Dr. Helmut Martin
Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! Der jetzt zu debattierende Antrag ist in der Begründung zweifellos plausibel. Er fasst auch alle Argumente für die Sonntagsöffnung der Autowaschanlagen nachvollziehbar zusammen, gibt das völlig korrekt wieder, und ich sage ausdrücklich: Diese Argumente muss man ernst nehmen. Die kann man nicht einfach vom Tisch wischen. Ob sie ganz abschließend sind, oder es nicht auch Argumente gibt – eben haben wir vom Kollegen Schick schon das eine oder andere gehört –, die man in eine fundierte Antragsbegründung durchaus auch hätte einbringen können, steht auf einem anderen Blatt. Das will ich hier nur einmal andeuten. (Beifall der CDU sowie des Abg. Dr. Bernhard Braun, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Kollege Wefelscheid hat jetzt schon zum zweiten Mal sozusagen proaktiv den Kontext zu unserem anderen Thema heute, zur Sonntagsöffnung für automatisierte Läden, hergestellt. Ich will noch einmal beleuchten, was er da gesagt hat; denn er hat vorhin angekündigt – für den Fall, dass sein Antrag mit den Autowaschanlagen abgelehnt, die Sonntagsöffnung für die automatisierten Läden aber zugelassen würde –, dass er das gern rechtlich angehen würde. Das zeigt genau, warum wir gut daran tun, jeden einzelnen Schritt, der etwas Grundlegendes ändert – die Sonntagsruhe als Verfassungsgut ist etwas für diese Gesamtgesellschaft Grundlegendes –, dass jeder Schritt, der etwas an einer solchen Grundlegung unserer Gesellschaft ändert, sehr wohl abgewogen werden muss. (Zuruf aus dem Hause: Richtig!) Das nimmt nicht das Ergebnis vorweg. Das zeigt nur: Man muss sich ernsthaft damit auseinandersetzen. Man muss Für und Wider sehr gründlich überlegen; denn man kommt ganz schnell auf eine schiefe Ebene. Sie haben das selbst deutlich gesagt. Wenn ich eine Salamischeibe abschneide, dann kann ich ganz schwer verteidigen, warum die nächste nicht auch abgeschnitten werden muss. Deswegen tun wir gut daran, das sehr gründlich zu besprechen. Ich habe es eben gesagt. Diese Gründlichkeit kann – das wäre auch eine Überforderung – eine solche Antragsbegründung – die natürlich auch immer etwas tendenziös ist, das sehe ich Ihnen nach – gar nicht leisten. Wir meinen aber, dass wir deswegen erst einmal dieses Gesetz – – – Sie haben bewusst einen Antrag, keinen Gesetzentwurf gewählt. Das hätten Sie machen können, dann wäre das auf jeden Fall auch in die Ausschussberatung gegangen. Nein, haben Sie nicht. Sie haben den etwas leichteren Weg gewählt. Wir werden auf jeden Fall wichtige Aspekte, die es bei dem Gesamtbild zu berücksichtigen gilt, im Rahmen der weiteren Beratung des Ladenöffnungsgesetzes im zuständigen Ausschuss beleuchten wollen. Deswegen wäre es verfrüht, jetzt umgekehrt gesprochen, heute Ihrem Antrag zuzustimmen und damit zu sagen, ja, aber bei den automatisierten Läden lehnen wir es ab. Das wäre doch nicht logisch. (Beifall der CDU) Deswegen sagen wir: Wir lehnen Ihren Antrag heute ab und werden uns auf die ausführliche, grundlegende und seriöse Befassung mit der Gesamtproblematik im zuständigen Ausschuss im Kontext des Ladenöffnungsgesetzes konzentrieren. Dann werden wir am Schluss hoffentlich alle ein Stück schlauer sein und wissen, wie wir diese Balance idealerweise hinbekommen. Deswegen lehnen wir heute aber erst einmal ab. Danke schön. (Beifall der CDU)
