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Katharina Binz

11.12.2025 Sitzungen 18/99

Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Im nächsten Jahr feiert das AGG, das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz, seinen 20. Geburtstag. Damals, vor 20 Jahren, wurde mit dem AGG europäisches Recht in Deutschland umgesetzt, ein Diskriminierungsschutz. Auch damals gab es Debatten darum, ob das denn notwendig sei. Ich glaube, jetzt, 20 Jahre später, kann man sehen, was dieses Gesetz bewirkt hat. Es hat viel Gutes bewirkt. Es hat das Thema Antidiskriminierung groß gemacht und Betroffenen von Diskriminierung, die damals beim Zugang zum Arbeitsmarkt, beim Zugang zum Wohnungsmarkt Diskriminierung erlebt haben und sich dagegen nicht wehren konnten, starke Instrumente in die Hand gegeben. Das AGG schützt vor allen Dingen im Arbeitsleben und bei privaten Verträgen. Ich muss ganz ehrlich sagen, ich habe mich schon immer gefragt, warum eigentlich der Privatbereich, der Bereich der Privatwirtschaft, so umfassend einem Antidiskriminierungsschutz unterliegt, aber der Bereich des staatlichen Handelns nicht. An dieser Stelle gibt es Schutzlücken, von denen wir wissen. Wir haben uns damit sehr wohl auch als Landesregierung auseinandergesetzt. Abgeordnete Schellhammer hat es gesagt, 2017 ist ein Rechtsgutachten in Auftrag gegeben worden, um genau zu schauen, wo es an dieser Stelle Rechtslücken bei uns in Rheinland-Pfalz gibt. Dieses Rechtsgutachten hat ganz klar dargelegt, dass das AGG wie gesagt beim hoheitlichen Handeln, also wenn staatliche Stellen ihre Aufgaben erfüllen, in den allermeisten Fällen nicht greift. Genau dort besteht die ganz zentrale Lücke im Antidiskriminierungsschutz. Für diesen Bereich trägt auch nicht der Bund die Verantwortung, sondern tragen die Länder die Verantwortung. Deshalb liegt es an uns, die Menschen an dieser Stelle vor Diskriminierung zu schützen. Das jetzt vorgelegte Gesetz soll auch andere Landesgesetze, wie beispielsweise das Landesgleichstellungsgesetz oder auch des Landesinklusionsgesetz, ergänzen. Das Gesetz – das ist schon gesagt worden – verbietet Diskriminierung durch öffentliche Stellen, schafft klare Beschwerde- und Rechtswege, verankert gesetzlich die Landesantidiskriminierungsstelle, fördert Maßnahmen im Rahmen der unabhängigen, zivilgesellschaftlich getragenen Beratung für Betroffene von Diskriminierung, ermöglicht auch im Einzelfall Entschädigung und Schadensersatz, stärkt zugleich Prävention und strukturelle Veränderungen in der Verwaltung und – ich finde, das ist ein ganz wichtiger Punkt – schafft Handlungsklarheit und Rechtssicherheit für Bedienstete der unmittelbaren Landesverwaltung und entlastet sie in Konfliktsituationen mit Bürgerinnen und Bürgern. Wenn ein Diskriminierungsvorwurf im Raum steht, dann wiegt das schwer, und dann ist das auch sehr, sehr belastend für diejenigen, gegen die sich dieser Vorwurf richtet. Dieses Gesetz gibt an der Stelle klare Wege und Strukturen vor, wie ein solcher Vorwurf auch wieder aus der Welt geschafft werden kann. (Beifall des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, bei der SPD und bei der FDP) Gerade diese Handlungssicherheit will ich noch einmal hervorheben. Das Ministerium hat in den vergangenen Monaten mit sehr vielen Akteurinnen und Akteuren aus Gewerkschaften, aus Verbänden, die von diesem Gesetz betroffen sind, Gespräche geführt. Wir haben die Rückmeldung bekommen, es wird positiv gesehen, dass ein solcher Rechtsrahmen an dieser Stelle gesetzt werden soll. Ich will zum Abschluss noch sagen, Diskriminierung ist immer schlimm. Ich glaube, darüber sind wir uns alle einig. Aber wenn Diskriminierung durch hoheitliches Handeln geschieht, wiegt das besonders schwer für die Betroffenen; denn es kann auch das Vertrauen der Betroffenen, der Bürgerinnen und Bürger in das Funktionieren und die Fairness, die Gleichbehandlung durch den Staat beeinträchtigen. Ich glaube, wir sind uns alle einig, dass wir das nicht wollen. Deshalb ist es gut, dass dieses Gesetz jetzt vorliegt und wir damit Betroffenen eindeutige Rechte und wirksame Möglichkeiten geben, sich zur Wehr zu setzen, und Handlungsklarheit und Handlungssicherheit schaffen. Vielen Dank. (Beifall des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, bei der SPD und bei der FDP)

Protokoll ↗