landtag-rlp.de ↗

Pia Schellhammer

GRÜNE 11.12.2025 Sitzungen 18/99

Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Kolleg:innen! Ein Mann mit Migrationsgeschichte wird auf dem Hochschulamt bei der BAföG-Beantragung deutlich später aufgerufen, und die Beamtin erklärt: Ich verstehe Sie eh nicht richtig. Warten Sie, bis jemand anderes Zeit hat. Schauen wir uns die Rechtslage an. Das bestehende Bundesrecht, das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz, greift hier nicht. Es regelt die Angelegenheiten der Bundesverwaltung und den privaten Bereich. (Abg. Carl-Bernhard von Heusinger, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: So ist es!) Das Landesinklusionsgesetz verpflichtet die Hochschulen zu inklusivem Handeln, aber es regelt eben keine Entschädigungsansprüche. Das vorliegende Landesgesetz schafft konkrete Rechtsansprüche, (Abg. Carl-Bernhard von Heusinger, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Eben!) ein klares, rechtlich verankertes Instrument, um sich gegen die vorliegende Benachteiligung zu wehren. (Beifall bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und vereinzelt bei der SPD sowie der Abg. Cornelia Willius-Senzer, FDP) Das Gesetz schafft klare Beschwerde- und Rechtswege. Es ermöglicht im Einzelfall Entschädigung und Schadensersatz. Es stärkt Prävention und strukturelle Veränderungen in der Verwaltung, und es verankert gesetzlich die Antidiskriminierungsstelle. Dieses Landesgesetz für Chancengleichheit, Demokratie und Vielfalt setzt ein starkes Signal für den Zusammenhalt und das Miteinander in diesem Bundesland. Die Menschen sollen frei, sicher und selbstbestimmt leben können. Das garantiert dieses Gesetz. (Beifall des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, vereinzelt bei der SPD sowie des Abg. Steven Wink, FDP) Diesem Gesetzentwurf sind zahlreiche Gespräche nicht nur mit den Verbänden, mit Betroffenen von Diskriminierung, sondern eben auch mit den Menschen in der Verwaltung, den Lehrkräften, den Hochschulvertreter:innen, der Polizei vorausgegangen. All das zeigt doch: Wir sind ein Bundesland, in dem niemand diskriminieren möchte, aber klar ist, wenn eine Diskriminierung vorliegt, hat diese betroffene Person eben den Rechtsanspruch auf Schadenersatz. Das ist ein ganz, ganz wichtiges Zeichen für dieses Bundesland. Ich danke Familienministerin Katharina Binz, dass das Haus hier diese Vorarbeit geleistet und diese Gespräche geführt hat. Wir sehen, wie stark dieses Bundesland für Vielfalt steht. (Beifall des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und vereinzelt bei der SPD) Vor diesem Hintergrund verstehe ich die Position der CDU nicht. Ich lade Sie herzlich ein, in dem Ausschussverfahren darüber miteinander zu sprechen. Ich lade Sie wirklich ein. Ein Rechtsanspruch auf Schadensersatz ist keine Symbolpolitik, sondern verschafft Menschen, die Diskriminierung erlitten haben, einen Ausgleich. (Zuruf des Abg. Joachim Paul, AfD) Es schafft auch keine neuen Unsicherheiten. Wir haben beispielsweise das Gespräch gesucht mit dem DGB in Rheinland-Pfalz. Die haben uns gesagt, ja, vom Grundgesetz leitet sich schon ab, dass nicht diskriminiert werden darf, aber was machen wir, wenn ein konkreter Vorfall in der Landesverwaltung passiert, in den Schulen, in den Hochschulen oder bei der Polizei? Wir wissen jetzt genau, wie der jeweilige Beschwerdeweg aussieht und wie wir damit umgehen und auch unsere Strukturen überprüfen können. Im Gegenteil also, es schafft neue Sicherheiten. (Beifall des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, bei der FDP und vereinzelt bei der SPD) Wir wären, wenn wir dieses Gesetz im Januar beschließen, das erste Flächenbundesland. Wir laden die Kommunen herzlich ein, sich die Erfahrungen, die wir für die unmittelbare Landesverwaltung machen, anzusehen und zu schauen, wie sie das auf die kommunale Ebene übertragen können. Es ist ein gutes Zeichen, dass wir sagen, wir wollen als Land mit unserer Landesverwaltung vorangehen. Wir sammeln Erfahrungen und wollen dann die Kommunen einladen, diesen Weg mit uns zu gehen. Deswegen können Sie von der CDU das doch an dieser Stelle nicht kritisieren. (Beifall des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie der Abg. Cornelia Willius-Senzer, FDP) Auch zu sagen, wir hätten uns nicht genau angeschaut, wie die Rechtslage ist: Wir haben ein Rechtsgutachten von 2017, das die Landesregierung beauftragt hat, das uns ganz klar sagt: Das AGG regelt die Bundesverwaltung und den privaten Bereich, aber es greift nicht, was die unmittelbare Landesverwaltung und den kommunalen Bereich anbelangt. Dieses Rechtsgutachten liegt seit 2017 vor. Es ist öffentlich einsehbar und macht ganz klar, welche Regelungslücken wir haben. Wir sind nicht das einzige Bundesland, das das erkannt hat. Vor wenigen Tagen hat NRW, (Abg. Marco Weber, FDP: Was?) eine schwarz-grüne Landesregierung, auch ein Antidiskriminierungsgesetz vorgelegt. (Beifall bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie der Abg. Cornelia Willius-Senzer, FDP) Auch hier wird also erkannt, dass wir eine Regelungslücke haben. Auch in Baden-Württemberg ist ein Gesetzentwurf unterwegs, und die konkreten Auswirkungen können wir uns schon in Berlin anschauen. Da ist es eben nicht zu einer Klagewelle gekommen. Hier gilt ein solches Gesetz schon, und es hat eher zu Rechtssicherheit geführt. Ich lade Sie also ein, sich in der anstehenden Ausschussberatung dieses Gesetz noch einmal genau anzuschauen. (Abg. Carl-Bernhard von Heusinger, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Ja!) Gerade in Zeiten, in denen es queerfeindliche Gewalt gibt, in denen Straftaten rassistisch und antisemitisch motiviert sind, müssen wir doch in diesem Bundesland ein ganz starkes Zeichen setzen, dass wir eben nicht wollen, dass in der Landesverwaltung, bei der Polizei, bei den Hochschulen oder bei den Schulen diskriminiert wird, (Glocke der Präsidentin) sondern wir für ein Bundesland stehen, in dem jeder frei, sicher und selbstbestimmt leben kann. (Beifall bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, bei der FDP und vereinzelt bei der SPD – Zuruf des Abg. Joachim Paul, AfD)

Alle Reden von Pia Schellhammer Protokoll ↗