Kathrin Anklam-Trapp
Vielen Dank, Herr Kollege Wink. Der nächste Redner in der Debatte ist für die Gruppe FREIE WÄHLER Abgeordneter Stephan Wefelscheid. Bitte schön. Abg. Stephan Wefelscheid, Gruppe FREIE WÄHLER: Sehr geehrte Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich glaube, das ist ein guter Tag für die Freiheit, weil wir Verbrauchern und Unternehmern in Rheinland-Pfalz ein Stück weit Handlungsfreiheit zurückgeben, wenngleich, muss ich an der Stelle sagen, dieser Gesetzesentwurf recht mutlos daherkommt. Ich hätte mir weitreichendere Bereiche vorgestellt. Ich möchte es mit den Worten von Lars Brocker kommentieren. Der Verfassungsgerichtshofpräsident hatte letzte Woche gesagt, manchmal braucht der Jurist nur einen Spalt, um hindurchzugehen. Meine Damen und Herren, unter Beleuchtung der juristischen Sichtweise hat dieser Gesetzentwurf dann doch etwas Gutes. Wenn man sich die Gesetzesfolgenabschätzung ansieht, dann sagen Sie, die personallos betriebenen Kleinverkaufsstellen entfalten nur geringe Auswirkungen auf die Sonn- und Feiertagsruhe. Der Satz ist auch spannend: „Der restriktive Ausnahmecharakter der Sonderöffnung für ,digitale Kleinstsupermärkte‘ wird dadurch unterstrichen, dass in diesen Verkaufsstellen gerade kein Einsatz von Personal stattfindet, sodass die verfassungsrechtlich verankerte Arbeitsruhe als Kernelement des Sonnund Feiertagsschutzes nicht berührt wird.“ Meine Damen und Herren, Sie schaffen hiermit ein Präjudiz. Wir werden heute Nachmittag sehen, dass Sie andere Bereiche des automatisierten Bereichs ablehnen werden. Ich werde mich als Anwalt darauf freuen, auf der Grundlage des zu verabschiedenden Gesetzes künftig über den Gerichtsweg die Öffnungen zu betreiben, zu denen Sie nicht imstande sind, weil Ihnen der Mut fehlt, dies im Parlament zu tun. Vielen Dank. (Beifall der Gruppe FREIE WÄHLER und bei der AfD)
