Peter Stuhlfauth
Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren! Wir besprechen den Antrag der FREIEN WÄHLER bezüglich der Aufhebung des Autowaschverbots an Sonntagen. Der Antrag ist juristisch sehr ausführlich begründet, und es gibt gute Gründe, den Betrieb von automatisierten Waschanlagen an Sonn- und Feiertagen endlich zu gestatten; denn erstens brauchen diese Anlagen kein zusätzliches Personal, und man kann auch davon ausgehen, dass normalerweise von ihnen keine Ruhestörung ausgeht, da solche Anlagen sowieso meist in Industrie- oder Gewerbegebieten angesiedelt sind. Aus den genannten Gründen hat die AfD ein Ende des Autowaschverbots bereits in ihr Landtagswahlprogramm aufgenommen. Nun wissen wir allerdings spätestens seit der Kleinen Anfrage des Abgeordneten Wefelscheid, dass wir eine Gesetzesänderung benötigen. Wer in das Feiertagsgesetz hineinschaut, findet schnell heraus, dass wir insbesondere eine Ausweitung des Ausnahmekatalogs in § 4 Abs. 1 dieses Gesetzes brauchen. Dieser Katalog zählt die Ausnahmen zum allgemeinen Verbot, das in § 3 Abs. 2 Feiertagsgesetz geregelt ist, auf. Ich zitiere: „An Sonntagen und gesetzlichen Feiertagen sind alle öffentlich bemerkbaren Tätigkeiten verboten, die die äußere Ruhe beeinträchtigen oder dem Wesen des Sonn- und Feiertages widersprechen.“ (Zuruf von der SPD: Richtig!) – Aber es liegt hier nicht vor. Die FREIEN WÄHLER haben heute leider keinen Gesetzentwurf vorgelegt, aber einen Entschließungsantrag, und der Entschließungsantrag ist inhaltlich richtig und sinnvoll, und wir werden ihm zustimmen. In zehn Jahren stehen überall Automaten, da kann man sich selbst bedienen, gerade aufgrund des Fachkräftemangels. Das kann ich Ihnen heute vorausschauend schon sagen. Wir unterhalten uns noch einmal in zehn Jahren. Vielen Dank. Wir stimmen zu. (Beifall der AfD)
