Kathrin Anklam-Trapp
Für die Gruppe FREIE WÄHLER spricht Abgeordnete Lisa-Marie Jeckel. Abg. Lisa-Marie Jeckel, Gruppe FREIE WÄHLER: Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren! Gleichbehandlung, Chancengleichheit und der Schutz vor Diskriminierung sind zentral für unsere Demokratie. Das Grundgesetz ist glasklar: Die Würde des Menschen ist unantastbar, und jedem Menschen steht der gleiche Zugang zu staatlichen Leistungen zu. Wer Diskriminierung erlebt, verliert Vertrauen in den Staat, und ohne Vertrauen verliert Demokratie an Stärke. Wir FREIE WÄHLER stehen ohne Wenn und Aber dafür, dass niemand wegen Herkunft, Religion, Behinderung, Alter, Geschlecht oder sexueller Identität benachteiligt wird. Gleichbehandlung ist kein dekoratives Beiwerk, sie ist längst Verfassungsauftrag. Darum müssen wir die Frage stellen: Bringt dieser Gesetzentwurf den Menschen wirklich mehr Schutz oder vor allem mehr Bürokratie und Symbolik? Dieser Entwurf schafft keine neue Schutzebene. Er schafft lediglich ein weiteres Regelwerk on top zu dem, was längst gilt; denn heute schon garantieren das Grundgesetz, das Verwaltungsrecht und der Rechtsweg durch Widerspruch und Klage einen wirksamen Schutz vor staatlicher Diskriminierung. Ein diskriminierender Verwaltungsakt ist schlicht rechtswidrig und kann bereits jetzt erfolgreich angegriffen werden. Eine große Schutzlücke wird mit diesem Gesetz nicht geschlossen. Sie wird eher politisch behauptet. Hierzu kommt, der Entwurf gilt für die Landesverwaltung. Ausgerechnet dort aber, wo die meisten Bürger ihren Staat erleben, in den Kommunen, Bürgerbüros, Jugendämtern, greift das Gesetz nicht. Ein Gesetz, das die Staatskanzlei erfasst, aber nicht das Bürgerbüro, ist beim Diskriminierungsschutz schlicht unvollständig. Statt echten Schutz transparenter zu machen, schafft das Gesetz Doppelstrukturen, zusätzlichen Prüfaufwand und mehr Unsicherheit darüber, welche Anspruchsgrundlage überhaupt einschlägig ist. Gleichzeitig arbeitet der Entwurf mit politisch gefälligen, aber juristisch unklaren Begriffen wie „Wertschätzungskultur“ und „Vielfaltskompetenz“. Das mag in Leitbildern stehen, in einem Gesetz dagegen brauchen wir klare Kriterien, weniger Pathos, mehr Rechtsklarheit. Mit den erweiterten Schadensersatzregelungen und der Aufwertung von Antidiskriminierungsverbänden wächst zudem das Risiko von mehr Verfahren, höheren Kosten und einer defensiven Angstverwaltung. Wir brauchen Behörden, die mutige, sachgerechte Entscheidungen treffen, nicht Behörden, die aus Sorge vor Klagen gar nichts mehr entscheiden wollen. Dieser Gesetzentwurf ist gut gemeint, aber er bringt keinen echten Mehrwert im Rechtsschutz. Er bringt vor allem mehr Bürokratie, Unklarheit und Symbolik. Gleichbehandlung ist zu wichtig, um sie mit Symbolpolitik zu überladen. Wir brauchen weniger neue Überschriften und mehr wirksame Praxis in den Behörden. Vielen Dank. (Beifall der Gruppe FREIE WÄHLER)
