Kathrin Anklam-Trapp
Es wird vorgeschlagen, den Gesetzentwurf der Landesregierung – Drucksache 18/13562 – an den Ausschuss für Arbeit, Soziales, Pflege und Transformation – federführend – sowie an den Rechtsausschuss – mitberatend – zu überweisen. Besteht Einverständnis? – Es erhebt sich kein Widerspruch. Dann ist das so beschlossen. Wir kommen zu Punkt 26 der Tagesordnung: Landesverkündungsgesetz (LVkG) Gesetzentwurf der Landesregierung – Drucksache 18/13560 – Erste Beratung Gemäß der Absprache im Ältestenrat findet die Behandlung ohne Aussprache statt. Es wird vorgeschlagen, den Gesetzentwurf der Landesregierung – Drucksache 18/13560 – an den Rechtsausschuss zu überweisen. Besteht Einverständnis? – Es erhebt sich kein Widerspruch. Dann ist das so beschlossen. Wir kommen zu Punkt 27 der Tagesordnung: Landesgesetz für Chancengleichheit, Demokratie und Vielfalt (LCDV) Gesetzentwurf der Fraktionen der SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FDP – Drucksache 18/13626 – Erste Beratung Die erste Rednerin in der Debatte ist für die SPD-Fraktion Susanne Müller.
