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Dr. Jan Bollinger

AfD 11.12.2025 Sitzungen 18/99

Sehr geehrter Herr Präsident, meine Damen und Herren! „Jetzt können die Bagger in der Eifel rollen“, meinte Bundesverkehrsminister Patrick Schnieder vor ein paar Tagen. Schön wäre es, aber so weit sind wir leider immer noch nicht. Das sollte ein Bundesverkehrsminister wissen. Jetzt beginnt erst einmal die Phase der Ausschreibungen, und das deutsche, besser europäische Ausschreibungsrecht hat so einige Komplikationen und Fallstricke vorzuweisen. Ja, selbst neue Gerichtsprozesse und damit eine weitere erhebliche Verzögerung des Baubeginns sind nicht auszuschließen. Wir sehen also bereits, dass bei der Entbürokratisierung noch einiges zu tun ist. Richtig ist aber, dass wir beim Thema A 1 in den letzten Monaten erfreulicherweise ein gutes Stück weitergekommen sind. Das Bundesverwaltungsgericht hat endgültig die Klage der Berufsquerulanten des Bundes für Umwelt und Naturschutz abgewiesen. Damit ist nun auch juristisch bestätigt, was der gesunde Menschenverstand schon immer wusste, nämlich, der Lückenschluss der A 1 ist ein bedeutendes Infrastrukturprojekt, hinter dem kleine Einschränkungen bei einem Vogelschutzgebiet zurückstehen müssen. Die angebliche Alternative zum Lückenschluss, vorhandene Bundesstraßen auszubauen, diese Alternative ist keine auch nur annähernd gleichwertige Alternative. Neben dem Bundesverwaltungsgericht war auch die Bundesregierung tätig und hat die Gelder für den Bau freigegeben. Warum die Finanzierung der A 1 überhaupt zu einem Problem wurde, erschloss und erschließt sich dem gesunden Menschenverstand nicht angesichts der 500 Milliarden Euro Schulden, die die Bundesregierung für Infrastruktur und Klimaneutralität geplant hat. Aber offensichtlich sind dann selbst die schwarz-roten Bundesminister zur Einsicht gelangt, dass sich mit einer Fortsetzung des Streits um die Finanzierung nur alle Beteiligten noch mehr blamieren würden. Meine Damen und Herren, es ist richtig, dass wir heute über schlanke Planungs- und Genehmigungsverfahren diskutieren. Bevor ich zu diesem Aspekt komme, möchte ich eines in Erinnerung rufen. Die ersten relevanten Planungen zum Lückenschluss der A 1 gehen auf die Jahre 1971 und 1972 zurück. Viele Autobahnprojekte wurden später begonnen und früher fertiggestellt, bei gleichen Rahmenbedingungen. Dass es beim A-1-Lückenschluss so lange gedauert hat, lag vor allem auch an dem mangelnden politischen Willen. Das manifestierte sich vor allem seit 1995, als die Grünen erstmals in NRW an die Macht kamen, ab 1998 dann sogar im Bund und ab 2011 in Rheinland-Pfalz. Ohne die Grünen könnten wir schon längst von Trier bis zur Ostsee durchgehend auf der A 1 fahren. Nun aber zur deutschen Planungsbürokratie. Von der Aufnahme in den Bundesverkehrswegeplan 2016 bis zum Planfeststellungsbeschluss für den rheinland-pfälzischen Teil des A-1-Lückenschlusses vergingen sieben Jahre. Noch einmal mehr als zwei Jahre vergingen bis zum Urteil des Bundesverwaltungsgerichts im November. Meine Damen und Herren, das ist einfach viel zu lange. Eine ähnlich lange Geschichte wie der Lückenschluss der A 1 hat übrigens die Mittelrheinbrücke. Nach ebenfalls jahrzehntelanger Vorgeschichte und vielen politischen Querelen, an denen die Grünen wieder maßgeblich beteiligt waren, begannen die Vorbereitungen zum Raumordnungsverfahren 2 018. Das Planfeststellungsverfahren ist aber auch nach sieben Jahren noch nicht abgeschlossen. Dazu, was man tun muss, um die Verfahren abzukürzen, mehr in der zweiten Runde. (Beifall der AfD)

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