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Carl-Bernhard von Heusinger

GRÜNE 11.12.2025 Sitzungen 18/99

Sehr geehrter Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Transparenz ist kein Extra, kein Nice-to-have, sie ist der Kern jeder glaubwürdigen Politik. Wer nachvollziehbar macht, wie Entscheidungen zustande kommen, stärkt das Vertrauen in unsere Demokratie, in den Landtag, in die Regierung und in unsere Institutionen. Genau darum haben wir heute den Gesetzentwurf zum Lobbyregister vorgelegt. Rheinland-Pfalz war 2011 eines der ersten Länder mit einem eigenen Lobbyregister, damals noch als Teil der Geschäftsordnung des Landtags. Das war ein wichtiger Schritt, aber gute Ideen verdienen ein starkes Fundament. Deshalb überführen wir das Lobbyregister jetzt in ein eigenständiges Gesetz. Wir machen damit das Lobbyregister nicht nur sichtbarer, sondern auch stabiler. Wir geben ihm ein festes und, lieber Marcus Klein, ein dauerhaftes Fundament; denn im Gegensatz zu einer Geschäftsordnung ist ein Gesetz etwas, was dauerhaft da ist. Ich kann mir nicht vorstellen, dass man über ein Gesetz alle fünf Jahre so verhandelt wie über eine Geschäftsordnung alle fünf Jahre, genau das ist der Grund. (Beifall bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und vereinzelt bei der SPD) Zudem zeigen wir damit, Transparenz ist uns wichtig, nicht nur in Worten, sondern im Gesetzesblatt. Konkret heißt das, wer gegenüber dem Landtag, der Landesregierung Interessen vertritt, etwa als Verband, muss sich mit Mindestangaben in eine öffentliche Liste eintragen. (Zuruf des Abg. Marcus Klein, CDU) Diese Pflicht bestand schon, besteht weiter. Nur wer registriert ist, kann im parlamentarischen Verfahren offiziell angehört werden. Das ist gelebte Praxis in Rheinland-Pfalz, gelebte Transparenz und eine wichtige Voraussetzung für Vertrauen. Neu ist, dieses Verfahren wird künftig gesetzlich geregelt, nicht nur mehr in der Geschäftsordnung. Ich habe es eben schon gesagt, das mag wie ein technischer Schritt wirken, ist aber politisch bedeutsam; denn ein Gesetz gibt dem Lobbyregister nicht nur mehr Gewicht, sondern auch viel mehr Verbindlichkeit. (Beifall bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und vereinzelt bei der SPD) Damit setzen wir – das ist vollkommen richtig, lieber Marcus Klein – ein wesentliches Vorhaben aus dem aktuellen Koalitionsvertrag um. (Abg. Martin Haller, SPD: Was nicht verboten ist!) Wir haben uns auf die Fahnen geschrieben, das Lobbyregister auf Grundlage des Gutachtens des Wissenschaftlichen Dienstes zu überarbeiten. Das haben wir jetzt getan. Andere Bundesländer sind diesen Weg zum Teil schon weitergegangen. In Baden-Württemberg wird offengelegt, wie ein Gesetzentwurf durch externe Interessen verändert wurde – der sogenannte exekutive Fußabdruck. Der Bund hat Bußgelder für falsche Angaben eingeführt. Hessen hat den Kreis der Eintragungspflicht deutlich ausgeweitet. Unser Gesetzentwurf geht bewusst einen ersten tragfähigen Schritt. Er ist anschlussfähig und offen für Weiterentwicklung. Das ist auch gut so; denn Transparenz lebt vom Mut zur Veränderung. Liebe Kolleginnen, liebe Kollegen, wer das Vertrauen in politische Entscheidungen stärken will, muss offenlegen, wie sie getroffen werden. Mit diesem Gesetzentwurf bauen wir weiter auf dem auf, was Rheinland-Pfalz schon vor über zehn Jahren klug begonnen hat. Wir heben das bestehende Lobbyregister aus der Geschäftsordnung in ein Gesetz und machen damit klar: Transparenz ist für uns kein Nebensatz, sondern ein Grundsatz. (Beifall bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und vereinzelt bei der SPD) Wir erfinden das Rad nicht neu, aber wir machen es stabiler, sichtbarer, verbindlicher, und wir senden damit ein klares Signal: Wir stehen ein für eine Politik, die sich erklären lässt, und für eine Demokratie, die bereit ist, sich prüfen zu lassen. Ich bitte deshalb um Ihre Zustimmung. Zunächst werden wir dieses Gesetz positiv in den Ausschussberatungen begleiten. Vielen Dank. (Beifall des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei der SPD)

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