforderungen bereits bei verspäteten oder unvollständigen Angaben. (Abg. Joachim Paul, AfD: Ja! –
Martin Haller SPD
Was ist mit Eurem Steuergeld? Zack, zack, zack, blink, blink! –
Michael Hüttner SPD
Wer im Glashaus sitzt, sollte nicht mit Steinen werfen!) Ich kann nur sagen, ich kann jedem nur empfehlen, Herr Bollinger, Ihnen ganz genau zuzuhören und vor allen Dingen diese Anträge zu lesen. Ich möchte die Ziffer 3 noch einmal verlesen – jeder soll wissen, was diese AfD will –: „sämtliche Förderrichtlinien des Landes für Vereine, Bündnisse, Stiftungen, Unternehmen und Organisationen, die typischerweise nicht politisch tätig sind“ – weil Sie dazwischengerufen haben, es gehe nicht um die Sportvereine, zitiere ich weiter – „(z. B. Sportvereine, Musikvereine), (Beifall bei der SPD, bei der CDU, bei dem BÜNDNIS 9 0/DIE GRÜNEN, bei der FDP sowie des Abg. Patrick Kunz, Gruppe FREIE WÄHLER – Heiterkeit und Zuruf des Abg. Alexander Schweitzer, SPD: Sehr gut! – Zurufe von der SPD: Ah! –
Martin Haller SPD
Stand nicht auf Kyrillisch im Antrag! –
Dr. Oliver Kusch SPD
So tappisch kann man nicht sein! –
Dr. Jan Bollinger AfD
Gegen Linksextremisten!) spätestens“ – Sie wissen, dass wir heute den 11. Dezember schreiben – „zum 1. Januar 2026 dahin gehend anzupassen, dass auch sie zu Angaben in der Fördernehmer-Datenbank verpflichtet sind“ – und jetzt – „wenn und sobald der Fördernehmer (trotz anderer satzungsbestimmter Zwecke) politisch tätig ist, sich parteipolitisch äußert oder selbst in politisch tätigen Vereinen und Organisationen Mitglied ist.“ Wie schrecklich. Dann muss man das sofort angeben, wenn man sich demokratisch engagiert und beteiligt. (Abg. Dr. Oliver Kusch, SPD: Ja genau!) Das ist die Absicht, die Sie verfolgen. (Abg. Michael Hüttner, SPD: So ist es!) Dann müssen die Angaben innerhalb von drei Tagen in dieser Datenbank sein. Wo kommen wir eigentlich hin? (Beifall der SPD, bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, bei der CDU sowie der Abg. Cornelia Willius-Senzer und Steven Wink, FDP) In Nebensätzen und wenn man Ihre Anträge genau liest, offenbaren Sie, was Sie wirklich vorhaben. (Abg. Michael Hüttner, SPD: So ist es! –
Dr. Oliver Kusch SPD
Genau!) Das ist aus meiner Sicht, dass Sie einen Frontalangriff auf demokratisches Engagement (Abg. Michael Hüttner, SPD: Jawoll! -
Alexander Schweitzer SPD
So ist es!) und die Zivilgesellschaft beabsichtigen. Das geht mit uns hier im Parlament nicht. (Anhaltend Beifall der SPD, des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, bei der CDU, bei der FDP sowie des Abg. Patrick Kunz, Gruppe FREIE WÄHLER –
Hendrik Hering
Jetzt hat Abgeordneter Dr. Bollinger für die AfD-Fraktion das Wort. Sie haben noch 2 Minuten und 30 Sekunden.
Dr. Jan Bollinger AfD
Vielen Dank, Herr Präsident. – Meine Damen und Herren! Ihre Zivilgesellschaft haben wir kürzlich in Gießen gesehen. (Beifall der AfD -
Joachim Paul AfD
Genau! – Zuruf des Abg. Martin Haller, SPD) Es ist bedauerlich und bezeichnend, dass Sie die Transparenz scheuen. Sie wollen weiterhin linksextreme NGOs finanzieren, (Abg. Martin Haller, SPD: Musikvereine, Sportvereine, alle linksextrem! – Zuruf des Abg. Dr. Oliver Kusch, SPD) um die Opposition zu bekämpfen. Ich will Ihnen eines sagen: Sie haben keine Angst um die Demokratie. Sie haben Angst vor der Demokratie, (Beifall der AfD –
Dr. Oliver Kusch SPD
Wir haben gar keine Angst! Das ist ja das Dumme für Euch! –
Michael Hüttner SPD
Aah!) weil Sie die Umfragewerte sehen und sogar in die rot-grüne Blase vorgedrungen ist, (Zurufe von der SPD: Oh, oh! –
Benedikt Oster SPD
Rechte Blase!) dass Sie abgewirtschaftet haben. Deshalb diffamieren Sie die Opposition durch den Missbrauch weisungsgebundener Geheimdienste (Zurufe von der SPD: Ach!) und versuchen verfassungswidrig, AfD-Mitgliedern den Zugang zum öffentlichen Dienst und die Kandidatur als Bürgermeister zu versagen. (Abg. Martin Haller, SPD: Ihr habt nur Angst, dass herauskommt, dass Ihr aus Russland gesteuert werdet! –
Michael Hüttner SPD
Er ist ja nur verurteilt! – Zuruf des Abg. Markus Stein, SPD) Zur CDU nur eines: Sie haben vor einiger Zeit 551 Fragen eingereicht im Bundestag, um diesen NGO-Sumpf aufzuklären. Das haben Sie dann leider aus Feigheit zurückgezogen. (Abg. Joachim Paul, AfD: Aber nur zwangsweise, wie immer!) Man kann nur feststellen, die CDU möchte das linksextreme Vorfeld weiter mästen, das unter anderem ihre eigene Parteizentrale gestürmt hat. Offensichtlich möchten Sie untergehen, und Ihr Niedergang ist ganz offensichtlich verdient. (Abg. Alexander Schweitzer, SPD: Wladimir Bollinger! –
Martin Haller SPD
So sieht es aus!) Die AfD steht für mehr Demokratie, Sie nicht. (Abg. Benedikt Oster, SPD: Was? –
Michael Hüttner SPD
Sie wissen gar nicht, wie das Wort geschrieben wird!) Wir haben kürzlich hier im Landtag einen Antrag eingebracht, die direkte Demokratie im Land zu stärken, den Bürgern mehr Mitsprache zu ermöglichen durch realistische Volksentscheide, Volksinitiativen. Das haben Sie alle abgelehnt. (Abg. Martin Haller, SPD: So wie in Russland!) – Die SPD hat offensichtlich eine Russlandfixierung, wenn ich den Kollegen Haller höre. (Abg. Martin Haller, SPD: Ist doch so!) Sie hatten 35 Jahre Zeit, unser Land zu regieren. Sie haben unser Land heruntergewirtschaftet. Damit wird es aber bald ein Ende haben. Die AfD wird Deutschland und Rheinland-Pfalz retten. Danke sehr. (Beifall der AfD – Vereinzelt Heiterkeit bei der CDU –
Martin Haller SPD
Der Gesandte Moskaus! – Weitere Zurufe von der SPD – Zurufe des Abg. Joachim Paul, AfD)
Hendrik Hering
Es liegen keine weiteren Wortmeldungen – – – (Unruhe im Hause – Glocke des Präsidenten) Entschuldigung. Das habe ich nicht gesehen, eine Blaue Karte von Herrn Abgeordneten Simon. Bitte. (Zurufe des Abg. Joachim Paul, AfD – Glocke des Präsidenten) – Herr Paul, Sie haben nicht das Wort.
Michael Simon SPD
Liebe Kolleginnen, liebe Kollegen! Herr Bollinger, Ihr Auftritt ist schockierend. Wenn Sie von Demokratie einer Partei gegenüber sprechen, die für die Demokratie Opfer gebracht hat – ich erinnere an Otto Wels –, dann kann ich nur sagen, wir haben es nicht nötig, von Ihnen belehrt zu werden. Das ist ein Skandal, verehrte Kolleginnen und Kollegen. (Beifall der SPD, bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie des Abg. Dennis Junk, CDU –
Dr. Jan Bollinger AfD
Ihr lebt in der Vergangenheit! – Zurufe von der SPD) Wenn Sie von Transparenz reden, dann wäre ich Ihnen sehr verbunden, wenn Sie einmal transparent Ihre Verknüpfungen ins rechtsextreme Lager, Stichwort Identitäre Bewegung, darlegten. Legen Sie das doch einmal offen. (Zuruf des Abg. Dr. Jan Bollinger, AfD) Das fände ich einmal eine richtige Transparenz. Ich glaube aber, da kommt nichts von Ihnen. Vielen Dank. (Beifall der SPD, des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der FDP –
Hendrik Hering
Es gibt jetzt keine weiteren Wortmeldungen. Wir kommen zur Abstimmung über den Antrag der AfD-Fraktion. Wer dem Entschließungsantrag der Fraktion der AfD – Drucksache 18/13629 – zustimmen möchte, den bitte ich das Handzeichen! – Wer stimmt dagegen? – (Abg. Martin Haller, SPD: Aber hallo!) Wer enthält sich? – Der Antrag mit den Stimmen der SPD, der CDU, des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, der FDP und der Gruppe FREIE WÄHLER gegen die Stimmen der AfD abgelehnt. Wir kommen damit zu Punkt 18 c) der Tagesordnung: Zweiter Teil der AKTUELLEN DEBATTE Lückenschluss der A 1 kommt – Jahrzehntelange Hängepartie unterstreicht Bedeutung von schlanken Planungs- und Genehmigungsverfahren auf Antrag der Fraktion der FDP – Drucksache 18/13664 – Für die antragstellende Fraktion spricht Abgeordneter Weber.
Marco Weber FDP
Sehr geehrter Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! „Lückenschluss der A 1 kommt – jahrzehntelange Hängepartie unterstreicht Bedeutung von schlanken Planungs- und Genehmigungsverfahren“. Wir reden über den Lückenschluss der A 1, und es war gut, dass wir in den letzten Jahren hier in Rheinland-Pfalz unter der Mitwirkung des LBM bzw. unter der Mitwirkung der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Ministeriums für Verkehr und der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des LBM Rheinland-Pfalz rechtlich erfolgreiche Planungen gerichtsfest auf den Weg gebracht haben und jetzt der nächste Teilabschnitt erfolgen kann, meine sehr geehrten Damen und Herren. Mir ist das an dieser Stelle enorm wichtig, weil es in den letzten Tagen auf der einen oder anderen Veranstaltung nicht so herauskam, dass gerade der zuständige LBM in den letzten Jahren federführend an diesem Erfolg gearbeitet hat. (Vizepräsident Matthias Lammert übernimmt den Vorsitz) Daran kann sich künftig bei den weiteren Autobahnabschnitten der A 1 die Autobahn GmbH messen lassen, meine sehr geehrten Damen und Herren. (Beifall bei der FDP und bei der SPD) Wenn wir dieses Beispiel nehmen und über Planungs- und Genehmigungsverfahren reden, dann gehört es auch dazu, dass wir über morgen reden. Morgen ist die Einweihung der Ahrtalbahn. Wir können schnell sein, wir können umsetzen. Wir können die Ahrtalbahn in zwei Jahren mit Firmen aus Deutschland, aus Rheinland-Pfalz wieder aufbauen. Ich möchte auch aus einer Veranstaltung am Dienstagabend in Prüm berichten. Wir können auch einen Bauantrag vom September für eine Firma auf den Weg bringen, bei dem im Februar ein großes Firmengebäude bezogen wird. Mit Land und Kommune wird innerhalb von zwei Wochen vor Ort die Schnelligkeit bewiesen. Meine sehr geehrten Damen und Herren, das ist für uns auch Anlass, heute darüber zu reden. Wir können es, wir können es bei der A 1, und wir können es auch vor Ort in den Regionen. Es muss der neue Standard in Rheinland-Pfalz werden, dass wir uns nicht wie in der Vergangenheit in den Verfahren verheddern oder verlieren, sondern wir müssen die Möglichkeiten, die in den letzten Wochen und Monaten hier in Rheinland-Pfalz gegeben wurden – ich nenne nur die Stichworte Planungsbeschleunigung und Bürokratieabbau –, auch vor Ort umsetzen, meine sehr geehrten Damen und Herren. Wir haben auch bei dem Thema Gewerbeansiedlung positive Beispiele und begrüßen es außerordentlich, dass gerade bei dem Thema T urboflächen 13 besonders geeignete Gewerbe- und Industrieflächen identifiziert wurden, planerisch begleitet werden und die Kommunen vor Ort die Möglichkeit haben, mit der Unterstützung des Landes, mit der Unterstützung des Wirtschaftsministeriums gerade diese Potenziale zu erschließen. Es ist ein Angebot des Landes, vor Ort in diesen 13 Regionen den Weg mitzugehen, so wie es beispielsweise in Alzey mit Eli Lilly beschritten worden ist, meine sehr geehrten Damen und Herren. (Beifall bei der FDP sowie der Abg. Pia Schellhammer, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Das sind positive Nachrichten und positive Beispiele, die wir als FDP-Fraktion natürlich weiterentwickeln wollen, bei denen Planung, Flächenentwicklung und Verkehrsanbindung zusammentreffen. Es war auch eines der Diskussionsthemen am Dienstagabend bei dem regionalpolitischen Austausch der IHK Trier in Prüm, dass wir gerade auch im ländlichen Raum Arbeitsplätze schaffen können, indem wir Infrastrukturmaßnahmen wirklich konsequent umsetzen. Natürlich ist eine der Fragen: Wie gehen wir künftig mit Planungsverfahren und Verbandsklagerechten um? Es gibt da natürlich gewisse Themen, die wir bundespolitisch und landespolitisch in den Mittelpunkt rücken müssen. Niemand stellt Umwelt- und Naturschutz infrage, nur müssen wir es besser hinbekommen. Wir müssen es besser hinbekommen, den Ausgleich zu schaffen zwischen Investitionen, Wirtschaftsförderung und der Berücksichtigung von Natur und Umwelt. Aber wir müssen schneller werden. Dabei ist eines der Themen das Verbandsklagerecht, das hoffentlich auch in Berlin, so wie es kommuniziert wird, in Angriff genommen wird. (Glocke des Präsidenten) Daher sage ich, wir sind in Rheinland-Pfalz im Turbomodus, und wir wollen weiterkommen. Für die A 1 wünsche ich dem aktuellen Bundesminister für die beiden Teilabschnitte viel Erfolg, damit auch die beiden Teilabschnitte, die noch nicht planungsrechtlich auf dem Weg sind, in Angriff genommen und schnellstmöglich umgesetzt werden. Vielen Dank. (Beifall der FDP, bei der SPD und bei dem BÜNDNIS 9 0/DIE GRÜNEN)
Matthias Lammert
Nächster Redner ist für die Fraktion der SPD Abgeordneter David Guthier.
David Guthier SPD
Vielen Dank, Herr Präsident. – Liebe Kolleginnen und Kollegen! Wir sprechen heute, und das nicht zum ersten Mal, über den Lückenschluss der A 1. Die Argumente der Befürworter und der Gegner kennen wir längst. Sie sind vielfach ausgetauscht und abgewogen worden, so oft, dass der Begriff „Lückenschluss“ keiner Erklärung mehr bedarf. Für uns als SPD-Fraktion ist eines klar: Wir begrüßen das Vorhaben ausdrücklich, wir stehen zum A-1-Lückenschluss und setzen uns dafür ein, dass jetzt auch die Umsetzung vorangeht, liebe Kolleginnen und Kollegen. Der Lückenschluss der A 1 ist weit mehr als ein regionales Straßenbauprojekt. Er ist ein zentrales Infrastrukturvorhaben für Rheinland-Pfalz, für die Bundesrepublik Deutschland und für Europa. Er verbessert die Verkehrsströme, stärkt den Wirtschaftsstandort und ist ein entscheidender Baustein für einen funktionierenden europäischen Warenaustausch. Nicht nur das: Was uns auch besonders wichtig ist, ist der Blick auf die Menschen vor Ort. Er entlastet auch die Anlieger von Verkehrslärm. Auch darum geht es, liebe Kolleginnen und Kollegen. Zudem ist in Zeiten wachsender geopolitischer Unsicherheit Infrastruktur heute auch eine Frage von Sicherheit und Resilienz unseres Landes. Die ersten Planungen für den A-1-Lückenschluss reichen bis ins Jahr 1 972 zurück. Mehr als fünf Jahrzehnte später reden wir immer noch über seine Umsetzung. Verzögerungen durch Einwände, Klagen und immer neue Prüfverfahren haben aus einem wichtigen Vorhaben ein Symbol für lähmende Verfahren werden lassen. Seit dem 1. Januar 2021 sind der Bau und der Betrieb der Autobahnen des Bundes in der Verantwortung der Autobahn GmbH. Man könnte also fragen: Warum sprechen wir eigentlich hier im Landtag darüber? Aber, liebe Kolleginnen und Kollegen, wir sprechen deswegen darüber, weil dieses Projekt auch exemplarisch zeigt, woran wir in Deutschland zu oft scheitern, nämlich nicht am fehlenden Willen, nicht an fehlender Finanzierung, sondern vielfach an Strukturen und Prozessen, die überfordern und scheinbar endlose Verfahren nach sich ziehen. Für uns ist deshalb klar: Gute Ideen dürfen nicht in Aktenordnern altern, liebe Kolleginnen und Kollegen, und das insbesondere, weil die zentrale Zukunftsaufgabe sein wird, unsere Infrastruktur zukunftsfest zu machen. Wenn wir uns jetzt auf den Weg machen mit dem Sondervermögen, dann muss es uns gleichzeitig gelingen, bei Planung und Umsetzung besser und schneller zu werden. Ich bin deswegen Alexander Schweitzer und der Landesregierung ausdrücklich dankbar für die eingeleiteten Maßnahmen zum Bürokratieabbau und zur Planungsbeschleunigung. Diese Reformen sind notwendig und richtig. Sie schaffen Verfahren, die schneller werden, ohne Beteiligungsrechte auszuhöhlen. Sie reduzieren Komplexität, ohne Rechtsstaatlichkeit zu schwächen. Genau diesen Weg müssen wir entschlossen weitergehen. Victor Hugo schrieb einst: „Nichts ist so mächtig wie eine Idee, deren Zeit gekommen ist.“ (Abg. Joachim Paul, AfD: Sehr gut!) Der Lückenschluss der A 1 ist eine solche Idee. Es ist an der Zeit, sie nicht weiter auszubremsen, sondern umzusetzen. Wir sind mit Blick darauf auf einem guten Weg. Gehen wir ihn gemeinsam weiter – entschlossen, verantwortungsvoll und mit Blick in die Zukunft. Vielen Dank. (Beifall bei der SPD, bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei der FDP)
Matthias Lammert
Nächster Redner ist für die CDU-Fraktion Abgeordneter Dr. Helmut Martin.
Dr. Helmut Martin CDU
Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! Vor ziemlich genau zwei Monaten mussten wir noch auf Antrag der FDP-Fraktion über deren damalige These „Finanzlücke statt Lückenschluss“ debattieren. Weiter haben Sie dann gesagt, dass die Bundesregierung wichtige Verkehrsprojekte in Rheinland-Pfalz gefährden würde. Die Rede des FDP-Kollegen vor zwei Monaten dazu bezog sich dann praktisch ausschließlich auf den A-1-Lückenschluss, der also angeblich durch die Bundesregierung gefährdet wäre. Dieselbe FDP-Fraktion – und derselbe Redner – postuliert heute „Lückenschluss der A 1 kommt“, (Abg. Marco Weber, FDP: Ja!) innerhalb von nur zwei Monaten also eine thematische 180-Grad-Wende, meine Damen und Herren. Das erinnert an manch kritischen Spruch über die FDP, die dafür bekannt ist, dass sie – ich nenne es einmal so – bisweilen eine inhaltliche Flexibilität lebt. (Beifall der CDU –
Steven Wink FDP
Das sagst Du jetzt!) Insofern können wir also sagen, das ist eine ganz spezielle Art der Imagepflege, die Sie betreiben. (Zuruf des Abg. Steven Wink, FDP) Immerhin sind durch das heutige Debattenthema die ganzen unsäglichen Behauptungen, die damals hier im Parlament von einigen aufgestellt wurden – ohne Substanz aufgestellt wurden –, um den Bundesverkehrsminister zu kritisieren, widerlegt. (Beifall der CDU – Zuruf des Abg. Marco Weber, FDP) Ich hatte schon im Oktober darauf hingewiesen, dass am Abend genau dieses Debattentags der Koalitionsausschuss auf Bundesebene zusammensitzen würde, um gerade auch die Finanzierung des Lückenschlusses A 1 sicherzustellen. Seriöser wäre also schon damals gewesen, diese wichtige Besprechung abzuwarten, bevor man Stimmung macht, um dann wenige Wochen später, so wie heute, eine Rolle rückwärts machen zu müssen, meine Damen und Herren. Die FDP spricht jetzt im Debattentitel von einer „jahrzehntelangen Hängepartie“ bei der A 1. Das ist von den Zahlen her richtig, wir haben es vorhin gehört. Aber umso bemerkenswerter ist, dass Kollege Weber in der Eifel-Zeitung schon Anfang 2021, (Heiterkeit des Abg. Dennis Junk, CDU) also kurz vor der damaligen Landtagswahl, angekündigt hatte, dass im ersten Quartal 2021 für das rheinland-pfälzische Teilstück Baurecht vorliegen würde und die Bagger bald rollen würden. (Zuruf des Abg. Marco Weber, FDP) Das war seine Prognose. Nach der Landtagswahl ist dann aber leider gar kein Bagger gerollt, (Zuruf des Abg. Marco Weber, FDP) sondern die – ich zitiere – „jahrzehntelange Hängepartie“, wie die FDP das nennt, ging noch fünf Jahre weiter. Ich will gar nicht erwähnen, wer und welche Partei in den Jahren 2021 ff. das Verkehrsministerium in Rheinland-Pfalz und im Bund besetzt hat. Aber all das sollte einem vielleicht zu denken geben, Kollege Weber. (Beifall der CDU) In einem Punkt stimme ich der FDP aber ausdrücklich zu. Es ist wichtig für die betroffene Region und weit darüber hinaus. Es geht letztlich um das europäische Verkehrsnetz. Es ist es ein Segen, dass der Lückenschluss nun kommt und es wirklich mit den Baggern losgeht. Bei unserem Bundesverkehrsminister ist das Projekt in besten Händen. Daher schließe ich mich der zuversichtlichen Aussage im Debattentitel an und sage: Ja, der Lückenschluss der A 1 kommt. (Beifall der CDU) Schön wäre, wenn zum Beispiel auch bei der zweiten Rheinbrücke bei Wörth vollziehbares Baurecht vorliegen würde. Da werden seit Jahren die ursprünglich noch fehlenden Pfeilerstandorte geplant, seit mehr als fünf Jahren. Herr Weber, da könnte man also ein bisschen beschleunigen, würde ich sagen. (Beifall der CDU) Richtig am Debattentitel ist auch, dass der Lückenschluss A 1 die Bedeutung von „schlanken Planungs- und Genehmigungsverfahren“ unterstreicht. Dazu gab es schon im November 2023 den Planungs-, Genehmigungs- und Umsetzungsbeschleunigungspakt zwischen den Ministerpräsidenten und dem damaligen Bundeskanzler. Wir haben den Stand der Umsetzung dieses Pakts mit einer Großen und dann aktualisierend auch mit einer Kleinen Anfrage abgefragt; denn mindestens 40 % davon sind Landeskompetenz. Die Antwort war etwas dürftig, aber umso wichtiger und erfreulicher ist, dass jetzt die von Friedrich Merz geführte Bundesregierung mit den Regierungschefs der Länder die Föderale Modernisierungsagenda erarbeitet und beschlossen hat. Im zweiten Kapitel der Agenda – das wird Sie trösten und freuen, Kollege Weber – werden konkrete Maßnahmen für eine Beschleunigung der Planungsund Genehmigungsverfahren definiert, und zwar – das finde ich entscheidend – mit klaren Fristen hinterlegt. (Glocke des Präsidenten) Das ist eine großartige Leistung unter Führung von Friedrich Merz. Vielen Dank. (Beifall der CDU)
Matthias Lammert
Liebe Kolleginnen und Kollegen, bevor ich die nächste Rednerin aufrufe, darf ich weitere Gäste bei uns im Landtag begrüßen. Das sind zum einen Schülerinnen und Schüler der 9. Jahrgangsstufe des Otto-Schott-Gymnasiums Mainz. Herzlich willkommen! (Beifall im Hause) Weiterhin begrüße ich die Katholische Pfarrgruppe Alzeyer Hügelland. Ebenfalls herzlich willkommen! (Beifall im Hause) Wir fahren in der Rednerfolge fort. Für die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN erteile ich Abgeordneter Jutta Blatzheim-Roegler das Wort.
Jutta Blatzheim-Roegler GRÜNE
Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Zur Aktuellen Debatte der FDP „Lückenschluss der A 1 kommt – Jahrzehntelange Hängepartie unterstreicht Bedeutung von schlanken Planungs- und Genehmigungsverfahren“ ist Folgendes festzustellen: Mit dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts zum Ausbau der A 1 ist eine endgültige rechtliche Entscheidung getroffen. Der rund 10 km lange Abschnitt zwischen Kelberg und Adenau kann gebaut werden. Politisch und unter Umweltgesichtspunkten bleibe ich persönlich Kritikerin des Projekts. (Beifall des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Und in Klammern: Wie es in Nordrhein-Westfalen weitergeht, weiß man ja auch noch nicht. Zugleich führt uns dieses Projekt vielleicht wie kein zweites in der Bundesrepublik vor Augen, wo wir in Deutschland bei Planungs- und Genehmigungsverfahren teilweise stehen. Ein Verfahren, das sich über ein halbes Jahrhundert hinzieht, schafft weder Vertrauen noch Planungssicherheit. Wir Grünen in der Region kennen die Situation der Anwohnerinnen und Anwohner in den Dörfern. Ich war selbst Anfang Oktober als Rednerin bei der Demonstration „Dorf statt Durchfahrt“ in Dreis-Brück eingeladen. Die Belastungen durch den Durchgangsverkehr sind massiv. Niemand stellt das infrage. Deshalb haben wir Grüne bereits vor vielen Jahren Lösungen vorgeschlagen, die höchstwahrscheinlich schneller, rechtssicherer und konfliktärmer hätten umgesetzt werden können. (Beifall des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Der Ausbau des bestehenden Straßennetzes, eine teilweise Ortsumgehung, ein pragmatisches Vorgehen in mehreren Schritten – all das lag auf dem Tisch. Hätte man diese Ansätze verfolgt, wäre den Menschen vermutlich früher geholfen worden. Doch es wurde an Planungen festgehalten, die aus einer anderen Zeit stammen. Wir haben ein strukturelles Problem, wie wir in Deutschland mit Straßeninfrastrukturprojekten umgehen. Der Bundesverkehrswegeplan enthält Projekte, deren Nutzen-Kosten-Verhältnisse längst fraglich sind, während andere dringende Infrastrukturprojekte kaum vorankommen. Die Erfahrungen beim Hochmoselübergang sollten uns warnen: Explodierende Kosten und fraglicher Nutzen sollten keine Grundlage für eine verantwortungsvolle Infrastrukturpolitik sein. (Beifall des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Wir stehen vor anderen Herausforderungen: marode Brücken, überlastetes Bahnnetz. Wenn der Bund knappe Mittel in überholte Großprojekte lenkt, fehlen sie dort, wo sie die größte Wirkung für die Gesellschaft entfalten können. (Beifall des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Auch deshalb müssen wir Planungs- und Genehmigungsverfahren modernisieren und endlich vollständig digitalisieren. Wir brauchen personell gut ausgestattete Behörden. Wir brauchen klare zeitgemäße Standards und ein professionelles Projektmanagement. Dafür haben wir in Rheinland-Pfalz beim LBM die Voraussetzungen im Übrigen schon geschaffen, und wie sich bei der letzten Beiratssitzung des LBM gezeigt hat, ist man in Rheinland-Pfalz da auch in der Umsetzung. RheinlandPfalz hat im Übrigen mit der Hochzonung bei der Genehmigung der Windkraft bereits gezeigt, dass Beschleunigung möglich ist, wenn politische Prioritäten klar sind. Liebe Kolleginnen und Kollegen, lassen Sie mich kurz noch zum A-1-Lückenschluss etwas sagen. Wir sollten ehrlich sein und dies auch kommunizieren: Der Lückenschluss wird trotz des Urteils in den nächsten Jahren nicht abgeschlossen sein, und die Menschen werden weiterhin unter dem Verkehr leiden müssen. An den Bund als Verantwortlichen des Bundesverkehrswegeplans die Botschaft: Sie sollten den Mut haben, Projekte loszulassen, die aus der Zeit gefallen sind. Vielen Dank. (Beifall des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
Matthias Lammert
Nächster Redner ist für die AfD-Fraktion deren Fraktionsvorsitzender Dr. Bollinger.
Dr. Jan Bollinger AfD
Sehr geehrter Herr Präsident, meine Damen und Herren! „Jetzt können die Bagger in der Eifel rollen“, meinte Bundesverkehrsminister Patrick Schnieder vor ein paar Tagen. Schön wäre es, aber so weit sind wir leider immer noch nicht. Das sollte ein Bundesverkehrsminister wissen. Jetzt beginnt erst einmal die Phase der Ausschreibungen, und das deutsche, besser europäische Ausschreibungsrecht hat so einige Komplikationen und Fallstricke vorzuweisen. Ja, selbst neue Gerichtsprozesse und damit eine weitere erhebliche Verzögerung des Baubeginns sind nicht auszuschließen. Wir sehen also bereits, dass bei der Entbürokratisierung noch einiges zu tun ist. Richtig ist aber, dass wir beim Thema A 1 in den letzten Monaten erfreulicherweise ein gutes Stück weitergekommen sind. Das Bundesverwaltungsgericht hat endgültig die Klage der Berufsquerulanten des Bundes für Umwelt und Naturschutz abgewiesen. Damit ist nun auch juristisch bestätigt, was der gesunde Menschenverstand schon immer wusste, nämlich, der Lückenschluss der A 1 ist ein bedeutendes Infrastrukturprojekt, hinter dem kleine Einschränkungen bei einem Vogelschutzgebiet zurückstehen müssen. Die angebliche Alternative zum Lückenschluss, vorhandene Bundesstraßen auszubauen, diese Alternative ist keine auch nur annähernd gleichwertige Alternative. Neben dem Bundesverwaltungsgericht war auch die Bundesregierung tätig und hat die Gelder für den Bau freigegeben. Warum die Finanzierung der A 1 überhaupt zu einem Problem wurde, erschloss und erschließt sich dem gesunden Menschenverstand nicht angesichts der 500 Milliarden Euro Schulden, die die Bundesregierung für Infrastruktur und Klimaneutralität geplant hat. Aber offensichtlich sind dann selbst die schwarz-roten Bundesminister zur Einsicht gelangt, dass sich mit einer Fortsetzung des Streits um die Finanzierung nur alle Beteiligten noch mehr blamieren würden. Meine Damen und Herren, es ist richtig, dass wir heute über schlanke Planungs- und Genehmigungsverfahren diskutieren. Bevor ich zu diesem Aspekt komme, möchte ich eines in Erinnerung rufen. Die ersten relevanten Planungen zum Lückenschluss der A 1 gehen auf die Jahre 1971 und 1972 zurück. Viele Autobahnprojekte wurden später begonnen und früher fertiggestellt, bei gleichen Rahmenbedingungen. Dass es beim A-1-Lückenschluss so lange gedauert hat, lag vor allem auch an dem mangelnden politischen Willen. Das manifestierte sich vor allem seit 1995, als die Grünen erstmals in NRW an die Macht kamen, ab 1998 dann sogar im Bund und ab 2011 in Rheinland-Pfalz. Ohne die Grünen könnten wir schon längst von Trier bis zur Ostsee durchgehend auf der A 1 fahren. Nun aber zur deutschen Planungsbürokratie. Von der Aufnahme in den Bundesverkehrswegeplan 2016 bis zum Planfeststellungsbeschluss für den rheinland-pfälzischen Teil des A-1-Lückenschlusses vergingen sieben Jahre. Noch einmal mehr als zwei Jahre vergingen bis zum Urteil des Bundesverwaltungsgerichts im November. Meine Damen und Herren, das ist einfach viel zu lange. Eine ähnlich lange Geschichte wie der Lückenschluss der A 1 hat übrigens die Mittelrheinbrücke. Nach ebenfalls jahrzehntelanger Vorgeschichte und vielen politischen Querelen, an denen die Grünen wieder maßgeblich beteiligt waren, begannen die Vorbereitungen zum Raumordnungsverfahren 2 018. Das Planfeststellungsverfahren ist aber auch nach sieben Jahren noch nicht abgeschlossen. Dazu, was man tun muss, um die Verfahren abzukürzen, mehr in der zweiten Runde. (Beifall der AfD)
Matthias Lammert
Liebe Kolleginnen und Kollegen, bevor wir in der Redefolge fortfahren, darf ich weitere Gäste bei uns im Haus begrüßen. Dies sind Mitglieder des Jugendbeirats der Verbandsgemeinde Rengsdorf-Waldbreitbach. Herzlich willkommen! (Beifall im Hause) Weiterhin begrüße ich Mitglieder der FREIEN WÄHLER Bad Kreuznach. Seien Sie ebenfalls herzlich willkommen! (Beifall im Hause) Als nächster Redner spricht für die Gruppe FREIE WÄHLER Abgeordneter Stephan Wefelscheid. Abg. Stephan Wefelscheid, Gruppe FREIE WÄHLER: Vielen Dank. – Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Ja, der Lückenschluss A 1, eine unendliche Geschichte. Wir haben es gehört. Konkret geht es um den Bau von gut 10 km Strecke. Geplant ist dieser Abschnitt tatsächlich bereits seit 1972. Zuletzt hatte der BUND geklagt. Grund: Artenschutz, und die Klage wurde zurückgewiesen. Kurz: Mobilität und militärische Sicherheit vor Rotmilan. Hätte man vielleicht auch vorher schon ahnen können. Ja, wie geht es weiter? Laut Minister Schnieder werden zuerst Baustraßen angelegt, unter anderem für Umweltmaßnahmen zur Umsiedlung von Tierarten. Parallel dazu würden auch zehn Talbrücken geplant und deren Ausschreibung vorbereitet. Zudem müssten Waldstücke gerodet werden. Das Teilstück soll 317,4 Millionen Euro kosten. Fazit: Von der ersten Planung im Jahr 1972 bis zur Realisierung dieses 10-kmTeilstücks liegen rund 60 Jahre. Und dann ist der Lückenschluss noch nicht fertig. Wenn es an die verbliebene Lücke geht, geht das ganze Spiel von vorne los. Aber jetzt, meine Damen und Herren, soll Abhilfe kommen. Herr Dr. Martin hat es angesprochen, die Föderale Modernisierungsagenda. Während Sie gestern Weihnachten gefeiert haben, habe ich mir diese 55 Seiten tatsächlich einmal durchgelesen, Herr Weber. Darin stehen die Antworten eigentlich alle, auf die Sie rekurriert haben mit Ihrem Titel „Bedeutung von schlanken Planungs- und Genehmigungsverfahren“. Meine Damen und Herren, dieses Papier, TOP 2.2 „AG Staatsmodernisierung“, Besprechung des Bundeskanzlers mit den Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder am 4. Dezember 2025, umfasst die Föderale Modernisierungsagenda mit 55 Seiten. Dort sind fünf Kapitel aufgeführt. Ich kann nur jedem in diesem Hohen Haus, der weitermachen will, der nicht sagt, im Mai ist Schluss, sondern der Ambitionen hegt, weiter Politik für unser Land zu verantworten, wirklich dringlich empfehlen, dieses Papier zu lesen. Herr Ministerpräsident, Sie wissen es genau, Sie haben es mit verhandelt. Das Datum 30. Juni 2026 zieht sich durch dieses gesamte Papier. Es ist vollkommen klar, wenn Länder und Bund an einem Strang ziehen wollen, dass letztlich dann auch im Juni-Plenum vermutlich schon ein wahnsinniger Wust an Gesetzesänderungen auf dieses Plenum zukommen wird. Ich kann also nur jedem empfehlen, der im März gewählt wird, sich damit zu befassen, was auf den Weg kommt; denn Sie werden damit recht kurzfristig nach der Konstituierung des Parlaments konfrontiert werden. Herr Dr. Martin hat es angesprochen. Das zweite Kapitel „Schnellere Verfahren“ beschäftigt sich explizit mit Planungs- und Genehmigungsbeschleunigungen. Ich habe leider nur 3 Minuten, deswegen kann ich hier die einzelnen Punkte nicht vortragen. Die sind sehr umfassend. Aber auf einen Punkt möchte ich hinweisen, und der wird auch politischen Sprengstoff beinhalten. Das ist nämlich „Europäische Initiative zur Planungsund Genehmigungsbeschleunigung“: „Dazu wird der Bund bis 30.06.2026 eine europäische Initiative zur Planungsund Genehmigungsbeschleunigung starten, die sich auch auf die AarhusKonvention beziehen kann.“ (Glocke des Präsidenten) Meine Damen und Herren, das sind genau die Bereiche, wo sich Dritte auf Umweltmaßnahmen, Umweltschutz berufen können. Ich glaube, das wird eine spannende Diskussion in der nächsten Legislatur werden. Vielen Dank. (Beifall der Gruppe FREIE WÄHLER)
Matthias Lammert
Für die Landesregierung erteile ich Staatsministerin Daniela Schmitt das Wort.
Daniela Schmitt
Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich glaube, die Bedeutung des Lückenschlusses A 1 nicht nur für die Eifel, nicht nur für Rheinland-Pfalz, nicht nur für Deutschland, sondern für ganz Europa ist in der Debatte noch einmal deutlich unterstrichen worden. Dafür ganz, ganz herzlichen Dank. Vor wenigen Wochen, am 11. Oktober, war ich in Dreis-Brück. Einige der hier Anwesenden waren mit dabei. Bei dieser Kundgebung „Dorf statt Durchfahrt“ – rund 500 Leute sind gekommen – hat man schon das eine oder andere Gespräch am Rande geführt, was mich sehr nachdenklich gestimmt hat. Ich habe mit einer Frau gesprochen, die sagte, seit ihrer Kindheit wird das Projekt forciert. Ich habe aber auch mit jemandem gesprochen, der gesagt hat, ich habe langsam den Glauben an dieses Projekt verloren. Deswegen, liebe Kolleginnen und Kollegen, braucht dieses Projekt jetzt Verlässlichkeit. Es braucht Tempo, und vor allen Dingen braucht es auch ein klares Bekenntnis. Mit Datum vom 18. November 2025 wurde vom Bundesverwaltungsgericht in Leipzig das Klageverfahren des BUND gegen den Planfeststellungsbeschluss vom 25. Juli 2023 abgewiesen. Endlich liegt Baurecht vor. Im Rahmen aller vorbereitenden Maßnahmen, die jetzt getroffen werden, will ich es nicht versäumen, dass ich als Landesverkehrsministerin dem LBM ausdrücklich danken möchte, der dieses Planverfahren über Jahre akribisch korrekt verfolgt und begleitet hat. Ich finde, das ist ein Dankeschön wert. (Beifall der FDP, bei der SPD, bei der Gruppe FREIE WÄHLER und vereinzelt bei der CDU) – Da kann man einmal klatschen, genau. (Vereinzelt Heiterkeit im Hause) Aber, liebe Kollegen, das Klageverfahren zum A-1-Lückenschluss steht, wie ich finde, sinnbildlich für ein grundsätzliches Problem unserer Planungsprozesse. Zwei Jahre Verzögerung, nicht wegen fehlender Planung, sondern allein durch die Möglichkeiten der Verbandsklage – wieder Zeit verloren, wieder ein dringend benötigtes Projekt ausgebremst. Wir erleben es in Deutschland immer häufiger: Planungs- und Genehmigungsverfahren ziehen sich über zu viele Jahre hin. Ja, liebe Kolleginnen und Kollegen, gestiegene umweltpolitische Anforderungen spielen dabei eine Rolle. Das ist legitim. Ebenso entscheidend ist aber auch, dass Bürger und anerkannte Naturschutzverbände mehrfach klagen können. Ich betone an dieser Stelle „mehrfach“. Sie tun es manchmal mit dem erklärten Ziel, vom Bundestag beschlossene Infrastrukturvorhaben zu stoppen. Das ist kein gutes Signal. Gerade deswegen brauchen wir jetzt eine klare Konsequenz. Wir müssen Planungs- und Genehmigungsprozesse deutlich verschlanken und beschleunigen, damit wichtige Projekte und bedeutsame Projekte deutlich schneller, effizienter und verlässlicher umgesetzt werden können. Liebe Kolleginnen und Kollegen, wir im Land haben gehandelt und gerade gestern das Landesstraßengesetz beschlossen. Damit schaffen wir klare, praxistaugliche Regeln und ermöglichen mehr Tempo bei Sanierung, Ersatzneubauten, aber auch bei Radwegeprojekten. Ich will selbstverständlich auch noch einmal die Föderale Modernisierungsagenda ansprechen. Herr Kollege Martin, wenn Sie jetzt sagen „die von Friedrich Merz geführte Bundesregierung“: Wir haben sehr viel in der Landesregierung darüber gesprochen, sehr, sehr viele Initiativen eingebracht, (Abg. Johannes Zehfuß, CDU: Gesprochen!) und ich finde es gut, dass die MPK unter Vorsitz von Herrn Schweitzer jetzt Druck macht. Wir reden mit den Länderkollegen, und es ist klar, es braucht ein gemeinsames Ziehen an dem Strang. (Beifall bei der FDP, bei der SPD und bei dem BÜNDNIS 9 0/DIE GRÜNEN – Zuruf des Abg. Marcus Klein, CDU – Zuruf aus dem Hause: Guter Mann, der Schweitzer!) Liebe Kolleginnen und Kollegen, eine moderne, leistungsfähige Verkehrsinfrastruktur ist immer auch die Grundlage wirtschaftlicher Entwicklung. Auch darüber haben wir in diesem Hohen Haus schon öfter gesprochen. Es ist das Fundament unseres Wohlstands. Es ist das Fundament von Arbeitsplätzen. In der Tat, Kollege Weber, wir waren am Dienstag in Prüm. Ich bin auch dankbar, dass auf meine Initiative hin ein regionalpolitischer Abend in Prüm stattfand. Es ist gut, dass man einmal schaut, welche Industrieunternehmen dort alle tätig sind. Deswegen brauchen wir hier ein klares Bekenntnis, dass gerade der ländliche Raum auch mit einer starken Verkehrsinfrastruktur nicht abgehängt wird, sondern ganz im Gegenteil. Egal, ob das Straßen und Brücken sind, ob das Wasserstraßen und die Schleusen sind, ob das die Rheinvertiefung ist, ob das der Ersatz maroder Autobahnbrücken ist: Wir brauchen Tempo, und daran muss jetzt mit allem Engagement gearbeitet werden. (Beifall der FDP und bei der SPD) Liebe Kolleginnen und Kollegen, und auch Herr Dr. Martin, weil Sie noch einmal den Bezug zur letzten Aktuellen Debatte angesprochen haben, ich will zwei, drei Sätze zur Finanzierung sagen und auch zur Frage, warum überhaupt dieses Projekt A-1-Lückenschluss plötzlich mit einem Fragezeichen behaftet war. Wenn man einerseits ein Sondervermögen Infrastruktur auf den Weg bringt, 500 Milliarden Euro, und wenige Tage danach die Verkehrsministerinnen und Verkehrsminister der Länder über Medienberichterstattung davon erfahren, dass bedeutsame Projekte plötzlich wegen nicht vorhandener Finanzierung auf einer Streichliste stehen, dann erwarte ich vom Bundesverkehrsminister, dass wir alles dafür tun, dass diese Projekte nicht an der Finanzierung scheitern. Das ist den Bürgerinnen und Bürgern nicht zu vermitteln. (Beifall der FDP) 500 Milliarden Euro neues Geld und andererseits eine Streichliste – das geht nicht. (Abg. Gordon Schnieder, CDU: Sie hätten ja in Berlin dabei sein können!) – Ja, Herr Schnieder, wenn Sie sagen, „in Berlin dabei sein“: Ich glaube, auch darüber können wir noch einmal reden. Wenn Termine zwei Tage vorher bekannt gegeben werden, kann man das machen, es ist aber auch eine Stilfrage. (Zuruf des Abg. Gordon Schnieder, CDU) Daher wünsche ich dem Verkehrsminister viel Glück bei der Umsetzung. (Beifall bei der FDP, vereinzelt bei der SPD und vereinzelt bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Ich bin unseren Leuten dankbar, dass man das gut vorbereitet hat. Alles Gute. Herzlichen Dank. (Beifall der FDP, bei der SPD sowie des Abg. Josef Winkler, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
Matthias Lammert
Wir fahren in der Debatte fort. Für die FDP-Fraktion erteile ich Abgeordnetem Marco Weber das Wort.
Marco Weber FDP
Sehr geehrter Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! Da ich jetzt mitbekommen habe, dass man auch persönliche Meinungen am Redepult kundtun kann – das hätte mir eine Stunde vorher weitergeholfen –, möchte ich persönlich sagen, dass die Alternative, der B-51-Ausbau mit der doppelten Trassenlänge von über 50 km zwischen Tondorf und Prüm, keine Alternative zu einer 25 km langen Lückenschließung war. Wer das dann hier immer noch als die Alternative verkauft, Verkehrsräume so auszubauen, dass weitere Ortschaften belastet werden und die Lücke immer noch nicht geschlossen wird – das ist meiner Meinung nach nicht die Alternative. Deshalb haben wir im Oktober, als die Finanzierung und die Schwierigkeiten im Raum standen – ich möchte es ein bisschen harmonischer formulieren –, hier darüber debattiert, um dann Kollegen Schnieder in Berlin den nötigen Rückhalt mitzugeben. Herr Dr. Martin, zwei, drei Dinge muss ich aber schon sagen. Erster Punkt: kein Wort zum LBM. Man kann gern darüber diskutieren, wenn die Autobahn GmbH in den sozialen Netzwerken für sich in Anspruch nimmt, alles getan zu haben, und kein Wort über die Arbeit der hiesigen Mitarbeiter verliert. Dann reden wir darüber. Punkt 2: 2021. Sie negieren den 14. Juli. Aufgrund der Ahrtal-Ereignisse mussten die Pläne zur Autobahnlückenschließung angepasst werden. Ansonsten hätte meine damalige Aussage in der Eifel-Zeitung ihre Richtigkeit behalten. Es waren die Ahrtal-Ereignisse, aufgrund derer weitere zwei Jahre benötigt wurden, um die Dinge rechtssicher auf den Weg zu bringen. Man kann auch einmal erwähnen, dass der jetzige Ministerpräsident aus NRW ehemaliger Verkehrsminister von Nordrhein-Westfalen ist, und man kann schön zitieren, was er in seiner Funktion als Verkehrsminister in der Vergangenheit von sich gegeben hat, und sehen, wo wir heute in NordrheinWestfalen stehen. Ich kann nur sagen: Dann, wenn die FDP in Rheinland-Pfalz mitregiert hat, ist am Lückenschluss gearbeitet worden. Drei Teilabschnitte vom Dreieck Vulkaneifel bis zur Abfahrt Kelberg sind in Begleitung der FDP in Rheinland-Pfalz auf den Weg gebracht worden. (Glocke des Präsidenten) Jetzt kommt der vierte Teil: Wir liefern. Die CDU in NRW – – – Jetzt macht es die Autobahn GmbH – da kann Herr Schnieder zeigen, was er kann. Vielen Dank. (Beifall bei der FDP, bei der SPD und bei dem BÜNDNIS 9 0/DIE GRÜNEN – Zurufe der Abg. Gordon Schnieder und Johannes Zehfuß, CDU)
Matthias Lammert
Nächster Redner ist für die SPD-Fraktion Abgeordneter Benedikt Oster.
Benedikt Oster SPD
Sehr geehrter Herr Präsident, meine Damen und Herren! Ich will an einer Stelle noch etwas deutlich machen. Herr Martin, Sie haben in Ihrer Rede den Eindruck erweckt, als wäre Patrick Schnieder seit wenigen Monaten Verkehrsminister (Abg. Marcus Klein, CDU: Das ist ja so! –
Markus Wolf CDU
Das ist er ja auch!) und als wäre er der Dreh- und Angelpunkt, dass die A 1 jetzt kommt. Sehr geehrter Herr Martin, Sie sind Jurist, und Sie wissen genau, wie lange Planfeststellungsbeschlüsse dauern, bis sie rechtssicher sind, und welche Prozesse vorgeschaltet sind. Den Eindruck zu erwecken, als hätte er jetzt den Schalter umgelegt und als wäre er quasi derjenige, der das angestoßen hat, ist de facto nicht wahr. (Beifall der SPD und der FDP) Da ist verdammt viel Arbeit und Vorarbeit seitens des Landes geleistet worden. (Abg. Roger Lewentz, SPD: Guter Mann!) Der LBM ist derjenige, der den Planfeststellungsbeschluss am Ende vorantreibt. Das gehört mit zur Wahrheit, und das haben Sie komplett in den falschen Kontext gestellt. (Beifall der SPD, der FDP sowie des Abg. Josef Winkler, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
Matthias Lammert
Nächster Redner ist für die CDU-Fraktion Abgeordneter Dr. Helmut Martin. (Abg. Roger Lewentz, SPD: Jetzt aber keine Propaganda!)
Dr. Helmut Martin CDU
Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! Stichwort LBM: Ausdrücklich – dafür haben wir zum Glück eine zweite Runde – nehme ich das gern auf, schließe mich dem Dank an den LBM im Namen der ganzen Fraktion ausdrücklich an. Wo etwas gut geleistet wird, ist das immer zu erwähnen. Gar kein Thema. (Beifall der CDU –
Benedikt Oster SPD
Jetzt auf einmal!) Meine Damen und Herren, wir reden hier aber eigentlich über politische Verantwortung, und deswegen sollte man das zuerst behandeln, bevor man die Schuldigen oder in dem Fall die, die es gemacht haben, vielleicht woanders sucht. Wir haben nie dem LBM etwas vorgeworfen. Das kann ich guten Gewissens sagen. Die spannende Frage ist aber doch, Kollege Oster: Wenn Sie sagen, ich hätte einen Kontext hergestellt, dass Bundesverkehrsminister Schnieder der wäre, der das Planungsrecht geschaffen hat, dann bin ich gespannt, wenn Sie das Protokoll zu meiner Rede lesen, wie Sie auf die Idee kommen. Da scheint eine gewisse Befindlichkeit getroffen worden zu sein; denn das habe ich so nicht gesagt. Ich habe nur, als Sie vor zwei Monaten hier und gerade auch Ihre Fraktionsvorsitzende in einer massiven Weise gegen den Bundesverkehrsminister geschossen haben, obwohl am selben Abend der Koalitionsausschuss die Probleme abgeräumt hat, das damals kritisiert, und nichts anderes. Dass das auf das richtige Gleis gesetzt werden konnte, ist ein Verdienst von Patrick Schnieder. Daraus etwas zum Planungsrecht abzuleiten, dafür braucht man schon viel Fantasie. Das andere: Ich will noch einmal einiges aufgreifen, was auch vom Kollegen Weber gesagt wurde, auch in seinem ersten Teil, und auch von der Ministerin; denn wir haben jetzt – Kollege Wefelscheid hat auch darauf hingewiesen – wirklich Großes vor uns, um diese Infrastruktur im Land nicht nur in Rheinland-Pfalz, sondern bundesweit auf Vordermann zu bringen. Das wird nicht gelingen, wenn wir nicht einen stärkeren gesellschaftspolitischen Konsens darüber hinbekommen, dass die Verzögerung von Bauprojekten nicht hilft, sondern dass wir auf jeden Fall die Konzentration darauf lenken sollten, sie so schonend wie möglich umzusetzen, wo nötig Ausgleichsmöglichkeiten zu optimieren, aber die Verhinderung als solches von wichtigen Infrastrukturprojekten (Glocke des Präsidenten) – das ist nicht nur der Sicherheitsaspekt, der jetzt zu Recht endlich wieder erwähnt wurde, sondern auch der Wirtschaftsstandort – hilft niemandem, sondern sie schadet der Umwelt und den Bürgerinnen und Bürgern. Danke. (Beifall der CDU sowie der Abg. Cornelia Willius-Senzer, FDP)
Matthias Lammert
Nächste Rednerin ist für die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Abgeordnete Jutta Blatzheim-Roegler.
Jutta Blatzheim-Roegler GRÜNE
Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen! Wenn wir heute über Verfahrensbeschleunigungen sprechen – das war auch im Titel der Aktuellen Debatte enthalten –, dann sollten wir alle Verkehrsträger in den Blick nehmen. Im Radverkehr dauert der Bau oftmals so lange wie der Bau einer Straße. Hier würde ich mir von manchen von Ihnen eine ähnliche Empörung über die langsamen Prozesse wünschen, wie Sie das beim Straßenbau beklagen. Der Radweg Bruch–Dreis: nach über zehn Jahren endlich dieser Lückenschluss im Haushalt. Es warten aber noch die Strecken Holler–Montabaur, Stadecken-Elsheim–Mainz-Lerchenberg sowie die sieben Pendler-Radrouten auf Umsetzung. Auch hier muss es schneller gehen. (Beifall des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Der A-1-Lückenschluss sowie andere Infrastrukturprojekte mahnen uns, Planungsprozesse neu zu ordnen und zu priorisieren. Wir Grüne bringen uns mit realistischen Vorschlägen, klaren Prioritäten und dem Anspruch, Infrastrukturpolitik im Einklang mit den Umweltinteressen, aber auch im Interesse des Landes weiterzuentwickeln, konstruktiv ein. Da sind wir dabei. Bei Großprojekten, deren Zeit eigentlich schon längst abgelaufen ist, sind wir nicht dabei. Danke schön. (Beifall des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
Matthias Lammert
Nächster Redner ist für die AfD-Fraktion Abgeordneter Dr. Bollinger.
Dr. Jan Bollinger AfD
Vielen Dank, Herr Präsident. – Meine Damen und Herren! Intakte Straßen und eine gute Verkehrsanbindung sind wichtige Standortfaktoren. Ihnen gehört gerade in einer Zeit wirtschaftlicher Stagnation wie unter der aktuellen Bundesregierung besondere Aufmerksamkeit. Es geht nicht nur um die A 1. Im Bundesverkehrswegeplan 2030 sind für Rheinland-Pfalz über 20 Straßenprojekte im vordringlichen Bedarf ausgewiesen. Der Landesbetrieb Mobilität ist für den Betrieb von knapp 17.000 km Straße zuständig, die zum beträchtlichen Teil marode sind. Eine Verschlankung der Planungsbürokratie ist also unabdingbar, um aus der selbst gemachten Misere wieder herauszukommen. Der aus der FDP ausgetretene ehemalige Bundes- und Landesverkehrsminister Volker Wissing hatte einen ersten Maßnahmenkatalog zur Planungsvereinfachung angestoßen. Wir haben gestern eine Übertragung der Maßnahmen auf das Landesrecht beschlossen. Dabei dürfen wir jetzt aber nicht stehen bleiben, sondern müssen weitere Möglichkeiten zur Planungsvereinfachung nutzen. Drei Vorschläge dazu. Erstens sollten wir überprüfen, ob bei einfachen Bauvorhaben, bei denen die Rechte Dritter nicht oder nur unwesentlich berührt werden, nicht ein einfaches Anzeigeverfahren statt einer Plangenehmigung ausreichend ist. Zweitens: Einwendungen, die erst nachträglich vorgetragen werden, sollten im Verfahren keine Berücksichtigung mehr finden. So beugen wir der Verzögerungstaktik mancher Straßengegner vor. Drittens: Wichtige Einzelprojekte sollten direkt durch ein Gesetz Baureife erhalten. Das hatten wir zum Beispiel schon 2019 für die Hochstraße Süd in Ludwigshafen vorgeschlagen. Vielen Dank. (Beifall der AfD –
Matthias Lammert
Liebe Kolleginnen und Kollegen, es liegen keine weiteren Wortmeldungen vor. Dann sind wir am Ende des zweiten Teils der Aktuellen Debatte und am Ende des Tagesordnungspunkts 18. Wir kommen jetzt zu Punkt 19 der Tagesordnung: Landesgesetz zur staatlichen Anerkennung von Sozialarbeiterinnen und Sozialarbeitern sowie Sozialpädagoginnen und Sozialpädagogen in RheinlandPfalz (SoAnG) Gesetzentwurf der Landesregierung – Drucksache 18/13335 – Zweite Beratung dazu: Beschlussempfehlung des Ausschusses für Familie, Jugend, Integration und Verbraucherschutz – Drucksache 18/13614 – Gemäß Absprache erfolgt die Behandlung ohne Aussprache. Wir können dann unmittelbar über den Gesetzentwurf abstimmen. Der entsprechende Ausschuss hat die Annahme empfohlen. Wer dem Gesetzentwurf der Landesregierung – Drucksache 18/13335 – in der zweiten Beratung zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen! – Danke. Die Gegenprobe! – Stimmenthaltungen? – Damit ist der Gesetzentwurf mit den Stimmen der SPD, der CDU, des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, der FDP und der Gruppe FREIE WÄHLER bei Stimmenthaltung der AfD angenommen. Wir kommen zur Schlussabstimmung. Wer dem Gesetzentwurf in der Schlussabstimmung zustimmen möchte, den bitte ich, sich vom Platz zu erheben! – Danke schön. Die Gegenprobe! – Stimmenthaltungen? – Damit ist der Gesetzentwurf mit den Stimmen der SPD, der CDU, des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, der FDP und der Gruppe FREIE WÄHLER bei Stimmenthaltung der AfD in der Schlussabstimmung angenommen. Wir kommen zu Punkt 20 der Tagesordnung: Landesgesetz zur Änderung des Landesgesetzes zur Ausführung des Tierische Nebenprodukte-Beseitigungsgesetzes Gesetzentwurf der Landesregierung – Drucksache 18/13341 – Zweite Beratung dazu: Beschlussempfehlung des Ausschusses für Umwelt und Forsten – Drucksache 18/13608 – Auch hier erfolgt die Behandlung ohne Aussprache. Wir kommen zur unmittelbaren Abstimmung. Wer dem Gesetzentwurf – Drucksache 18/13341 – in der zweiten Beratung zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen! – Danke. Die Gegenprobe! – Stimmenthaltungen? – Der Gesetzentwurf ist mit den Stimmen der SPD, der CDU, des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, der AfD und der FDP gegen die Stimmen der Gruppe FREIE WÄHLER angenommen. Wir kommen zur Schlussabstimmung. Wer dem Gesetzentwurf in der Schlussabstimmung zustimmen möchte, den bitte ich, sich vom Platz zu erheben! – Danke schön. Die Gegenprobe! – Stimmenthaltungen? – Der Gesetzentwurf ist mit den Stimmen der SPD, der CDU, des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, der AfD und der FDP gegen die Stimmen der Gruppe FREIE WÄHLER in der Schlussabstimmung angenommen. Wir kommen zu Punkt 21 der Tagesordnung: Landesgesetz über die Landesbeauftragte oder den Landesbeauftragten gegen sexualisierte Gewalt an Kindern und Jugendlichen (LBSKM) Gesetzentwurf der Landesregierung – Drucksache 18/13353 – Zweite Beratung dazu: Beschlussempfehlung des Ausschusses für Familie, Jugend, Integration und Verbraucherschutz – Drucksache 18/13615 – Änderungsantrag der Fraktionen der SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FDP – Drucksache 18/13667 – Wir haben eine Grundredezeit von 3 Minuten vereinbart. Es spricht Abgeordneter Michael Simon von der SPD-Fraktion.
Michael Simon SPD
Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Kinder und Jugendliche sind nicht nur unsere Zukunft, sondern auch unsere Gegenwart. Wir tragen als Politik und Gesellschaft eine große Verantwortung für sie. Gewalt in jeglicher Form darf keinen Platz in unserer Gesellschaft haben. Besonders besorgniserregend ist die sexualisierte Gewalt, die Kinder und Jugendliche immer wieder erfahren. Das Thema ist zum Glück kein Randthema mehr. Wir haben es in diesem Plenum in der Wahlperiode immer wieder diskutiert. Es ist ein öffentliches Anliegen, das unsere Aufmerksamkeit und unser konkretes Handeln dringend als dauernder politischer Auftrag erfordert. In Rheinland-Pfalz machen wir deutlich, dass das Thema sexualisierte Gewalt sichtbar gemacht wird. Wir haben den Pakt gegen sexualisierte Gewalt an Kindern und Jugendlichen geschlossen, um das Schweigen zu brechen, Barrieren abzubauen und die Intervention und Prävention in allen Handlungsfeldern zu stärken. Das Ziel ist dabei klar, liebe Kolleginnen und Kollegen: Prävention und Intervention so zu gestalten, dass kein Kind mehr in der Tabuzone bleibt, gesellschaftliche Aufmerksamkeit entsteht und kindzentrierte Hilfen dort ankommen, wo sie gebraucht werden. Eine zentrale Maßnahme unseres Pakts ist die Einrichtung einer Landesstelle, einer Landesbeauftragten oder eines Landesbeauftragten gegen sexualisierte Gewalt an Kindern und Jugendlichen. Diese Funktion, dieses Amt soll den wirkungsvollen Schutz von Kindern und Jugendlichen weiter verbessern, die Prävention durch Sensibilisierung, Aufklärung und Qualifizierung stärken und eine verlässliche Anlaufstelle für Betroffene, deren Angehörige und Expertinnen und Experten zum Beispiel aus der sozialen Arbeit und der Wissenschaft sein. Die bzw. der Landesbeauftragte wird eine Stimme für die Belange betroffener Menschen und ein Gesicht, das öffentliche Haltung gegen sexualisierte Gewalt zeigt, sein. Ich denke, das ist ein ganz wichtiges Zeichen, das wir setzen. Gleichzeitig muss dieses Amt unabhängig arbeiten können. Nur so kann es ressortübergreifend agieren, ohne von Weisungen der Landesregierung abhängig zu sein. Eine unabhängige Geschäftsstelle wird das Amt unterstützen und seine Wirksamkeit sicherstellen. Liebe Kolleginnen und Kollegen, wir brauchen verlässliche Strukturen, damit Prävention verankert wird, wo sie wirkt: in Schule, in Kitas, Familien, Vereinen, in der Jugendarbeit, im Gesundheitswesen, in der Justiz und auch bei der polizeilichen Intervention. Ich denke, hier gibt es einen breiten Konsens, und hier ist Rheinland-Pfalz bereits auf einem guten Weg. Es geht also um mehr als die reine Bekämpfung. Es geht um Prävention, um Aufklärung, um Zugänge zu Hilfen, um Transparenz und Vertrauen. Wir müssen Mädchen und Jungen, Eltern, Pädagoginnen und Pädagogen, Berufe aus der sozialen Arbeit, polizeiliche und eingreifende Sicherheits- und Interventionsstrukturen, auch die Wissenschaft und die Zivilgesellschaft weiterhin stärken und sensibilisieren. Verehrte Kolleginnen und Kollegen, wir brauchen klare Verantwortlichkeiten, messbare Ziele und eine Kultur des Hinsehens. Wer schweigt, stärkt das Schweigen der Täter. Wer hinsieht, hilft und schützt, verehrte Kolleginnen und Kollegen. Lassen Sie uns daher heute gemeinsam dafür sorgen, dass Prävention und Intervention nicht nur Worte bleiben, sondern gelebte Praxis sind. (Glocke des Präsidenten) Ich möchte abschließend noch deutlich machen, dass wir im Sinne der Transparenz auch eine Berichtspflicht haben, sodass der bzw. die Landesbeauftragte immer wieder im Parlament Rechenschaft über die Arbeit ablegt und uns damit noch einmal wichtige Impulse gibt, um im Bereich des Kinderschutzes weiter voranzukommen. Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall bei der SPD, des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie der Abg. Cornelia Willius-Senzer, FDP)
Matthias Lammert
Nächster Redner ist für die CDU-Fraktion Abgeordneter Michael Wäschenbach.
Michael Wäschenbach CDU
Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren! In der ersten Plenarberatung in der 97. Sitzung am 13. November habe ich bereits inhaltlich zum Gesetz ausgeführt und grundsätzlich unsere Zustimmung signalisiert. Das ist auch heute nach der Ausschussberatung am 4. Dezember noch so. Es ist gut, dass es eine neue zentrale Stelle analog der Unabhängigen Bundesbeauftragten gegen sexuellen Missbrauch von Kindern und Jugendlichen im Bund, die es übrigens seit 2010 gibt, nun bald auch hier in RheinlandPfalz geben wird. Die Genese der neuen Stelle haben wir als CDU-Fraktion in der ersten Lesung bereits ausführlich dargelegt. Wir haben diesen Beauftragten zur Verbesserung des Kinderschutzes bereits seit 2020 gefordert, aber das ist im Ergebnis heute nicht entscheidend. Entscheidend wird die Ausgestaltung dieser Aufgabe sein; denn wir können nicht für jedes Problem in diesem Land einen Beauftragten ernennen und dann denken, es wäre alles okay. In der Ausgestaltung hätten wir uns beim Gesetz etwas mehr Unabhängigkeit gewünscht. Die neue Institution wird am Familienministerium hängen. Wir bevorzugen eine Anbindung an das Parlament, ähnlich der Bürgerbeauftragten. Liebe Kolleginnen und Kollegen der Ampel, wir können auch Ihrem Änderungsantrag von gestern zustimmen. Durch die ergänzte Berichtspflicht dem Landtag gegenüber – Herr Simon hat es erwähnt – zumindest ein Mal in der Legislaturperiode werden die Parlamentsrechte gestärkt. Für uns sind auch die Kosten des Gesetzes insgesamt zustimmungsfähig. Es ist es mehr als wert, die Personalkosten von 267.000 Euro für den Kinderschutz einzusetzen. Ob jedoch die Leitung der Geschäftsstelle mit insgesamt drei Stellen eine B-3-Stelle sein muss, sollte noch einmal hinterfragt werden. Die Aufwendungen für den Landesbetroffenenrat von 67.000 Euro sind gut angelegt und nachvollziehbar. Liebe Zuhörerinnen und Zuhörer, mit der heutigen Gesetzesverabschiedung ist der Kinderschutz nicht abschließend geregelt. Es muss uns klar sein, dass der oder die Landesbeauftragte keine Einzelfälle bearbeitet. Das findet in den Strukturen vor Ort statt. Wir müssen also auch die 36 Jugendämter im Land stärken. Wir müssen zudem niedrigschwellig und flächendeckend im Land die ärztlichen Anlaufstellen qualifizieren, gerade in den infrastrukturschwächeren ländlichen Bereichen. Dort können zum Beispiel durch Pädiater eine erste Einschätzung und Dokumentation vorgenommen und auch Lösungen im Rahmen von Schutzaufträgen als sekundäre Prävention angeboten werden. Basis dieser Kinderschutzambulanzen – so nenne ich es einmal – sind Kinderärzte. Da haben wir einen eklatanten Mangel, gerade im nördlichen Teil von Rheinland-Pfalz. Ein weiterer Baustein im Kinderschutz: Wir freuen uns in der CDU-Fraktion, dass jetzt in Landau der Kinderschutzbund ein Childhood-Haus errichten wird. Wir fordern heute die Landesregierung erneut auf, diese Projekte auch in Koblenz mit der Else Schütz Stiftung, den Johannitern und der Stadt sowie hier in Mainz am rechtsmedizinischen Institut zu unterstützen. (Glocke des Präsidenten) Frau Ministerin Binz, wir sind gespannt, welche Fachperson Sie mit dieser wichtigen Aufgabe betrauen, und wünschen dieser Person und der Stelle im Sinne der Kinder viel Erfolg. (Beifall der CDU, des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, bei der FDP und vereinzelt bei der SPD)
Matthias Lammert
Nächste Rednerin ist für die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Abgeordnete Lisett Stuppy.
Lisett Stuppy GRÜNE
Sehr geehrter Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Heute ist ein wirklich wichtiger Tag für den Kinderschutz in Rheinland-Pfalz. (Beifall des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, vereinzelt bei der SPD sowie der Abg. Cornelia Willius-Senzer, FDP) Wir gehen einen entscheidenden Schritt. Wir schaffen eine Beauftragtenstelle gegen sexualisierte Gewalt an Kindern und Jugendlichen, und das machen wir nicht allein. Gemeinsam mit dem Betroffenenrat wird eine geeignete Person ausgewählt, eine Person, die diesem wichtigen Einsatz nicht nur Struktur, sondern vor allem ein Gesicht und eine eigene Stimme gibt. Die Stelle arbeitet unabhängig und hauptamtlich. Sie klärt auf und bündelt Themen und Maßnahmen über verschiedene Ressorts hinweg. Sie stärkt die Interessen der Betroffenen. Die Stelle steht für das Kinderrecht, Kinder und Jugendliche vor Gewalt zu schützen. Dieses große Anliegen ist unsere Verantwortung. Genau deshalb ist dieses Gesetz so wichtig. (Beifall des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie der Abg. Lana Horstmann, SPD, und Cornelia Willius-Senzer, FDP) Mit Erlaubnis des Präsidenten zitiere ich aus dem Statement des Betroffenenrats in den Handlungsempfehlungen des Pakts gegen sexualisierte Gewalt: Er „hält die Einrichtung des Amtes einer Unabhängigen Beauftragten für Fragen des sexuellen Kindesmissbrauchs auf Landesebene […] für notwendig, um das Thema der sexualisierten Gewalt langfristig im Fokus zu halten und wichtige Veränderungen in Institutionen und Gesellschaft weiter voranzubringen. Wir haben diese Handlungsempfehlung deshalb selbst eingebracht.“ Weiter heißt es: „Es braucht eine unabhängige Stelle, die für alle ansprechbar ist, damit wir weiterhin parteilich für Betroffene arbeiten können.“ Ich kann dieser Begründung nur voll und ganz zustimmen. An dieser Stelle vielen Dank an das Familienministerium und Ministerin Katharina Binz, dass wir diese Forderung so zügig umsetzen. (Beifall des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie der Abg. Susanne Müller, SPD) Das können wir heute gemeinsam in diesem Parlament machen, liebe Kolleginnen und Kollegen. Wir beraten auch über den Änderungsantrag der Koalitionsfraktionen. Mit der neuen Berichtspflicht schaffen wir mehr Transparenz. Der Bericht zur Mitte der Legislaturperiode wird uns zeigen, was gut läuft, wo es hakt und wo wir als Parlament nachsteuern müssen, damit die neue Stelle ihre volle Wirkung entfalten kann. Wir verknüpfen die Landes- mit der Bundesebene und schreiben fest, dass wir die Aufklärung von sexuellem Kindesmissbrauch aktiv unterstützen werden. Ich möchte mit einem Wunsch abschließen. Ich wünsche der neuen Beauftragten oder dem neuen Beauftragten Mut, Kraft und ganz viel Energie für diese große und so wichtige Aufgabe. Vielen Dank. (Beifall des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, der SPD und bei der FDP)
Matthias Lammert
Nächster Redner ist für die AfD-Fraktion Abgeordneter Damian Lohr.
Damian Lohr AfD
Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren! Unsere Zustimmung zu diesem Gesetzentwurf habe ich bereits in der ersten Beratung signalisiert. Es bleibt dabei. Als AfD-Fraktion begrüßen wir die Einsetzung eines Landesbeauftragten gegen sexuellen Kindesmissbrauch und die Einrichtung einer unabhängigen Geschäftsstelle. Auch dem Änderungsantrag werden wir zustimmen. Eine Berichtspflicht des Beauftragten ist eine sinnvolle Ergänzung. Mit diesem Gesetz leistet das Land einen wertvollen Beitrag, und der Kinderschutz in Rheinland-Pfalz wird erheblich gestärkt. Leider ist das auch dringend notwendig, weil die Fälle von sexueller Gewalt gegen Kinder und Jugendliche seit Jahren zunehmen. Außerdem haben wir es mit einem riesigen Dunkelfeld zu tun, das weiter aufgehellt werden muss. Vom künftigen Landesbeauftragten erwarten wir ein hohes Maß an Professionalität, einen Beitrag zur Vernetzung aller Kinderschutzakteure in Rheinland-Pfalz und vor allem neue Impulse zur Bekämpfung der Ursachen von Kindesmissbrauch; denn darin liegt das eigentliche Problem. Die Politik arbeitet sich leider zu häufig an den Symptomen ab, anstatt die Gründe in den Blick zu nehmen. Prävention und Hilfe sind wichtige Bausteine, aber mindestens genauso wichtig sind resiliente Kinder und Familien und eine intakte Gesellschaft, in der sie leben. Mit einer Besoldung in Höhe von 120.000 Euro pro Jahr, die sich auf dem Niveau eines Botschafters befindet, dürfen wir erwarten, dass der oder die neue Landesbeauftragte dieser hohen Verantwortung gerecht wird. Ich habe es im Ausschuss angesprochen. Ich denke, man kann sicher darüber streiten, ob das angemessen ist, aber bei einer solchen Top-Besoldung ist die Erwartungshaltung natürlich sehr hoch. Für uns als AfD bedeutet das auch, dass in Rheinland-Pfalz keine Frühsexualisierung in Kitas und Schulen mehr stattfinden darf und Pädophilennetzwerke von Kindern und jungen Menschen unbedingt ferngehalten werden müssen; denn solche Dinge öffnen dem Kindesmissbrauch zusätzlich Tür und Tor. An diesen Maßstäben werden wir die Umsetzung des Gesetzes messen. Wir werden diesem Gesetzentwurf und dem Änderungsantrag sehr gern zustimmen. Danke für die Aufmerksamkeit. (Beifall der AfD)
Matthias Lammert
Nächste Rednerin ist für die FDP-Fraktion Abgeordnete Cornelia Willius-Senzer.
Cornelia Willius-Senzer FDP
Herr Vorsitzender, liebe Kolleginnen und Kollegen! In der ersten Beratung wurde eines deutlich: Sexualisierte Gewalt darf in unserem Land nirgendwo einen Schutzraum haben, weder analog noch digital. Ja, heute ist ein wichtiger Tag für alle. Frau Stuppy hat es schon gesagt. Alle Fraktionen stehen hinter diesem Gesetz. Das ist ein starkes Signal an die Betroffenen: Ihr seid nicht allein, wir hören Euch. Einigkeit entbindet uns aber nicht von der politischen Verantwortung. Im Gegenteil, gerade weil dieser Schritt so wichtig ist, haben wir als Parlament die Aufgabe, genauer hinzuschauen und kritisch nachzusteuern. Wie wirkt diese Stelle? Was kann sie leisten? Was muss der Gesetzgeber noch für einen besseren Schutz von Betroffenen tun? Das sind Fragen, die ins Parlament gehören. Genau deshalb war es uns Freien Demokraten sehr wichtig, dass der Änderungsantrag der Ampelfraktionen durchgegangen ist. Mit dem Bericht der Beauftragten in der Mitte der Legislaturperiode stellen wir sicher, dass die Aufgaben auch erfüllt werden. Deswegen war uns allen dieser Zwischenbericht ausgesprochen wichtig; denn diese Stelle arbeitet nicht im luftleeren Raum. Wir wollen wissen, welche Netzwerke funktionieren und wie Betroffene mit der Anlaufstelle umgehen, und wir wollen gegebenenfalls als Haushaltsund Gesetzgeber reagieren können. Auch deswegen haben wir uns für den Bericht zur Mitte der Periode entschieden; denn eines ist klar: Der Schutz von Kindern und Jugendlichen ist keine delegierbare Aufgabe, sondern Kernverantwortung des Staats. Meine Damen und Herren, sexualisierte Gewalt ist leider kein Randthema. Sie passiert in Familien, in Vereinen, in Schulen, in Pflegeeinrichtungen und zunehmend auch im digitalen Raum. Mit diesem Gesetz schaffen wir erstmalig eine Instanz, die bündelt, zuhört, aufklärt und vernetzt. Mit Blick auf den digitalen Raum sagen wir Freien Demokraten aber auch: Dieses Gesetz ist kein Schlusspunkt, sondern ein Anfang und ein Startsignal. Unser Kollege aus der CDU hat genau den gleichen Ansatz gewählt. Ein Anfang für mehr Prävention, mehr Transparenz, mehr Schutz. Ein Anfang für eine Politik, die nicht wegschaut, sondern handelt, konsequent und dauerhaft. Als Freie Demokraten tragen wir dieses Gesetz mit, weil Freiheit niemals dort beginnt, wo Gewalt herrscht. Vielen Dank. (Beifall der FDP, der SPD und des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
Matthias Lammert
Nächste Rednerin ist für die Gruppe FREIE WÄHLER Abgeordnete Lisa-Marie Jeckel. Abg. Lisa-Marie Jeckel, Gruppe FREIE WÄHLER: Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren! Der Schutz unserer Kinder vor sexualisierter Gewalt ist eine der zentralen Aufgaben unseres Staats. Wir begrüßen daher ausdrücklich, dass dieses Thema mit einer Landesbeauftragten deutlich sichtbar wird und politisch mehr Gewicht erhält. Mit dem vorliegenden Änderungsvorschlag wird nun auch nachgeschärft. Die Zuständigkeiten bei der Aufarbeitung werden klarer gefasst, und vor allem wird eine Berichtspflicht eingeführt. Diese Ergänzungen gehen in die richtige Richtung: mehr Transparenz, mehr Klarheit, weniger Unschärfen. Doch eines muss ebenso klar sein: Eine neue Landesbeauftragte darf nicht zur nächsten Stelle im Dschungel bestehender Zuständigkeiten werden. Wir brauchen ein Amt, das Verantwortung bündelt, Wege vereinfacht und echte Wirkung erzielt, nicht nur Symbolkraft entfaltet. Die Berichtspflicht ist ein guter Schritt, aber sie reicht nicht. Wir erwarten klare Ziele, überprüfbare Ergebnisse und echte Unabhängigkeit. Nur dann entsteht aus einer guten Idee ein echter Mehrwert für den Schutz unserer Kinder und keine bloße Überschrift. Nur dann wird aus dieser Stelle auch ein Instrument, das Kinder wirksam schützt und das nicht nur ein weiterer Titel auf dem Papier ist. Wir stimmen dem vorliegenden Änderungsantrag zum Gesetzentwurf zu. Vielen Dank. (Beifall der Gruppe FREIE WÄHLER)
Matthias Lammert
Liebe Kolleginnen und Kollegen, bevor ich die nächste Rednerin aufrufe, darf ich weitere Gäste bei uns im Haus begrüßen, und zwar Mitglieder der Senioren-Union Andernach, des Behindertenbeirats Andernach und der Verbandsgemeinde Pellenz. Herzlich willkommen bei uns! (Beifall im Hause) Ich darf ebenfalls Bürgerinnen und Bürger aus dem Wahlkreis Cochem-Zell herzlich bei uns begrüßen! (Beifall im Hause) Jetzt erteile ich für die Landesregierung Staatsministerin Katharina Binz das Wort.
Katharina Binz
Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Ich will mit einem beginnen: Dieses Thema ist kein Randthema. Wenn wir in die Polizeiliche Kriminalstatistik schauen, dann sehen wir dort für Rheinland-Pfalz im Jahr 2024 790 registrierte Fälle. Ich glaube, schon diese Zahl schockiert uns, aber wir wissen, dass es eben nur das Hellfeld ist. Wir wissen aus der Dunkelfeldstudie, die in diesem Juni bundesweit veröffentlicht worden ist, dass fast 13 % aller Erwachsenen in Deutschland in ihrer Kindheit oder Jugend betroffen waren von sexualisierter Gewalt – 13 % der Bevölkerung. Das zeigt, dass dieses Thema eines ist, das die Mitte der Gesellschaft, das uns alle und alle gesellschaftlichen Bereiche betrifft. Deshalb ist es auch so wichtig und so richtig, dass wir über die gesamte Legislatur – da schaue ich auch zu Ihnen, Herr Wäschenbach – immer wieder im Ausschuss, aber auch hier im Plenum, miteinander über dieses Thema diskutiert haben, über den Umgang des Landes Rheinland-Pfalz mit diesem Thema, darüber, welche Prävention es braucht, welche Intervention es braucht, welche Nachsorge es braucht und vor allen Dingen natürlich auch, welche Strukturen wir dafür in Rheinland-Pfalz aufbauen. Deshalb ist es auch wichtig, dass wir den Pakt gegen sexualisierte Gewalt als ressortübergreifenden Prozess angegangen sind, der alle Ressorts der Landesregierung einbegriffen hat. Ich freue mich, dass wir in dieser Legislatur dann auch noch dieses Gesetz heute verabschieden können, weil es eben ganz wichtige Strukturen schafft, die dieses Thema aus der Tabuzone heraus und in die Mitte der politischen Diskussion holen sollen, wo es hingehört. (Beifall des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, der SPD und der FDP) Ja, es geht nicht immer nur um noch einmal eine neue Beauftragte. Aber gerade bei einem Thema, das in der Tabuzone steckt, gerade bei einem Thema, bei dem Betroffene auch im Erwachsenenalter noch vor so großen Hürden stehen, wenn sie darüber sprechen, ist es wichtig, dass es deutlich sichtbare Strukturen gibt. Das wird diese Landesbeauftragte, wird dieser Landesbeauftragte sein, und das wird natürlich auch der Landesbetroffenenrat sein; denn das soll heute nicht untergehen: Auch der Landesbetroffenenrat wird in diesem Gesetz gesetzlich verankert. Das ist ein ganz starkes politisches Zeichen der Mitwirkung von Betroffenen an allen Diskussionen, die wir zu diesem Thema führen. (Beifall des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und vereinzelt bei der SPD) Wir sind dann das erste Bundesland, das eine solche unabhängige Beauftragtenstelle auf Landesebene einrichtet. Damit übernehmen wir bundesweit eine Vorreiterrolle und setzen hoffentlich auch ein ganz starkes Signal an andere Länder. Die Landesbeauftragte oder der Landesbeauftragte soll maßgeblich dazu beitragen, das Thema aus der Tabuzone heraus in die Öffentlichkeit zu bringen. Er arbeitet politisch, strukturell, insbesondere durch die Beratung von Behörden, aber auch durch Öffentlichkeitsarbeit, durch Aufklärung und eben – ganz wichtig – die Stärkung der Betroffenenrechte; denn wir dürfen diese Diskussion nicht ohne die Betroffenen führen. Das ist ganz, ganz wichtig. (Beifall des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, vereinzelt bei der SPD sowie der Abg. Cornelia Willius-Senzer, FDP) Ich will an der Stelle auch noch einmal auf das Thema Unabhängigkeit hinweisen; denn diese Unabhängigkeit ist gegeben. Die Beauftragte oder der Beauftragte ist nur diesem Gesetz verpflichtet, das Sie heute verabschieden. Die Unabhängigkeit wird mit dem Änderungsantrag – der heute vorliegt und den ich absolut begrüße – natürlich noch einmal gestärkt, weil es eine Berichtspflicht an das Parlament gibt. Das ist wirklich sehr, sehr gut. Ich möchte mich an der Stelle abschließend wirklich noch einmal bei allen an der Erarbeitung des Gesetzes Beteiligten bedanken, insbesondere bei den Mitgliedern des Landesbetroffenenrats, die diese Forderung so starkgemacht haben beim Pakt gegen sexualisierte Gewalt und die mit ihrer Arbeit so maßgeblich dazu beitragen, dass wir in der Politik gute Entscheidungen treffen können, damit wir in Zukunft bessere Prävention und Intervention bekommen. Vielen Dank. (Beifall des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, der SPD sowie der Abg. Cornelia Willius-Senzer, FDP)
Matthias Lammert
Liebe Kolleginnen und Kollegen, mir liegen keine weiteren Wortmeldungen mehr vor. Dann kommen wir jetzt zur Abstimmung, zunächst über den Änderungsantrag. Wer dem Änderungsantrag der Fraktionen der SPD, des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der FDP – Drucksache 18/13667 – zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen! – Danke. Die Gegenprobe! – Stimmenthaltungen? – Der Änderungsantrag ist einstimmig angenommen. Vielen Dank. Wir kommen zur Abstimmung über den Gesetzentwurf. Wer dem Gesetzentwurf der Landesregierung – Drucksache 18/13353 – unter Berücksichtigung der zuvor beschlossenen Änderungen in zweiter Beratung zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen! – Danke. Die Gegenprobe! – Stimmenthaltungen? – Der Gesetzentwurf ist in zweiter Beratung einstimmig angenommen. Wir kommen zur Schlussabstimmung. Wer dem Gesetzentwurf in der Schlussabstimmung zustimmen möchte, den bitte ich, sich vom Platz zu erheben! – Danke schön. Für Gegenstimmen und Stimmenthaltungen ist kein Raum. Der Gesetzentwurf ist in der Schlussabstimmung einstimmig angenommen. Vielen Dank. Wir sind am Ende des Tagesordnungspunkts 21 und kommen zu einer Reihe von Gesetzen in erster Beratung ohne Aussprache. Zunächst Punkt 22 der Tagesordnung: Landesgesetz zur Aufhebung landpachtverkehrsrechtlicher Vorschriften Gesetzentwurf der Landesregierung – Drucksache 18/13510 – Erste Beratung Es wird vorgeschlagen, den Gesetzentwurf der Landesregierung – Drucksache 18/13510 – an den Ausschuss für Landwirtschaft und Weinbau – federführend – sowie an den Rechtsausschuss – mitberatend – zu überweisen. Besteht Einverständnis? – Es erhebt sich kein Widerspruch. Dann ist das so beschlossen. Wir kommen zu Punkt 23 der Tagesordnung: Landesgesetz zur Änderung fischereirechtlicher Vorschriften Gesetzentwurf der Landesregierung – Drucksache 18/13519 – Erste Beratung Gemäß Absprache im Ältestenrat erfolgt die Behandlung ohne Aussprache. Es wird vorgeschlagen, den Gesetzentwurf der Landesregierung – Drucksache 18/13519 – an den Ausschuss für Umwelt und Forsten – federführend – sowie an den Rechtsausschuss – mitberatend – zu überweisen. Besteht Einverständnis? – Es erhebt sich kein Widerspruch. Dann ist das so beschlossen. Wir kommen zu Punkt 24 der Tagesordnung: Landesgesetz zur Änderung des Berufsqualifikationsfeststellungsgesetze s Rheinland-Pfalz und weiterer berufsrechtlicher Vorschriften Gesetzentwurf der Landesregierung – Drucksache 18/13561 – Erste Beratung Gemäß Absprache im Ältestenrat erfolgt die Behandlung ohne Aussprache. Es wird vorgeschlagen, den Gesetzentwurf der Landesregierung – Drucksache 18/13561 – an den Ausschuss für Wirtschaft und Verkehr – federführend – sowie an den Rechtsausschuss – mitberatend – zu überweisen. Besteht Einverständnis? – Es erhebt sich kein Widerspruch. Dann ist das so beschlossen. Wir kommen zu Punkt 25 der Tagesordnung: Landesgesetz zur Änderung des Ladenöffnungsgesetzes Rheinland-Pfalz, zur Aufhebung des Landesgesetzes über Messen, Ausstellungen und Märkte und zur Änderung arbeitsschutzrechtlicher Zuständigkeiten Gesetzentwurf der Landesregierung – Drucksache 18/13562 – Erste Beratung Wir haben eine Grundredezeit von 3 Minuten je Fraktion. Für die Landesregierung darf ich Staatssekretär Dr. Denis Alt das Wort erteilen. (Abg. Martin Haller, SPD: Sehr gut! Dr. Alt, guter Mann!)
Dr. Denis Alt
Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! Jedes Ladenöffnungsgesetz steht vor der Herausforderung, mehrere unterschiedliche Interessen und Bedürfnisse zu einem fairen Ausgleich zu bringen: die Versorgung der Bevölkerung, die Interessen des Einzelhandels, unsere kulturell verwurzelten und in der Verfassung niedergelegten Prinzipien des Sonn- und Feiertagsschutzes und natürlich, je nach Geschäftsmodell, die Interessen der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer. Mit dem vorliegenden Gesetzentwurf gibt die Landesregierung neuen digitalen Geschäftsmodellen Raum zur Entwicklung. Digitale Kleinstverkaufsstellen mit einer Verkaufsfläche bis zu 150 m² dürfen künftig an Sonn- und Feiertagen für maximal zwölf Stunden zwischen 6 und 22 Uhr öffnen. Das gibt den Betreiberinnen und Betreibern dieser Einrichtungen Rechtssicherheit, die sie derzeit nicht haben. Mit der Begrenzung auf zwölf Stunden haben wir ein Zeitfenster gewählt, das enger ist als die Ladenöffnungszeiten an Werktagen; denn auch die Sonnund Feiertagsruhe ist ein verfassungsrechtlich geschütztes hohes Gut. Artikel 47 der Landesverfassung gibt uns klare Vorgaben, an die sich sowohl die Landesregierung als auch das Parlament halten müssen. Werktage einerseits und Sonn- und Feiertage auf der anderen Seite müssen unterscheidbar bleiben. Mit der Festlegung auf grundsätzlich 150 m² orientieren wir uns an bereits bestehenden Regelungen in anderen Ländern. Um örtliche Gegebenheiten berücksichtigen zu können, ist in dem Gesetzentwurf die Möglichkeit vorgesehen, auch ausnahmsweise den Verkauf in Verkaufsstellen mit einer höheren Grundfläche zuzulassen. Damit machen wir mehr möglich als andere Länder. Darüber hinaus wird mit dem Gesetzentwurf eine Verabredung aus dem Koalitionsvertrag umgesetzt, wonach für die vier zulässigen verkaufsoffenen Sonntage mehr Rechtssicherheit hergestellt werden soll. Dazu werden geeignete Anlässe nunmehr für einen verkaufsoffenen Sonntag im Gesetzestext konkret bezeichnet. Zudem soll das Landesgesetz über Messen, Ausstellungen und Märkte aufgehoben werden. Dies ermöglicht dem Land die Nutzung der für die Gewerbeordnung entwickelten Einer-für-Alle-Leistungen bei der Umsetzung des Onlinezugangsgesetzes, erspart uns eine kostenintensive Entwicklung eines eigenen Digitalisierungskonzepts für diesen Bereich und bedeutet weniger Bürokratie sowohl für Gewerbetreibende als auch die öffentliche Verwaltung. Meine Damen und Herren, der vorgelegte Gesetzentwurf ist das Ergebnis einer sorgfältigen Abwägung. Er schafft Rechtssicherheit, stärkt die Grundversorgung auf dem Land und nutzt die Chancen der Digitalisierung, ohne dabei die Werte unseres Gemeinwesens aus den Augen zu verlieren. Ich danke Ihnen für die Aufmerksamkeit. (Beifall der SPD, des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der FDP – Ministerpräsident Alexander Schweitzer: Sehr schön! –
Martin Haller SPD
Sehr gut! Dr. Alt ist ein hervorragender Mann! Sage ich schon immer!)
Matthias Lammert
Nächster Redner ist für die CDU-Fraktion Abgeordneter Lars Rieger.
Lars Rieger CDU
Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! Der Trierische Volksfreund titelt heute auf Seite 2: „Der Ampel geht die Luft aus“. Ein weiteres Beispiel dafür ist der ambitionslose Entwurf des Landesgesetzes zur Änderung des Ladenöffnungsgesetzes Rheinland-Pfalz (Beifall der CDU) zur Aufhebung des Landesgesetzes über Messen, Ausstellungen und Märkte und zur Änderung arbeitsschutzrechtlicher Zuständigkeiten. Mit dem vorliegenden Entwurf soll es automatisierten, personallos betriebenen Kleinstverkaufsstellen mit Verkaufsflächen bis 150 m² Größe ermöglicht werden, an Sonn- und Feiertagen zwischen 6 und 22 Uhr bis zu zwölf Stunden geöffnet zu haben. Das entspricht unserer Auffassung, wer Versorgung sichern will, muss bürokratische Hindernisse abbauen. Dann aber verlässt die SPD-geführte Landesregierung der Mut. Man feiert sich in einer Pressemitteilung auf den Internetseiten des Arbeits- und Sozialministeriums, dass mit der Änderung des Ladenöffnungsgesetzes für die vier zulässigen verkaufsoffenen Sonntage „mehr Rechtssicherheit“ geschaffen werde. Dazu würden geeignete Anlässe für einen verkaufsoffenen Sonntag im Gesetzestext konkret bezeichnet. Parallel dazu heißt es in derselben Pressemitteilung: „Gleichzeitig wollen wir flexibilisieren, digitalisieren, Bürokratie es mitnehmen –: Wo sind denn Flexibilisierung und Bürokratieabbau? Die CDU-Landtagsfraktion hatte schon 2020 einen Antrag zur Änderung des Ladenöffnungsgesetzes in den rheinland-pfälzischen Landtag eingebracht. Die im Landesgesetz vorgesehene Höchstzahl von vier verkaufsoffenen Sonntagen sollte nicht erhöht werden, aber zwei davon sollten auch ohne die Voraussetzungen eines besonderen Anlasses wie Feste oder Märkte zulässig sein. (Beifall der CDU) Das verstehen wir unter Bürokratieabbau, aber nicht das Sammelsurium an Anlässen, das Sie beschreiben, um den zeitlichen und örtlichen Umfang der Sonntagsöffnung zu rechtfertigen. Zudem müssen wir auch die Herausforderungen sehen, die aus bisherigen gesetzlichen Lücken resultieren, etwa für ehrenamtliche Vereine, vor allem die Kita-Fördervereine, die Kleiderbasare oder Kinderkleiderbörsen organisieren. Der im März veröffentlichte Bericht im Trierischen Volksfreund zeigt, dass viele solcher Basare sonntags nicht erlaubt sind, und das häufig, obwohl sie nicht primär gewerblich organisiert sind, sondern gemeinnützigen Zwecken dienen. Solche Angebote sind für den sozialen Zusammenhalt, für Familien mit geringem Einkommen und für nachhaltigen Umgang mit Ressourcen wertvoll. Die geltende Praxis ist restriktiv und weckt Unverständnis. Hier sollte man anpacken und im Rahmen der geplanten gesetzlichen Änderungen Rechtssicherheit und Klarheit schaffen. (Beifall der CDU) Aus Sicht der CDU-Fraktion ist klar: Wer neue Verkaufsformen erlaubt, sollte zugleich gewährleisten, dass gemeinnützige Initiativen, etwa Vereine mit Floh- und Kleiderbasaren, nicht übersehen oder benachteiligt werden. Der Gesetzentwurf bietet dafür einen geeigneten Rahmen, um mit klaren Kriterien Rechtssicherheit vor allem für unsere ehrenamtlich geführten Vereine zu schaffen. Auch das nicht verständliche Kuriosum, (Glocke des Präsidenten) dass verkaufsoffene Sonntage am Jahresende nur möglich sind, wenn der erste Advent auf einen Novembertag fällt, sollte endlich beseitigt werden, und es sollte sich eine neue Regelung am gesunden Menschenverstand orientieren. Abschließend, meine sehr geehrten Damen und Herren: Die CDU-Landtagsfraktion wird die weitere Beratung im Ausschuss konstruktiv begleiten, und wir hoffen auf Rechtssicherheit und Klarheit für all diejenigen, die es betrifft. Vielen Dank. (Beifall der CDU)
Matthias Lammert
Für die SPD-Fraktion darf ich Abgeordneter Lana Horstmann das Wort erteilen.
Lana Horstmann SPD
Sehr geehrter Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Wir beraten heute in erster Lesung ein Landesgesetz, das ich der Einfachheit halber als Ladenöffnungsgesetz bezeichne, auch wenn es daneben noch die Aufhebung oder Änderung weiterer Gesetze beinhaltet. Die wesentlichen Inhalte hat Staatssekretär Dr. Denis Alt soeben skizziert. Im Mittelpunkt des Gesetzentwurfs steht das Bestreben, eine angemessene Regelung für ein neuartiges Modell der Bedarfsdeckung zu finden, nämlich für digitale Kleinstsupermärkte bzw. hybride Dorfläden. Diese werden immer mehr, und allein deshalb ist es sinnvoll, hierfür nun eine gesetzliche Regelung zu finden. Hier sieht der Gesetzentwurf vor – wir haben es gehört –, in sehr begrenztem Maß Ausnahmen von den allgemeinen Ladenschlusszeiten für die Nahversorgung zu schaffen, und zwar für Verkaufsflächen von grundsätzlich bis zu 150 m² für maximal zwölf Stunden an Sonn- und Feiertagen. Gerade für den ländlichen Raum kann eine solche Regelung von großem Nutzen sein. Es ist eine Regelung mit Augenmaß für ein ganz spezifisches, im Grundsatz personalloses Modell. Kurz gesagt: Der Gesetzentwurf gibt eine praxisorientierte Antwort, um ein neuartiges Geschäftsmodell zu regeln und sich entwickeln zu lassen, gerade in ländlichen Gegenden, ohne aber die verfassungsrechtlich gebotene Berücksichtigung des Sonn- und Feiertagsschutzes auszublenden. Auch die weiteren Inhalte des Gesetzentwurfs hat Staatssekretär Dr. Denis Alt genannt, insbesondere die Konkretisierung der Anlässe für verkaufsoffene Sonntage. Dabei bleibt es bei den vier Sonntagen pro Jahr. Generell gilt auch hier der besondere verfassungsrechtliche Schutz der Sonntage, der durch zahlreiche höchstrichterliche Urteile immer wieder bestätigt wurde. Ich bin froh, dass in dem vorliegenden Gesetzentwurf verantwortungsvolle Abwägungen getroffen wurden. Der Komplexität dieser Abwägung bin ich mir auch persönlich sehr bewusst, einerseits als Abgeordnete aus einer ländlich geprägten Gegend, andererseits als Gewerkschafterin und sozialpolitische Sprecherin meiner Fraktion. Selbstverständlich werden wir uns ansehen, wie sich diese Regelungen in der Praxis niederschlagen. Für die SPD-Fraktion kann ich für den vorliegenden Gesetzentwurf schon einmal Zustimmung signalisieren. Vielen Dank. (Beifall bei der SPD und bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
Matthias Lammert
Für die Fraktion des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN spricht Abgeordneter Daniel Köbler.
Daniel Köbler GRÜNE
Sehr geehrter Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! Anlass für diesen Gesetzentwurf ist die fortschreitende Modernisierung und Digitalisierung, die auch die Themen des Handels und der Grundversorgung betreffen. Die Frage ist zu klären: Was ist eigentlich noch Automat, und was ist schon ein Laden? In dem Fall ist klarzustellen, dass die Grundversorgung gerade an Werktagen natürlich legal definiert werden muss, um diese Läden in der Zukunft rechtssicher möglich zu machen. Ich will auch sagen, dass ich schon bei dem Landesgesetz über Messen und Märkte dabei war. Wenn ich mir überlege, was der damalige Gesetzentwurf von Eveline Lemke hier für Diskussionen ausgelöst hat, ist es doch sehr begrüßenswert, dass materiell dieses Gesetz jetzt eins zu eins in das Ladenöffnungsgesetz übernommen wird. Auch damals war schon die Frage: Wie halten wir es denn mit dem Sonntag? Meine Damen und Herren, das ist eine schwierige Abwägungsfrage. Da haben wir verschiedene gesellschaftliche und politische Güter gegeneinander abzuwägen, aber vor allem haben wir den Sonntagsschutz in der Verfassung des Landes und im Grundgesetz. Deswegen ist es gut und richtig, die gängige Rechtsprechung der Verfassungsgerichte jetzt auch in den Gesetzestext entsprechend aufzunehmen. Herr Kollege Rieger, es ist eben nicht politischer Mehrheitswille dieses Parlaments, wie der gesetzliche Sonntagsschutz definiert ist, sondern es ist höchstrichterliche Rechtsprechung auf Grundlage der Verfassung des Landes und der Bundesrepublik Deutschland. Ich finde, das muss man zur Ehrlichkeit in der Diskussion dazusagen. (Beifall bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, bei der SPD sowie der Abg. Cornelia Willius-Senzer, FDP – Zuruf des Abg. Stephan Wefelscheid, Gruppe FREIE WÄHLER) Dann kommen wir noch zu der Frage: Was bedeutet dies für volldigitalisierte Läden an Sonntagen? Die Frage ist natürlich schon, warum ich auf der einen Seite am Sonntag an jedem Automaten Zigaretten ziehen, mich aber möglicherweise auf der anderen Seite nicht in volldigitalisierten Läden mit der Grundversorgung abdecken kann. Auf der anderen Seite ist aber auch die Frage: Sind die wirklich personallos zu betreiben? Wie ist es denn mit dem Schutz der Sonntagsruhe? Das ist eine schwierige Abwägungsfrage, die man, glaube ich, nicht einfach so nach dem Motto „Ja, so ein Adventssonntag mehr oder weniger, davon wird das Abendland schon nicht untergehen“ abtun kann. Ich halte es für eine ganz wesentliche Errungenschaft, als Christ wie als Gewerkschafter, dass wir diesen Arbeitsschutz hier haben. Diese Abwägung wird in dem Gesetzentwurf getroffen, der auf der einen Seite sagt, wir müssen uns dem Thema Digitalisierung im Handel stellen, und auf der anderen Seite den Sonntagsschutz explizit mit ins Gesetz schreibt. Da gibt es kein Schwarz oder Weiß, sondern am Ende eine Abwägung, die hier getroffen worden ist. Deswegen sehen wir den weiteren Ausschussberatungen positiv entgegen. Herzlichen Dank. (Beifall des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei der SPD)
Matthias Lammert
Nächster Redner ist für die AfD-Fraktion Abgeordneter Damian Lohr.
Damian Lohr AfD
Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren! Die rheinland-pfälzische Landesregierung beabsichtigt mit dem vorliegenden Gesetzentwurf, das Ladenschutzgesetz an die aktuelle Lebensrealität, an den ländlichen Raum anzupassen. Die wesentlichen Änderungen betreffen die Zulassung von digitalen Kleinstsupermärkten und einfachere Regelungen für verkaufsoffene Sonntage, die bestehende Rechtsunsicherheiten beseitigen sollen. Hessen erlaubt bereits seit 2024 digitale Kleinstsupermärkte, und seitdem eine in diesen neuen Geschäftszweig ein. Hauptprofiteur ist der ländliche Raum. (Vizepräsidentin Kathrin Anklam-Trapp übernimmt den Vorsitz) Meistens setzt man auf eine sogenannte hybride Lösung, das heißt Betreuung mit Personal tagsüber und in den Abendstunden und an Sonntagen Umstellung auf einen automatisierten Betrieb. Die kleinen Supermärkte im ländlichen Raum brauchen häufig den zusätzlichen Umsatz durch längere Öffnungszeiten, um wirtschaftlich betrieben werden zu können. Ich fürchte allerdings, dass die im vorliegenden Gesetzesentwurf vorgesehene Beschränkung ein Hindernis für den gewünschten Erfolg digitaler Kleinstsupermärkte sein werden. Eine verbindliche Schließzeit von 22 bis 6 Uhr ergibt bei einem automatisierten Laden wenig Sinn. Meine Damen und Herren, vielleicht war der eine oder andere schon einmal komplett digitalisiert. Dann macht es absolut keinen Sinn, wenn man sagt, sonntags hat dieser Laden nur beschränkt auf. Man muss sagen, nicht jeder hat das Glück, in einem Ort zu wohnen, in dem eine Tankstelle ist, die meistens den ganzen Sonntag bis in lange die Abendstunden auf hat. Ich glaube, bei diesen Minisupermärkten muss man noch einmal nachschärfen. Klar, es gibt verfassungsrechtliche Bedenken, aber man kann eine Verfassung ändern, wenn das am Ende dem Wohle des ländlichen Raumes dient. Dementsprechend geht uns der Gesetzentwurf an dieser Stelle nicht weit genug. Wenn man die Digitalisierung nutzt, muss man diese Chancen aufgreifen. Ein komplett digitalisierter Supermarkt, an dem man sonntags steht und der nur diese zwölf Stunden aufhaben kann, macht unserer Meinung nach wenig Sinn. Vielleicht kann man das an dieser Stelle noch verbessern, bevor wir in die zweite Beratung gehen. Zweites Thema: verkaufsoffene Sonntage. Es wurde schon viel Richtiges dazu gesagt. Es ist gut, dass mit § 10 Rechtssicherheit geschaffen wird, der bei den Auflagen entsprechend der Rechtsprechung Rechtsklarheit schafft. Das ist gut, ist aber, wie bei den Minisupermärkten, nicht genug. Wir sind der Überzeugung, man muss die Regelungen auflockern. Über die verfassungsrechtlichen Bedenken kann man sprechen. An dieser Stelle kann man dann eine Anpassung vornehmen. Aber für den ländlichen Raum ist es insgesamt eine wichtige Sache. Ich sage noch etwas zu den verkaufsoffenen Sonntagen. (Glocke der Präsidentin) Ich glaube, in der Adventszeit – es wurde schon von den Vorrednern gesagt – könnte man das lockern. Wir werden den Entwurf konstruktiv begleiten und hoffen, dass noch nachgebessert wird. Danke schön. (Beifall der AfD)
Kathrin Anklam-Trapp
Der nächste Redner in der Debatte ist für die FDP-Fraktion Abgeordneter Steven Wink.
Steven Wink FDP
Verehrte Frau Präsidentin, verehrte Kolleginnen und Kollegen! Jeder kennt die Situation: Der Bäcker schließt mittags, oder das Bäckerauto kommt, der letzte Lebensmittelladen in der Region hat geschlossen. Gerade ältere Menschen haben nicht immer die nötige Mobilität, wenn etwas fehlt, weiter zu fahren. Genau dort setzen hybride und digitale Kleinsupermärkte an. Es sind personallose, automatisierte Verkaufsläden, in denen man Artikel zur Versorgung des täglichen Bedarfs erwerben kann. Mit klugen Systemen, die man teilweise vor Ort schon hat, besteht die Möglichkeit, dass das System ermitteln kann, welche Güter am Wochenende gebraucht werden, damit der Markt mit ihnen am Freitag befüllt werden kann und am Wochenende niemand behelligt werden muss. Wir haben mehrere Situationen. Gehen wir in eine ländliche Region. Ich nehme einmal einen Einzelhandel aus meiner Region, der auch kleinere Läden bedient. Der hat die Problematik, dass er Verkäuferinnen und Verkäufer nicht mehr in der Anzahl findet, wie er sie vielleicht bräuchte, wenn man dem Wunsch nachkommen wollte, Personal bis abends an die Theke zu stellen. Das hat verschiedene Hintergründe. Natürlich fehlt diesen die Wertschätzung. Sie leiden unter Stress, sie leiden unter Druck. Oder man findet diese einfach nicht, wenn man in einer ländlichen Region unterwegs ist. Auf der anderen Seite hat man zusätzliche Bürokratie für diesen Handel, wenn ich zum Beispiel an die Kühlung denke, die bis 2030 auf CO umgestellt sein muss, was Umrüstungskosten mit sich bringt. Für solch einen Händler in einem ländlichen Dorf ist es von Vorteil, wenn er das digital und hybrid anbieten kann, weil sich diese Investition, die er zu tätigen hat, ein Stück weit amortisieren kann. Die Unternehmen müssen sich der Gesellschaft und dem Wandel, den wir in der Arbeitswelt und bei dem individuellen Anspruch haben, den die Menschen haben, anpassen. Damit die Zeit, der Wandel und die Auflagen die Versorgung des ländlichen Raumes nicht hindern, gibt es diese Variante. Wir danken der Landesregierung, dass sie diesen ersten Schritt in diesem Bereich getan hat, der für jetzt Vorhandene oder Tätige Rechtssicherheit schaffen kann. Sie werden es mir nachsehen, wenn ich sage, für uns Freie Demokraten ist das ein erster Schritt. Wir haben bei den Sonn- und Feiertagen von 6 bis 22 Uhr, zwölf Stunden. Es ist kein Geheimnis, dass wir uns mehr in einem weiteren Schritt vorstellen könnten, bei dem man die Partner, die Tradition möchten – die Rechtsprechung wurde angesprochen – und die Wert darauf legen etc., einbinden muss, um weiter darüber zu reden. Das ist völlig klar. Man will keine Politik gegen jemanden machen, aber wir sind ein Stück weit in einem Wandel. Wir geben Rechtssicherheit im Bereich der Öffnung und ein Stück weit im Bereich der Innovation. (Glocke der Präsidentin) Zudem – das möchte ich noch einmal erwähnen – definieren wir die Kriterien für die vier verkaufsoffenen Sonntage. Das heißt, wir können den Kommunen ein Stück weit den Blindflug nehmen. Dies erspart unnötige Klagen oder das Hin und Her für Veranstalter und Handel. Frau Präsidentin, ich bin fertig. Die Freien Demokraten begleiten und begrüßen dieses Gesetz selbstverständlich. Danke. (Beifall der FDP, der SPD und des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
Kathrin Anklam-Trapp
Vielen Dank, Herr Kollege Wink. Der nächste Redner in der Debatte ist für die Gruppe FREIE WÄHLER Abgeordneter Stephan Wefelscheid. Bitte schön. Abg. Stephan Wefelscheid, Gruppe FREIE WÄHLER: Sehr geehrte Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich glaube, das ist ein guter Tag für die Freiheit, weil wir Verbrauchern und Unternehmern in Rheinland-Pfalz ein Stück weit Handlungsfreiheit zurückgeben, wenngleich, muss ich an der Stelle sagen, dieser Gesetzesentwurf recht mutlos daherkommt. Ich hätte mir weitreichendere Bereiche vorgestellt. Ich möchte es mit den Worten von Lars Brocker kommentieren. Der Verfassungsgerichtshofpräsident hatte letzte Woche gesagt, manchmal braucht der Jurist nur einen Spalt, um hindurchzugehen. Meine Damen und Herren, unter Beleuchtung der juristischen Sichtweise hat dieser Gesetzentwurf dann doch etwas Gutes. Wenn man sich die Gesetzesfolgenabschätzung ansieht, dann sagen Sie, die personallos betriebenen Kleinverkaufsstellen entfalten nur geringe Auswirkungen auf die Sonn- und Feiertagsruhe. Der Satz ist auch spannend: „Der restriktive Ausnahmecharakter der Sonderöffnung für ,digitale Kleinstsupermärkte‘ wird dadurch unterstrichen, dass in diesen Verkaufsstellen gerade kein Einsatz von Personal stattfindet, sodass die verfassungsrechtlich verankerte Arbeitsruhe als Kernelement des Sonnund Feiertagsschutzes nicht berührt wird.“ Meine Damen und Herren, Sie schaffen hiermit ein Präjudiz. Wir werden heute Nachmittag sehen, dass Sie andere Bereiche des automatisierten Bereichs ablehnen werden. Ich werde mich als Anwalt darauf freuen, auf der Grundlage des zu verabschiedenden Gesetzes künftig über den Gerichtsweg die Öffnungen zu betreiben, zu denen Sie nicht imstande sind, weil Ihnen der Mut fehlt, dies im Parlament zu tun. Vielen Dank. (Beifall der Gruppe FREIE WÄHLER und bei der AfD)
Kathrin Anklam-Trapp
Es wird vorgeschlagen, den Gesetzentwurf der Landesregierung – Drucksache 18/13562 – an den Ausschuss für Arbeit, Soziales, Pflege und Transformation – federführend – sowie an den Rechtsausschuss – mitberatend – zu überweisen. Besteht Einverständnis? – Es erhebt sich kein Widerspruch. Dann ist das so beschlossen. Wir kommen zu Punkt 26 der Tagesordnung: Landesverkündungsgesetz (LVkG) Gesetzentwurf der Landesregierung – Drucksache 18/13560 – Erste Beratung Gemäß der Absprache im Ältestenrat findet die Behandlung ohne Aussprache statt. Es wird vorgeschlagen, den Gesetzentwurf der Landesregierung – Drucksache 18/13560 – an den Rechtsausschuss zu überweisen. Besteht Einverständnis? – Es erhebt sich kein Widerspruch. Dann ist das so beschlossen. Wir kommen zu Punkt 27 der Tagesordnung: Landesgesetz für Chancengleichheit, Demokratie und Vielfalt (LCDV) Gesetzentwurf der Fraktionen der SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FDP – Drucksache 18/13626 – Erste Beratung Die erste Rednerin in der Debatte ist für die SPD-Fraktion Susanne Müller.
Susanne Müller SPD
Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren! Wir stellen uns eine junge Frau vor, Eileen. Sie ist 28 Jahre alt, hat gerade promoviert und bewirbt sich bei einer deutschen Landesbehörde, ihre Abschlussnote 1,0. Sie reicht die erforderlichen Unterlagen ein, stellt sich vor und muss am Bewerbungstag feststellen, sie ist die einzige Frau, die sich bewirbt, und sie ist Muslima. Eileen wird nicht ausgewählt. Die Gründe für die Nichtauswahl liegen im Verborgenen. Nicht hinter jeder Ablehnung steckt Diskriminierung. Dennoch verzeichnen wir in Deutschland im Jahre 2025, dass Menschen ausgegrenzt werden. Manche werden am beruflichen Fortkommen gehindert, manche erleben Gewalt, strukturelle Benachteiligung und gesellschaftliche Ausgrenzung. Die Gründe hierfür können vielschichtig sein: Hautfarbe, Geschlecht, Religiosität, sexuelle Identität, Herkunft und vieles mehr. Laut einer umfassenden Studie der Antidiskriminierungsstelle des Bundes haben über ein Drittel aller Menschen in Deutschland in den letzten zwei Jahren Diskriminierung erlebt – Diskriminierung, die sich auswirkt auf die körperliche Gesundheit, das Arbeitsleben, auf Karrierechancen, das allgemeine Wohlbefinden. Das hat nichts mehr mit den Grundwerten unserer Demokratie und Chancengleichheit zu tun, meine Damen und Herren. Aus diesem Grund bringen wir heute als Fraktionsgesetz unseren Gesetzentwurf für Chancengleichheit, Demokratie und Vielfalt auf den Weg. Warum brauchen wir dieses Gesetz? Wir brauchen das Gesetz, um Schutzlücken, die aus europäischem Recht resultieren, zu schließen. Diese Lücken wurden nicht durch das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz von 2006 beseitigt und haben besondere Relevanz im Bereich des öffentlichrechtlichen Handelns in Rheinland-Pfalz. Ungleiche Behandlung ohne sachliche Rechtfertigung, also Diskriminierung, ist nicht nur ein individuelles Problem. Sie untergräbt das Vertrauen in unsere Institutionen und beeinträchtigt die gleichberechtigte Teilhabe am gesellschaftlichen Leben. Unser Gesetz zielt darauf ab, Diskriminierung in all ihren Formen zu bekämpfen. Es stellt sicher, dass niemand aufgrund von Alter, Behinderung, ethnischer Herkunft, Geschlecht, Religion sowie der sexuellen oder geschlechtlichen Identität benachteiligt wird. Was sind die Kernpunkte des Gesetzes? Erstens: Es etabliert ein umfassendes Diskriminierungsverbot der öffentlichen Verwaltung. Unser Ziel ist es, eine Kultur der Wertschätzung und des Respekts zu fördern. Jedes Mitglied der Gemeinschaft hat das Recht, gleichbehandelt zu werden. Zweitens: Wir schaffen umfassende Rechtsschutzmaßnahmen für Betroffene. Die Gerichte sollen Betroffenen eine Stimme geben, sodass Diskriminierung geahndet wird und diejenigen, die unter Diskriminierung leiden, nicht alleingelassen werden. Oft wird argumentiert, die Maßnahmen in dem Gesetz sind zu weitreichend. Doch lassen Sie mich eines klarstellen: In einer Demokratie ist es nicht nur die Aufgabe des Staats, gegen Diskriminierung zu kämpfen, es ist unsere Pflicht, meine Damen und Herren. Der Gesetzgeber ist ein Vorbild für alle Bürgerinnen und Bürger, tritt aktiv für die Grundrechte und die Werte der Chancengleichheit und das Recht jedes Einzelnen ein. Das neue Gesetz sorgt dafür, dass jede Person in Rheinland-Pfalz unabhängig von Geschlecht, Herkunft oder Glauben gleiche Chancen erhält. Die implementierte Landesantidiskriminierungsstelle wird notwendige Maßnahmen koordinieren und die Gesetze anpassen, um sicherzustellen, dass Veränderungen nicht nur auf dem Papier bestehen, sondern auch im Alltag der Menschen spürbar werden. Dieses Gesetz gilt für die unmittelbare Landesverwaltung mit Ausnahme der Kreisverwaltungen als untere Landesbehörden. Gerichte, Staatsanwaltschaften, Landtag und Verfassungsgerichtshof betrifft das Gesetz nur mit Blick auf Verwaltungsaufgaben. Meine Damen und Herren, die Zeit zum Handeln ist jetzt. Lassen Sie uns gemeinsam für eine Gemeinschaft eintreten, die Gleichheit, Demokratie und Vielfalt fördert. Indem wir dieses Gesetz erlassen, senden wir ein starkes Signal. Diskriminierung hat keinen Platz in unserem Rheinland-Pfalz, und wir sind bereit, entschieden dagegen vorzugehen, meine Damen und Herren. (Beifall der SPD und des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) In einer Zeit, in der Intoleranz und Hetze überall zu spüren sind, müssen wir als Demokratinnen und Demokraten unsere Stimme erheben und zusammenstehen. Lassen Sie uns gemeinsam ein Zeichen setzen für Gleichheit, Demokratie und eine vielfältige Zukunft. Ich danke Ihnen für die Aufmerksamkeit und bitte um Ihre Unterstützung für diesen wichtigen Gesetzentwurf. Vielen Dank. (Beifall der SPD, des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der FDP)
Kathrin Anklam-Trapp
Nächste Rednerin in der Debatte ist Abgeordnete Anette Moesta für die CDUFraktion. Ich darf Ihnen das Wort erteilen.
Anette Moesta CDU
Sehr geehrte Frau Landtagspräsidentin, verehrte Kolleginnen und Kollegen! Mit dem heute vorgelegten Gesetzentwurf wird ein Vorhaben präsentiert, das auf den ersten Blick groß klingt: (Beifall des Abg. Marco Weber, FDP) mehr Schutz vor Diskriminierung, mehr Vielfalt, mehr Teilhabe. – Vielen Dank an Marco Weber. (Beifall und Heiterkeit des Abg. Marco Weber, FDP) Doch wer genauer hinschaut, erkennt sehr schnell: Das ist vor allem Symbolpolitik, und zwar komplizierte und handwerklich unausgereifte Symbolpolitik. Schutzlücken sollen geschlossen werden, tatsächlich schafft er aber neue Unsicherheiten, neue Bürokratie und ein zweites paralleles Antidiskriminierungsrecht, das viele Fragen offenlässt. Erster Punkt: Das Gesetz soll ausschließlich für Landesbehörden gelten. Dabei wissen wir alle, die meisten Bürgerinnen und Bürger erleben staatliches Handeln vor Ort, in Bauämtern, Sozialämtern, Bürgerbüros. Wenn die Regierung also wirklich Verbesserungen will, hätte sie Fakten gesammelt, mit Betroffenen, mit Behörden, mit Akteuren in Verwaltungen und Kommunen gesprochen und mit den demokratischen Parteien diskutiert: Was ist wirklich notwendig? Dieses Gesetz jedenfalls nicht. (Beifall bei der CDU) Als ehemalige Bürgermeisterin, sage ich ganz ehrlich, hätte ich mich darüber bei dem Gesetz gefreut. Dieser Kelch geht zum Glück an mir vorüber. Zweiter Punkt: Der Entwurf führt zu erheblichen Rechtsunsicherheiten in der Verwaltung. Mit neuen Entschädigungs- und Schadensersatzansprüchen ohne klare Kriterien und ohne konkrete Definition riskieren wir eine Situation, in der Verwaltungsmitarbeiter permanent Angst haben, falsch zu handeln. Das Ergebnis ist dann nicht mehr Gerechtigkeit, sondern ein defensives, weniger bürgernahes Verwaltungshandeln. Dritter Punkt: Die Landesregierung baut mit diesem Gesetz ein neues Instrumentarium auf, aber ohne vorher die entscheidenden Fragen zu klären: Wie viele Fälle gibt es tatsächlich? Wo bestehen reale Lücken, die das AGG nicht abdeckt? Welche bestehenden Wege, etwa Beschwerdeverfahren, Dienstaufsicht, Personalvertretung werden genutzt und funktionieren nicht? Welche Kosten entstehen? Welche Auswirkungen hat das auf die Arbeitsfähigkeit unserer Behörden? Keine dieser Fragen wird sachlich beantwortet. Stattdessen wird kurz vor der Landtagswahl ein großer Titel präsentiert, aber kein durchdachtes, praxistaugliches Konzept. (Beifall bei der CDU) Wir haben sowieso in den letzten Wochen den Eindruck, dass die regierungstragenden Fraktionen SPD, Grüne und FDP Fleißkärtchen sammeln. Wer bekommt die meisten Fleißbienchen? Es geht dabei nur noch um Quantität, aber nicht um Qualität. Es geht um ein Abhaken der Punkte im Koalitionsvertrag, aber leider nicht um Inhalte, Qualität oder gar das Einbinden der Akteure. Liebe SPD, Grüne, liebe FDP, Sie hatten dazu viereinhalb Jahre Zeit. Es ist sehr wichtig, richtig und notwendig, sich einzelne Punkte von Diskriminierung, wie zum Beispiel die Beweislast, anzuschauen und mit Betroffenen, mit Akteuren zu sprechen: Wie kann ich hier Verbesserungen erreichen? Stattdessen machen Sie jetzt einen Rundumschlag. Die Antidiskriminierungsstelle des Landes soll gesetzlich ausgebaut werden. Wer Strukturen ausbaut, muss vorher Klarheit schaffen, nicht hinterher. Wir haben zum Beispiel vor nicht allzu langer Zeit eine Analyse bei der Altersdiskriminierung gefordert sowie gezielte Programme zur Förderung der Teilhabe. Was ist passiert? Es wurde abgelehnt. Sie interessieren leider nicht die Themen der Menschen, Sie interessieren zurzeit nur die Schlagzeilen. (Beifall bei der CDU) Wir alle stehen zu einem respektvollen, diskriminierungsfreien Miteinander, aber ein Gesetz hilft nur dann, wenn es klar, praxisnah und rechtssicher ist. Dieser Entwurf erfüllt dies alles leider nicht. Dieses Gesetz schafft Rechtsunsicherheit und bleibt an vielen Stellen vage. Deshalb sagen wir ganz deutlich: Wir brauchen dieses Schnellschussgesetz nicht. Vielen Dank. (Beifall der CDU)
Kathrin Anklam-Trapp
Für BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN spricht deren Fraktionsvorsitzende Pia Schellhammer.
Pia Schellhammer GRÜNE
Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Kolleg:innen! Ein Mann mit Migrationsgeschichte wird auf dem Hochschulamt bei der BAföG-Beantragung deutlich später aufgerufen, und die Beamtin erklärt: Ich verstehe Sie eh nicht richtig. Warten Sie, bis jemand anderes Zeit hat. Schauen wir uns die Rechtslage an. Das bestehende Bundesrecht, das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz, greift hier nicht. Es regelt die Angelegenheiten der Bundesverwaltung und den privaten Bereich. (Abg. Carl-Bernhard von Heusinger, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: So ist es!) Das Landesinklusionsgesetz verpflichtet die Hochschulen zu inklusivem Handeln, aber es regelt eben keine Entschädigungsansprüche. Das vorliegende Landesgesetz schafft konkrete Rechtsansprüche, (Abg. Carl-Bernhard von Heusinger, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Eben!) ein klares, rechtlich verankertes Instrument, um sich gegen die vorliegende Benachteiligung zu wehren. (Beifall bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und vereinzelt bei der SPD sowie der Abg. Cornelia Willius-Senzer, FDP) Das Gesetz schafft klare Beschwerde- und Rechtswege. Es ermöglicht im Einzelfall Entschädigung und Schadensersatz. Es stärkt Prävention und strukturelle Veränderungen in der Verwaltung, und es verankert gesetzlich die Antidiskriminierungsstelle. Dieses Landesgesetz für Chancengleichheit, Demokratie und Vielfalt setzt ein starkes Signal für den Zusammenhalt und das Miteinander in diesem Bundesland. Die Menschen sollen frei, sicher und selbstbestimmt leben können. Das garantiert dieses Gesetz. (Beifall des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, vereinzelt bei der SPD sowie des Abg. Steven Wink, FDP) Diesem Gesetzentwurf sind zahlreiche Gespräche nicht nur mit den Verbänden, mit Betroffenen von Diskriminierung, sondern eben auch mit den Menschen in der Verwaltung, den Lehrkräften, den Hochschulvertreter:innen, der Polizei vorausgegangen. All das zeigt doch: Wir sind ein Bundesland, in dem niemand diskriminieren möchte, aber klar ist, wenn eine Diskriminierung vorliegt, hat diese betroffene Person eben den Rechtsanspruch auf Schadenersatz. Das ist ein ganz, ganz wichtiges Zeichen für dieses Bundesland. Ich danke Familienministerin Katharina Binz, dass das Haus hier diese Vorarbeit geleistet und diese Gespräche geführt hat. Wir sehen, wie stark dieses Bundesland für Vielfalt steht. (Beifall des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und vereinzelt bei der SPD) Vor diesem Hintergrund verstehe ich die Position der CDU nicht. Ich lade Sie herzlich ein, in dem Ausschussverfahren darüber miteinander zu sprechen. Ich lade Sie wirklich ein. Ein Rechtsanspruch auf Schadensersatz ist keine Symbolpolitik, sondern verschafft Menschen, die Diskriminierung erlitten haben, einen Ausgleich. (Zuruf des Abg. Joachim Paul, AfD) Es schafft auch keine neuen Unsicherheiten. Wir haben beispielsweise das Gespräch gesucht mit dem DGB in Rheinland-Pfalz. Die haben uns gesagt, ja, vom Grundgesetz leitet sich schon ab, dass nicht diskriminiert werden darf, aber was machen wir, wenn ein konkreter Vorfall in der Landesverwaltung passiert, in den Schulen, in den Hochschulen oder bei der Polizei? Wir wissen jetzt genau, wie der jeweilige Beschwerdeweg aussieht und wie wir damit umgehen und auch unsere Strukturen überprüfen können. Im Gegenteil also, es schafft neue Sicherheiten. (Beifall des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, bei der FDP und vereinzelt bei der SPD) Wir wären, wenn wir dieses Gesetz im Januar beschließen, das erste Flächenbundesland. Wir laden die Kommunen herzlich ein, sich die Erfahrungen, die wir für die unmittelbare Landesverwaltung machen, anzusehen und zu schauen, wie sie das auf die kommunale Ebene übertragen können. Es ist ein gutes Zeichen, dass wir sagen, wir wollen als Land mit unserer Landesverwaltung vorangehen. Wir sammeln Erfahrungen und wollen dann die Kommunen einladen, diesen Weg mit uns zu gehen. Deswegen können Sie von der CDU das doch an dieser Stelle nicht kritisieren. (Beifall des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie der Abg. Cornelia Willius-Senzer, FDP) Auch zu sagen, wir hätten uns nicht genau angeschaut, wie die Rechtslage ist: Wir haben ein Rechtsgutachten von 2017, das die Landesregierung beauftragt hat, das uns ganz klar sagt: Das AGG regelt die Bundesverwaltung und den privaten Bereich, aber es greift nicht, was die unmittelbare Landesverwaltung und den kommunalen Bereich anbelangt. Dieses Rechtsgutachten liegt seit 2017 vor. Es ist öffentlich einsehbar und macht ganz klar, welche Regelungslücken wir haben. Wir sind nicht das einzige Bundesland, das das erkannt hat. Vor wenigen Tagen hat NRW, (Abg. Marco Weber, FDP: Was?) eine schwarz-grüne Landesregierung, auch ein Antidiskriminierungsgesetz vorgelegt. (Beifall bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie der Abg. Cornelia Willius-Senzer, FDP) Auch hier wird also erkannt, dass wir eine Regelungslücke haben. Auch in Baden-Württemberg ist ein Gesetzentwurf unterwegs, und die konkreten Auswirkungen können wir uns schon in Berlin anschauen. Da ist es eben nicht zu einer Klagewelle gekommen. Hier gilt ein solches Gesetz schon, und es hat eher zu Rechtssicherheit geführt. Ich lade Sie also ein, sich in der anstehenden Ausschussberatung dieses Gesetz noch einmal genau anzuschauen. (Abg. Carl-Bernhard von Heusinger, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Ja!) Gerade in Zeiten, in denen es queerfeindliche Gewalt gibt, in denen Straftaten rassistisch und antisemitisch motiviert sind, müssen wir doch in diesem Bundesland ein ganz starkes Zeichen setzen, dass wir eben nicht wollen, dass in der Landesverwaltung, bei der Polizei, bei den Hochschulen oder bei den Schulen diskriminiert wird, (Glocke der Präsidentin) sondern wir für ein Bundesland stehen, in dem jeder frei, sicher und selbstbestimmt leben kann. (Beifall bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, bei der FDP und vereinzelt bei der SPD – Zuruf des Abg. Joachim Paul, AfD)
Kathrin Anklam-Trapp
Der nächste Redner in der Debatte ist für die AfD-Fraktion Abgeordneter Joachim Paul.
Joachim Paul AfD
Sehr verehrtes Präsidium, liebe Kollegen! Ich stelle immerhin fest, dass die CDU an dieser Stelle zu differenziertem Denken bereit ist. Nachdem die CDU vorher wie die Lemminge eigentlich weiter Gelder bereitstellen wollte für Organisationen, die die CDU bekämpfen, die Parteizentrale mit Eiern bewerfen und auch CDU-Abgeordnete bedrängen, hat sie jetzt erkannt, um was es sich bei diesem Gesetz handelt, nämlich um eine hochproblematische Initiative, die meines Erachtens mehr über die Landesregierung aussagt als über die tatsächlichen Diskriminierungserlebnisse in RheinlandPfalz. Die Debatte steht insofern symbolisch für ihren kompletten Realitätsverlust und für ihre Entfremdung von Bürgern und Wählern. Am Anfang der Gesetzesbegründung beruft sich die Ampel auf zentrale Werte des Grundgesetzes, wie – ich zitiere – die Menschenwürde, die Menschenrechte, die Rechtsstaatlichkeit und die Rechtsgleichheit. Diese plakative Berufung auf Grundprinzipien unserer Verfassung erfolgt bei Ihnen immer dann, wenn es darum geht, Grundrechte zu schleifen und ad absurdum zu führen. Denken Sie nur an die Corona-Maßnahmen-Politik, bei der Sie Hunderte, Tausende Bürger eingesperrt haben, bis die Menschen auf die Straße gegangen sind. Dann haben Sie diese ganzen Maßnahmen abbauen müssen, weil sie abstrus geworden, aus der Zeit gefallen sind. Selbst wenn Herr Kollege Simon hier noch die Maske trägt, für viele Bürger ist das eine Provokation, (Abg. Carl-Bernhard von Heusinger, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Sie sind eine Provokation für Bürger!) muss man sagen, weil sie eben an die Zeiten erinnert werden, in dem ein Staat Amok gelaufen ist gegen die eigenen Bürger. Das ist Teil Ihres ideologischen Kulturkampfs gegen vermeintliche Abweichler, Andersdenkende und Oppositionelle. So muss man dieses Gesetz betrachten. Dafür nutzen Sie auch in Rheinland-Pfalz staatlich finanzierte Meldestellen, Hausdurchsuchungen, Hetze im Internet gegen Menschen, die sich konservativ betätigen und Ihnen politisch nicht in den Kram passen, einen mit Millionen Steuergeldern geförderten NGO-Komplex und den weisungsgebundenen Geheimdienst, der seine Ressourcen dafür einsetzt, über frei gewählte Abgeordnete Aktenvermerke anzulegen. Ich kann Ihnen nur sagen, die Bundesrepublik wird international – wir haben jetzt eine Delegation in Washington – (Heiterkeit bei der SPD –
Christoph Spies SPD
Steuergelder!) mittlerweile mit anderen Augen gesehen; denn es gibt jetzt zu den Zuständen auch in Rheinland-Pfalz eine Zweitmeinung auf internationaler Ebene. Das ist längst überflüssig – nein, längst nötig. Überflüssig ist dieses Gesetz. (Beifall bei der SPD –
Michael Hüttner SPD
Der war richtig gut! – Zuruf von der SPD: Jawoll!) – Ja, okay. Die Ausschussvorsitzende freut sich. (Abg. Michael Hüttner, SPD: Das ist auch gut!) Der Ministerpräsident freut sich. 130 Tage können Sie sich noch freuen, und dann freuen wir uns. (Heiterkeit des Abg. Dr. Jan Bollinger, AfD) Was bei der Ampel als angeblicher Kampf gegen Hass und Hetze und vermeintlicher Demokratieschutz daherkommt, ist in weiten Teilen ein Verdächtigungs- und Verfolgungsprogramm gegen unliebsame Äußerungen, Handlungen und Personen. Häufig liegen den erhobenen Vorwürfen weder belastbare Fakten noch irgendeine Art von strafbarem Verhalten zugrunde. Wenig überraschend, dass es sich beim vorliegenden Gesetzentwurf ähnlich verhält. Dieses Mal ist die Landesverwaltung das Ziel. Entscheidend ist die Regelung des § 2, also das sogenannte Diskriminierungsverbot. Ich zitiere dazu aus dem Gesetzentwurf: „Bei der Wahrnehmung öffentlicher Verwaltungsaufgaben in der unmittelbaren Landesverwaltung sind unmittelbare, mittelbare und assoziierte Diskriminierungen sowie Belästigungen, einschließlich sexueller Belästigungen, aus rassistischen Gründen, Gründen des Alters, Gründen der ethnischen Herkunft, des Geschlechts, einschließlich der geschlechtlichen Identität, der Religion und Weltanschauung, einer Behinderung, oder der sexuellen Identität verboten.“ Im Wesentlichen ist das eine Reproduktion von Artikel 3 Grundgesetz mit dem kleinen, aber feinen Unterschied, dass hier von verschiedensten Diskriminierungsarten die Rede ist – ein Kampfbegriff, der der Woke-Ideologie entspringt. Was mir gerade bei dieser Sache in den Kopf gekommen ist: Wird auch etwas getan für Schüler, die mittlerweile angegriffen werden, weil sie Deutsche sind? Haben Sie das auf dem Schirm? (Abg. Jaqueline Rauschkolb, SPD: Ooh! Wo passiert das denn?) Was ist denn, wenn Kinder deutscher Herkunft in Klassen nur noch zu zweit sind (Abg. Jaqueline Rauschkolb, SPD: Na und?) und diskriminiert werden? Helfen Sie denen dann auch? Oder gibt es das in Ihrer Welt gar nicht? Das gibt es aber sehr wohl. Nur, die lassen Sie alleine stehen, weil nämlich dieser politische Atem, der das Gesetz ausstrahlt, zu eindeutig ist. Nach dem Willen der Regierungsfraktionen kann in Zukunft quasi jedes missliebige Verhalten als Diskriminierung gewertet und verfolgt werden, selbst wenn es sich dabei nur um reine Assoziationen handelt. Das hat mit Rechtsstaatlichkeit überhaupt nichts mehr zu tun, sondern grenzt an eine Gesinnungsjustiz, die vor allen Dingen Aktenmeter produziert und keine Gerechtigkeit. (Glocke der Präsidentin) – Letzter Satz. Wir lehnen dieses Gesetz ab. Es ist ein Ausrufezeichen vor der Landtagswahl. Es sagt mehr aus über Ihren politischen Furor und wenig über die Diskriminierung in Rheinland-Pfalz. (Beifall der AfD)
Kathrin Anklam-Trapp
In der Debatte hat Abgeordnete Willius-Senzer für die FDP-Fraktion das Wort. Bitte schön, Frau Kollegin.
Cornelia Willius-Senzer FDP
Liebe Kolleginnen und Kollegen! Wir haben einmal wieder eine Rede mit Populismus pur gehört. Es ist immer wieder die unterste Schublade, immer wieder das, was im Netz kursiert: die Schülerinnen und Schüler, die angegriffen werden, immer die Ausländer, (Zuruf des Abg. Joachim Paul, AfD) immer das Gleiche. Das werden Sie immer wieder auf TikTok kommunizieren. Es ist immer Populismus pur, was Sie da machen. Aber daran stören wir uns nicht. Wir sind immerhin noch 70 % der Wählerschaft in Deutschland, und wir werden zusammenhalten. Sie werden uns so schnell nicht alle vom Tisch fegen. (Beifall bei der FDP, bei der SPD und bei dem BÜNDNIS 9 0/DIE GRÜNEN) Liebe Kolleginnen und Kollegen, das Grundgesetz garantiert die Gleichbehandlung aller Menschen, und das seit 1949. Seit mehr als 75 Jahren heißt es in Artikel 3 Abs. 2: „Männer und Frauen sind gleichberechtigt.“ Trotzdem durften Frauen bis 1977 nicht ohne Zustimmung ihres Ehemanns arbeiten. Da habe ich Glück gehabt, ich konnte das immer. Heute ist das unvorstellbar, und doch zeigt genau dieses Beispiel, Freiheit, Gleichberechtigung und Chancengerechtigkeit brauchen immer auch politische Weiterentwicklung. Wie zum Beispiel nach Corona oder während Corona. Da haben wir natürlich auch im Sinne von Rheinland-Pfalz an das Land gedacht. Ich erinnere mich noch sehr gern, wie wir mit Malu Dreyer dreimal die Woche dasaßen und überlegt haben: Was können wir in Rheinland-Pfalz tun, um unser Land, um unsere Bevölkerung zu schützen? (Abg. Damian Lohr, AfD: Wie können wir die Bürger drangsalieren?) – Das lasse ich mir von niemandem schlechtreden, auch nicht von Ihnen. (Beifall bei der FDP, bei der SPD und bei dem BÜNDNIS 9 0/DIE GRÜNEN) Eine solche Fortentwicklung war das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz aus dem Jahr 2006. Es schützt Menschen vor Diskriminierung im privatrechtlichen Bereich, im Berufsleben, bei Verträgen oder bei der Wohnungssuche. Aber der Kontakt mit staatlichen Stellen ist davon bislang nicht erfasst. Diesen Wertewandel auch in der Rechtsprechung gießen wir jetzt in ein Gesetz. Das ist keine Symbolpolitik, Frau Moesta, sondern praxistauglich, was wir hier machen. Meine Damen und Herren, mit dem vorliegenden Gesetz schaffen wir Abwehrrechte für die Bürgerinnen und Bürger gegenüber der unmittelbaren Landesverwaltung. Wer Diskriminierung erlebt, bekommt mehr Zeit für die Durchsetzung seiner Ansprüche und mit der nun gesetzlich verankerten Antidiskriminierungsstelle einen klaren Ansprechpartner oder eine klare Ansprechpartnerin. Ein Blick nach Berlin und Nordrhein-Westfalen zeigt, Rheinland-Pfalz ist nicht allein auf diesem Weg. Aber wir gehen bewusst einen anderen Weg als das Land Berlin und auch als den, den Schwarz-Grün aktuell in Nordrhein-Westfalen plant. Ich komme nun zu den Inhalten. Erstens: Wir verzichten auf Verbandsklagen. Aus unserer Sicht ist es nicht richtig, wenn staatlich geförderte Verbände das Land mit Steuermitteln verklagen. Das wäre keine Stärkung des Rechtsstaats, sondern eine Verschwendung von Steuergeldern. Zweitens: Bei uns wird es keine Beweislastumkehr geben. Wir wollen kein grundsätzliches Misstrauen gegenüber Polizei und Verwaltung. Dafür gibt es in Rheinland-Pfalz auch keinen Anlass. Im Gegenteil, die Polizeistudie INSIDER hat im letzten Jahr klar bestätigt, unsere Polizei ist bürgernah und hat kein Problem mit strukturellem Rassismus. Unsere Polizei steht für Demokratie, demokratische Werte und eine liberale Gesellschaft. Drittens lernen wir aus Berlin, die Klagewelle ist zwar ausgeblieben, trotzdem gibt es dort einen hohen Verwaltungsaufwand für wenige Fälle. Genau deshalb beschränken wir uns in Rheinland-Pfalz auf die unmittelbare Landesverwaltung, lassen keine Verbandsklagen zu und schaffen keine Beweislastumkehr. Meine Damen und Herren, für uns Freie Demokraten ist klar, der wirkliche Schlüssel, der eigentliche Schlüssel liegt nicht nur im Gesetz, sondern in einer modernen Verwaltungs- und Fehlerkultur. Respekt, Gerechtigkeit und ein gutes Miteinander lassen sich nicht per Paragrafen verordnen. Man muss es leben. Ich würde mich freuen, wenn an den Rändern hier die drei Worte Respekt, Toleranz und Wertschätzung auch einmal gelebt werden. (Beifall der FDP, der SPD und des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Dieses Gesetz gibt einen wichtigen Anstoß, und deshalb brauchen wir es. Es stärkt die Bürgerinnen und Bürger gegenüber der Verwaltung und bewahrt zugleich eine leistungsfähige und handlungsfähige Verwaltung. Ich danke Ihnen. (Beifall der FDP, des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei der SPD)
Kathrin Anklam-Trapp
Für die Gruppe FREIE WÄHLER spricht Abgeordnete Lisa-Marie Jeckel. Abg. Lisa-Marie Jeckel, Gruppe FREIE WÄHLER: Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren! Gleichbehandlung, Chancengleichheit und der Schutz vor Diskriminierung sind zentral für unsere Demokratie. Das Grundgesetz ist glasklar: Die Würde des Menschen ist unantastbar, und jedem Menschen steht der gleiche Zugang zu staatlichen Leistungen zu. Wer Diskriminierung erlebt, verliert Vertrauen in den Staat, und ohne Vertrauen verliert Demokratie an Stärke. Wir FREIE WÄHLER stehen ohne Wenn und Aber dafür, dass niemand wegen Herkunft, Religion, Behinderung, Alter, Geschlecht oder sexueller Identität benachteiligt wird. Gleichbehandlung ist kein dekoratives Beiwerk, sie ist längst Verfassungsauftrag. Darum müssen wir die Frage stellen: Bringt dieser Gesetzentwurf den Menschen wirklich mehr Schutz oder vor allem mehr Bürokratie und Symbolik? Dieser Entwurf schafft keine neue Schutzebene. Er schafft lediglich ein weiteres Regelwerk on top zu dem, was längst gilt; denn heute schon garantieren das Grundgesetz, das Verwaltungsrecht und der Rechtsweg durch Widerspruch und Klage einen wirksamen Schutz vor staatlicher Diskriminierung. Ein diskriminierender Verwaltungsakt ist schlicht rechtswidrig und kann bereits jetzt erfolgreich angegriffen werden. Eine große Schutzlücke wird mit diesem Gesetz nicht geschlossen. Sie wird eher politisch behauptet. Hierzu kommt, der Entwurf gilt für die Landesverwaltung. Ausgerechnet dort aber, wo die meisten Bürger ihren Staat erleben, in den Kommunen, Bürgerbüros, Jugendämtern, greift das Gesetz nicht. Ein Gesetz, das die Staatskanzlei erfasst, aber nicht das Bürgerbüro, ist beim Diskriminierungsschutz schlicht unvollständig. Statt echten Schutz transparenter zu machen, schafft das Gesetz Doppelstrukturen, zusätzlichen Prüfaufwand und mehr Unsicherheit darüber, welche Anspruchsgrundlage überhaupt einschlägig ist. Gleichzeitig arbeitet der Entwurf mit politisch gefälligen, aber juristisch unklaren Begriffen wie „Wertschätzungskultur“ und „Vielfaltskompetenz“. Das mag in Leitbildern stehen, in einem Gesetz dagegen brauchen wir klare Kriterien, weniger Pathos, mehr Rechtsklarheit. Mit den erweiterten Schadensersatzregelungen und der Aufwertung von Antidiskriminierungsverbänden wächst zudem das Risiko von mehr Verfahren, höheren Kosten und einer defensiven Angstverwaltung. Wir brauchen Behörden, die mutige, sachgerechte Entscheidungen treffen, nicht Behörden, die aus Sorge vor Klagen gar nichts mehr entscheiden wollen. Dieser Gesetzentwurf ist gut gemeint, aber er bringt keinen echten Mehrwert im Rechtsschutz. Er bringt vor allem mehr Bürokratie, Unklarheit und Symbolik. Gleichbehandlung ist zu wichtig, um sie mit Symbolpolitik zu überladen. Wir brauchen weniger neue Überschriften und mehr wirksame Praxis in den Behörden. Vielen Dank. (Beifall der Gruppe FREIE WÄHLER)
Kathrin Anklam-Trapp
Für die Landesregierung spricht Staatsministerin Katharina Binz.
Katharina Binz
Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Im nächsten Jahr feiert das AGG, das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz, seinen 20. Geburtstag. Damals, vor 20 Jahren, wurde mit dem AGG europäisches Recht in Deutschland umgesetzt, ein Diskriminierungsschutz. Auch damals gab es Debatten darum, ob das denn notwendig sei. Ich glaube, jetzt, 20 Jahre später, kann man sehen, was dieses Gesetz bewirkt hat. Es hat viel Gutes bewirkt. Es hat das Thema Antidiskriminierung groß gemacht und Betroffenen von Diskriminierung, die damals beim Zugang zum Arbeitsmarkt, beim Zugang zum Wohnungsmarkt Diskriminierung erlebt haben und sich dagegen nicht wehren konnten, starke Instrumente in die Hand gegeben. Das AGG schützt vor allen Dingen im Arbeitsleben und bei privaten Verträgen. Ich muss ganz ehrlich sagen, ich habe mich schon immer gefragt, warum eigentlich der Privatbereich, der Bereich der Privatwirtschaft, so umfassend einem Antidiskriminierungsschutz unterliegt, aber der Bereich des staatlichen Handelns nicht. An dieser Stelle gibt es Schutzlücken, von denen wir wissen. Wir haben uns damit sehr wohl auch als Landesregierung auseinandergesetzt. Abgeordnete Schellhammer hat es gesagt, 2017 ist ein Rechtsgutachten in Auftrag gegeben worden, um genau zu schauen, wo es an dieser Stelle Rechtslücken bei uns in Rheinland-Pfalz gibt. Dieses Rechtsgutachten hat ganz klar dargelegt, dass das AGG wie gesagt beim hoheitlichen Handeln, also wenn staatliche Stellen ihre Aufgaben erfüllen, in den allermeisten Fällen nicht greift. Genau dort besteht die ganz zentrale Lücke im Antidiskriminierungsschutz. Für diesen Bereich trägt auch nicht der Bund die Verantwortung, sondern tragen die Länder die Verantwortung. Deshalb liegt es an uns, die Menschen an dieser Stelle vor Diskriminierung zu schützen. Das jetzt vorgelegte Gesetz soll auch andere Landesgesetze, wie beispielsweise das Landesgleichstellungsgesetz oder auch des Landesinklusionsgesetz, ergänzen. Das Gesetz – das ist schon gesagt worden – verbietet Diskriminierung durch öffentliche Stellen, schafft klare Beschwerde- und Rechtswege, verankert gesetzlich die Landesantidiskriminierungsstelle, fördert Maßnahmen im Rahmen der unabhängigen, zivilgesellschaftlich getragenen Beratung für Betroffene von Diskriminierung, ermöglicht auch im Einzelfall Entschädigung und Schadensersatz, stärkt zugleich Prävention und strukturelle Veränderungen in der Verwaltung und – ich finde, das ist ein ganz wichtiger Punkt – schafft Handlungsklarheit und Rechtssicherheit für Bedienstete der unmittelbaren Landesverwaltung und entlastet sie in Konfliktsituationen mit Bürgerinnen und Bürgern. Wenn ein Diskriminierungsvorwurf im Raum steht, dann wiegt das schwer, und dann ist das auch sehr, sehr belastend für diejenigen, gegen die sich dieser Vorwurf richtet. Dieses Gesetz gibt an der Stelle klare Wege und Strukturen vor, wie ein solcher Vorwurf auch wieder aus der Welt geschafft werden kann. (Beifall des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, bei der SPD und bei der FDP) Gerade diese Handlungssicherheit will ich noch einmal hervorheben. Das Ministerium hat in den vergangenen Monaten mit sehr vielen Akteurinnen und Akteuren aus Gewerkschaften, aus Verbänden, die von diesem Gesetz betroffen sind, Gespräche geführt. Wir haben die Rückmeldung bekommen, es wird positiv gesehen, dass ein solcher Rechtsrahmen an dieser Stelle gesetzt werden soll. Ich will zum Abschluss noch sagen, Diskriminierung ist immer schlimm. Ich glaube, darüber sind wir uns alle einig. Aber wenn Diskriminierung durch hoheitliches Handeln geschieht, wiegt das besonders schwer für die Betroffenen; denn es kann auch das Vertrauen der Betroffenen, der Bürgerinnen und Bürger in das Funktionieren und die Fairness, die Gleichbehandlung durch den Staat beeinträchtigen. Ich glaube, wir sind uns alle einig, dass wir das nicht wollen. Deshalb ist es gut, dass dieses Gesetz jetzt vorliegt und wir damit Betroffenen eindeutige Rechte und wirksame Möglichkeiten geben, sich zur Wehr zu setzen, und Handlungsklarheit und Handlungssicherheit schaffen. Vielen Dank. (Beifall des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, bei der SPD und bei der FDP)
Kathrin Anklam-Trapp
Es wird vorgeschlagen, den Gesetzentwurf der Fraktionen der SPD, des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der FDP – Drucksache 18/13626 – an den Ausschuss für Familie, Jugend, Integration und Verbraucherschutz – federführend – sowie an den Rechtsausschuss – mitberatend – zu überweisen. Besteht Einverständnis? – Es erhebt sich kein Widerspruch. Dann ist das so beschlossen. Kolleginnen und Kollegen, lassen Sie uns gemeinsam als Gäste im Landtag Mitglieder des VdK Hunsrück begrüßen! (Beifall im Hause) Wir begrüßen außerdem das Tagesseminar für Sozialkundereferendarinnen und -referendare vom Studienseminar Lehramt an Gymnasien in Kaiserslautern. Herzlich willkommen im Landtag! (Beifall im Hause) Wir kommen zu Punkt 28 der Tagesordnung: Realschulen plus stärken – Bildung sichern, Lehrkräfte schützen, Zukunft ermöglichen Antrag der Fraktion der CDU – Drucksache 18/13634 – Zwischen den Fraktionen ist eine Grundredezeit von 5 Minuten vereinbart worden. Die Gruppe FREIE WÄHLER hat 4 Minuten und die CDU 8 Minuten. Ich darf Abgeordnete Jennifer Groß für die CDU-Fraktion ans Redepult bitten.
Jennifer Groß CDU
Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Kolleginnen und Kollegen! Wenn wir heute über die Realschule plus sprechen, dann sprechen wir über das Rückgrat der Bildungsrealität in Rheinland-Pfalz. Wir sprechen über die Schulform, die so viele Kinder trägt, Kinder mit unterschiedlichsten Voraussetzungen, Lebenswegen, Sprachen und Geschichten. Aber wir sprechen auch über eine Schulform, die von unserer Landesregierung seit Jahren im Stich gelassen wurde. (Beifall der CDU) Wir sprechen über eine Landesregierung, deren Bildungspolitik – ich zitiere die RHEINPFALZ – „versagt“ hat, über eine Regierung, die seit Jahren „eine einzige Strategie verfolgt“: „Ignorieren und Abwehren“. Ein weiteres Zitat aus der RHEINPFALZ: „Die rheinland-pfälzische Bildungspolitik murkst vor sich hin.“ (Beifall der CDU) Viele unserer Realschulen plus haben eine alarmierende Situation. Ich nenne nur ein paar Eckpunkte, die Liste wäre deutlich länger: Lehrkräfte am Limit, Überlastung, Burnout, Zunahme von Gewalt, Bedrohungen, Respektlosigkeit, eine extreme Heterogenität, enorme sprachliche Herausforderungen, fehlende Basiskompetenzen, entsprechende Leistungsrückgänge. Die Realschule plus ist für uns unverzichtbar, und sie gehört auch in das gegliederte Schulsystem. Sie verbindet Theorie und Praxis, eröffnet vielfältige Wege in Ausbildung, Oberstufe, Studium, und sie sichert die Fachkräftebasis in unserem Land. (Beifall der CDU) Genau deshalb haben wir als CDU diesen Antrag eingebracht: „Realschulen plus stärken – Bildung sichern, Lehrkräfte schützen, Zukunft ermöglichen“. Wir schlagen Ihnen einmal mehr einen Antrag vor, der konkrete Lösungen bietet. Werfen wir einen kurzen Blick in die jüngste Presselage zur Situation an den Realschulen plus im Land. Eine Lehrerin formulierte es erschütternd: Ich gehe jeden Tag mit Bauchschmerzen in die Schule. Es geht längst nicht mehr nur um Unterricht, es geht ums Überleben im Schulalltag. Eine Schulleitung: Wir sollen integrieren, fördern, beschulen, deeskalieren, dokumentieren. Aber wir bekommen weder Personal noch Rückendeckung. So geht es nicht weiter. Die Brandbriefe sprechen eine eigene Sprache. (Beifall der CDU) Die Ernst-Reuter-Realschule bringt die systematischen Probleme glasklar auf den Punkt. Ich zitiere: „Wir erleben Klassen mit bis zu 31 Schülerinnen und Förderbedarf“ – ohne entsprechendes Personal. Genau an dieser Stelle bestätigt uns das auch der Verband Reale Bildung in aller Deutlichkeit. In seiner Pressemeldung vom 8. Dezember heißt es: „Die Realschulen in Rheinland-Pfalz stehen unter enormem Druck.“ Der VRB beschreibt präzise, was wir als CDU seit Jahren ansprechen: heterogene Lerngruppen, steigende soziale Probleme, wachsender Beratungs- und Unterstützungsbedarf und die Lehrkräfte sowie Schulleitungen, die an ihre Belastungsgrenzen kommen. Dann ein entscheidender Satz: „Die bisherigen Maßnahmen reichen bei Weitem nicht aus, um die Schulen nachhaltig zu entlasten und den Bildungsauftrag sicherzustellen.“ Wir sagen als CDU ganz klar: Das Land hat seine Realschulen plus vergessen und sie erst in diese Lage gebracht, in der sie sich jetzt befinden. (Beifall der CDU) Dabei sind die Probleme längst bekannt, nur gehandelt wurde nicht. Wir haben an dieser Stelle mehrfach auf die Probleme hingewiesen. Die RHEINPFALZ schreibt auch ziemlich treffend: Die Fehlerkultur ist Minister Teuber „ebenso fremd“ wie Herrn Schweitzer. Man rennt wie der Hase in dem Märchen mit dem Igel – es ist ja Weihnachtszeit – Problemen hinterher. Die Realitäten im Schulalltag rufen ihnen zu: Ich bin schon hier. Nur kommt man ihnen nicht hinterher. Die Realschulen plus sind für uns nicht das Problem, sie sind ein Versprechen. Wir wollen als CDU dieses Versprechen wieder einlösen – Verlässlichkeit, direktes Handeln, konstruktiv. Drei große Themenkomplexe, drei große Überschriften: Personal, Organisation, Entlastung. Wir brauchen eine echte Kehrtwende, und die legen wir vor. Erstens: kleinere Klassen, maximal 24 Schülerinnen und Schüler, im Berufsreifezweig 20, weil individuelle Förderung sonst unmöglich ist. Zweitens: Lehrerversorgung von mindestens 105 % als echte Vertretungsreserve. Mehr Schulsozialarbeit und multiprofessionelle Teams, und das dauerhaft. Schutz vor Gewalt, schnelles Verfahren und Rückmeldungen binnen 48 Stunden, wenn entsprechend an die ADD, an das Ministerium geschrieben wird. Der Schutzraum Schule ist nicht verhandelbar. Sprachintensivklassen für Kinder ohne ausreichende Deutschkenntnisse, und zwar für alle Kinder, die kein Deutsch können. Bürokratieabbau: Für uns gilt Unterricht statt Dokumentation. Digitale Systeme müssen entlasten, nicht blockieren. Ein Programm für starke Realschulen plus, das Projekte, Lehrergesundheit und Qualität sichtbar voranbringt. Die Schulform muss strukturell gesichert werden. Mehr Kooperation mit Betrieben, mit den Kammern, Praxis und mehr Berufsorientierung. Und natürlich den Lehrberuf attraktiver machen und neue Wege der Lehrkräftegewinnung finden. Jede Schülerin und jeder Schüler muss lernen, Leistung zu zeigen, muss lernen, auch mit Misserfolgen umzugehen, so wie jeder Auszubildende, jeder Student, jeder Mitarbeiter im späteren Beruf. Schule muss auf das Leben vorbereiten, mit klaren Strukturen, mit Verlässlichkeit, mit einem Lernumfeld, in dem Lehrkräfte lehren und Kinder lernen dürfen, in Sicherheit. Die Realschule plus ist für uns eine Schulform der Chancen. Hier werden die Fachkräfte von morgen vorbereitet – Auszubildende, Techniker, Meister, Pflegekräfte, Polizisten, Kaufleute, ebenso aber auch der Weg für das Abitur, das Studium, Selbstständigkeit, IT, Erzieherinnen und Erzieher und so vieles mehr. Deshalb sagen wir ganz klar: Wer die Realschule Plus in unserem Land schwächt, der schwächt die Zukunft von Rheinland-Pfalz. (Beifall der CDU) Wer sie stärkt, stärkt das Rückgrat der Gesellschaft. Die Zeiten der Ausreden sind vorbei. Die Zeit des Handelns ist jetzt. Rheinland-Pfalz braucht starke Realschulen plus, und als CDU werden wir nicht ruhen, bis diese Schulform die Unterstützung bekommt, die sie so dringend verdient. Meine Damen und Herren, diese Landesregierung hat genau dieses Versprechen für die Realschulen plus gebrochen. Als CDU sind wir bereit, das zu ändern, und machen mit unseren Vorschlägen deutlich, wir wissen, wie wir diese Schulform stärken, und wir bitten um Annahme dieses Antrags. Vielen Dank. (Beifall der CDU)
Kathrin Anklam-Trapp
Für die SPD-Fraktion spricht Abgeordneter Florian Maier.
Florian Maier SPD
Danke schön. – Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Die Aktuellen Debatten, die wir auf Antrag der CDU gestern und vor vier Wochen zusammen im Plenum zur Bildungspolitik geführt haben, sind so gelaufen, wie sie gelaufen sind. Jeder muss für sich selbst bewerten, ob das inhaltlich die Diskussionen waren, die die Bildungsfamilie von uns in Rheinland-Pfalz erwartet. Als ich dieser Tage den Titel des Antrags, den Sie heute zu den Realschulen plus eingebracht haben, gelesen habe, dachte ich, ja, okay, am Ende wird man wahrscheinlich realistischerweise bestimmt nicht jede Ihrer Forderungen umsetzen können, aber es ist doch wahrscheinlich kein Schaden, wenn wir uns im Plenum einmal intensiv mit den Realschulen plus auseinandersetzen. Frau Groß, mir ist natürlich klar, dass man als Opposition auch zuspitzen muss. Aber schon im Antragstext und auch jetzt in Ihrer Rede haben Sie so ein düsteres Bild von unseren Realschulen plus gezeichnet, dass Sie ihnen damit überhaupt nicht gerecht geworden sind. (Beifall der SPD, des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der FDP) Ich bin froh, dass Sie sich jetzt so deutlich zu dieser Schulform bekannt haben. Im Antragstext hat man ehrlicherweise ein bisschen den Eindruck bekommen, dass es eine Fehlkonstruktion sei. Das teilen wir gar nicht. Wir stimmen Ihnen zwar nicht in dem zu, was Sie geschrieben haben, (Heiterkeit des Ministerpräsidenten Alexander Schweitzer) aber in dem, was Sie heute gesagt haben, nämlich dass die Realschulen plus eine Antwort auf die Herausforderungen moderner Bildungspolitik in Rheinland-Pfalz sind. Sie verbinden theoretisches Lernen mit praktischer Orientierung. Sie öffnen vielfältige Wege in Ausbildung und weiterführende Schulen, und viele Realschulen plus sind eng mit ihren Kommunen, mit den Betrieben und den Vereinen um sie herum vernetzt. Es gibt auch mittlerweile ganz schöne Kooperationen zwischen Realschulen plus und berufsbildenden Schulen. Auch das war – wenn man sich einmal zurückversetzt in das Jahr 2007, als die Realschulen plus in Rheinland-Pfalz eingeführt wurden – keine Selbstverständlichkeit. Die Realschulen plus leisten eine hervorragende Berufsorientierung und tragen entscheidend dazu bei, dass Jugendliche stark in ihr Leben starten können. Ihre Lehrkräfte gestalten mit großer Professionalität und Leidenschaft jeden Tag Schule, oft – das stimmt – unter sehr herausfordernden Bedingungen, aber immer mit dem Ziel, alle Kinder mitzunehmen. Dafür sind wir ihnen dankbar, darauf sind wir stolz. Diese Schulen verdienen Anerkennung und Unterstützung, und sie brauchen keine pauschale Dramatisierung. (Beifall der SPD, des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der FDP) Der Antrag der CDU zählt eine Vielzahl von Maßnahmen auf. Ich will auch sagen, nicht jede dieser Maßnahmen sollte man direkt in Bausch und Bogen verurteilen. Aber auch nicht jede dieser Maßnahmen ist am Ende so umsetzbar. Sie fordern – Sie haben es selbst gesagt – im Berufsreifezweig zum Beispiel eine Höchstzahl von 20 Schülerinnen und Schülern. Ja, kleine Klassen klingen immer gut. Das wird jeder hier sofort unterschreiben. Es wird uns aber ohne massive Strukturveränderungen nicht gelingen. Das würde bedeuten, wir müssten am Ende über Klassenaufspaltungen reden. Wir müssten über fehlende Räume reden. Wir müssten über Tausende zusätzliche Lehrerinnen und Lehrer reden, die wir so direkt überhaupt nicht hätten. Wir haben gehört, dass Referendarinnen und Referendare da sind. Sie fordern die vollständige Besoldung ab Beginn des Vorbereitungsdienstes. Das musste ich einmal kurz wirken lassen. Ich hoffe, ich habe es richtig verstanden. Ich habe es so verstanden, dass Sie damit im Prinzip fordern, Referendarinnen und Referendare werden so bezahlt wie ausgebildete Lehrer. (Zurufe von der CDU und von der SPD) Das wird zig Millionen kosten. Das wird natürlich einige Folgediskussionen verursachen, und es ist auch die Frage, wie man es am Ende rechtfertigen könnte, dass das nur für Lehrerinnen und Lehrer gilt und nicht für andere Berufsgruppen im öffentlichen Dienst. (Abg. Joachim Paul, AfD: Weil Schulen und Lehrer das Thema sind!) Es geht um die Realschulen plus. Das haben Sie nicht ordentlich geschrieben. (Zuruf von der CDU: Nein, noch mal lesen, dann versteht man es auch! Wer lesen kann, der hat es auch verstanden! Es steht genau so darin!) Aber wenn es so ist, selbst wenn Sie sagen, es geht nur um die Realschulen plus, dann ist doch die Frage: Warum nur für Realschulen plus? (Abg. Joachim Paul, AfD: Weil die Realschulen plus das Thema sind!) Warum nicht für andere Berufszweige im öffentlichen Dienst? Warum gilt es nicht zum Beispiel für Polizistinnen und Polizisten? Ich frage mich ehrlicherweise, wie die Innenpolitikerinnen und Innenpolitiker der CDU zustimmen konnten, dass dieser Antrag heute eingereicht wird. (Zurufe von der CDU) Na ja, okay, also, die CDU verspricht viel. Sie erklärt nicht, wie es umgesetzt werden soll. Am Ende ist es Wahlkampf und keine Bildungspolitik. Auch im Bereich Sicherheit und Gewaltprävention spitzen Sie völlig unnötig zu. Natürlich darf Gewalt nicht verharmlost werden, aber wir müssen konsequent handeln, ohne Schulen zu Sicherheitszonen mit Kameras und Polizeipräsenz auszubauen. Sie benennen einige Herausforderungen, aber es wäre besser gewesen, wenn Sie dafür auch Belege gehabt hätten. So bleibt es leider stark dramatisierend und vereinfacht. Wir setzen nicht auf Schlagzeilen, sondern wir setzen auf eine solide Bildungspolitik, und darum lehnen wir ab. (Beifall der SPD, des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der FDP)
Kathrin Anklam-Trapp
Für die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN spricht Abgeordneter Daniel Köbler. (Zurufe aus dem Hause)
Daniel Köbler GRÜNE
Verehrte Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren! Jetzt beruhigt Euch doch mal wieder. Es ist doch bald Weihnachten. Wenn man über das Thema Realschulen plus spricht, dann haben wir in den letzten Wochen in den Medien doch sehr viele Nachrichten lesen oder hören müssen, dass sich an und im Umfeld von Realschulen plus sehr stark soziale Probleme konzentrieren und dass Lehrkräfte darüber klagen, dass sie mit der Situation überfordert sind. Manche haben auch geäußert, dass sie sich entsprechend alleingelassen fühlen. Das sind Dinge, die man auf jeden Fall ernst nehmen muss, die man sehen muss und denen man sich auch stellen muss, und dem stellen wir uns auch im Land, sowohl bildungs- als auch sozialpolitisch. Meine Damen und Herren, nur sind einige Ansätze in den Vorschlägen der CDU, die in weiten Teilen dergestalt sind, das, was die Landesregierung, was das Land auf den Weg gebracht hat, ist schon richtig, aber wir wollen noch ein bisschen mehr und geben hier noch ein bisschen mehr Personal und da noch ein bisschen mehr Geld, wir senken die Klassenzahl in der Orientierungsstufe von 25 auf 24. Okay, das kann man in einem Wahlprogramm schreiben, aber am Ende wird es die Themen, die wir im Moment diskutieren und haben, nicht wirklich zielführend lösen. Ich glaube, die Frage muss man sich andersherum stellen: Wo wollen wir eigentlich damit hin? Was ist eigentlich das Ziel? Was ist eigentlich das Ziel von Bildung? Was ist das Ziel von den Schulen, über die wir da sprechen? Ich glaube, das Ziel muss und sollte sein, dass man dort Kindern und Jugendlichen unabhängig von ihrer elterlichen, sozialen oder kulturellen Herkunft die Chancen vermittelt und die Chancen gibt, dass sie sich später selbstbestimmt ein eigenes Leben gestalten können und von dem, was sie erarbeiten, leben und gegebenenfalls eine Familie gründen und Lebensträume verwirklichen können. Ich finde, das kommt in der Diskussion viel zu kurz. Wie bekommen wir es hin, dass das durch unsere Schulen noch weiter befördert wird, und zwar durch alle Schulen? Machen wir uns nichts vor. Natürlich haben wir gerade auch bei den Realschulen plus und gerade bei denen in, sagen wir einmal, sehr urbanen, verdichteten Räumen eine sozial herausfordernde Situation. Das ist auch kein Wunder. Das ist kein Wunder, wenn man nach der 4. Klasse in Schultypen separiert. Sie haben sich eben ganz klar dazu bekannt. Dann müssen Sie sich schon die Frage stellen. Das kann man alles vertreten, aber Sie müssen dann schon zur Kenntnis nehmen, dass es so ist und eindeutig nachgewiesen ist, dass dann die soziale Disposition des Elternhauses maßgeblicher Einflussfaktor bei der Frage ist, auf welche Schulform ein Kind geht. Wenn ich das dann kumuliere, also Kinder, bei denen nicht Eltern zu Hause sind und helfen können, die vielleicht selbst nicht den Bildungsstandard haben – wenn es überhaupt Eltern gibt –, oder die Elternhäuser haben, in denen Deutsch nicht als Muttersprache gesprochen wird, dann bekomme ich natürlich mit höherer Wahrscheinlichkeit soziale Herausforderungen und soziale Probleme. Natürlich ist es dann auch im Verbund schwieriger, Bildungserfolge im gleichen Maß herzustellen wie vielleicht dort, wo ich in der Orientierungsstufe war, auf einem katholischen Gymnasium, wo es ganz andere soziale Zusammensetzungen gab. Das ist doch klar. Das ist doch logisch. Wissen Sie was? Das wissen die Eltern auch. Deswegen ist natürlich Schulwahlverhalten so, wie Schulwahlverhalten ist. Solange Sie nicht über diese Frage diskutieren, werden Sie es am Ende nicht nach vorne und gelöst bekommen; denn es ist natürlich so, dass Sie, wenn Sie ganze soziale Gruppen an der einen Schulform, bewusst oder unbewusst, konzentrieren, um an der anderen mehr Unterricht und mehr Bildung zu machen, an der erstgenannten mehr soziale Herausforderungen, Konflikte und Probleme haben werden. Das ist so, und dann ist nur die Frage: Was kann Schule leisten? Dann muss Schule eben mehr als reine Wissensvermittlung sein. Dafür brauchen wir soziale Arbeit. Dafür brauchen wir multiprofessionelle Teams, und ja, da sind Schulen noch mehr Erziehungsanstalten als vielleicht bei einem christlichen Gymnasium oder woanders. Das ist so, und das ist die Realität. Ich glaube, die Verbesserung der Wirklichkeit, auch in der Bildungspolitik, beginnt mit der Analyse der Realität. Diese Realität habe ich bei Ihnen, bei der CDU nicht erkannt. Deswegen lehnen wir Ihren Antrag ab. (Beifall des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, bei der SPD sowie der Abg. Cornelia Willius-Senzer, FDP)
Kathrin Anklam-Trapp
Für die AfD-Fraktion spricht Abgeordneter Joachim Paul.
Joachim Paul AfD
Sehr verehrtes Präsidium, liebe Kollegen! Seit Jahren haben wir an viel zu vielen Realschulen plus bei uns im Land untragbare Zustände. Das Niveau sinkt in erschreckendem Ausmaß. Was steigt, ist die Gewalt. Wir reden hier nicht von ein paar Raufereien – die hat es tatsächlich immer schon gegeben –, sondern wir reden von systematischer Gewalt, teilweise von Strukturen, die in die Schulen hineinwirken. Selbstverständlich ist die Karolina-Burger-Realschule plus in Ludwigshafen kein Einzelfall. Am 29. Januar 2020, also vor fast sechs Jahren, haben wir hier im Plenum auf Antrag der AfD-Fraktion eine Aktuelle Debatte über die Zustände an der Bertha-von-Suttner-Realschule plus in Betzdorf geführt, also im ländlichen Raum. Die Rhein-Zeitung hatte zuvor von einer Überlastungsanzeige berichtet. Ich zitiere aus der Rhein-Zeitung: „Fünftklässler, die ‚würgen, treten und schlagen‘, Lehrkräfte beleidigen und dabei auf dem Bildungsstand einer dritten Klasse sind.“ „Neuntklässler, die sich zu Prügeleien an anderen Schulen verabreden, aber in großen Teilen nicht einmal annähernd das Niveau der Berufsreife erreichen würden.“ Schon damals urteilten Experten wie Professor Rudi Krawitz, der ehemalige Leiter des Zentrums für Lehrerbildung an der Universität Koblenz, dass Betzdorf kein Einzelfall sei. In einem Interview mit der Rhein-Zeitung sagte er im Jahr 2020 – ich zitiere –: „Solche Missstände sind verbreitet.“ „[Die] zunehmende Heterogenität stellt uns vor schier unlösbare Probleme.“ „Unser System ist völlig überfordert.“ Man muss sich die Dinge auch einmal eingestehen. Sobald man aber ein Defizit anspricht, geht die Politik in Deckung, nimmt eine totale Abwehrhaltung vor, genauso wie wir das beim Kollegen Maier erlebt haben. Gut, es werden jetzt kleinere Probleme eingeräumt, aber wenn man Kritik übt, heißt es: Sie reden das Schulsystem schlecht. Damit ist das jahrelange Versagen der SPD-Bildungspolitik zutreffend beschrieben; denn das alles geschah vor sechs Jahren. Passiert ist offenbar nichts oder viel zu wenig. Im Gegenteil, die Zustände werden immer schlimmer. Verordnete Heterogenität – das ist die Folge Ihrer Politik. Der CDU-Antrag greift diese schlimmen Zustände auf und bietet AfD-Lösungsvorschläge an. (Heiterkeit des Abg. Michael Hüttner, SPD) Deshalb werden wir selbstverständlich zustimmen. Zwei Beispiele der AfD-Problembeschreibung aus dem CDU-Antrag: Frau Groß, es ist erstens die Rede von „ein[em] drastische[n] Rückgang der Leistung“ und zweitens von Lehrern, die „häufig bis zur völligen Erschöpfung aufgrund sprachlicher und kulturell-bedingter Barrieren“ tätig sind. Zu den AfD-Lösungsvorschlägen der CDU zwei Beispiele: Punkt 2 b): „Die Präsenz von Polizei und Jugendamt an Brennpunktschulen ist zu verstärken, damit gewalttätige […] Schüler nicht tagelang ohne Konsequenzen im Schulalltag verbleiben.“ Ja, natürlich; das ist schon lange unsere Rede. Punkt 3 c): „Für Kinder und Jugendliche, die nicht über das notwendige Maß an Sprachkenntnis der deutschen Sprache verfügen, sind vor der Regelbeschulung Sprach-Intensivklassen einzurichten.“ Das fordern Sie; bedeutet Deutsch vor Regelunterricht. Das fordern wir nun seit fast acht Jahren – seit Februar 2018. Ich kann Ihnen sogar die Drucksache nennen. Es ist also ein guter Antrag der CDU. Ich komme allerdings nicht umhin, diesen Antrag realistisch einzuordnen. Das ist nämlich, was DIE RHEINPFALZ nicht macht. Es ist natürlich scheinheilig; denn die Probleme, unter denen Schüler und Lehrer leiden, wurden maßgeblich von der CDU-Politik auf Bundesebene verursacht. (Beifall des Abg. Matthias Joa, fraktionslos) Ich zitiere aus dem Antrag der CDU: „Durch den starken Anstieg der Zahl der Asylbewerber ab dem Jahr 2015 – unmittelbar nach der vollständigen Einführung der Realschulen plus im Schuljahr 2013/2014 – tragen diese Schulen heute in besonderem Maße die Heterogenität unseres Schulsystems.“ Das ist Folge Ihrer Politik. Deswegen muss es heißen: Ohne Migrationswende keine Bildungswende. Mit diesem Satz – ich habe ihn eben zitiert – zu den Asylbewerberzahlen beschreibt die CDU ihr eigenes Versagen. Die leidgeplagten und bis zur völligen Erschöpfung arbeitenden Lehrer können sich bei Frau Merkel bedanken. Sie haben das immer noch nicht korrigiert. Sie setzen auf Kosmetik statt auf eine wahre Bildungswende. Herr Dobrindt ist leider der falsche Minister am falschen Ort. Noch schlimmer als die CDU-Fehler der Vergangenheit sind allerdings die Fehler der Gegenwart und Zukunft; denn Sie bringen den Antrag nur ein, weil Sie wissen, dass Sie keine Mehrheit dafür bekommen. Ab 2026 wird es Mehrheiten für solche Anträge geben. Dann werden Sie diese Anträge aber nicht mehr einbringen, weil nämlich der Juniorpartner oder der Partner mit Koalitionsbruch droht. Dann haben wir genau diese Hängepartie, die wir in der Regierung unter Fritz dem Einfältigen in Berlin haben. (Glocke der Präsidentin) Ich verspreche Ihnen schon jetzt, wir werden genau diesen Antrag wortgleich einbringen. Wortgleich werden wir Ihren CDU-Antrag einbringen. (Glocke der Präsidentin) Dann müssen Sie vor dem Wähler und Steuerzahler Farbe bekennen. (Beifall der AfD)
Kathrin Anklam-Trapp
Für die Freien Demokraten spricht Abgeordneter Stefan Thoma.
Stefan Thoma FDP
Sehr geehrte Frau Präsidentin, liebe Abgeordnete! Wir haben jetzt gerade gelernt, wenn man sich sicher ist, dass man keine Mehrheit bekommt, kann man komische Anträge einbringen. Das erklärt zumindest durchaus den einen oder anderen komischen Antrag der AfD in letzter Zeit. (Beifall der FDP und vereinzelt bei der SPD – Zuruf von der AfD) Ich bin, ganz ehrlich, ein bisschen zwiegespalten bei dem Antrag der CDU; denn auf der einen Seite ist die Problemanalyse vollkommen korrekt. Es sind die richtigen Probleme beschrieben. Da kann man nicht in einem Wort widersprechen. Das ist alles genau so, wie es sein soll. Auf der anderen Seite muss ich aber auch Kollegen Maier zustimmen. Das alltägliche Bild, wenn man eine Schule betritt, ist nicht unbedingt das Bild eines einzelnen Zitats. Ja, es gibt die Probleme, und es gibt sie sogar noch weiter als nur an den Realschulen plus. Es gibt sie genauso an den BBS, es gibt sie an den Gymnasien, es gibt sie an den Grundschulen. Die Probleme gibt es überall, vielleicht an der einen Stelle mehr als an der anderen. Es ist aber nicht so, dass alle Lehrer und alle Schüler in Rheinland-Pfalz täglich in die Schule gehen und Angst vor dem Schulgebäude oder vor ihren Mitmenschen haben, die dort sind. Das sind, so bedauerlich es ist, in der Regel Einzelfälle. Das allgemeine Klima in den Schulen funktioniert als Gemeinschaft, wo man miteinander einen Alltag zusammen besteht – das schweißt einen auch zusammen – und manchmal auch eine Lernherausforderung gemeinsam macht. Das möchte ich nicht schlechtgeredet wissen an der Stelle, bei allem Bewusstsein der Probleme, die trotzdem stattfinden, und – das müssen wir uns auch klar machen – von genügend Schülern, die beispielsweise Angst vor bestimmten einzelnen Mitschülern haben, weil sie das Gefühl haben, dass denen nicht Einhalt geboten wird. Was die Lösungsansätze angeht: Bei einzelnen würde ich jetzt ironischerweise sagen, wenn wir es schon veröffentlicht hätten, dass Sie das eins zu eins aus dem FDP-Wahlprogramm abgeschrieben haben. Da sind wir logischerweise dabei. Auf der anderen Seite sind darin Sachen, die einfach unrealistisch sind, wenn wir zum Beispiel das mit der Polizei haben. Ich habe es gestern schon einmal gesagt. Wie stellen Sie sich das vor? Der Polizist soll draußen auf dem Schulflur warten, und wenn irgendwo in der Klasse etwas passiert, klopft man und sagt „Herr Wachtmeister, kommen Sie bitte her und klären Sie das“? Das ist keine Realität. Die Polizei ist nicht das Amt, das das durchsetzt. Übrigens zum Thema Schulschwänzer: Rein theoretisch kann ich Schüler mit der Polizei vorführen lassen. Das können Sie einmal bei der Polizei ansprechen. Die Antwort ist in der Regel: Wir sind kein Taxiunternehmen. – Da haben sie durchaus recht. Es kann nicht sein, dass die Polizei jeden Schulschwänzer täglich in die Schule fährt. Also wie gesagt: Die Problembeschreibung ist richtig, aber die Lösungen, finde ich, sind an der Stelle ungeeignet. Was wir tatsächlich brauchen, ist viel mehr Autonomie der Schulen. In den Schulen muss wieder mehr entschieden werden. Es muss eine Entscheidungskompetenz vor Ort sein. Wir haben andere Länder wie die Niederlande zum Beispiel, wo viel mehr Entscheidungen vor Ort getroffen werden, viel passendere Entscheidungen – nicht die Gießkannenmusterlösungen, die wir uns hier in Mainz überlegen, sondern das, was dort vor Ort passend für die jeweilige Situation ist. Wenn ich jetzt daran denke – im Antrag steht etwas wie Schließsysteme in den Schulen und so etwas. Ja, das muss aber der Kreis entscheiden. Das muss zum Beispiel der Schulträger entscheiden und sagen: Ist das an der Schule notwendig, oder ist das einfach nur Symbolpolitik an der Schule, an der das überhaupt nicht notwendig ist? Da haben wir dann Tausende Euros versenkt für überhaupt nichts. Das muss also vor Ort entschieden werden. Dann kommt ein ganz wichtiger Punkt: das Thema, dass der Lehrerberuf wieder attraktiver werden soll. Fragen wir doch einmal andersherum: Warum ist er denn unattraktiv? Weil sich, und jetzt sage ich tatsächlich mal die Politik – damit meine ich sämtliche Parteien, die hier sitzen und die nicht hier sitzen –, jahrzehntelang einen Spaß daraus gemacht hat zu sagen, Lehrer sind faule Säcke; die haben vormittags recht und nachmittags frei. Das sind diejenigen, die lange genug erzählt haben: Wir wissen es sowieso besser, und (Zuruf des Abg. Joachim Paul, AfD) Ihr macht in der Schule bitte das, das und das. Die haben Lehrpläne nicht entsprechend sachlich vorbereitet, sondern als politische Spielwiese gesehen. Das haben die Kollegen über Jahrzehnte – damit meine ich nicht die Leute, die hier sitzen – miterlebt, und die haben miterlebt, dass sie sich nicht wehren können. Das hat den Beruf unattraktiv gemacht. (Beifall der Abg. Cornelia Willius-Senzer, FDP) Was den Beruf auch unattraktiv macht, ist, dass nicht einmal die Hälfte der Arbeitszeit tatsächlicher Unterricht ist, sondern Dokumentationspflichten – richtigerweise von der CDU analysiert. Da stimme ich voll und ganz zu. Das Problem ist, man erwartet zum Beispiel von einem Lehrer, dass er Reiseunternehmen spielt, wenn eine Klassenfahrt ansteht. (Abg. Joachim Paul, AfD: Genau so ist es!) Warum? In seiner Freizeit? Das hat dann nichts mit seinem Unterrichtsauftrag zu tun. Natürlich wird das unattraktiv. Natürlich gehen Kollegen in Teilzeit, weil sie sagen: Das halte ich nicht aus. Ich brauche, damit ich ordentlichen Unterricht machen kann, ein bisschen freien Rücken. Wenn wir dann sagen, wir wollen kleinere Klassen mit mehr Personal, bin ich zu 100 % dabei, aber das Personal ist nicht da. Rein theoretisch wäre es da, wenn wir nicht solch eine hohe Teilzeitquote hätten und wenn wir mehr Leute hätten, die sich für den Beruf interessieren würden. Dafür müssen wir aber die Kollegen entsprechend entlasten, damit die von ihrer Teilzeit wieder freiwillig herunterkommen. Dann haben wir realistische Chancen, das zu machen. Wenn wir dann schauen, wie wir mit der Rückmeldekultur umgehen – dazu habe ich gestern schon einmal etwas gesagt. Das Problem ist nicht die breite Masse. Das Problem ist auch nicht eine spezielle Behörde. Das Problem sind einzelne Personen, die aus Angst, dass man ihnen irgendetwas ankreiden könnte – die gibt es sowohl auf Schulleitungsebene, auf ADD-Ebene, auf ministerieller Ebene; die gibt es überall –, und aus Angst, ihnen persönlich könnte man irgendetwas negativ auslegen, (Glocke der Präsidentin) dazu neigen, Druck zu machen, etwas unter den Teppich zu kehren. Das darf nicht sein. Da müssen wir einfach eine andere Kultur von Führungspersönlichkeiten haben. Danke. (Beifall der FDP, der SPD und des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
Kathrin Anklam-Trapp
Es liegt eine Kurzintervention von Abgeordnetem Paul vor.
Joachim Paul AfD
Sehr verehrtes Präsidium, liebe Kollegen! Ich möchte genau das aufgreifen, was Sie gesagt haben. Man kann von den Lehrern guten Unterricht, sehr guten Unterricht verlangen. Das muss man auch; denn damit, mit gut geplantem Unterricht, steht und fällt alles. Wir haben dieses Thema schon so oft angesprochen. Wir haben auch ganz konkret gesagt, dass wir Schulverwaltungsassistenten brauchen. Dann können wir uns – in Anführungszeichen – auch ein leistungsorientiertes Schulsystem leisten, in dem auch Noten vergeben werden, die Wegweiser sind, weil wir dann die Zeit für die individuelle Förderung von Schülern, die Hilfe bedürfen, haben. Was wir nicht machen dürfen, ist, die Standards senken. Sie haben es genau richtig gesagt: Dokumentationspflichten ohne Ende, und der Unterricht läuft so ein bisschen nebenbei. Genau das ist falsch. Wenn wir die Lehrer an dieser Stelle entlasten, kann man mehr und besseren Unterricht verlangen, dann kann man mehr und bessere individuelle Förderung verlangen, und dann kann man sich auch leisten, mal ein „Mangelhaft“ zu geben und zu sagen, das kann so nicht mehr weitergehen, aber ich helfe Dir, dass Du das nächste Mal mit einer Drei plus abschließt. Das wollte ich noch beitragen. (Beifall der AfD)
Kathrin Anklam-Trapp
Ist eine Erwiderung gewünscht, Herr Abgeordneter? (Abg. Stefan Thoma, FDP: Kein Bezug zu meiner Rede!) – Nein. Dann gehen wir weiter in der Rednerliste und fahren mit der Gruppe FREIE WÄHLER fort. Es spricht Abgeordneter Helge Schwab. Abg. Helge Schwab, Gruppe FREIE WÄHLER: Sehr geehrte Frau Präsidentin, werte Kolleginnen und Kollegen! Ja, es ist Wahlkampfzeit. Wir wissen alle, dass es eine CDU-Bundesregierung war, die spätestens 2015 dafür gesorgt hat, dass wir es eben nicht schaffen. (Abg. Joachim Paul, AfD: Genau so ist es!) Jetzt ist es ausgerechnet die Union, die sich über die Zustände in unseren Städten, vor allem aber an unseren Schulen aufregt. Dabei ernten Sie gerade die faulen Früchte Ihrer eigenen Berliner CDU-GroKo-Politik. (Abg. Marco Weber, FDP: Ei, ei, ei!) Sie wissen selbst, dass der von Ihnen gewählte Kanzler wenig Anstalten macht, die bedenklichen Zustände in unserem Land zu deeskalieren. Nein, er schüttet auch noch Öl ins Feuer, Stichwort Stadtbild. (Abg. Joachim Paul, AfD: Kanzler heißt Bärbel Bas!) Die CDU-Fraktion entdeckt nun die Realschulen plus für sich und fürchtet, dass deren Bildungsauftrag womöglich nicht mehr erfüllt werden kann. Meinen Sie im Ernst, Sie würden mit Ihrem Antrag genau jetzt den großen Wurf präsentieren? Nein, das tun Sie nicht. Vieles wirkt aufgesetzt und ist viel zu allgemein gehalten. Der Hinweis, dass heute viele Schüler nicht mehr schulfähig sind, ist nicht sonderlich originell. Wir FREIE WÄHLER haben genau darüber bereits in der gesamten Legislatur gesprochen. Es waren auch wir FREIE WÄHLER, die eine Verbesserung durch verpflichtende Angebote angeregt haben und dafür ausgelacht wurden. Und jetzt auch noch das: Die CDU fordert eine Lehrerversorgung von mindestens 105 % plus schulinterner Vertretungsreserve. (Abg. Marcus Klein, CDU: Wollen wir schon lange!) Schön, dass Sie aufgewacht sind. Wir FREIE WÄHLER fordern das schon seit Jahren, und zwar für alle Schultypen, (Zuruf des Abg. Marcus Klein, CDU) nur sind es bei uns eben 110 %, begründet durch (Abg. Markus Wolf, CDU: Einfach bei der Wahrheit bleiben!) – zuhören, dann kann man was lernen – (Beifall des Abg. Marco Weber, FDP – Zurufe von der CDU: Ne!) die vorhandenen nachlesbaren Personalausfallzahlen. Da liegen Sie um genau 5 % daneben. Für die Grundrechenkünstler unter uns: Bei 190 bis 200 Schultagen und durchschnittlichen derzeit 20 Tagen Krankmeldung je Lehrer und Schuljahr genügen genau diese Grundrechenarten, um zur Lösung zu gelangen. Vielleicht wäre es besser, uns und anderen zuzuhören und sich auch außerhalb Ihrer Fraktion besser abzustimmen. Dann könnten wir gemeinsam etwas erreichen. Unser Angebot steht nach wie vor. Oder wollen Sie das gar nicht und basteln weiter an der bereits vorbereiteten Großen Koalition im Land? Ihr Antrag hat mit Blick auf Ihren Wahlkampf womöglich einen Effekt. Er ist aber noch nicht einmal eine Grundlage zur weiteren Arbeit, weil er sich über weite Strecken wie ein Wahlprogramm liest und nur an wenigen Stellen konkret wird. Wenigstens in diesem einen Punkt legen Sie aber den Finger in die Wunde: dass unsere Lehrerinnen und Lehrer zu wenig Wertschätzung und Unterstützung seitens der Aufsichtsbehörde erfahren. Dazu kommt, dass sie durch überbordende Bürokratie auch noch den Job von Verwaltungsbeamten machen müssen. Auch hier haben wir Sie bereits vor vier Jahren informiert und Lösungsvorschläge eingebracht. (Abg. Marco Weber, FDP: Ei, ei, ei!) Wir in Rheinland-Pfalz laufen Gefahr, dass sich angesichts der Rahmenbedingungen immer weniger Lehrer in spe für eine Realschule plus entscheiden werden. Hier müssen wir gemeinsam ran. Gemeinsam hätten wir vielleicht auch etwas Tragfähiges hinbekommen, hätten auch wir die Möglichkeit gehabt, alle Aspekte sauber mit zu beleuchten. Von der Idee, die Situation mit Quereinsteigern zu verschlimmbessern, halten wir derzeit relativ wenig. Vielleicht sollten wir dringend die Expertise der nun bald ausscheidenden ehemaligen Hauptschullehrer reaktivieren. Hier verlieren wir nämlich sehr bald unwiederbringliches Fachwissen. Denken Sie darüber nach. Wir lehnen Ihren Antrag ab. Danke. (Beifall der Gruppe FREIE WÄHLER)
Kathrin Anklam-Trapp
Nächster Redner in der Debatte ist fraktionsloser Abgeordneter Andreas Hartenfels.
Andreas Hartenfels fraktionslos
Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren! Ja, es ist eine gute Debatte, die wir führen. Es ist eine relativ ruhige Debatte. Oft sind die hoch emotional. Ich finde es gut, dass die CDU-Fraktion noch einmal gezielt diesen Vorstoß zu dem Thema Realschule plus gemacht hat. Die Vorredner haben auch schon darauf hingewiesen, bei der Problemanalyse sind wir uns relativ einig, glaube ich. Das merkt man auch in dem Antrag. Man merkt gleichzeitig aber auch, dass wir immer noch weit weg davon sind, eine Trendwende im Bildungsbereich wirklich konkret hinzubekommen. Ich glaube, es gibt kaum ein landespolitisches Thema, bei dem wir in den letzten Jahrzehnten – ich glaube, da ist sich die Fachwelt einig – so viel Qualitätsverlust hinnehmen mussten, aus den unterschiedlichsten Gründen, zum Leidwesen der jungen Generation. Darüber müssen wir reden. Ich glaube, darüber müssen wir auch noch sehr oft in diesem Parlament reden. Ich möchte drei Überschriften herausgreifen, die ich wichtig finde. Zum einen ist das Thema so wichtig, dass ich es begrüßen würde, wenn parteiübergreifende Ansätze gefunden und dann auch gemeinsam getragen würden, weil dieses Schwarz-Weiß-Denken, das Opposition und Regierung oft in sich trägt, gerade bei dem Thema oft nach hinten losgeht. Was meine ich damit? Erste Überschrift ist das Thema bessere Ausstattung im Bereich der Bildung. Ich erwähne noch einmal die DGB-Studie, die ich gestern erwähnt habe, die am 18. November vorgestellt worden ist. Da gibt es ein eigenes Kapitel zum Thema Bildung, und das ist sowohl von der Analyse als auch von dem, was wir eigentlich finanzpolitisch da bräuchten, ziemlich gut, finde ich. Über die Kita, die Schulen bis zu den Hochschulen hinweg, sagt uns diese Studie, bräuchten wir eigentlich über einen Zeitraum von zehn Jahren pro Jahr 1 Milliarde Euro mehr für die Bildung. (Abg. Florian Maier, SPD: Was?) Über 1 Milliarde Euro mehr. Das ist eine Hausnummer. Da fängt man als Landtagsabgeordneter, auch als Regierung an zu schlucken. Das zeigt aber den Notstand, den wir haben, nicht nur in dem Bereich kleine Klassen – was wünschenswert ist –, auch bei den Sozialteams und dem Lehrpersonal – wir hätten gern mehr Lehrpersonal – bis zur baulichen Situation, weil die junge Generation auch gern in angemessenen Gebäuden mit moderner Ausstattung ihren Lernalltag verbringen würde. Insofern sind diese Baustellen groß, und ich glaube, es ist eine Herkulesaufgabe, wenn man nur die Hälfte von 1 Milliarde nehmen würde, also 500 Millionen Euro, um das über die gesamte Palette der Bildungslandschaft – Kita, Schule und Hochschule – hinzubekommen. Der DGB ist nun nicht meine Institution, der ist anderen Parteien im Parlament näher als dem Herrn Hartenfels, sage ich jetzt einmal. Ich glaube aber, es ist eine gewichtige Institution, und die Studie sollte Beachtung fi nden, weil sie sich wirklich definitiv intensiv mit der Schullandschaft in RheinlandPfalz auseinandersetzt. Dieses Thema ist sehr, sehr ernst, und auch die Opposition muss sich Gedanken machen, wie sie das, was sozusagen als Wunsch im Weihnachtsrucksack ist, mit Finanzen hinterlegt. Die zweite Überschrift, die kein Geld kostet, die aber auch wichtig ist und dank der RHEINPFALZ in den letzten Wochen in mehreren Artikeln angerissen worden ist, ist das, was über die „Brandbriefe“ oder überhaupt andiskutiert worden ist. Ist ein guter Austausch zwischen der untersten Ebene über die ADD bis zum Ministerium und andersherum gewährleistet? Und: Haben wir eine Regierung und eine ADD, die von sich aus versuchen, ein gutes Gesprächsklima, eine gute Diskussionskultur und eine gute Veränderungskultur hinzubekommen mit dem ganzen Fachwissen und Problemwissen, das ganz, ganz unten herrscht? Das kann natürlich ein Herr Teuber nicht alles wissen und nicht alles abdecken. (Abg. Michael Hüttner, SPD: Der weiß alles!) Das kann auch eine ADD nicht alles wissen und abdecken. Umso wichtiger ist es, dass man sich darüber Gedanken macht, wie man das gut hinbekommt. Ich glaube, dass wir viel Unruhe haben, vor allen Dingen dort, wo es nicht so rundläuft, kann man auch von außen betrachtet konstatieren, wenn man zum Beispiel mit Eltern oder mit Schülerinnen und Schülern im Gespräch ist. Deswegen wäre es schon sehr, sehr wichtig, dass wir unter dieser Überschrift – – – Haben wir eine gute Gesprächskultur in der Bildungsfamilie? Kriegen wir das hin? Was ist dafür nötig, das hinzukriegen? Ich finde, der FDP-Kollege hat das aus seiner Sicht ganz schön geschildert, dass wir da Problemstellen haben, nicht im Sinne der Schuldzuweisung, sondern im Sinne von: Wie kommen wir da zu einer guten Gesprächskultur? Ein dritter und letzter Punkt. Wichtig ist bei den ganzen Debatten, die wir führen, den Bogen nicht zu überspannen. Das liest man leider schon aus diesem CDU-Antrag heraus, wenn es darum geht, dass man unsere Bildungsstätten so langsam – – – Kleine Gefängnisse ist vielleicht übertrieben, aber auf einmal kommen da ein Sicherheitsbedürfnis und ein Regelungsbedürfnis. Wenn wir das dort hinein planen würden – mit Zäunen drumherum und einer Einlasskontrolle, Polizeistreifen und Videokameras auf den Fluren –, wenn wir zu dem Ganzen – das ist die Überschrift – hinkommen, dann haben wir echt versagt. Dann können wir scheitern. (Glocke der Präsidentin) Gerade die Schulen müssen freie und freiheitlich gefühlte Erlebnis- und Lernräume sein.
Andreas Hartenfels fraktionslos
Daran müssen wir festhalten. – Vielen Dank, Frau Präsidentin.
Kathrin Anklam-Trapp
Vielen Dank. – Wir kommen zur Landesregierung. Es spricht Bildungsminister Sven Teuber.
Sven Teuber
Frau Präsidentin, Kolleginnen und Kollegen! In weiten Teilen der Analyse sind wir uns einig, und ich freue mich sehr, dass eine große Sammlung an möglichen Maßnahmen zusammengeschrieben wurde, über die man tatsächlich an der einen oder anderen Stelle diskutieren kann und sollte, und das wird auch schon getan. Es ist nicht so, als wären darin neue Erkenntnisse, sondern das ist auch ein Ergebnis davon, zuzuhören, aus den Debatten, die wir schon geführt haben, gemeinsam zu schauen, wo auch Schnittmengen sind. Da sind tatsächlich einige Schnittmengen, die wir hier auch schon miteinander festgestellt haben. Beginnend mit der Frage von früher Sprachbildung und Sprachstandserhebung, von der frühen Förderung in der frühkindlichen Bildung, von einem Aufbau von uns in einem Sprachkita-Netzwerk – mit 350 Sprachkitas, künftig weiter aufsteigend –, hin dann auch zu der Frage von kontinuierlichen Einstellungskorridoren und dem Ausbau multiprofessioneller Teams sind darin ganz viele Gemeinsamkeiten festgehalten worden. Ich bin dankbar dafür, dass das jetzt offensichtlich auch gemeinsamer Konsens ist; denn es geht tatsächlich darum, zu schauen, was denn Lösungswege sind. Wo ich bei der Analyse nicht d’accord mit dem Antrag gehe, ist, die CDU stellt fest, die Migration ist schuld. Das ist der zweite Absatz: Der Landtag stellt fest – dann kommt ein Einschub –, mit dem Beginn der Asylwende 2015 beginnt der Abstieg der Bildungslandschaft. Kolleginnen und Kollegen, das kann nicht ernsthaft Ihre Analyse sein, weil sie dann viel, viel zu kurz greift. Deswegen ist das in diesem Zusammenhang ganz, ganz klar: Migration ist ein Teil von einer Herausforderung, aber niemals der Schuldige an einer Entwicklung. In dem Zusammenhang fällt mir in Ihrem Antrag noch etwas auf. Sie sprechen eigentlich nie von Kindern. Es kommt dort nie das Wort „Kinder“ oder „Jugendliche“ vor, sondern Sie konzentrieren sich in dem Zusammenhang immer darauf, mehr Personal, mehr von dem, mehr von dem. Ich würde die These wagen, wir könnten alle Stellen, die wir an Realschulen plus haben und nicht besetzen können, weil wir gar nicht so viele ausbilden können, weil sie nicht da sind, weil wir tatsächlich nicht die Ausbildungsnachfrage haben, wie wir Stellen zur Verfügung stellen – – – Es liegt also nicht daran. Mit mehr Stellen erhöhen Sie nur das Delta an unbesetzten Stellen. Das ist die Realität. Warum ist das so? Weil wir in diesen Zusammenhängen einfach erkennen müssen, dass a) wir, obwohl wir in jüngster Zeit insgesamt einen Aufwuchs an Auszubildenden, also an Referendarinnen und Referendaren, von 2 .100 auf 2.400 haben und in dem Zusammenhang auch tatsächlich einen Anstieg im Realschule-plus-Bereich haben – ja, auch das haben wir in diesen Zahlen geschafft –, nichtsdestotrotz dort unbesetzte Stellen haben, weil die Herausforderungen vor Ort an der Schulart scheinbar größer sind als an anderen – scheinbar. Gleichzeitig müssen Sie, wenn Sie das hier so fordern, in dem Zusammenhang dann aber auch Taten liefern. Ich will Ihnen sagen, in dem Zusammenhang suggerieren Sie etwas, was Sie nicht einlösen können. Sie suggerieren, durch mehr Personal – das Sie nicht finden werden – werden Sie eine Lösung schaffen. Nein, das glaube ich nicht. Deswegen sage ich, in Ihrem Antrag fehlt die Perspektive von Kindern. Wir müssen in dem Zusammenhang deutlich machen: Wir müssen von Beginn an Kinder stärken. Sie setzen mit Ihren Ansätzen immer nur bei dem Mehr an. Wir müssen erst schauen. Nicht mehr, sondern das, was wir mehr bekommen können, nehmen wir jetzt schon. Das sind Stellen, die wir noch nicht besetzt haben, weil sie keiner nehmen möchte. Übrigens, jemanden in Ludwigshafen zu bekommen, wird jetzt gerade nicht ganz einfach. In dem Zusammenhang muss man dann aber auch sagen: Wenn wir nicht früher Menschen dafür gewinnen können, sich um Kinder zu kümmern, wenn wir nicht schauen, wie man Arbeit verändern kann, werden wir keine Lösung des Problems haben. Ich bin ganz beim Kollegen Hartenfels. Eine Gefängniskultur wird es erst recht nicht lösen, aber auch die schimmert immer wieder durch, weil die einzigen Lösungen, die dann wirklich immer wieder kommen, Hausordnung und Videoüberwachung sind. Übrigens kann ich Ihnen sagen, da werden Sie reichlich unkonkret in Ihrem Antrag. Elternmitarbeit stärken und auch Konsequenzen spüren lassen, wenn man sich das konkret einmal anschauen würde, schlagen Sie Pläne für Amok oder Krisen etc. vor. Das gibt es alles. Es liegt nicht am nicht Existenten. Es liegt an der Frage, sich weiter zu konzentrieren und Arbeit zu verändern. In dem Zusammenhang noch ein letzter Punkt zum Thema kleinerer Klassen. Das kann man zusätzlich fordern, wenn man es nicht erfüllen muss. Sie wollen mehr Personal? Wir haben schon mehr Stellen, als wir besetzen können. Sie wollen dieses Delta vergrößern. Sie wollen kleinere Klassen. Dadurch wird das Delta noch größer; denn Sie brauchen dafür noch mehr Personal. Gleichzeitig schaffen es aber die Schulträger trotz der Bundesmilliarden, die jetzt kommen, sicherlich auch nicht bis morgen, eine neue Schule neben eine andere zu stellen, um die kleineren Klassen in neuen Räumen zu unterrichten. Eine kleinere Klasse heißt in dem Zusammenhang nämlich auch: Ich brauche einen anderen Unterrichtsraum für den Rest der Klasse. Die können Sie schließlich nicht draußen stehen lassen. In diesem Sinne ergibt das ein scheinbar richtiges Bild, aber es suggeriert eine Lösung, die Sie nicht einfordern können, weil sie nicht existent ist. Deswegen bin ich nicht dafür, hier solche Scheinlösungen zu diskutieren. Wir haben miteinander an unterschiedlichen Stellen schon Arbeit verändert und – wo möglich – multiprofessionelles Personal und Lehrkräfte aufgebaut. Aber nicht etwas Sand in die Augen streuen, damit man morgen meint, dieses Problem wird gelöst. (Präsident Hendrik Hering übernimmt den Vorsitz) Sie versprechen nämlich etwas und werden die Enttäuschung vergrößern, die ohnehin an einigen Stellen schon groß ist, weil die Herausforderungen da sind und wir sie miteinander stemmen müssen auf redlichem Weg. Dazu biete ich den Austausch gern weiterhin an, weil Maßnahmen genannt wurden, die wir miteinander schon in die Wege leiten und wir weiter eine Veränderung von Unterricht, Schule und Weiterentwicklung in diesem Sinne brauchen und vor allem Kinder in den Mittelpunkt rücken. Danke. (Beifall der SPD, des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der FDP)
Hendrik Hering
Zu einer Kurzintervention hat Abgeordneter Paul das Wort.
Joachim Paul AfD
Sehr verehrtes Kollegium, sehr verehrter Herr Staatsminister! Sie haben eben die CDU dafür gerügt, dass sie die Massenzuwanderung, die wir seit 2 015 haben und die in fast alleiniger Verantwortung auf die Regierung der Ära Merkel zurückzuführen ist, unser Schulsystem überfordert hat. Sie haben gesagt, man dürfe das nie als alleinige Folge sehen oder allein dafür verantwortlich machen. Richtig ist, wir hatten schon immer Zuwanderung, auch in unser Schulsystem. Diese Zuwanderung eben aus gewissen Ländern ist aber tatsächlich ein Problem, und sie ist ein Problem in dieser großen Zahl. Das differenzieren wir als AfD. Hier geht es nicht um die Gastarbeitergeneration, die in unserem Schulsystem gut zurechtgekommen sind, Herr Staatsminister. Es geht darum, dass Sie immer noch – bis heute ist es Praxis der Bundesregierung, weitere Menschen aus Afghanistan einfliegen zu lassen – aus Ländern, die eine ganz andere kulturelle und Bildungsstruktur haben, massenweise Menschen nach Deutschland einfliegen lassen. Das ist geistig und politisch Folge der Grenzöffnung von Angela Merkel: keine Obergrenze, wir schaffen das. Das setzt unser Schulsystem unter Druck. Unser Schulsystem ist ein Schulsystem, das geistig und kulturell in Europa verhaftet ist und mit Europäern relativ gut zurechtkommt. Wenn Sie aber eben aus Ländern, die uns kulturell sehr fernstehen, eine große Zahl nach Deutschland holen und die hier beschulen wollen, aus Ländern, in denen es vielleicht keine Bibliothekskultur gibt, in denen Bildung nicht den Standard hat wie in Europa – was auch soziodemografische Hintergründe hat –, dann überlasten Sie unser Schulsystem. Das ist einer der wesentlichen Punkte. Wie gesagt, hinzu kommt noch linke Bildungspolitik, und das führt dazu, dass sich über unserem Schulsystem – letzter Satz – so eine Art perfekter Sturm zusammengebraut hat, den Sie nicht mehr in den Griff bekommen werden. Ich kann es nur sagen: Ohne eine komplett andere Einwanderungspolitik, die sich an deutschen Interessen orientiert, werden wir auch in der Bildungspolitik mit diesen Lasten nicht mehr fertig werden. (Beifall der AfD)
Hendrik Hering
Zur Erwiderung Minister Teuber.
Sven Teuber
Das ist der gute versus der schlechte Migrant. Das Spiel kennen wir schon in dem Zusammenhang. Ich will Ihnen deutlich machen: Menschen, die nach anerkannten rechtlichen Grundlagen Fluchtursachen haben und Asyl suchen, die werden hier auch eine Willkommenskultur erleben. Über die Frage der Bedeutung von Migration für unseren wirtschaftlichen Wohlstand habe ich mich hier gestern schon ausgelassen und will das noch einmal betonen. Wirtschaftlicher Wohlstand wäre ohne Migration in diesem Staat nie entstanden und würde heute niemals mehr möglich sein. (Zuruf des Abg. Joachim Paul, AfD) Weil das auch ein Thema ist, will ich noch einmal aus dem Antrag zitieren: „Der Landtag stellt fest“, schreibt die CDU, „[die] Realschule plus muss eine tragende Säule des differenzierten Bildungssystems in Rheinland-Pfalz sein. Dabei muss sie Theorie und Praxis verbinden, individuelle Lernwege bieten und vielfältige Anschlussmöglichkeiten bis hin zu Ausbildung und Studium. Damit trägt sie dann wesentlich zur Fachkräftesicherung und zur Zukunftsfähigkeit von Rheinland-Pfalz bei.“ (Abg. Gordon Schnieder, CDU: Jawohl!) Sie trägt vor allem erst einmal dazu bei, dass Kinder und Jugendliche gut ausgebildet werden und nicht immer sozusagen schon in einer Verwertung. Jetzt kommen wir aber an den Punkt, an dem Sie gerade meinten, den Kopf schütteln zu müssen: „Durch den starken Anstieg der Zahl der Asylbewerber ab dem Jahr 2015“, schreibt die CDU, „tragen diese Schulen heute in besonderem Maße die Heterogenität unseres Schulsystems.“ (Abg. Marcus Klein, CDU: Stimmt doch! Das stimmt doch!) „In einigen Klassen oder sogar Schulen liegt der Anteil ausländischer Schülerinnen und Schüler im hohen zweistelligen Prozentbereich. […] Damit die Realschulen plus ihren Bildungsauftrag wieder zuverlässig erfüllen [können], braucht es [deswegen Veränderungen in diesem Zusammenhang].“ Das ist Ihre Begründung. (Abg. Gordon Schnieder, CDU: Das stimmt doch! Das stimmt alles! – Zuruf des Abg. Marcus Klein, CDU) Sie begründen es rein mit den Asylbewerberinnen und -bewerbern. Jetzt schauen wir uns doch einmal die Lage in den Realschulen plus tatsächlich an. Wie viele Asylbewerberinnen und Asylbewerber sind denn dort? Da sind eben kaum welche. Das sind tatsächlich Kinder von Menschen mit Migrationshintergrund, die aus der Einwanderergesellschaft kamen, die unser Land aufgebaut haben. Wenn Sie nach Ludwigshafen schauen und dann tatsächlich sagen, die Asylbewerberinnen und Asylbewerber sind schuld an dieser Entwicklung, (Zuruf des Abg. Gordon Schnieder, CDU) dann führen Sie das Wort der AfD. In dem Zusammenhang muss man sich Ludwigshafen genau anschauen. Die Migrationshintergründe dort (Zuruf des Abg. Gordon Schnieder, CDU) sind in dem Zusammenhang tatsächlich so hoch, weil sie aus Einwanderergesellschaften kommen, (Abg. Gordon Schnieder, CDU: Bei Ihnen ist der Bildungsauftrag auch nicht viel wert!) die aus den 60er-, 70er- und 80er-Jahren kommen, in der dritten Generation. Dort hat derjenige, wenn ich die Migrationshintergründe einmal anschaue, in der dritten Generation noch einen Migrationshintergrund, so wie meine Kinder auch. (Abg. Joachim Paul, AfD: Dritte Generation!) Sie haben aber einen deutschen Pass, und wenn Sie sich das genau anschauen, dann reden wir genau über die Italiener, die Türken, die Griechen, all die, die gekommen sind, um unser Land mit aufzubauen. Nicht die Asylbewerber sind daran schuld in dem Zusammenhang, (Abg. Gordon Schnieder, CDU: Das hat sich doch verschärft!) und das ist das, was ich an Ihrem Antrag kritisiere. Sie verkürzen hier und machen damit populistische Politik. (Beifall der SPD, des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der FDP –
Gordon Schnieder CDU
Sie verkürzen gerade! Auf billigste Art und Weise verkürzen Sie! Bei Ihnen hat der Bildungsauftrag auch nicht geklappt! – Anhaltend Unruhe zwischen Abg. Gordon Schnieder, CDU, und Staatsminister Sven Teuber)
Hendrik Hering
Das war jetzt schon ein bisschen weit interpretiert, dass das die Reaktion auf die Kurzintervention von Herrn Paul war. (Beifall des Abg. Andreas Hartenfels, fraktionslos) Ich habe gesagt, das war breit interpretiert. Jetzt – – – (Abg. Lars Rieger, CDU: Machen wir in der Tagesordnung weiter! – Vereinzelt Heiterkeit im Hause) – Nein, wir bleiben noch bei dem Tagesordnungspunkt, weil wir noch abstimmen müssen. Es liegen aber keine weiteren Wortmeldungen mehr vor. Das ist korrekt. Deswegen stimmen wir über den Antrag der CDU-Fraktion – Drucksache 18/13634 – ab. Wer ist für diesen Antrag? – Gegenstimmen? – Enthaltungen? – Damit ist der Antrag mit den Stimmen der SPD, des BÜNDNIS 9 0/DIE GRÜNEN, der FDP und der Gruppe FREIE WÄHLER gegen die Stimmen der CDU und der AfD abgelehnt. Wir kommen damit zu Punkt 29 der Tagesordnung: Ein gestaffelter freiwilliger Zuschuss des Landes für kommunale Schulträger reicht nicht aus: Wer Digitalisierung will, muss für die passende Finanzausstattung sorgen Antrag der Gruppe FREIE WÄHLER – Entschließung – – Drucksache 18/13595 – Die vereinbarte Grundredezeit beträgt 5 Minuten. Für die antragstellende Gruppe spricht Abgeordneter Schwab. Abg. Helge Schwab, Gruppe FREIE WÄHLER: Sehr geehrter Herr Präsident, werte Kolleginnen und Kollegen! Es gibt inzwischen keine Plenarwoche, in der wir nicht über Digitalisierung sprechen. Natürlich muss dabei aus unserer Sicht auch über die Zukunft des Unterrichts diskutiert werden. Das Thema Digitales gehört dazu. Wir können und wollen das Rad nicht mehr zurückdrehen. Was wir aber können, ist, uns mit Qualitäten und Kosten auseinanderzusetzen. Gerade Letzteres passiert zu wenig. Die Landesregierung geht offenbar davon aus, dass die Pflege und Folgeanschaffung von Hardund Software vor allem eine Sache der in der Regel kommunalen Träger ist. Der Verweis auf höhere Landeszuschüsse ist dabei nicht zielführend. Wir sprechen heute über die hohen laufenden Kosten beim IT-Support. Die Kosten haben inzwischen einen Betrag von gemittelt 162 Euro je Schülerin, Schüler und Schuljahr erreicht. Darüber hat jüngst der Gemeinde- und Städtebund informiert. Davon übernimmt das Land aktuell 11 Euro. Hochgerechnet auf eine größere Schule kann allein in diesem Bereich die jährliche finanzielle Belastung leicht eine sechsstellige Höhe erreichen. Es steht der Vorschlag der Landesregierung im Raum, die bestehenden Zuschussregelungen durch eine gestaffelte Lösung mit Pauschalen zwischen 5 und 25 Euro abzulösen. Das wird jedoch nicht ausreichen. Erforderlich wäre aus kommunaler Sicht ein Zuschuss von mindestens 50 %. Das entspricht aktuell einem Betrag von 81 Euro je Schülerin, Schüler und Schuljahr. Ergänzend müsste eine Dynamisierung – also eine automatische Anpassung – eingeführt werden, um Kostensteigerungen abzufedern. Diese wird es auch dann geben, wenn Schulen den IT-Support selbst regeln, weil sie mit externen Dienstleistern schlechte Erfahrungen gemacht haben und deshalb eigene Stellen einrichten wollen. Ich hoffe, dass die Ampel bereits Herrn Teuber folgt, der kürzlich so schön sagte: „Ihr kümmert euch um Stifte, Schere und Papier, den Rest [machen] wir.“ (Staatsminister Sven Teuber: Schön, oder?) – Richtig, Herr Minister. Notfalls kann unser Ministerpräsident der Ampel bei der Gelegenheit noch einmal erklären, wie das ist mit der Konnexität, wer bestellt und wer schlussendlich bezahlt. In diesem Zusammenhang sei an eine weitere Forderung des Gemeinde- und Städtebunds erinnert: ein Gesamtkonzept zur Personal- und Ausstattungsplanung an unseren Schulen zu entwickeln. Wir FREIEN WÄHLER meinen, das Thema Digitalisierung an Schulen ist zu wichtig, um die Schulträger mit dieser Herausforderung alleinzulassen. Ich bitte um Zustimmung. Vielen Dank. (Abg. Torsten Welling, CDU: Der Applaus spricht Bände! –
Pia Schellhammer GRÜNE
Beim eigenen Antrag sind die Leute nicht da! Peinlich!)
Hendrik Hering
Für die SPD-Fraktion spricht Abgeordneter Liguori.
Manuel Liguori SPD
Sehr geehrter Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Wir beraten heute über einen Antrag, der auf den ersten Blick sehr sympathisch daherkommt. Mehr Geld für die Digitalisierung der Schulen: Wer möchte das nicht? Doch bei genauerem Hinsehen zeigt sich, dass dieser Antrag wichtige Realitäten ausblendet und zentrale Fragen unbeantwortet lässt. Deshalb möchte ich Ihnen heute darlegen, warum wir diesen Ansatz kritisch sehen. Nicht, weil wir gegen Digitalisierung wären, sondern weil wir für eine verantwortungsvolle, zielgerichtete und realistische Bildungspolitik stehen. Erstens: Die Aufgabenverteilung zwischen Bund, Land und Kommunen wird in dem Antrag verzerrt dargestellt. Die Sachausstattung der Schulen ist nach geltendem Recht eine originäre Aufgabe der kommunalen Schulträger. Das Land und der Bund unterstützen bereits mit freiwilligen Zuschüssen, etwa im Rahmenvertrag WLAN oder beim DigitalPakt. Bildungsminister Teuber hat erst vor wenigen Tagen mitgeteilt, dass der DigitalPakt 1 erfolgreich abgeschlossen wurde. Rund 215 Millionen Euro sind daraus an die Schulträger geflossen. Im nächsten Jahr soll es mit einem zweiten DigitalPakt weitergehen. Über 460 Millionen Euro sind seit 2019 insgesamt in die digitale Bildung in Rheinland-Pfalz geflossen. Wer nun suggeriert, das Land müsste nahezu die gesamten laufenden Kosten für die Digitalisierung schultern, rüttelt zum einen an der kommunalen Selbstverwaltung und verschiebt Zuständigkeiten, die wir aus guten Gründen differenziert geregelt haben. (Abg. Helge Schwab, Gruppe FREIE WÄHLER: Konnexität!) Zweitens: Der Antrag setzt mehr Geld mit mehr Digitalisierung gleich, ohne Effizienzpotenziale zu prüfen. Wir wissen, Digitalisierung kann günstiger werden durch zentrale IT-Dienste, durch gemeinsame Beschaffung, durch Standardisierung oder cloudbasierte Systeme. Drittens: Der Antrag blendet die haushaltspolitische Realität völlig aus. Herr Schwab hat eine Erhöhung der Landesmittel auf mindestens 81 Euro pro Schülerin und Schüler gefordert. Das ist keine Kleinigkeit. Für RheinlandPfalz würde das einen zweistelligen Millionenbetrag pro Jahr bedeuten. Dieses Geld fällt natürlich nicht vom Himmel. Es müsste aus anderen Bildungsbereichen oder anderen Ressorts herausgespart werden. Die Antwort auf die Frage, welche Programme dann gekürzt werden sollten, bleibt der Antrag schuldig. Wer neue Verpflichtungen eingeht, muss auch sagen, was dafür entfallen soll. Das ist verantwortungsvolle Haushaltspolitik. Viertens – das ist mir als Lehrer ganz besonders wichtig –: Digitalisierung ist kein Selbstzweck. Die pädagogische Wirksamkeit digitaler Geräte hängt entscheidend von der didaktischen Einbettung, von der Lehrerfortbildung und von den Zielen ab, die wir im Unterricht erreichen wollen. Stabile Netze, funktionierende Geräte, guter Support – all das ist enorm wichtig. Aber Geld allein schafft weder gute Medienbildung noch modernen Unterricht. Der Antrag fordert höhere Zuschüsse, definiert aber kein einziges pädagogisches Ziel, keinen Qualitätsstandard, keinen messbaren Effekt. Das ist, als würde man ein Auto betanken, ohne zu wissen, wohin man überhaupt fahren will. Lassen Sie mich daher ein Fazit ziehen. Wir alle wollen eine zeitgemäße, funktionierende digitale Infrastruktur an unseren Schulen. Die Landesregierung macht schon sehr viel für die Digitalisierung unserer Schulen. Der vorliegende Antrag fordert mehr Geld, ohne zu erklären, wie die Mittel finanziell effizient eingesetzt werden sollen, wie die Kosten valide berechnet wurden oder welche pädagogischen Ziele damit verfolgt werden. Der Antrag ignoriert bestehende Zuständigkeiten, verschweigt die haushaltspolitischen Auswirkungen und setzt Digitalisierung mit bloßem Ausgeben von Mitteln gleich. Liebe Kolleginnen und Kollegen, eine gute Digitalstrategie braucht mehr als nur einfach höhere Pauschalen. Deshalb können wir den Antrag in dieser Form nicht unterstützen. Herzlichen Dank. (Beifall der SPD, bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie des Abg. Stefan Thoma, FDP –
Hendrik Hering
Wir dürfen weitere Gäste im Landtag begrüßen. Es sind zunächst Schülerinnen und Schüler der St. Franziskus-Schule aus Koblenz, die 10. Jahrgangsstufe. Herzlich willkommen bei uns! (Beifall im Hause) Und es sind Bürgerinnen und Bürger aus dem Wahlkreis 20, Vulkaneifel. Herzlich willkommen bei uns! (Beifall im Hause) Jetzt spricht für die CDU-Fraktion Dr. Reuber.
Dr. Matthias Reuber CDU
Sehr geehrter Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! „Wer Digitalisierung will, muss für die passende Finanzausstattung sorgen“, so lautet der zweite Teil des vorliegenden Titels. (Beifall des Abg. Helge Schwab, Gruppe FREIE WÄHLER) – Ja, das ist ein wichtiger Punkt. Es ist aber nur ein Teilaspekt, den man betrachten muss, wenn man über das Thema Digitalisierung spricht; denn die Digitalisierung der Schulen ist eine zentrale Aufgabe der Bildungspolitik des Landes, und das ist weit mehr als die einfache Erhöhung einer Pauschale. Lieber Kollege Schwab, da hätten wir uns von Ihnen, auch gerade nach den großspurigen Auftritten der letzten beiden Tage, im Antrag und in der Rede schon etwas mehr erwartet. (Beifall der CDU und bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Was Sie uns heute mit dem Antrag vorgelegt haben, ist mehr als dünn. Der große Applaus eben und die Abwesenheit der Hälfte Ihrer Gruppe sprechen für sich. (Zuruf aus dem Hause: Der Hälfte?) Eine erfolgreiche digitale Bildung erfordert eine verlässliche technische Infrastruktur, klare pädagogische Leitlinien, genauso wie qualifiziertes Personal, einheitliche Standards und natürlich auch eine wirksame Entlastung der Schulträger. Schauen wir uns einmal an, wie die Lage im Land ist. Wir reden im Bildungsausschuss, aber auch auf verschiedenen Veranstaltungen sehr oft über Bildungsgerechtigkeit. Wenn wir uns die Realität anschauen, müssen wir aber sehr oft feststellen, wir haben so unterschiedliche technische und organisatorische Voraussetzungen in den Kommunen, dass wir von Bildungsgerechtigkeit sehr, sehr weit entfernt sind. Der Zugang zu digitaler Bildung darf eben nicht abhängig sein vom Wohnort oder von der Finanzstärke der Kommune. Darauf haben auch die kommunalen Spitzenverbände hingewiesen. Es geht hier um die Gleichwertigkeit der Lebensverhältnisse im ganzen Land. Die kommunalen Spitzenverbände weisen auch darauf hin, dass es an landesweit einheitlichen Strukturen im IT-Support fehlt. Weiterhin können wir feststellen, dass wir im ganzen Land noch viel zu viele bürokratische Hürden haben, die verhindern, dass Bundesmittel, aber auch Landesprogramme wirklich zeitnah und zielgerichtet bei den Schulen ankommen. Auch die Vermittlung von digitalen Kompetenzen ist bislang noch nicht systematisch und ausreichend im Schulgesetz oder auch in den Lehrplänen verankert. Wer Digitalisierung will, muss natürlich für die passende Finanzausstattung sorgen. (Beifall des Abg. Helge Schwab, Gruppe FREIE WÄHLER) Wer Digitalisierung will – jetzt können Sie zuhören, Herr Schwab –, braucht aber auch eine Stärkung des IT-Supports, zum Beispiel durch regionale Schulcluster, in denen landesseitig finanzierte IT-Fachkräfte mehrere Schulen betreuen. (Abg. Helge Schwab, Gruppe FREIE WÄHLER: Richtig!) Damit würden wir nicht nur Geld in ein System kippen, sondern wir würden wirklich anfangen, Probleme auch strukturell und systematisch abzuarbeiten. (Beifall der CDU sowie des Abg. Helge Schwab, Gruppe FREIE WÄHLER) Wer Digitalisierung will, muss dann auch landesweite Standards für digitale Infrastruktur und Ausstattung entwickeln, um Planungssicherheit für Schulen und Schulträger zu schaffen und die eben von mir angesprochene Bildungsgerechtigkeit auch im ganzen Land zu ermöglichen. Wer Digitalisierung will, muss pädagogische Leitlinien für den Einsatz von digitalen Medien und KI festlegen, und zwar so – das ist ganz wichtig –, dass die Lehrkraft als zentrale pädagogische Bezugsperson gestärkt wird. (Beifall der CDU sowie des Abg. Martin Louis Schmidt, fraktionslos) Wer Digitalisierung will, muss dann auch digitale Kompetenzen systematisch im Schulgesetz und in den Lehrplänen aller Schulformen verankern, und er muss Fortbildungs- und Qualifizierungskonzepte entwickeln, die digitale Kompetenzen bereits im Lehramtsstudium und im Referendariat als verpflichtend verankern. Meine Damen und Herren, wir brauchen eine kontinuierliche, praxisnahe Weiterbildung im Umgang mit digitalen Werkzeugen und auch gerade mit der künstlichen Intelligenz, und wir müssen unsere Lehrkräfte beim Einsatz von modernen Lernplattformen und digitalen Lernumgebungen viel besser unterstützen. Von all dem lesen wir in dem vorliegenden Antrag überhaupt nichts. Der Antrag ist im Titel ganz nett anzuschauen, wie ein Geschenk, das unter dem Weihnachtsbaum liegt, der schön beleuchtet ist, und es hat eine schöne Schleife. Wenn man die Schleife öffnet und hineinschaut, findet man in dem Geschenk aber nichts und muss enttäuscht feststellen, die Schleife, der Titel war das Schönste. Wir lehnen den Antrag ab. (Beifall der CDU)
Hendrik Hering
Für die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN spricht Abgeordneter Köbler.
Daniel Köbler GRÜNE
Meine sehr geehrten Damen und Herren! Wir reden heute über etwas, was seine Ursprünge im Jahr 2020 hat, als auf der Basis des DigitalPakts angesichts der Corona-Pandemie eine Vereinbarung getroffen wurde, wonach die Digitalisierung an den Schulen, um den Unterricht aufrechtzuerhalten, schnell vorangehen soll. Man hat gesagt, für die Frage des Supports geben wir eine Pauschale von 11 Euro, und – das ist klug, das müssen wir noch viel öfter machen –, wir machen dann eine Evaluation und schauen uns an, wie sich Sachen entwickeln. Ich glaube, eine Evaluation, die mit der PD gemacht wurde, hat schon Hand und Fuß. Jetzt kommt bei der Evaluation heraus, im Durchschnitt brauchen wir im Jahr gut zwei Stunden IT-Support pro Schülerin und Schüler. Das ist schon eine stattliche Zahl, aber es ist auch nicht das, was am Anfang befürchtet wurde und weshalb man sagte, oh Gott, das wird riesige Aufgaben geben usw. Ich glaube, das, was sich die Schülerinnen und Schüler sozusagen ehrenamtlich nebenher gegenseitig an Support geben, ist wahrscheinlich nicht eingerechnet. Die sind da oft fitter, als man so denkt. (Abg. Helge Schwab, Gruppe FREIE WÄHLER: 2 Stunden Facharbeiter, da sind wir bei 300 Euro, Herr Kollege! Das ist doch unglaublich! Den Menschen was zu erzählen, was nicht stimmt!) Ich kann nur sagen, vieles von dem, was Kollege Reuber gesagt hat, ist absolut zutreffend. – Herr Schwab, jetzt haben Sie es sich ein bisschen zu einfach gemacht. Da kam das Blättchen vom Gemeinde- und Städtebund, da haben die ihre Forderungen notiert, in laufenden Verhandlungen. Sie haben die kopiert und jetzt als Antrag eingebracht. Na ja, gut, ich meine, Sie haben sich wahrscheinlich genauso viel Arbeit mit dem Antrag gemacht wie Ihre Fraktion mit der Anwesenheit bei Ihrer Rede, nämlich relativ wenig. (Zuruf aus dem Hause: Fraktion?) Das wird dem Problem und dem Thema nicht gerecht. Wissen Sie, auch die Hausmeister werden nicht vom Land bezahlt, aus guten Gründen. Natürlich sage ich als jemand, der demnächst für einen Schulträger Verantwortung hat, auch die Kommunen als Schulträger brauchen verlässliche Finanzierung für die Dinge, die da sind. Aber das ist am Ende auch eine Frage der Gesamtverhandlung. Wissen Sie, ich habe das einmal ausgerechnet. Die Forderung, die Sie übernommen haben, würde für die Stadt Mainz einen Zuschuss des Landes zum IT-Support von 1,62 Millionen Euro im Jahr bedeuten. Die nehme ich, aber ich sage Ihnen auch, unser Defizit beträgt 162 Millionen Euro im Jahr. Daran sehen Sie, dass damit das Thema noch gar nicht richtig angepackt ist. Wir müssen über die Neuaufstellung der Kommunalfinanze n reden, das ist gar keine Frage, (Zuruf von der CDU: Oh! – Abg. Helge Schwab, Gruppe FREIE WÄHLER: Hört, hört!) aber die Frage sollte nicht sein, wer am Ende wie den IT-Support bezahlt. Ich gebe Ihnen ein Beispiel. Kollege Reuber hat eben davon gesprochen, man bräuchte dort regionale Kompetenzzentren oder Supporter. Das fi nde ich einen interessanten Ansatz. Ich muss nur in einem Punkt widersprechen: nicht vom Land, weil wir als kommunale Schulträger doch nicht allein als Schulträger mit Digitalisierung beschäftigt sind. Wir haben doch auch andere Verwaltungseinheiten, die mit Digitalisierung beschäftigt sind, überall. Es wäre meiner Auffassung nach viel, viel sinnvoller, das in der kommunalen Hoheit zu belassen, um einen Support zu ermöglichen, der heute Morgen an der Schule unterwegs ist, dann vielleicht in der Kita nebendran unterwegs ist und dann vielleicht noch beim Bürgeramt aushilft, wenn dort irgendein Endgerät kaputt gegangen ist. Es wäre kommunal viel, viel effizienter, so etwas zu bündeln. Gern nehmen die Kommunen entsprechende Zuschüsse des Landes in Anspruch, aber letztlich werden wir das ganze Thema Digitalisierung an Schulen und das Thema zukunftsfähige Finanzausstattung der Kommunen nicht dadurch lösen, dass wir Copy and Paste machen aus dem Gemeinde- und Städtebund-Blättchen und den Antrag der FREIEN WÄHLER im Landtag besprechen. Deswegen lehnen wir ihn ab. (Beifall des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und vereinzelt bei der SPD)
Hendrik Hering
Für die AfD-Fraktion spricht Abgeordneter Paul.
Joachim Paul AfD
Das Konnexitätsprinzip besagt, wer eine Leistung und Aufgabe vorgibt, sorgt auch für die notwendige Finanzierung. Die Landesregierung hat diesen Grundsatz jahrelang verletzt und dadurch das Land auf Kosten der Kommunen entschuldet. Das Konnexitätsprinzip ist in der Landesverfassung verankert. Dennoch ignoriert die Landesregierung dieses Prinzip immer wieder, zum Beispiel beim Kita-Zukunftsgesetz, der Asylunterbringung und der ÖPNV-Finanzierung – und jetzt bei der Digitalisierung des Schulunterrichts. Wir als AfD-Fraktion fordern, wenn das Land den Kommunen eine neue Leistung aufbürdet oder eine bestehende Aufgabe erweitert, müssen die daraus entstandenen Kosten aus dem Landeshaushalt vollständig erstattet werden. Das Konnexitätsprinzip einzuhalten, ist eine Voraussetzung für gesunde Kommunalfinanzen. Insofern sagen wir erstens: Die Landesregierung überlastet die Kommunen, die Schulträger im Hinblick auf die Digitalisierung des Schulunterrichts. Offenbar gehört das zum Chaos, das die SPD in der Bildungspolitik in vielen Bereichen verursacht – zumindest sieht es so aus. Zweitens: Der Gemeindeund Städtebund hat recht mit seiner Kritik an der Landesregierung. Nun geht es hier allerdings nicht um die Position des Gemeinde- und Städtebunds, sondern um einen Antrag der FREIEN WÄHLER. Dieser Antrag ist nicht zielführend. Der Antrag klammert nämlich die entscheidende Frage aus. Sie lautet: Sorgt die Digitalisierung des Schulunterrichts für bessere Leistungen unserer Schüler? Das ist die Kardinalfrage. Es geht gar nicht so sehr ums Geld. Es geht auch um Geld, aber dieser Frage müssen wir uns stellen. Immer mehr Staaten, die in der Vergangenheit große Fürsprecher der Digitalisierung des Schulunterrichts waren, verneinen inzwischen diese Frage. Jüngstes Beispiel ist Dänemark. Vorbildliche Einwanderungspolitik, eine Migrationswende, die sich sehen lassen kann, das Dänische steht im Vordergrund. Einwanderer sind willkommen, aber Dänemark soll dänisch bleiben. Das ist nicht rechtsextrem, das ist zukunftsweisend. Welt Online berichtet am 15. Mai 2025 unter der Überschrift „Der Fall Dänemark offenbart Deutschlands Irrtum von der digitalen Schule“ unter anderem Folgendes – ich zitiere –: „Deutschland will bis 2030 Milliarden in die Digitalisierung der Schulen investieren. Doch ausgerechnet Vorreiter Dänemark lässt am Sinn der Offensive zweifeln. Denn Auswertungen zeigen, dass der bedingungslose Digital-Kurs längst nicht den erhofften Erfolg gebracht hat. Im Gegenteil.“ So hätten Konzentrationsprobleme unter Schülern zugenommen. In Mathematik sei ein gewaltiger Leistungseinbruch zu beklagen. Deshalb kündigte der dänische Bildungsminister an, massiv in Bücher zu investieren. (Staatsminister Sven Teuber geht in eine hintere Reihe der Regierungsbank) – Der rheinland-pfälzische Bildungsminister verlässt das Plenum. (Staatsminister Sven Teuber: Nein, nein, ich bin noch da!) – Okay, alles klar. Dann ist ja alles in Ordnung, und ich kann weitermachen. (Staatsminister Sven Teuber: Aber schön, dass Sie so auf mich achten! –
Michael Hüttner SPD
Es interessiert sowieso niemanden, was Sie sagen!) – Ja, es ist wichtig, sich mit Ihnen auseinanderzusetzen. In Deutschland wollen Bund und Länder mit der Umsetzung des DigitalPakts vor allem das tun, wovon Dänemark wieder abrückt. Deshalb schlägt der Artikel auf Welt Online nachdenkliche Töne an, ich zitiere noch einmal: „Für Deutschland, das so große Investitionen in das Bildungssystem plant, dürften diese Ergebnisse eine Warnung sein.“ Ferner wird in dem Welt-Artikel auf Studien der Norwegischen Universität für Wissenschaft und Technologie hingewiesen, welche bestätigen – ich zitiere erneut–, „dass etwa das Schreiben per Hand eine höhere geistige Aktivität auslöst als das bloße Tippen am Computer.“ Genau so ist es. Das kann ich alles bestätigen. Vor diesem Hintergrund wirkt der Antrag der FREIEN WÄHLER aus der Zeit gefallen. Vor fünf Jahren wäre er vielleicht noch nachvollziehbar gewesen, jetzt ist er es aber nicht mehr. Ich halte fest, die Digitalisierung des Unterrichts darf kein Selbstzweck sein. Dem Bürger ist es am Ende egal, ob sein Steuergeld von der Kommune oder vom Land verschwendet wird. Das muss man sich vor Augen führen. Deshalb ist nicht entscheidend, wie im Antrag suggeriert wird, wer die Kosten tragen soll, entscheidend ist, dass wir eine Fehlentwicklung stoppen. Diese Fehlentwicklung habe ich gerade skizziert. Einwanderungspolitik, Kurskorrektur in Dänemark; Bildungspolitik, Kurskorrektur in Dänemark. Bei uns herrscht das Weiter-so. Die FREIEN WÄHLER hingegen wollen für eine Fehlentwicklung sogar noch mehr Geld ausgeben. Es wird im Antrag eine Dynamisierung der Ausgaben gefordert. Deshalb lehnen wir den Antrag ab. Zum Schluss noch ein Hinweis, der mir wichtig ist. Eine zeitgemäße digitale Ausstattung der Schulsekretariate mit schnellem Internet, Glasfaser und entsprechenden Kapazitäten halten wir für dringend geboten. (Zuruf des Abg. Michael Hüttner, SPD) Das hat mit der Digitalisierung des Schulunterrichts und dem Antrag der FREIEN WÄHLER nichts zu tun. Im vorliegenden Antrag ist ausdrücklich die Rede von der Digitalisierung des Schulunterrichts, und das sehen wir kritisch. Vielen Dank. (Beifall der AfD)
Hendrik Hering
Für die FDP-Fraktion spricht Abgeordneter Thoma.
Stefan Thoma FDP
Sehr geehrter Herr Präsident, liebe Kollegen! Wenn ich mir die Bemerkung erlauben darf: So sehr wie Kollege Paul immer von Dänemark und den Verhältnissen dort schwärmt, frage ich mich, wann er sich demnächst da bewirbt, um Bürgermeister zu werden. (Abg. Joachim Paul, AfD: Ich bin begeistert von Dänemark! Dort würde ich antreten, das ist nämlich eine Demokratie!) Schauen wir wieder auf unseren Antrag der FREIEN WÄHLER. Die Digitalisierung der Schule ist kein Selbstzweck. Das haben wir heute zu Recht schon mehrfach gehört. Sie ist Voraussetzung für Bildungsgerechtigkeit, zeitgemäßen Unterricht und die Zukunftsfähigkeit unseres Landes. Dass Rheinland-Pfalz hier in den vergangenen Jahren deutlich vorangekommen ist, bei Endgeräten, bei der Netzinfrastruktur und Fortbildung, ist kein Zufall. Es ist das Ergebnis klarer politischer Prioritäten. Es ist auch das Ergebnis davon, dass wir Freien Demokraten immer wieder deutlich gemacht haben, Schule muss auf das Leben vorbereiten, und das ist längst digital. Deswegen gehört es eben auch dazu. Digitalisierung endet aber nicht beim Verteilen von Tablets. Geräte müssen funktionieren, Netze stabil laufen, Software muss gewartet werden. Genau deshalb führt das Land derzeit Gespräche mit den kommunalen Spitzenverbänden zum IT-Support an den Schulen. Deshalb ist der Antrag der FREIEN WÄHLER nicht hilfreich, sondern problematisch. Meine Damen und Herren, wer mitten in laufenden Verhandlungen einen Antrag ins Plenum bringt, der eine konkrete Verhandlungsposition festschreiben will, handelt leider unseriös. Er beschädigt das Vertrauen zwischen Land und Kommunen, das wir für tragfähige Lösungen dringend brauchen. Stellen Sie sich vor, eine Seite verhandelt noch, eine dritte ruft plötzlich öffentlich einen Maximalpreis aus und will ihn politisch festsetzen. Was passiert? Die Gespräche werden deutlich schwieriger, oder sie scheitern direkt. Dieses Risiko gehen die FREIEN WÄHLER hiermit ein. Das Risiko tragen am Ende aber nicht die FREIEN WÄHLER. Es tragen Schüler, Eltern und die Lehrkräfte. Dabei liegen die Fakten längst auf dem Tisch. Eine gemeinsame Evaluation kommt auf einen durchschnittlichen Supportaufwand von rund 90 Euro pro Schüler und Jahr. Vergleichbare Untersuchungen in anderen Bundesländern bestätigen diese Größenordnung. Auf dieser Grundlage hat das Land eine Staffelung vorgeschlagen, die der überwältigenden Mehrheit der Verbandsgemeinden und Gemeindeverwaltungen deutlich höhere Zuschüsse ermöglicht. Ich betone, es handelt sich dabei in weiten Teilen um einen freiwilligen Landeszuschuss. Die kommunalen Spitzenverbände fordern dennoch eine hälftige Beteiligung des Landes an sogenannten Gesamtarbeitsplatzkosten in Höhe von 162 Euro pro Schüler. Darin enthalten sind Sach- und Gemeinkosten, etwa für Büroausstattung. Da frage ich mich: Was hat ein Drucker, irgendwelche Aktenordner oder am besten noch irgendein Faxgerät mit digitaler Bildung zu tun? Wenn das das Digitalverständnis der FREIEN WÄHLER ist, empfehle ich dringend eine Fortbildung in Sachen Digitalisierung beim Pädagogischen Landesinstitut. Wenn wir beim Pädagogischen Landesinstitut sind, dann schauen wir uns dort beim Digitalen Kompetenzzentrum an, was es zu bieten hat. Auf Initiative der Freien Demokraten haben wir dort die Leistungen rund um Digitalisierung gebündelt. Mit zehn zusätzlichen Stellen unterstützen wir Schulträger ganz konkret bei Wartung und Support. Das ist pragmatische Politik, das ist die Hilfe, die vor Ort ankommt. Das ist das Gegenteil von Symbolpolitik, die auf dem Rücken der Schulen ausgetragen wird. Meine Damen und Herren, wir Freie Demokraten stehen für echte Lösungen statt für einfachere Schnellschüsse. Wir stehen für Verlässlichkeit in der Digitalisierung und für faire Partnerschaften mit den Kommunen. Deshalb lassen wir Verhandlungen auch echte Verhandlungen sein. Deshalb fi nden wir Lösungen am Tisch, nicht per Schaufensterantrag. Aus diesen Gründen lehnen wir den Antrag der FREIEN WÄHLER ab. Vielen Dank. (Beifall der FDP, bei der SPD und bei dem BÜNDNIS 9 0/DIE GRÜNEN)
Hendrik Hering
Für die Landesregierung spricht Minister Teuber.
Sven Teuber
Sehr geehrter Herr Präsident! Zunächst möchte ich einmal kurz korrigieren, weil die Debatte so ein bisschen abschweift in Richtung der Kommunalfinanzen. Nur weil ich auf dem Stuhl der Finanzministerin sitze, heißt das nicht, dass ich dazu befähigt wäre, über Kommunalfinanzen mit Ihnen zu diskutieren. Das überlasse ich den Kompetenzen von anderen im Parlament und in der Regierung, die dafür zum Glück an den richtigen Stellen sitzen. Ich will mich auf das fokussieren, wofür wir da sind. Das ist die Frage von digitaler Bildung und Bildungspolitik. Dazu haben die Kollegen deutlich ausgeführt, warum dieser Antrag nicht zielführend ist. Ich will mich ganz herzlich an dieser Stelle für das breite ablehnende Bild aus dem Parlament bedanken, weil das unsere Verhandlungsposition enorm stärkt. Es ist so, wie Sie es dargestellt haben, Herr Kollege Köbler. Sie haben deutlich gemacht, dass diese Stellen Personalnebenkosten und Personalkosten mit sich bringen, sie aber auch andere Sachen haben, bei denen Kommunen die Kosten auf uns übertragen wollen. Das hat nichts mit Konnexität zu tun. Wenn man sich die Gesetzeslage genau anschaut, dann ist das eine freiwillige Leistung, die wir erbringen. Wenn ich mir die Reden von Kolleginnen und Kollegen – so viel zum Thema Finanzpolitik kann ich dann doch sagen – anhöre, dass man freiwillige Leistungen reduzieren sollte, aber beim Land eine freiwillige Leistung deutlich ausbaut, nämlich von aktuell 6 Millionen Euro im Jahr auf über 45 Millionen Euro, ohne zu sagen, wie es gegenfinanziert wird, dann erhöhen wir eine freiwillige Leistung auf Vorschlag der FREIEN WÄHLER. Das ist interessant zu hören. Das werden wir in der Kommunalfinanzdebatt e bestimmt anders ausgelegt bekommen. In dem Zusammenhang sollte man miteinander redlich arbeiten, glaube ich. Zum redlichen Arbeiten gehören Verhandlungen. In diesem Zusammenhang bin ich dankbar für die Gespräche, die geführt werden. Ich glaube, es ist nicht im Sinne der Verhandlungspartner, so etwas im Parlament zu machen, weil man das miteinander eher so handhabt, dass es kein Basar ist, wie es jetzt ein bisschen anmutet, sondern man sich auf Grundlage von gemeinsamen Betrachtungen und unterschiedlichen Herausforderungen auf einen Satz einigen kann. Dazu sind wir in Gesprächen. Wir werden die Gespräche weiter fortführen. Ich will deutlich machen, wir haben bereits in den letzten vier Jahren – ich bin den Kommunen sehr dankbar, dass wir das so erreicht haben – als eines der ersten Bundesländer den DigitalPakt 1 zu gut 99 % abgeschlossen. Das sind über 50 Millionen Euro, die pro Jahr in digitale Bildung und digitale Infrastruktur investiert wurden. Das ist eine enorme Leistung, die die kommunalen Schulträger mit dem Land gemeinsam getragen haben. An dieser Stelle möchte ich Danke sagen. Es kommt genau zur rechten Zeit, weil wir in der nächsten Woche auf der Bildungsministerinnen- und Ministerkonferenz in Berlin hoffentlich den DigitalPakt 2.0 miteinander unterschreiben können, um im Jahr 2026 nahtlos in dieser Investitionskette weiter fortzufahren. An der Stelle muss man festhalten: Wenn man sich die Digitalisierung in Deutschland anschaut, dann ist es so, dass jahrzehntelang eigentlich eher ein Ungleichzeichen hineingesetzt worden wäre, und mittlerweile wird es mehr zu einem Gleichzeichen. Wenn Sie sich diese Finanzausstattung und vor allem das digitale Angebot anschauen, das heißt 215 Millionen Euro plus die Mittel, die wir als Land investiert haben – Herr Kollege Liguori hat darauf verwiesen, weit über 400 Millionen Euro –, dann muss man sich genau anschauen, was wir darüber leisten und andere Länder den Schulträgern in Rechnung stellen. Wenn wir so argumentieren, können wir vielleicht über 81 Euro reden. Dann stellen wir aber zusätzlich andere Leistungen in Rechnung, die zum Beispiel im Saarland heute die Schulträger bezahlen müssen. Nehmen wir das Thema IServ, also die Datengrundlage, oder das Thema künstliche Intelligenz. Das stellen wir kostenfrei zur Verfügung. Wir könnten uns auch auf den Standpunkt anderer Bundesländer zurückziehen und sagen, wir machen Euch das Angebot, Ihr könnt das abschließen zu einem Rahmenvertrag, aber die Kosten müssen wir Euch weiterleiten. Das tun wir nicht. In diesem Sinne sieht man schon, wie diffizil eine Verhandlungsbasis ist. Wir wollen miteinander digitale Bildung voranbringen. Deswegen wollen wir es unabhängig davon machen, dass Finanzströme der Kommunen einen Einfluss darauf haben, Herr Reuber. In dem Zusammenhang darf es keinen Unterschied machen, wo ich wohne, ob ich fobizz kostenlos nutzen oder die Schule IServ nutzen darf. Deswegen zahlen wir es und nicht wie in anderen Bundesländern die Schulträger; denn dann könnte es von der kommunalen Finanzlage abhängen. Das wollen wir nicht. Bildung muss unabhängig von Herkunft und Geldbeutel sein. In diesem Sinne sind die 81 Euro in einem ganz anderen Licht zu sehen. Das gehört zur Wahrheit dazu. Ich bedanke mich bei dem breiten Rund des Parlaments für die Unterstützung unserer Verhandlungslinie, und wir werden dann in dem Sinne weiterarbeiten. Vielen Dank. (Beifall der SPD, des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der FDP)
Hendrik Hering
Es gibt keine weiteren Wortmeldungen mehr. Wer dem Antrag der Gruppe FREIE WÄHLER – Drucksache 18/13595 – zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen! – Danke. Die Gegenprobe! – Stimmenthaltungen? – Der Antrag ist mit den Stimmen der SPD, der CDU, des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, der AfD und der FDP gegen die Stimmen der Gruppe FREIE WÄHLER abgelehnt. Wir kommen zu Punkt 30 der Tagesordnung: Landesgesetz über die Führung eines Lobbyregisters beim Landtag Rheinland-Pfalz (Lobbyregistergesetz) Gesetzentwurf der Fraktionen der SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FDP – Drucksache 18/13603 – Erste Beratung Für die antragstellenden Fraktionen spricht Abgeordneter Haller.
Martin Haller SPD
Vielen Dank. – Sehr geehrter Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Die offene und transparente Willensbildung ist das Herzstück unserer Demokratie. Deshalb sprechen wir heute über ein Thema, das für das Vertrauen der Bürgerinnen und Bürger in die Politik von zentraler Bedeutung ist: über die Art und Weise, wie Interessen gegenüber dem Parlament vertreten werden und wie wir diese sichtbar machen. Wir bringen deswegen heute einen Gesetzentwurf ein, der genau dieses Prinzip stärkt – den Entwurf eines Landesgesetzes über die Führung eines Verbände, Organisationen und Initiativen leisten wichtige, zum Teil unerlässliche Beiträge, wenn es darum geht, politische Entscheidungen zu verbessern. Ihre Expertise hilft uns als Gesetzgeber, Praxistauglichkeit sicherzustellen und mögliche Probleme früh zu erkennen. Aber klar ist, Interessenvertretung muss transparent sein. Die Menschen in unserem Land haben ein Recht darauf zu wissen, wer Einfluss auf politische Prozesse nimmt und mit welchen Anliegen. Diese Offenheit stärkt das Vertrauen in die parlamentarische Demokratie gerade in Zeiten, in denen Politik zunehmend unter Generalverdacht gestellt wird. Rheinland-Pfalz war hier früh Vorreiter. Schon 2011 hat dieser Landtag ein Lobbyregister eingeführt, das auf den Regelungen des Deutschen Bundestags basierte. Die Erfahrungen damit zeigen, dass dieses Instrument durchaus tauglich ist, angenommen wird und funktioniert. Bisher war das Register jedoch nur in einer Anlage zur Geschäftsordnung geregelt. Mit dem heute vorliegenden Gesetzentwurf machen wir daraus, ohne den bewährten Inhalt wesentlich zu verändern, ein echtes Landesgesetz. Das ist ein wichtiges Signal. Wir heben die Bedeutung des Registers ausdrücklich hervor und stellen seine Regelungen auf ein dauerhaftes, stabiles Fundament. Liebe Kolleginnen und Kollegen, dieses Gesetz sagt klar, Politik in RheinlandPfalz ist offen, nachvollziehbar und demokratisch. Wir zeigen, dass Transparenz nicht verordnet wird, sondern aktiv gelebt werden muss. Alles Weitere in der Ausschussberatung. Ganz herzlichen Dank. (Beifall der SPD, des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der FDP)
Hendrik Hering
Für die CDU-Fraktion spricht Abgeordneter Klein.
Marcus Klein CDU
Herr Präsident, vielen Dank. – Vertrauen in die Gesetzgebung? Ja, das ist wichtig. Die Arbeit, die wir machen, braucht einen geordneten Prozess. Dazu gehört Transparenz; denn diese Transparenz schafft das Vertrauen in die Entscheidungen, die hier getroffen werden. Da sind wir uns einig. Dem dient ausdrücklich auch das Lobbyistenregister, wie es derzeit schon in Anlage 6 der Geschäftsordnung festgehalten ist. Vor dem Hintergrund muss man aber auch zweimal hinschauen, wo jetzt genau der Mehrwert dieses Gesetzentwurfs ist, der nun auf dem Tisch liegt. Uns zumindest erschließt sich das bislang nicht und braucht noch näherer Betrachtung. Wenn es nur um die Eins-zu-eins-Umsetzung der Regelungen aus der Geschäftsordnung in ein Gesetz geht, auch vor dem Hintergrund der Diskontinuität zum Ende der Wahlperiode, dann mag das die Meinung eines Lobbyverbands sein, der Sie hier berät und dem Sie folgen, aber eigentlich ist es doch ein schwaches Argument; denn die Mehrheit, die die Geschäftsordnung festlegen kann, auch im nächsten Parlament, ist genau die Mehrheit, die ein solches Gesetz auch wieder außer Kraft setzen könnte. (Beifall bei der CDU) Deswegen ist das meines Erachtens, unseres Erachtens auch mehr die Einlösung eines Versprechens aus dem Koalitionsvertrag. Es ist Kosmetik, aber eben auch nur Kosmetik. Einen echten Mehrwert hat es nicht. (Beifall bei der CDU –
Martin Haller SPD
Es hat immer einen Mehrwert! Immer!) – Ja, das ist so: Mehrheit, einfache Mehrheit, Gesetz, Geschäftsordnung, Änderung möglich. Das ist so. (Abg. Carl-Bernhard von Heusinger, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Eine Geschäftsordnung ist aber deutlich etwas anderes als ein Gesetz! Das ist etwas anderes, deutlich etwas anderes!) Wenn es aber mehr sein sollte als die Eins-zu-eins-Umsetzung, werden wir uns das in der Ausschussberatung anschauen. Wenn die Bindung, wen dieser Landtag in öffentlichen Sitzungen – transparenter geht es nicht – zu Gesetzentwürfen anhört und befragt, wenn das dadurch eingeschränkt würde, dann stellt sich wiederum die Frage: Ist das tatsächlich eine gute Idee? Wollen wir das? Wir sind uns doch auch einig, dass es einen Mehrwert hat, diese Verbände hier zu hören. Also auch das muss man sich anschauen. (Abg. Martin Haller, SPD: Das habe ich gesagt!) Viel mehr wäre doch die Frage, wenn Sie tatsächlich etwas Neues regeln wollen, warum Sie die gleiche Transparenz nicht auch bei Anhörungen brauchen, ob wir die nicht auch brauchen, wenn die Regierung Anhörungen macht; denn die sind jetzt intern, finden im stillen Kämmerlein statt. Das wäre doch ein Wurf und mehr Transparenz. Das aber trauen Sie sich nicht zu. (Beifall bei der CDU) Kurzum, Sie hören die Bedenken. Im Grundziel, dass wir Transparenz wollen, sind wir uns einig. Ich sehe aber trotzdem den Mehrwert nicht. Die weiteren Beratungen werden ergeben, ob der irgendwo vorliegt. Nur für Kosmetik, nur für die Umsetzung von Wahlversprechen aus dem Koalitionsvertrag stehen wir aber nicht zur Verfügung. Danke. (Beifall der CDU)
Hendrik Hering
Für die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Abgeordneter von Heusinger. (Abg. Martin Haller, SPD: Mach mal den Mehrwert transparent!)
Carl-Bernhard von Heusinger GRÜNE
Sehr geehrter Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Transparenz ist kein Extra, kein Nice-to-have, sie ist der Kern jeder glaubwürdigen Politik. Wer nachvollziehbar macht, wie Entscheidungen zustande kommen, stärkt das Vertrauen in unsere Demokratie, in den Landtag, in die Regierung und in unsere Institutionen. Genau darum haben wir heute den Gesetzentwurf zum Lobbyregister vorgelegt. Rheinland-Pfalz war 2011 eines der ersten Länder mit einem eigenen Lobbyregister, damals noch als Teil der Geschäftsordnung des Landtags. Das war ein wichtiger Schritt, aber gute Ideen verdienen ein starkes Fundament. Deshalb überführen wir das Lobbyregister jetzt in ein eigenständiges Gesetz. Wir machen damit das Lobbyregister nicht nur sichtbarer, sondern auch stabiler. Wir geben ihm ein festes und, lieber Marcus Klein, ein dauerhaftes Fundament; denn im Gegensatz zu einer Geschäftsordnung ist ein Gesetz etwas, was dauerhaft da ist. Ich kann mir nicht vorstellen, dass man über ein Gesetz alle fünf Jahre so verhandelt wie über eine Geschäftsordnung alle fünf Jahre, genau das ist der Grund. (Beifall bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und vereinzelt bei der SPD) Zudem zeigen wir damit, Transparenz ist uns wichtig, nicht nur in Worten, sondern im Gesetzesblatt. Konkret heißt das, wer gegenüber dem Landtag, der Landesregierung Interessen vertritt, etwa als Verband, muss sich mit Mindestangaben in eine öffentliche Liste eintragen. (Zuruf des Abg. Marcus Klein, CDU) Diese Pflicht bestand schon, besteht weiter. Nur wer registriert ist, kann im parlamentarischen Verfahren offiziell angehört werden. Das ist gelebte Praxis in Rheinland-Pfalz, gelebte Transparenz und eine wichtige Voraussetzung für Vertrauen. Neu ist, dieses Verfahren wird künftig gesetzlich geregelt, nicht nur mehr in der Geschäftsordnung. Ich habe es eben schon gesagt, das mag wie ein technischer Schritt wirken, ist aber politisch bedeutsam; denn ein Gesetz gibt dem Lobbyregister nicht nur mehr Gewicht, sondern auch viel mehr Verbindlichkeit. (Beifall bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und vereinzelt bei der SPD) Damit setzen wir – das ist vollkommen richtig, lieber Marcus Klein – ein wesentliches Vorhaben aus dem aktuellen Koalitionsvertrag um. (Abg. Martin Haller, SPD: Was nicht verboten ist!) Wir haben uns auf die Fahnen geschrieben, das Lobbyregister auf Grundlage des Gutachtens des Wissenschaftlichen Dienstes zu überarbeiten. Das haben wir jetzt getan. Andere Bundesländer sind diesen Weg zum Teil schon weitergegangen. In Baden-Württemberg wird offengelegt, wie ein Gesetzentwurf durch externe Interessen verändert wurde – der sogenannte exekutive Fußabdruck. Der Bund hat Bußgelder für falsche Angaben eingeführt. Hessen hat den Kreis der Eintragungspflicht deutlich ausgeweitet. Unser Gesetzentwurf geht bewusst einen ersten tragfähigen Schritt. Er ist anschlussfähig und offen für Weiterentwicklung. Das ist auch gut so; denn Transparenz lebt vom Mut zur Veränderung. Liebe Kolleginnen, liebe Kollegen, wer das Vertrauen in politische Entscheidungen stärken will, muss offenlegen, wie sie getroffen werden. Mit diesem Gesetzentwurf bauen wir weiter auf dem auf, was Rheinland-Pfalz schon vor über zehn Jahren klug begonnen hat. Wir heben das bestehende Lobbyregister aus der Geschäftsordnung in ein Gesetz und machen damit klar: Transparenz ist für uns kein Nebensatz, sondern ein Grundsatz. (Beifall bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und vereinzelt bei der SPD) Wir erfinden das Rad nicht neu, aber wir machen es stabiler, sichtbarer, verbindlicher, und wir senden damit ein klares Signal: Wir stehen ein für eine Politik, die sich erklären lässt, und für eine Demokratie, die bereit ist, sich prüfen zu lassen. Ich bitte deshalb um Ihre Zustimmung. Zunächst werden wir dieses Gesetz positiv in den Ausschussberatungen begleiten. Vielen Dank. (Beifall des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei der SPD)
Hendrik Hering
Für die AfD-Fraktion spricht Abgeordneter Lohr.
Damian Lohr AfD
Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren! Ich finde es ein bisschen abenteuerlich. Wir reden jetzt zum zweiten Mal über das Thema Transparenz. Wir haben vorhin auch einen Antrag eingebracht, der Transparenz schaffen sollte. (Abg. Martin Haller, SPD: Ja, alles klar!) Jetzt gibt es eine ganz andere Diskussion. (Abg. Michael Hüttner, SPD: Ein Lügengeflecht war das!) Sie machen das natürlich selektiv. Es gibt Bereiche, in denen Sie nicht für Transparenz sorgen möchten. Das ist unter anderem, wie Sie Ihr linksextremes Vorfeld füttern. (Heiterkeit der Abg. Pia Schellhammer, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Das wollen Sie nicht transparent machen. Dementsprechend haben Sie unseren Antrag vorhin abgelehnt. Das ist sehr durchschaubar. (Abg. Dr. Oliver Kusch, SPD: Das ist doch Nonsens, solch ein grober Unfug!) Es wurde schon angesprochen, der Landtag führt bereits ein Lobbyregister. Nun soll die gesetzliche Grundlage geändert werden – auch das wurde schon erwähnt –, aus der Anlage der Geschäftsordnung soll jetzt ein Gesetz entstehen. Es ändert sich faktisch nichts, lediglich de jure. Interessant ist im Übrigen die Argumentation, durch die sich die Ampel entlarvt. Im Gesetzentwurf heißt es – Eingangszitat –: „Entscheidend für die Legitimität der Vertretung unterschiedlicher Interessen ist die Frage, inwieweit sie im Einklang mit den Grundsätzen von Offenheit und Transparenz vorgebracht werden.“ Ja, Transparenz ist mitentscheidend dafür, ob Bürger die Vorgänge im Landtag und die der Landesregierung für legitim und demokratisch halten. Es wurde auch schon erwähnt, dass alles, was die Anhörungen betrifft, ohnehin öffentlich ist. Die Einladungen zu Sitzungen sind öffentlich zugänglich. Richtig ist aber auch, ein Lobbyregister ist eine faktische Datenbank, durch die ein Überblick über die Verbände viel einfacher ist als durch eine Ausschusseinladung. Umso erstaunlicher ist es, dass die Ampel unseren Antrag zur Transparenz durch eine Fördernehmer-Datenbank abgelehnt hat. Da sind wir wieder bei dem Spiel, Sie wollen einfach verschleiern; (Abg. Markus Stein, SPD: Da gibt es gute Gründe! –
Markus Kropfreiter SPD
Nicht immer alles durcheinanderwerfen!) denn bei der Frage, ob Fördermittel legitim sind, muss erst einmal festgestellt werden, wer alles Geld erhält. Fakt bleibt, ohne Transparenz ist ein ganzes Förderwesen fragwürdig und zweifelhaft. Der im Gesetzentwurf dargelegten Argumentation, warum Transparenz und Offenheit für eine Demokratie wichtig sind, können wir vollumfänglich zustimmen. Es ist eine sehr kosmetische Sache, das wurde auch schon angesprochen. Also, meiner Meinung nach, unserer Meinung nach reißen wir uns kein Bein aus, wenn wir es jetzt in ein Gesetz gießen. Es ist Symbolpolitik, aber es macht auch nichts kaputt. Dementsprechend können wir uns vorstellen, dass wir der Sache am Ende zustimmen. Danke schön. (Beifall der AfD)
Hendrik Hering
Für die FDP-Fraktion spricht Abgeordneter Weber.
Marco Weber FDP
Sehr geehrter Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! Die organisierte Vertretung gesellschaftlicher Interessen gegenüber Politik und Öffentlichkeit gehört zu den grundlegenden Merkmalen eines demokratischen Staatswesens. Externe Expertise und der Dialog mit Verbänden sind entscheidend für fundierte, praxisnahe politische Entscheidungen. Wer ein Gesetz erarbeitet, für den ist es daher wichtig, die betroffenen Gruppen frühzeitig anzuhören, um mögliche Umsetzungsschwierigkeiten zu vermeiden. Partizipation ist dabei kein bloßes Schlagwort, sondern ein zentraler Bestandteil unseres Gesetzgebungsprozesses. Entscheidend für die Legitimität der Interessenvertretung gegenüber der Politik ist jedoch Transparenz. Nur wenn klar erkennbar ist, wer welche Interessen vertritt, können wir sicherstellen, dass demokratische Prozesse nachvollziehbar und offen bleiben. Lobbyregister eingeführt nach dem Vorbild des Deutschen Bundestags. Mit diesem Register werden Interessenvertretungen von Verbänden für die Öffentlichkeit transparent gemacht. Heute verzeichnen wir rund 250 Eintragungen – ein klares Zeichen dafür, dass dieses Instrument angenommen und gelebt wird. Der vorliegende Gesetzentwurf trägt dieser Bedeutung Rechnung. Mit ihm wird das Lobbyregister erstmals auf eine gesetzliche Grundlage gestellt. Der bisherige Regelungsgehalt bleibt dabei erhalten. Gleichzeitig wird die Rolle des Registers als Instrument der Transparenz und Offenheit hervorgehoben. Dies ist ein wichtiger Schritt, um das Vertrauen der Öffentlichkeit in politische Entscheidungsprozesse weiter zu stärken und die Partizipation von Interessenvertreterinnen und Interessenvertreter klar zu verankern. Wir begrüßen daher ausdrücklich, dass wir den hohen Maßstäben an Transparenz und Vertrauen, das die Bürgerinnen und Bürger in die Politik setzen, mit diesem Entwurf gerecht werden können. Er verbindet die bewährte Praxis unseres Registers mit einer klaren gesetzlichen Legitimation. Er zeigt, dass wir in Rheinland-Pfalz den Dialog mit der Zivilgesellschaft ernst nehmen und zugleich höchste Maßstäbe an Transparenz und Offenheit setzen. Lassen Sie uns mit diesem Gesetz ein deutliches Signal senden. Partizipation, Transparenz und die Einbindung gesellschaftlicher Expertise sind keine optionalen Elemente unserer Demokratie, sie sind (Der Redner macht eine Pause –
Stefan Thoma FDP
Na?) unverzichtbar. Vielen Dank. (Heiterkeit und Beifall bei der FDP, bei der SPD und bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
Hendrik Hering
Jetzt spricht Abgeordnete Jeckel für die Gruppe FREIE WÄHLER. Abg. Lisa-Marie Jeckel, Gruppe FREIE WÄHLER: Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren! Wir FREIE WÄHLER begrüßen ausdrücklich, dass dieses wichtige Instrument demokratischer Transparenz endlich auf eine gesetzliche Grundlage gestellt wird. Das ist ein Schritt in die richtige Richtung. Meine Damen und Herren, es ist aber eben nur ein Schritt; denn wir alle wissen, ein Gesetz wird nicht dadurch gut, dass es bloß das bereits Bestehende in Gesetzesform gießt. Ein Gesetz wird dann gut, wenn es ein erkennbares Ziel verfolgt und dieses Ziel überzeugend erreicht. Genau hier bleibt der Entwurf deutlich hinter dem zurück, was in einer modernen offenen Demokratie notwendig und möglich wäre. Das vorliegende Gesetz übernimmt im Wesentlichen die Regeln, die wir seit Jahren in der Geschäftsordnung haben. Es schafft aber keine zusätzlichen Transparenzpflichten, keine erweiterte Nachvollziehbarkeit politischer Einflussnahme und keine wirkliche Aufwertung des bestehenden Registers. Es bleibt beim Status quo. Wir sagen dazu klar: Transparenz ist kein Selbstzweck. Transparenz ist die Grundlage des Vertrauens in politische Entscheidungen. Dieses Vertrauen ist in der Bevölkerung heute wertvoller denn je. Wenn Bürger nachvollziehen können, wer mit welchen Interessen Einfluss auf die Landespolitik nimmt, dann stärkt das unser Parlament. Daher sollten wir darüber sprechen, noch weiter zu gehen. Ein modernes Lobbyregister sollte alle relevanten Akteure umfassen, nicht nur Verbände, sondern auch Unternehmen, Beratungsfirmen und Einzelpersonen, die professionell Einfluss auf Gesetzgebungsprozesse nehmen könnten. Erweiterte Auskunftspflichten wären sinnvoll, etwa zu finanziellen Hintergründen, Budgets, Auftraggebern und thematischen Schwerpunkten der Einflussnahme. Was wir aber auch erkennen: Wo soll man da die Grenze ziehen? Man sollte daher über klare, nachvollziehbare Dokumentationen von Kontakten nachdenken, wie es auf europäischer Ebene längst üblich ist; denn am Ende ist entscheidend, dass die Menschen im Land sehen können, politische Entscheidungen entstehen transparent, nachvollziehbar und ohne Hinterzimmer. Ein gutes Lobbyregister schützt die Demokratie und schadet niemandem, der seriös und offen Interessen vertritt. Liebe Kolleginnen und Kollegen, wir stehen diesem Gesetzentwurf kritisch positiv gegenüber, weil er ein Fundament schafft. Dieses Fundament muss aber weiter ausgebaut werden. Wir werden die kommenden Beratungen kritisch verfolgen und hoffen, dass Rheinland-Pfalz nicht nur ein Lobbyregister hat, sondern ein wirksames, zeitgemäßes und vertrauensbildendes Instrument der parlamentarischen Transparenz erhält. Vielen Dank. (Beifall des Abg. Stephan Wefelscheid, Gruppe FREIE WÄHLER)
Hendrik Hering
Es gibt keine weiteren Wortmeldungen. Es ist vorgeschlagen, den Gesetzentwurf der Fraktionen der SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FDP – Drucksache 18/13603 – an den Rechtsausschuss zu überweisen. Besteht Einverständnis? – Es erhebt sich kein Widerspruch. Dann ist das so beschlossen. Wir kommen damit zu Punkt 31 der Tagesordnung: Stärkung, Neuordnung und zukunftsfeste Finanzierung der Pflegestützpunkte in Rheinland-Pfalz Antrag der Fraktion der CDU – Drucksache 18/13635 – Für die antragstellende Fraktion meldet sich wer? – Abgeordneter Wäschenbach wird das spontan übernehmen. – Bitte, Herr Wäschenbach, Sie haben das Wort. (Beifall bei der CDU, bei der SPD, bei dem BÜNDNIS 9 0/DIE GRÜNEN und bei der FDP)
Michael Wäschenbach CDU
Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren, liebe Zuhörer! Wir reden heute über unseren Antrag zu den Pflegestützpunkten, weil uns im Land immer mehr Notrufe erreichen, weil die Pflegestützpunkte teilweise zumachen. Schon über zehn Stück sind nicht mehr besetzt. Es ist ein schwerer Fehler, wenn wir es nicht schaffen, diese Pflegestützpunkte mit Unterstützung des Landes wieder zu besetzen. Es ist unsere Forderung, dass die Kommunen hier unterstützt werden; denn Pflegeberatung ist ein wesentliches Element, um Menschen, die pflegebedürftig werden, eine Zeit lang, ein Stück weit in der Pflege zu schützen. Zu schützen heißt in dem Sinne, dass sie gut beraten werden, ob sie sich zu Hause pflegen lassen oder langfristig planen, in eine Tagespflege oder in eine stationäre Pflege zu kommen. (Beifall der CDU) Wir haben dieses Thema auch im letzten Sozialausschuss besprochen. Ministerin Schall hat uns in einem Sprechvermerk dargelegt, wie schwierig das Thema auch seitens der Landesregierung gesehen wird. Die Landesregierung hat in diesem Sprechvermerk auch versprochen, dass sie sich des Themas annehmen will, weil es dringlich ist, die Pflegestützpunkte künftig besser und nachhaltig zu unterstützen, sodass sie nachhaltig finanziert und nachhaltig betrieben werden können. Rheinland-Pfalz lobt sich immer dafür, als einziges Land 135 Pflegestützpunkte vorzuhalten. Ja, aber mit diesem Lob ist es nicht getan. Es muss auch ausreichend finanziert, stabilisiert und sichergestellt werden. (Beifall der CDU sowie des Abg. Hans Jürgen Noss, SPD) Auf eines möchte ich noch hinweisen. Sie haben damals, noch mit Frau Dreyer, im Koalitionsvertrag einen Pflegemanager festgeschrieben. Der Pflegemanager sollte für jeden Pflegebedürftigen in Rheinland-Pfalz eine Hilfe, eine Stütze sein. Dieser Pflegemanager ist aber nach unserer Auffassung ein Phantom. Wir sehen ihn gar nicht mehr. Wir reden gar nicht mehr darüber. Er steht in Ihrem Koalitionsvertrag. Sie sind es schuldig geblieben, diesen Pflegemanager zur Unterstützung der Pflegestützpunkte einzuführen. (Beifall der CDU) Ein Weiteres noch: Wir haben die Gemeindeschwesterplus. Die Gemeindeschwesterplus Gemeindeschwesterplus loben Sie an jeder Stelle. Wir haben die früher kritisiert. Wir kritisieren sie nicht mehr. Es gibt einen Evaluationsbericht zur Gemeindeschwesterplus, in dem auf unsere Forderungen eingeganGemeindeschwesterplus gen worden ist. Das heißt, die ist nicht mehr erst ab 80 Jahren tätig, wie es bisher von Ihnen vorgesehen war, sondern die Altersgrenze ist durch Sie eröffnet worden. Was aber noch zu tun ist: Die Gemeindeschwesterplus läuft momentan in der Pflegeberatung, in der aufsuchenden, präventiven Pflegeberatung, parallel zu den Pflegestützpunkten. Wir haben von Anfang an gesagt, Sie müssen die Gemeindeschwesterplus in die Pflegestützpunkte integrieren, damit Doppelstrukturen vermieden und Synergieeffekte gehoben werden. Das sind Sie noch schuldig. Wir unterstützen die Gemeindeschwesterplus, aber sie muss organisatorisch mit den Betreuungs- und Koordinierungsstellen und den Pflegestützpunkten zusammenarbeiten. (Beifall der CDU) Unsere Bitte ist also, unterstützen Sie die Kommunen in dieser Mischfinanzierung der Krankenkassen, der kommunalen Finanzierung und dem Beitrag, den Sie leisten, und unterstützen Sie dringlich die Kommunen und die Träger dabei, damit die Pflegestützpunkte in Zukunft wieder stabil arbeiten können und unsere pflegebedürftigen Menschen eine gute Beratung bekommen. Vielen Dank. (Starker Beifall der CDU)
Hendrik Hering
Gute Fachpolitiker können das anscheinend immer spontan. – Jetzt spricht für die SPD-Fraktion Abgeordnete Horstmann.
Lana Horstmann SPD
Sehr geehrter Herr Präsident, liebe Kolleginnen, liebe Kollegen! Mit insgesamt 135 Pflegestützpunkten verfügt Rheinland-Pfalz über das bundesweit dichteste Netz an Beratungsstellen rund um das Thema Pflege. Diese Pflegestützpunkte – ich zitiere mit Erlaubnis des Präsidenten aus dem CDU-Antrag – „gewährleisten wohnortnahe, unabhängige und qualitätsgesicherte Beratung“. Eine wesentliche Aufgabe der Pflegestützpunkte ist es dabei, gemeinsam mit hilfebedürftigen Menschen und deren Angehörigen einen individuellen Versorgungsplan zu erarbeiten. Auch bei Schwierigkeiten mit Anbietern von Pflegeleistungen oder Pflegeeinrichtungen stehen Pflegestützpunkte beratend und unterstützend zur Seite. Die Arbeit der Pflegestützpunkte trägt ferner unter anderem auch dazu bei, die Teilhabe von älteren Menschen und Menschen mit Behinderung, die Pflegebedarf haben, am gesellschaftlichen Leben zu stärken und neues zivilgesellschaftliches Engagement zu ermöglichen. (Zuruf von der SPD: So sieht‘s aus!) Das sind nur einige der vielen wertvollen Aufgaben, die die Pflegestützpunkte dank des herausragenden Engagements ihrer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter übernehmen. Pflegestützpunkte bleiben somit unverzichtbar für die pflegerische Versorgung in unserem Land. Wir können stolz auf das dichte Netz an Anlaufstellen sein, das wir hier in Rheinland-Pfalz haben, und es ist gut, dass wir diesen Weg im Gegensatz zu vielen anderen Bundesländern so gegangen sind. An dieses dichte Netz können wir nun anknüpfen, wenn es darum geht, unsere Pflegestützpunkte in Rheinland-Pfalz weiterzuentwickeln und gut für die Zukunft aufzustellen. Die Hinweise, die wir zur finanziellen und personellen Situation mancher Pflegestützpunkte bzw. Beratungs- und Koordinierungsstellen erhalten, nehmen wir dabei auch sehr ernst. Es war übrigens im Sozialausschuss Staatssekretär Dr. Denis Alt, der bereits das differenzierte Bild dargelegt und auch ausgeführt hat, dass die Landesregierung mit den beteiligten Akteuren im intensiven Austausch ist. Hierbei geht es zum einen darum, zu versuchen, kurzfristige Lösungen für diejenigen Beratungs- und Koordinierungsstellen zu finden, die bislang nicht erfolgreich nachbesetzt werden konnten. Zum anderen ist es aber auch wichtig – auch das hat Herr Staatssekretär aufgeführt –, gemeinsam zu schauen, wie man die Pflegestützpunkte perspektivisch weiterentwickeln kann. Ein wesentlicher Punkt ist aus unserer Sicht auch, die pflegerische Angebotsund Versorgungsstruktur insgesamt zu betrachten und, wo nötig, weiter miteinander zu vernetzen; denn hier sind wir in Rheinland-Pfalz gut und vielfältig aufgestellt: von präventiven Beratungsangeboten – Gutes kann man nicht Gemeindeschwesterplus oft genug wiederholen: auch der – bis hin zu besonderen Wohnformen. Auch die Finanzierung muss man sich natürlich fortlaufend anschauen, wobei ich anmerken möchte, dass wir den Haushaltsansatz zur Förderung der Fachkräfte der Beratung und Koordinierung in den Pflegestützpunkten im aktuellen Doppelhaushalt 2025/2026 gegenüber 2024 um fast 10 % gesteigert haben. Der CDU-Antrag ist vor diesem Hintergrund an etlichen Stellen ziemlich banal. An vielem von dem, was Sie darin nennen, ist die Landesregierung ohnehin bereits seit Langem dran, beispielsweise an der Weiterentwicklung pflegerischer Strukturen, Angeboten der Digitalisierung und dem Austausch mit Trägern und Verbänden. Insgesamt kommen Sie mit Ihrem Antrag einmal wieder nicht über eine mal mehr oder weniger gut klingende Stichwortsammlung hinaus. Daher lehnen wir den Antrag ab. Herzlichen Dank. (Beifall der SPD und bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
Hendrik Hering
Für die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN spricht Abgeordneter Winkler.
Josef Winkler GRÜNE
Sehr geehrter Herr Präsident, werte Kolleginnen und Kollegen! Herr Kollege Wäschenbach, es ist zu bedauerlich, dass die Weihnachtsfeier Ihrer Fraktion schon gestern war. Da hätten Sie von jedem Kollegen und jeder Kollegin einen ausgegeben bekommen für spontane Bestleistung. (Abg. Gerd Schreiner, CDU: Umgekehrt war es! Er hat uns einen ausgegeben! – Vereinzelt Beifall und Heiterkeit bei dem BÜNDNIS 9 0/DIE GRÜNEN, bei der SPD, bei der CDU und bei der FDP) Das führt mich aber trotzdem nicht dazu, im Ergebnis zur Zustimmung zu diesem Antrag zu kommen. Das möchte ich jetzt noch mal zusammenfassend vortragen. Die Pflegestützpunkte in Rheinland-Pfalz sind ein Erfolgsmodell. Pflegebedürftige Menschen und ihre Angehörigen bekommen von den Pflegekass en und den freien Trägern der Wohlfahrtspflege eine kompetente Beratung zu ihren Pflegebedarfen und den Möglichkeiten vor Ort. Es wurde genannt, im Vergleich zu anderen Bundesländern haben wir in unserem Land mit den 135 Standorten der Pflegestützpunkte ein sehr enges Netz der flächendeckenden Versorgung für Ratsuchende, Pflegebedürftige und ihre Angehörigen. In Hessen gibt es zum Beispiel nur 26 Pflegestützpunkte, nämlich in jedem Landkreis und in jeder kreisfreien Stadt jeweils einen. Doch gerade für Menschen mit Pflegebedarf sind kurze Wege eine wichtige Voraussetzung. Die Pflegestützpunkte in Rheinland-Pfalz werden zum einen von den Pflegekassen getragen, die je einen Mitarbeiter oder eine Mitarbeiterin stellen, und zum anderen von den Trägern der Beratung und Koordinierung, also den sogenannten BeKo-Stellen, die oft oder meist von den Wohlfahrtsverbänden betrieben werden. Die Kosten für diese Stellen werden mit bis zu 80 % vom Land bezuschusst. Es ist richtig, dass einige der Träger der BeKo-Stellen diese gekündigt haben mit der Angabe, diese Restkosten von 20 % nicht mehr tragen zu können. Das betrifft aber bisher 18 der 135 Pflegestützpunkte. Dabei sind zwölf unbesetzt und weitere sechs zum Jahresende gekündigt, wobei eine davon zum neuen Jahr schon wieder neu besetzt werden konnte. Es hat sich also doch noch einmal etwas in die andere Richtung bewegt. In den genannten verbleiben in der Regel noch die Stellen der Pflegekassen. Es ist also nicht mit einer Schließung verbunden. Die Situation ist sicher nicht vollständig befriedigend, aber die Landesregierung hat sich der Frage bereits angenommen. Kollege Wäschenbach hat das infrage gestellt, aber dem ist beileibe nicht so. Das hat die Landesregierung in der vergangenen Sitzung des zuständigen Ausschusses auch berichtet. Sie sucht gemeinsam mit den Kommunen und den Trägern der Fachkräfte für Beratung und Koordinierung nach Lösungen für die vorgetragenen Probleme. Was die CDU in ihrem Antrag an Forderungen aufzählt, ist eine wirklich sehr ausführliche Wünsch-Dir-was-Liste. Ich will gar nicht widersprechen, dass sich das eine oder andere, was Sie sich wünschen, auch mit meinen Wünschen deckt, aber das ist derzeit nicht umsetzbar, vor allem so kurz vor Ende einer Legislaturperiode. Einige andere Punkte setzt die Regierung bereits um – das wollte ich noch einmal unterstreichen –, wenn es darum geht, mit allen Beteiligten kurzfristige Lösungen zu suchen; denn klar ist auch, es ist natürlich besser, wenn beide Stellen in jedem Pflegestützpunkt besetzt sind, um beide Perspektiven zu haben. Insgesamt ist es aber, wie gesagt, Jammern auf hohem Niveau. Wenn man das hier ein bisschen – wie soll ich sagen – fast veralbert, dass wir 135 Standorte haben – sonst nehmen Sie immer Hessen oder Bayern oder sonst jemanden zum Beispiel –, und 135 Standorte in Rheinland-Pfalz 26 in Hessen gegenüberstellt, dann muss man einfach sagen, wir haben ein Jammern auf hohem Niveau bei Ihnen festzustellen; denn auch ohne die gekündigten BeKo-Stellen haben wir eine flächendeckende Versorgung mit Pflegestützpunkten, die beinahe beispiellos ist, geradezu üppig im Vergleich mit den Nachbarn und anderen Bundesländern. Ansonsten kann ich mich der Kollegin Horstmann anschließen. Deswegen bleibt mir nichts anderes übrig, als trotz Ihrer spontanen Rede auf Ablehnung zu plädieren und meine Fraktion darum zu bitten, dem zu folgen. (Beifall des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, bei der SPD und bei der FDP)
Hendrik Hering
Wir dürfen als weitere Gäste im Landtag Schülerinnen und Schüler der BBS Wittlich, Leistungskurs Sozialkunde, begrüßen. Herzlich willkommen bei uns! (Beifall im Hause) Ebenfalls begrüßen wir die Altersabteilung der Feuerwehr Grafschaft. Herzlich willkommen im Landtag! (Beifall im Hause) Jetzt spricht für die AfD-Fraktion Abgeordneter Lohr.
Damian Lohr AfD
Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren! Die Pflegestützpunkte in Rheinland-Pfalz bieten mit ihren wohnortnahen, unabhängigen Anlauf- und Beratungsstellen eine für viele betroffene Pflegebedürftige und ihre Angehörigen wichtige Dienstleistung an. Die 39. Sitzung des AASPT Mitte November hat das noch einmal deutlich gemacht. Der Antrag greift die wesentlichen Ergebnisse der Berichterstattung der Landesregierung auf; insoweit verzichte ich auf eine Wiederholung. Bezogen auf die Gesamtzahl von 135 Pflegestützpunkten sind zwölf unbesetzte BeKo-Stellen zuzüglich weiterer sechs Kündigungen zum Jahresende zwar noch keine Katastrophe, aber auch alles andere als unwesentlich. Dies gilt vor allem deshalb, weil Besserung nicht wirklich in Sicht ist. Zu Recht weist der vorliegende Antrag auch darauf hin, dass der Bedarf für entsprechende Beratungen in den kommenden Jahren aufgrund der demografischen Entwicklung und der komplexen Ausgestaltung der Pflege in unserem Land noch deutlich ansteigen dürfte. Die Finanzierung ist im Hinblick auf die aktuelle und künftige Situation der Pflegestützpunkte sicherlich ein zentrales Problem. Die Situation der Pflegestützpunkte stellt insoweit nur eine Facette der breiten Krise der Pflege in Deutschland und Rheinland-Pfalz in ihrer aktuellen Ausgestaltung dar. Sie ist zu komplex, zu teuer und trotz aller positiven Aspekte, die ich gar nicht in Abrede stellen möchte, im Ergebnis ineffizient. Sind wir doch ehrlich: Ohne das Engagement unzähliger Familien, Freunde und Nachbarn, die Menschen in unserem Land tagtäglich teils aufopferungsvoll und ohne nennenswerte Anerkennung seitens der Politik pflegen, wäre das aktuelle System schon jetzt nicht mehr tragfähig. Gerade angesichts der Komplexität der aktuellen Ausgestaltung der Pflege stellen die Pflegestützpunkte ein unverzichtbares Angebot dar. Um auf den Antrag zurückzukommen: Wir stimmen vollkommen zu, dass die Finanzierung, so wie sie ist, dauerhaft nicht tragfähig ist. Es bedarf vor dem Hintergrund des Gesagten aus unserer Sicht auch einer umfassenden Prüfung der Strukturen. Ja, es bedarf auch einer Neuordnung. Das gilt hier wie für die Pflege insgesamt. Insoweit können wir dem vorliegenden Antrag hier zustimmen. Kritisch sehen wir das Anliegen, hier auch direkt eine Erweiterung des Beratungsangebots in Erwägung zu ziehen. Wir halten es für deutlich zielführender, erst einmal das bestehende System der Pflegestützpunkte, wie es der Antrag in seiner Überschrift ausführt, neu zu ordnen und zukunftsfest auszugestalten. Gleichwohl, trotz des Kritikpunkts, werden wir dem Antrag zustimmen. Danke schön. (Beifall der AfD)
Hendrik Hering
Für die FDP spricht Abgeordneter Wink.
Steven Wink FDP
Verehrter Herr Präsident, verehrte Kolleginnen und Kollegen! Wir debattieren heute aus gutem Grund über berechtigte Sorgen, über finanzielle Realitäten, aber auch über Ansprüche, dass die Pflegefragen der Menschen ordentlich beantwortet werden. Für uns gilt, dass die Pflegestützpunkte dabei ein wichtiges Instrument sind. Sie sind praxisorientiert, und mit dem Ziel „Ambulant vor stationär“ sichern sie auch ein selbstbestimmtes Leben im bekannten Umfeld. Die Pflegestützpunkte bringen deshalb oftmals viel Licht ins Dunkel mit ihren Beratungen von Angehörigen oder Betroffenen. Dies sind 135 Pflegestützpunkte in Ergänzung mit der Gemeindeschwesterplus, die Sie ja in Ihren Worten auch anerkennen, Herr Wäschenbach, und für die Stärkung des Bündnisses zwischen Kommunen, Trägern und Kassen sind sie wesentlich. Dieses Netz trägt letztendlich dazu bei, dass die Pflegeberatung auf Augenhöhe mit Betroffenen, aber auch mit Angehörigen stattfindet. Wir haben die Pflege als Ergänzung aber auch digitaler gemacht, mit Innovationen, dass man eine smarte Dokumentation hat, dass man digitale Vernetzung erhält, um mehr Zeit für das Wesentliche zu haben, eben für die Beratung, und weniger Zeit mit Bürokratie oder der Ausübung von Wahlfreiheiten zu verbringen. Natürlich muss man hinschauen, wenn es Herausforderungen gibt. Man darf aber nicht den Eindruck erwecken, dass die Pflegeberatung in RheinlandPfalz vor einem Kollaps stehen würde. Natürlich brauchen wir klare Ansprachen, wir müssen es dann aber auch differenziert betrachten zwischen punktuellen Engpässen und strukturellen Krisen. Wir haben momentan zwei Standorte geschlossen, und mehrere sind in Wiederbesetzung. Das ist ein Grund zum Hinschauen, ja, mit Sicherheit. Ist es aber ein Grund zur Krise? Nein; denn mit solch einem Szenario, das damit in vielen Debatten gezeichnet wird, ist mit Sicherheit niemandem geholfen. Ich darf sagen, die Forderung in Ihrem Antrag nach Dynamisierung ist überholt. Personalkosten werden heute schon tariflich fortgeschrieben. Auf die Frage, warum das Land nicht einfach mehr übernimmt, gibt es eine klare Antwort. Es ist rechtlich nicht vorgesehen, nicht erlaubt. Das Besserstellungsverbot verhindert individuelle Mehrübernahmen von Personalkosten. Letztendlich ist die Forderung, Pflegestützpunkte mit Aufgaben der Eingliederungshilfe zu betrauen, sehr spannend; denn das wäre keine gute Systemsteuerung. Das wäre eine erhebliche Mehrbelastung für die Pflegestützpunkte. Wenn Sie dann noch beantragen, dass wir eine landeseinheitliche Software benötigen, dann ist das eine innovative Idee. Ich kann aber sagen, diese Idee war 2021 schon innovativ; denn seitdem gibt es sie, und sie wird jedes Mal neu angepasst und neu ausgerichtet. Wir brauchen daher eine moderne Pflegeberatung – das ist richtig –, die sich an alle Lebenssituationen der betroffenen Angehörigen anpasst, die eine Orientierung bietet, die die Antworten bringt, die die Menschen benötigen, die aber auch innovativ arbeitet und natürlich kommunal verankert ist, aber mit Blick auf das Wesentliche, ohne Mehrbelastung. Deshalb wollen wir differenziert darüber debattieren. Wir wollen es differenziert betrachten und wollen auch anpacken, aber da, wo es nötig ist, und keine Krisen zeichnen. Danke schön. (Beifall der FDP, der SPD und des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
Hendrik Hering
Für die Gruppe FREIE WÄHLER spricht Abgeordneter Kunz. Abg. Patrick Kunz, Gruppe FREIE WÄHLER: Vielen Dank. – Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! Zunächst ist es gut, dass die CDU dieses Thema auf die Tagesordnung setzt. Die Pflegestützpunkte und die BeKo-Stellen sind das Rückgrat einer wohnortnahen, unabhängigen Pflegeberatung. 135 Standorte, über 300.000 Beratungskontakte allein im Jahr 2023. Wir sehen es wie Sie: Die finanzielle Lage vieler Träger ist kritisch. Eigenanteile von 20.000 Euro im Jahr, von denen im Antrag zu lesen ist, sind für viele nicht mehr zu stemmen. Kündigungen, unbesetzte Stellen, erfolglose Ausschreibungen, das ist ein struktureller Alarmruf, kein Betriebsunfall. Demografisch wissen wir, was auf uns zukommt. Bis 2040 wird fast ein Drittel der Menschen in Rheinland-Pfalz über 65 Jahre alt sein. Wenn wir Beratungsstrukturen jetzt nicht stabilisieren, bricht uns später ein zentraler Baustein der pflegerischen Versorgung weg. Darum begrüßen wir die Forderung nach einer höheren Landesbeteiligung, nach dynamisierter Kostenfortschreibung und einer Anpassung der BeKoFörderrichtlinie ausdrücklich. Auch die Evaluierung der Strukturen und eine klarere Aufgabenteilung zwischen Land, Kommunen und Pflegekassen gehen in die richtige Richtung. Besonders unterstützen wir die Punkte zur Digitalisierung und zur Entlastung des Personals. Ein Landesprogramm, einheitliche Software, ein landesweiter Pflegeplatzfinder, vereinfachte Dokumentation und aktualisierte Betreuungsschlüssel, das alles hilft direkt in der Praxis. Kritisch sehen wir, dass einiges im Prüf- und Berichtswesen stecken bleiben könnte. Prüfen, in einen Dialog eintreten, Bericht vorlegen, das ist wichtig. Es braucht aber klare Zeitpläne, finanzielle Unterlegung und verbindliche Umsetzungsschritte, damit aus guten Absichten konkrete Verbesserungen werden. Trotz dieser Vorbehalte, im Kern stärkt der Antrag die Pflegeberatung in unserem Land. Deshalb sind wir bereit, ihm zuzustimmen. Vielen Dank. (Beifall der Gruppe FREIE WÄHLER)
Hendrik Hering
Für die Landesregierung spricht Staatssekretär Dr. Alt.
Dr. Denis Alt
Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! Die Pflegestützpunkte in Rheinland-Pfalz sind wichtiger Bestandteil der Beratungs- und Unterstützungsstruktur für Menschen mit Pflegebedarf und die sie unterstützenden Angehörigen. Es ist ganz wichtig, dass man auch sie mitdenkt. Es ist gut, dass hier im Haus ein Konsens zu herrschen scheint, dass diese Pflegestützpunkte eine zentrale Rolle spielen. In den 135 Pflegestützpunkten sind in der Regel 1,5 Mitarbeitende tätig: eine Vollzeitstelle in der Beratung und Koordinierung und eine halbe Stelle mit einer Fachkraft für Pflegeberatung. Die CDU-Fraktion kritisiert in ihrem Antrag die bestehenden Finanzierungsregelungen, sie seien nicht mehr zeitgemäß, und fordert darüber hinaus eine Dynamisierung. Vielleicht zur Klarstellung noch einmal ein paar absolute Zahlen. Die angemessenen Personalkosten für eine Vollzeitstelle im Bereich BeKo – Beratung und Koordinierung – betragen seit dem 1. Januar 2025 68.240 Euro. Dieser Betrag berücksichtigt die gesamten Arbeitgeberkosten der Entgeltgruppe 10 in der Erfahrungsstufe 3 und hat die tarifvertraglichen Entwicklungen aus den Jahren 2022 bis 2024, wie sie im öffentlichen Dienst stattgefunden haben, vollumfänglich aufgegriffen. Das ist die Dynamisierung, die es derzeit im Bereich der BeKo-Kräfte schon gibt. Von diesen angemessenen Personalkosten übernehmen die Pflegekassen die Kosten für den eingekauften Stellenanteil von 25 %, also etwa 17.000 Euro, und das Land fördert von dem dann verbleibenden Betrag 80 %. Das sind gut 40.000 Euro. Damit verbleiben beim Anstellungsträger der BeKo-Fachkraft nicht 20 %, sondern etwa 15 % oder rund 10.000 Euro. Darauf, dass man aufgrund des Besserstellungsverbots, das im Haushaltsrecht aus guten Gründen kodifiziert ist, nicht individuelle Mehrbeträge infolge von Tarifstruktur und Beschäftigungsdauer der Fachkräfte ausgleichen kann, ist eben schon hingewiesen worden. Neben der Dynamisierung sind auch andere Aspekte des Antrags bereits tatsächlich umgesetzt. Steven Wink hat darauf hingewiesen, dass dies bei der einheitlichen Beratungs- und Dokumentationssoftware der Fall ist. Ich würde gern ergänzen, dass da auch die Finanzierung nicht bei den Anstellungsträgern lag und liegt, sondern dass die Landesarbeitsgemeinschaft Pflegestützpunkte diese Kosten vollumfänglich übernommen hat und auch notwendige Anpassungen durchführt und finanziert sowie Schulungen für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter anbietet. Die Zukunftsfähigkeit der Beratungs- und Unterstützungsstellen für ältere Menschen mit Pflegebedarf ist, wie Sie wissen, bereits seit geraumer Zeit Gegenstand in unterschiedlichen Gremien, insbesondere der Landesarbeitsgemeinschaft der Pflegestützpunkte. Wir brauchen auch in Zukunft niedrigschwellige Anlaufpunkte bei der Strukturierung und Gestaltung des Lebensalltags im Alter und bei Pflegebedarf, aus einer Hand bzw. ortsnah. Dies gilt übergreifend für die Programme Gemeindeschwesterplus, Beratung und Koordinierung von Pflegeangeboten und für die Pflegeberatung. Deswegen braucht man alle Akteure an einem Tisch: Kassen, Kommunen und das Land Rheinland-Pfalz. Das sind im Übrigen auch die Träger der Pflegestützpunkte, Kassen, Kommunen und das Land Rheinland-Pfalz. Wir stehen auch Reformideen, wie sie seitens der Spitzenverbände geäußert werden, konstruktiv gegenüber. Um weitere Verbesserungen zu besprechen, steht mein Haus in ständigem Austausch mit allen Beteiligten in diesem Themenfeld. Wenn wir eben gehört haben – ich will es noch einmal betonen –, zehn oder zwölf Stellen gekündigt, nicht besetzt, so ist auch das natürlich eine Situation und Herausforderung, die man lösen muss. Es heißt aber nicht, dass gleich der Pflegestützpunkt nicht besetzt ist, sondern der Pflege stützpunkt ist in diesem Fall unterbesetzt. Die Konzeption sieht aber nicht vor, dass der eine die pure Pflegeberatung und der andere nur BeKo macht, sondern es wird natürlich Hand in Hand gearbeitet, sodass dann in diesem Fall eine Unterbesetzung herrscht, aber der Pflegestützpunkt geöffnet ist. Aus Sicht der Landesregierung gehört ein Punkt, der im CDU-Antrag angesprochen ist, nicht in diesen Kontext, nämlich die Erweiterung der Aufgaben der Pflegestützpunkte um die Aufgaben der Eingliederungshilfe. Das möchte ich an dieser Stelle klarstellen. Die Beratung von Menschen mit Behinderung erfolgt bereits durch starke zweistufige Beratungsstrukturen: durch eine kostenlose unabhängige Teilhabeberatung für Menschen mit Behinderung einerseits und durch die Rehabilitationsträger, die gesetzlich verpflichtet sind, Beratung anzubieten, andererseits. Ich möchte auch betonen, dass von einer fehlenden Steuerung und Entwicklung von Unterstützungs- und Teilhabeangeboten keine Rede sein kann. Hier sind die Kommunen sehr aktiv, und diese Behauptung würde auch den Kommunen nicht gerecht; denn sie betreiben die Pflegestrukturpla nung, die Seniorensozialplanung und bieten regionale Pflegekonferenzen an. Die Landesregierung unterstützt die Kommunen bei diesen Aufgaben, und sie entwickelt darüber hinaus neue Strukturen mit innovativen Modellprojekten und Programmen weiter. Ich möchte in diesem Kontext den Runden Tisch „Gemeinsam statt einsam“ nennen, das Projekt „MitMenschen! Maßnahmen gegen Einsamkeit in Rheinland-Pfalz“, die Landesinitiative „Neue Nachbarschaften – engagiert zusammen leben in Rheinland-Pfalz!“, oder auch das Projekt „Digital-Botschafterinnen und -Botschafter“ gehört in diesen Kontext. Das alles sind nämlich Maßnahmen, die der Gestaltung von Angeboten dienen, die gegen Einsamkeit bei älteren Menschen wirken, egal, ob diese älteren Menschen einen Pflegebedarf haben oder nicht. Wenn es noch einer besseren Koordination dieser Angebote bedarf, ist die Landesregierung selbstverständlich zum Dialog bereit. Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall der SPD, des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der FDP)
Hendrik Hering
Da keine weiteren Wortmeldungen vorliegen, kommen wir zur Abstimmung. Wer dem Antrag der Fraktion der CDU – Drucksache 18/13635 – zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen! – Danke. Die Gegenprobe! – Stimmenthaltungen? – Der Antrag ist mit den Stimmen der SPD, des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der FDP gegen die Stimmen der CDU, der AfD und der Gruppe FREIE WÄHLER abgelehnt. Wir kommen damit zu Punkt 32 der Tagesordnung: Direkte Demokratie in Kommunen fördern – Hürden für Bürgerbegehren und Bürgerentscheide senken Antrag der Fraktion der AfD – Entschließung – – Drucksache 18/13630 – Für die antragstellende Fraktion spricht Abgeordneter Dr. Bollinger.
Dr. Jan Bollinger AfD
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Demokratie bedeutet, dass der Bürger der Souverän ist. Demokratie bedeutet, dass der Bürger, der Souverän, mitentscheidet oder selbst entscheidet. Wichtige Entscheidungen selbst zu treffen, das ist direkte Demokratie. Direkte Demokratie ergänzt die repräsentative Demokratie. In Rheinland-Pfalz hat die direkte Demokratie bisher einen schweren Stand. Das haben wir in den vergangenen Plenarsitzungen erfahren, als Ampel und CDU unseren Gesetzentwurf zur Förderung der direkten Demokratie auf Landesebene abgelehnt haben. Es ging und geht uns, der AfD-Fraktion, darum, Volksbegehren und Volksentscheide zu vereinfachen. (Vizepräsident Matthias Lammert übernimmt den Vorsitz) Volksbegehren und Volksentscheide betreffen die Landesebene. Auf kommunaler Ebene sprechen wir von Bürgerbegehren und Bürgerentscheiden, und auch diese sind in Rheinland-Pfalz nur schwierig umzusetzen. Unser Antrag erleichtert Bürgerbegehren und Bürgerentscheide. Zum einen soll der restriktive Ausschlusskatalog gekürzt werden. Zum anderen fordern wir eine umfassende Digitalisierung. Die kommunalen Haushaltspläne dürfen derzeit nicht über Bürgerbegehren und Bürgerentscheide verändert werden. Jedoch sind Finanzfragen besonders kritisch und werden nicht nur in den kommunalen Gremien, sondern auch in der Bürgerschaft kontrovers diskutiert. Der Verein Mehr Demokratie e. V. schlägt vor, dass Bürgerbegehren sehr wohl kommunale Haushalte zum Gegenstand haben dürfen. Der Verein betont unter Hinweis auf wissenschaftliche Studien, wo die Bürger über den kommunalen Haushalt mitbestimmen, sind die kommunalen Schulden niedriger, die Ausgaben für Bildung höher, die Verwaltung ist wirtschaftlicher und die Abgaben sind niedriger. Der Ausschlusskatalog sollte noch an einem zweiten Punkt überarbeitet werden. Künftig soll es möglich sein, die Bauleitplanung mittels Bürgerbegehren und Bürgerentscheiden einzuleiten. Das ist ein zentrales Ergebnis der Enquete-Kommission mit dem Namen Aktive Bürgerbeteiligung für ein starkes Rheinland-Pfalz zum Ende der vorletzten Wahlperiode, also vor nunmehr zehn Jahren. Die AfD steht für aktive Bürgerbeteiligung und für ein starkes Rheinland-Pfalz. Deshalb fordern wir, dieses wichtige Ergebnis der EnqueteKommission endlich umzusetzen. Im dritten Punkt unseres Antrags geht es darum, Bürgerbegehren in das digitale Zeitalter zu überführen. Unterschriften werden traditionell auf belebten Plätzen oder Supermarktparkplätzen gesammelt, manchmal auch durch einen Haustürwahlkampf. Das ist gut und soll so bleiben, aber die analogen Sammlungen müssen ergänzt werden. In Innenstädten ist weniger los als früher. Die Besucherfrequenz nimmt vielerorts ab. Dadurch ist es schwieriger, ausreichend Unterschriften zu sammeln. Hinzu kommt, dass sich insbesondere die linke Szene radikalisiert hat. Von den AfD-Infoständen kenne ich es selbst. Zur Einschüchterung und teilweise direkten Gewaltanwendung kommt ein Rudel der Antifa vorbei und grölt ihre Hassparolen. (Zuruf des Abg. Steven Wink, FDP) Diese Polarisierung wird durch die Landesregierung in Teilen unterstützt und gefördert. Die Gewaltandrohungen und Einschüchterungen machen es den engagierten Initiatoren von Bürgerbegehren schwer, Unterschriften zu sammeln. (Zuruf von der SPD: In welchem Land?) Zudem hat sich der politische Diskurs auf das Internet ausgeweitet. In sozialen Netzwerken informieren sich Bürger über das Tagesgeschehen wie über die Grundsätze der Politik. Da ist es doch nur zeitgemäß, wenn Bürgerbegehren digital unterzeichnet werden können. Dazu gibt es die sogenannte qualifizierte elektronische Signatur. Wir fordern das Land auf, dazu zunächst die technischen Voraussetzungen zu schaffen, damit die Kommunen und Initiatoren von Bürgerbegehren eine entsprechende Plattform haben. Sind die technischen Voraussetzungen geschaffen, wird die rechtliche Grundlage eingeführt, damit das erste digitale Bürgerbegehren im Idealfall schon 2026 auf den Weg gebracht werden kann. Digitale Bürgerbegehren, mehr Mitbestimmung durch weniger Ausschlusskriterien – so stärkt die AfD-Fraktion die direkte Demokratie auf kommunaler Ebene. (Heiterkeit des Abg. Michael Hüttner, SPD) Der Bürger ist der Souverän. In dem Sinne bitte ich darum, dem Antrag zuzustimmen. Vielen Dank. (Beifall der AfD)
Matthias Lammert
Nächster Redner ist Abgeordneter Jens Jenssen, der für die gesamte Regierungskoalition spricht.
Jens Jenssen SPD
Sehr geehrter Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Worum geht es eigentlich heute wirklich? Es geht nicht einfach um ein paar technische Anpassungen im Kommunalrecht, und es geht auch nicht um eine nüchterne Reform, wie sie jede demokratische Fraktion in diesem Haus verantwortungsvoll diskutieren würde. Nein, die AfD versucht, sich wieder mit einem Antrag als Anwältin der direkten Demokratie zu inszenieren, diesmal auf kommunaler Ebene, während sie zugleich täglich offen und systematisch unsere demokratischen Institutionen angreift. Genau das müssen wir hier klar benennen. (Beifall der SPD, des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der FDP) Liebe Kolleginnen und Kollegen, natürlich sind Bürgerbegehren und Bürgerentscheide wichtige Impulse und wichtige Instrumente. (Zuruf des Abg. Dr. Jan Bollinger, AfD) Sie gehören zu unserer politischen Kultur. Sie ergänzen die repräsentative Demokratie, schaffen Transparenz und ermöglichen Mitsprache. Sie funktionieren aber nur dann, wenn sie Teil eines starken demokratischen Rahmens sind. Der vorliegende Antrag kann jedoch als Einfallstor für Kampagnenpolitik lautstarker Minderheiten missbraucht werden. Wenn genau der gesamte Haushaltsplan für Bürgerbegehren geöffnet wird, ohne Rücksicht auf die komplexe Verantwortung kommunaler Gremien, dann vernachlässigen wir den Kern kommunaler Selbstverwaltung. Haushaltsentscheidungen brauchen Transparenz, Verlässlichkeit, aber auch klare Verantwortlichkeiten. In unseren kommunalen Gremien arbeiten Menschen ehrenamtlich in den Kreistagen, in den Verbandsgemeinderäten, in Ortsgemeinderäten. Sie tun das in ihrer Freizeit, nach der Arbeit, am Abend, an den Wochenenden, und sie tun das aus Überzeugung und mit großem Einsatz. Dieses Engagement ist überhaupt nicht selbstverständlich. Es ist das Fundament unserer lokalen Demokratie. Ohne diese Menschen gäbe es keine funktionale kommunale Selbstverwaltung. Deshalb verdienen sie Respekt und Anerkennung und nicht pauschales Misstrauen und erst recht nicht den Eindruck, ihre Entscheidungen stünden erst einmal unter Vorbehalt. (Abg. Dr. Jan Bollinger, AfD: Ziehen Sie mal den Aluhut aus!) Der Antrag der AfD erweckt jedoch genau diesen Eindruck. Entscheidungen der ehrenamtlichen Gremien müssen grundsätzlich stärker kontrolliert werden, könnte man meinen, statt auf Zusammenarbeit zu setzen. Wir sagen deshalb ganz klar, Bürgerbeteiligung ist wichtig, aber sie muss sinnvoll eingebettet sein, und sie lebt davon, dass Bürgerinnen und Bürger und die gewählten Vertreter miteinander im Dialog sind. Ebenso ist auch klar, Haushalts- und Budgetentscheidungen bleiben Aufgabe der gewählten Gremien. Diese Entscheidungen erfordern Sachkenntnis, Einordnung und Abwägung. Liebe Kolleginnen und Kollegen, wir brauchen keine Belehrungen der AfD über Bürgerbeteiligungen. (Zuruf des Abg. Dr. Jan Bollinger, AfD) Wer sehen will, wo Demokratie täglich gelebt wird, muss nur auf die kommunale Ebene schauen. Tausende Ehrenamtliche in den Räten, Feuerwehren, Vereinen, Initiativen, Elternbeiräten und sozialen Einrichtungen tragen unser Gemeinwesen, und das Tag für Tag. Das ist gelebte Bürgerbeteiligung, und das ist der demokratische Schutzraum, den wir stärken müssen. Die AfD verfolgt ein anderes Ziel. Sie will das Vertrauen in demokratische Institutionen immer wieder untergraben, und unter dem Deckmantel der Beteiligung sollen diesmal kommunale Gremien geschwächt werden. (Abg. Martin Haller, SPD: So ist das!) Das ist keine Stärkung der Demokratie, das ist ihre Aushöhlung. (Beifall der SPD, des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, der FDP sowie des Abg. Dirk Herber, CDU –
Dr. Jan Bollinger AfD
Ihr habt Angst vor der Demokratie!) – Nein. Darum bleibt unsere Haltung eindeutig. Wir lassen es nicht zu, dass diejenigen, die die Demokratie verachten, die Demokratie für ihre Zwecke missbrauchen. Wir brauchen eine verantwortungsvolle Weiterentwicklung und keine populistische Vereinfachung. Wir brauchen Respekt statt Verachtung, und wir brauchen Menschen, die sich in den Räten, in unseren Kommunen, in Vereinen, im Ehrenamt starkmachen. Für all das steht die demokratische Mehrheit in diesem Haus. Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall der SPD und des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN –
Dr. Jan Bollinger AfD
Ihr habt Angst vor den Bürgern!)
Matthias Lammert
Nächster Redner ist für die CDU-Fraktion Abgeordneter Dirk Herber.
Dirk Herber CDU
Sehr geehrter Herr Präsident, liebe Kolleginnen, liebe Kollegen! Ich sage es direkt zu Beginn: Die CDU-Fraktion bekennt sich zu einer lebendigen Demokratie, und zwar auf Basis repräsentativer Strukturen. Das Parlament ist das Hauptorgan, dem die Wähler ihr Vertrauen schenken. Da kann eine direkte Beteiligung sicher immer nur ergänzend sein. Sie darf aber nicht den Kern der Demokratie ersetzen. Die reine Volksabstimmung ignoriert den Grundsatz der repräsentativen Demokratie, nämlich dass Entscheidungen gegenüber den Betroffenen verantwortet werden müssen. Das heißt im Umkehrschluss nichts anderes, als dass direktdemokratisch getroffene Entscheidungen von niemandem verantwortet werden. Genau da liegt der wesentliche Unterschied. Die gewählten Räte und Ausschüsse tragen Verantwortung und müssen ihre Entscheidung immer und jederzeit rechtfertigen können. Entscheidungen, über die direkt abgestimmt wird, entziehen sich dieser Rechenschaft, und das ist riskant. Direkte Demokratie ist also immer ein Instrument, aber kein Selbstzweck, wie Sie es beschreiben. Sie muss verantwortungsvoll – da gebe ich dem Kollegen recht; der hat es schon erwähnt – in unser System eingebunden werden. Genau das ist der fundamentale Fehler dieses Antrags. Er will nicht integrieren, sondern er will aufbrechen. Er will nicht beleben, sondern bis zur Verantwortungslosigkeit vereinfachen. Wir können uns gern die zentralen Punkte Ihres Antrags anschauen. Erstens, der kommunale Haushalt: Bürgerbegehren über Haushaltspläne ermöglichen. Das klingt nach mehr Mitsprache. In Wahrheit ist es aber ein Angriff auf das Herzstück, die kommunale Selbstverwaltung und die parlamentarische Verantwortung. (Beifall der CDU, der SPD und des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Wir wissen es. Die kommunalen Entscheidungsträger wissen es. Ein Haushalt ist kein einfacher Beschluss. Es ist ein komplexes Gesamtwerk, ein ausgehandelter Kompromiss zwischen unzähligen Pflichtaufgaben, Investitionen und sozialen Verpflichtungen. Ein Bürgerbegehren kann sich also immer nur einzelne isolierte Posten herauspicken – schafft die Hundesteuer ab, streicht die Mittel für das Kulturfestival. Was aber bedeutet das für den Gesamthaushalt? Welche Konsequenzen hat es an anderer Stelle? Diese systemische Verantwortung kann und wird ein punktuelles Begehren nie tragen können. Es entmündigt die gewählten Gremien, die das Ganze im Blick behalten müssen, und die Haushaltshoheit des Rats ist kein lästiges Hindernis. Sie ist ein demokratischer Schutzschild gegen kurzfristige Stimmungen. Zweitens, die Bauleitplanung: Ja, die Entscheidung über die Einleitung eines Verfahrens für Bürgerbegehren zu öffnen, klingt auf den ersten Blick moderat, aber auch hier verkennen Sie die Realität. Die Einleitung ist keine neutrale Formalie, sie ist bereits eine wesentliche politische Weichenstellung, die erhebliche Erwartungen und Investitionen auslöst. Ein Bürgerbegehren auf dieser Stufe würde Planungsprozesse nur von vornherein politisch überfrachten und lähmen. Wir haben bereits umfangreiche, gesetzlich verankerte Beteiligungsmöglichkeiten im Planungsverfahren selbst, von der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung bis hin zur Auslegung. Das durch ein vorgeschaltetes Plebiszit zu unterlaufen, wird am Ende nur zu Verzögerung und verunsicherten Bürgern führen. Drittens, die Digitalisierung: Hier zeigt der Antrag tatsächlich sein wahres Gesicht. Er verpackt ein eigentlich unterstützenswertes technisches Modernisierungsvorhaben, nämlich die digitale Einreichung und Signatur, in einen radikalen inhaltlichen Rahmen. Sie wollen uns die Digitalisierung als Trojanisches Pferd für eine Aushöhlung der kommunalen Ordnung verkaufen. Das werden wir nicht zulassen. (Heiterkeit des Abg. Damian Lohr, AfD) Natürlich müssen wir über digitale Verfahren nachdenken, aber das braucht sorgfältige Prüfung, Datenschutz, Sicherheit, Gleichbehandlung aller Bürger, nämlich auch derer, die nicht digitalaffin sind. Das sind keine Nebensächlichkeiten, das sind Grundlagen unseres Rechtsstaats. Diese Debatte können wir gerne führen, aber eigenständig und seriös und nicht als Anhängsel eines AfD-Wahlkampfprojekts. Ihr Antrag unterstellt, dass mehr direkte Entscheidungen automatisch mehr Demokratie bedeuten, aber das ist ein gefährlicher Trugschluss. Demokratie lebt von der Diskussion, von Abwägungen, von Kompromissen, und ja, sie lebt auch von der Autorität und der Verantwortung gewählter Vertreter. Sie wollen diese Verantwortung vermischen. Sie wollen das Ringen um die beste Gesamtlösung durch einfache Ja-Nein-Fragen zu komplexen Themen ersetzen. Das ist keine Stärkung der Demokratie. Sie wollen Demokratie bis zur Unkenntlichkeit vereinfachen. (Beifall der CDU, bei der SPD sowie der Abg. Jutta BlatzheimRoegler, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Wir wollen eine lebendige, bürgernahe Demokratie, und wir setzen auf starke Bürgerforen, die es schon gibt, auf frühe und ernsthafte Beteiligung in Planungsprozessen, auf unsere transparenten Räte und auf unsere fähigen Bürgermeisterinnen und Bürgermeister. Deshalb lehnen wir Ihren Antrag ab. (Beifall der CDU, bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und vereinzelt bei der SPD)
Matthias Lammert
Zu einer Kurzintervention erteile ich Abgeordnetem Dr. Bollinger das Wort.
Dr. Jan Bollinger AfD
Vielen Dank, Herr Präsident. – Herr Kollege Herber, Rheinland-Pfalz ist, was direkte Demokratie auf der kommunalen Ebene betrifft, ein Schlusslicht. In den meisten anderen Bundesländern sind Bürgerentscheide, Bürgerbegehren zur Bauleitplanung, auch zu finanziellen Fragen möglich. Dort ist nicht das große Chaos ausgebrochen oder gar die Demokratie ausgehöhlt worden. Im Gegenteil, die Ausarbeitung des Vereins Mehr Demokratie e. V. zeigt, dass dort, wo die Bürger auch die Möglichkeit haben, zu Finanzfragen durch Bürgerbegehren und Bürgerentscheide Einfluss zu nehmen, grundsätzlich die Lage finanziell eine bessere ist. Bei der Bauleitplanung verhält es sich ähnlich. Auch dort ist es möglich, und auch dort ist es nicht zu einem Chaos, zu einer Instrumentalisierung gekommen. Ich halte fest, direkte Demokratie trägt zu einer höheren Qualität der Entscheidungen vor Ort bei und wird die repräsentative Demokratie, wie es auch auf Landesebene gewesen wäre, in keiner Weise kompromittieren, sondern wird sie verstärken. Das sind zwei Seiten einer Medaille. Ich bedauere es, dass Sie da offensichtlich sogar der auch von der CDU getragenen Enquete-Kommission zur Bürgerbeteiligung aus der vorletzten Wahlperiode misstrauen; denn auch diese hat die Möglichkeit der direkten Demokratie bei Bauleitplanungen und entsprechenden Vorhaben empfohlen. Vielen Dank. (Beifall der AfD)
Matthias Lammert
Zur Erwiderung erteile ich Abgeordnetem Dirk Herber das Wort.
Dirk Herber CDU
Vielen Dank, Herr Präsident. – Herr Dr. Bollinger, der Einzige, dem ich misstraue, sind tatsächlich Sie, und sonst niemand. (Abg. Martin Haller, SPD: Das ist schon mal gut!) Das auch zu Recht, weil Sie sich hier hinstellen und immer alles mit vereinfachten Botschaften ausstatten. Komplexe Lösungen denken Sie gar nicht an. Sie wollen immer nur die komplexen Probleme mit einer einfachen Lösung, mit einem Schlagwort irgendwie ausformuliert sehen. Das bringt uns an dieser Stelle überhaupt nicht weiter. Deswegen habe ich Ihnen wirklich – ich habe mich mit Ihrem Antrag beschäftigt, (Abg. Dr. Jan Bollinger, AfD: Das haben Sie offensichtlich nicht!) ich habe ihn nicht pauschal abgelehnt – genau diese Eckpunkte dargestellt, etwa die Verantwortung, die man für Entscheidungen trägt. Wir, die wir alle hier sitzen und auch in kommunalen Räten aktiv sind, müssen tagtäglich unsere Verantwortung tragen. Wenn wir einen Haushalt beschließen, wenn wir in eine Bauleitplanung gehen, müssen wir auf der Straße rechtfertigen, wie wir zu unseren Abstimmungen gekommen sind. Genau das haben wir nicht mehr, wenn wir an tiefen Stellen Bürgerbeteiligungen einfügen, die dann eine namenlose Abstimmung bedeuten, und wir zu einem Ergebnis kommen, das keiner mehr verantworten muss. Wenn Ergebnisse da sind, die keiner mehr verantworten muss, stehen wir irgendwann da und denken, (Zuruf des Abg. Damian Lohr, AfD) oh, so habe ich es aber nicht gewollt, weil ich nämlich nicht sonntagsmorgens für den Bürgerentscheid aufgestanden bin, sondern weil ich in meinem Bett gelegen und was weiß ich was gemacht habe. Dann kann ich nicht zu einer Entscheidung kommen, die ein tragfähiges System, eine tragfähige Demokratie, einen tragfähigen Staat zustande bringt, sondern dann komme ich in Verhältnisse, die Sie sich wünschen: Chaos, Unordnung und keine Gemeinschaft mehr. (Abg. Dr. Jan Bollinger, AfD: Die haben Sie geschaffen!) Das wollen wir nicht. (Beifall der CDU, bei der SPD, bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei der FDP)
Matthias Lammert
Liebe Kolleginnen und Kollegen, wir fahren in der Rednerfolge fort, und ich darf für die Gruppe FREIE WÄHLER Abgeordneter Lisa-Marie Jeckel das Wort erteilen. Abg. Lisa-Marie Jeckel, Gruppe FREIE WÄHLER: Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren! Für uns FREIE WÄHLER ist „Mehr direkte Demokratie wagen“ keine Floskel, sondern ein Grundprinzip unserer politischen Haltung. Bürger sollen nicht nur Zuschauer sein, sondern aktiv mitgestalten können. Gerade auf kommunaler Ebene, dort, wo Menschen unmittelbar von politischen Entscheidungen betroffen sind, brauchen wir starke und funktionierende Beteiligungsinstrumente. Wir setzen uns seit Jahren dafür ein, dass Bürgerbegehren und Bürgerentscheide in Rheinland-Pfalz leichter durchgeführt werden können. Wir wollen niedrigere, aber verantwortungsvolle Quoren, klare Verfahren, die niemanden überfordern, Transparenz, damit Bürgerinnen und Bürger echte Entscheidungsgrundlagen haben, und moderne, aber praxistaugliche Digitalisierung, die den Kommunen hilft, statt sie zu überlasten. Direkte Demokratie darf dabei nicht gegen die repräsentative Demokratie ausgespielt werden, sondern muss sie ergänzen. Sie braucht Regeln, die Beteiligung ermöglichen, aber zugleich Verlässlichkeit, Haushaltsklarheit und rechtliche Sicherheit garantieren; denn Bürgerbeteiligung funktioniert nur dann, wenn sie zu guten Entscheidungen führt, nicht zu Chaos, Überforderung oder unlösbaren Konflikten in den Kommunen. Vor diesem Hintergrund schauen wir auf den Antrag der AfD. Ja, wir sehen, dass in diesem Antrag einzelne Kritikpunkte aus früheren Debatten aufgegriffen wurden, insbesondere beim Thema Digitalisierung. Dass Bürgerbegehren künftig auch digital eingereicht werden sollen, klingt modern und fortschrittlich. Grundsätzlich unterstützen wir eine seriöse Digitalisierung der Bürgerbeteiligung. Meine Damen und Herren, ein modernes Schlagwort macht aber noch kein funktionierendes Konzept. Die AfD bleibt jede praktische, finanzielle und rechtliche Umsetzung schuldig. Hinzu kommen weitere Punkte im Antrag, die wir entschieden ablehnen: die Öffnung von Bürgerbegehren für kommunale Haushaltspläne und die Einbindung bauplanungsrechtlicher Verfahren in Bürgerentscheide. Beides gefährdet die kommunale Stabilität und widerspricht geltenden Rechtsgrundlagen. Damit würde direkte Demokratie nicht gestärkt, sondern in Bereiche gedrängt, in denen sie Sachzwänge, rechtliche Vorgaben und Pflichtaufgaben überlagert. Genau das wollen wir vermeiden. Wir FREIE WÄHLER sagen klar: Wir wollen mehr direkte Demokratie, aber richtig, machbar und verlässlich. Wir wollen Bürger stärken, nicht kommunale Strukturen destabilisieren. Wir wollen Beteiligung ermöglichen, nicht neue Konflikte schaffen. Der AfD-Antrag erfüllt diese Ansprüche nicht. Er ist unausgewogen, in zentralen Punkten unrealistisch und gefährdet mehr, als er verbessert. Darum lehnen wir ihn ab. Die FREIEN WÄHLER bleiben aber dabei: Wir werden weiter an Lösungen arbeiten, die Bürgerbeteiligung wirklich stärken, verantwortungsvoll, verfassungskonform und im Sinne unserer Kommunen. Vielen Dank. (Beifall der Gruppe FREIE WÄHLER)
Matthias Lammert
Für die Landesregierung erteile ich Staatsminister Michael Ebling das Wort.
Michael Ebling
Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Die AfD stellt einen Antrag, sie will sich mit der Demokratie beschäftigen, und dann heißt es wie immer: Achtung an der Bahnsteigkante! (Abg. Michael Hüttner, SPD: So ist es!) Wir hatten vorhin schon einen Antrag. Da ging es darum, unbescholtene Sportvereine oder Freiwillige Feuerwehren in ein Register zu pressen, wenn sie sich irgendwie in den politischen Diskurs einbringen. Jetzt reden wir über die kommunalen Mandatsträgerinnen und Mandatsträger in diesem Land. 30.000 Mandate hat Rheinland-Pfalz auf der kommunalen Ebene. Das macht dieses Land stark. Das hält dieses Land zusammen. Hier jetzt wieder einmal mit einem subtilen Vorschlag anzusetzen und zu sagen, wir schieben sie doch besser in die Einbahnstraße, diese engagierten Bürgerinnen und Bürger, die sich teilweise seit Jahrzehnten um ihren Ort Gedanken machen, die Ideen entwickeln, die Verantwortung übernehmen, die auch Gesicht und Rückgrat zeigen, wenn es darum geht, dass es auch mal Kritik an solchen Entscheidungen gibt – – – Das alles soll keine Rolle mehr spielen in den Augen der AfD. Weg damit. Wir bringen einfach die direkten Elemente ins Spiel, und am Ende – Abgeordneter Herber, Sie haben es auf den Punkt gebracht – organisieren wir die Verantwortungslosigkeit. Genau das kann an dieser Stelle wirklich kein guter Weg sein. Es ist auch kein guter Weg bei einer vertieften fachlichen Betrachtung. Da bin ich Abgeordnetem Jenssen ausdrücklich dankbar; denn dieses Haus hat sich in einer Enquete-Kommission genau mit diesen Fragen auseinandergesetzt, hat engagiert diskutiert, ob und an welchen Stellen man mehr oder weniger direktdemokratische Elemente stärkt. Genau das ist auch passiert. Wir haben in der Gemeindeordnung sowohl über Bürgerbeteiligungsverfahren als auch über Beteiligungsverfahren, wenn es um die Haushaltsaufstellung geht, noch einmal ganz bewusst Stellschrauben verändert, um mehr Meinungen und Expertinnen- und Expertenwissen hinein zu holen, Fristen nach vorne zu ziehen und Beteiligungsmöglichkeiten zu eröffnen. Gleichzeitig hat sich der Gesetzgeber aber auch dafür entschieden, dass das Haushaltssatzungsrecht nicht zum dispositiven Recht wird, das dann immer wieder, gegebenenfalls durch bewusst angelegte Prozesse, infrage gestellt werden kann. Wir sind in einer Zeit, in der wir für jede öffentliche Investition in unsere Infrastruktur dankbar sind. Wir stärken diese öffentlichen Investitionen in Infrastruktur, und gleichzeitig redet man etwa dann einem Element das Wort, das genau die Umsetzung von Investitionen ausbremst, weil plötzlich jedes durch Satzung entschiedene Recht eines Gemeinderats mit der schwebenden Unwirksamkeit versehen wird, weil es noch mal zu einem Entscheid über Bürgerinnen und Bürger kommen könnte. Genau das ist etwas, was am Ende nicht Demokratie stärkt, sondern letztendlich die Wirksamkeit demokratischer Entscheidungen bremst und am Ende nur zu einem beiträgt, nämlich dazu, dass Menschen in diesem Land weniger Interesse haben, auch mit Verantwortung und engagiert in ihrer Gemeinde zu arbeiten. Das Gegenteil wollen wir erreichen. Wir wollen die stärken, die Verantwortung übernehmen. Wir wollen die stärken, die in demokratischen Prozessen, in den Gemeinderäten eine gute und wirksame Arbeit tun. Deshalb ist dieser Antrag nicht zielführend. Er ist nicht demokratiestärkend, sondern er setzt dort an, wo sich Demokratie bewähren muss, nämlich wenn es um Verlässlichkeit und Planbarkeit für die Bürgerinnen und Bürger geht. Deshalb bin ich davon überzeugt, es ist gut, wenn dieser Antrag heute abgelehnt wird. (Beifall der SPD, des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, der FDP und bei der CDU –
Matthias Lammert
Zu einer Kurzintervention erteile ich Abgeordnetem Dr. Bollinger das Wort.
Dr. Jan Bollinger AfD
Vielen Dank, Herr Vorsitzender. – Herr Ebling, glücklicherweise hatten die Väter und Mütter unserer Verfassung mehr Vertrauen in unsere Bürger, als Sie das haben. In Artikel 107 unserer Landesverfassung wird nämlich bei der Gesetzgebung zuerst der Volksentscheid und dann der Landtag genannt. Insofern haben unsere Verfassungsväter ganz klar ein starkes direktdemokratisches Element gesehen. Dafür wurde eine Enquete-Kommission im Landtag durchgeführt. Sie haben die eben auch erwähnt. Sie waren damals aber auch noch nicht im Landtag und haben deshalb offensichtlich auch nicht nachgeschaut, dass in dieser Enquete-Kommission gerade das, was Sie eben negativ angesprochen haben, nämlich die Öffnung der Bauleitplanung für Bürgerentscheide, explizit auch von dieser Enquete-Kommission des Landtags Rheinland-Pfalz, damals auch von der SPD-Fraktion mitgetragen, aufgegriffen worden ist. Ich möchte noch einmal, gerade auch vor dem Hintergrund des großen Vertrauens unserer Verfassungsväter in die direkte Demokratie und in unsere Bürger, darauf hinweisen, dass eine Stärkung der Demokratie nicht zwingend eine Schwächung der kommunalen Repräsentanten ist. Das sind zwei Säulen, auf denen die Demokratie gut und sicher stehen kann. Die Bürger möchten beteiligt werden. Im kürzlich erhobenen RheinlandPfalz-Monitor haben mehr als drei Viertel der Bürger unseres Landes den Wunsch geäußert, stärker direkt beteiligt zu werden, zum Beispiel über Volksentscheide und Bürgerentscheide. Diese Bürger nehmen hoffentlich zur Kenntnis, dass Sie, die SPD, die Landesregierung, nicht das Vertrauen in die Bürger haben, diese Mitbestimmung auch verantwortungsvoll wahrzunehmen. Sie haben Angst vor den Bürgern, und am 22. März werden Sie sehen, dass Sie damit recht hatten. Vielen Dank. (Beifall der AfD)
Matthias Lammert
Zur Erwiderung spricht Staatsminister Ebling.
Michael Ebling
Abseits von Ihrem Wahlkampfgeplänkel, Herr Abgeordneter, nehme ich mit Respekt zur Kenntnis, dass Sie immerhin einige Auszüge aus der Landesverfassung als Grundlage betrachten. (Abg. Michael Hüttner, SPD: Gelesen haben!) Es würde mich freuen, wenn sich Ihre Partei, die in großer Konkurrenz zu den Demokratie- und Menschenrechtsprinzipien unserer Verfassung steht – das ist höchstrichterlich so entschieden –, öfter zur Verfassung bekennen würde. (Beifall bei der SPD, bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei der FDP)
Matthias Lammert
Liebe Kolleginnen und Kollegen, es liegen keine weiteren Wortmeldungen vor. Wir kommen zur Abstimmung. Wer dem Antrag der Fraktion der AfD – Drucksache 18/13630 – zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen! – Gegenstimmen? – Enthaltungen? – Der Antrag ist mit den Stimmen der SPD, der CDU, des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, der FDP und der Gruppe FREIE WÄHLER gegen die Stimmen der AfD abgelehnt. Wir kommen zu Punkt 33 der Tagesordnung: Bürger entlasten – Autowaschverbot an Sonntagen aufheben Antrag der Gruppe FREIE WÄHLER – Entschließung – – Drucksache 18/13597 – Wir haben eine Grundredezeit von 5 Minuten. Die Gruppe FREIE WÄHLER hat 3 Minuten, und es spricht zur Begründung des Antrags Abgeordneter Stephan Wefelscheid. Abg. Stephan Wefelscheid, Gruppe FREIE WÄHLER: Sehr geehrter Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Wir haben eben unter TOP 25, dem Gesetz zur Änderung des Ladenöffnungsgesetzes, mit dem ersten zaghaften Schritt die Tür für die Neubetrachtung der bestehenden Sonn- und Feiertagsregelung ein Stück weit geöffnet. Mit unserem Antrag „Bürger entlasten – Autowaschverbot an Sonntagen aufheben“ machen wir den Türspalt für die Handlungsfreiheit unserer Unternehmer sowie Bürgerinnen und Bürger nun ein Stück weiter auf. Meine Damen und Herren, in der Vorberichterstattung war zu lesen, dass unser Antrag bei der Ampelkoalition Gelächter ausgelöst habe. (Abg. Steven Wink, FDP: Was? – Zuruf des Abg. Michael Hüttner, SPD) Nun, Sie mögen es lustig finden, dass sich der Landtag mit dem Autowaschverbot an Sonntagen beschäftigen muss. Ich kann es Ihnen aber auch nicht ersparen. Schließlich hat das Verwaltungsgericht Mainz mit Urteil vom 25. März 2004 klargestellt, dass nur der Landtag darüber beraten und befinden könne. Darin heißt es – ich zitiere mit Erlaubnis des Präsidenten –: „Zu beachten ist […], dass es weder der gesetzesausführenden Verwaltung noch dem Gericht, sondern ausschließlich dem demokratisch legitimierten Gesetzgeber zukommt, einen den jeweils aktuellen Umständen angepassten Normbestand zum Schutze der Sonn- und Feiertage zu schaffen. Normadressat ist in erster Linie der Gesetzgeber. […] Der hier zur Entscheidung berufene Landtag von Rheinland-Pfalz hat den Schutzumfang zu Gunsten des Betriebes von Autowaschanlagen bisher nicht eingeschränkt.“ Das war 2004. In der Entscheidung geht es dann weiter mit der Frage der Öffnung von Videotheken an Sonntagen. Meine Damen und Herren, diese Regelung findet sich tatsächlich in § 4 des Feiertagsgesetzes: „Videotheken dürfen an Sonntagen mit Ausnahme des Ostersonntags und des Pfingstsonntags […] öffnen.“ Stellt sich die Frage: Wo gibt es noch eine Videothek, und wer leiht sich Videofilme aus? Allerdings findet sich diese Ausnahmeregelung im Gesetz. Ganz spannend ist dann auch der Abs. 1 Nr. 1 von § 4: Von den Verboten ausgenommen sind „Tätigkeiten, die nach Bundes- [und] Landesrecht zugelassen sind“. Jetzt wird es tricky. Man verlässt nämlich – wenn man den ganzen Kanon mal analysieren will, was eigentlich erlaubt ist – das Landesrecht und begibt sich dann ins Arbeitszeitgesetz, § 10. Da ist ein ganzer Katalog von Regelungen aufgeführt. Jetzt wird es besonders tricky: In § 13 des Arbeitszeitgesetzes ist eine Ermächtigungsgrundlage für den Landesgesetzgeber, weitere Regelungen zu treffen. Das sind dann die sogenannten Regelungen nach Landesrecht, wie wir sie in § 4 Abs. 1 Nr. 1 finden. Davon hat er auch reichlich Gebrauch gemacht, der Landesgesetzgeber, nämlich mit der Bedarfsgewerbeverordnung. Die Landesregierung hat darin unter anderem so kuriose Sachen befreit wie „im Immobiliengewerbe mit der Begleitung und Beratung der Kundschaft bei der Besichtigung von Häusern und Wohnungen bis zu vier Stunden“ oder „Musterhaus-Ausstellungen mit gewerblichem Charakter bis zu sechs Stunden“. Ich frage Sie allen Ernstes: Sie fahren ins Industriegebiet, sonntags, schauen sich eine Musterhausausstellung an, aber auf dem Rückweg dürfen Sie dann die Tankstelle nicht benutzen, um dort einen Chip für eine vollautomatisierte Autowaschanlage zu kaufen? Meine Damen und Herren, welchen Sinn sollen diese Regelungen ergeben? Ich komme zum Schluss, weil ich nur 3 Minuten habe. Meine Damen und Herren, wenn wir die Vollautomatisierung für Kioske betreiben, liegt es auf der Hand, dass wir auch vollautomatisierte Waschanlagen zulassen. Geben Sie sich einen Ruck. Heute ist der Tag der Freiheit. Ich habe es heute Morgen schon einmal gesagt. Eröffnen Sie den Kordon, und ermöglichen Sie den Bürgerinnen und Bürgern, dass sie sonntags ihr Auto waschen dürfen. Vielen Dank. (Beifall der Gruppe FREIE WÄHLER)
Matthias Lammert
Für die SPD-Fraktion spricht Abgeordneter Claus Schick. (Abg. Steven Wink, FDP: Jetzt! Komm, Claus!)
Claus-René Schick SPD
Sehr geehrter Herr Landtagspräsident, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Der uns vorliegende Antrag der Gruppe FREIE WÄHLER ist zugegebenermaßen sehr gut aufbereitet und im ersten Aufschlag durchaus ansprechend formuliert. „Bürger entlasten – Autowaschverbot an Sonntagen aufheben“: Beim Durchlesen ist mir schnell deutlich geworden, aus welcher beruflichen Ecke Sie kommen, verehrter Kollege Wefelscheid. So erklärt sich auch die nahezu perfekte juristische Betrachtung des Sachverhalts. Gleichzeitig geben Sie in Ihrem Antrag der Technokratie sehr viel Raum und führen verschiedene Argumente an, warum das Verbot für das Betreiben einer Waschanlage angeblich nicht mehr zeit- und gesellschaftskonform sei. Ich gebe offen zu, nach Gesprächen mit dem Tankstelleninteressenverband könnte man tatsächlich zu der Auffassung gelangen, dass das Waschen von Autos am Sonntag keinen gesellschaftlichen Super-GAU darstellt. (Beifall des Abg. Stephan Wefelscheid, Gruppe FREIE WÄHLER) Ich gehe außerdem davon aus, dass viele von uns hier im Hausebereits Gast beim Tankstelleninteressenverband waren und dort die zahlreichen vermeintlichen Vorteile eines sonntäglichen Autowaschens aufgezeigt bekamen, verbunden mit der These, es sei völlig unschädlich, wenn sonntags frisch gewaschene Autos aus den Waschstraßen rollen. (Abg. Stephan Wefelscheid, Gruppe FREIE WÄHLER: Ist doch gut! Sieht doch gut aus!) Ja, es ist richtig, dass in Tankstellen, die ohnehin sonntags geöffnet haben, bereits Personal anwesend ist, das ohne großen organisatorischen Mehraufwand auch einen Waschgang verkaufen könnte. Sehen wir uns das Thema „Sonntägliches Autowaschen“ aber doch einmal aus einer anderen Perspektive an. Der Schutz des Sonntags ist für die SPD kein Relikt aus vergangener Zeit, sondern ein bewusstes sozialpolitisches Versprechen. Er steht für Arbeitsruhe, für gesellschaftlichen Zusammenhalt und für verlässliche gemeinsame Zeit. Der Sonntag ist im Grundgesetz als Tag der Ruhe und der seelischen Erholung verankert. Dieser Schutz ist ausdrücklich weltanschaulich offen. Er richtet sich nicht nur an religiöse Menschen, sondern an die gesamte Gesellschaft. Gerade in einer immer schnelleren, lauteren und stärker flexibilisierten Welt ist ein gemeinsamer freier Tag wichtiger denn je. Was hier allerdings droht, ist ein schleichender Abbau dieses Schutzes. Nicht mit einem großen Schnitt, sondern in kleinen, scheinbar harmlosen Ausnahmen. Heute die Waschstraße, morgen weiteres Gewerbe, (Abg. Stephan Wefelscheid, Gruppe FREIE WÄHLER: Oder Musterhäuser besuchen! Videotheken!) und übermorgen ist vom geschützten Sonntag kaum noch etwas übrig. Dabei stellt sich eine grundlegende Frage: Warum soll der Schutz von Tankstellen und Waschstraßen höher bewertet werden als der Schutz anderer Gewerbe? Warum sollen ausgerechnet hier neue Ausnahmen geschaffen werden, (Zuruf des Abg. Stephan Wefelscheid, Gruppe FREIE WÄHLER) während Handwerk, Einzelhandel und viele Dienstleistungsbereiche weiterhin zu Recht dem Gebot der Sonntagsruhe unterliegen? (Abg. Stephan Wefelscheid, Gruppe FREIE WÄHLER: Wen stört man denn?) Der Sonntag schafft das, was im Alltag immer seltener wird: einen verlässlichen Raum für Familie, für Ehrenamt, Vereinsleben und soziale Begegnung. Er schafft vor allem eines: eine echte Pause für Beschäftigte, insbesondere für diejenigen, die im Schichtdienst, in der Pflege, im Handel oder in der Gastronomie ohnehin oft an ihrer Belastungsgrenze arbeiten. Hinzu kommt, dass es nicht zu erwarten ist, dass durch eine Sonntagsöffnung auch nur ein einziges Auto mehr gewaschen wird. Die Autowäschen werden lediglich zeitlich von anderen Wochentagen auf den Sonntag verlagert. (Abg. Stephan Wefelscheid, Gruppe FREIE WÄHLER: Ja, da haben die Leute Zeit!) Der gesellschaftliche Nutzen ist gleich null, der Schaden für den Sonntag jedoch real. Wir sollten uns genau überlegen, ob wir diesen gesellschaftlichen Anker für einen rein ökonomischen Mitnahmeeffekt preisgeben wollen; denn eines bleibt klar: Waschstraßen gehören nicht zur Daseinsvorsorge. Sie sind nicht systemrelevant. Sie sind nicht notwendig. Der Sonntag ist nicht verhandelbar, nur weil Technik es theoretisch möglich macht oder ein Verband wirtschaftliche Vorteile sieht. Der Sonntag ist ein sozialer Schutzraum, kein betriebswirtschaftlicher Spielball. Deshalb lehnen wir den Antrag ab. Vielen Dank. (Beifall der SPD, des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der FDP) Außerdem wünsche ich allen noch frohe Weihnachten und guten Rutsch. (Heiterkeit des Abg. Steven Wink, FDP)
Matthias Lammert
Wir fahren in der Redefolge fort. Für die CDU-Fraktion spricht Abgeordneter Dr. Helmut Martin.
Dr. Helmut Martin CDU
Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! Der jetzt zu debattierende Antrag ist in der Begründung zweifellos plausibel. Er fasst auch alle Argumente für die Sonntagsöffnung der Autowaschanlagen nachvollziehbar zusammen, gibt das völlig korrekt wieder, und ich sage ausdrücklich: Diese Argumente muss man ernst nehmen. Die kann man nicht einfach vom Tisch wischen. Ob sie ganz abschließend sind, oder es nicht auch Argumente gibt – eben haben wir vom Kollegen Schick schon das eine oder andere gehört –, die man in eine fundierte Antragsbegründung durchaus auch hätte einbringen können, steht auf einem anderen Blatt. Das will ich hier nur einmal andeuten. (Beifall der CDU sowie des Abg. Dr. Bernhard Braun, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Kollege Wefelscheid hat jetzt schon zum zweiten Mal sozusagen proaktiv den Kontext zu unserem anderen Thema heute, zur Sonntagsöffnung für automatisierte Läden, hergestellt. Ich will noch einmal beleuchten, was er da gesagt hat; denn er hat vorhin angekündigt – für den Fall, dass sein Antrag mit den Autowaschanlagen abgelehnt, die Sonntagsöffnung für die automatisierten Läden aber zugelassen würde –, dass er das gern rechtlich angehen würde. Das zeigt genau, warum wir gut daran tun, jeden einzelnen Schritt, der etwas Grundlegendes ändert – die Sonntagsruhe als Verfassungsgut ist etwas für diese Gesamtgesellschaft Grundlegendes –, dass jeder Schritt, der etwas an einer solchen Grundlegung unserer Gesellschaft ändert, sehr wohl abgewogen werden muss. (Zuruf aus dem Hause: Richtig!) Das nimmt nicht das Ergebnis vorweg. Das zeigt nur: Man muss sich ernsthaft damit auseinandersetzen. Man muss Für und Wider sehr gründlich überlegen; denn man kommt ganz schnell auf eine schiefe Ebene. Sie haben das selbst deutlich gesagt. Wenn ich eine Salamischeibe abschneide, dann kann ich ganz schwer verteidigen, warum die nächste nicht auch abgeschnitten werden muss. Deswegen tun wir gut daran, das sehr gründlich zu besprechen. Ich habe es eben gesagt. Diese Gründlichkeit kann – das wäre auch eine Überforderung – eine solche Antragsbegründung – die natürlich auch immer etwas tendenziös ist, das sehe ich Ihnen nach – gar nicht leisten. Wir meinen aber, dass wir deswegen erst einmal dieses Gesetz – – – Sie haben bewusst einen Antrag, keinen Gesetzentwurf gewählt. Das hätten Sie machen können, dann wäre das auf jeden Fall auch in die Ausschussberatung gegangen. Nein, haben Sie nicht. Sie haben den etwas leichteren Weg gewählt. Wir werden auf jeden Fall wichtige Aspekte, die es bei dem Gesamtbild zu berücksichtigen gilt, im Rahmen der weiteren Beratung des Ladenöffnungsgesetzes im zuständigen Ausschuss beleuchten wollen. Deswegen wäre es verfrüht, jetzt umgekehrt gesprochen, heute Ihrem Antrag zuzustimmen und damit zu sagen, ja, aber bei den automatisierten Läden lehnen wir es ab. Das wäre doch nicht logisch. (Beifall der CDU) Deswegen sagen wir: Wir lehnen Ihren Antrag heute ab und werden uns auf die ausführliche, grundlegende und seriöse Befassung mit der Gesamtproblematik im zuständigen Ausschuss im Kontext des Ladenöffnungsgesetzes konzentrieren. Dann werden wir am Schluss hoffentlich alle ein Stück schlauer sein und wissen, wie wir diese Balance idealerweise hinbekommen. Deswegen lehnen wir heute aber erst einmal ab. Danke schön. (Beifall der CDU)
Matthias Lammert
Nächster Redner ist für die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Abgeordneter Dr. Bernhard Braun.
Dr. Bernhard Braun GRÜNE
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Herr Wefelscheid, es ist schön, dass Sie sich Gedanken um die Zukunft machen, vor allem auch um Ihre Zukunft, was Sie dann ab Mai nächsten Jahres machen werden. Sie können dann in verschiedenen Institutionen juristische Vorträge über das Waschverbot und die Waschstraßen sonntags halten. (Heiterkeit der Abg. Peter Stuhlfauth, AfD, und Patrick Kunz, Gruppe FREIE WÄHLER) Meine Damen und Herren, wir haben hier seriöse Debatten. Natürlich gehört auch das Gesetz des Sonntagswaschverbots zu einer seriösen Debatte. Wenn man aber versucht nachzuvollziehen, wieso Sie genau diesen Punkt aufgreifen, dann hat man ein paar Schwierigkeiten; denn wenn ich es richtig weiß – aber da wissen Sie wahrscheinlich besser Bescheid als ich –, ist es auch verboten, einen Waschsalon sonntags aufzumachen, also seine Wäsche zum Waschsalon zu bringen und dort zu waschen. Das ist prinzipiell auch ohne Personal. Außer es geht etwas kaputt, aber dann wäre es auch gut, wenn in der Waschstraße jemand wäre. Stellen Sie sich vor, Sie sind sonntags in der Waschstraße. Die geht kaputt, und dann sind Sie bis Montag da drin, Herr Wefelscheid. Das wünsche ich Ihnen nicht. (Vereinzelt Heiterkeit bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Zuruf des Abg. Michael Hüttner, SPD) Also muss irgendwo auch Personal sein. Meine Damen und Herren, dann sind wir schon bei dem Punkt. Was mache ich denn sonntags gern? Es ist toll, dass wir in die Kirche gehen können. Wir müssen aber nicht. Es ist toll, dass wir, wenn wir krank sind, zum Arzt oder ins Krankenhaus in die Notaufnahme gehen können. Müssen wir nur dann, wenn wir wirklich müssen. Es ist schön, dass wir andere Dinge machen können. Wir können in die Gastronomie gehen. Wir können fernsehen, wir können uns sogar am Tablet vergnügen usw. Wer dann noch darauf kommt, dass Eltern, die in der Woche tagsüber gemeinsam beide arbeiten müssen, genau den Sonntag brauchen würden – so steht es in Ihrem Antrag –, um dann zusammen in die Waschstraße zu fahren und sich dort zu vergnügen, (Vereinzelt Heiterkeit im Hause) der hat anscheinend sonst nicht viel zu tun im Leben, meine Damen und Herren. (Beifall des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, der SPD und der FDP – Vereinzelt Heiterkeit im Hause) Das ist nicht familienfreundlich. Natürlich ist es auch für Kinder mal ein schönes Erlebnis, im Waschsalon dabei zu sein, wenn man im Auto sitzt. Das habe ich auch schon bei meinen Kindern damals festgestellt. Meine Damen und Herren, aber es ist doch sinnvoll, darüber zu reden, was wir sonntags brauchen. Das haben wir vorher ernsthaft gemacht, indem wir nämlich darüber geredet haben, was eine Grundversorgung ist. Was können Sie machen? Sie können tanken gehen. Ich habe ein E-Auto; ich kann sonntags zum Beispiel laden. Natürlich ist aber nicht neben jeder Ladesäule auch noch irgendein Laden, in dem ich einkaufen kann. Das wäre vielleicht auch einmal eine Idee, zu sagen, auch da machen wir Automaten hin. Also, die Welt ändert sich, wollte ich damit nur sagen. Genau das ist doch Ihre Argumentation. Die Welt ändert sich, und deswegen müssen wir 21 Jahre nach dem Urteil, das Sie zitieren, jetzt irgendwie auch sonntags in die Waschstraße gehen. Meine Damen und Herren, das kann nicht die Motivation sein. Ich habe mir dann noch einmal die Kleine Anfrage von Ihnen angeschaut. Sie haben im April eine Kleine Anfrage gestellt. In der Antwort steht, 2022 gab es eine Petition, und diese Petition, dass Leute tatsächlich sonntags in die Waschstraße wollten, ist von 243 Leuten unterschrieben worden. (Zurufe von der SPD: Oh! So viele!) Ich weiß nicht, was Sie sich gedacht haben. Es reicht nicht. 243 reichen nicht für den nächsten Landtagseinzug. Vielleicht haben Sie sich verkalkuliert, meine Damen und Herren. Das ist auch keine Lobbyarbeit, die Sie machen, sondern es ist einfach nur einmal probiert, wie ich hier einen Vortrag über Gesetzestexte halten kann, und dann versuche ich noch klarzustellen, dass ich hinterher – das haben Sie vorher gesagt – sagen kann, dann verklage ich Euch eben, wenn Ihr es nicht macht. Das war Ihre Ankündigung. Ich halte es in einer demokratischen Diskussion ohnehin für verfehlt, dass sich jemand hier hinstellt und, bevor er den Antrag oder Gesetzentwurf überhaupt einbringt, sagt, ich verklage Euch hinterher, wenn Ihr dem nicht zustimmt. Meine Damen und Herren, ich glaube, da sehen wir, dass Sie das nicht richtig ernst gemeint haben. Das war letztes Mal natürlich Ihr großes Thema im Wahlkampf, sonntags die Waschstraßen aufmachen. Auch die FDP hatte das im Programm stehen. Wir wissen das. Meine Damen und Herren, eine vernünftige Gesellschaft weiß aber, wann sie nicht in die Waschstraße gehen muss, nämlich sonntags. Vielen Dank. (Beifall des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei der SPD – Abg. Stephan Wefelscheid, Gruppe FREIE WÄHLER: Amen!)
Matthias Lammert
Nächster Redner ist für die AfD-Fraktion Abgeordneter Stuhlfauth.
Peter Stuhlfauth AfD
Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren! Wir besprechen den Antrag der FREIEN WÄHLER bezüglich der Aufhebung des Autowaschverbots an Sonntagen. Der Antrag ist juristisch sehr ausführlich begründet, und es gibt gute Gründe, den Betrieb von automatisierten Waschanlagen an Sonn- und Feiertagen endlich zu gestatten; denn erstens brauchen diese Anlagen kein zusätzliches Personal, und man kann auch davon ausgehen, dass normalerweise von ihnen keine Ruhestörung ausgeht, da solche Anlagen sowieso meist in Industrie- oder Gewerbegebieten angesiedelt sind. Aus den genannten Gründen hat die AfD ein Ende des Autowaschverbots bereits in ihr Landtagswahlprogramm aufgenommen. Nun wissen wir allerdings spätestens seit der Kleinen Anfrage des Abgeordneten Wefelscheid, dass wir eine Gesetzesänderung benötigen. Wer in das Feiertagsgesetz hineinschaut, findet schnell heraus, dass wir insbesondere eine Ausweitung des Ausnahmekatalogs in § 4 Abs. 1 dieses Gesetzes brauchen. Dieser Katalog zählt die Ausnahmen zum allgemeinen Verbot, das in § 3 Abs. 2 Feiertagsgesetz geregelt ist, auf. Ich zitiere: „An Sonntagen und gesetzlichen Feiertagen sind alle öffentlich bemerkbaren Tätigkeiten verboten, die die äußere Ruhe beeinträchtigen oder dem Wesen des Sonn- und Feiertages widersprechen.“ (Zuruf von der SPD: Richtig!) – Aber es liegt hier nicht vor. Die FREIEN WÄHLER haben heute leider keinen Gesetzentwurf vorgelegt, aber einen Entschließungsantrag, und der Entschließungsantrag ist inhaltlich richtig und sinnvoll, und wir werden ihm zustimmen. In zehn Jahren stehen überall Automaten, da kann man sich selbst bedienen, gerade aufgrund des Fachkräftemangels. Das kann ich Ihnen heute vorausschauend schon sagen. Wir unterhalten uns noch einmal in zehn Jahren. Vielen Dank. Wir stimmen zu. (Beifall der AfD)
Matthias Lammert
Nächster Redner ist für die FDP-Fraktion deren Fraktionsvorsitzender Steven Wink.
Steven Wink FDP
Verehrter Herr Präsident, verehrte Kolleginnen und Kollegen! Bernhard Braun hat es schon gesagt: Ja, die FDP hatte es im Programm. Das ist richtig. (Beifall des Abg. Stephan Wefelscheid, Gruppe FREIE WÄHLER) Ich stand schon 2018 – wir haben vorhin ein bisschen in der Vergangenheit geschwelgt – an der Tankstelle mit diesem Thema und hatte es damals in die Debatte gebracht. Ich stand an der Tankstelle und habe bei den Umfragen zugeschaut. Ja, es gab eine Mehrheit der Menschen, die mit dem Auto an der Tankstelle waren und gesagt haben, ja, ich würde gerne sonntags die Möglichkeit haben, mein Auto zu waschen. Damit könnte man natürlich einen gewissen Anspruch der Gesellschaft belegen. Ich habe damals gesagt, lassen Sie uns mit der Zeit gehen, die Menschen wollen das, die Menschen wünschen das, es stört niemanden. Ich habe aber ganz schnell festgestellt, dass das allein leider – manchmal leider, vielleicht – in dieser Situation nicht der entscheidende Faktor war. Ich habe damals ganz schnell festgestellt, dass wir die politischen Stakeholder in diesem Bereich brauchen und keine Politik gegen diese oder an diesen vorbei machen dürfen. Es war nämlich der Teil, der nicht gesagt hatte, dass er das möchte. Wir haben heute die eine oder andere Argumentation von denjenigen gehört, die den Sonntag als Tradition sehen, die religiöses und soziales Leben damit verbinden. Die Kirchen hatten damals geäußert, sie hätten Angst um den geschützten Tag des Sonntags. Die Gewerkschaften bangten um freie Tage für die Arbeitnehmer. Ich durfte mir damals sogar vom Bischof ein blaues Auge abholen, öffentlich. (Zurufe aus dem Hause: Oh! Ui, ui, ui!) Der ADAC warnte vor Lärmbelästigung. Das war so. Okay. Dann ging ich ins Gespräch. Das ist alles legitim. (Abg. Stephan Wefelscheid, Gruppe FREIE WÄHLER: Im katholischen Bayern ist es erlaubt!) Deshalb stellt sich aber umso mehr die Frage, wie wir tragfähige Regelungen und Ausgleiche hinbekommen. Wir haben jetzt gesehen, und ich habe es damals gesehen, dass beim Sonntag sehr viel Fingerspitzengefühl dazugehört, wir diese politischen Stakeholder brauchen und es wichtig ist, ins Gespräch zu gehen, um einerseits um individuelle Freiheiten – ganz allgemein betrachtet, nicht nur bei diesem spezifischen Thema –, aber andererseits auch um Traditionen zu kämpfen. Das erfüllt der Antrag in sich nicht. Deshalb sage ich, auch wir sehen da vielleicht einen zeitgemäßen Reformbedarf. Wir unterstützen in der heutigen Zeit aber keinen Antrag, der Politik an wesentlichen Vertretern vorbei macht, gerade in den heutigen Zeiten. (Zuruf aus dem Hause: Sehr gut!) Deshalb können wir gerne debattieren. Wir sind da offen, und bei uns in der Fraktion gab es auch kein Gelächter über verschiedene Ideen. Wir müssen in manchen Bereichen vielleicht auch debattieren. Lassen Sie uns aber individuelle Wünsche, wirtschaftliche Aspekte, Interessen und in diesem Fall den Schutz des Sonntags in der Zukunft klug miteinander verbinden, ob das bei der Ladenöffnung oder allgemein in politischen Debatten ist. Danke schön. (Beifall der FDP, bei der SPD und bei dem BÜNDNIS 9 0/DIE GRÜNEN)
Matthias Lammert
Für die Landesregierung spricht Staatsminister Michael Ebling.
Michael Ebling
Vielen Dank, Herr Präsident. – Meine Damen und Herren Abgeordnete! Ich hatte eigentlich gehofft, dass man nach der Debatte dann endlich davon überzeugt ist, dass nicht noch jemand glaubt, wir würden jetzt gerade wirklich über etwas Wichtiges diskutieren. Ich will den Hinweis noch einmal erneuern. Als es diese openPetition gab – wir haben das dem Abgeordneten Wefelscheid sogar noch einmal als Hinweis genannt, und Abgeordneter Braun hat es erwähnt –, gab es 240 Unterschriften. (Abg. Dr. Bernhard Braun, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: 243!) Das jetzt zu dem Thema zu machen, zu dem es gerade von Ihnen zu machen versucht wurde, nämlich dass irgendwie, wenn wir durch die Lande ziehen, die Menschen dastehen mit Plakaten und uns anrufen, wir mögen doch jetzt endlich bitte eine Initiative ergreifen: Ich finde, das ist schon leicht verzerrend. (Abg. Stephan Wefelscheid, Gruppe FREIE WÄHLER: Das müssen Sie doch mir überlassen, was ich als Parlamentarier einbringe! Das ist doch meine Einschätzung!) Letztendlich lässt es auch andere Debatten in diesem Haus in einem etwas merkwürdigen Licht erscheinen. Deswegen ist es mir wichtig, doch noch einmal klar zu machen: Richtig ist, unsere Bewertung des Sonntags und damit der Einordnung, was Arbeitstage sind, was werktägliches Tun ist, wandelt sich natürlich. Deswegen ist es auch gut, dass wir bei dem Wandel immer auch, wie man vielleicht so schön sagen mag, am Puls der Zeit bleiben. Im Übrigen haben wir gerade an diesem Tag zum Thema Ladenöffnung etwas dazu entschieden und damit gezeigt, dass wir am Puls der Zeit bleiben, zum Beispiel dann, wenn es um Nahversorgung geht, also Versorgung von Menschen mit Lebensmitteln, oder wenn es um wichtige Infrastruktur geht, wie unsere erfolgreichen Bürgerläden, Dorfläden, die dann unter verbesserten Voraussetzungen ihr Angebot aufrechterhalten können. Unter all das kann ich aber weder die automatisierte Autowaschanlage fassen noch habe ich den Eindruck, dass das jetzt irgendwie den Freiheitsgeist berührt, oder anders gesagt, dass das eine Art von graduellem Ausdruck von Freiheit unserer Gesellschaft ist, ob das oder ob das nicht an bestimmten Tagen geöffnet ist. Ich glaube, der Prozess ist tatsächlich etwas komplexer. Wir müssen uns diese Frage im gesellschaftlichen Wandel immer wieder stellen, und wir müssen auch eine Form von Aushandlungsprozess dazu aushalten. Wir brauchen dann aber genau das, was dankenswerterweise Abgeordneter Schick gleich zu Beginn gesagt hat: Dann müssen wir eben darüber sprechen, dass, wenn man Dinge aufbohrt, auch die nächste Frage ansteht. Dann haben wir natürlich auch die Perspektive von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern zu beachten. Ich finde, dann haben wir schon auch unsere Traditionen zu beachten. Das sind Traditionen, die aus der christlichen Tradition heraus genährt werden, aber auch jenseits dessen einfach von der Frage her zu beleuchten sind: Wie wollen wir unser Zusammenleben organisieren? Oder anders ausgedrückt: Wollen wir wirklich sieben volle wilde Tage? Oder ist es nicht auch ein kultureller Standard, gut für Mensch, gut für Gesundheit, gut für Gesellschaft, dass es auch Tage mit deutlichen Abstufungen hin zum Ruhigen, weg vom Werktäglichen, weg vom Geschäftigen gibt? Ich finde, das ist schon auch ein hohes kulturelles Gut, und das sagt auch etwas über Errungenschaften unserer Zivilisation aus, dass das bei uns nicht so durchläuft, sondern wir sehr wohl Unterschiede machen können. Um den letzten Problemkreis zumindest anzureißen: Wir haben eine rheinland-pfälzische Landesverfassung, die dem Sonntagsschutz einen sehr hohen Stellenwert beimisst, im Übrigen einen höheren als in anderen Landesverfassungen. Ob das gut oder schlecht ist, will ich an der Stelle gar nicht sagen, geschweige denn möchte ich es beurteilen. Zumindest soll damit aber deutlich gemacht werden, wir schaffen es nicht, dieser Debatte auch nur annähernd gerecht zu werden, wenn man aus der Vielzahl von gesellschaftlichen Veränderungen heraus eine Minifacette sozusagen in den Topf wirft und sagt, daran soll es sich jetzt messen. Das greift dann in der Tat leider viel zu kurz. Trotzdem fand ich die Debatte sehr belebend, weil sie vielleicht genau den Einstieg und den Rahmen setzt, dass wir gründlicher diskutieren sollten, wie wir in Zukunft diese Fragen beleuchten und gegebenenfalls natürlich auch wieder anpassen und verändern. Ich glaube, dafür war das jetzt aber tatsächlich kein gut gewähltes Beispiel. Das Urteil will ich mir doch noch anmaßen. In dem Sinne kann ich gut verstehen, wenn man dem nicht zustimmt. Vielen Dank. (Beifall bei der SPD, bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie der Abg. Cornelia Willius-Senzer, FDP)
Matthias Lammert
Zu einer Kurzintervention erteile ich Abgeordnetem Stephan Wefelscheid das Wort. Abg. Stephan Wefelscheid, Gruppe FREIE WÄHLER: Herr Minister Ebling, bei allem Respekt, auch für Ihre Sicht der Dinge, fi nde ich es aber schon ein starkes Stück, dass Sie einer parlamentarischen Gruppe sozusagen en passant absprechen, eine Einschätzungsprärogative haben zu können, womit sich das Parlament befassen soll oder nicht. Wir sind frei gewählte Abgeordnete. Es ist ein Mandat, das uns das Volk gegeben hat. Wir sind die, die den Bewertungsmaßstab setzen, (Abg. Dr. Bernhard Braun, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Wir haben doch alle darüber geredet!) ob sich ein Parlament mit einem Antrag befassen kann oder nicht. Da ist es völlig egal, ob es einmal eine Petition gab mit 200-irgendwas Leuten, die Sie als Maßstab nehmen. Der Maßstab für unsere Entscheidungsfindung ist, wie wir von der Bevölkerung Aufträge bekommen und wie wir sie wahrnehmen. Wenn wir der Auffassung sind, Herr Minister, dass das ein Thema ist, das wir im Parlament besprechen müssen, dann beantragen wir das auch. Das lassen wir uns nicht nehmen, und wir lassen uns auch nicht einschüchtern. (Beifall der Gruppe FREIE WÄHLER)
Matthias Lammert
Auf die Erwiderung wird verzichtet. Wir kommen zur Abstimmung. Es ist beantragt, den Antrag an den Ausschuss für Arbeit, Soziales, Pflege und Transformation zu überweisen, wenn ich das richtig verstanden habe. (Abg. Stephan Wefelscheid, Gruppe FREIE WÄHLER: Ja!) Wer dem Antrag der Gruppe FREIE WÄHLER auf Ausschussüberweisung zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen! – Danke. Die Gegenprobe! – Stimmenthaltungen? – Der Antrag auf Ausschussüberweisung ist mit den Stimmen der SPD, der CDU, des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der FDP gegen die Stimmen der AfD und der Gruppe FREIE WÄHLER abgelehnt. Wir kommen zur Abstimmung über den Antrag in der Sache. Wer dem Antrag der Gruppe FREIE WÄHLER – Drucksache 18/13597 – zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen! – Danke. Die Gegenprobe! – Stimmenthaltungen? – Der Antrag ist mit den Stimmen der SPD, der CDU, des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der FDP gegen die Stimmen der AfD und der Gruppe FREIE WÄHLER abgelehnt. Wir kommen zu Punkt 34 der Tagesordnung: Geschlechtersensible Medizin und Frauengesundheit stärken Antrag der Fraktion der CDU – Drucksache 18/13636 – Wir haben eine Redezeit von 5 Minuten. Die CDU hat zusätzlich 3 Minuten. Zur Begründung des Antrags spricht von der CDU-Fraktion Abgeordnete Karina Wächter.
Karina Wächter CDU
Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren! Der Wissenschaftsjournalist E. C. Hayden hat es einmal auf den Punkt gebracht: „Der typische Schmerzpatient ist über 55 Jahre alt und weiblich. Das typische Forschungsobjekt in der Pharmazie ist jedoch eine acht Wochen alte Maus.“ Dieses Zitat ist überspitzt, beschreibt aber genau das Problem, das wir heute thematisieren möchten. Es geht um die Förderung einer geschlechtersensiblen Medizin und eine bessere Versorgung der Frauengesundheit. Natürlich gibt es nachvollziehbare Gründe dafür, dass bisher vor allem Männer als Forschungsobjekte in der Medizin bevorzugt wurden. Wir müssen aber feststellen, trotz des medizinischen Fortschritts läuft vieles immer noch nach dem Prinzip „One size fits all“, und dabei gilt oft der männliche Körper als Maßstab. (Beifall bei der CDU) Genau das führt dazu, dass Frauen in der Gesundheitsversorgung häufig benachteiligt werden; denn die Realität ist faktisch eine andere. Es gibt zahlreiche gesundheitliche Besonderheiten, die nur oder überwiegend Frauen betreffen, beispielsweise Wechseljahre, Endometriose, Lipödem oder Gebärmutterkrebserkrankungen. Wenn zu diesen Themen nicht gezielt geforscht wird, kommt es zu Fehldiagnosen, verzögerten Diagnosen und falschen Behandlungen, die wiederum unnötige Kosten und Krankheitsausfälle verursachen. Das gilt übrigens auch für Männer, zum Beispiel bei Prostatakrebs oder gynäkologischen Tumoren. Auch bei Erkrankungen, die beide Geschlechter betreffen, zeigen sich aber teils deutlich unterschiedliche Symptome, und zwar oft bei Frauen, beispielsweise bei Essstörungen, Demenz oder Autoimmunerkrankungen. Eines der bekanntesten Beispiele ist der Herzinfarkt. Bei Männern treten meist klassische Brustschmerzen auf. Frauen klagen dagegen häufiger über Übelkeit, Rückenschmerzen oder Atemnot. Wenn man das Wissen darüber hat, ist es kein Problem. Wenn man das aber regelmäßig nicht beachtet und es in der Breite nicht bekannt ist, führt das dazu, dass Herzinfarkte bei Frauen oft spät erkannt und schlechter behandelt werden und Frauen häufiger an Herzinfarkten versterben. Das ist nicht nur ein medizinisches Problem, das ist ein Gerechtigkeitsproblem. Frauen leiden dreimal häufiger unter Nebenwirkungen von Medikamenten, weil Dosierungen nicht auf ihren Körper abgestimmt sind. Auch Symptome werden oft falsch gedeutet oder übersehen. Das führt zu Fehldiagnosen, längeren Krankheitszeiten und letztlich einem Vertrauensverlust in unser Gesundheitssystem. Genau das darf nicht so bleiben. Wir brauchen ein Gesundheitssystem, das die Realität aller Menschen abbildet. Dazu gehört, dass Frauengesundheit richtig anerkannt wird, übrigens auch in Abrechnungssystemen. (Beifall der CDU) Oft werden Symptome, Therapien in den Wechseljahren oder andere frauenspezifische Erkrankungen mangels Abrechnungsziffern behelfsweise als psychische Probleme deklariert, was nicht zuletzt dazu führt, dass damit stigmatisiert wird. Für uns als CDU-Fraktion ist daher klar, wir fordern die verbindliche Verankerung geschlechtersensibler Medizin in Ausbildung und Studium, mehr geschlechtersensible Forschung und bessere Vernetzung bestehender Strukturen, eine stärkere Berücksichtigung frauenspezifischer Erkrankungen im Gesundheitssystem, auch finanziell, und eine verstärkte Sensibilisierung und Präventionsarbeit. Unser Anliegen ist klar, wir wollen die Qualität der medizinischen Versorgung verbessern. Geschlechtersensible Medizin rettet Leben. Sie sorgt für ein Gesundheitssystem, das effizienter, menschlicher und damit gerechter ist. Ich bitte um Ihre Zustimmung; denn geschlechtersensible Medizin ist kein Niceto-have, sie ist eine Notwendigkeit. (Beifall der CDU)
Matthias Lammert
Nächster Redner ist für die SPD-Fraktion Abgeordneter Dr. Oliver Kusch.
Dr. Oliver Kusch SPD
Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, verehrte Gäste! Wir befassen uns heute mit dem Antrag der CDU mit dem Titel „Geschlechtersensible Medizin und Frauengesundheit stärken“. Manchmal haben Frauen Bauchschmerzen, und es ist ein Herzinfarkt. Manchmal haben Mädchen Bauchschmerzen, und es ist eine Endometriose. Krankheiten, die alle Geschlechter betreffen, werden häufig von Frauen anders wahrgenommen und lösen andere Symptome aus als zum Beispiel bei Männern, was am Beispiel des Herzinfarkts sehr gut deutlich wird. Männer haben hier in den meisten Fällen typischerweise Brustschmerzen. So empfinden Frauen häufig andere Symptome als die landläufig bekannten und werden daher immer wieder nicht adäquat behandelt, zum einen, weil dieser Umstand nicht so bekannt ist, zum anderen, weil auch Frauen selbst die Symptome aus diesem Grund falsch deuten und nicht sofort entsprechend aktiv werden. Bestimmte Erkrankungen sind geschlechtsgebunden und können vom anderen Geschlecht nicht empfunden oder erlitten werden. Daher ist es bei einer Erkrankung wie der Endometriose, an der nur das weibliche Geschlecht, aber bereits schon im Kindesalter erkranken kann, so wichtig, dass diesbezüglich eine größere Sensibilisierung in der Bevölkerung geschaffen wird, um schnellstmöglich die Diagnose zu stellen und die Betroffenen eventuell einer Therapie zuzuführen. Ähnliches gilt auch bei Männern, zum Beispiel bei Prostataerkrankungen. Hier liegt das Problem aber häufig in der nicht in Anspruch genommenen Vorsorge. Bei Männern muss diesbezüglich noch mehr Aufklärungsarbeit geleistet werden. Mehrfach wurde in Studien oder Gutachten bestätigt, dass es in diesem Sektor Handlungsbedarf gibt. So zum Beispiel 2021 in einem Gutachten im Auftrag des Bundesgesundheitsministeriums, durchgeführt durch die Charité, für das alle Studiendekane der Humanmedizin zu diesem Thema in Deutschland befragt wurden. Fazit war, Medizinstudierende lernen zu wenig darüber, wie sich das Geschlecht auf Krankheiten und Therapien auswirkt. Die Vermittlung von geschlechtssensiblem Wissen wurde als unzureichend eingestuft. In einzelnen Fächern wie der Kardiologie oder Pharmazie war schon ein Bewusstsein für gendermedizinische Aspekte vorhanden. Im Gesamten wurde deutlich, die strukturelle Integration dieses Umstands in die Curricula des Medizinstudiums war noch nicht ausreichend erfolgt. Die Autoren kamen zu dem Ergebnis: Mehr Lehrstühle für geschlechtsspezifische Medizin müssen geschaffen werden. Das spiegelt die Sicht der SPD-Fraktion wider. Geschlechterspezifische Medizin braucht nicht einzelne plakative Aktionen, sondern wir sollten einen Plan haben, am besten einen nationalen Aktionsplan ähnlich dem in Österreich, damit wir für alle Geschlechter die optimale medizinische Versorgung bereitstellen können und das Versorgungsproblem bei Frauen und das Vorsorgeproblem bei Männern behoben werden. Der Antrag ist zwar ein guter Ansatz, geht uns aber nicht weit genug. Daher lehnen wir diesen Antrag ab und setzen uns weiter für einen Aktionsplan auf nationaler Ebene, der alle einschließt, ein. Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall der SPD, des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der FDP)
Matthias Lammert
Liebe Kolleginnen und Kollegen, bevor wir weitermachen, darf ich einige Gäste bei uns begrüßen, und zwar Mitglieder von Ingelheim aktiv e. V. Herzlich willkommen! (Beifall im Hause) Darüber hinaus Mitglieder der Senioren-Union vom Kreis Neuwied und Heinrich-Haus Neuwied. Auch Ihnen, herzlich willkommen! (Beifall im Hause) Wir fahren in der Rednerfolge fort. Ich darf für die Fraktion BÜNDNIS 9 0/DIE GRÜNEN Abgeordneter Lisett Stuppy das Wort erteilen.
Lisett Stuppy GRÜNE
Sehr geehrter Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Frauengesundheit und geschlechtersensible Medizin retten Leben, und zwar die der Frauen, retten Mütter und ihre Neugeborene, und Frauengesundheit steht auch für die Themen Kinderwunsch, Selbstbestimmung, Resilienz und Leben ohne Schmerzen. Jahrzehntelang wurden Genderaspekte in medizinischer Forschung und Praxis vernachlässigt. Das muss sich auf jeden Fall ändern. Was ist das Problem? Medizinische Studien werden nach wie vor vorwiegend an Männern durchgeführt, weil diese keinen so großen hormonellen Schwankungen unterliegen wie wir Frauen. Genau diese Untersuchungen wären aber essenziell für die medizinische Versorgung der Frauen. Die meisten Dosierungen und Medikamente sind auf einen 80 kg schweren Mann abgestimmt, Größe, Gewicht, Statur, Hormone. Die Medikamente sind also männlich getestet und erforscht. Frauen verarbeiten Schmerzen und Schmerzmittel ganz anders. Stärkere Nebenwirkungen werden erzeugt. Studien sagen sogar, dass Frauen durchschnittlich ein fast doppelt so hohes Risiko für eine schwere Nebenwirkung zeigen können. Das ist nur ein Beispiel für die Notwendigkeit einer geschlechtersensiblen Medizin, eine ganz klare Benachteiligung für uns Frauen und weit weg von Gleichstellung. Genau das führt zum Gender-Data-Gap. Das Wissen über Krankheiten, die vor allem Frauen betreffen, wie Endometriose, ist um ein Vielfaches geringer als bei Krankheiten, an denen Männer leiden. Diagnosen von Krankheiten sind weitestgehend am männlichen Körper orientiert, weshalb Frauen oft später oder falsch diagnostiziert werden. Frauengesundheit spielt vor allem rund um die Geburt von Kindern eine Rolle. In der Geburtshilfe geht es insbesondere um das Wohl der Mütter und ihrer Kinder. Hier erleben wir nach dem Inkrafttreten des Hebammenhilfe-Vertrags eine akute Krise, die die Gesundheit von Frauen und Kindern bedroht. Das ist umso bedenklicher, wenn der amtierende Bundeskanzler nicht einmal von dem Problem gehört hat. Hätte er an dieser Stelle doch mal die Töchter gefragt. (Beifall des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und vereinzelt bei der SPD) Ich finde es super, dass sich die CDU Rheinland-Pfalz des Themas annimmt. Vielen Dank. Davon sollte sich der Bundeskanzler definitiv eine Scheibe abschneiden. Es gibt viele verschiedene Felder und Einsatzgebiete der Gendermedizin. Deshalb freut es mich besonders, dass ich das noch einmal betonen kann: In diesem Jahr haben die Frauen- und Gleichstellungsministerinnen und -minister auf Bundesebene zusammen mit den Gesundheitsministerinnen und -minister einen Beschluss unter dem Titel „Geschlechtersensible Gesundheitsversorgung“ verabschiedet. Darin wird gefordert, Verordnungen und Ausbildungsinhalte um die Aspekte der gendersensiblen Medizin zu erweitern – eine wirklich wichtige Notwendigkeit. Hier möchte ich erwähnen, Frauenministerin Katharina Binz hat sich maßgeblich beteiligt und das unterstützt. Das Ministerium hat bereits 2022, 2023 und 2024 eine Veranstaltungsreihe zu den Themen durchgeführt; Schwerpunkte waren zum Beispiel Frauengesundheit in der Corona-Pandemie, reproduktive und sexuelle Gesundheit oder Endometriose – das Chamäleon der Gynäkologie. Bei vielen Forderungen im Antrag der CDU tut sich bereits etwas. Wir sind aber noch lange nicht am Ziel. Das sage ich ganz bewusst als frauenpolitische Sprecherin. Frauengesundheit braucht eine starke Aufmerksamkeit. Die geben wir ihr. Das machen wir in Rheinland-Pfalz. Vielen Dank. (Beifall des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, bei der SPD und bei der FDP)
Matthias Lammert
Nächster Redner ist für die AfD-Fraktion Abgeordneter Damian Lohr.
Damian Lohr AfD
Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren! Zunächst einmal begrüßen wir, dass wir es bei dem vorliegenden Antrag mit einem Antrag zu tun haben, der die biologischen Unterschiede zwischen den Geschlechtern nicht negiert. Das ist im Jahr 2025 nicht mehr so häufig. Bereits aufgrund dieser biologischen Unterschiede manifestieren sich Erkrankungen bei Männern und Frauen oftmals unterschiedlich. Der vorliegende Antrag führt mit den unterschiedlichen Symptomen bei Herzinfarkten bei Männern und Frauen ein typisches Beispiel an. Molekulare Unterschiede im Hinblick auf Chromosomen oder Hormone beeinflussen bestimmte Krankheitsrisiken, da die molekularen Mechanismen geschlechterspezifisch wirken. Entsprechende Forschung wirkt sich dabei positiv auf Diagnostik und Therapie aus. So wirken Medikamente bei gleicher Dosierung unterschiedlich, da Frauen viele Wirkstoffe aufgrund niedriger Leberaktivität langsamer metabolisieren, was zu höheren Nebenwirkungsrisiken führt. Es ist richtig, das zu berücksichtigen und zu erforschen. Das ist aber für uns weniger eine Frage der Gleichstellung, sondern vielmehr der Weiterentwicklungsprozess der Medizin, der in Forschung und Lehre bereits stattfindet. Sie fordern zum einen die Stärkung von Forschung und Lehre zur geschlechtersensiblen Medizin. Wir als AfD-Fraktion vertrauen fest darauf, dass unsere wissenschaftlichen Verantwortungsträger ihr Augenmerk auf die geschlechtersensible Medizin richten, wenn sie das für nötig befinden, wenn sie entsprechenden Forschungsbedarf sehen. Dass dieses Vertrauen gerechtfertigt ist, gesteht die CDU-Fraktion im ersten Absatz selbst ein. Ich zitiere: „Die Erkenntnis, dass die gesundheitliche Versorgung aller nur dann nachhaltig verbessert wird, wenn die besonderen Bedarfe von Männern und Frauen berücksichtigt werden, hat sich in der Forschung der vergangenen Jahre allgemein durchgesetzt.“ Sie sehen also, die Forschung funktioniert in dieser Hinsicht, auch wenn natürlich noch Optimierungsbedarf besteht. Der pauschalen Art und Weise, wie der Landtag in diesem vorliegenden Antrag aufgefordert wird, Versorgungsdefizite und die Nichtberücksichtigung der geschlechterspezifischen Symptome und damit verbundener Fehldiagnosen sowie eine Schwächung des Vertrauens in die medizinische Versorgung festzustellen, können wir uns so nicht anschließen. Es wurde unter anderem auch Endometriose angesprochen. Da gibt es sicher noch Bedarf, aber ich glaube nicht, dass hierzu ein Antrag im Plenum notwendig ist. Wir vertrauen unseren Wissenschaftlern in diesem Bereich. In den letzten Jahren hat sich da einiges getan. Auch wenn einige wichtige Probleme in diesem Antrag adressiert werden, können wir diesem Antrag nicht zustimmen. Danke schön. (Beifall der AfD)
Matthias Lammert
Nächster Redner ist der Fraktionsvorsitzende der FDP, Steven Wink.
Steven Wink FDP
Verehrter Herr Präsident, verehrte Kolleginnen und Kollegen! Frau Wächter, Sie haben hier ein wichtiges Thema vorgetragen und aufgerufen. Dass die geschlechtersensible Medizin und Frauengesundheit stärker berücksichtigt werden müssen, ist nicht umstritten und völlig richtig. Wir finden auch gut, dass Benachteiligungen in diesem Bereich ins öffentliche Bewusstsein gerückt werden. Bei genauerer Betrachtung aber sind viele Maßnahmen in der Praxis schon angegangen oder liegen nicht in der Regelungskompetenz des Landes, wenn auch leider. Dass wir Frauengesundheit in Forschung, Lehre und der Versorgung berücksichtigen müssen und sollten, ist unumstritten. Frauen stellen die Hälfte der Bevölkerung, gesundheitlich gibt es durch hormonelle Zyklen, Schwangerschaft etc. völlig andere Bedürfnisse. Risiken wie Brustkrebs und hohe Raten an Autoimmunkrankheiten zeigen die Notwendigkeit einer modernen Gesundheitspolitik. Moderne Medizin muss geschlechterspezifische Diagnostik, (Unruhe im Hause – Glocke des Präsidenten) Therapie und Prävention berücksichtigen. Gleiches gilt bei der psychischen Gesundheit oder auch bei Medikation. Dort sehen wir unterschiedliche Nebenwirkungen oder Folgen unterschiedlicher Wirkstoffmengen. Gleichzeitig existiert bereits ein klarer rechtlicher Rahmen. Das SGB verpflichtet die GKV zur zweckmäßigen Versorgung, in der frauenspezifische Aspekte ausdrücklich zu berücksichtigen sind. Regulatorische Vorgaben, die repräsentative klinische Prüfungen verlangen, in denen Frauen ausreichend berücksichtigt sein müssen, gibt es zum Beispiel auch bei den Arzneimitteln. Hier muss natürlich noch mehr geschehen, völlig klar. Es gibt aber auch mehrere Forschungsförderungen zur Frauengesundheit, Initiativen wie „Gesundheit rund um die Geburt“ oder stärkere Aufklärung gerade bei den bereits angesprochenen Herz-Kreislauf-Erkrankungen. In Bezug auf Ausbildungsinhalte ist zu sagen, dass die Gesundheitsministerkonferenz dies bereits an den Bund adressiert hat, sich dieses Thema schon im Bundeskoalitionsvertrag befindet und dort umgesetzt werden muss. Wenngleich das Thema des Antrags extrem wichtig und auch vieles richtig ist und nachgesteuert werden sollte, ignoriert der Antrag aber auch Zuständigkeiten. Forderungen nach mehr Landesgeldern oder dem Eingriff in Vergütungsstrukturen, die Bundesrecht sind und/oder der Selbstverwaltung unterliegen, sind schwierig. Ich möchte ein Thema noch einmal erwähnen, weil es uns ebenfalls wichtig ist. Das ist das Thema der Hebammen. Hier wäre es extrem wichtig, dass die Bundesgesundheitsministerin noch einmal aufruft, appelliert, dass nochmals Verhandlungen im Bereich des Hebammenhilfevertrags stattfinden und nachgesteuert wird und natürlich die Themen des Bundeskoalitionsvertrags in diesem Bereich umgesetzt werden. So können wir auf mehreren politischen Ebenen dieses wichtige Thema voranbringen. Vielen Dank. (Beifall bei der FDP, bei der SPD und bei dem BÜNDNIS 9 0/DIE GRÜNEN)
Matthias Lammert
Zu einer Kurzintervention erteile ich Abgeordneter Karina Wächter das Wort.
Karina Wächter CDU
Sehr geehrter Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! Lieber Herr Wink, ich stelle fest, dass wir bei dem Thema wohl keine Mehrheit bekommen und damit der Antrag abgelehnt werden soll. Gleichzeitig höre ich, dass Sie den Antrag loben, dass es viele Maßnahmen gibt, die schon darauf hinwirken, aber eben nur einzelne Projekte und Initiativen. Es sind Lippenbekenntnisse, aber kein echter Fortschritt. Sie sagen, dass der Antrag nicht weit genug geht, dass man auch die Hebammen aufnehmen soll. Sehr, sehr gern. Das ist genau das, worauf wir abzielen, (Zuruf des Abg. Steven Wink, FDP) Frauengesundheit und geschlechtersensible Medizin zu verstärken. Genau deswegen werbe ich um Zustimmung. Geben Sie sich einen Ruck; denn nur so können wir maßgeblich darauf hinwirken, dass wir unser Gesundheitssystem verbessern. (Beifall der CDU) Schauen wir uns die Punkte konkret an. Was sind unsere Forderungen? Gesundheitsdaten geschlechtersensibler erfassen. Nein, das wird eben bislang nicht getan. Was ist mit der strukturellen Verankerung und einer Verbesserung der Vernetzung in Forschung und in Lehre und Ausbildung? Nein, das haben wir bislang alles nicht. Es gibt einzelne Initiativen, um geschlechtersensibel zu sensibilisieren und Prävention zu stärken, aber auch hier gibt es weiterhin sehr, sehr viel Ausbaubedarf. Sie haben sicherlich recht, die Vergütungsstruktur liegt auf Bundesebene. (Zuruf des Abg. Steven Wink, FDP) Das haben wir auch genau so adressiert. Wir möchten aber mit unserem Antrag darauf hinwirken, dass die Landesregierung hier über den Bundesrat und ihre eigenen Initiativen darauf hinwirkt, (Abg. Josef Winkler, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Macht sie schon!) dass wir mit Gesundheitsministerin Nina Warken, die sich im Übrigen, Frau Stuppy, schon breit auf den Weg gemacht und sich schon mehrfach dazu eindeutig geäußert hat, darauf hinwirken, dass wir unbedingt eine Anpassung auch im Abrechnungsgefüge bekommen. Vielen Dank. (Beifall der CDU)
Matthias Lammert
Zur Erwiderung spricht Abgeordneter Steven Wink.
Steven Wink FDP
Sehr geehrter Herr Präsident! Frau Kollegin Wächter, ich habe nicht gesagt, wir sollen die Hebammen noch aufnehmen. Ich habe an die Bundesgesundheitsministerin appelliert, dass sie die Verhandlungspartner wieder an den Tisch holt, weil sie die Möglichkeit hätte, so viel Druck aufzubauen, dass die Verhandlungspartner wieder an den Tisch kommen, weil das Hebammenthema so wichtig ist, gerade in Bezug auf die Beleghebammen. Da brauchen wir sie. Ich habe auch gesagt, dass es in einem Arzneimittelgesetz diverse regulatorische Vorgaben zur repräsentativen Darstellung von Frauen gibt, aber wir die weiter berücksichtigen müssen. Das macht aber auch nicht das Land. Ich habe ebenfalls gesagt, dass es Forschungsförderung bei Frauengesundheit rund um die Geburt zum Beispiel oder eine stärkere Aufgabe bei HerzKreislauf-Erkrankungen gibt. Wenn Sie auf Ausbildungsinhalte abzielen, dazu habe ich Ihnen auch gesagt, dass dies auf der Gesundheitsministerkonferenz an den Bund adressiert wurde und das im Bundeskoalitionsvertrag steht. Die können wir hier nicht umsetzen, das muss der Bund umsetzen. Das Thema ist wichtig, aber der Antrag ignoriert auch Zuständigkeiten. Es sind Themen enthalten, die wir hier nicht umsetzen können. Das ist das große Problem. Danke. (Beifall der FDP, bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und vereinzelt bei der SPD)
Matthias Lammert
Wir fahren in der Debatte fort. Ich erteile Abgeordneter Lisa-Marie Jeckel von der Gruppe FREIE WÄHLER das Wort. 3 Minuten. Abg. Lisa-Marie Jeckel, Gruppe FREIE WÄHLER: Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren! Geschlechtersensible Medizin ist kein Randthema und kein modischer Begriff, sondern längst ein zentraler Bestandteil moderner Gesundheitsversorgung. Frauen und Männer zeigen unterschiedliche Symptome, unterschiedliche Krankheitsverläufe und oft auch unterschiedliche Reaktionen auf Medikamente. Das wissen die rheinland-pfälzischen Institutionen und auch unsere Universitäten bereits. Wenn diese Unterschiede nicht berücksichtigt werden, führt das zu verzögerten Diagnosen, unnötigem Leid und vermeidbaren Kosten im Gesundheitssystem. Wir FREIE WÄHLER stimmen der CDU in vielen Punkten ausdrücklich zu. Ja, wir brauchen bessere Daten, mehr Bewusstsein und eine bessere Versorgung bei Krankheitsbildern wie Endometriose oder Lipödem. Ja, wir brauchen eine stärkere Aufklärung, damit Herzinfarkte bei Frauen nicht länger übersehen werden und Patientinnen endlich rechtzeitig die Hilfe bekommen, die sie benötigen. Meine Damen und Herren, aber – das ist uns wichtig – der vorliegende Antrag hat auch Schwächen, die wir aus unserer Sicht benennen müssen. Erstens: Der Antrag setzt stark auf neue Strukturen, neue Prüfaufträge, mögliche Kompetenzzentren und zusätzliche Vorgaben in der Ausbildung. Das klingt gut, aber wir alle wissen, dass neue Strukturen im Gesundheitsbereich schnell zu neuer Bürokratie führen, und mehr Bürokratie bedeutet nicht automatisch mehr Versorgung. Zudem, wie bereits erwähnt, gibt es die Aufmerksamkeit, welche der Antrag fördern möchte, in unserem Gesundheitswesen bereits. Wir brauchen weniger Papier und mehr Praxis. Wir brauchen Entlastung für unsere Ärzte, nicht zusätzliche Formulare oder Berichtspflichten. Zweitens: Die Finanzierung bleibt offen. Mehr Zentren, mehr Forschung, mehr Projekte – das klingt ambitioniert, aber wer trägt die Kosten? Welche Maßnahmen haben Priorität? Wie stellen wir sicher, dass nicht wieder Land und Kommunen Aufgaben schultern müssen, die eigentlich bundespolitisch geregelt werden müssten? Drittens: Der Antrag verweist mehrfach auf bessere Lehrinhalte in allen Gesundheitsberufen. Auch das unterstützen wir grundsätzlich, aber wir müssen ehrlich sagen, die Landeskompetenzen sind begrenzt. Ein großer Teil der Berufsordnungen und Ausbildungsinhalte ist durch Bundesrecht geregelt. Wir wollen keine Versprechen, die am Ende nicht erfüllt werden können. Wir stehen für eine Gesundheitspolitik, die nah an der Praxis, nah an den Menschen und vor allem realistisch umsetzbar ist. Wir hätten uns gewünscht, dass der Antrag konkreter aufzeigt, wie vorhandene Strukturen gestärkt werden können, bevor neue geschaffen werden. Wir hätten uns gewünscht, dass kommunale Netzwerke und wohnortnahe Versorgung und nicht verwaltungsintensive Landesprojekte im Mittelpunkt stehen. Deshalb möchte ich zusammenfassen, ja, wir sehen den Bedarf an geschlechtersensibler Medizin. Ja, wir teilen viele der Ziele. Wir sollten mehr tun im Bereich Endometriose und Lipödem, konzentriert und nachhaltig, aber wir sehen auch offene Fragen bei Umsetzung, Zuständigkeit, Kosten und Wirksamkeit, die wir definitiv noch diskutieren sollten. Einer Ausschussüberweisung würden wir zustimmen. In der Form werden wir uns bei diesem Antrag allerdings enthalten. Vielen Dank. (Beifall der Gruppe FREIE WÄHLER)
Matthias Lammert
Für die Landesregierung spricht Staatssekretärin Nicole Steingaß.
Nicole Steingaß
Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Jahrzehntelang gab es in der Medizin nur ein Geschlecht. Das Maß aller Dinge war der Standardmann, circa 1,80 m groß, rund 75 kg schwer, mittleres Alter und untersucht von einem Arzt mit ähnlichen Maßen. In der Medizin, in Forschung und Lehre und auch in vielen anderen Bereichen unserer Gesellschaft wuchs und wächst erfreulicherweise aber die Erkenntnis, es gibt mehr als nur ein Geschlecht, und es braucht passgenaue medizinische Ansätze für jedes dieser Geschlechter: männlich, weiblich oder divers. Aus dieser Erkenntnis musste auch neues Handeln entstehen. Die geschlechtsspezifische Medizin ist, wie alles in der Gesundheitsversorgung, ein Auftrag an alle Akteure. Wir als Land sind beteiligt, natürlich aber auch der Bund und die Organe der Selbstverwaltung. So ist zum Beispiel die Vergütung von Behandlungsleistungen eine Aufgabe der Selbstverwaltung. Jeder Beteiligte muss hier seine Aufgaben kennen und sie erfüllen. Für die Landesregierung gebe ich Ihnen gerne einen kurzen Überblick. Geschlechtersensible Medizin ist für uns kein Nischenthema. Geschlechtersensible Medizin ist der Schlüssel zu einer besseren Medizin für alle Menschen in unserem Land. Beginnen will ich mit der Frage: Warum betrifft uns das eigentlich alle? Ja, wir reden oft über Frauen, weil hier die Defizite am deutlichsten geworden sind. Es ist lebensgefährlich, wenn ein Herzinfarkt bei einer Frau übersehen wird, nur weil sie Übelkeit statt Brustschmerzen hat. Es ist fatal, wenn Medikamente überdosiert werden, weil der weibliche Stoffwechsel anders arbeitet als der männliche, aber – das ist mir auch wichtig zu betonen – geschlechtersensible Medizin rettet auch Männer. Denken wir zum Beispiel an die Depression. Bei Männern äußert sie sich oft nicht in Traurigkeit, sondern durch Wut oder übersteigertes Risikoverhalten. (Vizepräsidentin Kathrin Anklam-Trapp übernimmt den Vorsitz) Das Raster der Medizin war hier oft weiblich, weshalb Männer in diesem Bereich durchs Netz gefallen sind. Eine moderne Medizin ist aber keine Konfektionsware mehr, sondern Maßarbeit, Präzisionsmedizin. Wir schauen nicht mehr nur auf das Geschlecht im Pass, sondern auf den individuellen Menschen, seine Gene und sein bisheriges Leben. Was tun wir konkret? Erstens: Auch wir wollen natürlich die Ausbildung ändern. Deshalb haben wir gemeinsam mit den anderen Ländern den Bund aufgefordert, Studium und Ausbildung um geschlechtersensible Medizin zu erweitern, nicht nur für Ärzte, sondern für alle Gesundheitsberufe, damit die geschlechtersensible Versorgung in der Fläche in allen Bereichen nachhaltig gewährleistet wird. Bereits im Jahr 2021 gab es unter der Leitung von Gastprofessorin Frau Professor Dr. Seeland zum Thema Geschlechtersensible Medizin ein umfangreiches Angebot an Vorlesungen, Wahlpflichtveranstaltungen und Seminaren an der UM. Im Jahr 2022 folgte ein Symposium. Zweitens: Wir schaffen spezialisierte Angebote. Schauen wir auf die Endometriose. Das ist eine schmerzhafte Erkrankung, die oft jahrelang unerkannt bleiben kann. Aber Rheinland-Pfalz ist hier gut aufgestellt. Wir haben mehrere zertifizierte Zentren, die eine umfassende und spezialisierte Betreuung für Patientinnen bieten. Nicht jede Behandlung muss in einem solchen Zentrum erfolgen. Auch in Krankenhäusern, die nicht als Zentrum zertifiziert sind, werden Patientinnen mit Endometriose behandelt. In vielen Fachabteilungen für Gynäkologie bestehen entsprechende Strukturen. Es gibt also in Rheinland-Pfalz einerseits die spezialisierte Versorgung und gute Angebote in der Fläche. Drittens: Wir fördern Frauen in der Wissenschaft. Wer selbst forscht, bestimmt auch die Fragestellungen. Lange haben Männer über Männer geforscht. Mit unserem Programm „Mehr Frauen für die Wissenschaft“ sorgen wir dafür, dass es mehr Professorinnen und Forscherinnen geben wird. Das ändert auch den Blickwinkel der Studien automatisch. Und wie gesagt, heute geht es in der Forschung hin zu individuellen Ansätzen. Dabei wird ein systemmedizinischer Ansatz verfolgt, der den Menschen als ganzheitliches System in den Mittelpunkt stellt und betrachtet. Dabei wird selbstverständlich auch die Rolle des Geschlechts berücksichtigt, unter anderem beim Forschungsprojekt der UM „Gender und Gesundheit“. Letztendlich geht es darum, für jeden Einzelnen in unserer Gesellschaft die individuell beste Prävention, Diagnostik und Therapie anbieten zu können und eben nicht mehr für alle das Gleiche, sowohl bezogen auf den Unterschied im Geschlecht aber auch auf sehr viele weitere Variablen. Viertens: Wir klären auf, vom Long-COVID-Syndrom, das Frauen anders trifft, bis zur Herzgesundheit. Das MFFKI hat in dieser Legislaturperiode dankenswerterweise zahlreiche Informationsveranstaltungen durchgeführt, und das MASTD hat Veranstaltungen über die Volkshochschulen gefördert. Sie sehen, auch in der Landesregierung ist dieses Thema in der Breite angekommen. Meine sehr geehrten Damen und Herren, in Rheinland-Pfalz bewegen wir uns längst weg von der One-size-fits-all-Medizin. Wir sind auf dem Weg hin zu einer Medizin, die Menschen so individuell sieht, wie sie eben sind. (Beifall der SPD, des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei der FDP) Wir sind auf einem sehr guten Weg. In der Uniklinik, in den Arztpraxen und in den Köpfen findet ein Umdenken statt. Wir gehen diesen Weg selbstverständlich weiter, damit der medizinische Maßanzug in Rheinland-Pfalz jedem Menschen passt, ob weiblich, männlich oder divers. Vielen Dank. (Beifall der SPD, des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei der FDP)
Kathrin Anklam-Trapp
Ich frage ins Rund: Liegen noch weitere Wortmeldungen vor? – Das ist nicht der Fall. Mir liegt die Information vor, dass die Abstimmung über den Antrag erfolgen soll. Ist das richtig? (Zuruf des Abg. Marcus Klein, CDU) Dann stimmen wir über den Antrag ab. Wer dem Antrag der Fraktion der CDU – Drucksache 18/13636 – zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen! – Danke. Die Gegenprobe! – Stimmenthaltungen? – Der Antrag ist mit den Stimmen der SPD, des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, der AfD und der FDP gegen die Stimmen der CDU bei Stimmenthaltung der Gruppe FREIE WÄHLER abgelehnt. Meine Damen und Herren, wir kommen zu Punkt 35 der Tagesordnung: Errichtung eines Kinderschutz-Kompetenzzentrums an der Hochschule Koblenz Antrag der Fraktion der CDU – Drucksache 18/13637 – Es wurde eine Grundredezeit von 5 Minuten vereinbart. Die Parlamentarische Gruppe hat 3 Minuten zur Verfügung. Kollege Michael Wäschenbach von der CDU-Fraktion hat das Wort.
Michael Wäschenbach CDU
Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren! Die Bedeutung des Kinderschutzes für uns alle hier im Hause muss ich nicht weiter ausführen. Das haben wir heute Mittag in großer Geschlossenheit getan. Wir sind auf einem guten Weg, aber noch mit deutlichen Handlungsnotwendigkeiten. Es geht um die Praxis im Alltag und die Forschung. Das beantragte neue Kinderschutzkompetenzzentrum an der Hochschule in Koblenz soll die dort bereits vorhandene Kompetenz ausbauen und bündeln. Es soll als Anlaufstelle für alle Belange des Kinderschutzes dienen und damit einen wesentlichen Beitrag zur Sicherheit und zum Wohlergehen von Kindern leisten. Dabei soll das Zentrum eine systemische Perspektive einnehmen. Die von der Regierung geplante Einführung eines Kinderschutzmoduls in Ausbildung und Studium begrüßen wir ausdrücklich. Das ist aber nicht ausreichend, da es hier nur um die zukünftigen Kinderschutzakteure in Schule, Kita und Jugendhilfe und nicht die schon tätigen Personen geht. (Beifall der CDU) Hören Sie jetzt, zu dieser späten Stunde, gut zu, liebe Kolleginnen und Kollegen der Ampelfraktionen. (Vereinzelt Heiterkeit bei der CDU, bei der SPD, bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei der FDP) Im Koalitionsvertrag steht auf Seite 135 unter dem Titel „Kinder und Jugendliche schützen“: „Um das Wissen in der Forschung zu Ursachen, Prävention und Hilfen bzgl. sexualisierter Gewalt breiter verfügbar zu machen, wollen wir als Teil des Pakts auch einen Kompetenzverbund für Kinderschutz an Universitäten und Hochschulen in Rheinland-Pfalz auf den Weg bringen.“ Dieser von Ihnen selbst genannte Kompetenzverbund ist bisher nicht geschaffen und kann nach unserem Antrag an der Hochschule etabliert werden. Damit hätten Sie auch Ihren Koalitionsvertrag an dieser Stelle erfüllt. (Beifall der CDU) Das Konzept und das Vorhaben aus unserem Antrag kommen also nicht von ungefähr. Hier im Landtag hat am 9. April 2025 in einer Veranstaltung der Bürgerbeauftragten und deren Ombudsstelle in der Kinder- und Jugendhilfe Frau Professor Dr. Kathinka Beckmann bemerkenswerte und aufhorchen lassende, ja sogar teilweise erschreckende Feststellungen getroffen, die im Sinne des Kindeswohls unbedingt abzuarbeiten sind. Wir haben dann dank dieser Impulse – ja schon beinahe Mahnungen – die Hochschule besucht und uns das Konzept zur Verbesserung des Kinderschutzes vorstellen lassen. Wir danken der Hochschule, insbesondere dem Präsidenten Professor Dr. Karl Stoffel und Frau Professor Dr. Beckmann, für diesen kompetenten Ansatz und das Lösungsmodell eines Kinderschutzkompetenzzentrums für Rheinland-Pfalz. Wir sollten ein solches Kompetenzzentrum an der Hochschule Koblenz errichten. Räumlich kann das Zentrum nahe dem bekannten Institut für Bildung, Erziehung und Betreuung in der Kindheit, IBEB, angesiedelt werden, um Synergien nutzen zu können. Unter dem Dach des Kompetenzzentrums sollen folgende fünf Schwerpunkte zusammenlaufen: Fort- und Weiterbildung, zum Beispiel für Richterinnen und Richter, Beratung und Begleitung von Fachkräften, Beratung von Kindern und Jugendlichen auch in der 24/7-Onlinehilfe, die Forschung und die Politikberatung. Liebe Kolleginnen und Kollegen, liebe Kinderschutzpolitiker, lassen Sie uns dieses Thema im Familienausschuss und mitberatend im Wissenschaftsausschuss weiter beraten. RLP soll schließlich immer führend und an der Spitze der Länder sein. Mit diesem Kinderschutzkompetenzzentrum wäre ein Leuchtturm im Sinne der Kinder geschaffen und eine Absicht aus Ihrem Koalitionsvertrag umgesetzt. (Beifall der CDU) Es gäbe für Sie dann auch einen weiteren Grund zum Jubeln. Stimmen Sie unserem Antrag bitte zu. Vielen Dank. (Beifall der CDU)
Kathrin Anklam-Trapp
Der nächste Redner ist für die SPD-Fraktion Kollege Michael Simon.
Michael Simon SPD
Sehr geehrte Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen, liebe Kollegen! Wir beraten heute den Antrag der CDU-Fraktion zur Einrichtung eines Kompetenzzentrums für den Kinderschutz an der Hochschule Koblenz. Dass wir über das Thema Kinderschutz sprechen und zum Glück nicht das erste Mal, sondern wie ich vorhin schon gesagt habe, in dieser Wahlperiode schon häufiger, ist gut so; denn seine Bedeutung ist für uns alle als Verantwortungsgemeinschaft ganz zentral und steht außer Frage. Ich glaube, Ihr Antrag, liebe Kolleginnen und Kollegen der CDU, lieber Kollege Wäschenbach, ist mehr als gut gemeint, aber er ist vor allen Dingen gut gemeint. Das will ich gar nicht bestreiten. Auch die vertiefte fachpolitische Debatte darüber lohnt sich ohne Frage. Dennoch reicht das nicht aus, und mit Verlaub, Sie werfen jetzt, drei Monate vor einer Landtagswahl, ein Kompetenzzentrum Kinderschutz einfach mal so in die Debatte. So lohnend das ist – wir müssen auch darüber sprechen, ich bin auch offen dafür; denn Kompetenzen im Kinderschutz zu bündeln, auch wissenschaftlich fundiert, kann nicht falsch sein –, aber Schnellschüsse führen an der Stelle nicht weiter, glaube ich. Viel wichtiger ist in der Substanz der Kinderschutzpolitik die institutionenübergreifende, fachlich fundierte Verankerung des Schutzes von Kindern vor Gewalt, sei sie körperlich, seelisch, psychisch, sexuell oder in der digitalen Welt. Kinder müssen gut aufwachsen. Es braucht Prävention, Intervention sowie die konsequente strafrechtliche Verfolgung der Täterinnen und Täter. Ebenso entscheidend sind aber Hilfen und Unterstützungsstrukturen, die traumatische Erfahrungen bearbeiten können und Traumatabewältigung für die betroffenen Kinder und Jugendlichen gut zugänglich machen. Zudem brauchen wir eine Verzahnung von sozialer Arbeit, Erziehungswissenschaft, Psychologie, Medizin, Rechtswissenschaft, Kinderschutzdiensten sowie Polizei und Justiz. Darum geht es uns als SPD-Landtagsfraktion. Das ist überhaupt kein Widerspruch. Für Kinderschutz sind wir, glaube ich, alle, und der muss qualitativ bestmöglich sein. Da können wir uns auch noch weiterentwickeln, aber Rheinland-Pfalz – das muss man auch anerkennen, Kollege Wäschenbach – ist im Bereich des Kinderschutzes bundesweit anerkannt und Vorreiter. Ich denke, das kann man an der Stelle auch einmal sagen. Ich komme selbst aus der Jugendhilfe. Es bedarf natürlich der engen Zusammenarbeit mit Jugendämtern, Familiengerichten und Strafverfolgungsbehörden. Es bedarf Schnittstellen, Schutzkonzepten in Bildungseinrichtungen. Im Schulbereich – ich schaue Sven Teuber an – sind wir auch schon relativ weit. Das gilt auch für Kitas und für alle Einrichtungen, in denen sich Kinder und Jugendliche bewegen. Natürlich braucht es auch eine Evaluation und eine transferorientierte Forschung, die regelmäßige Evaluation der Programme des Kinderschutzes und seiner entsprechenden Strukturen. Ich will an der Stelle, wenn so eine Forderung nach einem Kompetenzzentrum in den Raum gestellt wird, auch sagen, wir haben in Rheinland-Pfalz das Institut für Sozialpädagogische Forschung, das insbesondere auch den kommunalen Jugendhilfeträgern, dem Land und allen, die es brauchen, eine hervorragende, fachlich fundierte, wissenschaftlich fundierte Zuarbeit leistet, an der sich auch die Arbeit in der Praxis orientiert. Ich bin offen für die Debatte, was ein Kinderschutzzentrum betrifft. Diese können wir vertieft führen und müssen sie in den nächsten Monaten auch vertieft führen, aber ich warne vor Schnellschüssen und auch davor, dass wir Doppel- und Mehrfachstrukturen schaffen, die letztlich gut gemeint sein mögen, aber dort, wo sie ankommen sollen – bei den Kindern –, vielleicht nicht so ankommen. Ich finde, das müssen wir, wenn wir mal so eine Forderung in den Raum stellen, immer mitbedenken. Ein Kompetenzzentrum kann ein späterer Schritt sein, aber erst, wenn die fachlichen Grundlagen, gemeinsame Ausbildungswege und messbare Ziele feststehen. Unser Fokus als SPD-Landtagsfraktion liegt auf Qualität, Praxisnähe und verlässlicher Zusammenarbeit, nicht nur auf neuen Bezeichnungen. Daher lehnen wir diesen Antrag derzeit ab, sind aber offen für die Debatte. Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall der SPD, bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei der FDP)
Kathrin Anklam-Trapp
Verehrte Kolleginnen und Kollegen, wir dürfen heute Abend noch einmal Gäste begrüßen, und zwar Bürgerinnen und Bürger aus dem Wahlkreis 4, dem schönen Neuwied. Willkommen im Landtag! Die nächste Rednerin in der Debatte ist unsere Kollegin Lisett Stuppy von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN.
Lisett Stuppy GRÜNE
Sehr geehrte Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Wenn wir über Kinderschutz sprechen, sprechen wir über das wichtigste Thema überhaupt. Jedes Kind verdient Sicherheit, Zuwendung und Schutz. Alles, was wir hier entscheiden, muss diesem Anspruch gerecht werden. Die CDU schlägt vor – lieber Herr Kollege Wäschenbach, ich schätze Sie sehr –, ein neues Kinderschutzkompetenzzentrum an der Hochschule Koblenz einzurichten. Die Ziele dahinter sind ohne Frage richtig: Fort- und Weiterbildung, Beratung von Fachkräften, Unterstützung für Kinder und Jugendliche, Forschung und Politikberatung. Aber – das ist zentral – all das gibt es in Rheinland-Pfalz schon, vieles sogar schon seit einigen Jahren. Das haben wir als grüne Fraktion immer vorangetrieben, immer eingefordert, gestärkt oder neu aufgebaut. Ein paar Beispiele. Für die Fort- und Weiterbildung im Kinderschutz haben wir in Rheinland-Pfalz starke und erfahrene Partnerinnen und Partner: das Sozialpädagogische Fortbildungszentrum, das Pädagogische Landesinstitut, die Kinderschutzzentren, den Kinderschutzbund und viele mehr. Sie alle arbeiten seit Jahren verlässlich, praxisnah und mit großer fachlicher Expertise. Auch die Beratung und Begleitung von Fachkräften läuft über bewährte Strukturen. Der gesamte Prozess rund um die Schutzkonzepte zeigt doch, Fachkräfte suchen Unterstützung, wenn sie sie brauchen, und sie finden sie auch. Allerdings sehen wir auch, die Kapazitäten sind knapp, und genau hier müssen wir in Zukunft gemeinsam nachlegen. Ein Punkt im Antrag der CDU macht mich etwas nachdenklich. Die Beratung für Kinder und Jugendliche soll im neuen Zentrum angesiedelt werden. Gute Beratung für Betroffene lebt von vielen Dingen. Ganz zentral sind für mich aber besonders zwei. Sie muss nah an den jungen Menschen und ihren Familien sein, und sie braucht Erfahrung. Beides bieten unsere Kinderschutzdienste seit vielen, vielen Jahren vorbildlich. Sie sind für den Kinderschutz unersetzlich, und wir bauen sie weiter aus, wohnortnah und mit mehr Personal. (Beifall des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, bei der SPD und bei der FDP) Zur Politikberatung haben wir heute erst einen ganz wichtigen Schritt beschlossen, die neue Landesbeauftragtenstelle gegen sexualisierte Gewalt an Kindern und Jugendlichen. Diese Stelle bündelt Wissen, sie koordiniert Maßnahmen, und sie wird selbstverständlich auch politische Entscheidungen mitprägen. Genau deshalb haben wir sie ja beschlossen. Liebe Kolleginnen und Kollegen, das Problem ist also nicht, dass uns Strukturen fehlen, sondern eher, dass sie knapp ausgestattet sind. Die Nachfrage wächst leider schneller, als neue Stellen geschaffen werden können. Wenn wir jetzt ein zusätzliches Kompetenzzentrum aufbauen, riskieren wir etwas, das wir unbedingt vermeiden müssen, und zwar Doppelstrukturen. Neue Stellen, neue Koordination, neue Trägerlogik, und am Ende fehlt das Geld dort, wo es knapp ist, bei den Einrichtungen und den Fachkräften, bei den Menschen, die täglich Kinder schützen. Deshalb ist für uns klar, wir stärken das, was wir haben. Wir investieren ganz gezielt dort, wo die Expertise liegt und Kinder und Fachkräfte heute schon Unterstützung bekommen. Ein Punkt ist mir zum Schluss noch wichtig. Unsere Politik im Kinderschutz orientiert sich am Pakt gegen sexualisierte Gewalt an Kindern und Jugendlichen. Der Pakt wurde gemeinsam mit Expertinnen und Experten entwickelt und setzt bundesweit Standards. Ein explizites Kinderschutzkompetenzzentrum ist dort nicht vorgesehen. Liebe Kolleginnen und Kollegen, Kinderschutz braucht keine neuen Schilder an Türen. Kinderschutz ist ein Kinderrecht. Es braucht starke Strukturen, starke Partner und starke Unterstützung, und genau das setzen wir gemeinsam mit dem Familienministerium in Rheinland-Pfalz um. Vielen Dank. (Beifall des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, der SPD und der FDP)
Kathrin Anklam-Trapp
Für die AfD-Fraktion spricht Abgeordneter Joachim Paul. (Zurufe von der CDU: Kurzintervention! Herr Wäschenbach hat sich gemeldet! – Zurufe von der SPD: Nein, er war zu spät!) – Lieber Herr Kollege Wäschenbach, ich habe die Karte nicht gesehen. Ich schaue noch einmal ins Präsidium, nach links und rechts. (Abg. Michael Wäschenbach, CDU: Da stand die Kollegin noch am Pult! – Weitere Zurufe aus dem Hause) Also, im Präsidium haben wir jetzt links und rechts geschaut. (Zuruf von der CDU: Ach du lieber Gott! Es weihnachtet sehr!) Wir haben es nicht gesehen. Wir haben uns zu dritt beraten. Nächster Redner in der Debatte ist Herr Kollege Joachim Paul. Er hat jetzt das Wort.
Joachim Paul AfD
Sehr verehrtes Präsidium, liebe Kollegen! Nachdem wir heute schon beschlossen haben, einen Landesbeauftragten gegen sexuelle Gewalt an Kindern in Rheinland-Pfalz einzusetzen, diskutieren wir jetzt über einen Antrag der CDU, der die Errichtung eines Kinderschutzkompetenzzentrums an der Hochschule Koblenz fordert. Als AfD-Fraktion haben wir bereits im November 2022 die Schaffung eines Kinderschutzkompetenzzentrums für Rheinland-Pfalz gefordert und im Plenum beantragt. Sie finden exakt diesen Wortlaut unter Drucksache 1 8/4764. Damals ging es uns um den Opferschutz nach Kindesmissbrauch. Wir wollten eine überregionale und interdisziplinäre Schnittstelle für alle Akteure der Jugendhilfe und der Strafverfolgung in Rheinland-Pfalz schaffen, die bei der Mainzer Universitätsmedizin angesiedelt werden sollte. Dort sind bereits viele Kompetenzen des forensischen Kinderschutzes gebündelt. Auch die räumlichen, finanziellen und personellen Voraussetzungen wären vorhanden gewesen. Obwohl wir mit diesem Zentrum in Mainz einen großen Beitrag zur Vernetzung und Professionalisierung des Kinderschutzes in Rheinland-Pfalz hätten leisten können, stieß diese Idee bei allen anderen Fraktionen am Ende auf Ablehnung. Damit wurde eine große Chance für die betroffenen Kinder und deren Familien, genauso wie für alle Beteiligten im Schutz- und Fürsorgesystem vertan. Der heutige Antrag der CDU greift die Idee eines Kompetenzzentrums nun erneut auf, dieses Mal als ganzheitliche Einrichtung mit fünf Arbeitsschwerpunkten. Erstens, die Fort- und Weiterbildung der Akteure im Kinderschutzsystem. Zweitens, die Beratung und Begleitung von Fachkräften. Drittens, eine Ersthilfe für betroffene Kinder und Jugendliche. Viertens, fachspez ifische Forschungsprojekte. Fünftens schließlich, Beratung für politische Entscheidungsprozesse. Leider fällt die Beschreibung dieser Aufgabenbereiche durch die CDU sehr oberflächlich und doch wenig konkret aus. Dadurch machen Sie Ihren durchaus sinnvollen Antrag unnötig angreifbar für die Ampelfraktionen; denn in der Tat bleibt die Abgrenzung zu und die Vernetzung mit den vorhandenen Kinderschutzstrukturen und Angeboten in Rheinland-Pfalz weitgehend unklar. Genauso geht aus Ihrem Antrag nur wenig hervor, warum Ihr Kompetenzzentrum ausgerechnet auf dem Campus der Hochschule Koblenz angesiedelt werden soll. Zwar sage ich als Kowelenzer, es kann ruhig alles nach Koblenz kommen, aber an dieser Stelle ist ein Fragezeichen dann doch angebracht. Die enge Verbindung mit Forschung und Lehre liegt auf der Hand. Die Kollegen von der CDU erklären aber eben nicht, wie die Einbettung in den akademischen Betrieb aussehen und mit welchen Ressourcen sie stattfinden soll. Diese Unklarheit zieht sich leider bis zur Frage der Finanzierung. Da fordern Sie von der CDU lediglich die Schaffung eines Haushaltstitels, kein Wort zum Kostenumfang, zur Gegenfinanzierung und zum Personalbedarf. Das ist sehr bedauerlich, besonders weil das Thema Kinderschutz so wichtig ist und deshalb mit großer Sorgfalt behandelt werden sollte. Aus diesen Gründen würden wir uns wünschen, dass die CDU eine Überweisung an den zuständigen Fachausschuss beantragt. Das würde uns allen noch einmal die Gelegenheit geben, über dieses durchaus sinnvolle Anliegen zu sprechen und gemeinsame Verbesserungen bei der inhaltlichen Ausgestaltung zu erzielen. Grundsätzlich befürworten wir als AfD-Fraktion natürlich ein Kinderschutzkompetenzzentrum für Rheinland-Pfalz, wie wir es in ähnlicher Weise vor drei Jahren selbst schon gefordert haben. Um diese Idee im Sinne des Kinderschutzes weiter positiv voranzutreiben, unterstützen wir den vorliegenden CDU-Antrag trotz seiner aktuellen Schwächen und werden ihm auch zustimmen. Vielen Dank. (Beifall der AfD)
Kathrin Anklam-Trapp
Für die FDP-Fraktion hat Abgeordnete Cornelia Willius-Senzer das Wort.
Cornelia Willius-Senzer FDP
Vielen Dank. – Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Last, but not least, wir haben es bald geschafft. Wirksamer Kinderschutz ist eine zentrale Aufgabe des Staates, und Rheinland-Pfalz nimmt diese Verantwortung seit vielen Jahren ernst. Bereits 2 008 waren wir das erste Bundesland mit einem eigenen Kinderschutzgesetz, ein ganz klares Signal: Kinderschutz ist Kern staatlichen Handelns. Seitdem verfolgen wir einen klaren Ansatz: Prävention, Intervention und Vernetzung dort, wo Kinder leben, lernen und aufwachsen. Mit dem gestern abgestimmten Landesbeauftragten gegen sexuelle Gewalt stärken wir die Koordinierung auf Landesebene, ohne die Verantwortung der Kommunen zu schwächen. Die Nähe zur Praxis bleibt entscheidend. Deshalb sehen wir den vorliegenden Antrag kritisch. Die geplante Zentralisierung eines Kinderschutzkompetenzzentrums in Koblenz wird der Realität des Kinderschutzes nicht ganz gerecht. Kinderschutz lässt sich nicht zentralisieren. Er lebt von starken lokalen Strukturen. Rheinland-Pfalz geht hier einen anderen erfolgreichen Weg. Mit 16 Kinderschutzdiensten an 18 Standorten decken wir nahezu das ganze Land ab. Gemeinsam mit Thüringen sind wir eines von nur zwei Bundesländern, die diese spezialisierten Dienste landesweit fördern. Wir bauen dieses Angebot weiter aus. 2026 kommt ein weiterer Standort dazu. Auch die frühen Hilfen zeigen, wie wichtig lokale Vernetzung ist. Jugendhilfe, Gesundheitswesen, Bildung und freie Träger müssen vor Ort zusammenarbeiten. Frühe Hilfen funktionieren nicht von oben nach unten, sondern durch Vertrauen, kurze Wege und Kenntnis der lokalen Strukturen. Zudem würden wir mit dem Antrag unnötige Doppelstrukturen schaffen. Auf Bundesebene wurde zum 1. Juli 2025 bereits ein Forschungszentrum zu sexueller Gewalt an Kindern und Jugendlichen beim Deutschen Jugendinstitut eingerichtet. Fortbildung und Qualifizierung in Schulen und Kitas sind bereits gut verankert und werden kontinuierlich ausgebaut. Meine Damen und Herren, wir sollten bestehende Strukturen stärken, statt neue Parallelstrukturen aufzubauen. Wir teilen das Ziel eines starken Kinderschutzes, aber er braucht Nähe, Vernetzung und klare lokale Zuständigkeiten, nicht Zentralisierung. Deshalb lehnen wir den Antrag in dieser Form ab und setzen auf den weiteren Ausbau und die bessere Verzahnung der bewährten Angebote vor Ort. Vielen Dank. (Beifall der FDP, der SPD und des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
Kathrin Anklam-Trapp
Die nächste Rednerin in der Debatte ist Abgeordnete Lisa-Marie Jeckel von der Gruppe FREIE WÄHLER. Abg. Lisa-Marie Jeckel, Gruppe FREIE WÄHLER: Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren! Die steigenden Zahlen zu Missbrauch, Vernachlässigung und Gewalt an Kindern sind ein Alarmsignal. Sie verlangen entschlossenes und vor allem wirksames Handeln. Der Schutz unserer Kinder ist und bleibt eine zentrale Aufgabe unseres Staates. Wir wissen, dass viele Fachkräfte in Kitas, Schulen, Beratungsstellen und Jugendämtern täglich an Grenzen stoßen. Viele Fälle werden zu spät erkannt, und viele Strukturen funktionieren nur deshalb, weil engagierte Menschen mehr leisten, als eigentlich möglich ist. Ihnen gilt unser herzlicher Dank. Jede Initiative, die dazu beiträgt, Wissen zu stärken, Unsicherheiten abzubauen und die Früherkennung im System zu verbessern, ist uns willkommen. Der vorliegende Antrag enthält einige Elemente, die wir ausdrücklich positiv beurteilen: die Stärkung von Fort- und Weiterbildung, die Forschung zu bislang vernachlässigten Themen sowie der Vorschlag, Kindern und Jugendlichen digital niedrigschwellige Hilfe anzubieten. All das sind richtige und unterstützenswerte Ansätze. Trotz dieser positiven Aspekte möchten wir einige Punkte ansprechen, die aus unserer Sicht weiter diskutiert werden sollten. Kinderschutz ist kein Randthema. Er ist ein Kernbereich staatlicher Verantwortung. Wenn ein Kind Gewalt erlebt oder Warnsignale übersehen werden, entstehen nicht nur unmittelbare Verletzungen. Es folgen oft langfristige Herausforderungen, psychische Belastungen, Schwierigkeiten im weiteren Lebensverlauf, Bildungsabbrüche. Kinderschutz ist damit nicht nur eine soziale, sondern auch eine verfassungsrechtliche Verpflichtung, und er ist ein Prüfstein dafür, wie handlungsfähig ein Staat ist. Vor diesem Hintergrund halten wir es für wichtig, genau zu prüfen, wie neue Strukturen bestmöglich gestaltet werden können. Der Antrag setzt sehr stark auf die Einrichtung eines landesweiten Kompetenzzentrums an der Hochschule Koblenz. Die Idee ist interessant und hat Potenzial. Gleichzeitig sehen wir offene Fragen, die wir gerne gemeinsam weiter bearbeiten würden. Hochschulen leisten wertvolle Arbeit in Forschung und Lehre. Doch ihre operative Nähe zur Kinderschutzpraxis ist naturgemäß begrenzt. Aus unserer Sicht wäre es hilfreich, vertieft zu diskutieren, wie ein solches Zentrum gestaltet sein müsste, damit wissenschaftliche Expertise und praktische Verantwortung sinnvoll zusammenwirken, ohne eine Erwartung an Hochschulen zu richten, die sie strukturell nicht erfüllen können. Auch die finanziellen Rahmenbedingungen bleiben derzeit noch offen: Umfang, Personalbedarf, konkrete Zielsetzungen. Wir würden uns wünschen, dass wir diese Fragen gemeinsam präzisieren, bevor dauerhaft neue Haushaltsstrukturen geschaffen werden. Das stärkt am Ende auch die Wirksamkeit des Kinderschutzes, um den es uns allen geht. Wir FREIE WÄHLER stehen für einen Kinderschutz, der stark, lokal und unmittelbar wirksam ist. Deshalb möchten wir sicherstellen, dass ein neues Zentrum tatsächlich einen Mehrwert liefert und nicht zusätzliche Wege oder bürokratische Hilfen schafft. Gerne bringen wir unsere Anregungen in die weitere Diskussion ein. Wir erkennen die Bedeutung des Themas an. Wir begrüßen die Intention und viele der vorgeschlagenen Verbesserungen, aber wir halten den konkreten Weg noch für diskussionswürdig. Wir sollten gemeinsam eine Lösung erarbeiten, die in der Praxis funktioniert, die unsere regionalen Strukturen stärkt und vor allem den Kindern, die unsere Unterstützung am dringendsten brauchen, unmittelbar hilft. Vielen Dank. (Beifall der Gruppe FREIE WÄHLER – Abg. Helge Schwab, Gruppe FREIE WÄHLER: Sehr gut!)
Kathrin Anklam-Trapp
Für die Landesregierung spricht Staatsministerin Katharina Binz.
Katharina Binz
Vielen Dank, Frau Präsidentin. – Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Ja, ich habe es heute Mittag schon gesagt. Es ist sehr, sehr gut, dass wir hier im Laufe dieser Legislatur immer wieder über dieses wichtige Thema Kinderschutz diskutiert und immer wieder oder manchmal darum gerungen haben, was der richtige Weg ist, um einen guten Kinderschutz in RheinlandPfalz zu gewährleisten. Dabei stand ganz oft die gleiche Grundsatzdebatte im Raum, die wir auch gerade wieder diskutieren, nämlich: Reicht es, wenn wir eine zentralisierte Struktur einrichten? Oder brauchen wir nicht eher in einem ländlich geprägten Bundesland wie Rheinland-Pfalz, in einem sehr kleinteilig organisierten Bundesland eine andere, eher flächendeckend orientierte Struktur? Die gleiche Debatte hatten wir auch bei der Frage nach dem Childhood-Haus, bei der Sie beantragt haben, dass wir ein Childhood-Haus in der Landeshauptstadt einrichten sollen. Das war ein Ansatz, von dem wir nicht überzeugt waren, weil wir gesagt haben, wir brauchen dezentralere Ansätze. Jetzt haben wir schon ein Childhood-Haus im Süden des Landes, in Landau. Sie haben es heute Mittag selbst gesagt, eine weitere Initiative gibt es in Koblenz. Beide Initiativen werden selbstverständlich von uns unterstützt. Das zeigt, es war genau richtig, sich nicht auf solch eine Zentralisierung einzulassen. Das Gleiche sehe ich auch an dieser Stelle. (Beifall des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und vereinzelt bei der SPD) Wir müssen nämlich dezentral denken. Wir müssen an die 41 Jugendämter, ihre regionalen und trägerdiversen Jugendhilfestrukturen denken. Lassen Sie mich einige Beispiele nennen, die eben schon zur Sprache kamen. Die 16 Kinderschutzdienste, die wir im Land haben: Über das Landeskinderschutzgesetz fördern wir die Kommunen beim Aufbau lokaler Netzwerke. Wir haben landesweit 25 lokale Netzwerke mit verbindlichen Strukturen der Zusammenarbeit. Wir haben mit dem Landeskinderschutzgesetz auch das verbindliche Einladungs- und Erinnerungssystem zu den U-Untersuchungen aufgebaut. Das haben wir auch im letzten Plenum schon besprochen, weil wir hier auch ein Monitoring aufgelegt haben. Das heißt, hier investieren wir ganz gezielt in das Thema Daten – Daten, die wir brauchen, um einen guten Überblick zu haben. Wir haben das Programm „Guter Start ins Kinderleben“ an 24 Geburtskliniken – auch ein dezentraler Ansatz. Ich möchte an der Stelle auch noch darauf hinweisen, wir haben mit dem Landeskinderschutzgesetz die Servicestelle Kinderschutz beim Landesjugendamt aufgebaut, die Beratungs- und Unterstützungsfunktion hat und unter anderem regelmäßig Fortbildungen anbietet. Sie haben völlig recht, Herr Wäschenbach, bei dem Thema Fortbildung und Ausbildung. Sie haben selbst auf das Kinderschutzmodul hingewiesen, aber Sie haben natürlich recht, dass wir Möglichkeiten schaffen müssen, dass sich schon tätige Fachkräfte weiterbilden. Das machen wir aber, und das machen wir auch in Zusammenarbeit mit den Hochschulen und der Wissenschaft. Also auch das tun wir. Dann haben Sie auf den Koalitionsvertrag und die Formulierung, die sich dort zum Verbund findet, hingewiesen, aber – das hat Frau Stuppy eben richtigerweise gesagt – nach dem Koalitionsvertrag kam der Pakt, und den Pakt, die Handlungsempfehlungen zum Pakt, haben wir nicht selbst geschrieben, sondern die haben wir uns von der Expertenkommission und dem Betroffenenrat schreiben lassen. An diesen Fahrplan halten wir uns. Das ist jetzt unsere Priorität, diese Handlungsempfehlungen umzusetzen. Wenn das bedeutet, dass wir vielleicht das eine oder andere, das wir in den Koalitionsvertrag hineingeschrieben haben, dafür hintanstellen, halte ich das im Sinne des Pakts für absolut richtig. (Beifall des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, bei der SPD sowie des Abg. Marco Weber, FDP) Noch einmal zu unserer Zusammenarbeit mit Hochschulen und der Wissenschaft: In Kooperation mit der Katholischen Hochschule Mainz wird derzeit ein E-Learning-Programm zum Thema Kinderschutz entwickelt, bei dem es genau darum geht, schon tätigen Fachkräften die Möglichkeit der Fort- und Weiterbildung zu eröffnen. Wir haben hier heute das Landesgesetz zur staatlichen Anerkennung von Sozialarbeiterinnen und Sozialarbeitern verabschiedet. Auch das beinhaltet die curriculare Verankerung des Themas Kinderschutz in dieser Ausbildung – ein weiterer wichtiger Schritt in diese Richtung. Und – eben ist es angesprochen worden –: das Kinderschutzmodul, eine Handlungsempfehlung aus dem Pakt, das wir jetzt als Projekt gestartet haben, das die Ausbildung und Qualifizierung von Fachkräften im Bereich von Kinderschutz und Prävention strukturell stärkt. Das heißt, wir sind an dieser Stelle auf einem sehr, sehr, sehr, sehr guten Weg. Ich bin auch der Meinung, wir sind sehr gut beraten, weiterhin dezentral zu denken, auch wenn ich natürlich das Konzept, das dort vor Ort von den Tätigen in Koblenz entwickelt worden ist, für einen extrem wichtigen Impuls halte und man mit der Hochschule, mit Frau Professorin Beckmann, weiter in den Dialog gehen muss, sodass wir schauen können, wo wir gut zusammenarbeiten können und wie wir davon, was dort am Standort passiert, profitieren können. (Beifall des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, bei der SPD und bei der FDP)
Kathrin Anklam-Trapp
Den Fraktionen steht noch eine Restredezeit zur Verfügung. Ich habe eine Wortmeldung. Für die CDU-Fraktion spricht Abgeordneter Michael Wäschenbach.
Michael Wäschenbach CDU
Frau Ministerin Binz, Ihr letzter Satz macht mir Hoffnung, dass Sie diesen Dialog weiterführen wollen; denn ich war sehr überrascht. Offenbar haben einige Fraktionen hier nicht verstanden, um was es geht. Es geht nicht um das, was wir haben. Es geht um etwas Neues, das wir noch nicht haben. Zum Beispiel haben wir auch in der Forschung noch keine Ansätze, die den Kinderschutz adäquat bearbeiten. (Beifall der CDU) Wir wollen auch keine Doppelstrukturen. Auch das hat mich überrascht. Sie haben es offenbar nicht verstanden. (Abg. Josef Winkler, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Das ist ja eine Unverschämtheit!) Ich empfehle Ihnen, den Kinderschutzpolitikern der Fraktionen, der Ampelfraktionen: Fahren Sie einmal an die Hochschule Koblenz. Führen Sie ein Gespräch mit der Hochschule, und dann kommen wir gemeinsam, Frau Binz, auf diesem Weg weiter. (Beifall der CDU)
Kathrin Anklam-Trapp
Es wird vorgeschlagen, den Antrag der Fraktion der CDU – Drucksache 18/13637 – an den Ausschuss für Familie, Jugend, Integration und Verbraucherschutz zu überweisen. Wer stimmt zu? – Wer stimmt dagegen? – Wer enthält sich? – Damit ist die Ausschussüberweisung mit den Stimmen der SPD, des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der FDP gegen die Stimmen der CDU, der AfD und der Gruppe FREIE WÄHLER abgelehnt. Ich darf Sie einladen, über den Antrag selbst abzustimmen. Wer dem Antrag der Fraktion der CDU – Drucksache 18/13637 – zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen! Danke. – Die Gegenprobe! – Stimmenthaltungen? – Der Antrag ist mit den Stimmen der SPD, des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der FDP gegen die Stimmen der CDU und der AfD bei Stimmenthaltung der Gruppe FREIE WÄHLER abgelehnt. Verehrte Kolleginnen und Kollegen, ich darf Ihnen, Ihren Familien und den Bürgerinnen und Bürgern von Rheinland-Pfalz gesegnete und vor allen Dingen friedliche Weihnachtstage wünschen. An dieser Stelle möchte ich Sie zur nächsten Plenarsitzung am Dienstag, den 27. Januar, einladen. Ich schließe die Sitzung und wünsche, dass Sie gut in den Abend kommen. Ende der Sitzung: 17.37 Uhr
