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Steven Wink

FDP 11.12.2025 Sitzungen 18/99

Verehrter Herr Präsident, verehrte Kolleginnen und Kollegen! Frau Wächter, Sie haben hier ein wichtiges Thema vorgetragen und aufgerufen. Dass die geschlechtersensible Medizin und Frauengesundheit stärker berücksichtigt werden müssen, ist nicht umstritten und völlig richtig. Wir finden auch gut, dass Benachteiligungen in diesem Bereich ins öffentliche Bewusstsein gerückt werden. Bei genauerer Betrachtung aber sind viele Maßnahmen in der Praxis schon angegangen oder liegen nicht in der Regelungskompetenz des Landes, wenn auch leider. Dass wir Frauengesundheit in Forschung, Lehre und der Versorgung berücksichtigen müssen und sollten, ist unumstritten. Frauen stellen die Hälfte der Bevölkerung, gesundheitlich gibt es durch hormonelle Zyklen, Schwangerschaft etc. völlig andere Bedürfnisse. Risiken wie Brustkrebs und hohe Raten an Autoimmunkrankheiten zeigen die Notwendigkeit einer modernen Gesundheitspolitik. Moderne Medizin muss geschlechterspezifische Diagnostik, (Unruhe im Hause – Glocke des Präsidenten) Therapie und Prävention berücksichtigen. Gleiches gilt bei der psychischen Gesundheit oder auch bei Medikation. Dort sehen wir unterschiedliche Nebenwirkungen oder Folgen unterschiedlicher Wirkstoffmengen. Gleichzeitig existiert bereits ein klarer rechtlicher Rahmen. Das SGB verpflichtet die GKV zur zweckmäßigen Versorgung, in der frauenspezifische Aspekte ausdrücklich zu berücksichtigen sind. Regulatorische Vorgaben, die repräsentative klinische Prüfungen verlangen, in denen Frauen ausreichend berücksichtigt sein müssen, gibt es zum Beispiel auch bei den Arzneimitteln. Hier muss natürlich noch mehr geschehen, völlig klar. Es gibt aber auch mehrere Forschungsförderungen zur Frauengesundheit, Initiativen wie „Gesundheit rund um die Geburt“ oder stärkere Aufklärung gerade bei den bereits angesprochenen Herz-Kreislauf-Erkrankungen. In Bezug auf Ausbildungsinhalte ist zu sagen, dass die Gesundheitsministerkonferenz dies bereits an den Bund adressiert hat, sich dieses Thema schon im Bundeskoalitionsvertrag befindet und dort umgesetzt werden muss. Wenngleich das Thema des Antrags extrem wichtig und auch vieles richtig ist und nachgesteuert werden sollte, ignoriert der Antrag aber auch Zuständigkeiten. Forderungen nach mehr Landesgeldern oder dem Eingriff in Vergütungsstrukturen, die Bundesrecht sind und/oder der Selbstverwaltung unterliegen, sind schwierig. Ich möchte ein Thema noch einmal erwähnen, weil es uns ebenfalls wichtig ist. Das ist das Thema der Hebammen. Hier wäre es extrem wichtig, dass die Bundesgesundheitsministerin noch einmal aufruft, appelliert, dass nochmals Verhandlungen im Bereich des Hebammenhilfevertrags stattfinden und nachgesteuert wird und natürlich die Themen des Bundeskoalitionsvertrags in diesem Bereich umgesetzt werden. So können wir auf mehreren politischen Ebenen dieses wichtige Thema voranbringen. Vielen Dank. (Beifall bei der FDP, bei der SPD und bei dem BÜNDNIS 9 0/DIE GRÜNEN)

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