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Anette Moesta

CDU 11.12.2025 Sitzungen 18/99

Sehr geehrte Frau Landtagspräsidentin, verehrte Kolleginnen und Kollegen! Mit dem heute vorgelegten Gesetzentwurf wird ein Vorhaben präsentiert, das auf den ersten Blick groß klingt: (Beifall des Abg. Marco Weber, FDP) mehr Schutz vor Diskriminierung, mehr Vielfalt, mehr Teilhabe. – Vielen Dank an Marco Weber. (Beifall und Heiterkeit des Abg. Marco Weber, FDP) Doch wer genauer hinschaut, erkennt sehr schnell: Das ist vor allem Symbolpolitik, und zwar komplizierte und handwerklich unausgereifte Symbolpolitik. Schutzlücken sollen geschlossen werden, tatsächlich schafft er aber neue Unsicherheiten, neue Bürokratie und ein zweites paralleles Antidiskriminierungsrecht, das viele Fragen offenlässt. Erster Punkt: Das Gesetz soll ausschließlich für Landesbehörden gelten. Dabei wissen wir alle, die meisten Bürgerinnen und Bürger erleben staatliches Handeln vor Ort, in Bauämtern, Sozialämtern, Bürgerbüros. Wenn die Regierung also wirklich Verbesserungen will, hätte sie Fakten gesammelt, mit Betroffenen, mit Behörden, mit Akteuren in Verwaltungen und Kommunen gesprochen und mit den demokratischen Parteien diskutiert: Was ist wirklich notwendig? Dieses Gesetz jedenfalls nicht. (Beifall bei der CDU) Als ehemalige Bürgermeisterin, sage ich ganz ehrlich, hätte ich mich darüber bei dem Gesetz gefreut. Dieser Kelch geht zum Glück an mir vorüber. Zweiter Punkt: Der Entwurf führt zu erheblichen Rechtsunsicherheiten in der Verwaltung. Mit neuen Entschädigungs- und Schadensersatzansprüchen ohne klare Kriterien und ohne konkrete Definition riskieren wir eine Situation, in der Verwaltungsmitarbeiter permanent Angst haben, falsch zu handeln. Das Ergebnis ist dann nicht mehr Gerechtigkeit, sondern ein defensives, weniger bürgernahes Verwaltungshandeln. Dritter Punkt: Die Landesregierung baut mit diesem Gesetz ein neues Instrumentarium auf, aber ohne vorher die entscheidenden Fragen zu klären: Wie viele Fälle gibt es tatsächlich? Wo bestehen reale Lücken, die das AGG nicht abdeckt? Welche bestehenden Wege, etwa Beschwerdeverfahren, Dienstaufsicht, Personalvertretung werden genutzt und funktionieren nicht? Welche Kosten entstehen? Welche Auswirkungen hat das auf die Arbeitsfähigkeit unserer Behörden? Keine dieser Fragen wird sachlich beantwortet. Stattdessen wird kurz vor der Landtagswahl ein großer Titel präsentiert, aber kein durchdachtes, praxistaugliches Konzept. (Beifall bei der CDU) Wir haben sowieso in den letzten Wochen den Eindruck, dass die regierungstragenden Fraktionen SPD, Grüne und FDP Fleißkärtchen sammeln. Wer bekommt die meisten Fleißbienchen? Es geht dabei nur noch um Quantität, aber nicht um Qualität. Es geht um ein Abhaken der Punkte im Koalitionsvertrag, aber leider nicht um Inhalte, Qualität oder gar das Einbinden der Akteure. Liebe SPD, Grüne, liebe FDP, Sie hatten dazu viereinhalb Jahre Zeit. Es ist sehr wichtig, richtig und notwendig, sich einzelne Punkte von Diskriminierung, wie zum Beispiel die Beweislast, anzuschauen und mit Betroffenen, mit Akteuren zu sprechen: Wie kann ich hier Verbesserungen erreichen? Stattdessen machen Sie jetzt einen Rundumschlag. Die Antidiskriminierungsstelle des Landes soll gesetzlich ausgebaut werden. Wer Strukturen ausbaut, muss vorher Klarheit schaffen, nicht hinterher. Wir haben zum Beispiel vor nicht allzu langer Zeit eine Analyse bei der Altersdiskriminierung gefordert sowie gezielte Programme zur Förderung der Teilhabe. Was ist passiert? Es wurde abgelehnt. Sie interessieren leider nicht die Themen der Menschen, Sie interessieren zurzeit nur die Schlagzeilen. (Beifall bei der CDU) Wir alle stehen zu einem respektvollen, diskriminierungsfreien Miteinander, aber ein Gesetz hilft nur dann, wenn es klar, praxisnah und rechtssicher ist. Dieser Entwurf erfüllt dies alles leider nicht. Dieses Gesetz schafft Rechtsunsicherheit und bleibt an vielen Stellen vage. Deshalb sagen wir ganz deutlich: Wir brauchen dieses Schnellschussgesetz nicht. Vielen Dank. (Beifall der CDU)

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