Ralf Schönborn
Sehr geehrter Herr Präsident, meine Damen und Herren! Eine 5-jährige Hängepartie geht langsam dem Ende zu. Es liegt endlich ein Landesnahverkehrsplan vor, und beide Zweckverbände im Land haben diesem Plan zugestimmt. Damit kann er nun im Kabinett als Rechtsverordnung in Kraft gesetzt werden. (Abg. Martin Haller, SPD: Das wissen wir selber!) Meine Damen und Herren, man hat es bis in den Hunsrück gehört. Man hat es bis in den Hunsrück gehört, wie Ministerin Eder gestern ein Stein vom Herzen gefallen ist. Der Zweckverband Süd hat als Zweiter zugestimmt. Lange sah es so aus, als müsste die Spitzenkandidatin der Grünen in den Landtagswahlkampf ziehen, ohne den von ihr jahrelang angekündigten Nahverkehrsplan vorzeigen zu können. Diese Blöße ist Frau Eder nun knapp erspart geblieben. Meine Damen und Herren, aber wie sieht es inhaltlich aus? Der rund 140-seitige Landesnahverkehrsplan liegt bislang vor allem als Unterlage bei den beiden Zweckverbänden und im Landtag vor. Wer ihn lesen will, muss sich durch Verbandsvorlagen und Landtagsdokumente klicken. Eine einfache, gut zugängliche Veröffentlichung durch die Landesregierung steht noch aus. Unter diesen Bedingungen kann man sich schon fragen, ob eine Aktuelle Debatte heute sinnvoll ist. (Abg. Martin Haller, SPD: Hä?) Man hätte auch erst die Veröffentlichung abwarten können. (Abg. Martin Haller, SPD: Nein!) Klar ist aber jetzt schon, der Nahverkehrsplan erfüllt die hohen Erwartungen nicht. Die Kluft zwischen dem politisch Wünschbaren und dem fi nanziell Machbaren war dann doch zu groß. Der Plan beschränkt sich im Wesentlichen darauf, das bestehende Verkehrsangebot festzuschreiben. Das gilt zum einen für den Schienenpersonennahverkehr, wo die heutige Taktung im Regional- und S-Bahn-Verkehr die Basis für das künftige Angebot sein soll. Zitat aus dem Plan: „Das pflichtige Mindestbedienangebot besteht aus dem heutigen Fahrplanangebot und den bisher schon vertraglich vereinbarten Verkehrsleistungen.“ Das gilt ebenso für den Regionalbusverkehr – Zitat –: „Das pflichtige Mindestbedienangebot für die Regionalen Verkehre besteht aus dem heutigen Fahrplanangebot, den schon abgeschlossenen Verkehrsverträgen, bei denen die Betriebsaufnahme noch nicht erfolgt ist, und den Verkehren, die im Rahmen der ÖPNV-Konzepte durch die Verbandsversammlungen der Zweckverbände beschlossen, aber noch nicht umgesetzt sind.“ In den ländlichen Regionen wird dabei eine Taktung von 120 Minuten als ausreichend erachtet. Das ist sicher kein Angebot, um die Autofahrer auf dem Land in großer Zahl zum Umstieg auf den ÖPNV zu bewegen. Immerhin gibt der Nahverkehrsplan im Zusammenspiel mit dem Nahverkehrsgesetz den Aufgabenträgern, also den Kreisen und Kommunen, eine gewisse Finanzierungssicherheit. Das Land sagt zu, die im Plan definiert en Schienen- und Regionalbusverkehre vollständig zu finanzieren. Das ist in Zeiten leerer Kassen für die Kommunen ein wichtiger Punkt und wohl auch der Punkt, mit dem Frau Eder die Zustimmung der Zweckverbände bekommen hat. Mehr dazu in der zweiten Runde. Vielen Dank. (Beifall der AfD)
