Michael Ebling
Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Die AfD stellt einen Antrag, sie will sich mit der Demokratie beschäftigen, und dann heißt es wie immer: Achtung an der Bahnsteigkante! (Abg. Michael Hüttner, SPD: So ist es!) Wir hatten vorhin schon einen Antrag. Da ging es darum, unbescholtene Sportvereine oder Freiwillige Feuerwehren in ein Register zu pressen, wenn sie sich irgendwie in den politischen Diskurs einbringen. Jetzt reden wir über die kommunalen Mandatsträgerinnen und Mandatsträger in diesem Land. 30.000 Mandate hat Rheinland-Pfalz auf der kommunalen Ebene. Das macht dieses Land stark. Das hält dieses Land zusammen. Hier jetzt wieder einmal mit einem subtilen Vorschlag anzusetzen und zu sagen, wir schieben sie doch besser in die Einbahnstraße, diese engagierten Bürgerinnen und Bürger, die sich teilweise seit Jahrzehnten um ihren Ort Gedanken machen, die Ideen entwickeln, die Verantwortung übernehmen, die auch Gesicht und Rückgrat zeigen, wenn es darum geht, dass es auch mal Kritik an solchen Entscheidungen gibt – – – Das alles soll keine Rolle mehr spielen in den Augen der AfD. Weg damit. Wir bringen einfach die direkten Elemente ins Spiel, und am Ende – Abgeordneter Herber, Sie haben es auf den Punkt gebracht – organisieren wir die Verantwortungslosigkeit. Genau das kann an dieser Stelle wirklich kein guter Weg sein. Es ist auch kein guter Weg bei einer vertieften fachlichen Betrachtung. Da bin ich Abgeordnetem Jenssen ausdrücklich dankbar; denn dieses Haus hat sich in einer Enquete-Kommission genau mit diesen Fragen auseinandergesetzt, hat engagiert diskutiert, ob und an welchen Stellen man mehr oder weniger direktdemokratische Elemente stärkt. Genau das ist auch passiert. Wir haben in der Gemeindeordnung sowohl über Bürgerbeteiligungsverfahren als auch über Beteiligungsverfahren, wenn es um die Haushaltsaufstellung geht, noch einmal ganz bewusst Stellschrauben verändert, um mehr Meinungen und Expertinnen- und Expertenwissen hinein zu holen, Fristen nach vorne zu ziehen und Beteiligungsmöglichkeiten zu eröffnen. Gleichzeitig hat sich der Gesetzgeber aber auch dafür entschieden, dass das Haushaltssatzungsrecht nicht zum dispositiven Recht wird, das dann immer wieder, gegebenenfalls durch bewusst angelegte Prozesse, infrage gestellt werden kann. Wir sind in einer Zeit, in der wir für jede öffentliche Investition in unsere Infrastruktur dankbar sind. Wir stärken diese öffentlichen Investitionen in Infrastruktur, und gleichzeitig redet man etwa dann einem Element das Wort, das genau die Umsetzung von Investitionen ausbremst, weil plötzlich jedes durch Satzung entschiedene Recht eines Gemeinderats mit der schwebenden Unwirksamkeit versehen wird, weil es noch mal zu einem Entscheid über Bürgerinnen und Bürger kommen könnte. Genau das ist etwas, was am Ende nicht Demokratie stärkt, sondern letztendlich die Wirksamkeit demokratischer Entscheidungen bremst und am Ende nur zu einem beiträgt, nämlich dazu, dass Menschen in diesem Land weniger Interesse haben, auch mit Verantwortung und engagiert in ihrer Gemeinde zu arbeiten. Das Gegenteil wollen wir erreichen. Wir wollen die stärken, die Verantwortung übernehmen. Wir wollen die stärken, die in demokratischen Prozessen, in den Gemeinderäten eine gute und wirksame Arbeit tun. Deshalb ist dieser Antrag nicht zielführend. Er ist nicht demokratiestärkend, sondern er setzt dort an, wo sich Demokratie bewähren muss, nämlich wenn es um Verlässlichkeit und Planbarkeit für die Bürgerinnen und Bürger geht. Deshalb bin ich davon überzeugt, es ist gut, wenn dieser Antrag heute abgelehnt wird. (Beifall der SPD, des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, der FDP und bei der CDU –
