Lars Rieger
Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! Der Trierische Volksfreund titelt heute auf Seite 2: „Der Ampel geht die Luft aus“. Ein weiteres Beispiel dafür ist der ambitionslose Entwurf des Landesgesetzes zur Änderung des Ladenöffnungsgesetzes Rheinland-Pfalz (Beifall der CDU) zur Aufhebung des Landesgesetzes über Messen, Ausstellungen und Märkte und zur Änderung arbeitsschutzrechtlicher Zuständigkeiten. Mit dem vorliegenden Entwurf soll es automatisierten, personallos betriebenen Kleinstverkaufsstellen mit Verkaufsflächen bis 150 m² Größe ermöglicht werden, an Sonn- und Feiertagen zwischen 6 und 22 Uhr bis zu zwölf Stunden geöffnet zu haben. Das entspricht unserer Auffassung, wer Versorgung sichern will, muss bürokratische Hindernisse abbauen. Dann aber verlässt die SPD-geführte Landesregierung der Mut. Man feiert sich in einer Pressemitteilung auf den Internetseiten des Arbeits- und Sozialministeriums, dass mit der Änderung des Ladenöffnungsgesetzes für die vier zulässigen verkaufsoffenen Sonntage „mehr Rechtssicherheit“ geschaffen werde. Dazu würden geeignete Anlässe für einen verkaufsoffenen Sonntag im Gesetzestext konkret bezeichnet. Parallel dazu heißt es in derselben Pressemitteilung: „Gleichzeitig wollen wir flexibilisieren, digitalisieren, Bürokratie es mitnehmen –: Wo sind denn Flexibilisierung und Bürokratieabbau? Die CDU-Landtagsfraktion hatte schon 2020 einen Antrag zur Änderung des Ladenöffnungsgesetzes in den rheinland-pfälzischen Landtag eingebracht. Die im Landesgesetz vorgesehene Höchstzahl von vier verkaufsoffenen Sonntagen sollte nicht erhöht werden, aber zwei davon sollten auch ohne die Voraussetzungen eines besonderen Anlasses wie Feste oder Märkte zulässig sein. (Beifall der CDU) Das verstehen wir unter Bürokratieabbau, aber nicht das Sammelsurium an Anlässen, das Sie beschreiben, um den zeitlichen und örtlichen Umfang der Sonntagsöffnung zu rechtfertigen. Zudem müssen wir auch die Herausforderungen sehen, die aus bisherigen gesetzlichen Lücken resultieren, etwa für ehrenamtliche Vereine, vor allem die Kita-Fördervereine, die Kleiderbasare oder Kinderkleiderbörsen organisieren. Der im März veröffentlichte Bericht im Trierischen Volksfreund zeigt, dass viele solcher Basare sonntags nicht erlaubt sind, und das häufig, obwohl sie nicht primär gewerblich organisiert sind, sondern gemeinnützigen Zwecken dienen. Solche Angebote sind für den sozialen Zusammenhalt, für Familien mit geringem Einkommen und für nachhaltigen Umgang mit Ressourcen wertvoll. Die geltende Praxis ist restriktiv und weckt Unverständnis. Hier sollte man anpacken und im Rahmen der geplanten gesetzlichen Änderungen Rechtssicherheit und Klarheit schaffen. (Beifall der CDU) Aus Sicht der CDU-Fraktion ist klar: Wer neue Verkaufsformen erlaubt, sollte zugleich gewährleisten, dass gemeinnützige Initiativen, etwa Vereine mit Floh- und Kleiderbasaren, nicht übersehen oder benachteiligt werden. Der Gesetzentwurf bietet dafür einen geeigneten Rahmen, um mit klaren Kriterien Rechtssicherheit vor allem für unsere ehrenamtlich geführten Vereine zu schaffen. Auch das nicht verständliche Kuriosum, (Glocke des Präsidenten) dass verkaufsoffene Sonntage am Jahresende nur möglich sind, wenn der erste Advent auf einen Novembertag fällt, sollte endlich beseitigt werden, und es sollte sich eine neue Regelung am gesunden Menschenverstand orientieren. Abschließend, meine sehr geehrten Damen und Herren: Die CDU-Landtagsfraktion wird die weitere Beratung im Ausschuss konstruktiv begleiten, und wir hoffen auf Rechtssicherheit und Klarheit für all diejenigen, die es betrifft. Vielen Dank. (Beifall der CDU)
