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Michael Hüttner

SPD 11.12.2025 Sitzungen 18/99

Der war richtig gut! – Zuruf von der SPD: Jawoll!) – Ja, okay. Die Ausschussvorsitzende freut sich. (Abg. Michael Hüttner, SPD: Das ist auch gut!) Der Ministerpräsident freut sich. 130 Tage können Sie sich noch freuen, und dann freuen wir uns. (Heiterkeit des Abg. Dr. Jan Bollinger, AfD) Was bei der Ampel als angeblicher Kampf gegen Hass und Hetze und vermeintlicher Demokratieschutz daherkommt, ist in weiten Teilen ein Verdächtigungs- und Verfolgungsprogramm gegen unliebsame Äußerungen, Handlungen und Personen. Häufig liegen den erhobenen Vorwürfen weder belastbare Fakten noch irgendeine Art von strafbarem Verhalten zugrunde. Wenig überraschend, dass es sich beim vorliegenden Gesetzentwurf ähnlich verhält. Dieses Mal ist die Landesverwaltung das Ziel. Entscheidend ist die Regelung des § 2, also das sogenannte Diskriminierungsverbot. Ich zitiere dazu aus dem Gesetzentwurf: „Bei der Wahrnehmung öffentlicher Verwaltungsaufgaben in der unmittelbaren Landesverwaltung sind unmittelbare, mittelbare und assoziierte Diskriminierungen sowie Belästigungen, einschließlich sexueller Belästigungen, aus rassistischen Gründen, Gründen des Alters, Gründen der ethnischen Herkunft, des Geschlechts, einschließlich der geschlechtlichen Identität, der Religion und Weltanschauung, einer Behinderung, oder der sexuellen Identität verboten.“ Im Wesentlichen ist das eine Reproduktion von Artikel 3 Grundgesetz mit dem kleinen, aber feinen Unterschied, dass hier von verschiedensten Diskriminierungsarten die Rede ist – ein Kampfbegriff, der der Woke-Ideologie entspringt. Was mir gerade bei dieser Sache in den Kopf gekommen ist: Wird auch etwas getan für Schüler, die mittlerweile angegriffen werden, weil sie Deutsche sind? Haben Sie das auf dem Schirm? (Abg. Jaqueline Rauschkolb, SPD: Ooh! Wo passiert das denn?) Was ist denn, wenn Kinder deutscher Herkunft in Klassen nur noch zu zweit sind (Abg. Jaqueline Rauschkolb, SPD: Na und?) und diskriminiert werden? Helfen Sie denen dann auch? Oder gibt es das in Ihrer Welt gar nicht? Das gibt es aber sehr wohl. Nur, die lassen Sie alleine stehen, weil nämlich dieser politische Atem, der das Gesetz ausstrahlt, zu eindeutig ist. Nach dem Willen der Regierungsfraktionen kann in Zukunft quasi jedes missliebige Verhalten als Diskriminierung gewertet und verfolgt werden, selbst wenn es sich dabei nur um reine Assoziationen handelt. Das hat mit Rechtsstaatlichkeit überhaupt nichts mehr zu tun, sondern grenzt an eine Gesinnungsjustiz, die vor allen Dingen Aktenmeter produziert und keine Gerechtigkeit. (Glocke der Präsidentin) – Letzter Satz. Wir lehnen dieses Gesetz ab. Es ist ein Ausrufezeichen vor der Landtagswahl. Es sagt mehr aus über Ihren politischen Furor und wenig über die Diskriminierung in Rheinland-Pfalz. (Beifall der AfD)

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