Dr. Denis Alt
Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! Die Pflegestützpunkte in Rheinland-Pfalz sind wichtiger Bestandteil der Beratungs- und Unterstützungsstruktur für Menschen mit Pflegebedarf und die sie unterstützenden Angehörigen. Es ist ganz wichtig, dass man auch sie mitdenkt. Es ist gut, dass hier im Haus ein Konsens zu herrschen scheint, dass diese Pflegestützpunkte eine zentrale Rolle spielen. In den 135 Pflegestützpunkten sind in der Regel 1,5 Mitarbeitende tätig: eine Vollzeitstelle in der Beratung und Koordinierung und eine halbe Stelle mit einer Fachkraft für Pflegeberatung. Die CDU-Fraktion kritisiert in ihrem Antrag die bestehenden Finanzierungsregelungen, sie seien nicht mehr zeitgemäß, und fordert darüber hinaus eine Dynamisierung. Vielleicht zur Klarstellung noch einmal ein paar absolute Zahlen. Die angemessenen Personalkosten für eine Vollzeitstelle im Bereich BeKo – Beratung und Koordinierung – betragen seit dem 1. Januar 2025 68.240 Euro. Dieser Betrag berücksichtigt die gesamten Arbeitgeberkosten der Entgeltgruppe 10 in der Erfahrungsstufe 3 und hat die tarifvertraglichen Entwicklungen aus den Jahren 2022 bis 2024, wie sie im öffentlichen Dienst stattgefunden haben, vollumfänglich aufgegriffen. Das ist die Dynamisierung, die es derzeit im Bereich der BeKo-Kräfte schon gibt. Von diesen angemessenen Personalkosten übernehmen die Pflegekassen die Kosten für den eingekauften Stellenanteil von 25 %, also etwa 17.000 Euro, und das Land fördert von dem dann verbleibenden Betrag 80 %. Das sind gut 40.000 Euro. Damit verbleiben beim Anstellungsträger der BeKo-Fachkraft nicht 20 %, sondern etwa 15 % oder rund 10.000 Euro. Darauf, dass man aufgrund des Besserstellungsverbots, das im Haushaltsrecht aus guten Gründen kodifiziert ist, nicht individuelle Mehrbeträge infolge von Tarifstruktur und Beschäftigungsdauer der Fachkräfte ausgleichen kann, ist eben schon hingewiesen worden. Neben der Dynamisierung sind auch andere Aspekte des Antrags bereits tatsächlich umgesetzt. Steven Wink hat darauf hingewiesen, dass dies bei der einheitlichen Beratungs- und Dokumentationssoftware der Fall ist. Ich würde gern ergänzen, dass da auch die Finanzierung nicht bei den Anstellungsträgern lag und liegt, sondern dass die Landesarbeitsgemeinschaft Pflegestützpunkte diese Kosten vollumfänglich übernommen hat und auch notwendige Anpassungen durchführt und finanziert sowie Schulungen für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter anbietet. Die Zukunftsfähigkeit der Beratungs- und Unterstützungsstellen für ältere Menschen mit Pflegebedarf ist, wie Sie wissen, bereits seit geraumer Zeit Gegenstand in unterschiedlichen Gremien, insbesondere der Landesarbeitsgemeinschaft der Pflegestützpunkte. Wir brauchen auch in Zukunft niedrigschwellige Anlaufpunkte bei der Strukturierung und Gestaltung des Lebensalltags im Alter und bei Pflegebedarf, aus einer Hand bzw. ortsnah. Dies gilt übergreifend für die Programme Gemeindeschwesterplus, Beratung und Koordinierung von Pflegeangeboten und für die Pflegeberatung. Deswegen braucht man alle Akteure an einem Tisch: Kassen, Kommunen und das Land Rheinland-Pfalz. Das sind im Übrigen auch die Träger der Pflegestützpunkte, Kassen, Kommunen und das Land Rheinland-Pfalz. Wir stehen auch Reformideen, wie sie seitens der Spitzenverbände geäußert werden, konstruktiv gegenüber. Um weitere Verbesserungen zu besprechen, steht mein Haus in ständigem Austausch mit allen Beteiligten in diesem Themenfeld. Wenn wir eben gehört haben – ich will es noch einmal betonen –, zehn oder zwölf Stellen gekündigt, nicht besetzt, so ist auch das natürlich eine Situation und Herausforderung, die man lösen muss. Es heißt aber nicht, dass gleich der Pflegestützpunkt nicht besetzt ist, sondern der Pflege stützpunkt ist in diesem Fall unterbesetzt. Die Konzeption sieht aber nicht vor, dass der eine die pure Pflegeberatung und der andere nur BeKo macht, sondern es wird natürlich Hand in Hand gearbeitet, sodass dann in diesem Fall eine Unterbesetzung herrscht, aber der Pflegestützpunkt geöffnet ist. Aus Sicht der Landesregierung gehört ein Punkt, der im CDU-Antrag angesprochen ist, nicht in diesen Kontext, nämlich die Erweiterung der Aufgaben der Pflegestützpunkte um die Aufgaben der Eingliederungshilfe. Das möchte ich an dieser Stelle klarstellen. Die Beratung von Menschen mit Behinderung erfolgt bereits durch starke zweistufige Beratungsstrukturen: durch eine kostenlose unabhängige Teilhabeberatung für Menschen mit Behinderung einerseits und durch die Rehabilitationsträger, die gesetzlich verpflichtet sind, Beratung anzubieten, andererseits. Ich möchte auch betonen, dass von einer fehlenden Steuerung und Entwicklung von Unterstützungs- und Teilhabeangeboten keine Rede sein kann. Hier sind die Kommunen sehr aktiv, und diese Behauptung würde auch den Kommunen nicht gerecht; denn sie betreiben die Pflegestrukturpla nung, die Seniorensozialplanung und bieten regionale Pflegekonferenzen an. Die Landesregierung unterstützt die Kommunen bei diesen Aufgaben, und sie entwickelt darüber hinaus neue Strukturen mit innovativen Modellprojekten und Programmen weiter. Ich möchte in diesem Kontext den Runden Tisch „Gemeinsam statt einsam“ nennen, das Projekt „MitMenschen! Maßnahmen gegen Einsamkeit in Rheinland-Pfalz“, die Landesinitiative „Neue Nachbarschaften – engagiert zusammen leben in Rheinland-Pfalz!“, oder auch das Projekt „Digital-Botschafterinnen und -Botschafter“ gehört in diesen Kontext. Das alles sind nämlich Maßnahmen, die der Gestaltung von Angeboten dienen, die gegen Einsamkeit bei älteren Menschen wirken, egal, ob diese älteren Menschen einen Pflegebedarf haben oder nicht. Wenn es noch einer besseren Koordination dieser Angebote bedarf, ist die Landesregierung selbstverständlich zum Dialog bereit. Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall der SPD, des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der FDP)
