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Dirk Herber

CDU 11.12.2025 Sitzungen 18/99

Sehr geehrter Herr Präsident, liebe Kolleginnen, liebe Kollegen! Ich sage es direkt zu Beginn: Die CDU-Fraktion bekennt sich zu einer lebendigen Demokratie, und zwar auf Basis repräsentativer Strukturen. Das Parlament ist das Hauptorgan, dem die Wähler ihr Vertrauen schenken. Da kann eine direkte Beteiligung sicher immer nur ergänzend sein. Sie darf aber nicht den Kern der Demokratie ersetzen. Die reine Volksabstimmung ignoriert den Grundsatz der repräsentativen Demokratie, nämlich dass Entscheidungen gegenüber den Betroffenen verantwortet werden müssen. Das heißt im Umkehrschluss nichts anderes, als dass direktdemokratisch getroffene Entscheidungen von niemandem verantwortet werden. Genau da liegt der wesentliche Unterschied. Die gewählten Räte und Ausschüsse tragen Verantwortung und müssen ihre Entscheidung immer und jederzeit rechtfertigen können. Entscheidungen, über die direkt abgestimmt wird, entziehen sich dieser Rechenschaft, und das ist riskant. Direkte Demokratie ist also immer ein Instrument, aber kein Selbstzweck, wie Sie es beschreiben. Sie muss verantwortungsvoll – da gebe ich dem Kollegen recht; der hat es schon erwähnt – in unser System eingebunden werden. Genau das ist der fundamentale Fehler dieses Antrags. Er will nicht integrieren, sondern er will aufbrechen. Er will nicht beleben, sondern bis zur Verantwortungslosigkeit vereinfachen. Wir können uns gern die zentralen Punkte Ihres Antrags anschauen. Erstens, der kommunale Haushalt: Bürgerbegehren über Haushaltspläne ermöglichen. Das klingt nach mehr Mitsprache. In Wahrheit ist es aber ein Angriff auf das Herzstück, die kommunale Selbstverwaltung und die parlamentarische Verantwortung. (Beifall der CDU, der SPD und des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Wir wissen es. Die kommunalen Entscheidungsträger wissen es. Ein Haushalt ist kein einfacher Beschluss. Es ist ein komplexes Gesamtwerk, ein ausgehandelter Kompromiss zwischen unzähligen Pflichtaufgaben, Investitionen und sozialen Verpflichtungen. Ein Bürgerbegehren kann sich also immer nur einzelne isolierte Posten herauspicken – schafft die Hundesteuer ab, streicht die Mittel für das Kulturfestival. Was aber bedeutet das für den Gesamthaushalt? Welche Konsequenzen hat es an anderer Stelle? Diese systemische Verantwortung kann und wird ein punktuelles Begehren nie tragen können. Es entmündigt die gewählten Gremien, die das Ganze im Blick behalten müssen, und die Haushaltshoheit des Rats ist kein lästiges Hindernis. Sie ist ein demokratischer Schutzschild gegen kurzfristige Stimmungen. Zweitens, die Bauleitplanung: Ja, die Entscheidung über die Einleitung eines Verfahrens für Bürgerbegehren zu öffnen, klingt auf den ersten Blick moderat, aber auch hier verkennen Sie die Realität. Die Einleitung ist keine neutrale Formalie, sie ist bereits eine wesentliche politische Weichenstellung, die erhebliche Erwartungen und Investitionen auslöst. Ein Bürgerbegehren auf dieser Stufe würde Planungsprozesse nur von vornherein politisch überfrachten und lähmen. Wir haben bereits umfangreiche, gesetzlich verankerte Beteiligungsmöglichkeiten im Planungsverfahren selbst, von der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung bis hin zur Auslegung. Das durch ein vorgeschaltetes Plebiszit zu unterlaufen, wird am Ende nur zu Verzögerung und verunsicherten Bürgern führen. Drittens, die Digitalisierung: Hier zeigt der Antrag tatsächlich sein wahres Gesicht. Er verpackt ein eigentlich unterstützenswertes technisches Modernisierungsvorhaben, nämlich die digitale Einreichung und Signatur, in einen radikalen inhaltlichen Rahmen. Sie wollen uns die Digitalisierung als Trojanisches Pferd für eine Aushöhlung der kommunalen Ordnung verkaufen. Das werden wir nicht zulassen. (Heiterkeit des Abg. Damian Lohr, AfD) Natürlich müssen wir über digitale Verfahren nachdenken, aber das braucht sorgfältige Prüfung, Datenschutz, Sicherheit, Gleichbehandlung aller Bürger, nämlich auch derer, die nicht digitalaffin sind. Das sind keine Nebensächlichkeiten, das sind Grundlagen unseres Rechtsstaats. Diese Debatte können wir gerne führen, aber eigenständig und seriös und nicht als Anhängsel eines AfD-Wahlkampfprojekts. Ihr Antrag unterstellt, dass mehr direkte Entscheidungen automatisch mehr Demokratie bedeuten, aber das ist ein gefährlicher Trugschluss. Demokratie lebt von der Diskussion, von Abwägungen, von Kompromissen, und ja, sie lebt auch von der Autorität und der Verantwortung gewählter Vertreter. Sie wollen diese Verantwortung vermischen. Sie wollen das Ringen um die beste Gesamtlösung durch einfache Ja-Nein-Fragen zu komplexen Themen ersetzen. Das ist keine Stärkung der Demokratie. Sie wollen Demokratie bis zur Unkenntlichkeit vereinfachen. (Beifall der CDU, bei der SPD sowie der Abg. Jutta BlatzheimRoegler, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Wir wollen eine lebendige, bürgernahe Demokratie, und wir setzen auf starke Bürgerforen, die es schon gibt, auf frühe und ernsthafte Beteiligung in Planungsprozessen, auf unsere transparenten Räte und auf unsere fähigen Bürgermeisterinnen und Bürgermeister. Deshalb lehnen wir Ihren Antrag ab. (Beifall der CDU, bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und vereinzelt bei der SPD)

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