Matthias Lammert
Liebe Kolleginnen und Kollegen, es liegen keine weiteren Wortmeldungen vor. Wir kommen zur Abstimmung. Wer dem Antrag der Fraktion der AfD – Drucksache 18/13630 – zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen! – Gegenstimmen? – Enthaltungen? – Der Antrag ist mit den Stimmen der SPD, der CDU, des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, der FDP und der Gruppe FREIE WÄHLER gegen die Stimmen der AfD abgelehnt. Wir kommen zu Punkt 33 der Tagesordnung: Bürger entlasten – Autowaschverbot an Sonntagen aufheben Antrag der Gruppe FREIE WÄHLER – Entschließung – – Drucksache 18/13597 – Wir haben eine Grundredezeit von 5 Minuten. Die Gruppe FREIE WÄHLER hat 3 Minuten, und es spricht zur Begründung des Antrags Abgeordneter Stephan Wefelscheid. Abg. Stephan Wefelscheid, Gruppe FREIE WÄHLER: Sehr geehrter Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Wir haben eben unter TOP 25, dem Gesetz zur Änderung des Ladenöffnungsgesetzes, mit dem ersten zaghaften Schritt die Tür für die Neubetrachtung der bestehenden Sonn- und Feiertagsregelung ein Stück weit geöffnet. Mit unserem Antrag „Bürger entlasten – Autowaschverbot an Sonntagen aufheben“ machen wir den Türspalt für die Handlungsfreiheit unserer Unternehmer sowie Bürgerinnen und Bürger nun ein Stück weiter auf. Meine Damen und Herren, in der Vorberichterstattung war zu lesen, dass unser Antrag bei der Ampelkoalition Gelächter ausgelöst habe. (Abg. Steven Wink, FDP: Was? – Zuruf des Abg. Michael Hüttner, SPD) Nun, Sie mögen es lustig finden, dass sich der Landtag mit dem Autowaschverbot an Sonntagen beschäftigen muss. Ich kann es Ihnen aber auch nicht ersparen. Schließlich hat das Verwaltungsgericht Mainz mit Urteil vom 25. März 2004 klargestellt, dass nur der Landtag darüber beraten und befinden könne. Darin heißt es – ich zitiere mit Erlaubnis des Präsidenten –: „Zu beachten ist […], dass es weder der gesetzesausführenden Verwaltung noch dem Gericht, sondern ausschließlich dem demokratisch legitimierten Gesetzgeber zukommt, einen den jeweils aktuellen Umständen angepassten Normbestand zum Schutze der Sonn- und Feiertage zu schaffen. Normadressat ist in erster Linie der Gesetzgeber. […] Der hier zur Entscheidung berufene Landtag von Rheinland-Pfalz hat den Schutzumfang zu Gunsten des Betriebes von Autowaschanlagen bisher nicht eingeschränkt.“ Das war 2004. In der Entscheidung geht es dann weiter mit der Frage der Öffnung von Videotheken an Sonntagen. Meine Damen und Herren, diese Regelung findet sich tatsächlich in § 4 des Feiertagsgesetzes: „Videotheken dürfen an Sonntagen mit Ausnahme des Ostersonntags und des Pfingstsonntags […] öffnen.“ Stellt sich die Frage: Wo gibt es noch eine Videothek, und wer leiht sich Videofilme aus? Allerdings findet sich diese Ausnahmeregelung im Gesetz. Ganz spannend ist dann auch der Abs. 1 Nr. 1 von § 4: Von den Verboten ausgenommen sind „Tätigkeiten, die nach Bundes- [und] Landesrecht zugelassen sind“. Jetzt wird es tricky. Man verlässt nämlich – wenn man den ganzen Kanon mal analysieren will, was eigentlich erlaubt ist – das Landesrecht und begibt sich dann ins Arbeitszeitgesetz, § 10. Da ist ein ganzer Katalog von Regelungen aufgeführt. Jetzt wird es besonders tricky: In § 13 des Arbeitszeitgesetzes ist eine Ermächtigungsgrundlage für den Landesgesetzgeber, weitere Regelungen zu treffen. Das sind dann die sogenannten Regelungen nach Landesrecht, wie wir sie in § 4 Abs. 1 Nr. 1 finden. Davon hat er auch reichlich Gebrauch gemacht, der Landesgesetzgeber, nämlich mit der Bedarfsgewerbeverordnung. Die Landesregierung hat darin unter anderem so kuriose Sachen befreit wie „im Immobiliengewerbe mit der Begleitung und Beratung der Kundschaft bei der Besichtigung von Häusern und Wohnungen bis zu vier Stunden“ oder „Musterhaus-Ausstellungen mit gewerblichem Charakter bis zu sechs Stunden“. Ich frage Sie allen Ernstes: Sie fahren ins Industriegebiet, sonntags, schauen sich eine Musterhausausstellung an, aber auf dem Rückweg dürfen Sie dann die Tankstelle nicht benutzen, um dort einen Chip für eine vollautomatisierte Autowaschanlage zu kaufen? Meine Damen und Herren, welchen Sinn sollen diese Regelungen ergeben? Ich komme zum Schluss, weil ich nur 3 Minuten habe. Meine Damen und Herren, wenn wir die Vollautomatisierung für Kioske betreiben, liegt es auf der Hand, dass wir auch vollautomatisierte Waschanlagen zulassen. Geben Sie sich einen Ruck. Heute ist der Tag der Freiheit. Ich habe es heute Morgen schon einmal gesagt. Eröffnen Sie den Kordon, und ermöglichen Sie den Bürgerinnen und Bürgern, dass sie sonntags ihr Auto waschen dürfen. Vielen Dank. (Beifall der Gruppe FREIE WÄHLER)
