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Dr. Denis Alt

11.12.2025 Sitzungen 18/99

Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! Jedes Ladenöffnungsgesetz steht vor der Herausforderung, mehrere unterschiedliche Interessen und Bedürfnisse zu einem fairen Ausgleich zu bringen: die Versorgung der Bevölkerung, die Interessen des Einzelhandels, unsere kulturell verwurzelten und in der Verfassung niedergelegten Prinzipien des Sonn- und Feiertagsschutzes und natürlich, je nach Geschäftsmodell, die Interessen der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer. Mit dem vorliegenden Gesetzentwurf gibt die Landesregierung neuen digitalen Geschäftsmodellen Raum zur Entwicklung. Digitale Kleinstverkaufsstellen mit einer Verkaufsfläche bis zu 150 m² dürfen künftig an Sonn- und Feiertagen für maximal zwölf Stunden zwischen 6 und 22 Uhr öffnen. Das gibt den Betreiberinnen und Betreibern dieser Einrichtungen Rechtssicherheit, die sie derzeit nicht haben. Mit der Begrenzung auf zwölf Stunden haben wir ein Zeitfenster gewählt, das enger ist als die Ladenöffnungszeiten an Werktagen; denn auch die Sonnund Feiertagsruhe ist ein verfassungsrechtlich geschütztes hohes Gut. Artikel 47 der Landesverfassung gibt uns klare Vorgaben, an die sich sowohl die Landesregierung als auch das Parlament halten müssen. Werktage einerseits und Sonn- und Feiertage auf der anderen Seite müssen unterscheidbar bleiben. Mit der Festlegung auf grundsätzlich 150 m² orientieren wir uns an bereits bestehenden Regelungen in anderen Ländern. Um örtliche Gegebenheiten berücksichtigen zu können, ist in dem Gesetzentwurf die Möglichkeit vorgesehen, auch ausnahmsweise den Verkauf in Verkaufsstellen mit einer höheren Grundfläche zuzulassen. Damit machen wir mehr möglich als andere Länder. Darüber hinaus wird mit dem Gesetzentwurf eine Verabredung aus dem Koalitionsvertrag umgesetzt, wonach für die vier zulässigen verkaufsoffenen Sonntage mehr Rechtssicherheit hergestellt werden soll. Dazu werden geeignete Anlässe nunmehr für einen verkaufsoffenen Sonntag im Gesetzestext konkret bezeichnet. Zudem soll das Landesgesetz über Messen, Ausstellungen und Märkte aufgehoben werden. Dies ermöglicht dem Land die Nutzung der für die Gewerbeordnung entwickelten Einer-für-Alle-Leistungen bei der Umsetzung des Onlinezugangsgesetzes, erspart uns eine kostenintensive Entwicklung eines eigenen Digitalisierungskonzepts für diesen Bereich und bedeutet weniger Bürokratie sowohl für Gewerbetreibende als auch die öffentliche Verwaltung. Meine Damen und Herren, der vorgelegte Gesetzentwurf ist das Ergebnis einer sorgfältigen Abwägung. Er schafft Rechtssicherheit, stärkt die Grundversorgung auf dem Land und nutzt die Chancen der Digitalisierung, ohne dabei die Werte unseres Gemeinwesens aus den Augen zu verlieren. Ich danke Ihnen für die Aufmerksamkeit. (Beifall der SPD, des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der FDP – Ministerpräsident Alexander Schweitzer: Sehr schön! –

Protokoll ↗