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Josef Winkler

GRÜNE 11.12.2025 Sitzungen 18/99

Sehr geehrter Herr Präsident, werte Kolleginnen und Kollegen! Herr Kollege Wäschenbach, es ist zu bedauerlich, dass die Weihnachtsfeier Ihrer Fraktion schon gestern war. Da hätten Sie von jedem Kollegen und jeder Kollegin einen ausgegeben bekommen für spontane Bestleistung. (Abg. Gerd Schreiner, CDU: Umgekehrt war es! Er hat uns einen ausgegeben! – Vereinzelt Beifall und Heiterkeit bei dem BÜNDNIS 9 0/DIE GRÜNEN, bei der SPD, bei der CDU und bei der FDP) Das führt mich aber trotzdem nicht dazu, im Ergebnis zur Zustimmung zu diesem Antrag zu kommen. Das möchte ich jetzt noch mal zusammenfassend vortragen. Die Pflegestützpunkte in Rheinland-Pfalz sind ein Erfolgsmodell. Pflegebedürftige Menschen und ihre Angehörigen bekommen von den Pflegekass en und den freien Trägern der Wohlfahrtspflege eine kompetente Beratung zu ihren Pflegebedarfen und den Möglichkeiten vor Ort. Es wurde genannt, im Vergleich zu anderen Bundesländern haben wir in unserem Land mit den 135 Standorten der Pflegestützpunkte ein sehr enges Netz der flächendeckenden Versorgung für Ratsuchende, Pflegebedürftige und ihre Angehörigen. In Hessen gibt es zum Beispiel nur 26 Pflegestützpunkte, nämlich in jedem Landkreis und in jeder kreisfreien Stadt jeweils einen. Doch gerade für Menschen mit Pflegebedarf sind kurze Wege eine wichtige Voraussetzung. Die Pflegestützpunkte in Rheinland-Pfalz werden zum einen von den Pflegekassen getragen, die je einen Mitarbeiter oder eine Mitarbeiterin stellen, und zum anderen von den Trägern der Beratung und Koordinierung, also den sogenannten BeKo-Stellen, die oft oder meist von den Wohlfahrtsverbänden betrieben werden. Die Kosten für diese Stellen werden mit bis zu 80 % vom Land bezuschusst. Es ist richtig, dass einige der Träger der BeKo-Stellen diese gekündigt haben mit der Angabe, diese Restkosten von 20 % nicht mehr tragen zu können. Das betrifft aber bisher 18 der 135 Pflegestützpunkte. Dabei sind zwölf unbesetzt und weitere sechs zum Jahresende gekündigt, wobei eine davon zum neuen Jahr schon wieder neu besetzt werden konnte. Es hat sich also doch noch einmal etwas in die andere Richtung bewegt. In den genannten verbleiben in der Regel noch die Stellen der Pflegekassen. Es ist also nicht mit einer Schließung verbunden. Die Situation ist sicher nicht vollständig befriedigend, aber die Landesregierung hat sich der Frage bereits angenommen. Kollege Wäschenbach hat das infrage gestellt, aber dem ist beileibe nicht so. Das hat die Landesregierung in der vergangenen Sitzung des zuständigen Ausschusses auch berichtet. Sie sucht gemeinsam mit den Kommunen und den Trägern der Fachkräfte für Beratung und Koordinierung nach Lösungen für die vorgetragenen Probleme. Was die CDU in ihrem Antrag an Forderungen aufzählt, ist eine wirklich sehr ausführliche Wünsch-Dir-was-Liste. Ich will gar nicht widersprechen, dass sich das eine oder andere, was Sie sich wünschen, auch mit meinen Wünschen deckt, aber das ist derzeit nicht umsetzbar, vor allem so kurz vor Ende einer Legislaturperiode. Einige andere Punkte setzt die Regierung bereits um – das wollte ich noch einmal unterstreichen –, wenn es darum geht, mit allen Beteiligten kurzfristige Lösungen zu suchen; denn klar ist auch, es ist natürlich besser, wenn beide Stellen in jedem Pflegestützpunkt besetzt sind, um beide Perspektiven zu haben. Insgesamt ist es aber, wie gesagt, Jammern auf hohem Niveau. Wenn man das hier ein bisschen – wie soll ich sagen – fast veralbert, dass wir 135 Standorte haben – sonst nehmen Sie immer Hessen oder Bayern oder sonst jemanden zum Beispiel –, und 135 Standorte in Rheinland-Pfalz 26 in Hessen gegenüberstellt, dann muss man einfach sagen, wir haben ein Jammern auf hohem Niveau bei Ihnen festzustellen; denn auch ohne die gekündigten BeKo-Stellen haben wir eine flächendeckende Versorgung mit Pflegestützpunkten, die beinahe beispiellos ist, geradezu üppig im Vergleich mit den Nachbarn und anderen Bundesländern. Ansonsten kann ich mich der Kollegin Horstmann anschließen. Deswegen bleibt mir nichts anderes übrig, als trotz Ihrer spontanen Rede auf Ablehnung zu plädieren und meine Fraktion darum zu bitten, dem zu folgen. (Beifall des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, bei der SPD und bei der FDP)

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