Damian Lohr
Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren! Die rheinland-pfälzische Landesregierung beabsichtigt mit dem vorliegenden Gesetzentwurf, das Ladenschutzgesetz an die aktuelle Lebensrealität, an den ländlichen Raum anzupassen. Die wesentlichen Änderungen betreffen die Zulassung von digitalen Kleinstsupermärkten und einfachere Regelungen für verkaufsoffene Sonntage, die bestehende Rechtsunsicherheiten beseitigen sollen. Hessen erlaubt bereits seit 2024 digitale Kleinstsupermärkte, und seitdem eine in diesen neuen Geschäftszweig ein. Hauptprofiteur ist der ländliche Raum. (Vizepräsidentin Kathrin Anklam-Trapp übernimmt den Vorsitz) Meistens setzt man auf eine sogenannte hybride Lösung, das heißt Betreuung mit Personal tagsüber und in den Abendstunden und an Sonntagen Umstellung auf einen automatisierten Betrieb. Die kleinen Supermärkte im ländlichen Raum brauchen häufig den zusätzlichen Umsatz durch längere Öffnungszeiten, um wirtschaftlich betrieben werden zu können. Ich fürchte allerdings, dass die im vorliegenden Gesetzesentwurf vorgesehene Beschränkung ein Hindernis für den gewünschten Erfolg digitaler Kleinstsupermärkte sein werden. Eine verbindliche Schließzeit von 22 bis 6 Uhr ergibt bei einem automatisierten Laden wenig Sinn. Meine Damen und Herren, vielleicht war der eine oder andere schon einmal komplett digitalisiert. Dann macht es absolut keinen Sinn, wenn man sagt, sonntags hat dieser Laden nur beschränkt auf. Man muss sagen, nicht jeder hat das Glück, in einem Ort zu wohnen, in dem eine Tankstelle ist, die meistens den ganzen Sonntag bis in lange die Abendstunden auf hat. Ich glaube, bei diesen Minisupermärkten muss man noch einmal nachschärfen. Klar, es gibt verfassungsrechtliche Bedenken, aber man kann eine Verfassung ändern, wenn das am Ende dem Wohle des ländlichen Raumes dient. Dementsprechend geht uns der Gesetzentwurf an dieser Stelle nicht weit genug. Wenn man die Digitalisierung nutzt, muss man diese Chancen aufgreifen. Ein komplett digitalisierter Supermarkt, an dem man sonntags steht und der nur diese zwölf Stunden aufhaben kann, macht unserer Meinung nach wenig Sinn. Vielleicht kann man das an dieser Stelle noch verbessern, bevor wir in die zweite Beratung gehen. Zweites Thema: verkaufsoffene Sonntage. Es wurde schon viel Richtiges dazu gesagt. Es ist gut, dass mit § 10 Rechtssicherheit geschaffen wird, der bei den Auflagen entsprechend der Rechtsprechung Rechtsklarheit schafft. Das ist gut, ist aber, wie bei den Minisupermärkten, nicht genug. Wir sind der Überzeugung, man muss die Regelungen auflockern. Über die verfassungsrechtlichen Bedenken kann man sprechen. An dieser Stelle kann man dann eine Anpassung vornehmen. Aber für den ländlichen Raum ist es insgesamt eine wichtige Sache. Ich sage noch etwas zu den verkaufsoffenen Sonntagen. (Glocke der Präsidentin) Ich glaube, in der Adventszeit – es wurde schon von den Vorrednern gesagt – könnte man das lockern. Wir werden den Entwurf konstruktiv begleiten und hoffen, dass noch nachgebessert wird. Danke schön. (Beifall der AfD)
