Katharina Binz
Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Ich will mit einem beginnen: Dieses Thema ist kein Randthema. Wenn wir in die Polizeiliche Kriminalstatistik schauen, dann sehen wir dort für Rheinland-Pfalz im Jahr 2024 790 registrierte Fälle. Ich glaube, schon diese Zahl schockiert uns, aber wir wissen, dass es eben nur das Hellfeld ist. Wir wissen aus der Dunkelfeldstudie, die in diesem Juni bundesweit veröffentlicht worden ist, dass fast 13 % aller Erwachsenen in Deutschland in ihrer Kindheit oder Jugend betroffen waren von sexualisierter Gewalt – 13 % der Bevölkerung. Das zeigt, dass dieses Thema eines ist, das die Mitte der Gesellschaft, das uns alle und alle gesellschaftlichen Bereiche betrifft. Deshalb ist es auch so wichtig und so richtig, dass wir über die gesamte Legislatur – da schaue ich auch zu Ihnen, Herr Wäschenbach – immer wieder im Ausschuss, aber auch hier im Plenum, miteinander über dieses Thema diskutiert haben, über den Umgang des Landes Rheinland-Pfalz mit diesem Thema, darüber, welche Prävention es braucht, welche Intervention es braucht, welche Nachsorge es braucht und vor allen Dingen natürlich auch, welche Strukturen wir dafür in Rheinland-Pfalz aufbauen. Deshalb ist es auch wichtig, dass wir den Pakt gegen sexualisierte Gewalt als ressortübergreifenden Prozess angegangen sind, der alle Ressorts der Landesregierung einbegriffen hat. Ich freue mich, dass wir in dieser Legislatur dann auch noch dieses Gesetz heute verabschieden können, weil es eben ganz wichtige Strukturen schafft, die dieses Thema aus der Tabuzone heraus und in die Mitte der politischen Diskussion holen sollen, wo es hingehört. (Beifall des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, der SPD und der FDP) Ja, es geht nicht immer nur um noch einmal eine neue Beauftragte. Aber gerade bei einem Thema, das in der Tabuzone steckt, gerade bei einem Thema, bei dem Betroffene auch im Erwachsenenalter noch vor so großen Hürden stehen, wenn sie darüber sprechen, ist es wichtig, dass es deutlich sichtbare Strukturen gibt. Das wird diese Landesbeauftragte, wird dieser Landesbeauftragte sein, und das wird natürlich auch der Landesbetroffenenrat sein; denn das soll heute nicht untergehen: Auch der Landesbetroffenenrat wird in diesem Gesetz gesetzlich verankert. Das ist ein ganz starkes politisches Zeichen der Mitwirkung von Betroffenen an allen Diskussionen, die wir zu diesem Thema führen. (Beifall des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und vereinzelt bei der SPD) Wir sind dann das erste Bundesland, das eine solche unabhängige Beauftragtenstelle auf Landesebene einrichtet. Damit übernehmen wir bundesweit eine Vorreiterrolle und setzen hoffentlich auch ein ganz starkes Signal an andere Länder. Die Landesbeauftragte oder der Landesbeauftragte soll maßgeblich dazu beitragen, das Thema aus der Tabuzone heraus in die Öffentlichkeit zu bringen. Er arbeitet politisch, strukturell, insbesondere durch die Beratung von Behörden, aber auch durch Öffentlichkeitsarbeit, durch Aufklärung und eben – ganz wichtig – die Stärkung der Betroffenenrechte; denn wir dürfen diese Diskussion nicht ohne die Betroffenen führen. Das ist ganz, ganz wichtig. (Beifall des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, vereinzelt bei der SPD sowie der Abg. Cornelia Willius-Senzer, FDP) Ich will an der Stelle auch noch einmal auf das Thema Unabhängigkeit hinweisen; denn diese Unabhängigkeit ist gegeben. Die Beauftragte oder der Beauftragte ist nur diesem Gesetz verpflichtet, das Sie heute verabschieden. Die Unabhängigkeit wird mit dem Änderungsantrag – der heute vorliegt und den ich absolut begrüße – natürlich noch einmal gestärkt, weil es eine Berichtspflicht an das Parlament gibt. Das ist wirklich sehr, sehr gut. Ich möchte mich an der Stelle abschließend wirklich noch einmal bei allen an der Erarbeitung des Gesetzes Beteiligten bedanken, insbesondere bei den Mitgliedern des Landesbetroffenenrats, die diese Forderung so starkgemacht haben beim Pakt gegen sexualisierte Gewalt und die mit ihrer Arbeit so maßgeblich dazu beitragen, dass wir in der Politik gute Entscheidungen treffen können, damit wir in Zukunft bessere Prävention und Intervention bekommen. Vielen Dank. (Beifall des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, der SPD sowie der Abg. Cornelia Willius-Senzer, FDP)
