Damian Lohr
Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren! Zunächst einmal begrüßen wir, dass wir es bei dem vorliegenden Antrag mit einem Antrag zu tun haben, der die biologischen Unterschiede zwischen den Geschlechtern nicht negiert. Das ist im Jahr 2025 nicht mehr so häufig. Bereits aufgrund dieser biologischen Unterschiede manifestieren sich Erkrankungen bei Männern und Frauen oftmals unterschiedlich. Der vorliegende Antrag führt mit den unterschiedlichen Symptomen bei Herzinfarkten bei Männern und Frauen ein typisches Beispiel an. Molekulare Unterschiede im Hinblick auf Chromosomen oder Hormone beeinflussen bestimmte Krankheitsrisiken, da die molekularen Mechanismen geschlechterspezifisch wirken. Entsprechende Forschung wirkt sich dabei positiv auf Diagnostik und Therapie aus. So wirken Medikamente bei gleicher Dosierung unterschiedlich, da Frauen viele Wirkstoffe aufgrund niedriger Leberaktivität langsamer metabolisieren, was zu höheren Nebenwirkungsrisiken führt. Es ist richtig, das zu berücksichtigen und zu erforschen. Das ist aber für uns weniger eine Frage der Gleichstellung, sondern vielmehr der Weiterentwicklungsprozess der Medizin, der in Forschung und Lehre bereits stattfindet. Sie fordern zum einen die Stärkung von Forschung und Lehre zur geschlechtersensiblen Medizin. Wir als AfD-Fraktion vertrauen fest darauf, dass unsere wissenschaftlichen Verantwortungsträger ihr Augenmerk auf die geschlechtersensible Medizin richten, wenn sie das für nötig befinden, wenn sie entsprechenden Forschungsbedarf sehen. Dass dieses Vertrauen gerechtfertigt ist, gesteht die CDU-Fraktion im ersten Absatz selbst ein. Ich zitiere: „Die Erkenntnis, dass die gesundheitliche Versorgung aller nur dann nachhaltig verbessert wird, wenn die besonderen Bedarfe von Männern und Frauen berücksichtigt werden, hat sich in der Forschung der vergangenen Jahre allgemein durchgesetzt.“ Sie sehen also, die Forschung funktioniert in dieser Hinsicht, auch wenn natürlich noch Optimierungsbedarf besteht. Der pauschalen Art und Weise, wie der Landtag in diesem vorliegenden Antrag aufgefordert wird, Versorgungsdefizite und die Nichtberücksichtigung der geschlechterspezifischen Symptome und damit verbundener Fehldiagnosen sowie eine Schwächung des Vertrauens in die medizinische Versorgung festzustellen, können wir uns so nicht anschließen. Es wurde unter anderem auch Endometriose angesprochen. Da gibt es sicher noch Bedarf, aber ich glaube nicht, dass hierzu ein Antrag im Plenum notwendig ist. Wir vertrauen unseren Wissenschaftlern in diesem Bereich. In den letzten Jahren hat sich da einiges getan. Auch wenn einige wichtige Probleme in diesem Antrag adressiert werden, können wir diesem Antrag nicht zustimmen. Danke schön. (Beifall der AfD)
