Lana Horstmann
Sehr geehrter Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Wir beraten heute in erster Lesung ein Landesgesetz, das ich der Einfachheit halber als Ladenöffnungsgesetz bezeichne, auch wenn es daneben noch die Aufhebung oder Änderung weiterer Gesetze beinhaltet. Die wesentlichen Inhalte hat Staatssekretär Dr. Denis Alt soeben skizziert. Im Mittelpunkt des Gesetzentwurfs steht das Bestreben, eine angemessene Regelung für ein neuartiges Modell der Bedarfsdeckung zu finden, nämlich für digitale Kleinstsupermärkte bzw. hybride Dorfläden. Diese werden immer mehr, und allein deshalb ist es sinnvoll, hierfür nun eine gesetzliche Regelung zu finden. Hier sieht der Gesetzentwurf vor – wir haben es gehört –, in sehr begrenztem Maß Ausnahmen von den allgemeinen Ladenschlusszeiten für die Nahversorgung zu schaffen, und zwar für Verkaufsflächen von grundsätzlich bis zu 150 m² für maximal zwölf Stunden an Sonn- und Feiertagen. Gerade für den ländlichen Raum kann eine solche Regelung von großem Nutzen sein. Es ist eine Regelung mit Augenmaß für ein ganz spezifisches, im Grundsatz personalloses Modell. Kurz gesagt: Der Gesetzentwurf gibt eine praxisorientierte Antwort, um ein neuartiges Geschäftsmodell zu regeln und sich entwickeln zu lassen, gerade in ländlichen Gegenden, ohne aber die verfassungsrechtlich gebotene Berücksichtigung des Sonn- und Feiertagsschutzes auszublenden. Auch die weiteren Inhalte des Gesetzentwurfs hat Staatssekretär Dr. Denis Alt genannt, insbesondere die Konkretisierung der Anlässe für verkaufsoffene Sonntage. Dabei bleibt es bei den vier Sonntagen pro Jahr. Generell gilt auch hier der besondere verfassungsrechtliche Schutz der Sonntage, der durch zahlreiche höchstrichterliche Urteile immer wieder bestätigt wurde. Ich bin froh, dass in dem vorliegenden Gesetzentwurf verantwortungsvolle Abwägungen getroffen wurden. Der Komplexität dieser Abwägung bin ich mir auch persönlich sehr bewusst, einerseits als Abgeordnete aus einer ländlich geprägten Gegend, andererseits als Gewerkschafterin und sozialpolitische Sprecherin meiner Fraktion. Selbstverständlich werden wir uns ansehen, wie sich diese Regelungen in der Praxis niederschlagen. Für die SPD-Fraktion kann ich für den vorliegenden Gesetzentwurf schon einmal Zustimmung signalisieren. Vielen Dank. (Beifall bei der SPD und bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
