Steven Wink
Verehrter Herr Präsident, verehrte Kolleginnen und Kollegen! Wir debattieren heute aus gutem Grund über berechtigte Sorgen, über finanzielle Realitäten, aber auch über Ansprüche, dass die Pflegefragen der Menschen ordentlich beantwortet werden. Für uns gilt, dass die Pflegestützpunkte dabei ein wichtiges Instrument sind. Sie sind praxisorientiert, und mit dem Ziel „Ambulant vor stationär“ sichern sie auch ein selbstbestimmtes Leben im bekannten Umfeld. Die Pflegestützpunkte bringen deshalb oftmals viel Licht ins Dunkel mit ihren Beratungen von Angehörigen oder Betroffenen. Dies sind 135 Pflegestützpunkte in Ergänzung mit der Gemeindeschwesterplus, die Sie ja in Ihren Worten auch anerkennen, Herr Wäschenbach, und für die Stärkung des Bündnisses zwischen Kommunen, Trägern und Kassen sind sie wesentlich. Dieses Netz trägt letztendlich dazu bei, dass die Pflegeberatung auf Augenhöhe mit Betroffenen, aber auch mit Angehörigen stattfindet. Wir haben die Pflege als Ergänzung aber auch digitaler gemacht, mit Innovationen, dass man eine smarte Dokumentation hat, dass man digitale Vernetzung erhält, um mehr Zeit für das Wesentliche zu haben, eben für die Beratung, und weniger Zeit mit Bürokratie oder der Ausübung von Wahlfreiheiten zu verbringen. Natürlich muss man hinschauen, wenn es Herausforderungen gibt. Man darf aber nicht den Eindruck erwecken, dass die Pflegeberatung in RheinlandPfalz vor einem Kollaps stehen würde. Natürlich brauchen wir klare Ansprachen, wir müssen es dann aber auch differenziert betrachten zwischen punktuellen Engpässen und strukturellen Krisen. Wir haben momentan zwei Standorte geschlossen, und mehrere sind in Wiederbesetzung. Das ist ein Grund zum Hinschauen, ja, mit Sicherheit. Ist es aber ein Grund zur Krise? Nein; denn mit solch einem Szenario, das damit in vielen Debatten gezeichnet wird, ist mit Sicherheit niemandem geholfen. Ich darf sagen, die Forderung in Ihrem Antrag nach Dynamisierung ist überholt. Personalkosten werden heute schon tariflich fortgeschrieben. Auf die Frage, warum das Land nicht einfach mehr übernimmt, gibt es eine klare Antwort. Es ist rechtlich nicht vorgesehen, nicht erlaubt. Das Besserstellungsverbot verhindert individuelle Mehrübernahmen von Personalkosten. Letztendlich ist die Forderung, Pflegestützpunkte mit Aufgaben der Eingliederungshilfe zu betrauen, sehr spannend; denn das wäre keine gute Systemsteuerung. Das wäre eine erhebliche Mehrbelastung für die Pflegestützpunkte. Wenn Sie dann noch beantragen, dass wir eine landeseinheitliche Software benötigen, dann ist das eine innovative Idee. Ich kann aber sagen, diese Idee war 2021 schon innovativ; denn seitdem gibt es sie, und sie wird jedes Mal neu angepasst und neu ausgerichtet. Wir brauchen daher eine moderne Pflegeberatung – das ist richtig –, die sich an alle Lebenssituationen der betroffenen Angehörigen anpasst, die eine Orientierung bietet, die die Antworten bringt, die die Menschen benötigen, die aber auch innovativ arbeitet und natürlich kommunal verankert ist, aber mit Blick auf das Wesentliche, ohne Mehrbelastung. Deshalb wollen wir differenziert darüber debattieren. Wir wollen es differenziert betrachten und wollen auch anpacken, aber da, wo es nötig ist, und keine Krisen zeichnen. Danke schön. (Beifall der FDP, der SPD und des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
