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Michael Wäschenbach

CDU 11.12.2025 Sitzungen 18/99

Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren! In der ersten Plenarberatung in der 97. Sitzung am 13. November habe ich bereits inhaltlich zum Gesetz ausgeführt und grundsätzlich unsere Zustimmung signalisiert. Das ist auch heute nach der Ausschussberatung am 4. Dezember noch so. Es ist gut, dass es eine neue zentrale Stelle analog der Unabhängigen Bundesbeauftragten gegen sexuellen Missbrauch von Kindern und Jugendlichen im Bund, die es übrigens seit 2010 gibt, nun bald auch hier in RheinlandPfalz geben wird. Die Genese der neuen Stelle haben wir als CDU-Fraktion in der ersten Lesung bereits ausführlich dargelegt. Wir haben diesen Beauftragten zur Verbesserung des Kinderschutzes bereits seit 2020 gefordert, aber das ist im Ergebnis heute nicht entscheidend. Entscheidend wird die Ausgestaltung dieser Aufgabe sein; denn wir können nicht für jedes Problem in diesem Land einen Beauftragten ernennen und dann denken, es wäre alles okay. In der Ausgestaltung hätten wir uns beim Gesetz etwas mehr Unabhängigkeit gewünscht. Die neue Institution wird am Familienministerium hängen. Wir bevorzugen eine Anbindung an das Parlament, ähnlich der Bürgerbeauftragten. Liebe Kolleginnen und Kollegen der Ampel, wir können auch Ihrem Änderungsantrag von gestern zustimmen. Durch die ergänzte Berichtspflicht dem Landtag gegenüber – Herr Simon hat es erwähnt – zumindest ein Mal in der Legislaturperiode werden die Parlamentsrechte gestärkt. Für uns sind auch die Kosten des Gesetzes insgesamt zustimmungsfähig. Es ist es mehr als wert, die Personalkosten von 267.000 Euro für den Kinderschutz einzusetzen. Ob jedoch die Leitung der Geschäftsstelle mit insgesamt drei Stellen eine B-3-Stelle sein muss, sollte noch einmal hinterfragt werden. Die Aufwendungen für den Landesbetroffenenrat von 67.000 Euro sind gut angelegt und nachvollziehbar. Liebe Zuhörerinnen und Zuhörer, mit der heutigen Gesetzesverabschiedung ist der Kinderschutz nicht abschließend geregelt. Es muss uns klar sein, dass der oder die Landesbeauftragte keine Einzelfälle bearbeitet. Das findet in den Strukturen vor Ort statt. Wir müssen also auch die 36 Jugendämter im Land stärken. Wir müssen zudem niedrigschwellig und flächendeckend im Land die ärztlichen Anlaufstellen qualifizieren, gerade in den infrastrukturschwächeren ländlichen Bereichen. Dort können zum Beispiel durch Pädiater eine erste Einschätzung und Dokumentation vorgenommen und auch Lösungen im Rahmen von Schutzaufträgen als sekundäre Prävention angeboten werden. Basis dieser Kinderschutzambulanzen – so nenne ich es einmal – sind Kinderärzte. Da haben wir einen eklatanten Mangel, gerade im nördlichen Teil von Rheinland-Pfalz. Ein weiterer Baustein im Kinderschutz: Wir freuen uns in der CDU-Fraktion, dass jetzt in Landau der Kinderschutzbund ein Childhood-Haus errichten wird. Wir fordern heute die Landesregierung erneut auf, diese Projekte auch in Koblenz mit der Else Schütz Stiftung, den Johannitern und der Stadt sowie hier in Mainz am rechtsmedizinischen Institut zu unterstützen. (Glocke des Präsidenten) Frau Ministerin Binz, wir sind gespannt, welche Fachperson Sie mit dieser wichtigen Aufgabe betrauen, und wünschen dieser Person und der Stelle im Sinne der Kinder viel Erfolg. (Beifall der CDU, des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, bei der FDP und vereinzelt bei der SPD)

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