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Daniel Köbler

GRÜNE 11.12.2025 Sitzungen 18/99

Sehr geehrter Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! Anlass für diesen Gesetzentwurf ist die fortschreitende Modernisierung und Digitalisierung, die auch die Themen des Handels und der Grundversorgung betreffen. Die Frage ist zu klären: Was ist eigentlich noch Automat, und was ist schon ein Laden? In dem Fall ist klarzustellen, dass die Grundversorgung gerade an Werktagen natürlich legal definiert werden muss, um diese Läden in der Zukunft rechtssicher möglich zu machen. Ich will auch sagen, dass ich schon bei dem Landesgesetz über Messen und Märkte dabei war. Wenn ich mir überlege, was der damalige Gesetzentwurf von Eveline Lemke hier für Diskussionen ausgelöst hat, ist es doch sehr begrüßenswert, dass materiell dieses Gesetz jetzt eins zu eins in das Ladenöffnungsgesetz übernommen wird. Auch damals war schon die Frage: Wie halten wir es denn mit dem Sonntag? Meine Damen und Herren, das ist eine schwierige Abwägungsfrage. Da haben wir verschiedene gesellschaftliche und politische Güter gegeneinander abzuwägen, aber vor allem haben wir den Sonntagsschutz in der Verfassung des Landes und im Grundgesetz. Deswegen ist es gut und richtig, die gängige Rechtsprechung der Verfassungsgerichte jetzt auch in den Gesetzestext entsprechend aufzunehmen. Herr Kollege Rieger, es ist eben nicht politischer Mehrheitswille dieses Parlaments, wie der gesetzliche Sonntagsschutz definiert ist, sondern es ist höchstrichterliche Rechtsprechung auf Grundlage der Verfassung des Landes und der Bundesrepublik Deutschland. Ich finde, das muss man zur Ehrlichkeit in der Diskussion dazusagen. (Beifall bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, bei der SPD sowie der Abg. Cornelia Willius-Senzer, FDP – Zuruf des Abg. Stephan Wefelscheid, Gruppe FREIE WÄHLER) Dann kommen wir noch zu der Frage: Was bedeutet dies für volldigitalisierte Läden an Sonntagen? Die Frage ist natürlich schon, warum ich auf der einen Seite am Sonntag an jedem Automaten Zigaretten ziehen, mich aber möglicherweise auf der anderen Seite nicht in volldigitalisierten Läden mit der Grundversorgung abdecken kann. Auf der anderen Seite ist aber auch die Frage: Sind die wirklich personallos zu betreiben? Wie ist es denn mit dem Schutz der Sonntagsruhe? Das ist eine schwierige Abwägungsfrage, die man, glaube ich, nicht einfach so nach dem Motto „Ja, so ein Adventssonntag mehr oder weniger, davon wird das Abendland schon nicht untergehen“ abtun kann. Ich halte es für eine ganz wesentliche Errungenschaft, als Christ wie als Gewerkschafter, dass wir diesen Arbeitsschutz hier haben. Diese Abwägung wird in dem Gesetzentwurf getroffen, der auf der einen Seite sagt, wir müssen uns dem Thema Digitalisierung im Handel stellen, und auf der anderen Seite den Sonntagsschutz explizit mit ins Gesetz schreibt. Da gibt es kein Schwarz oder Weiß, sondern am Ende eine Abwägung, die hier getroffen worden ist. Deswegen sehen wir den weiteren Ausschussberatungen positiv entgegen. Herzlichen Dank. (Beifall des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei der SPD)

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