Plenarprotokoll 18/119
19.03.2026 · 322 Redebeiträge · Originalprotokoll ↗
Beteiligte Fraktionen: SPD (39)CDU (29)AfD (28)FDP (25)GRÜNE (25)
Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich wünsche Ihnen einen schönen guten Morgen und eröffne die heutige, 119. Sitzung des Landtags. Mein Gruß gilt auch den Gästen oben auf der Besuchertribüne, den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Medien und den Zuschauerinnen und Zuschauern an den Bildschirmen. Für die heutige Sitzung haben sich drei Abgeordnete entschuldigt. Die Namen werden in das Protokoll aufgenommen. Wir haben zwei Geburtstage. Nina Andrieshen von der Fraktion der SPD und Christina Osei von der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen. Herzlichen Glückwunsch beiden! (Beifall von allen Fraktionen) Damit rufe ich auf: 1 Hausarztversorgung in Westfalen-Lippe ist bundesweites Schlusslicht – Handelt die Landesregierung jetzt oder bleibt es bei Ankündigungen? Aktuelle Stunde auf Antrag der Fraktion der SPD Drucksache 18/18232 Die Fraktion der SPD hat mit Schreiben vom 16. März 2026 gemäß § 95 Abs. 1 der Geschäftsordnung zu dieser aktuellen Frage der Landespolitik eine Aussprache beantragt. Ich eröffne die Aussprache. Für die SPD spricht als Erstes ihre Abgeordnete Frau Kapteinat.
Lisa-Kristin Kapteinat SPD
Liebe Kolleginnen und Kollegen! Die Geburtstagsglückwünsche, die hier völlig zu Recht entgegengenommen werden, erinnern mich daran, dass man – gerade mit steigendem Alter –, wenn jemand Geburtstag hat, ganz oft sagt: Naja, Hauptsache, man ist gesund. Das ist eigentlich das, was ich mir am meisten wünsche. Unser Gesundheitssystem hier in Deutschland ist hochkomplex. Das weiß jeder, der auf medizinische Versorgung angewiesen ist, sei er akut krank oder chronisch erkrankt, an der Vorsorge teilnimmt oder einen Angehörigen pflegt. Jede Person, die mit dem Netz aus Arztpraxen, Krankenkassen, Pflegekassen, Krankenhäusern, medizinischen Versorgungszentren usw. in Kontakt kommt, merkt ziemlich schnell: Da tatsächlich durchzublicken, ist eine Riesenherausforderung. Sehr viele Menschen in Nordrhein-Westfalen und in ganz Deutschland verlassen sich deshalb häufig auf eine Person, die Hausärztin oder 19.03.2026 den Hausarzt. Denn ohne gute Hausarztpraxis ist in unserem Gesundheitssystem leider viel zu oft alles nichts. Genau deshalb ist es fatal, dass die Hausarztversorgung in Nordrhein-Westfalen und insbesondere in Westfalen-Lippe bundesweites Schlusslicht ist. Unter den 17 Regionen Kassenärztlicher Vereinigungen liegt Westfalen-Lippe auf dem allerletzten Platz. Laut Kassenärztlicher Vereinigung Westfalen-Lippe fehlen nur in dieser Region 200 Hausärztinnen und Hausärzte. Das ist keine gute Nachricht, keine gute Nachricht für die Menschen, die in den Teilen von Westfalen-Lippe leben, die offensichtlich unterversorgt sind. Terminstau oder lange Wartezeiten sind Situationen, die wir schon kennen – unabhängig davon, wo wir wohnen, selbst dann, wenn wir in einer Region mit einem besseren Versorgungsgrad leben. Die Tatsache, dass die Kassenärztliche Vereinigung Westfalen-Lippe sagt: Naja, unsere einzelnen Praxen sind halt leistungsfähiger und wir hatten immer schon ähnliche Situationen, ist nichts, was uns als Politik beruhigen darf – insbesondere nicht im Hinblick darauf, was noch kommen wird. (Beifall von der SPD) Denn eins ist klar: Der Bedarf wird nicht geringer, im Gegenteil. Zusätzlich zu den neuen Zahlen aus dem Bundesarztregister hat zuletzt auch die Studie der Barmer zusammen mit der Bertelsmann Stiftung im Oktober 2025 eine schlechte Prognose für die hausärztliche Versorgung bis 2040 ausgestellt. Mehr Patientinnen und Patienten, weniger Sprechstunden, das wird nicht funktionieren. Dieser offenkundige Mangel an Hausärzten und Hausärztinnen bedeutet insgesamt mehr Druck auf das Gesundheitssystem in der Region, denn die Menschen müssen irgendwo hin und sie müssen irgendwo versorgt werden. Wenn beim Hausarzt kein Termin zu bekommen ist, dann wird der Druck vielleicht irgendwann so groß sein, dass man direkt den Notruf wählt oder ins Krankenhaus geht. Auch das ist nicht in unserem Sinne, insbesondere wenn wir uns die aktuellen Diskussionen zu Rettungsfahrten vor Augen führen. Die Zahlen aus dem Bundesarztregister sind aber auch keine guten Nachrichten für Sie, Herr Minister Laumann. Sie sind als Gesundheitsminister jetzt bald zehn Jahre für die Gesundheitssituation in Nordrhein-Westfalen verantwortlich. Das darf Sie nicht zufriedenstellen. (Beifall von der SPD) Ich vermute, dass Sie Ihre Redezeit gleich nutzen werden, um noch einmal Ihr Eckpunktepapier vorzulesen, das Sie bereits neulich vorgestellt haben. Das haben wir mit Interesse gelesen und, das würde ich auch behaupten, durchaus konstruktiv begleitet. Aber was uns fehlt, ist der konkrete Plan dahinter, Landtag insbesondere auch der konkrete Zeitplan. Wann werden diese Ankündigungen konkret umgesetzt? Als junger Mensch kommt man ganz gut ohne Termine beim Hausarzt aus. Man geht vielleicht nur einmal im Jahr in die Praxis. Aber je älter man wird, desto öfter ist man auf dieses System angewiesen. Das betrifft dann nicht nur den Einzelnen, denn man ist nicht nur für sich selbst verantwortlich, sondern es betrifft ganze Familien: Wer behält die Arzttermine der Schwiegermutter im Blick? Wer fährt den fast 80- jährigen Onkel in die Praxis? Wer kümmert sich um all die Rezepte, die zum Beispiel bei einer Behandlung von Parkinson notwendig sind? Für Menschen, die sich kümmern, ist diese Versorgungslage ein akuter Stresstest. Jetzt kann man sagen: Die Versorgungslage in Westfalen-Lippe war immer schon schwierig. Früher haben die Ärzte, damals auch fast ausschließlich Männer, einfach länger oder mehr gearbeitet. Aber – Spoiler –: Wir leben nicht mehr in den 80ern. Das Leben und auch das Arbeitsleben hat sich verändert, und zwar zu Recht. Was sich aber nicht verändert hat, ist, dass die Situation a) dramatisch ist, dass wir b) dringend mehr Hausärzte und Hausärztinnen in Westfalen-Lippe brauchen und dass c) auch endlich von Politik und Gesellschaft anerkannt wird, dass wir nicht mehr in den 80ern leben. Wir haben jetzt mehr Frauen, die Medizin studieren und auch Hausärztin werden, die aber – was bei Frauen in allen Bereichen der Fall ist – oft nicht nur einen Hut, sondern ganz viele aufhaben, nicht nur den medizinischen, sondern sie sind zusätzlich Mutter, Tochter, Trainerin usw. Sie sind völlig zu Recht nicht mehr bereit, auf ein eigenes Leben zugunsten der Arbeit zu verzichten. Wir brauchen aber diese Frauen als Fachkräfte. Wir brauchen diese Frauen als Ärztinnen. (Beifall von der SPD) Verehrte Kolleginnen und Kollegen, Herr Minister, ich denke, wir sind uns alle einig, dass die gesundheitliche Versorgung in Deutschland insgesamt zwar auf einem hohen Niveau stattfindet, aber auch massiv unter Druck steht. Deshalb ist es auch fatal, dass die Krankenkassen den Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten ab dem 1. April weniger zahlen wollen. Mal abgesehen davon, dass das genau in die falsche Richtung geht, weil wir bei der psychotherapeutischen Versorgung ohnehin einen Mangel haben, gerät das Gesundheitssystem damit auch insgesamt noch weiter unter Druck – Druck, der sich schlussendlich auch bei unseren Hausarztpraxen weiter manifestieren wird. Deshalb gebe ich auch gerne den Hinweis, dass vor dem Landtag gleich eine Demo von Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten stattfinden wird, die auf diese Situation aufmerksam machen – nicht 19.03.2026 in erster Linie für sich selbst, sondern für ihre Patientinnen und Patienten. (Beifall von der SPD) Es gibt Lösungen, die weiter gehen müssen als Ihr 15-Punkte-Plan, Herr Minister Laumann. Dazu gehören: eine gute Kita-Versorgung statt fehlenden 83.000 Plätzen im U3-Bereich; eine gut ausgestattete OGS, die gesetzlich verankert ist; ausreichend Tagespflegeplätze, um Familien, die pflegen müssen, zu unterstützen; ein Abbau von Bürokratie. Zu den Medizinischen Versorgungszentren, die da sicherlich helfen können, wird mein Kollege Thorsten Klute gleich noch etwas sagen. (Kopfnicken von Thorsten Klute [SPD]) Sehr geehrter Herr Minister, Sie haben als Teil der Landesregierung die Chance, tätig zu werden und dem Praxissterben einen Riegel vorzuschieben. Werden Sie jetzt tätig, nicht irgendwann! – Herzlichen Dank. (Beifall von der SPD)
André Kuper
Danke, Frau Kapteinat. – Für die CDU spricht ihr Abgeordneter Herr Schmitz.
Marco Schmitz CDU
Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Die SPD beantragt heute eine Aktuelle Stunde und fragt, ob die Landesregierung handelt oder ob es bei Ankündigungen bleibt. Ich beantworte diese Frage gleich gerne, aber ich erlaube mir zunächst eine Gegenfrage: Wo war denn die SPD, als sie selber Verantwortung getragen hat? (Beifall von der CDU – Karl-Josef Laumann, Minister für Arbeit, Gesundheit und Soziales: Nix hat sie gemacht!) Sieben Jahre lang hat Rot-Grün dieses Land regiert – sieben Jahre, in denen die strukturelle Schwäche der hausärztlichen Versorgung in Westfalen-Lippe bekannt war; sieben Jahre, in denen die ungünstige Altersstruktur der Ärzteschaft sichtbar war; sieben Jahre, in denen man hätte handeln können. (Thorsten Klute [SPD]: Seit neun Jahren! – Rodion Bakum [SPD]: Wie lange wollen Sie das noch erzählen? – Frank Müller [SPD]: Tut mir leid, dass wir seit 1863 nicht alle Probleme dieser Welt gelöst haben!) Was ist passiert? (Zuruf von Thorsten Klute [SPD]) Nix, gar nix: keine neue Medizinfakultät, keine Landarztquote, kein strukturiertes Aktionsprogramm für die hausärztliche Versorgung. Und heute stellen Sie sich hier ans Mikrofon und fragen, ob wir handeln. Da muss man schon eine bemerkenswerte politische Landtag Amnesie haben, die einem die Röte ins Gesicht treiben sollte, meine Damen und Herren. (Beifall von der CDU – Lisa-Kristin Kapteinat [SPD]: Das ist Ihr Ansatz, damit umzugehen?) Lassen Sie mich die Zahlen einordnen, die die SPD uns hier mit Empörung präsentiert. Ja, Westfalen-Lippe liegt mit 61 Hausärztinnen und Hausärzten je 100.000 Einwohner auf dem letzten Platz aller 17 KV-Regionen. Das ist richtig, und es sollte uns auch nicht zufriedenstellen. Aber schauen wir mal auf die Gesamtbandbreite: Der Spitzenreiter Mecklenburg-Vorpommern kommt auf 76; der Median liegt bei 67; die Spanne zwischen dem Ersten und Letzten beträgt 15 Ärzte pro 100.000 Einwohner; Westfalen-Lippe liegt rund 9 % unter dem bundesweiten Median. Das ist nicht gut, wirklich nicht, das nehmen wir auch ernst, aber es ist kein dramatischer Ausreißer, sondern Teil einer gesamtdeutschen Herausforderung, vor der nahezu alle Regionen stehen. Von Bremen bis Brandenburg, von Rheinland-Pfalz bis Sachsen: überall dieselben Fragen und dieselben Strukturprobleme. Wer das in einer Aktuellen Stunde ausblendet und so tut, als sei die Lage in Westfalen-Lippe ein spezifisches Versagen dieser Landesregierung, der betreibt Politik mit der Angst der Menschen. Das ist unverantwortlich. (Beifall von der CDU – Thorsten Klute [SPD]: Gut, dass du in Nordrhein wohnst!) Aber kommen wir zur Sache: Die vergleichsweise niedrige Arztdichte – das hat die Kollegin Kapteinat eben gesagt – hat auch historische Ursachen, die weit in die Zeit vor dieser Landesregierung zurückreichen. Der Landesteil Westfalen hat über Jahrzehnte deutlich weniger Medizinische Fakultäten gehabt als die Rheinschiene des Landes. Das ist das strukturelle Fundament, auf dem wir seit 2017 aufbauen mussten. Aber als wir 2017 an die Regierung gekommen sind, haben wir konsequent damit angefangen. (Zuruf von Thorsten Klute [SPD]) Beginnen wir mit dem wohl sichtbarsten Struktureingriff: die Medizinische Fakultät in OWL, in Bielefeld. Die Landesregierung hat die Gründungsentscheidung getroffen und 465 Millionen Euro investiert. Seit dem Wintersemester 2021/2022 bildet diese Fakultät Medizinerinnen und Mediziner aus, mit einem Lehrplan – und das ist wichtig –, der die Allgemeinmedizin von Beginn an ins Zentrum stellt. Ab 2026/27 werden dort 300 Studienplätze pro Jahr zur Verfügung stehen. Wer dort studiert, lernt vom ersten Semester an, was hausärztliche Versorgung bedeutet. Hinzu kommt die Uni Witten/Herdecke, bei der die Plätze von 84 auf 168 verdoppelt wurden. Weiterer Punkt: die Landarztquote. Seit 2019/20 hat Nordrhein-Westfalen sie als eines der ersten Bundesländer eingeführt; Nordrhein-Westfalen war 19.03.2026 Pionier bei der Landarztquote. Inzwischen haben zehn weitere Bundesländer dies übernommen. Das ist Gesundheitspolitik, die Schule macht. (Beifall von der CDU) An allen medizinischen Fakultäten haben wir W3-Professuren für Allgemeinmedizin eingeführt. Dabei geht es darum, die Nachwuchsgewinnung in diesem Bereich zu stärken. Für die unmittelbare Versorgungssicherung steht das Hausarztaktionsprogramm. Über 1.000 Maßnahmen sind damit bereits durchgeführt worden; mehr als 28 Millionen Euro Fördervolumen: Praxisübernahmen, Neugründungen, Weiterbildungsassistenten, Lehrpraxen. Es wird gezielt dort investiert, wo Lücken entstehen. In diesem Jahr wurde das Programm sogar auf 3,5 Millionen Euro erhöht, entbürokratisiert und noch stärker auf kleine Kommunen fokussiert. (Thorsten Klute [SPD]: Auf unseren Druck hin!) Ein Großteil dieser Mittel fließt nach Westfalen-Lippe – nicht, weil wir wissen, dass das politisch opportun ist, sondern weil wir wissen, dass es notwendig ist, da der Bedarf dort am größten ist. Auch hier gehen die regierungstragenden Fraktionen also den richtigen Weg, um den Menschen vor Ort zu helfen. (Beifall von der CDU – Vereinzelt Beifall von den GRÜNEN – Rodion Bakum [SPD]: Ergeb- nis: letzter Platz!) Sie haben eben gesagt, die Landesregierung und die sie tragenden Fraktionen blieben nur bei Ankündigungen. Dann erklären Sie mir bitte, was am 3. März dieses Jahres passiert ist. Sie haben es eben selber gesagt: Es gab eine Pressekonferenz, bei der unser Minister Karl-Josef Laumann ein 15-Punkte-Programm angekündigt hat, mit dem dieses Problem, die hausärztliche Versorgung, die Primärarztversorgung, gelöst werden kann. Dabei waren die beiden Kassenärztlichen Vereinigungen, die Ärztekammern, die Hausärzteverbände, die großen Krankenkassen, das Praxispersonal, die Pflegekammer und die Patientenvertreter. Das war ein echter Schulterschluss des gesamten Gesundheitswesens in Nordrhein-Westfalen. Das Ergebnis: 15 konkrete Maßnahmen für eine strukturelle Reform der ambulanten Versorgung. Auch der Vorsitzende der Kassenärztlichen Vereinigung Westfalen-Lippe, Dirk Spelmeyer, hat bestätigt, dass mit diesen 15 Maßnahmen eine Versorgung zukünftig umgesetzt werden kann. Zur Weiterentwicklung der Primärarztpraxen. Einige von Ihnen waren doch dabei. Wir hatten im Rahmen des letzten Plenums ein Parlamentarisches Frühstück von der Kassenärztlichen Vereinigung Westfalen-Lippe, bei dem es genau um dieses Thema ging. Ich frage mich, wo Sie an dem Termin, bei dem Landtag genau das präsentiert wurde, waren, wenn Sie heute überhaupt nichts mehr davon wissen. (Beifall von der CDU) Auch da müssen Sie doch einmal gucken, wie Sie weiterkommen. (Thorsten Klute [SPD]: Der letzte Platz scheint tief zu sitzen!) Zum massiven Bürokratieabbau in den Praxen. Ein Hausarzt verbringt heute über sieben Stunden in der Woche mit Verwaltung statt mit Patienten. Das ist vergeudete Zeit. Auch da müssen wir ran. Das ist einer der Punkte, die der Minister in seinem 15-Punkte-Paket angekündigt hat. Das alles sind aber auch keine Ankündigungen. Das ist eine konsequente Fortsetzung einer Reformpolitik, die wir mit der Krankenhausplanung bereits erfolgreich unter Beweis gestellt haben. NRW hat die Krankenhausreform umgesetzt – entschlossen, strukturiert, mit messbaren Ergebnissen und als eines der ersten und konsequentesten Bundesländer überhaupt. Wir haben gezeigt, dass wir große Systemreformen im Gesundheitswesen können. Mit dieser Entschlossenheit werden wir auch die Primärversorgung im ambulanten Bereich zukunftsfest machen. – Ich danke Ihnen für die Aufmerksamkeit. Herzlichen Dank. (Beifall von der CDU und den GRÜNEN – Rodion Bakum [SPD]: Da hast du aber Glück, dass du nicht in Westfalen wohnst!)
André Kuper
Danke, Herr Schmitz. – Für die FDP wird ihre Abgeordnete Frau Schneider sprechen.
Susanne Schneider FDP
Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Werte Kollegen der Sozialdemokratie, erst einmal herzlichen Dank für diese Aktuelle Stunde. Ich freue mich sehr darüber und nutze sie als Allererstes, um unseren Hausärzten und Hausärztinnen von Herzen zu danken. (Beifall von der FDP, der SPD und Wibke Brems [GRÜNE]) Sie sind wirklich rund um die Uhr für ihre Patienten, für die Angehörigen da – ob Tag, ob Nacht. Sie kennen die Patienten wirklich oft von der Geburt bis zur Bahre. Sie leisten wirklich ganz Großartiges für uns alle. Schon allein deswegen ist es gut, dass sich dieses Hohe Haus heute mit diesem Thema beschäftigt. Ja, Westfalen-Lippe ist Schlusslicht und hat die rote Laterne. Das möchte natürlich niemand gerne. Die Kassenärztliche Vereinigung Westfalen-Lippe geht 19.03.2026 davon aus, dass rund 200 Hausärzte fehlen, um flächendeckend von einer hundertprozentigen Versorgung sprechen zu können. Problematisch ist besonders die aktuelle Altersstruktur. Zwei Fünftel der Hausärztinnen und Hausärzte sind älter als 60 Jahre. Das verschärft natürlich das Nachwuchsproblem. Doch manche Probleme sind gar nicht so groß, wenn man sie konsequent angeht. Wenn nur 3 %, nur 3 % der Nachwuchsärzte in strukturschwachen Regionen arbeiten, könnte diese Unterversorgung bereits verhindert werden. Ich habe den Vorrednern sehr intensiv gelauscht. Ich habe Herrn Schmitz sehr intensiv gelauscht. Ich habe gedacht, ich höre heute mal etwas Neues, das wir zum Thema „Hausärzte“ lernen können. Herr Schmitz, Sie haben vorgetragen, Sie haben die Medizinische Fakultät OWL in Bielefeld zusammen mit der FDP – das ist schon ein bisschen her – auf den Weg gebracht. Wir haben eine Landarztquote eingeführt. Damals war ich davon kein Fan, habe aber gesagt, dass wir wirklich alles probieren müssen, um dieses Problem zu lösen. Da war die FDP in der letzten Wahlperiode dabei. Das ist schon ein bisschen her. Dass wir die Professuren für Allgemeinmedizin zusammen eingeführt haben, ist auch schon ein bisschen her. Jetzt frage ich mich – es ist ja schon ein bisschen her, dass wir zusammen regieren –: Was liefern Sie denn jetzt konkret ab, um diese Situation zu entschärfen? (Beifall von der FDP und der SPD – Thorsten Klute [SPD]: Da ist nichts! – Rodion Bakum [SPD]: Da ist nichts!) Wir dürfen bei diesen Maßnahmen nicht stehen bleiben. Es muss mehr Angebote zur Unterstützung von Praxisgründungen oder Übernahmen in unterversorgten Gebieten geben. Wir wollen Hausärzte gezielt dort halten oder anziehen, wo sie fehlen, mit Fortbildungsprogrammen, besseren Rahmenbedingungen – auch für medizinische Fachangestellte –, denn die können dann diese ärztlichen Aufgaben übernehmen, und zwar freiwillig und bedarfsorientiert. Wir fordern außerdem einen konsequenten Bürokratieabbau für Hausärztinnen und Hausärzte. Viele von ihnen klagen über eine Flut an Formularen, unsinnige Berichtspflichten und tägliche Technikpannen. Das ist nicht nur frustrierend, das ist eine direkte Gefahr für die Patientenversorgung. Hausärztinnen und Hausärzte sollen sich auf ihre medizinischen Aufgaben konzentrieren, nicht auf Verwaltung oder IT-Probleme. Deshalb brauchen wir dringend eine landeseigene Digitaloffensive für diese Praxen. Wenig hilfreich sind auch die Überlegungen der Bundesgesundheitsministerin. Frau Warken will die Apotheken stärken, vor allem bei der Herzgesundheit. Landtag Ich selbst bin der größte Fan von niedrigschwelligen Angeboten; das ist bekannt. Wenn aber Apotheker und Apothekerinnen Blutdruck, Blutzucker und Blutfette messen – natürlich kann man das in einer Apotheke machen –, wie geht es dann weiter? Dann sitzt da der Patient, hat abscheuliche Werte, und der Apotheker steht da und muss den Patienten doch dringend zum Hausarzt schicken. Es endet alles in einem Riesenchaos. Das halte ich also für überhaupt keine gute Idee. Da sollten wir lieber auf das bewährte Prinzip setzen: Ärztinnen und Ärzte diagnostizieren, Apothekerinnen und Apotheker prüfen und geben Arzneimittel ab. Über die Delegation ärztlicher Tätigkeiten sollten die Ärztinnen und Ärzte immer noch selbst entscheiden und nicht die Gesundheitsminister. (Beifall von der FDP) Wir haben vorhin gehört, dass der Landesgesundheitsminister auch Pläne für die Hausärztinnen und Hausärzte hat. Ich bin gespannt, was da nun wirklich kommt. Eines finde ich gut: Er will die Patientenversorgung besser steuern. Die FDP fordert eigentlich schon immer, dass die Patienten, bevor sie zum Facharzt gehen, zu ihrem Hausarzt gehen sollten, weil der sie am besten kennt und weiß, was welcher Patient bzw. welche Patientin braucht. Dort besteht oft ein echt enges und über Jahre gewachsenes Vertrauensverhältnis. Ein Ausbau der bereits etablierten hausarztzentrierten Versorgung zu einem Primärarztsystem wird daher sicherlich nicht an der FDP scheitern. Nach diesen grundsätzlichen Ausführungen richte ich den Blick noch einmal nach Westfalen-Lippe. Wer die Situation vor Ort genauer betrachtet, der wird erkennen, dass manche Schlagzeilen ein schiefes Bild zeichnen. Die Arztdichte dort ist niedriger, und das auch schon seit Längerem. Trotzdem gibt es eine gute ambulante Versorgung. Die Praxen sind leistungsfähiger geworden und behandeln unterm Strich mehr Patientinnen und Patienten. Tatsächlich arbeiten in Westfalen Lippe so viele Hausärzte und Hausärztinnen wie nie zuvor. Es will sich allerdings kaum noch eine Ärztin oder ein Arzt einer 60-Stunden-Woche unterziehen, schon gar nicht als Einzelkämpfer. Gerade Berufseinsteiger wollen zeitgemäße Arbeitsbedingungen und nutzen gerne Teilzeit. Aber auch für ältere Ärztinnen und Ärzte ist Teilzeit eine sinnvolle Option. Das hat allerdings nichts mit Lifestyle zu tun, sondern ist natürlich prima, um den Übergang an jüngere Kolleginnen und Kollegen besser zu organisieren. Alle Menschen in Nordrhein-Westfalen benötigen Zugang zu einer flächendeckenden und guten medizinischen Versorgung. Die Basis der ambulanten Versorgung bilden dabei unsere Hausärztinnen und Hausärzte. Die FDP-Landtagsfraktion wird sich 19.03.2026 weiterhin für beste Rahmenbedingungen für diese Berufsgruppe einsetzen. – Ich danke Ihnen herzlich. (Beifall von der FDP)
André Kuper
Vielen Dank, Frau Schneider. – Für Bündnis 90/Die Grünen spricht die Abgeordnete Frau Thoms.
Meral Thoms GRÜNE
Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Wenn es um unsere Gesundheit geht, dann sind unsere Hausärztinnen und Hausärzte unsere erste Anlaufstelle. Sie behandeln uns oft schon seit Jahren, behalten immer den ganzen Menschen, also Körper und Seele, im Blick und lotsen uns durch das immer komplexer werdende Gesundheitssystem. Kurz: Sie sind einfach das Rückgrat unseres Systems der medizinischen Versorgung. Dieses Rückgrat gilt es zu stärken und nicht schlechtzureden. Wenn man den Antrag der SPD liest, entsteht der Eindruck, Westfalen-Lippe sei in der hausärztlichen Versorgung abgehängt. (Thorsten Klute [SPD]: Das ist kein Antrag, das ist eine Aktuelle Stunde! Wir stimmen heute nicht ab! – Lisa-Kristin Kapteinat [SPD]: Das ist eine Aktuelle Stunde!) Diese sehr undifferenzierte Erzählung ist in dieser Form falsch und schürt unnötig Ängste. (Beifall von den GRÜNEN und der CDU) Ja, es ist richtig: Wir stehen in der hausärztlichen Versorgung vor großen Herausforderungen, und zwar in Westfalen-Lippe – ja –, aber auch in Nordrhein, bundesweit und natürlich im ländlichen Raum – das wissen wir alle – ausgeprägter als in den Städten. Die SPD tut so, als käme das alles ganz überraschend und meldet eine Aktuelle Stunde an. Dabei protestieren heute vor dem Landtag Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten gegen fatale Kürzungen ihrer Honorare. Liebe SPD, das wäre ein gutes Thema für eine Aktuelle Stunde gewesen. (Vereinzelt Beifall von den GRÜNEN und der CDU – Lisa-Kristin Kapteinat [SPD]: Das war übrigens in meiner Rede! – Thorsten Klute [SPD]: Sie haben wohl nicht zugehört! – Lisa-Kristin Kapteinat [SPD]: Sie dürfen übrigens auch selbst eine Aktuelle Stunde anmelden! Das ist eine Unverschämtheit! – Thorsten Klute [SPD]: Warum haben Sie es denn nicht gemacht?) Bleiben wir bei dem Hausarztthema der Aktuellen Stunde, die Sie beantragt haben. (Weitere Zurufe von der SPD – Glocke) Landtag Wir wissen seit Jahren: Die Ärzteschaft altert. Wir alle kennen die Statistiken. Die Babyboomer gehen in den Ruhestand. Die klassische Arbeit in der Hausarztpraxis als Einzelkämpferin oder Einzelkämpfer ist für junge Ärztinnen und Ärzte nicht mehr attraktiv. Die wollen nämlich anders arbeiten: mit mehr Teamarbeit, mit besserer Vereinbarkeit von Familie und Beruf und mit flexibler Arbeitszeit. Das ist kein Problem, sondern ein notwendiger und richtiger Wandel im Arztberuf. Wir brauchen deshalb neue Modelle in der Versorgung, mehr Teamstrukturen und auch mehr Delegation ärztlicher Leistungen an die vielen qualifizierten Gesundheitsberufe. Es gilt, die Organisation von Versorgung neu zu denken; denn akademische Assistenzkräfte und Pflegefachpersonen werden deutlich schneller ausgebildet als Ärztinnen. Viele Ärztinnen und Ärzte sagen, wenn wir sie fragen: Ja, sie wollen bestimmte Aufgaben abgeben. Genau darin liegt ein immenses Potenzial. Delegation allein reicht jedoch nicht. Wir müssen auch einen Schritt weiter gehen, hin zu mehr Leistungserbringung durch qualifizierte Gesundheitsberufe. Akademische Pflegefachpersonen können bei Diabetes, bei der Wundversorgung eigenverantwortlich tätig werden. Die rechtlichen Befugnisse sind mit dem Gesetz zur Befugniserweiterung und Entbürokratisierung in der Pflege schon lange vorhanden. Jetzt kommt es darauf an, diese Möglichkeiten in der Praxis anzuwenden. Ein weiteres Thema ist die Digitalisierung. Auch diese hilft dabei, Ärztinnen und Ärzte zu entlasten. Während die SPD in ihrem Antrag wieder einmal nur Defizite beschreibt, zeigen innovative Digitalisierungsprojekte in Westfalen-Lippe schon längst, wie es geht, und haben Strahlkraft ins ganze Land. Nehmen wir das Projekt DIHVA: Hausärztliche Versorgungsassistentinnen werden dabei digital geschult. Sie untersuchen Patientinnen und Patienten zu Hause, erfassen Daten digital und übermitteln diese an die Praxis. Der Arzt bzw. die Ärztin entscheidet schließlich über Diagnosen. Dieses Modell hat für alle Vorteile. Eine wohnortnahe Versorgung für die Patientinnen und Patienten und eine spürbare Entlastung für die Ärztinnen und Ärzte sind das Ergebnis. Auch auf Landesebene geben wir der hausärztlichen Versorgung Rückenwind. An der Medizinischen Fakultät Ostwestfalen-Lippe werden seit 2021 Medizinerinnen und Mediziner mit einem klaren Fokus auf hausärztliche Versorgung ausgebildet. 300 Studierende werden es im kommenden Wintersemester sein. An der Universität Witten/Herdecke haben wir die Zahl der Studienplätze verdoppelt. Das ist wichtig und keine Randnotiz, denn wir wissen: Wo die Menschen studieren, da bleiben sie auch und schlagen Wurzeln. 19.03.2026 (Beifall von den GRÜNEN – Vereinzelt Beifall von der CDU) Mit der Landarztquote gewinnen wir gezielt junge Menschen für eine Tätigkeit in der hausärztlichen Praxis, gerade in von Unterversorgung betroffenen Gebieten oder solchen, die davon bedroht sind. Aber wir müssen ehrlich sein – Frau Schneider hat die Landarztquote auch angesprochen –: Das Medizinstudium dauert einfach sechs Jahre. Die fachärztliche Weiterbildung dauert noch einmal fünf Jahre. (Karl-Josef Laumann, Minister für Arbeit, Ge- sundheit und Soziales: So ist das!) Wir sprechen also von einem Zeitraum von elf bis zwölf Jahren, bis wir die Effekte sehen und diese jungen Menschen tatsächlich in den Hausarztpraxen ankommen. (Mehrdad Mostofizadeh [GRÜNE]: Mindes- tens!) Ein weiteres Instrument der Landesebene ist das Hausarztaktionsprogramm. Wir stellen jährlich 3,5 Millionen Euro zur Stärkung der hausärztlichen Versorgung im ländlichen Raum zur Verfügung. Ein Großteil dieser Mittel fließt nach Westfalen-Lippe. Sie haben gefragt: Was tut NRW? Wie geht es weiter? Ich habe vieles schon aufgezählt und will noch erwähnen: Das Gesundheitsministerium hat – es ist gerade einmal zwei Wochen her – ein umfassendes Maßnahmenpaket zur Stärkung der ambulanten Versorgung vorgestellt. Entwickelt wurde es im Schulterschluss mit den Akteurinnen und Akteuren im Gesundheitswesen. Es ist doch ganz klar: Solche Maßnahmen wirken nicht innerhalb von 14 Tagen. Wer das verlangt, macht wirklich keine seriöse Gesundheitspolitik, liebe SPD. (Beifall von den GRÜNEN und der CDU) Noch ein Punkt. Bei einer differenzierten Debatte ist zu berücksichtigen, wo sich Ärztinnen und Ärzte niederlassen. Das hängt nämlich ganz stark auch von der Attraktivität der Kommunen, von ausreichend Kinderbetreuung, guter ÖPNV-Anbindung (Thorsten Klute [SPD]: Ja, das läuft ja super mit der Kinderbetreuung!) und auch von Offenheit für Vielfalt in der Gesellschaft ab. Wer medizinische Fachkräfte gewinnen will, muss Lebensqualität vor Ort bieten. (Thorsten Klute [SPD]: Stimmt!) Lassen Sie mich zum Schluss sagen, es gibt die vielen Hausärztinnen und Hausärzte in Westfalen-Lippe, die Praxisteams, die Tag für Tag dafür sorgen, dass die Versorgung funktioniert, die Innovationen vorantreiben, die sich kümmern, die über sich Landtag hinauswachsen. Dafür möchte ich mich an dieser Stelle bei ihnen herzlich bedanken. (Beifall von den GRÜNEN) Eines ist klar, liebe SPD: Wer Ängste schürt, so wie hier, macht schnelle Schlagzeilen. Wer Strukturen wirklich nachhaltig stärkt, sichert die Versorgung in Nordrhein-Westfalen. – Vielen Dank. (Beifall von den GRÜNEN und der CDU)
André Kuper
Danke, Frau Thoms. – Für die AfD spricht ihr Fraktionsvorsitzender Herr Dr. Vincentz.
Dr. Martin Vincentz AfD
Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Zunächst einmal freue ich mich, dass wir in dieser Aktuellen Stunde mal wieder über den Ärztemangel sprechen können, nicht, weil es um den Ärztemangel geht – das ist ein drängendes Problem –, sondern weil jetzt im Prinzip auch bei anderen Fraktionen ankommt, dass wir hier eine zunehmend dramatische Lage haben, dieses Mal anhand einer aktuellen Berichterstattung über den Versorgungsbereich Westfalen. Hier gibt es mittlerweile bundesweit die schlechtesten Versorgungsquoten. Das kann man nicht schönreden. Das sorgt heute schon für diverse Probleme, sei es beispielsweise, dass jemand, wenn er in den Bereich Westfalen umzieht, dort schlichtweg einfach keinen Hausarzt mehr findet, sei es, dass verschiedene Früherkennungsprogramme erst deutlich später angenommen werden können, (Unruhe – Glocke) was sich direkt auf die Gesundheit der Patienten im Bereich Westfalen auswirkt, und zwar natürlich deutlich negativ, seien es aber auch nur die wirtschaftlichen Schäden, die damit einhergehen, denn in einer Region ist es nachweislich so: Wenn der Hausarzt fehlt, wird dort eher der Krankenwagen gerufen. Das heißt, und darüber haben wir an verschiedenen Stellen ebenfalls bereits häufig gesprochen, die Notaufnahmen sind dann konsekutiv deutlich häufiger überfordert und werden dort häufig viel, viel mehr genutzt, was an anderen Stellen wieder zu anderen Problemen führt. Wir sehen also, es ist ein Problem, das in der Fläche noch nicht vorhanden ist, aber in immer weiteren Teilen Nordrhein-Westfalens. Deswegen müssen wir uns dringend darum kümmern. Zur Wahrheit gehört allerdings auch, dass die aktuelle Versorgungslage kein akutes Problem, sondern eher ein Dauerproblem ist; denn die jetzige Versorgungslage ist in Wahrheit kein Mangel, der jetzt entstanden ist, sondern ein Ausbildungsmangel von vor mindestens elf Jahren, also eigentlich ein Problem 19.03.2026 der rot-grünen Regierungszeit hier im Land Nordrhein-Westfalen. (Zuruf von Rodion Bakum [SPD]) Es sind quasi Barbara-Steffens-Plätze, die jetzt fehlen und die sich auf die Versorgung auswirken. Von daher ist es nicht richtig, sich zwischen Schwarz-Gelb und Rot-Grün gegenseitig die Schuld zuzuweisen. Sie haben beide miteinander verursacht, dass wir mittlerweile dieses Problem haben. (Beifall von der AfD) Allerdings führt das, was Schwarz-Gelb jetzt angestoßen hat, zu einer gewissen Verbesserung. Aber jeder weiß, dass diese Maßnahmen absolut nicht ausreichen. Die Gelder sind nicht ausreichend, die Ausbildungsplätze sind nicht ausreichend, und der Zustand wird sich in den nächsten zehn Jahren massiv verschlechtern. Ein Drittel der hausärztlichen Kollegen wird innerhalb der nächsten zehn Jahre in Rente gehen. Das wird dazu führen, dass selbst ein Versorgungsgrad von 75 % – wir reden jetzt in den allermeisten Teilen des Landes immer noch von Versorgungsgraden von 100 % – dann nicht mehr zu halten sein wird. Was das effektiv für die Versorgungsqualität der Menschen auf dem Land, aber auch in den größeren Städten zur Folge hat, kann man sich jetzt kaum ausmalen. Von daher heißt es nicht, jetzt miteinander zu reden, sondern jetzt muss gehandelt werden, denn die Lösungen liegen seit Jahren auf der Hand. Zum Beispiel Studienplätze. Wir brauchen mehr davon. Es gibt genügend qualifizierte Bewerber. Stattdessen wird immer noch über den NC ermittelt. Wenn es in einem Jahrgang zu viele Menschen gibt, die sich für einen Medizinstudienplatz interessieren, dann wird nur die Note im Abitur gemessen. Andere müssen dann ausweichen nach Österreich, nach Bulgarien oder nach Estland, wenn die Elternhäuser über das nötige Geld verfügen. Andere streben dann erst mal eine Ausbildung an, was dazu führt, dass Leute, die durchaus qualifiziert wären und die wir heute nehmen könnten, nicht genommen werden. Dadurch wird der Hausarztmangel natürlich erst einmal weiter verschärft. Wir müssen an dieser Stelle umstellen. Lassen Sie uns doch – ähnlich wie in anderen europäischen Ländern – dazu kommen, dass wir an den Universitäten testen, wer wirklich geeignet ist, anstatt nur anhand einer einfachen Abiturnote darüber zu entscheiden, ob jemand Hausarzt werden kann oder nicht. (Beifall von der AfD) Der nächste Punkt. Es gibt ganz, ganz viele junge qualifizierte Kollegen, die wirklich arbeiten wollen, und zwar gerne und viel, und die noch mehr Patienten abarbeiten wollen. Ich vergleiche es immer mit einem Schuhgeschäft. Aktuell ist es so, wenn Sie in einer medizinischen Praxis sind … Vergleichen Sie Landtag es mit einem Schuhladen: Wenn Sie pro Tag 30 Paar Schuhe verkaufen würden, dann würden Sie 30 Paar Schuhe bezahlt bekommen. Ab dem 31. Paar würden Sie nur noch die Hälfte dafür bezahlt bekommen. Ab dem 35. Paar würden Sie diese Schuhe umsonst herausgeben. Das ist genau das Problem der Budgetierung in der hausärztlichen Praxis. Ich kenne genügend Praxen, die gerne länger arbeiten würden. Die machen aber am Ende des Quartals zu, weil sie die Patienten schlichtweg nicht mehr bezahlt bekommen. Wenn Sie das Problem jetzt lösen wollen, wenn Sie den Mangel tatsächlich jetzt beheben wollen, dann müssen Sie das Geld in die Hand nehmen und diese Budgetierung aufheben. Es ist ganz einfach, nur müsste sich Politik da tatsächlich bewegen. (Beifall von der AfD) Nächster Punkt: effektive Zeit am Patienten. Auch das ist ein Punkt, den Sie immer wieder hören, wenn Sie mit ärztlichen Kollegen sprechen. Tatsächlich ist die Bürokratie mittlerweile absolut überbordend. Wenn Sie als Hausarzt nach fünf Jahren Facharztausbildung einen einfachen Ultraschall in der Praxis machen wollen, brauchen Sie dafür eine zweitägige Fortbildung für 900 Euro. Warum? Nicht, weil Ihnen nicht zugetraut wird, dass Sie einen Ultraschall machen können, sondern weil Sie nachweisen müssen, dass Sie die Dokumentierung für die Kassenärztliche Vereinigung vernünftig machen, dass Sie die richtigen Fotos schießen. Das kostet Sie 900 Euro und zwei Tage Zeit, die Sie nicht damit verbringen können, einen Ultraschall zu machen. Wir reden darüber, hinterher einen Ultraschall für 20 Euro machen zu können, also für ein Fünftel dessen, was Ihr Tierarzt dafür bekommt, wenn er bei Ihrem Meerschweinchen feststellt, dass es schwanger ist. Das reicht in der Praxis nicht mal mehr, um eines der neueren Ultraschallgeräte finanzieren zu können. Das ist die aktuelle Situation in der hausärztlichen Versorgung. Das ist Ihr politisches Versagen. Das führt dazu, dass diese Dienstleistungen dann in der Breite natürlich einfach nicht mehr angeboten werden. (Beifall von der AfD) Eine weitere unbequeme Wahrheit ist, dass der Mangel im Land nicht gleich verteilt ist. Er ist maximal ungleich verteilt. Städte wie Münster oder Düsseldorf haben kein Problem in der hausärztlichen Versorgung. Da lassen sich Kollegen sehr, sehr gerne nieder. Warum ist das so? Warum haben Städte wie beispielsweise Dortmund oder Gelsenkirchen Probleme? Wenn Sie sich heute dort niederlassen wollen, stehen Ihnen 14 freie Hausarztsitze zur Verfügung. Sie können sich absolut aussuchen, wo Sie dort arbeiten wollen. In Gelsenkirchen ist es das Gleiche. Aber das ist im Übrigen auch in Nordrhein. 19.03.2026 Wenn Sie nach Duisburg oder nach Essen gehen, haben Sie ganze Stadtteile, die absolut unterversorgt sind. Warum ist das so? Weil dort Menschen schlichtweg nicht mehr gerne arbeiten, nicht nur in der Hausarztpraxis nicht. Unter anderem Ihre Politik des Strukturwandels und Ihre Politik der Zuwanderung haben dazu geführt, dass ganze Stadtteile – landauf, landab, egal ob in Nordrhein oder in Westfalen-Lippe – mittlerweile unterversorgt werden, weil dort einfach niemand mehr praktizieren möchte. (Beifall von der AfD – Rodion Bakum [SPD]: Warum sind Sie nicht mehr Hausarzt? Ohne Zuwanderung wäre das Gesundheitssystem längst zusammengebrochen, Herr Dr. Vincentz!) Ich war zuletzt in einer Praxis bei einer ärztlichen Kollegin. Ihre Praxis war mittlerweile so sehr gesichert, dass sie im Internet ordentlich pöbeln kann, weil selbst die Rollkommandos von Herbert Reul Probleme haben werden, durch eine derart gesicherte Haustür reinzukommen. Warum ist das so? Weil in den letzten Jahren mehrfach bei ihr eingebrochen wurde, weil man Gerätschaften geklaut hat, weil man dort alles nach Medikamenten durchwühlt hat. Man kann doch keinem mehr zumuten, in so einem Bereich zu arbeiten. Da muss endlich etwas passieren, wenn man einen Hausarzt wieder dazu bewegen möchte, tatsächlich dort hinzugehen. (Beifall von der AfD) Der zweite Punkt ist der ländliche Raum. Auch das ist ein Problem. Das Problem ist allerdings nicht, dass Menschen nicht gerne dort arbeiten wollten. Aber es gibt dort einfach nicht mehr eine entsprechende Infrastruktur. Es gibt dort nicht die Kita-Plätze. Es gibt dort nicht die Anbindung an den öffentlichen Nahverkehr. (Karl-Josef Laumann, Minister für Arbeit, Ge- sundheit und Soziales: Doch, doch, doch!) Wenn man möchte, dass ein Hausarzt dort ein MVZ oder eine Praxis eröffnet, muss man also dafür sorgen, dass der ländliche Raum insbesondere insgesamt wieder attraktiv wird. In diesem Sinne: Die Lösungen liegen längst auf dem Tisch. Man muss nur beherzt zugreifen. – Vielen Dank. (Beifall von der AfD)
André Kuper
Danke, Herr Dr. Vincentz. – Für die Landesregierung spricht nun Herr Minister Laumann. Karl-Josef Laumann*), Minister für Arbeit, Gesundheit und Soziales: Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Zunächst einmal Landtag möchte ich mich bei der SPD-Fraktion für diese Aktuelle Stunde sehr bedanken, (Vereinzelt Beifall von der SPD – Thorsten Klute [SPD]: Immer wieder gerne!) weil sie mir die Möglichkeit eröffnet, einmal darzustellen, was wir seit 2017 in Nordrhein-Westfalen auf Initiative meines Ministeriums alles gemacht haben, um die ärztliche Versorgung in ländlichen Gebieten zu verbessern. (Beifall von der CDU – Thorsten Klute [SPD]: Offensichtlich nicht!) Bevor ich das tue, will ich in dieser Aktuellen Stunde natürlich erst einmal ein herzliches Dankeschön an die vielen Hausärztinnen und Hausärzte in den unterversorgten Gebieten sagen, die sehr viel arbeiten und sehr viele Patienten versorgen. Würden sie nicht weit über das hinaus arbeiten, was woanders gearbeitet wird, hätten wir eine noch viel schwierigere Situation. Es gehört sich, das erst einmal zu sagen. (Beifall von der CDU und den GRÜNEN) Jetzt will ich einmal darstellen, wie wir angefangen haben. Ich bin ein Politiker, der – jeder, der mich kennt, weiß das – sehr ländlich assoziiert ist. Ich kenne also die Probleme von vor der Haustür. Schon 2009 habe ich zusammen mit der damaligen schwarz-gelben Regierung das Hausarztaktionsprogramm eingeführt. Mit diesem Programm hat das Land Nordrhein-Westfalen bis jetzt 1.060 Ansiedlungen von Hausärzten in unterversorgten Gebieten gefördert. Dafür sind 29 Millionen Euro ausgegeben worden. 80 % der Mittel sind nach Westfalen-Lippe geflossen – 80 % der Mittel in die Region, über die wir jetzt reden. (Rodion Bakum [SPD]: Reicht offensichtlich nicht!) Ich kann Ihnen nur sagen: Wir haben dann die Landarztquote eingeführt. Wir haben mittlerweile 1.100 junge Menschen, die Allgemeinmedizin studieren und in einem Vertrag mit dem Land Nordrhein-Westfalen die Verpflichtung eingegangen sind, dass sie dann, wenn sie fertig sind – und die Ersten werden wir nun einmal leider erst 2030 haben –, zehn Jahre als Hausärzte in unterversorgten Gebieten arbeiten müssen. Ich meine, wir sind in Nordrhein-Westfalen das erste Land, das eine Landarztquote eingeführt hat. (Beifall von der CDU und den GRÜNEN) Ich weiß auch noch, wie die SPD damals über die Landarztquote gesprochen hat. Stellen Sie sich mal vor, ich hätte gar nichts getan, wie Sie das in den Jahren vorher gemacht hatten. Dann hätten wir noch nicht mal 2030 einen einzigen Arzt, den wir in unterversorgte Gebiete schicken könnten. 19.03.2026 (Beifall von der CDU und den GRÜNEN – Rodion Bakum [SPD]: Trotzdem auf dem letz- ten Platz! Es hat nichts gebracht!) Ich will einen zweiten Punkt ansprechen. Wir haben 2017 im Landtagswahlprogramm der CDU geschrieben: Wenn wir wieder in Nordrhein-Westfalen gestalten dürfen, werden wir eine Medizinische Fakultät in Bielefeld aufbauen. – Damals war die SPD dagegen. (Zurufe von der CDU: Oh!) Herr Klute, Ihre Leute in Ostwestfalen haben immer eine Medizinische Fakultät gewollt. Sie haben jahrzehntelang den Wissenschaftsminister gestellt. Sie haben nichts gemacht. (Beifall von der CDU – Vereinzelt Beifall von den GRÜNEN – Dr. Dennis Maelzer [SPD]: Wir haben das Bochumer Modell nach Ostwestfalen-Lippe ausgeweitet! Das ging viel schneller!) Das muss doch jeder einsehen. Es muss doch jeder einsehen, dass, wenn man Medizinerausbildung in Aachen, in Bonn, in Köln, in Düsseldorf und in Essen hat, aber bislang nur eine in Münster und das Bochumer Modell, endlich Ostwestfalen-Lippe dran war, Standort einer richtigen Medizinischen Fakultät zu werden. Es war unsere Entscheidung, das unter Schwarz-Gelb durchzusetzen. (Beifall von der CDU – Vereinzelt Beifall von den GRÜNEN) Mittlerweile sind allein in den Bau Investitionen von knapp 500 Millionen Euro geflossen, um in Bielefeld die räumlichen Voraussetzungen für diese Fakultät zu schaffen. Ab 2027 werden 300 Menschen dort Medizin studieren. Das Land Nordrhein-Westfalen wird dann jedes Jahr 90 Millionen Euro aufwenden, um diese Studienplätze zu finanzieren. Wir haben die medizinische Versorgung in Ostwestfalen nachhaltig verbessert, und wir werden die Früchte davon ernten, wenn die Ärzte in Arbeit gehen. (Beifall von der CDU – Vereinzelt Beifall von den GRÜNEN) Warum ist das denn vorher alles nicht gemacht worden? Man hat einfach die Verbesserung der Situation in Ostwestfalen verhindert, weil wir lange Landesregierungen hatten, für die Nordrhein-Westfalen hinter Dortmund aufhörte. Das ist doch die Wahrheit, die ich hier einmal deutlich aussprechen muss. (Beifall von der CDU – Vereinzelt Beifall von den GRÜNEN) Dann will ich Ihnen eine nächste Sache sagen. Als ich 2017 wieder ins Amt kam, gab es nur noch an der Medizinischen Fakultät in Düsseldorf eine W3-Professur für Allgemeinmedizin. An allen anderen Unis in Nordrhein-Westfalen waren sie weg. 2010 waren Landtag sie aber noch da. Ich habe dann gesagt: Was ist denn hier los? (Heiterkeit von der CDU) Dann haben wir mit Frau Pfeiffer-Poensgen dafür gesorgt, dass es wieder an jeder Medizinischen Fakultät eine Professur für Allgemeinmedizin gibt, weil das die Voraussetzung dafür ist, dass sich ein größerer Teil der Medizinstudierenden für die Facharztausbildung zum Allgemeinmediziner entscheidet. Wir waren 2017 bei einer Übergangsquote in die Allgemeinmedizin von 6,8 %. Jetzt sind wir wieder bei 11 bis 12 %. Das hat doch mit diesen Entscheidungen zu tun. (Beifall von der CDU – Vereinzelt Beifall von den GRÜNEN) Deswegen danke ich wirklich für diese Aktuelle Stunde. Denn das Problem – das muss man auch ganz klar sagen – ist: Weil eine Ärzteausbildung so lange dauert, muss man frühzeitig entscheiden, um irgendwann Erfolge zu haben. Man muss halt zwei bis drei Landtagswahlen gewinnen, um die Erfolge einzustreichen. (Heiterkeit und Beifall von der CDU und den GRÜNEN – Rodion Bakum [SPD]: Ohne Sie! Warten wir ab!) Wo ist das Problem? Ich freue mich auf das nächste Frühjahr. Dann werden wir die dritte Wahl gewinnen, und dann werde ich auch noch die Erfolge dieser Politik, die ich vor Jahren eingestielt habe, einsacken. (Heiterkeit und lebhafter Beifall von der CDU und den GRÜNEN – Rodion Bakum [SPD]: Achten Sie auf Ihren Blutdruck! – Jochen Ott [SPD]: Wenn du so weiterredest, wird das schwierig!) – Wissen Sie, wenn man das alles als SPD gemacht hat, auch noch in Ostwestfalen wohnt und so dumm ist, so eine Aktuelle Stunde zu beantragen, (Heiterkeit von CDU) dann hat man bewiesen, dass man Politik nicht kann. (Beifall von der CDU – Zurufe von der SPD: Oh! – Zuruf von Rodion Bakum [SPD]) Sie hätten sich auch mal mit dieser Bilanz beschäftigen können. (Lisa-Kristin Kapteinat [SPD]: Es funktioniert nicht, sich hierhinzustellen und so zu tun, als wäre die Welt so, wie man sie gerne hätte!) Ich will Ihnen ein Weiteres sagen. Ich weiß sehr genau, dass die Probleme im Gesundheitssystem nicht immer durch mehr und mehr zu lösen sind. Deswegen haben wir uns schon 2024 auf den Weg gemacht, mit vielen Akteuren im nordrhein-westfälischen Gesundheitssystem darüber zu reden, wie 19.03.2026 man auch im ambulanten Bereich eine bessere Patientensteuerung hinbekommen kann. Das haben wir vor zwei Wochen veröffentlicht. Wir in Nordrhein-Westfalen sind die Ersten in Deutschland, die ein mit wesentlichen Akteuren abgesprochenes Konzept in einem großen Bundesland vorgelegt haben, wie man es machen könnte. Die Ärzte und auch die Kassenärztlichen Vereinigungen sagen: Was da drinsteht, ist schon ein interessanter Gedankengang. – Die Krankenkassen sagen: Das ist eine vernünftige Geschichte. – Wir haben auch die Unterstützung von unterschiedlichen Arztgruppen, insbesondere auch von den beiden Kassenärztlichen Vereinigungen. Das Gute an dieser ganzen Geschichte ist, dass wir nicht nur politisch in Berlin dafür werben. Es geht um die Frage, wie wir die Finanzierung der Krankenkassen in den nächsten Jahren herstellen können. Jeder weiß, dass wir sehr bald auch in der Berliner Koalition darüber reden müssen, wie wir die Enden finanziell zusammenbinden, und dass dieses mit Strukturreformen einhergehen muss, wie wir sie jetzt im Krankenhausbereich in Nordrhein-Westfalen entwickelt haben. Nordrhein-westfälische Politik ist Bundespolitik geworden. Das ist doch die Wahrheit. Das Krankenhausgesetz im Bund ist zu 80 % made in NRW – made by Karl-Josef Laumann, made by MAGS. (Beifall von der CDU – Vereinzelt Beifall von den GRÜNEN) Jetzt will ich Ihnen sagen: Das Gute an diesem Programm ist, dass unsere Krankenkassen in ihren Verbünden dafür werben, dass diese Ideen aus Nordrhein-Westfalen gute Ideen sind. Die Kassenärztlichen Vereinigungen Westfalen-Lippe und Nordrhein werben bei ihren Bundesinstitutionen in Berlin dafür, an diese Strukturreform ranzugehen, und sagen: Wir in Nordrhein-Westfalen haben uns was überlegt, was Sinn und Verstand hat. Deswegen hoffe ich, dass wir durch Strukturreformen, durch eine bessere Patientensteuerung, durch modernere Arztpraxen, durch Teampraxen einen guten Impuls setzen konnten, um auch die Frage der medizinischen Versorgung zu lösen. Ich will Ihnen ganz klar sagen: Ich mache es nicht mit, dass wir auf dem Land eine andere medizinische Versorgung haben als in den Städten. (Beifall von der CDU – Lisa-Kristin Kapteinat [SPD]: Das entspricht aber der tatsächlichen Situation gerade! – Zuruf von Kirsten Stich [SPD]) Wir brauchen, was die Allgemeinmedizin angeht, eine flächendeckende Versorgung mit Allgemeinmedizinerinnen und Allgemeinmedizinern. Eine Allgemeinmedizinerpraxis in zehn Jahren wird sicherlich anders aussehen als heute. Ich hoffe sehr, dass sie sich stärker zu Teampraxen entwickeln, dass wir Landtag dann auch mit weniger Medizinern die Behandlungen genauso gut machen können. Aber, Frau Schneider, ich gebe Ihnen recht: Wenn es nach mir geht, geht das auch in den Arztpraxen durch die Delegationsrechte, die damit verbunden sind. (Mehrdad Mostofizadeh [GRÜNE]: So ist das!) Diese strukturellen Veränderungen brauchen Zeit und eine Entwicklung. Aber am Anfang brauchen sie eine Idee. Wir haben in dem 15-Punkte-Programm 15 Ideen aufgeschrieben, und ich kenne bis heute niemanden aus der Fachwelt, der eine dieser 15 Ideen für falsch erklärt hätte. – Schönen Dank für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall von der CDU und den GRÜNEN – Zu- ruf von Rodion Bakum [SPD])
André Kuper
Danke, Herr Minister Laumann. – Unser Gesundheitsminister hat mit seiner engagierten Rede dafür gesorgt, dass alle Fraktionen drei Minuten mehr Redezeit zur Verfügung haben. (Beifall von der SPD – Karl-Josef Laumann, Minister für Arbeit, Gesundheit und Soziales: Das war es wert! – Sarah Philipp [SPD]: Eigentlich hat er die ganze Zeit nur rumgebrüllt! – Rodion Bakum [SPD]: Und wir haben mehr Ausdauer!) Für die SPD hat Herr Klute das Wort.
Thorsten Klute SPD
Herzlichen Dank. – Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Lieber Minister Karl-Josef Laumann, wir scheinen da einen sehr wunden Punkt getroffen zu haben. (Beifall von der SPD – Lachen von der CDU und Karl-Josef Laumann, Minister für Arbeit, Gesundheit und Soziales – Matthias Goeken [CDU]: Eigentor! – Zurufe von der CDU) Anders ist dieser Auftritt gerade nicht zu erklären. Die SPD scheint einen sehr wunden Punkt getroffen zu haben, (Weitere Zurufe von der CDU) und es ist auch gut, dass Sie nicht damit zufrieden sind, dass Westfalen-Lippe bundesweit auf dem letzten Platz bei der Versorgung mit Hausärztinnen und Hausärzten steht. (Beifall von der SPD – Zurufe von Guido Görtz [CDU], Christina Schulze Föcking [CDU] und Raphael Tigges [CDU]) – Ich höre die Zwischenrufe der CDU, und ich sehe das Kopfschütteln bei Teilen der CDU. (Fortgesetzt Zurufe von der CDU) 19.03.2026 Aber das sind Statistiken, die von außen und nicht von der SPD kommen; sie werden von außen bundesweit aufgelegt und auch von niemandem infrage gestellt. Ich habe nicht gehört, dass Herr Laumann gerade gesagt hätte: Die Statistik ist falsch. (Rodion Bakum [SPD]: Hat er gestern erzählt! – Heiterkeit von der SPD) Ich habe nur gehört, dass er sagt: Es läuft eigentlich alles ganz gut. – Das sehen wir entschieden anders. (Christian Berger [CDU]: Ist das eine neue Er- kenntnis? Oder wissen Sie das schon länger? – Zurufe von der CDU) Wir scheinen in diesem Land in der Gesundheitspolitik in zwei unterschiedlichen Wirklichkeiten zu leben. (Zuruf von der CDU: Sie auch!) Das gilt vor allem, wenn man der CDU zuhört, aber ich hatte eben auch bei Frau Thoms den Eindruck, dass es ein bisschen auch bei den Grünen so ist. Wenn man der CDU zuhört, dann gibt es in der Gesundheitspolitik die Wirklichkeit im Sinne von: Es ist alles total super, und wir sind die Größten. (Karl-Josef Laumann, Minister für Arbeit, Ge- sundheit und Soziales: Habe ich nicht gesagt!) Auf der anderen Seite gibt es die Wirklichkeit der Fakten. Das sind die Fakten – ich habe gerade nicht gehört, dass jemand die Zahlen bestritten hätte –, die offensichtlich unbestritten sind, (Zuruf von Karl-Josef Laumann, Minister für Arbeit, Gesundheit und Soziales – Gordan Du- das [SPD]: Denk an deinen Puls! – Karl-Josef Laumann, Minister für Arbeit, Gesundheit und Soziales: Ja, ja!) in denen es heißt: bundesweit letzter Platz bei der hausärztlichen Versorgung in Westfalen-Lippe. Im Rheinland sind wir im grauen Mittelfeld. Ich finde, der Anspruch von uns und für uns in Nordrhein-Westfalen sollte sein, dass wir an der Spitze Deutschlands stehen. (Beifall von der SPD – Christian Berger [CDU]: Neuer Erkenntnisgewinn? – Zuruf von der CDU) Es gibt auch andere Fakten. Es gibt zum Beispiel die Fakten des Rückgangs der Anzahl professioneller Pflegekräfte, und das bei ansteigender Pflegebedürftigkeit. Wir haben zwar auf der einen Seite erfreuliche Zahlen, gute Zahlen bei der Anzahl neuer Auszubildender in der Pflege. Es ist gut, wenn es mehr junge Menschen gibt, die sich dort engagieren möchten, die dort arbeiten möchten. Aber in den gestern von IT.NRW, von der Landesregierung veröffentlichten Zahlen fehlten die Angaben über die Anzahl derer, Landtag die die Ausbildung im letzten Jahr abgebrochen haben. (Rodion Bakum [SPD]: Aha!) Warum? Weil die Anzahl derer, die die Pflegeausbildung abbrechen, in Nordrhein-Westfalen kontinuierlich bei etwa 40 % liegt. (Beifall von der SPD – Rodion Bakum [SPD]: So! – Alexander Vogt [SPD]: Ach so!) Sie feiern sich dafür, dass wir mehr Auszubildende gewinnen. Ich warte auf ein Konzept, das die Leute, die sich für die Ausbildung entscheiden, dazu bewegt, diese zu beenden und in dem Beruf zu bleiben. (Zuruf von Karl-Josef Laumann, Minister für Arbeit, Gesundheit und Soziales – Zuruf von Nadja Lüders [SPD]) Bürokratie ist ein Punkt, der viele Ärztinnen und Ärzte, aber auch die Menschen in der Pflege erdrückt. Die Kollegin Susanne Schneider von der FDP hat das eben dankenswerterweise sehr deutlich angesprochen. Ich muss darauf also nicht intensiver eingehen. Es gibt sicherlich viele gute Ansätze – ich will das gar nicht verschweigen –, viele richtige Ansätze wie das Hausarztaktionsprogramm, wie die Landarztquote. Es stellt sich aber die Frage: Warum dauert das bei Ihnen eigentlich oft so lange? (Karl-Josef Laumann, Minister für Arbeit, Ge- sundheit und Soziales: Wo denn? – Zuruf von Christian Berger [CDU]) – Sie kommen gleich noch mal dran, Herr Laumann. (Sarah Philipp [SPD]: Bitte nicht! – Rodion Ba- kum [SPD]: Hat keine Puste mehr!) Sie können das gleich beantworten. Wir alle wären Ihnen dafür dankbar. Es stellt sich die Frage: Warum dauert das so lange? Warum sind Sie so zögerlich? (Zuruf von Raphael Tigges [CDU]) Das spiegelt sich nämlich auch in den Zahlen der hausärztlichen Versorgung wider. Es stellt sich die Frage: Warum nehmen Sie regelmäßig geäußerte gut gemeinte Ratschläge von uns eigentlich nicht mal an? Ich will Ihnen ein Beispiel aus dem vergangenen Jahr nennen. Wir haben uns im vergangenen Jahr intensiv darüber unterhalten, wie wir in Mangelgebieten der medizinischen Versorgung – davon haben wir in Nordrhein-Westfalen leider viel zu viele – Kommunen, gemeinnützige Organisationen bestärken können, mit eigenen medizinischen Versorgungszentren in kommunaler, in gemeinnütziger Trägerschaft 19.03.2026 (Zuruf von Karl-Josef Laumann, Minister für Arbeit, Gesundheit und Soziales) Daseinsvorsorge zu leisten, dafür zu sorgen – wie man bei uns in Westfalen, in Ostwestfalen sagt –, dass du auch weiterhin noch „nach dem Doktor hingehen kannst“. (Beifall von der SPD) Sie haben dann regelmäßig gesagt: So ein Förderprogramm für kommunale medizinische Versorgungszentren geht nicht. Wenn wir das machen, dann müssen wir das für alle machen und nicht nur für die Kommunen. Dann müssen wir damit auch die Heuschrecken, die Privaten, die wir gar nicht fördern wollen, unterstützen. Und das wollen wir nicht. Wir haben das immer infrage gestellt. Wir haben Ihre Rechtsauffassung nicht verstanden. Ich habe Ihnen gesagt: „Wir geben dazu ein Rechtsgutachten in Auftrag – nicht über die SPD, sondern über die Landtagsverwaltung“, und dieses Rechtsgutachten ist inzwischen da. Inzwischen haben Sie auch ein Förderprogramm aufgelegt: Sie konnten dem Druck der SPD nicht mehr standhalten, und das ist auch gut so. (Beifall von der SPD – Lachen und Zurufe von der CDU – Zuruf von Lisa-Kristin Kapteinat [SPD]) – Das ist auch gut so. Allerdings haben Sie mit dem Förderprogramm dafür gesorgt, dass auch die Kommerziellen, die Gewinnorientierten das Geld einstreichen können. Herr Minister Laumann, das Rechtsgutachten von Professor Thorsten Kingreen – ich werde es Ihnen gleich übergeben; es ist da – zeigt in nicht mehr zu übertreffender Eindeutigkeit, dass Sie den Gleichheitsgrundsatz, auf den Sie sich berufen haben, falsch ausgelegt haben, dass Sie versuchen, Ungleiches gleich zu behandeln. (Sarah Philipp [SPD]: Aha!) Wir reden über Mangelgebiete. Die Daseinsversorgung ist dort gefährdet oder steht dort kurz vor dem Zusammenbruch. Dann dürfen Sie ausdrücklich – laut des Gutachtens des Landtags, nicht eines der SPD – dafür sorgen, dass Fördergelder des Landes Kommunen und gemeinnützigen Organisationen zugutekommen, damit sie in die Lücke reinstoßen, damit die Menschen auch weiter „nach dem Doktor hingehen können“. (Beifall von der SPD – Dr. Dennis Maelzer [SPD]: So muss das auch!) Normalerweise ist das der Punkt, an dem ich sage: Wenn Sie jetzt nicht die Förderrichtlinie ändern, dann machen wir das ab April nächsten Jahres, wenn wir in der Landesregierung sind. (Beifall von der SPD – Lachen von der CDU – Glocke) Landtag – Herzlichen Dank, Herr Präsident. Herr Minister Laumann, es droht aber tagtäglich, dass Sie und Ihr Ministerium Förderbescheide für Organisationen, für gewinnorientierte Firmen, die diese Steuergelder eigentlich gar nicht bekommen müssten, ausstellen. Deswegen fordern wir Sie dringend auf, so schnell wie möglich und am besten noch morgen, noch vor dem Wochenende die Förderrichtlinie anzupassen, damit die Mittel, die Steuergelder der Menschen in Nordrhein-Westfalen gezielt dort eingesetzt werden können, (Sarah Philipp [SPD]: Da lacht er gar nicht mehr!) wo Menschen keine vollständige medizinische Versorgung mehr zur Verfügung steht, um dort dafür zu sorgen, dass die Versorgung besser wird, damit man auch weiterhin „nach dem Doktor hingehen kann“. (Beifall von der SPD) Herzlichen Dank, Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen. Herr Laumann, ich überreiche Ihnen nun das Rechtsgutachten, das der Landtag auf meine Bitte hin in Auftrag gegeben hat. Es ist nun da – es ist auch schön gebunden. (Beifall von der SPD – Thorsten Klute [SPD] über- reicht Karl-Josef Laumann, Minister für Arbeit, Gesundheit und Soziales, ein Schriftstück. – Karl-Josef Laumann, Minister für Arbeit, Gesundheit und Soziales: Danke schön! – Lisa-Kristin Kapteinat [SPD]: Serviceabgeordneter! – Zuruf von Hendrik Schmitz [CDU])
André Kuper
Danke, Herr Klute. – Für die CDU spricht ihr Abgeordneter Herr Hagemeier.
Daniel Hagemeier CDU
Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich gratuliere zunächst der SPD (Thorsten Klute [SPD]: Danke!) zum Eigentor des Monats. (Beifall von der CDU – Zuruf von Kirsten Stich [SPD]) Sie haben sicherlich keinen wunden Punkt getroffen. Sie haben von den Vorrednerinnen und Vorrednern von CDU und Bündnis 90/Die Grünen und vor allen Dingen von unserem Minister Karl-Josef Laumann schon sehr klar aufgezeigt bekommen, was in den letzten Jahren alles geschehen ist und was wir weiterhin vorhaben. Ich schließe mich den Vorrednern an. Die demokratischen Parteien in diesem Hause sind sich sicherlich über den Befund einig, dass die 19.03.2026 ambulante Versorgung in unserem Land vor erheblichen strukturellen Herausforderungen steht, die in den kommenden Jahren weiter an Dynamik gewinnen werden. Der Bedarf nach medizinischer Versorgung steigt, unter anderem weil unsere Gesellschaft immer älter wird. Gleichzeitig nähern sich viele praktizierende Ärzte der Altersgrenze und stehen vor dem verdienten Ruhestand – vor allem in ländlichen Gebieten. Bereits heute ist mehr als ein Drittel der Hausärztinnen und Hausärzte über 60 Jahre alt. Viele werden in den kommenden Jahren aus dem Berufsleben ausscheiden. Hinzu kommen veränderte Arbeitsrealitäten. Mehr Teilzeit, mehr Anstellungen und weniger klassische Praxen sind die einschlägigen Stichworte. Allein seit dem Jahr 2019 ist die Zahl der niedergelassenen Ärztinnen und Ärzte bundesweit um über 8 % gesunken, während der Anteil angestellter Ärztinnen und Ärzte gleichzeitig massiv angestiegen ist. Der Teilzeitanteil liegt inzwischen bei rund 38 %. Das bedeutet: Auch wenn die Anzahl der Köpfe steigt, sinkt die tatsächlich verfügbare Versorgungsleistung. Das ist die Realität. Diese Entwicklungen gibt es nicht erst seit gestern. Im Gegenteil: Diese Herausforderungen zeichnen sich seit vielen Jahren ab. Gerade die SPD hat sich nicht wirklich mit ertragfähigen und zukunftsweisenden Lösungen hervorgetan. Ich frage Sie rhetorisch: Was ist eigentlich zwischen 2010 und 2017 passiert, gerade im Hinblick auf die Dauer des Medizinstudiums und die daran anschließende Facharztausbildung? Wir sprechen von einer Ausbildung mit einer Dauer von elf bis zwölf Jahren. Zur Ehrlichkeit in dieser Debatte gehört deshalb auch: Diese Situation fällt nicht allein in die Verantwortung der aktuellen Landesregierung. Gerade die SPD sollte sich daran erinnern, dass sie im Land wie im Bund häufig genug auch den Gesundheitsminister gestellt hat. Wer heute ausschließlich mit dem Finger auf das Land und auf diese Koalition zeigt, greift zu kurz und macht sich unglaubwürdig. In der Politik gilt ebenso wie in anderen Bereichen: Derjenige, der mit einem Finger auf andere zeigt, sollte nicht vergessen, dass er, wenn er zuvor untätig war, mit mehreren Fingern auf sich selbst zeigt. (Beifall von der CDU – Rodion Bakum [SPD]: Sprechen Sie noch zum Thema oder war’s das? Ich habe nichts zu Hausärzten gehört!) Ich bin der festen Überzeugung: Bei einem so zentralen Thema der Daseinsvorsorge sollten der Dringlichkeit wegen alle dem Gemeinwohl verpflichteten politischen Kräfte gemeinsame Lösungen entwickeln. Genau das passiert in Nordrhein-Westfalen Landtag mit dieser Landesregierung und mit dieser Regierungskoalition. Ich möchte deshalb ausdrücklich Minister Karl-Josef Laumann sowie den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales danken. Mit dem Prozess „Versorgung der Zukunft“ ist bereits 2024 ein breit angelegter, strukturierter Reformprozess gemeinsam mit Krankenkassen, Kassenärztlichen Vereinigungen, Ärztekammern, Hausärzteverbänden, Pflege, Praxispersonal und Patientenvertretungen gestartet worden. Mein Dank gilt auch allen beteiligten Akteuren in diesem Prozess. Das Ergebnis ist folglich keine Maßnahme aus dem Elfenbeinturm, sondern das Resultat eines intensiven, anderthalbjährigen Dialogs mit denjenigen, die Versorgung täglich organisieren und leisten. Nordrhein-Westfalen hat ein durchdachtes Gesamtkonzept vorgelegt. Im Kern geht es dabei um die Verwirklichung von mehr Steuerung im System, um eine strukturierte und verbindliche Ersteinschätzung, um die Weiterentwicklung der 116117 zu einer zentralen Plattform für Steuerung und Terminvermittlung, um Primärversorgungspraxen als verlässliche erste Anlaufstelle – „in gut organisierten Teampraxen liegt die Zukunft“, so die Aussage der Kassenärztlichen Vereinigung Westfalen-Lippe – und um einen bedarfsgerechten Zugang zur fachärztlichen Versorgung. Warum ist das notwendig? Weil wir es mit einem System zu tun haben, in dem jährlich rund 1 Milliarde Arzt-Patienten-Kontakte stattfinden, und die Menschen im Schnitt fast zehnmal im Jahr eine Praxis aufsuchen. Gleichzeitig steigen die Ausgaben kontinuierlich, zuletzt für den ambulanten Bereich auf 50 Milliarden Euro im Jahr. Das zeigt doch sehr deutlich: Wir können diese Herausforderung nicht allein durch mehr Geld lösen. Wir müssen die Strukturen verbessern und die Patientenströme anders lenken. Die Einführung eines Primärversorgungssystems ist dabei ein zentraler Baustein, um die ambulante ärztliche Versorgung insgesamt strukturierter und bedarfsgerechter zu gestalten. Es geht konkret um die Entlastung der Praxen, um Bürokratieabbau, um stärkere Teamstrukturen, um klare Delegationsregeln, um den Ausbau digitaler Prozesse, um standardisierte Versorgungspfade und um Instrumente wie Dauerverordnungen und Dauerüberweisungen, denn ein ungesteuerter Zugang zu einem System mit begrenzten personellen Ressourcen wird auf Dauer nicht tragfähig sein. Ein weiterer Punkt gehört zur Wahrheit dazu. Bis zum Jahr 2035 wird Nordrhein-Westfalen nach aktuellen Prognosen rund 1.007 Hausärztinnen und Hausärzte weniger haben. Gerade da greift die Landarztquote, wenn auch nicht zu 100 %. Wir haben es 19.03.2026 aber schon gehört: Mehr als 1.000 angehende Mediziner befinden sich derzeit in der Ausbildung über die Landarztquote, im Medizinstudium. Auch die Medizinische Fakultät in OWL war genau die richtige Entscheidung, weil seit Jahrzehnten bekannt ist, dass ein Großteil der Studentinnen und Studenten nach dem Universitätsstudium im Dunstkreis einer Universität bleibt, nämlich in einem Radius von 50 bis 100 km. Wer diese Zahlen kennt, der weiß: Nicht zu handeln, wäre die eigentliche Verantwortungslosigkeit. Deshalb ist der von der Landesregierung eingeschlagene Weg richtig. Und deshalb passt es nicht zusammen, wenn auf der einen Seite mehr Handeln eingefordert wird und auf der anderen Seite in der Vergangenheit konkrete Maßnahmen wie das Hausarztaktionsprogramm abgelehnt worden sind, denn, wir haben es schon gehört, nach Westfalen-Lippe fließt mit 80 % der größte Anteil. Ich fasse zusammen: Wir handeln konsequent und zukunftsorientiert. Ich danke noch einmal unserer Koalition, und ich lade alle demokratischen Parteien der Mitte ein, zukunftsfähige Versorgungsstrukturen gemeinsam anzugehen. Aktiv können Sie mitarbeiten im Ausschuss für Arbeit, Gesundheit und Soziales. Herr Klute, wir kennen uns lange. Ich lade Sie persönlich ein. – In diesem Sinne: danke für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall von der CDU – Vereinzelt Beifall von den GRÜNEN)
Rainer Schmeltzer
Vielen Dank, Herr Kollege Hagemeier. – Für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen spricht jetzt der Abgeordnete Mostofizadeh.
Mehrdad Mostofizadeh GRÜNE
Herr Präsident! Werte Kolleginnen und Kollegen! Die SPD hat eine Aktuelle Stunde beantragt, um dann eine Generalabrechnung über mehrere Jahre zur Gesundheitspolitik zu machen. Das kann man machen, gelingt heute aber überhaupt nicht. (Beifall von den GRÜNEN und der CDU) Deswegen möchte ich ein paar Gedanken, die meine Kollegin Frau Thoms eingeführt hat, noch mal in Erinnerung rufen. Das System der Arztsitze und der ärztlichen Versorgung ist zunächst einmal Aufgabe der Selbstverwaltung. Das kann man gut oder schlecht finden, aber das ist die Wahrheit. Die Rahmenbedingungen zu verändern oder zu verbessern, ist sicherlich Aufgabe der Politik. Dazu hat der Minister einiges ausgeführt. Ich möchte noch ein paar Punkte ergänzen. Landtag In den letzten Jahren wurden mehr Studienplätze im Bereich „Medizin“ zur Verfügung gestellt. Dafür bin ich der Wissenschaftsministerin ausdrücklich dankbar, wobei einige Mittel von einem anderen Teil der Regierung gekommen sind – aber sie sind von der Regierung gekommen. Ein zweiter Teil ist mir persönlich besonders wichtig: In dieses Setting – das hat Frau Thoms eben auch schon erklärt – gehören nicht nur die Ärztinnen und Ärzte. Die medizinische Versorgung wird aus allen Gesundheitsberufen gespeist. Wer glaubt, im deutschen System seien die Ärztinnen und Ärzte die Chefs und die anderen müssten ihnen folgen, der ist auf dem falschen Dampfer. Ohne die Pflege, ohne die Logopädie, ohne die Ergotherapie und die Physiotherapie wird die ärztliche Versorgung nicht zu machen sein. Insbesondere in der Pflege – in Bochum haben wir wichtige Impulse gesetzt; es wäre gut gewesen, wenn bei der Veranstaltung alle Fraktionen vertreten gewesen wären – brauchen wir Bachelor- und Masterabschlüsse, um zum Beispiel einen Standard wie in Kanada oder in den skandinavischen Ländern aufstellen zu können. Warum spanne ich diesen Bogen? Weil wir den Leuten nicht erzählen sollten, dass die Fragen über ein paar Stellschrauben im kassenärztlichen System zu lösen sind. Wenn die SPD glaubt, mit einer schlichten Vergleichsrechnung – wir schütten ein bisschen mehr Geld ins System, und dann wird schon alles gut – den Messmaßstab festlegen zu können, dann ist sie schlichtweg auf dem falschen Dampfer. Es geht nicht darum, ob wir noch einmal zum Arzt gehen, sondern es geht darum, die medizinische Versorgung sicherzustellen. Dazu gehört die Telemedizin, dazu gehört die sektorübergreifende Zusammenarbeit, dazu gehört der Abbau von Bürokratieschranken, dazu gehört auch, die verschiedenen Berufe interessant zu machen. Was ist in Nordrhein-Westfalen passiert? Der Minister hat es für den ärztlichen Bereich ausgeführt. Ausgerechnet die Kassenärztliche Vereinigung Westfalen-Lippe, die Sie mit in den Senkel stellen, hat sich als erste Vereinigung sehr intensiv um diese Frage gekümmert. Sie ist auch zumindest aus meiner Sicht relativ fortschrittlich unterwegs, um all diese Fragen, die ich eben genannt habe, zu besprechen. Liebe Kolleginnen und Kollegen von der SPD, ich biete Ihnen an, dass Sie unsere Unterstützung in Berlin dafür bekommen, all diese Punkte, die ich eben genannt habe – nicht Delegationsprinzip, sondern eigenständige Gesundheitskompetenzen für die Gesundheitsberufe – aufzugreifen und bundesgesetzlich endlich die Rahmenbedingungen dafür zu schaffen, um das, was ich eben angesprochen habe, möglich zu machen. (Beifall von den GRÜNEN und der CDU) 19.03.2026 Herr Minister Laumann, einen Punkt aus Ihrer Rede möchte ich schon noch einmal aufgreifen, nämlich was die Vergangenheitsbeschreibung anbetrifft. In der Auseinandersetzung um die Medizinstudienplätze damals ging es nicht darum, ob man sie einrichtet oder nicht, sondern die Frage war, wann sie wirkt. Das ist zumindest meine Erinnerung. Tatsächlich ist es so: Wenn wir zusätzliche Plätze bereitstellen wollen, dauert es zwölf bis fünfzehn Jahre, bis die Leute arbeiten können. Trotzdem war es auch im Nachhinein richtig, das so zu tun. Ich schätze es aber ich nicht ganz so ein, dass man zwei bis drei Wahlen gewinnen muss, (Karl-Josef Laumann, Minister für Arbeit, Ge- sundheit und Soziales: Bei 12 Jahren?) aber wir sind ganz bei Ihnen, dass wir bereit sind, diese vernünftige Koalition fortzuführen, (Karl-Josef Laumann, Minister für Arbeit, Ge- sundheit und Soziales: So ist es!) fachlich zu arbeiten, die Leute im Land zu überzeugen und die nächste Wahl auch zu gewinnen. – Vielen Dank. (Beifall von den GRÜNEN und der CDU)
Rainer Schmeltzer
Vielen Dank, Herr Kollege Mostofizadeh. – Für die Fraktion der SPD spricht noch einmal der Abgeordnete Klute.
Thorsten Klute SPD
Vielen Dank. – Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Auf ein paar Punkte möchte ich noch kurz eingehen. Seit 21 Jahren wird das Gesundheitsministerium in Nordrhein-Westfalen abwechselnd von CDU und Grünen geführt. (Karl-Josef Laumann, Minister für Arbeit, Ge- sundheit und Soziales: Und Wissenschaft?) Jetzt soll es die SPD gewesen sein, wenn da etwas nicht funktioniert? Ich finde, Sie können endlich mal aufhören, das zu betonen. (Beifall von der SPD) Lieber Mehrdad Mostofizadeh, es ist sicher nicht damit getan, ein bisschen Geld hineinzukippen. Es ist völlig richtig, dass gesagt wird, vieles sei Aufgabe der Selbstverwaltung. Wenn wir aber glauben würden, wir hätten überhaupt keinen Einfluss, stellt sich schon die Frage: Warum streiten wir leidenschaftlich und engagiert über den richtigen Einsatz von Fördergeldern? – Sie sehen doch offensichtlich auch die Notwendigkeit, politisch zu steuern. Zusammenarbeitsangebote nehmen wir immer gerne an; auch wir bieten sie an. Landtag
Rainer Schmeltzer
Die Redezeit, Herr Kollege.
Thorsten Klute SPD
Lieber Herr Kollege Hagemeier und Mostofizadeh, wir sind sehr dankbar, wenn dieses Zusammenarbeitsangebot, das wir mehrfach gemacht haben, auch ernsthaft angenommen wird. – Herzlichen Dank. (Beifall von der SPD)
Rainer Schmeltzer
Vielen Dank, Herr Kollege Klute. – Da mir keine weiteren Wortmeldungen mehr vorliegen, schließe ich die Aktuelle Stunde. Vor Aufruf des nächsten Tagesordnungspunkts spreche ich noch eine nichtförmliche Rüge aus. Sie betrifft Herrn Abgeordneten Keith von der AfD-Fraktion. Herr Abgeordneter Keith hat sich in seiner Rede zu Tagesordnungspunkt 16 der gestrigen, 118. Sitzung des Plenums mit einer auf den Bundeskanzler der Bundesrepublik Deutschland bezogenen Äußerung unparlamentarisch verhalten. Das ist der Würde des Parlaments nicht angemessen. Ich werde die Äußerung nicht wiederholen und bitte Sie, dies zukünftig zu unterlassen. Wir kommen zu: 2 Landesregierung bricht Versprechen von Stabilität und Verlässlichkeit für Kitas und Kindertagespflege. Das „Schlechte-Kita-Gesetz“ stoppen! Antrag der Fraktion der SPD Drucksache 18/18081 Ich eröffne die Aussprache und erteile für die antragstellende Fraktion dem Fraktionsvorsitzenden der SPD, Herrn Ott, das Wort.
Jochen Ott SPD
Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Gestatten Sie mir kurz, die Schülerinnen und Schüler sowie Lehrerinnen und Lehrer des Schulprojekts „4 Veedel – 1 Stadt“ zu begrüßen, die aus unterschiedlichen Kölner Stadtteilen seit mehreren Jahren immer wieder zusammenkommen und sich begegnen. Ich freue mich, dass ihr heute hier seid. (Beifall von der SPD) Viele reden und schreiben in diesen Tagen über die Krisen, die Sorgen und die Ängste. Der Krieg im Iran – völkerrechtswidrig und ohne Plan – führt noch zusätzlich zur Verunsicherung. Hohe Energiekosten, Abzocke an den Tankstellen und Kostensteigerungen drohen. Viele Menschen empfinden die Situation 19.03.2026 als zutiefst ungerecht: Ich arbeite, ich leiste, ich kümmere mich, und trotzdem zahle ich drauf. Die Politik hat nicht die Kraft, die Dinge in Ordnung zu bringen, scheint es. Reformen sind überfällig, doch in der Wahrnehmung passiert zu wenig. Besonders berufstätige Familien sind unter Druck. Jeden Tag versuchen sie, ihr Leben auszubalancieren. Wenn über Reformen gesprochen wird, droht Schlimmes. Teile der Union sprechen darüber, die Zahnarztkosten selbst zahlen zu lassen, oder Teilzeit wird zu Lifestyle, obwohl berufstätige Familien versuchen, das jeden Tag irgendwie hinzubekommen. Das alles schafft Misstrauen. Professor El-Mafaalani sagt: Die Vertrauenskrise ist in Wahrheit eine Funktionalitätskrise. Der Alltag funktioniert nicht. – Da hat er recht. Ich möchte ergänzen: Wenn es nicht funktioniert und zudem ungerecht ist, bringt das das Fass endgültig zum Überlaufen. Wer aber im Bund von notwendigen Reformen spricht, um Vertrauen wiederherzustellen, muss endlich dafür sorgen, dass es im Land Nordrhein-Westfalen wieder gerecht zugeht und eine vernünftige Bildungsreform eingeleitet wird. (Beifall von der SPD) Es geht um Vertrauen und Gerechtigkeit. Das System der frühkindlichen Bildung in Nordrhein-Westfalen steht vor einer Stabilitätskrise. Im Jahr 2025 wurden 35.709 personelle Unterbesetzungen in Kitas gemeldet. Viele Einrichtungen mussten Betreuungszeiten einschränken und zeitweise schließen. Die Eltern verlieren Verlässlichkeit, Kinder wichtige Bildungs- und Betreuungsangebote. (Bianca Winkelmann [CDU]: Genau, und des- halb brauchen wir eine Reform!) Die geplante KiBiz-Revision droht nun, diese Probleme noch weiter zu verschärfen. (Zuruf von Bianca Winkelmann [CDU]) Größere Gruppen sollen möglich werden: bis zu 29 Kinder pro Gruppe, bei U3-Kindern ein Anstieg von 10 auf 13 Kinder. Unterschiedliche Personalstandards in Kern- und Randzeiten sollen erlaubt werden. Fachkräfte müssen nicht mehr durchgängig anwesend sein. Das schafft Stress für die Kinder und für die Beschäftigten. Verlässlichkeit in der frühkindlichen Bildung schwindet gänzlich. (Beifall von der SPD) Die Träger stehen massiv unter Druck, weil sie mit dem Geld vorne und hinten nicht hinkommen. Das ist eine Betrachtung, die viele in diesem Land immer wieder zum Ausdruck gebracht haben. (Bianca Winkelmann [CDU]: 6,3 Milliarden!) Landtag Gerade weil Kitas und frühkindliche Bildung in Nordrhein-Westfalen aber in so schlechter Verfassung sind, lohnt es sich, die Perspektive zu wechseln. Denken wir nach vorne, erkennen wir die Chancen. Was wäre, wenn Nordrhein-Westfalen wirklich Bildungsland Nummer eins wäre? Was Kinder in der Kita lernen, ist der Grundstein für den gesamten Bildungs- und Lebensweg. Es geht um Sprachentwicklung, kognitive Fähigkeiten, Empathie und Selbstbewusstsein. Die OECD sagt: Wer früh gefördert wird, hat später bessere Chancen in Ausbildung und Beruf. Gute Kitas erhöhen die Wahrscheinlichkeit für Schulabschlüsse und beruflichen Erfolg. Kinder aus bildungsfernen Schichten profitieren besonders stark. Investitionen in frühkindliche Bildung steigern ihr späteres Einkommen um 30 %, hat die OECD errechnet. Das bedeutet mehr Fachkräfte, höhere Einkommen und weniger Sozialausgaben. Eine Bildungsreform in Nordrhein-Westfalen, die ihren Namen verdient, ist die Grundlage für sinnvolle Sozialreformen in Deutschland. (Beifall von der SPD) Worauf warten Sie eigentlich noch? Die Regierung Wüst ist groß darin, alles nach Berlin zu schieben, auszusitzen, schönzureden, aber sie ist schlecht darin, Probleme zu lösen. Statt die Kitas auszufinanzieren, statt Fachkräfte zu gewinnen, statt Qualität zu sichern, schafft die Landesregierung neue Doppelstrukturen, die teuer, ineffektiv und fachlich falsch sind. Diese Regierung ignoriert sämtliche wissenschaftlichen Facherkenntnisse, sie ignoriert die Ergebnisse der Enquetekommission, und sie ignoriert 10.000 Erzieherinnen und Erzieher in unseren Tagesstätten. Apropos schlechtreden, Frau Ministerin: Erzieher und Eltern erleben jeden Tag, wie die reale Situation in den Kitas ist und dass es nicht funktioniert. Schlecht ist es dann nicht, das anzusprechen, sondern schlecht ist es, wenn die zuständige Ministerin nichts dagegen tut. (Beifall von der SPD) Wenn selbst das Bistum Paderborn die Position der SPD-Landtagsfraktion quasi übernimmt, dann muss ich sagen, verehrte Kollegen von der CDU, wird es ganz dunkel vor der Hacke. (Beifall von der SPD) Kommen wir zurück zu Professor El-Mafaalani und dem Thema „Vertrauen“. CDU und Grüne haben vor vier Jahren einen Koalitionsvertrag aufgeschrieben, in dem das kostenlose dritte Kita-Jahr drinsteht. Aber wie sieht es tatsächlich aus? Wir haben 187 Gebührensatzungen in Nordrhein-Westfalen, und die Eltern zahlen zwischen 0 und 14.640 Euro im Jahr. Wir 19.03.2026 sagen der alleinerziehenden Mutter mit etwa 43.000 Euro – also dem Durchschnittseinkommen –, dass sie 4.000 Euro für die Kita-Betreuung zahlen soll. Und dann sagt man ihr: Bitte geh wieder arbeiten. – Wie soll sich das denn für die Frau rechnen? (Beifall von der SPD – Zuruf von Eileen Wo- estmann [GRÜNE]) Außerdem ist der Einstieg in die Bereitstellung eines kostenlosen Mittagessens versprochen worden. Sie setzen auf Uschi Glas (Anja Butschkau [SPD]: Ja!) und fordern sie auf, das zu regeln. Ich bin Uschi Glas dankbar, und ich bin auch Sarah Wiener für ihre Konzepte dankbar. Auch Pfarrer Franz Meurer bin ich dankbar. Aber es kann in diesem Land doch nicht davon abhängen, ob einzelne Leute sich für ein kostenloses gutes Mittagessen einsetzen! (Beifall von der SPD) Versprochen und gebrochen – das kostet Vertrauen. Hinzu kommt, dass es nicht funktioniert. Letztlich demütigen Sie die Leute auch noch. Sie demütigen die Eltern mit solchen Beiträgen. Und die Erzieherinnen und Erzieher demütigen Sie mit der Einführung der ABC-Klassen. Das verspielt Vertrauen. Es funktioniert nicht, und es ist ungerecht. Das ist die Zusammenfassung der schwarz-grünen Landesregierung. (Zuruf von Eileen Woestmann [GRÜNE]) Berufstätige Familien brauchen endlich eine politische Heimat in Nordrhein-Westfalen. Die Kostenentlastung für die Leistungsträgerinnen und Leistungsträger ist gerade jetzt nötig. Es braucht klare Unterstützung bei der frühkindlichen Bildung. Das Land muss die Kinder so unterstützen, dass sie einen guten Weg gehen können. Wenn alle heute armen Kinder später in die Sozialsysteme kommen, weil wir jetzt versäumt haben, ihren Aufstieg zu organisieren und möglich zu machen, dann werden wir bei der Finanzierung der Sozialsysteme große Schwierigkeiten bekommen. Deshalb geht es jetzt darum, kein Kind in unserem Land zurückzulassen. (Beifall von der SPD) Ich fordere Sie deshalb auf: Stoppen Sie dieses schlechte Kita-Gesetz. Machen Sie ein gutes Kita-Gesetz: mit qualitativen Standards, keine Anhebung von Gruppengrößen, keine Absenkung von Fachkräftestandards in Randzeiten und eine einrichtungsbasierte Sockelfinanzierung. Sorgen Sie für landesweite Springer-Pools, für eine zweckgebundene Mindestförderung für Kita-Helfer, und führen Sie endlich das dritte beitragsfreie Kita-Jahr ein. Das erwarten die berufstätigen Familien in diesem Land. Dann werden sie das Vertrauen in unser Land zurückgewinnen. – Herzlichen Dank. (Beifall von der SPD) Landtag
Rainer Schmeltzer
Vielen Dank, Herr Kollege Ott. – Für die Fraktion der CDU spricht jetzt der Abgeordnete Brüntrup.
Tom Brüntrup CDU
Sehr geehrter Herr Landtagspräsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Herr Ott, ich war wirklich gespannt, wie Sie von den Iran-Diskussionen auf Bundesebene und Ihrem Mantra der Gerechtigkeit zu dem heutigen Thema zurückkommen. Ich musste am Ende Ihrer Rede feststellen: Es war relativ wenig zum KiBiz enthalten. (Beifall von der CDU – Kirsten Stich [SPD]: Da hat aber einer nicht zugehört!) Im Ausschuss darf ich die Diskussionen mit Herrn Maelzer immer leidenschaftlich mitverfolgen und führen. Auch wenn Sie der Kompromisskandidat der SPD für die Landtagswahl sind: (Zurufe von der SPD: Oh!) Überlassen Sie die Fachdebatten hier doch zukünftig wieder Ihren Fachpolitikern. (Beifall von der CDU – Jochen Ott [SPD]: Tut Ihnen weh, ne? – Dr. Dennis Maelzer [SPD]: Aber Sie dürfen doch auch mitreden! – Frank Müller [SPD]: Das scheint der Kompromissredner der CDU zu sein!) Ich möchte vorab noch auf ein Thema zu sprechen kommen, ehe ich zum KiBiz komme. Sie haben das Thema „Versprechen halten“ angesprochen. Herr Ott, ich bin sehr gespannt, wie Sie, wären Sie im Amt – theoretisch; wir sind guter Hoffnung, dass das nicht passieren wird –, Ihre Ankündigungen, die Sie derzeit an jeder Stelle im Land anbringen, einhalten wollen. Wir konnten gestern der t-online-Berichterstattung entnehmen, dass Sie von einem Reporter gefragt wurden, wie Sie die 5.000 Euro für jedes Kind refinanzieren wollen. Ich darf Sie mal zitieren: (Zuruf von Frank Müller [SPD] – Kirsten Stich [SPD]: Darf ich mal fragen, bei welchem Thema er gerade ist?) „Wir sprechen von einem Hundertfünfzigstel des Haushalts, also von einer vergleichsweise geringen Summe.“ Für die Zuschauerinnen und Zuschauer: Ein Hundertfünfzigstel des Landeshaushalts sind 746,6 Millionen Euro pro Jahr. Wenn ein Ministerpräsident in Brüchen rechnen und so die Haushaltsplanung in diesem Land betreiben würde, dann würde mir angst und bange. Darum ist es gut, dass wir als CDU und Grüne das hier zukünftig fortsetzen werden. (Beifall von der CDU – Vereinzelt Beifall von den GRÜNEN) 19.03.2026 Mit der Novellierung des Kinderbildungsgesetzes soll das System der frühkindlichen Bildung stabiler und verlässlicher aufgestellt werden. (Kirsten Stich [SPD]: Aha, kommt doch zum Thema!) Denn nichts ist für Eltern belastender, als kurzfristig zu erfahren, dass die Kita geschlossen bleibt oder nur ein Teil der Gruppe kommen darf. Gleichzeitig stellt die Novelle sicher, dass die Kleinsten in unserer Gesellschaft die Bildung und Unterstützung erfahren, die sie, die Zukunft unseres Landes, verdienen. Dass die SPD-Fraktion dieses wichtige Thema für ihren vorgezogenen Landtagswahlkampf zweckentfremdet und lieber Verunsicherung streut, als sich in der terminierten Anhörung konstruktiv einzubringen, bedauere ich sehr. (Zuruf von Kirsten Stich [SPD] – Dr. Dennis Maelzer [SPD]: Das heißt, Sie müssen erst wissen, was Ihr Gesetz bedeutet, wenn die Anhörung stattgefunden hat? Gott, sind Sie langsam!) Die Grundlage dieses Gesetzentwurfs ist das Eckpunktepapier, das im engen Schulterschluss mit den kommunalen Spitzenverbänden, Trägern, Kirchen und der Freien Wohlfahrtspflege erstellt und verabschiedet wurde. Uns eint das Ziel, eine verlässliche Kinderbetreuung sicherzustellen, die den Bedürfnissen aller Beteiligten entspricht. Dafür werden wir das Kitasystem entbürokratisieren. (Zuruf von Dr. Dennis Maelzer [SPD]) Die Fach- und Ergänzungskräfte in unseren Kitas sollen sich auf ihre pädagogische Arbeit konzentrieren können. Statt zwei Verwendungsnachweisprüfungen im örtlichen Jugendamt und bei den Landesjugendämtern soll es zukünftig nur noch eine lokale und entscheidende Behörde geben. Darüber hinaus sollen die Sonderförderungen zusammengeführt werden. Statt zusätzlichen Beantragungsaufwand zu verursachen, werden plusKITAS, Sprach-Kitas und Familienzentren in sogenannten Chancen-Kitas zusammengeführt. Dadurch wird der Verwaltungsaufwand reduziert, während die wichtigen Funktionen der Programme erhalten bleiben. An der Sprach- und Entwicklungsdokumentation als Grundlage der pädagogischen Arbeit werden wir festhalten, aber einheitlich über alle Träger hinweg und anhand der Erkenntnisse des Forschungsprojekts „BeDo-NRW“ zukünftig in einer einfacheren Form der Anwendung. Auch die Vereinfachungen in der Planungsgarantie kommen den Einrichtungen zugute. Zur Planungssicherheit und zur Reduzierung des Verwaltungsaufwands für Träger und Kommunen entfällt die nach-Landtag trägliche Berechnung der Finanzierung anhand der tatsächlichen Istbelegung. Mit dem Gesetzentwurf stärken wir die finanziellen Situationen der Kitas. Allein im Jahr 2026 stehen im Landeshaushalt 6,2 Milliarden Euro und damit mehr als je zuvor für die frühkindliche Bildung bereit. Aus den Mitteln des NRW-Plans werden darüber hinaus 1,5 Milliarden Euro für Investitionen in der Kindertagesbetreuung bereitgestellt – sei es für den Ausbau, den Erhalt oder die Modernisierung unserer Kitas. Hinzu kommt mit dem neuen KiBiz der frühere Ausgleich der Personalkostensteigerung. Wie lange gefordert wird die Dynamisierung faktisch vorgezogen und Mehraufwendungen landesseitig bereits für den Zeitraum vom 1. Januar bis zum 31. Juli eines Jahres ausgeglichen. Darüber hinaus stellt das Land zur Finanzierung jährlich 200 Millionen Euro zusätzlich bereit. Diese Mittel sind Stand heute nicht in Anlage 2 zum Gesetzentwurf in den Kindpauschalen enthalten und kommen entsprechend on top, und zwar schon für das Kita-Jahr 2026/2027. Die dritte Säule des Gesetzentwurfs bildet das Personal. Zur Entlastung der vorhandenen Mitarbeitenden und zur Deckung des Personalbedarfs setzen wir auf die Gewinnung neuer Fachkräfte und die Qualifizierung bestehenden Personals. Hierzu sollen zukünftig jährlich 50 Millionen Euro zusätzlich bereitgestellt werden. Die praxisintegrierte Ausbildung von Kinderpflegerinnen und -pflegern wird analog zur Refinanzierung der Ausbildung von Erzieherinnen und Erziehern in das KiBiz aufgenommen. Die Refinanzierung der praxisintegrierten Ausbildung eben dieser wird erhöht. Gleichzeitig folgen wir dem Wunsch der Einrichtungen, die Praxisanleitung zu unterstützen. Hierzu erhalten ausbildende Kindertagesstätten zukünftig pauschal 2.750 Euro. Die vierte Säule betrifft die Flexibilität. Nein, liebe Kolleginnen und Kollegen der SPD, die Einführung von Kern- und Randzeiten ist keine Deprofessionalisierung. (Dr. Dennis Maelzer [SPD]: Nein!) Das Land wird für die volle gebuchte Stundenzahl weiterhin den aktuell gültigen Personalschlüssel finanzieren. (Zuruf Kirsten Stich [SPD]) Das bedeutet bei einer Buchung von 45 Stunden: neun Stunden volle Bildungskernzeit. (Beifall von der CDU und Eileen Woestmann [GRÜNE] – Dr. Dennis Maelzer [SPD]: Das Geld reicht jetzt schon hinten und vorne nicht!) 19.03.2026 Die Verantwortlichen vor Ort erhalten aber die Flexibilität, das Personal bedarfsgerechter einzusetzen. Anders als es dank der Mythen der Opposition in den Medien den Eindruck macht, werden in den Randzeiten keine unbekannten oder unqualifizierten Kräfte die Kinder betreuen. Es sind Ergänzungskräfte in Form von Kinderpflegerinnen und Kinderpflegern oder pädagogisch vorgebildete Personen entsprechend der Personalverordnung. Diese Menschen leisten in den Kitas schon heute eine wundervolle Arbeit und pflegen sowohl zu den Eltern als auch zu den Kindern eine gute Beziehung. (Beifall von der CDU und Eileen Woestmann [GRÜNE]) Entsprechend fehl am Platz ist die Diskussion, wer die Kinder morgens in Empfang nimmt oder nachmittags wieder an die Eltern übergibt. Jede Person, die sich heute leidenschaftlich in unseren Kitas engagiert, verdient unseren Dank und nicht die politische Infragestellung ihrer Qualifikation. Was in der Diskussion und auch in der Kita niemandem hilft, ist Wahlkampf auf dem Rücken der Kinder. Wir haben ein …
Rainer Schmeltzer
Herr Kollege, entschuldigen Sie, wenn ich Sie an dieser Stelle unterbreche. Bei dem Abgeordneten Müller besteht der Wunsch nach einer Zwischenfrage. Würden Sie diese zulassen?
Tom Brüntrup CDU
Ja, gerne.
Rainer Schmeltzer
Bitte schön.
Frank Müller SPD
Vielen Dank, Herr Präsident. – Vielen Dank, Herr Kollege Brüntrup. Sie haben gerade gesagt, dass es unerheblich sei, wer das Kind morgens in Empfang nehme oder wer das Kind den Eltern nach Ende der Betreuungszeit übergebe. (Christina Schulze Föcking [CDU]: Das hat er nicht gesagt!) Wie erklären Sie sich dann die breite ablehnende Reaktion sowohl aufseiten der LAG FW als auch von vielen Trägervertreterinnen und -vertretern in ihren Stellungnahmen? Kritisiert wird nämlich genau das: Es sei nicht unerheblich, wer das Kind in Empfang nehme. – Auch die Frage von Kern- und Randzeiten ist nicht so trivial, wie Sie das gerade dargestellt haben. Das wird auf breiter Front abgelehnt.
Rainer Schmeltzer
Bitte schön, Herr Kollege. Landtag
Tom Brüntrup CDU
Vielen Dank, Herr Präsident. – Vielen Dank für die Zwischenfrage, Herr Kollege Müller. In der Diskussion geht es immer darum, dass eine Vertrauensbasis zwischen dem Kind und den in Empfang nehmenden Personen vorhanden ist. Es geht in der Diskussion darum, dass zwischen Eltern und der Fachkraft oder der Ergänzungskraft in der Kita eine Konversation stattfindet, um sich über Themen auszutauschen. (Zuruf von Dr. Dennis Maelzer [SPD]) Natürlich kann das am Ende des Tages auch eine Ergänzungskraft tun, die seit Jahren in dieser Einrichtung ist und die seit Jahren oder Monaten mit dem Kind zusammenarbeitet, (Christina Schulze Föcking [CDU]: Ja, genau!) ein gutes Vertrauensverhältnis zu ihm hat und das Kind mit einem freudigen Lächeln in Empfang nehmen kann. (Beifall von der CDU und Eileen Woestmann [GRÜNE]) Um zum Schluss zu kommen: (Dr. Dennis Maelzer [SPD]: Oh ja!) Liebe SPD, wir diskutieren heute über einen Antrag mit einem wirklich unterirdischen Titel. Was für Sie vielleicht humoristisch klingt oder zum Wahlkampf passt, verkennt die notwendige Entbürokratisierung, die zusätzliche finanzielle Stabilität und die erforderliche Flexibilität, die dieses Gesetz für die Beteiligten mit sich bringt. Liebe Kolleginnen und Kollegen der SPD, entsprechend fordere ich Sie auf: Beteiligen Sie sich im laufenden Verfahren lieber konstruktiv, und heben Sie sich den Wahlkampf für das kommende Jahr auf. – Vielen Dank. (Beifall von der CDU und den GRÜNEN)
Rainer Schmeltzer
Vielen Dank, Herr Kollege Brüntrup. – Für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen spricht jetzt die Abgeordnete Woestmann.
Eileen Woestmann GRÜNE
Vielen Dank. – Sehr geehrter Herr Präsident! Verehrte Kolleginnen und Kollegen der demokratischen Fraktionen! Seitens der SPD wurde wieder viel erzählt, was in den Kitas nicht funktioniere und was aus wissenschaftlicher Sicht notwendig sei. Was ich in Ihrer Rede aber vermisst habe, ist die Lösung. Diese kam leider nicht. (Jochen Ott [SPD]: Am Ende, und zwar sehr deutlich! – Dr. Dennis Maelzer [SPD]: Sie müssen mal den Antrag lesen!) 19.03.2026 Vielleicht ist es der Job der Opposition, dass man alles schlechtreden muss und immer darauf hinweist, was alles nicht funktioniert. (Jochen Ott [SPD]: Das sind wirklich Fake News!) Ich bin mir aber sehr sicher, dass das den Menschen in unserem Land nicht hilft. Ich bin davon überzeugt, dass die Menschen in unserem Land keine Traumschlösser vorgesetzt bekommen wollen, sondern sie wollen ehrliche Antworten, sie wollen realistische Maßnahmen, und sie erwarten eine ehrliche Politik von uns allen. Dazu gehört, dass wir ehrlich analysieren. Es wäre schön, wenn Sie jetzt gut zuhören würden, weil Sie mir immer wieder absprechen, dass ich mir die Situation in den Kitas ehrlich anschaue. (Dr. Dennis Maelzer [SPD]: So wichtig sind Sie nicht, dass wir über Sie sprechen!) Ja, die Situation in unseren Kitas ist herausfordernd. Wir sprechen seit vielen Jahren darüber, dass viele Einrichtungen mit Personalmangel und auch mit Finanzierungsfragen zu kämpfen haben. Wir sprechen darüber, dass viele Erzieherinnen belastet, Eltern genervt und Kinder gestresst sind. Das ist ein Fakt, der sich mit Sicherheit nicht von der Hand weisen lässt und den ich auch nicht leugnen möchte. Zur Analyse gehört aber auch, dass in ganz, ganz vielen Kitas fantastische Arbeit für unsere Kinder geleistet wird, unsere Kinder sich dort gut aufgehoben fühlen und eine gute frühkindliche Bildung erfahren. (Vereinzelt Beifall von den GRÜNEN und der CDU) Wenn ich einmal persönlich werden darf: Auch die Kita, in der mein Kind ist, ist seit mindestens einem Jahr in Notbetreuung und wir haben für unser Kind anstatt eines 45-Stunden-Platzes nur einen 35-Stunden-Platz. Ja, das stellt uns Eltern vor Herausforderungen. Das ist eine herausfordernde Situation auch für die Erzieherinnen und Erzieher. Trotzdem wird in den 35 Stunden, in denen die Kita offen ist, eine fantastische Arbeit für die Kinder geleistet und das Kind geht dort sehr, sehr gerne hin. Das gehört zur Wahrheit auch dazu. (Beifall von den GRÜNEN und der CDU) Bevor wir jetzt über Lösungen sprechen, müssen wir uns eine Frage stellen, nämlich: Was wollen wir eigentlich? Ich habe darauf eine sehr klare Antwort: Ich möchte, dass Kitas verlässlich offen sind. Ich möchte, dass Kinder frühkindliche Bildung in den Kitas erfahren. Ich möchte, dass mehr Fachkräfte in den Kitas arbeiten. Dann müssen wir uns die Frage stellen: Wie erreichen wir diese Punkte? Das sind unsere Antworten darauf: Erstens. Mit dem Gesetzentwurf wird eine Personaloffensive auf den Weg gebracht. Es wird nicht nur die Landtag Finanzierung der Ausbildung gestärkt, weil wir mehr Fachkräfte im System brauchen, sondern wir stärken auch sehr klar die Praxisanleitung; denn wir wissen, dass es eine hohe Drop-out-Quote gibt, also dass viele junge Menschen den Beruf der Erzieherin anfangen, aber am Ende nicht abschließen. Dafür gibt es eine Reihe an Gründen, und ein Grund ist auch, dass sich mehr Begleitung gewünscht wird. Diesem Wunsch nehmen wir uns an. Die zweite Antwort ist das Kern- und Randzeitmodell. Dabei geht es nicht darum, die Deprofessionalisierung in den Kitas voranzutreiben, sondern durch einen flexibleren Einsatz der pädagogischen Mitarbeiterinnen in der Randzeit dafür zu sorgen, dass die Träger darauf reagieren können, dass, wenn weniger Kinder in der Einrichtung sind, auch der Personaleinsatz angepasst werden kann. Ich glaube, niemand behauptet, dass es eine perfekte Lösung sei. Wenn wir in einer idealen Welt leben würden, dann wäre auch meine Antwort, dass wir kein Kern- und Randzeitmodell brauchen. Aber wir leben nicht in einer idealen Welt. Uns fehlen Fachkräfte. Diesen Fakt können wir nicht wegdiskutieren. (Zuruf von der SPD) Wer sich hier hinstellt und fordert, dass wir nur Fachkräfte in den Einrichtungen haben wollen, der sagt gleichzeitig, dass wir dann entweder gesetzlich die Betreuungszeit für alle Kinder reduzieren und nur noch 35 Stunden für alle anbieten oder aber den Rechtsanspruch auf einen Kita-Platz aussetzen müssen. (Dr. Dennis Maelzer [SPD]: Ne, wir wollen Multiprofessionalität in den Kitas!) Dann gibt es Kinder, die einfach keinen Platz bekommen. Das ist mit Sicherheit nicht mein Ansatz, denn ich möchte, dass wir die Chancengerechtigkeit in den Kitas stärken. Das tun wir in unserem dritten Punkt, nämlich durch Chancen-Kitas und durch den Kita-Sozialindex. Dadurch kann gewährleistet werden, dass wir endlich auch in der Kita ungleiches ungleich behandeln, dass wir den unterschiedlichen Anforderungen, die wir in den Einrichtungen haben, Rechnung tragen sowie Eltern und Kinder gut begleiten können. Noch immer sagt bei der Geburt des Kindes die Postleitzahl viel darüber aus, in welche Richtung sich das Kind entwickeln wird. Das ist ein Problem und dem setzen wir etwas entgegen. Es braucht dafür aber ein ganzes Bündel an Maßnahmen. Dafür machen wir in Nordrhein-Westfalen viel. Wir setzen uns in vielen verschiedenen Punkten für Chancengerechtigkeit ein. Die Chancen-Kitas und der Kita-Sozialindex sind ein Baustein dafür. (Die Rednerin hustet.) 19.03.2026 – Entschuldigung. – Kommen wir zur Frage der Finanzierung, wenn meine Stimme das mitmacht. In die Kitas in Nordrhein-Westfalen fließen über 6 Milliarden Euro. Das ist viel Geld und es wird durch die gesetzlich vorgeschriebene Dynamisierung jedes Jahr mehr. Das ist gut so. Diese Dynamisierung anhand der tatsächlichen Kosten hat dazu geführt, dass in den vergangenen drei Jahren 30 % mehr Kindpauschalen gezahlt worden sind. 30 % – das ist bei Weitem nicht nichts. Gleichzeitig muss man auch anerkennen, dass die finanzielle Lage angespannt ist, und zwar nicht nur im Land und in den Kommunen, sondern offensichtlich auch im Bund, wo man das Geld aus dem Sondervermögen zweckentfremden muss, um Haushaltslöcher zu stopfen. Mit dem von uns hier vorgelegten Gesetzentwurf fließen 250 Millionen Euro mehr ins System. Das ist gerade in der heutigen Zeit der klammen Kassen viel Geld. Mit den 200 Millionen Euro Transformationskosten bekommen die Träger ein deutliches Plus über die Kindpauschalen. Natürlich gilt auch hier: Wenn wir in einem idealen Land leben würden, dann wäre ich die Erste, die fordern würde, dass die Bildung von der Kita bis zum Berufsabschluss kostenfrei für alle sein muss. Aber solange das nicht der Fall ist, finde ich es auch vertretbar, dass der Grundsatz gilt: Starke Schultern müssen mehr tragen. Wer Forderungen nach kostenloser Kita, kostenlosen Mittagessen usw. in den Raum stellt – das sind an sich richtige Forderungen, sonst hätten wir sie auch nicht bei uns im Koalitionsvertrag –, der muss aber auch sagen, woher das Geld kommen soll. (Die Rednerin hustet.) – Entschuldigung. – Da höre ich von der SPD bisher sehr wenig. (Vereinzelt Beifall von den GRÜNEN und der CDU) Der Gesetzentwurf liegt im parlamentarischen Verfahren. Da gehört er hin. Wir werden ihn nicht zurückziehen. Wir werden in vier Wochen eine Anhörung durchführen, Experten zu Wort kommen lassen und dann werden wir weiter Gespräche führen, was wir aus parlamentarischer Sicht noch ändern wollen. Das ist mein Anspruch als Abgeordnete, das ist unser Anspruch als Parlament. Wir werden uns einbringen und dieses Gesetz mitgestalten. Die Folklore von der SPD braucht es dafür nicht. – Vielen Dank. (Beifall von den GRÜNEN und der CDU)
Rainer Schmeltzer
Vielen Dank, Frau Kollegin Woestmann. Wenn jemand Verständnis für Hustenunterbrechungen hat, dann bin ich das. – Für die FDP-Fraktion spricht jetzt die Abgeordnete Gebauer. Landtag (Jochen Ott [SPD]: Aber aus unterschiedli- chen Gründen, Rainer! – Heiterkeit von der SPD) – Es gibt Dinge, die lässt man unkommentiert.
Yvonne Gebauer FDP
Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Wie heißt es so schön? Was lange währt, wird endlich gut. – Dieser oft zitierte Satz lässt sich auf die Novellierung des Kinderbildungsgesetzes leider nicht anwenden. Zweifellos ist es richtig, dass wir alle – trotz mehrfacher Ankündigung – lange auf den Entwurf gewartet haben. Von „endlich gut“ aber ist der eingebrachte Gesetzentwurf Lichtjahre entfernt, denn anhand der vielen Zuschriften und den vielen persönlichen Gesprächen, die ich in den vergangenen Wochen geführt habe, sowohl mit dem Personal in unseren Kitas als auch mit den Verantwortlichen für unsere Kitas, lässt sich eines ganz bestimmt sagen: Unsere Kitas leiden nicht erst seit gestern unter einem hohen Personalmangel und damit einer hohen Belastung in den Einrichtungen; nicht allerorten und nicht überall zu denselben schlechten Bedingungen, aber dennoch flächendeckend und viel, viel zu oft. Hohe Belastungen gehen einher mit eingeschränkten Betreuungszeiten, mit einer strukturellen Unsicherheit und der drohenden Gefahr eines weiteren Qualitätsverlustes. Hier hätte die KiBiz-Novellierung strukturelle Abhilfe schaffen müssen und nicht weitere Qualität aus den Kitas herausziehen dürfen. Der vorliegende Antrag der SPD-Fraktion enthält zu Recht den Hinweis, dass die geplante KiBiz-Revision keine Stabilisierung des Systems bringe, sondern die zentralen Strukturfragen weiterhin offenlasse. Damit darf ich sagen, dass die Lagebeschreibung in diesem Antrag präziser ist als die der Landesregierung. (Beifall von der FDP) Richtig ist: Generell löst eine Lagebeschreibung keine Probleme. Doch ohne eine Lagebeschreibung kann es keine vernünftige Problembewältigung geben. (Beifall von der FDP und Jochen Ott [SPD]) Keine Lagebeschreibung, keine vernünftige Problembewältigung durch die Landesregierung – das sind keine guten Voraussetzungen, um dem Anspruch nach bester Bildung und Betreuung in unseren Kitas in Nordrhein-Westfalen gerecht zu werden. Auch keine gute Voraussetzung schafft die Landesregierung durch den Umstand, dass die Kindertagespflege in der KiBiz-Revision kaum bis keine Beachtung gefunden hat. Dieser Aspekt wird im vorliegenden Antrag richtigerweise aufgegriffen, und die Kindertagespflege wird als eine zweite tragende Säule für das System benannt. 19.03.2026 Ich darf sagen: Vor rund zwei Wochen gab es dazu auf Initiative der FDP eine sehr eindrucksvolle Anhörung. Nachdem Sie, liebe Frau Ministerin Schäffer, in der vergangenen Ausschusssitzung erklärt haben, dass für Sie, für das Ministerium, für die Landesregierung die Kindertagespflege unabdingbar bleibe, erhoffe ich mir, dass Sie auch konkret werden, wenn es darum geht, diese nicht nur zu erhalten, sondern auch zu stärken, ganz besonders, wenn es um den U3-Bereich geht, also um die Kinder unter drei Jahren. (Beifall von der FDP) Die Kritik an den geplanten Kern- und Randzeiten im Gesetzentwurf der Landesregierung – die hier heute schon angesprochen worden sind – reißt nicht ab, und sie ist fachlich sehr ernst zu nehmen, denn aus Sicht aller Akteure in der frühkindlichen Bildung ist das eine massive qualitative Schwächung eben dieser. Das kann, das darf sich eine Gesellschaft, das kann, das darf sich Politik nicht leisten. Wenn wir bei unseren Jüngsten sparen, dann rauben wir ihnen ihre Zukunft, und wir alle gemeinsam berauben uns einer starken Gesellschaft. (Beifall von Wolfgang Jörg [SPD]) Das sollte uns jeden Tag bei jeder Entscheidung, ganz besonders in der frühkindlichen Bildung, bewusst sein. Im vorliegende Antrag werden richtig und offen die Schwachpunkte des Gesetzentwurfes zur KiBiz-Reform benannt, dennoch muss aus liberaler Sicht die Entlastung unserer Fachkräfte weit über das hinausgehen, was die SPD in ihrem Antrag fordert. Dazu zählen ein echter Bürokratieabbau, mehr Verwaltungsunterstützung in den Einrichtungen, bessere Freistellungsoptionen für die Leitungen und die erfahrenen Fachkräfte sowie eine Stärkung durch multiprofessionelle Teams. Unsere Fachkräfte müssen dringend von Dokumentationen und verwaltungsintensiven Nebenaufgaben entlastet werden. Sie müssen entlastet werden, damit mehr Zeit für die wichtige pädagogische Arbeit am und mit dem Kind bleibt. Was uns als Freie Demokraten ebenfalls nicht überzeugt, ist die im Antrag geforderte Sockelfinanzierung. Wir haben immer zu verstehen gegeben, dass eine einrichtungsbezogene Sockelfinanzierung mit hohen Mehrkosten verbunden ist und sie genau aus diesem Grund bereits in früheren KiBiz-Debatten verworfen wurde. Unserer Ansicht nach ist das Kernproblem weniger das Fehlen eines pauschalen Sockels als vielmehr die Frage, ob die Berechnungsgrundlagen der Kindpauschalen und der Dynamisierung die realen Belastungen auskömmlich, sachgerecht und zukunftsfest abbilden. Landtag Daher wird es entscheidend sein, was Sie, Frau Ministerin Schäffer, ganz konkret unter der angekündigten Kita-Formel verstehen. (Kopfnicken von Verena Schäffer, Ministerin für Kinder, Jugend, Familie, Gleichstellung, Flucht und Integration) Ich darf aber sagen, dass hierzu nichts im Entwurf zur KiBiz-Novelle zu finden ist. Das ist fatal und verfehlt die eigentliche Aufgabe einer Reform. (Beifall von der FDP) Liebe Kolleginnen und Kollegen der SPD-Fraktion, auch Ihre generelle Kritik an den Buchungszeiten teilen wir nur bedingt. Aufgrund einer sich immer stärker verändernden Lebenswelt, dahin gehend, dass in einer Familie beide Elternteile zum einen arbeiten wollen und zum anderen arbeiten müssen, braucht es eine stärkere Flexibilisierung, um die Vereinbarkeit von Familie und Beruf zu ermöglichen. Die pauschale Behauptung im vorliegenden Antrag, flexiblere oder flexibilisierte Buchungsmodelle dienten allein dazu, kürzere Betreuungszeiten zu erzwingen, überzeugt uns nicht. Liebe Kolleginnen und Kollegen der SPD-Fraktion, all das lässt uns Liberale zu der Entscheidung kommen, dass der vorliegende Antrag – wie ich ausgeführt habe – zwar gute, richtige und wichtige Punkte enthält, die finanzpolitischen Schlussfolgerungen, wie die der Sockelfinanzierung, uns diesen aber nicht mittragen lässt. Kluge Kinder verdienen eine Reform, die dem Namen gerecht wird. Das liefert der Gesetzentwurf der Landesregierung nicht; der vorliegende Antrag der SPD-Fraktion in Teilen ja, aber leider nicht in Gänze. Und das lässt heute nur eine Enthaltung unserer Fraktion zu. – Herzlichen Dank. (Beifall von der FDP)
Rainer Schmeltzer
Vielen Dank, Frau Kollegin Gebauer. – Für die Fraktion der AfD spricht jetzt der Abgeordnete Schalley.
Zacharias Schalley AfD
Herr Präsident! Werte Damen und Herren! Es ist schön, dass wir heute über das KiBiz sprechen. Noch schöner ist es, dass wir bereits heute im Plenum darüber abstimmen, obwohl die Anhörung zur eigentlichen KiBiz-Novelle erst im April stattfindet. Das ist parlamentarische Effizienz nach dem Geschmack der SPD: Erst wird entschieden, dann hört man sich vielleicht noch an, was Experten dazu sagen, deren Meinung ja nur dann relevant ist, wenn sie die Argumente der SPD stützen. Aber gut, wenn wir schon so weit sind, kann ich Ihnen auch sagen, dass auch wir als AfD die vorliegende 19.03.2026 KiBiz-Reform ablehnen werden – nicht, weil wir Gefallen an peinlichem Genöle mit Fistelstimme haben, wie wir es vom Kollegen Maelzer und der SPD kennen, sondern weil dieses Gesetz nicht die zentralen Probleme löst, sondern nur neue Probleme schafft. Deshalb können wir Ihrem ersten Punkt, der Ablehnung dieses Entwurfs, ausnahmsweise zustimmen. Bei den übrigen Forderungen sieht das schon deutlich anders aus, und dort liegt der eigentliche Kern Ihres Antrags. Mit vollem Mund und leerem Geldbeutel haut die SPD einfach mal einen raus. Erster Punkt. Sie suggerieren, dass die bisherigen Kindpauschalen für eine strukturelle Unterfinanzierung verantwortlich seien. Das stimmt einfach nicht. Das Problem ist nicht die Pauschale als Instrument, sondern das Problem entsteht dann, wenn Pauschalen politisch nicht an Kostenentwicklungen angepasst werden oder wenn sie an der Realität der Einrichtungen vorbeifinanzieren. Schauen wir uns Ihren Vorschlag einmal an. Sie schlagen eine neue Pauschale vor. Sie nennen sie nur anders: Sockelfinanzierung. Sie stellen das als großen, strukturierten Lösungsansatz dar. Am Ende bedeutet das de facto eine Grundfinanzierung für Einrichtungen und Personal – unabhängig vom tatsächlichen Bedarf. In Ihrem eigenen Haushaltsänderungsantrag aus dem vergangenen Jahr formulieren Sie das sogar sehr deutlich. Sie wollen weg von der Logik der Kindpauschalen und hin zu einer einrichtungsbasierten Sockelfinanzierung orientiert an Öffnungszeiten und Plätzen. Mit anderen Worten: Pauschalen sind offenbar doch nicht grundsätzlich schlecht, sie heißen nur anders, wenn sie die SPD einführt, und dann sind sie ganz toll. Zweiter Punkt. Es ist Ihnen nach wie vor ein unfassbares Ärgernis, wenn Eltern die Kinder, die sie gezeugt haben, auch selbst großziehen möchten. Sie kritisieren in Ihrem Antrag, dass Eltern durch Gebühren dazu bewegt würden, kürzere Buchungszeiten zu wählen. Als Gegenmittel fordern Sie die sofortige Einführung eines dritten beitragsfreien Kita-Jahres. Ich frage mich ernsthaft, ob es der SPD so fern liegt, zu verstehen, dass viele Eltern vielleicht bewusst einen Schritt aus dem Beruf zurücktreten, um in den ersten Lebensjahren mehr Zeit mit ihren Kindern zu verbringen – anscheinend schon. Denn jetzt empören Sie sich darüber, dass Eltern künftig flexiblere Buchungsmodelle haben können. „Familie zuerst“ scheint also nur dann akzeptabel zu sein, wenn es im Titel des Fraktionsmagazins der SPD steht. (Zuruf von Kirsten Stich [SPD]) Dritter Punkt. Ihre Forderung nach Vertretungspools in allen Kommunen für Krankheitswellen im Personal klingt nach einer sinnvollen Überlegung. Als Vorzeige- und Paradebeispiel führen Sie die Stadt Landtag Erkelenz an. Das kann man so machen. Zur Wahrheit gehört aber auch, dass Erkelenz im landesweiten Vergleich der Elternbeiträge alles andere als ein Leuchtturm ist. Für viele Familien ist die Betreuung dort im Schnitt deutlich teurer. In den meisten Kommunen bewegen sich die Elternbeiträge bei einer Betreuung von 45 Stunden in einem Korridor von 245 Euro bis 390 Euro. In Erkelenz liegen sie für diesen Zeitraum bei 569 Euro. Der Höchstbeitrag liegt dort bei über 900 Euro im Monat. Das ist alles andere als familienfreundlich. Unabhängig davon fragt man sich auch, woher eigentlich all das Personal, das diese Pools dann auch besetzt, herkommen soll. Denn genau darin liegt Ihr Widerspruch: Sie fordern auf der einen Seite massive Beitragsentlastungen bis hin zu einem weiteren beitragsfreien Kita-Jahr. Gleichzeitig preisen Sie ein kommunales Beispiel an, in dem Eltern im Vergleich eben nicht entlastet werden. Das Muster kennen wir von der SPD ja sehr gut. Sie versprechen den Familien das Blaue vom Himmel. Sie präsentieren eine lange Liste an Qualitätsausbau, zusätzlichem Personal, Vertretungspools, Beitragsfreiheit, und sobald es um die Frage geht, wie das eigentlich bezahlt werden soll, wird es ganz leise. Genau das ist der Unterschied zwischen der SPD und uns. Sie wollen Applaus für Versprechen, für schöne Worte. Wir wollen Antworten für Familien, und zwar Antworten, die auch bezahlt werden können und die Priorität auf die Familie und nicht auf irgendwelche Strukturen von Sozialverbänden legen. Vielleicht sollten wir zunächst einmal damit anfangen, Eltern und Familien tatsächlich an erste Stelle zu stellen, indem wir ihnen Wahlfreiheit in der Kinderbetreuung geben, statt sie, wie es die SPD macht, durch falsche Versprechen an der Nase herumzuführen. – In diesem Sinne: vielen Dank. (Beifall von der AfD)
Rainer Schmeltzer
Danke sehr. Herr Abgeordneter Schalley, Sie haben sich in Ihrem Redebeitrag gerade unparlamentarisch gegenüber dem Abgeordneten Dr. Maelzer verhalten, indem Sie ihn in Ihrem Redebeitrag persönlich diffamiert haben. Das ist der Würde des … (Dr. Dennis Maelzer [SPD]: Das ist nicht schlimm, ich habe Ihnen nicht zugehört! – Zu- ruf von Zacharias Schalley [AfD]) – Jetzt rede ich, Herr Abgeordneter Schalley. Das ist der Würde des Hauses nicht angemessen. Ich werde die Äußerung hier nicht wiederholen. (Frank Müller [SPD]: Schade!) 19.03.2026 Ich ermahne Sie und bitte Sie, derartige Äußerungen zukünftig zu unterlassen. Andernfalls müssen Sie mit einer förmlichen Rüge rechnen. (Beifall von der SPD und den GRÜNEN) Wir fahren mit den Redebeiträgen fort. Für die Landesregierung spricht Frau Ministerin Schäffer. Verena Schäffer, Ministerin für Kinder, Jugend, Familie, Gleichstellung, Flucht und Integration: Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Die Forderung der SPD, ein neues KiBiz in den Landtag einzubringen, ist aus meiner Sicht aus mehreren Gründen überhaupt nicht angezeigt. Es ist auf der Verfahrensebene nicht angezeigt, weil wir mit einem neuen Gesetzgebungsverfahren das Kita-Jahr 2027/2028 nicht erreichen würden. (Zuruf von Frank Müller [SPD]) Ich bin explizit von Vertretern der kommunalen Spitzenverbände aufgefordert worden, dass das Gesetz jetzt kommen soll. (Frank Müller [SPD]: Aber nicht von den Trä- gern!) Alle am Kita-System Beteiligten brauchen zum einen die Flexibilität, die im Gesetz vorgesehen ist, zum anderen auch die finanzielle Entlastung. Ich will noch einmal deutlich sagen, auch in die Richtung von Frau Gebauer, weil gerade behauptet wurde, es würde im Kita-System gespart werden: Das Gegenteil ist der Fall. Wir geben allein in diesem Jahr 6,2 Milliarden Euro in das Kita-System. (Frank Müller [SPD]: Das sagt doch erst ein- mal gar nichts aus!) Wir finanzieren so viel Geld. Wir stecken so viel Geld in die Kitas wie nie zuvor. Wir werden mit dem Gesetz auch weitere Mittel zur Verfügung stellen. (Beifall von der CDU und den GRÜNEN – Frank Müller [SPD]: Das ist doch keine quali- tative Aussage!) Sich hier hinzustellen und zu sagen, es wäre ein Sparmodell, ist schlichtweg falsch. (Frank Müller [SPD]: Selbstverständlich ist das ein Sparmodell!) Es ist auch auf der inhaltlichen Ebene nicht angezeigt, ein komplett neues Gesetz, wie im Antrag gefordert, vorzulegen. Wir können auf dem aktuellen Gesetz aufbauen und befinden uns gerade ganz konkret im parlamentarischen Verfahren zu dem KiBiz-Entwurf. Ich will aber an dieser Stelle auch deutlich sagen, dass ich die kritischen Rückmeldungen, die Sorgen, die Bedenken, die es zu dem KiBiz-Entwurf gibt, sehr ernst nehme. Ich führe aktuell sehr viele Gespräche Landtag und bin im Dialog mit den Stakeholdern, den Wohlfahrtsverbänden, den Kirchen, den kommunalen Spitzenverbänden und den Gewerkschaften, mit Eltern und mit der Kindertagespflege. Ich finde diese Gespräche sehr gut und wichtig. Es kommen viele Rückmeldungen. Wir können in diesen Gesprächen Dinge klären, aber es kommen auch Veränderungsvorschläge. Ich habe es schon in der Einbringungsrede gesagt: Wir sind dazu bereit, noch einmal zu schauen, wo wir Dinge nachbessern können. Es wird Veränderungsvorschläge von mir zu dem KiBiz-Entwurf geben. (Vereinzelt Beifall von der CDU und den GRÜNEN – Christian Dahm [SPD]: Wie wollen Sie das denn machen? – Dr. Dennis Maelzer [SPD]: Wir haben vorhin über Verfahrensfragen gesprochen; wie machen Sie das?) – Ich kann Ihnen sagen, wie ich das mache. Entschuldigen Sie bitte, Sie sind doch langjährige Abgeordnete, so wie ich, und wissen ganz genau: Das Gesetz … (Dr. Dennis Maelzer [SPD]: Sie sprechen also gar nicht als Ministerin, sondern als Abgeord- nete! – Weitere Zurufe von der SPD) – Hören Sie mir mal zu, Herr Maelzer. Ich bin jetzt dran. (Vereinzelt Beifall von der CDU und den GRÜNEN) Wir als Landesregierung haben einen Gesetzentwurf vorgelegt und ins Parlament eingebracht. Herren des Verfahrens sind natürlich die Abgeordneten. Das ist das Parlament. (Christian Dahm [SPD]: Ach so! – Frank Müller [SPD]: Ah! – Weitere Zurufe von der SPD) Am 23.04.2026 findet die Anhörung im Ausschuss statt. Danach werden Sie im Ausschuss weiter beraten. Trotzdem habe ich doch die Möglichkeit, Vorschläge dafür zu machen, was man noch ändern kann. Ob Sie das als Abgeordnete annehmen oder nicht – da haben Sie recht –, ist Ihre Sache. Das entscheiden Sie, bzw. das entscheidet das Parlament. Trotzdem kann ich aber doch Vorschläge in das Verfahren einbringen. Es ist dann Sache der Abgeordneten, ob sie diese Vorschläge annehmen oder nicht. (Vereinzelt Beifall von den GRÜNEN – Frank Müller [SPD]: Heute wäre eine gute Gelegen- heit!) Ich will hier noch einmal sehr deutlich sagen: Ich halte es für einen normalen Prozess, dass wir uns hier so streiten, dass wir ringen und diskutieren. Es ist ein umfangreiches Gesetz. Es betrifft viele Menschen in Nordrhein-Westfalen. Es betrifft Kinder, Eltern, Großeltern, Erzieherinnen und Erzieher sowie alle weiteren Beschäftigten in Kitas und letztlich auch 19.03.2026 Arbeitgeber, die sich verlässlich geöffnete Kitas wünschen. (Frank Müller [SPD]: Ja, fantastisch! Das ha- ben wir alle nicht gewusst, Frau Ministerin!) Da ist es doch nur normal, dass man diskutiert, ringt und nach den besten Lösungen sucht. Uns als Koalition geht es genau darum: um die besten Lösungen für unsere Kinder. (Beifall von der CDU und den GRÜNEN) Der vorliegende Gesetzentwurf vereinbart mehrere Ziele: Verlässlichkeit, frühkindliche Bildung und mehr Chancengerechtigkeit. Darauf gehe ich später noch einmal im Einzelnen ein. Wir haben nach der Verbändeanhörung die Rückmeldungen bereits sehr sorgfältig ausgewertet. Ich habe im Januar einen veränderten Gesetzentwurf eingebracht, und will jetzt noch einmal auf die Punkte eingehen. Wir haben die Sonderförderung für eingruppige Einrichtungen von vor 2007, für die es den Bestandsschutz schon gab, wieder in das Gesetz aufgenommen. Wir haben die Befristung der Finanzierung der Transformationskosten in Höhe von 200 Millionen Euro aufgehoben. Es ist klargestellt worden, dass wir diese Transformationskosten bis zur Errechnung der neuen Kita-Formel zahlen. (Vereinzelt Beifall von den GRÜNEN) Die SPD sagt jetzt, bzw. Sie sagen das im Kern mit Ihrem Antrag: Zieht diesen Entwurf für das KiBiz zurück. – Ich will nur daran erinnern, dass wir angekündigt haben, nicht erst ab dem Kita-Jahr des nächsten Jahres, sondern schon ab diesem, also für das Kita-Jahr 26/27, 200 Millionen Euro mehr für die Kitas in die Hand zu nehmen. Wenn Sie jetzt sagen, wir sollten den Gesetzentwurf zurückziehen, dann sagen Sie im Kern auch: Zieht diese 200 Millionen Euro für die Kitas zurück. Da muss ich ganz klar sagen: Das werden wir nicht tun, weil wir die Stabilität in den Kitas gewährleisten wollen. (Beifall von der CDU und den GRÜNEN) Jetzt aber noch einmal zu den Zielen des Gesetzentwurfs: Erstens sind das Verlässlichkeit und gute frühkindliche Bildung. Kitas sind der erste Bildungsort für unsere Kinder. Hier werden die Grundlagen für den weiteren Bildungsverlauf gelegt. Das geht nur mit den sozialpädagogischen Fachkräften, die unser Kita-System prägen und dafür sorgen, dass Kinder ganz grundlegende Kompetenzen erwerben und vertiefen. Meine Wertschätzung und Anerkennung gegenüber den ausgebildeten Erzieherinnen und Erziehern ist sehr hoch. Denn wir vertrauen ihnen das Wertvollste an, was wir haben, und das sind unsere Kinder. Erzieherinnen und Erzieher sind für die Erziehung, Betreuung und Bildung unserer Kinder unersetzlich und werden es auch bleiben. (Vereinzelt Beifall von der CDU und den GRÜNEN) Landtag
Rainer Schmeltzer
Frau Ministerin, entschuldigen Sie, dass ich Sie an dieser Stelle unterbreche. Es besteht der Wunsch einer Zwischenfrage von dem Herrn Abgeordneten Dr. Maelzer. Würden Sie die zulassen? Verena Schäffer*), Ministerin für Kinder, Jugend, Familie, Gleichstellung, Flucht und Integration: Ich habe schon darauf gewartet und freue mich sehr.
Rainer Schmeltzer
Ihr Wunsch wird erfüllt.
Dr. Dennis Maelzer SPD
Vielen Dank. – Herr Präsident! Frau Ministerin! Vielen Dank. Vielleicht sprechen wir uns einfach vorher ab, wenn Sie schon darauf gewartet haben, dann weiß ich schon vorher, was für eine Frage ich stellen kann. Verena Schäffer*), Ministerin für Kinder, Jugend, Familie, Gleichstellung, Flucht und Integration: Ja, sehr gerne, das verlängert meine Redezeit. Aber ich kann ohnehin so lange reden wie ich möchte. (Zuruf von Lena Teschlade [SPD])
Dr. Dennis Maelzer SPD
Wissen Sie, als Ministerin dürfen Sie ohnehin unbegrenzt sprechen. Verena Schäffer*), Ministerin für Kinder, Jugend, Familie, Gleichstellung, Flucht und Integration: Eben.
Dr. Dennis Maelzer SPD
Ich wollte eine Frage zu diesen 200 Millionen Euro stellen, die Sie angesprochen haben. Sie sagen, das ginge nur mit diesem Gesetzentwurf. Ist Ihnen eigentlich bewusst, dass Sie zum nächsten Kita-Jahr insgesamt 200 Millionen Euro an die Kitas ausschütten, ohne dass das in einem Gesetz stände, dass es also andere Wege gibt, Kitas mit Geld zu versorgen, wenn man es denn will? Verena Schäffer*), Ministerin für Kinder, Jugend, Familie, Gleichstellung, Flucht und Integration: Herr Maelzer, ich gehöre dem Parlament jetzt auch schon ein bisschen länger an und saß auch relativ viele Jahre im Haushalts- und Finanzausschuss. Ich kenne mich mit Haushaltspolitik also schon auch ein bisschen aus. (Dr. Dennis Maelzer [SPD]: Dann wundere ich mich über Ihre Rede!) Diese 200 Millionen Euro für Transformationskosten, die wir schon im jetzt kommenden Kita-Jahr ausschütten wollen, stehen im KiBiz und sind dort angelegt. Wenn Sie sagen, dass wir dieses KiBiz zurückziehen sollen, dann sagen Sie aus meiner Sicht eben 19.03.2026 auch: Dann zieht auch diese Finanzierungszusage zurück. (Vereinzelt Beifall von der CDU und den GRÜNEN – Justus Moor [SPD]: Nein! – Zuruf von der SPD: Im Haushalts- und Finanzausschuss gewesen, aber nicht aufgepasst!) Ich finde, Herr Maelzer, so ehrlich muss man hier schon sein. (Zuruf von Frank Müller [SPD]) Ich möchte aber noch weiter auf das Thema „Fachkräfte“ eingehen. In dem Gesetzentwurf für das neue KiBiz ist eine Personaloffensive angelegt, weil wir die Fachkräfte brauchen, und das auch in der Zukunft noch. Mit der Personaloffensive legen wir die Stärkung der Ausbildung und der Ausbildungsbegleitung an, insbesondere in der praxisintegrierten Ausbildung. Wir gehen damit den Fachkräftemangel aktiv an und leisten einen Beitrag zur Stabilisierung des Systems. Bis wir diese Fachkräfte im System haben, brauchen wir jedoch andere Lösungen, wenn wir nicht wollen, dass Eltern immer wieder vor verschlossenen Kita-Türen stehen. Der Problemaufriss auf der ersten halben Seite Ihres Antrags ist ja richtig. Es ist ein Problem, wenn Kitas oder Gruppen geschlossen werden. Genau deshalb brauchen wir flexible Lösungen für die Kitas. Das Kern- und Randzeitenmodell bietet diese. Es soll den Trägern nämlich die Option größerer Flexibilität geben. Wir wollen Fachkräfte eben gerade dann konzentrieren, wenn in der Kita viel los ist. Ich will dazu sehr deutlich sagen: Wir zwingen die Träger nicht dazu, und wir kürzen auch nicht das Geld. Es ist ein Optionsmodell, das vor Ort genutzt werden kann, aber nicht genutzt werden muss. Wir werden mit der Personalverordnung dafür sorgen, dass mit den Ergänzungskräften auch in den Randzeiten pädagogisches Personal zum Einsatz kommt. An dieser Stelle will ich auch deutlich sagen: Wenn wir über das Thema „Verlässlichkeit“ sprechen, dann ist das für mich auch eine gleichstellungspolitische Frage. Es ist auch eine Frage der Gerechtigkeit. Vor einer Woche noch haben wir alle – wahrscheinlich bis auf eine Partei, die hier im Landtag vertreten ist – den Weltfrauentag gefeiert. Wir haben darauf aufmerksam gemacht, dass wir nach wie vor keine echte Gleichberechtigung haben, dass vor allem die Sorgearbeit immer noch auf den Schultern von Frauen lastet. Ich bin auch Gleichstellungsministerin, und ich kann es nicht akzeptieren, dass insbesondere Frauen vor großen Herausforderungen stehen, wenn Kitas immer wieder geschlossen haben und das dazu führt, dass Frauen ihre Arbeitsstunden reduzieren müssen, wenn Alleinerziehende nicht wissen, wie sie die Betreuung ihrer Kinder stemmen sollen. Die allermeisten Menschen sind eben nicht so privilegiert wie Landtag wir als Abgeordnete, wie Ministerinnen und Minister. Ich höre herzlich wenig von der SPD, wie Sie konkret für Verlässlichkeit sorgen wollen. (Beifall von der CDU – Dr. Dennis Maelzer [SPD]: Schon wieder nicht den Antrag gele- sen! – Frank Müller [SPD]: Steht doch alles drin! Hinten!) Sie machen Ihren Problemaufriss, (Dr. Dennis Maelzer [SPD]: Ja, das ist tatsäch- lich so!) aber Lösungen bieten Sie überhaupt nicht an, und das war heute wieder einmal so. (Beifall von der CDU) Interessant ist ja, was Sie in Ihrem Antrag nicht aufführen. Das sind die Chancen-Kitas. Das könnte daran liegen, dass Sie uns dafür loben müssten. Das wollen Sie aber nicht. (Dr. Dennis Maelzer [SPD]: Wofür denn? Weil Sie ein neues Türschild dranmachen? – Zuruf von Frank Müller [SPD]) Damit komme ich zu einem weiteren Ziel unseres Gesetzentwurfs, und zwar das Thema „Chancengerechtigkeit“. Wir wollen insbesondere dort, wo viele Herausforderungen aufeinandertreffen, mit den Chancen-Kitas für bessere Startbedingungen sorgen. (Frank Müller [SPD]: Da ist keine neue Res- source drin!) Dafür lassen wir aktuell den Kita-Sozialindex entwickeln, mit dem wir Ressourcen dorthin steuern wollen, wo sie am dringendsten gebraucht werden, wo die Herausforderungen am größten sind. Alle Kinder sollen unabhängig davon, ob ihre Eltern hier in Nordrhein-Westfalen geboren sind oder nicht, ob sie mit ihren Eltern hierher geflohen sind oder wie viel ihre Eltern verdienen, die gleichen Bildungschancen bekommen, und das legen wir mit diesem Gesetzentwurf an. (Beifall von der CDU und den GRÜNEN) Dann möchte ich gerne noch auf zwei weitere Punkte in Ihrem Antrag kurz eingehen. Zum einen will ich auf die zusätzlichen Fünf-Stunden-Buchungsschritte eingehen. Sie stellen die Möglichkeit, dass Eltern neben 25, 35 und 45 Stunden zukünftig auch 30 und 40 Stunden buchen können sollen, als Sparmodell dar. Das ist mitnichten der Fall. (Dr. Dennis Maelzer [SPD]: Das sagen Sie doch selber!) Zum einen bleibt der Sachkostenanteil in der Kindpauschale für 25, 30 und 35 Stunden sowie für 40 und 45 Stunden jeweils gleich. Zum anderen wissen wir aus Befragungen von Eltern, dass Eltern sich 19.03.2026 wünschen, dass sie zwischen 35 und 40 Stunden buchen können. (Frank Müller [SPD]: Das ist doch gar nicht das bestimmende Element, der Sachkostenanteil!) Aktuell müssen sie sich dann zwischen 35 und 45 Stunden entscheiden. Dann gehen viele Eltern, und so haben mein Mann und ich das auch gemacht, eben auf die 45 Stunden. Es macht doch total viel Sinn, dass wir mit dem Gesetz sagen, dass wir dem Elternwillen gerecht werden wollen, dass wir auch andere Buchungen möglich machen wollen. Zum anderen macht es doch Sinn, wenn wir von Fachkräftemangel sprechen, dass wir Personal gezielt dann einsetzen, wenn es wirklich gebraucht wird. (Beifall von der CDU und den GRÜNEN – Frank Müller [SPD]: Aber dann haben Sie doch gleichzeitig weniger Geld im System und trotzdem Fachkräftemangel!) Ich will noch auf einen zweiten Punkt im Antrag eingehen, auch wenn das ein großer Themen-Shift ist. Aber ich will es trotzdem hier ansprechen. Dieser zweite Punkt in dem Antrag ist mir persönlich sehr wichtig. Das ist das Thema „Gewalt in den Kitas“. Die gestiegenen Zahlen – wir reden hier von den 47er-Meldungen nach SGB VIII – will ich einmal einordnen. Die Zahlen sind gestiegen. Das ist so, und das ist auch überhaupt nicht schönzureden. Das ist erschreckend, wenn wir über das Thema „Gewalt in Kitas sprechen“. Aber ich möchte die Zahlen für ein besseres Verständnis einmal einordnen; denn wenn ich eines in den letzten Jahren hier gelernt habe – und da schaue ich auch in Richtung Innenminister Herbert Reul –, dann ist es, dass man bei Zahlen immer sehr genau hingucken muss, dass eine reine Statistik und reine Zahlen gar nicht so aussagekräftig sind. Man muss sie hinterfragen und sie einordnen. Das ist auch bei diesen Zahlen so. Man muss da sehr genau draufschauen. Es gibt seit Oktober 2024 ein geändertes Meldesystem, wie die Kitas bei den Landesjugendämtern die Zahlen melden können. Ob dieses geänderte Meldeverfahren dazu geführt hat, dass mehr gemeldet wird, können wir erst mit Sicherheit sagen, wenn wir die Daten für das Jahr 2026 haben, weil wir dann die Zahlen nebeneinanderlegen können. Das heißt, es wird spannend, die nächsten Zahlen zu sehen – nicht nur spannend, sondern wir müssen uns die sehr genau anschauen. Zum Zweiten gehen wir von einer zunehmenden Sensibilität in den Kitas aus, so dass mehr hingeschaut wird, auch was zum Beispiel das gewalttätige, aggressive Verhalten von Kindern untereinander angeht. Wenn wir mehr Sensibilität in den Kitas haben, wenn mehr gemeldet wird, das heißt, wenn mehr vom Landtag Dunkelfeld ins Hellfeld rückt, dann ist das erst mal gut, weil man sich die Zahlen dann angucken kann und sich damit beschäftigen kann. Wir werden uns auch mit diesen Zahlen weiter beschäftigen. Das sage ich hier zu, weil mir das persönlich wichtig ist. Ich will hier aber auch einmal deutlich sagen: Kitas sind sichere Orte für unsere Kinder. (Beifall von der CDU und den GRÜNEN) Mehr noch: Kitas sind und bleiben wichtige Bildungsorte. Der Einsatz für gute Kitas ist ein Einsatz für eine gute Zukunft für unsere Kinder und für eine gute Zukunft unserer Gesellschaft. – Danke schön. (Beifall von der CDU und den GRÜNEN)
Berivan Aymaz
Vielen Dank. – Liebe Kolleginnen und Kollegen, es liegt noch eine weitere Wortmeldung vor. Für die Fraktion der SPD hat nun der Abgeordnetenkollege Dr. Maelzer das Wort.
Dr. Dennis Maelzer SPD
Vielen Dank. – Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Seit Wochen singen CDU und Grüne hier das Hohelied der Stabilität und Verlässlichkeit, welche ihre Kita-Reform angeblich bringen würde. (Zuruf von der CDU: Das ist auch so!) Das sind genau die Schlagworte, die geplagte Väter und Mütter gerne hören möchten. Doch Sie versprechen etwas, was Sie durch Ihre Reform nicht einhalten werden. Wenn es nach Ihnen geht, sind künftig bis zu 29 Kinder in einer Kita-Gruppe möglich. Gleichzeitig soll der übergroße Teil der Kitas weniger Unterstützung für Kita-Helfer erhalten. Das wird den Stresspegel für unsere Kinder und die Beschäftigten nur weiter erhöhen. Darum sagen Ihnen die katholischen Kitas im Erzbistum Paderborn, das sei „Ein Gesetz wie ein Fußtritt“. Denn wer unter Stress leidet, der wird öfter krank. Schon heute sind die Krankheitszeiten in den Erziehungsberufen doppelt so hoch wie beim Rest der Bevölkerung. Ihr Irrweg wird das nur weiter verschärfen. Das Resultat: weniger verlässliche Betreuung und mehr frustrierte Eltern. (Beifall von der SPD) Mehr Stress bedeuten auch die neuen Buchungsmöglichkeiten in Fünf-Stunden-Schritten. Dadurch wird es ein ständiges Kommen und Gehen in den Einrichtungen geben. Doch viele Eltern werden sich dazu gezwungen sehen, kürzere Betreuungszeiten zu wählen. Warum? Weil Sie Ihr Versprechen nicht einhalten. Eigentlich sollte längst ein drittes beitragsfreies Kita-Jahr eingeführt werden. Die Realität: Eltern zahlen für die 19.03.2026 Kinderbetreuung bis zu 14.000 Euro im Jahr. Natürlich ist das dann ein Anreiz, die Betreuungszeiten zu verkürzen, um bei den horrenden Kita-Gebühren zu sparen. Frau Ministerin, allein dass eine Kita geöffnet ist, bedeutet noch keine Stabilität. Ganz entscheidend sind auch verlässliche Bindungen. Das, was Sie mit der Einführung von Kern- und Randzeiten planen, wird zum Gegenteil führen. Frau Schäffer, Sie sind ja nicht nur Ministerin, sondern auch Mutter von zwei Kindern. Ich selbst bin Vater einer Tochter. Inzwischen besucht sie zwar die Grundschule. Aber ich kann mich noch gut erinnern. Unsere Kita-Zeit begann, als sie noch keine zwei Jahre alt war. Es war das erste Mal, dass sie über längere Zeit von zu Hause getrennt war. Das war eine spannende und nicht immer leichte Zeit für unser Kind, aber natürlich auch für uns als Eltern. Aber es gab da auch Chantal. Sie war die Bezugserzieherin unserer Tochter. Chantal hat uns nicht nur die Eingewöhnung, sondern auch die ersten Jahre in der Kita unfassbar leicht gemacht. Sie hatte eine enge Bindung zu unserer Tochter, und sie stand auch uns als Eltern immer für Fragen zur Verfügung. Wenn es zur Kita-Zeit meiner Tochter bereits Ihr System der Kern- und Randzeiten gegeben hätte, hätte ich Chantal außer an Elternabenden niemals zu Gesicht bekommen. Es hätte keine Tür-und-Angel-Gespräche mit unserer Bezugserzieherin gegeben. Ich sage Ihnen aber: Das hätte ich um keinen Preis missen wollen, Frau Ministerin.
Berivan Aymaz
Sehr geehrter Herr Dr. Maelzer, es gibt eine Zwischenfrage von der Abgeordnetenkollegin Frau Hanses. Möchten Sie sie zulassen?
Dr. Dennis Maelzer SPD
Ja, klar.
Berivan Aymaz
Frau Hanses, Sie haben das Wort.
Dagmar Hanses GRÜNE
Vielen Dank, Frau Präsidentin. – Vielen Dank, Herr Kollege Maelzer, dass Sie die Zwischenfrage zulassen. Wir sind auch gespannt, wie es mit Chantal gleich weitergeht. (Heiterkeit und Beifall von den GRÜNEN und der CDU – Zuruf von Frank Müller [SPD]) Aber Sie hatten zu Beginn auf das Gespräch mit dem Erzbistum Paderborn verwiesen, Herr Maelzer, das die Träger uns, den regional zuständigen Abgeordneten, angeboten hatten. Wir waren in der gleichen Zoom-Konferenz. Ich bin schon irritiert und möchte Sie deshalb fragen, wie Sie zu der Einschätzung Landtag kommen, dass das Erzbistum behauptet habe, der Gesetzentwurf sei ein Fußtritt. Das ist so nicht gefallen. Deshalb möchte ich Sie fragen, wie Sie dazu kommen, das hier so schräg darzustellen. (Beifall von den GRÜNEN und der CDU)
Berivan Aymaz
Herr Dr. Maelzer, Sie können darauf antworten.
Dr. Dennis Maelzer SPD
Ja, ich möchte gerne darauf antworten. Erst einmal finde ich es bemerkenswert, dass die regierungstragenden Fraktionen eine Erzieherin, die in unserem Land fantastische Arbeit leistet, auslachen. (Beifall von der SPD – Widerspruch von der CDU und den GRÜNEN) Das finde ich wirklich bemerkenswert. Frau Kollegin Hanses, vielleicht bekommen Sie das Magazin des Erzbistums Paderborn – es heißt „KiTAZ“ – nicht. Sie sollten es aber lesen. Die Überschrift zu diesem Beitrag der katholischen Kitas lautet: „Ein Gesetz wie ein Fußtritt“. Das sollten Sie zur Kenntnis nehmen. Da brauchen Sie nicht den Kopf zu schütteln. Da brauchen einfach nur einmal nachzulesen. (Beifall von der SPD) An dieser Stelle möchte ich mich in der Tat an Frau
Schäffer wenden und sagen
Ich hoffe, Sie haben genauso positive Erfahrungen mit dem Kita-System gemacht wie ich. Vielleicht hatten Sie auch eine Chantal an Ihrer Seite. Ich möchte, dass Eltern und Kinder auch in Zukunft diese positiven Erfahrungen machen können. Darum bitte ich Sie von Vater zu Mutter: Überdenken Sie das System der Kernund Randzeiten, und nehmen Sie Abstand davon. (Zuruf von Verena Schäffer, Ministerin für Kin- der, Jugend, Familie, Gleichstellung, Flucht und Integration) Aber in der Politik – das weiß ich – reicht manchmal die Perspektive eines Vaters oder die Expertise einer Mutter nicht aus. Darum versuchen wir einmal die folgende Sicht. Ich zitiere: Die vorgesehene Aufteilung in Kern- und Randzeiten bricht mit dem Dreiklang von Bildung, Erziehung und Betreuung, die nicht trennbar sind. Diese Aufteilung lehnen wir ausdrücklich ab. Vor diesem Hintergrund wird auch die Überbelegung von bis zu vier Kindern abgelehnt. Das ist nicht Dennis Maelzer, der familienpolitische Sprecher der SPD-Landtagsfraktion. Das ist der Landesjugendhilfeausschuss. Das ist ein gemeinsamer Antrag von CDU, SPD, Grünen, FDP und Linken. Und das sollte vielleicht insbesondere der CDU auch 19.03.2026 zu denken geben. Ihre eigenen Kita-Experten aus dem Rheinland sagen: Das, was Sie da vorhaben, geht so nicht. Herr Brüntrup, Sie haben eben behauptet, es gebe keine Qualitätsabsenkungen. Erklären Sie das mal Ihren eigenen Leuten. Ich zitiere: Der LVR-Landesjugendhilfeausschuss verwahrt sich gegen die vorgesehenen Standardabsenkungen. Mit diesem kritischen Zwischenruf will der LVR-Landesjugendhilfeausschuss Rheinland darauf aufmerksam machen, dass der Gesetzentwurf nicht die erforderlichen Rahmenbedingungen für Kita-Träger und Kitas schafft, um junge Menschen zu fördern, Eltern zu unterstützen und Benachteiligungen abzubauen. – Stabilität und Verlässlichkeit: Pustekuchen! (Beifall von der SPD) Die Jugendhilfepolitiker von CDU und Grünen zerreißen Ihre Pläne in der Luft. Wissen Sie, was der Landesjugendhilfeausschuss parteiübergreifend stattdessen für eine wirkliche Stabilisierung des Kita-Systems fordert? Eine Strukturförderung basierend auf einer Sockelfinanzierung! Schöne Grüße auch an die FDP! Offenbar überzeugen den Landesjugendhilfeausschuss die Konzepte der SPD, während er die Pläne von CDU und Grünen ablehnt. (Das Ende der Redezeit wird signalisiert.) Darum ist es jetzt an der Zeit, Verantwortung zu übernehmen. Verantwortung hat man hier als Landesgesetzgeber. Sorgen wir für bessere Rahmenbedingungen und werfen dieses „Schlechte-Kita-Gesetz“ auf den Müllhaufen der Geschichte! (Beifall von der SPD)
Berivan Aymaz
Vielen Dank, Herr Dr. Maelzer. Es gibt noch eine Kurzintervention. Sie haben das Zeichen sicherlich gesehen. Sie können aber sehr gerne auch von Ihrem Platz aus darauf eingehen. (Frank Müller [SPD]: Nein, es gibt keine! Das war ein Missverständnis! – Zurufe von den GRÜNEN: Doch!) – Das hat mit Ihnen erst einmal nichts zu tun, Herr Müller. (Frank Müller [SPD]: Entschuldigung! Sie hat- ten mich angeschaut! – Heiterkeit von den GRÜNEN) – Ich weiß, dass Sie noch auf der Redeliste stehen, aber ich hätte Sie ohnehin nicht mehr aufgerufen, weil die Redezeit für die Fraktion der SPD aufgebraucht ist. (Vereinzelt Heiterkeit und Beifall von der CDU) Landtag Es gibt wie gesagt eine Kurzintervention, und zwar von der Abgeordnetenkollegin Frau Woestmann. Sie haben das Wort.
Eileen Woestmann GRÜNE
Vielen Dank, Frau Präsidentin. – Ich möchte an dieser Stelle sehr deutlich klarstellen, dass hier niemand die Erzieherin, von der Sie erzählt haben, ausgelacht hat. (Beifall von den GRÜNEN und der CDU – Zu- rufe von der SPD: Doch!) Es ist ausgesprochen spannend, wie Sie hier Tatsachen verdrehen. Wir von der Koalition sind nicht diejenigen, die auf dem Rücken der Erzieherinnen hier gerade Wahlkampf veranstalten. (Beifall von den GRÜNEN und der CDU – Zu- ruf von Carsten Löcker [SPD]) Wir wertschätzen Erzieherinnen und Erzieher und Kinderpflegerinnen und Kinderpfleger. (Zuruf von Ellen Stock [SPD]) Wir erkennen an, welche fantastische Arbeit sie jeden Tag unter herausfordernden Bedingungen in den Kitas leisten. Genau das habe ich in meiner Rede sehr deutlich gemacht. Es sagt sehr viel mehr über Sie als über uns aus, wenn Tatsachen so verdreht werden müssen. Und wenn Sie sich offensichtlich am Jargon von rechts außen bedienen müssen, frage ich mich ehrlicherweise, wohin das Ganze noch führen soll. (Beifall von den GRÜNEN und der CDU – Wi- derspruch von der SPD – Kirsten Stich [SPD]: Jetzt reicht’s aber! Unverschämtheit! – Frank Müller [SPD]: Wenn’s billig wird, wird’s billig!)
Berivan Aymaz
Herr Dr. Maelzer, jetzt ist Ihr Mikro freigeschaltet.
Dr. Dennis Maelzer SPD
Vielen Dank, Frau Präsidentin. – Als Erstes freue ich mich darüber, dass die Bonbons gewirkt haben und die Stimme wieder klar ist. (Vereinzelt Beifall von der SPD – Zurufe von der CDU und den GRÜNEN: Oh! – Eileen Wo- estmann [GRÜNE]: Was?) Als Zweites möchte ich ganz klar sagen, und das wird man sicherlich auch in der Aufzeichnung … (Mehrdad Mostofizadeh [GRÜNE]: Das nächste Mal die Frisur, oder was?) – Bei einer Kurzintervention muss man auch aushalten, dass der Angesprochene antwortet. Das gilt auch für Sie. 19.03.2026 (Mehrdad Mostofizadeh [GRÜNE]: Aber nicht beleidigend, Herr Kollege! – Frank Müller [SPD]: Hat er doch gar nicht! – Zuruf von Jochen Klenner [CDU])
Berivan Aymaz
Meine Damen, meine Herren, ich darf um Ruhe bitten, damit Dr. Maelzer die Möglichkeit hat, auf die Kurzintervention zu reagieren. Herr Dr. Maelzer, Sie haben das Wort. (Zuruf von Frank Müller [SPD] – Zuruf von Ju- lia Eisentraut [GRÜNE])
Dr. Dennis Maelzer SPD
Vielen Dank, Frau Präsidentin. – Ich möchte festhalten, dass die Reaktion auf die Erzieherin Chantal ein großes Gelächter innerhalb der Fraktionen von CDU und Grünen war. (Widerspruch von der CDU und den GRÜNEN) Das finde ich immer noch unangemessen. Ich bin auch nach wie vor der Überzeugung, dass dieses Gesetz, so wie Sie es eingebracht haben, niemals Wirklichkeit in Nordrhein-Westfalen werden darf. (Beifall von der SPD) Ich benutze dazu auch gerne andere Formulierungen, wenn Sie das auch tun. (Beifall von der SPD – Hendrik Schmitz [CDU]: Viel geredet, nichts gesagt!)
Berivan Aymaz
Vielen Dank. – Wie eben schon ausgeführt, liegen keine weiteren Wortmeldungen vor. Wir kommen somit zum Schluss der Aussprache. Wir gehen zur Abstimmung über. Die antragstellende Fraktion der SPD hat direkte Abstimmung beantragt. Wir stimmen also über den Inhalt des Antrags Drucksache 18/18081 ab. Wer stimmt dem Antrag zu? – Das ist die Fraktion der SPD. Wer stimmt dagegen? – Das sind die Fraktionen von CDU, Bündnis 90/Die Grünen und AfD. Wer enthält sich? – Das ist die Fraktion der FDP. Damit ist der Antrag Drucksache 18/18081 abgelehnt. Wir kommen zu: 3 Gesetz zur Einführung schulischer Vorkurse zur Förderung der Sprachkompetenz (18. Schulrechtsänderungsgesetz) Gesetzentwurf der Landesregierung Drucksache 18/18115 erste Lesung Landtag Ich eröffne die Aussprache und erteile für die Landesregierung Ministerin Frau Feller das Wort.
Dorothee Feller
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Die Schuleingangsuntersuchungen sprechen eine eindeutige Sprache: Rund 30 % der Kinder verfügen bei der Einschulung nicht über die erforderlichen Sprachkenntnisse, um dem Unterricht angemessen folgen zu können. Die verschiedenen Leistungsstudien belegen, dass zu viele Kinder in den Grundschulen die Basiskompetenzen nicht beherrschen. Dies hat gravierende Folgen für den weiteren Bildungsverlauf und schlimmstenfalls für den Lebenslauf insgesamt. Es ist Ziel dieser Landesregierung, diesen Trend gemeinsam durch verschiedene Maßnahmen endlich zu beenden. Mit dem 18. Schulrechtsänderungsgesetz und der Einführung der vorschulischen Sprachförderung schaffen wir eine weitere wesentliche Grundlage für eine erfolgreiche Bildungsbiografie junger Menschen. (Beifall von der CDU und Lena Zingsheim-Zo- bel [GRÜNE]) Ziel der Änderung ist es, Kinder ohne ausreichende Sprachkenntnisse im Jahr vor der Einschulung in ABC-Klassen intensiv zu fördern, und zwar sprachlich wie auch in den Vorläuferkompetenzen insgesamt, damit sie zum Schulbeginn die Kompetenzen mitbringen, die es für einen gelingenden Start in die Grundschule braucht. Sofern zur Einschulung noch weiterer Bedarf besteht, kann im Rahmen von ABC-Plus die Entscheidung vorgezogen werden, ob die Schuleingangsphase in zwei oder in drei Jahren erfolgt. Auf diese Weise ermöglichen wir eine intensivere Förderung von Beginn an. Der Gesetzentwurf ist ein weiterer großer Schritt zur Förderung der Basiskompetenzen unserer Kinder. Die ABC-Klassen sind eine wichtige Ergänzung zur altersintegrierten Sprachförderung in unseren Kitas. Beide Bestandteile bauen aufeinander auf und fügen sich wie zwei Puzzleteile zusammen. Wir haben ganz bewusst die Möglichkeit geschaffen, dass ABC-Klassen an verschiedenen Orten stattfinden können – in einer Grundschule, in einer Kita oder an einem sonstigen Ort. Das sorgt für pragmatische und bedarfsgerechte Lösungen vor Ort. So entsteht bei einer Einrichtung innerhalb der Kita kein Fahraufwand. Die Grundschulen sind oftmals fußläufig zu erreichen, sodass es vielerorts kurze oder sogar keine Wege gibt. (Zuruf von Franziska Müller-Rech [FDP]) In den Fällen, in denen es erforderlich ist, organisiert der Schulträger die Beförderung. Die hierfür entste-19.03.2026 henden Kosten werden im Rahmen des Belastungsausgleichsgesetzes berücksichtigt. Durch die Anbindung an die Schulen haben die Kinder zudem die Möglichkeit, sich niederschwellig an die Personen, die Struktur und, je nach Ausführungsort, an die Räumlichkeiten zu gewöhnen, was den Start ins Schulleben zusätzlich erleichtern wird. Auch die personellen Ressourcen, die es hierfür braucht, werden wir im Rahmen unserer Gesamtstrategie, dem Schulkompass NRW 2030, berücksichtigen. Wir prüfen unter anderem, ob neben Lehrkräften und sozialpädagogischen Fachkräften auch weiteres Fachpersonal eingesetzt werden kann. Wir sind zuversichtlich, dass die frühzeitige Förderung die aktuell bestehenden Förderbedarfe in der Schulzeit reduziert, wodurch an anderer Stelle personelle Ressourcen freigesetzt werden. Mit der ABC-Plus reagieren wir auf die Erfahrungen in der jetzigen Schuleingangsphase. ABC-Plus ermöglicht vom Beginn der Schulzeit an eine gezieltere Förderung und verschafft den Kindern, die es benötigen, mehr Zeit. Spätestens zum Ende des ersten Schuljahres wird die Entscheidung neu bewertet, sodass bei entsprechender Entwicklung auch eine zweijährige Schuleingangsphase möglich ist. Mit ABC Plus und den ABC-Klassen sorgen wir dafür, dass Kinder mit weniger Druck in die Grundschule starten und nicht nach zwei Jahren voller Frust und Erfahrungen des Scheiterns mitgeteilt bekommen, dass die Schuleingangsphase verlängert wird. Mit dem vorliegenden Gesetzentwurf schaffen wir einen Rahmen, der den Kindern die bestmöglichen Startbedingungen mit auf den Weg gibt. (Beifall von der CDU) Das ist die Grundlage dafür, dass sie sich in der Klasse wohlfühlen und von Beginn an mit Freude zur Schule gehen. Die bisherigen Rückmeldungen der Verbände zeigen, dass diese die Ziele des Gesetzentwurfs grundsätzlich befürworten. Wir haben bereits eine Arbeitsgruppe mit dem Familienministerium eingerichtet, um die nächsten Schritte bis 2028/2029 zu konkretisieren, weitere Inhalte zu erarbeiten und alle Beteiligten mitzunehmen. – Vielen Dank. (Beifall von der CDU und Lena Zingsheim-Zo- bel [GRÜNE])
Berivan Aymaz
Vielen Dank. – Für die Fraktion der CDU hat nun Abgeordnetenkollegin Frau Schlottmann das Wort.
Claudia Schlottmann CDU
Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Sprache ist der Schlüssel zu Landtag Wissen, zu Teilhabe, zu Chancen. Wer diesen Schlüssel nicht besitzt und an der Schultür zum ersten Mal feststellt, dass er nichts versteht, steht vor der Tür und kann diesen Schlüssel nicht benutzen. Es wird für ihn auch immer schwerer, einen Schlüssel zu finden, der es ihm vielleicht doch noch ermöglicht, eine Tür zu öffnen. Im schlimmsten Fall bleibt die Tür zu Bildung und zu Chancen geschlossen. 33,1 % – das ist fast jedes dritte Kind in unserem Land – zeigen bei der Schuleingangsuntersuchung Auffälligkeiten im Bereich der Sprachkompetenz. Das ist keine Zahl, die wir achselzuckend zur Kenntnis nehmen dürfen und wollen, sondern sie ist ein Auftrag. Genau diesem Auftrag stellen wir uns heute mit dem vorliegenden Gesetz. Der Entwurf eines Gesetzes zur Einführung schulischer Vorkurse zur Förderung der Sprachkompetenz – das ist das 18. Schulrechtsänderungsgesetz – ist ein mutiger, notwendiger und vor allem richtiger Schritt. Er schließt eine Lücke, die wir alle viel zu lange haben bestehen lassen. Was haben wir bisher getan? Wir haben bei der Schulanmeldung festgestellt, ob Kinder die deutsche Sprache hinreichend beherrschen. War dies nicht der Fall, wurde eine Empfehlung für einen vorschulischen Sprachkurs ausgesprochen. Das war eine Soll-Vorschrift, keine Verpflichtung. Doch ohne eine Verpflichtung und die Behebung dieser sprachlichen Defizite können wir nicht weitermachen. Mit dem neuen Gesetz schaffen wir Verbindlichkeit. Kinder, bei denen festgestellt wird, dass sie nicht über ausreichende Deutschkenntnisse verfügen, um aktiv am Unterricht teilnehmen zu können, werden zukünftig dazu verpflichtet, ein Jahr vor der Einschulung eine sogenannte ABC-Klasse, also einen schulischen Vorkurs zur Förderung der Sprachkompetenz, zu besuchen. Das ist kein Eingriff in die Freiheit der Familien, sondern das ist ein Angebot, welches wir den Kindern schulden. Denn Chancengleichheit beginnt nicht mit dem ersten Schultag. Chancengleichheit beginnt sehr weit vorher, und sie beginnt jetzt. Die wissenschaftliche Evidenz ist eindeutig: Frühzeitige, gezielte Sprachförderung wirkt. Sie wirkt nicht nur kurzfristig, sondern sie wirkt langfristig auf die kognitive, sprachliche und soziale Entwicklung von Kindern. Kinder, die mit soliden Deutschkenntnissen in die Schule kommen, lernen leichter lesen, rechnen und verstehen. Sie nehmen am sozialen Leben der Klassen teil. Sie werden nicht von Anfang an abgehängt. Genau deshalb ist die zweite Neuregelung dieses Gesetzes so wichtig, nämlich die Möglichkeit für Schulleiterinnen und Schulleiter, schon bei der Aufnahme die Entscheidung zu treffen, dass ein Kind die Schuleingangsphase in drei statt in zwei Jahren durchläuft. Das ist kein Makel, keine Strafe, sondern 19.03.2026 eine maßgeschneiderte Förderung, eine Investition in dieses Kind. Diese Entscheidung wird regelmäßig überprüft, spätestens bis zum Ende des ersten Schuljahres. Flexibilität und Verbindlichkeit gehen Hand in Hand. Natürlich kostet ein solches Vorhaben Geld. Ab 2028 rechnen wir mit rund 32 Millionen Euro im ersten Jahr und mit perspektivisch bis zu 115 Millionen Euro jährlich allein für Lehrerstellen. Dazu kommen Raumbedarfe, digitale Ausstattung, Beförderungskosten. (Dilek Engin [SPD]: Aber ich dachte, es gibt keine Beförderungskosten?) Das sind natürlich hohe Ausgaben. Aber ich frage Sie: Was kostet es uns, wenn wir das nicht tun? Was kostet es, wenn wir die Kinder in den Schulen allein lassen, wenn die Kinder die Schulen verlassen und nicht lesen und schreiben können? Was kostet es die Gesellschaft, wenn sich Bildungsungleichheiten verfestigen, wenn junge Menschen ohne Abschluss, ohne Perspektive aufwachsen? Die Kosten der Untätigkeit sind viel höher als die Kosten des Handelns. Das war immer so, und das wissen wir auch. (Beifall von der CDU und Lena Zingsheim-Zo- bel [GRÜNE]) Es ist auch ausdrücklich begrüßenswert, dass in dem Gesetzentwurf das Konnexitätsprinzip ernst genommen wird. Die Belastungen für die kommunalen Schulträger sollen in einem gesonderten Belastungsausgleichsgesetz geregelt werden. Das zeigt, dass diese Landesregierung die Kommunen als Partner und nicht als Ausführungsorgane, denen man einfach mal ein paar Aufgaben übergibt, versteht. Bildung ist das größte Versprechen, das das Gemeinwesen seinen Kindern geben kann. Es ist das Versprechen: Egal, woher du kommst, egal, welche Sprache zu Hause gesprochen wird, wir geben dir die Werkzeuge, die du brauchst, um deinen eigenen Weg zu gehen. – Dieses Versprechen lösen wir mit dem 18. Schulrechtsänderungsgesetz ein. Wir lösen es zwar nicht vollständig ein, denn Bildungsgerechtigkeit ist eine dauerhafte Aufgabe und wird nicht durch eine einmalige Gesetzesänderung geschaffen, (Beifall von Christina Schulze Föcking [CDU]) wir machen aber einen entscheidenden Schritt in die richtige Richtung. Dieser Schritt zählt für die Kinder, die im Schuljahr 2028/2029 zum ersten Mal eine ABC-Klasse besuchen wollen; er zählt für die Kinder, die sonst mit einem Rucksack voller Probleme und Benachteiligungen in ihre Schullaufbahn starten würden. Daher bitte ich Sie herzlich um Unterstützung für diesen Gesetzentwurf. Ich denke, damit kommen wir im Sinne der Kinder einen ausgesprochen großen Schritt nach vorne. – Vielen Dank. (Beifall von der CDU und den GRÜNEN) Landtag
Berivan Aymaz
Vielen Dank. – Für die Fraktion der SPD hat nun Abgeordnetenkollegin Frau Engin das Wort.
Dilek Engin SPD
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Bildung beginnt mit einem Leuchten in den Augen, mit der Vorfreude auf den ersten Ranzen, mit der Neugier auf die Welt. Bildung beginnt mit Chancen und nicht mit einem Stempel auf der Stirn, bevor das Kind überhaupt einen Fuß in den Klassenraum gesetzt hat. Doch genau das passiert mit dem Gesetzentwurf zu den sogenannten ABC-Klassen. Was Sie uns hier zu den sogenannten ABC-Klassen vorlegen, ist keine Bildungsoffensive, es ist eine Bankrotterklärung für die Chancengleichheit. (Beifall von der SPD – Bianca Winkelmann [CDU]: Das ist der erste Schritt in die richtige Richtung!) Das, was Sie hier vorlegen, widerspricht dem Anspruch auf Chancengleichheit. Das Vorhaben der Landesregierung, Kinder für die ABC-Klassen stundenweise aus ihrer vertrauten Kita-Umgebung zu reißen und an fremde Orte zu schicken, ignoriert grundlegende bindungstheoretische Erkenntnisse und widerspricht jeder evidenzbasierten Pädagogik, die Kontinuität und sichere Beziehungen als Basis für Bildungserfolg voraussetzt. (Beifall von der SPD) Sie möchten Fünfjährige in Bussen quer durch die Stadt zu irgendeinem Provisorium kutschieren. Frau Ministerin, Sie haben gerade gesagt, die Kinder könnten zu Fuß in eine Grundschule gehen. Das ist nicht durchdacht und auch faktisch nicht korrekt. Das möchte ich an dieser Stelle anmerken. Nicht von jeder Kita aus besteht die Möglichkeit, fußläufig eine Grundschule zu erreichen. (Bianca Winkelmann [CDU]: Und die Förde- rung beginnt vorher!) Schauen wir uns das Ganze einmal an. Da steht ein fünfjähriges Kind. Die Schultüte ist noch nicht einmal gebastelt, die Aufregung ist riesig. Und was sagen Sie dem Kind? Du bist nicht gut genug, du gehörst erst mal woanders hin. – Sie reißen Kinder aus ihrem vertrauten Umfeld, aus ihren Freundschaften in der Kita. (Zuruf: Und?) Als Lehrerin sage ich Ihnen: Das ist pädagogisch nicht gut für die Kinder. Sie pflanzen Leistungsdruck und das Gefühl des Nichtdazugehörens in die Herzen von Kindern, noch bevor sie ihren Namen schreiben können. Das ist beschämend. (Beifall von der SPD) 19.03.2026 Dabei ist § 1 des Schulgesetzes von Nordrhein-Westfalen eindeutig. Individuelle Förderung gilt für alle Kinder und nicht für vorab selektierte Gruppen. Ich frage ganz direkt: Wo sind eigentlich die Grünen in dieser Koalition? Ist das Ihr neustes Verständnis von individueller Förderung, dass Sie Kinder aussortieren, dass Sie Gruppen trennen, statt Brücken zu bauen? Sie tragen hier eine Politik mit, die das exakte Gegenteil von Inklusion und Gemeinsinn ist. Das darf nicht Ihr Verständnis von individueller Förderung sein. (Beifall von der SPD) Schauen wir auf den Inhalt dieses Gesetzentwurfs. Sie sprechen in der Presse von motorischen und sozialemotionalen Kompetenzen. Doch im Gesetzestext selbst tauchen diese Begriffe nicht einmal auf. Stattdessen bleibt es bei vagen Formulierungen, und faktisch liegt der Fokus klar auf Sprache. Damit wird aus der Förderung vor allem eines: Nachhilfe. Reden wir über die Zahlen, denn die sind völlig aus der Zeit gefallen: 100 Millionen Euro allein für den Transport – 100 Millionen, um Kinder durch die Gegend zu fahren. (Bianca Winkelmann [CDU]: Um Kinder zu för- dern und zu unterstützen!) Hinzu kommen Millionen für digitale Tools und über 50 Millionen für zusätzliche Räume, während viele Schulen bereits in einem sanierungsbedürftigen Zustand sind. Das passt doch vorne und hinten nicht zusammen. Sie versprechen 1.650 neue Lehrerstellen bei über 8.000 fehlenden Lehrkräften landesweit. Das ist doch Augenwischerei. Wenn zusätzliche Stellen möglich sind, dann gehören sie in die Schulen, in die Klassen, die heute schon überfüllt sind. Für jede Lehrkraft, die heute vor einer überfüllten Klasse steht, ist das ein Schlag ins Gesicht. (Beifall von der SPD) Wir hatten einen Konsens. In der Enquetekommission haben wir auch mit Ihnen von der CDU und den Grünen das Chancenjahr erarbeitet, ein Modell, das Förderung alltagsnah macht, ohne Stigmatisierung, ohne Parallelstrukturen, ohne bürokratischen Irrsinn. Dass Sie diesen Konsens jetzt einfach in die Tonne treten, ist ein klares Misstrauensvotum gegenüber den Fachkräften in unseren Kitas und Schulen. (Beifall von der SPD) Der erste Schultag ist ein ganz besonderer und einzigartiger Moment im Leben eines Kindes. Er sollte der Startschuss für eine Reise voller Selbstvertrauen sein. Aber mit Ihren ABC-Klassen schicken Sie die Kinder mit einem Rucksack voller Zweifel los. Sie zementieren Ungleichheit, bevor das erste Schuljahr überhaupt angefangen hat. Einige Kinder starten mit Landtag dem Gefühl: Ich gehöre nicht dazu, ich muss erst aufholen. – Das ist ein falsches Signal. Wir als SPD stehen für Förderung, aber für die richtige Förderung. Schluss mit der Sortiererei! Wir wollen Förderung, die einschließt, nicht ausschließt. Wir wollen eine Politik, die dem Kind zugewandt ist und nicht der Statistik. Der Gesetzentwurf zeigt genau das Gegenteil. Er schafft Frust, verursacht enorme Kosten und verfestigt Ungleichheiten, noch bevor die Schule überhaupt beginnt. Deshalb sagen wir klar: Frühkindliche Förderung sieht anders aus. – Vielen Dank. (Beifall von der SPD)
Berivan Aymaz
Vielen Dank. – Für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen hat nun die Abgeordnetenkollegin Frau Zingsheim-Zobel das Wort.
Lena Zingsheim-Zobel GRÜNE
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Liebe Frau Engin, ich frage mich gerade, ob wir den gleichen Gesetzentwurf lesen. (Beifall von den GRÜNEN) Sie sagen, Kinder in der Kita würden, weil sie an einer zusätzlichen Sprachförderung teilnehmen, denken, sie seien nicht gut genug. Diesen Gedanken dürfen wir uns doch in keinem System für Kinder wünschen, egal ob in Kita oder in Schule. (Dilek Engin [SPD]: Dann lassen Sie es doch bitte!) Ich möchte, dass Kinder in Nordrhein-Westfalen sagen können: Ich bin gut, weil ich durch Sprache die Welt entdecke, weil ich Fragen stellen kann und weil ich mich ausdrücken kann. (Beifall von den GRÜNEN – Dilek Engin [SPD]: Aber nicht mit diesem Gesetzentwurf!) Deshalb ist es richtig und wichtig, dass wir heute über die vorschulische Sprachförderung sprechen. Mit dem vorliegenden Gesetzentwurf nehmen wir einen entscheidenden Moment im Leben eines Kindes in den Blick, die Zeit vor dem Schuleintritt. Denn wir wissen aus vielen Studien und aus der Praxis: Der Übergang von der Kita zur Schule und damit einhergehend die Frage nach wichtigen, ja zentralen Kompetenzen, die Kinder zunehmend brauchen, ist bedeutend. Sprachförderbedarfe bei Kindern haben viele Ursachen, und auch die Ausprägungen sind vielfältig. Einigen Kindern fehlt es noch an umfassendem Wortschatz, um am Unterricht teilnehmen zu können, einige Kinder brauchen logopädische Unterstützung, manchen fehlt das Sprachverständnis für die deutsche Sprache. Deshalb ist es so zentral, dass Kinder 19.03.2026 mit ausreichenden Sprachkenntnissen in die Schule starten. Wir stärken mit diesem Gesetz die vorschulische Sprachförderung systematisch. Wir schaffen damit eine bessere Grundlage für den Start ins Schulleben und damit für den weiteren Bildungsweg vieler Kinder. Dabei sind besonders folgende Punkte wichtig: Erstens. Die Sprachförderung ist verpflichtend für alle Kinder, die bei einem Sprachscreening bestimmte Mindeststandards nicht erreichen. Zweitens. Die Sprachförderung findet unabhängig davon statt, ob Kinder eine Kita besuchen oder nicht. Drittens. Jedes Kind bekommt die Unterstützung, die es bekommen soll und braucht. (Silvia Gosewinkel [SPD]: Wie denn in einer Gruppe? – Dr. Dennis Maelzer [SPD]: Wäh- rend der Busfahrt, ne?) Damit wir eine Verpflichtung hinbekommen, nutzen wir das Schulgesetz, weil der Hebel der Schulpflicht nun einmal zieht. (Beifall von den GRÜNEN) So kann man sicherstellen, dass auch all diejenigen erreicht werden, die bislang keine Kita besuchen. Ein anderer Hebel geht gerade leider wegen der Bundesgesetzgebung nicht: ein verpflichtendes Kita-Jahr. (Beifall von den GRÜNEN) Das würde aber auch nicht mehr Verbindlichkeit bringen, als eben jetzt über das Schulgesetz zu gehen. Wir werden uns alle einig sein, dass wir unsere Jüngsten stärker und intensiver fördern müssen. Uns geht es darum, Kinder zu begleiten, sie zu stärken und ihre Neugierde auf noch mehr Wissen zu wecken. Die Kitas in Nordrhein-Westfalen leisten jeden Tag unter immensen Herausforderungen Großartiges. Kitas sind und bleiben Orte des Lernens, der Entwicklung, der sozialen Interaktion und auch der alltagsintegrierten Sprachförderung. Deshalb darf Sprachförderung nicht losgelöst von den Orten stattfinden, an denen Kinder bereits lernen und wachsen. Das Beste für unsere Kleinsten erzielen wir, wenn Schulen und Kitas Hand in Hand arbeiten, wenn pädagogische Fachkräfte, wenn Lehrkräfte und Kommunen gemeinsam daran arbeiten, Kinder bestmöglich zu unterstützen, und vor allem, wenn das Lernen einer Sprache in den Alltag des Kindes integriert wird. Das Gesetz legt dafür zunächst die Rahmenbedingungen fest. Die konkrete Ausgestaltung dieser Zusammenarbeit wird in enger Abstimmung beider Ministerien erfolgen. Ich sage aber auch ganz klar: Kein schulisches Angebot ersetzt die frühkindliche Bildung in den Kitas. Erst recht ist kein schulisches Angebot dafür da, zu kompensieren, was Kita vermeintlich nicht schaffen Landtag würde. Wenn das Schulsystem durch noch mehr Lehrkräfte und die Power die Arbeit in den Kitas unterstützen kann, sollten wir das als Moment nutzen, um die Zusammenarbeit beider Systeme zu intensivieren. (Beifall von den GRÜNEN und der CDU) Mit der Umsetzung der Sprachförderung übernehmen die Städte und Gemeinden eine große Aufgabe. Sie organisieren und koordinieren Angebote, schaffen Strukturen und bringen Beteiligte vor Ort zusammen. Wenn das Land diesen Kommunen die Aufgabe überträgt, müssen wir sie natürlich auch in angemessenem Maße dabei unterstützen und dürfen wir sie mit diesen Aufgaben nicht im Regen stehen lassen. Bei all dem dürfen wir nicht vergessen: Die Sprachkompetenz ist ein wichtiger Baustein für fitte Kinder und gute Bildungschancen. Natürlich muss es auch Auftrag sein, weitere Kompetenzen ganzheitlich in den Prozess einzuflechten. Die ABC-Klassen sollen vor allem mehr Kindern gute Bildungschancen bieten. Lassen Sie uns auf dieser Grundlage daran arbeiten, dass jedes Kind in unserem Land mit guten Voraussetzungen in die Schule starten kann, damit jedes Kind eine faire Chance bekommt. Der Überweisung in den Ausschuss stimmen wir gerne zu. (Beifall von den GRÜNEN und der CDU)
Berivan Aymaz
Vielen Dank. – Für die Fraktion der FDP hat die Abgeordnetenkollegin Frau Müller-Rech das Wort.
Franziska Müller-Rech FDP
Vielen Dank. – Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Wer Bildung verbessern will, darf Kinder nicht zwischen Institutionen hin- und herschieben wie Pakete in einem Logistikzentrum. Doch genau das haben CDU und Grüne mit diesem Schulrechtsänderungsgesetz mit den ABC-Klassen vor. Die Sprachförderung vor der Einschulung soll nämlich für Vier- bis Fünfjährige nun in Schulen stattfinden statt in der Kita. Für zweimal zwei Stunden in der Woche sollen Kinder in der Kita abgeholt, in eine Schule gefahren und danach wieder zurückgebracht werden. Frau Ministerin, Sie haben eben suggeriert, dass doch in Wirklichkeit alle Kinder im Gänsemarsch zu Fuß dahin dackeln könnten. Sie widersprechen sich im eigenen Gesetzentwurf selbst, indem Sie 110 Millionen Euro pro Jahr für genau diese Schülerbeförderung einstellen. Das Geld wäre besser in Förderung angelegt als in Beförderung. Die ABC-Klassen sind die teuerste Sprachreise des Landes. (Beifall von der FDP und der SPD) 19.03.2026 Das ist zudem ein System, das Kinder verunsichert: neue Bezugspersonen, eine Busfahrt und ein neuer Ort mit anderen Regeln, mit ungewohnten Anforderungen. Wie genau soll sich da ein vier- bis fünfjähriges Kind öffnen, konzentrieren, weiterentwickeln? Das ist nicht durchdacht, das ist bildungspolitisch fahrlässig. Viel besser – und das liegt völlig auf der Hand – wäre doch die Förderung an dem für die allermeisten Kinder bekannten Ort, nämlich direkt in der Kita. Die Einführung der ABC-Klassen ist keine fachlich überzeugende Lösung. Sie ist rein politisch motiviert. Das ist ein Konstrukt, weil das CDU-Schulministerium dem grünen Jugendministerium nicht mehr über den Weg traut. Sie ist eine Einmischung von schulischer Seite in die frühkindliche Bildung und Förderung, ein Systembruch ohne sachliche Begründung und zulasten der Kinder. (Beifall von der FDP und der SPD) Anstatt die Kita zu stärken, wird sie nun durch die Einführung der ABC-Klassen faktisch entwertet. Das ist genau das Feedback, das Sie aus den Kitas bekommen. Die Landesregierung hätte stattdessen die bestehenden Strukturen in den Kitas stärken, sie gezielt ausbauen und die Fachkräfte dort stärken können. Erzieherinnen und Erzieher leisten jeden Tag Großartiges und brauchen dringend Unterstützung. Vor allem brauchen sie dringend mehr Ressourcen, mehr Kolleginnen und Kollegen, damit sie auch gute Qualität leisten können. Genau das wollen sie doch, und genau das tragen sie Ihnen doch immer wieder, auch in Protesten hier, vor. Stattdessen führt die Landesregierung jetzt eine Maßnahme ein, mit der sie doch zu den Erziehern faktisch sagt: Ihr könnt das nicht, wir nehmen euch das mal besser ab. – Das ist nicht wertschätzend, und das ist absoluter Unsinn. (Beifall von der FDP) Die Kitas können und wollen; nun lässt sie die Landesregierung im Stich. Kitas brauchen endlich mehr Personal, doch darum drückt sich die Landesregierung herum; das haben wir heute auch schon mehrfach gehört. Was sagen denn eigentlich die Schulen dazu? Nun dürfen sich nämlich auch die ohnehin schon überlasteten Schulen und Schulleitungen auf neue Aufgaben freuen: Sie sollen Kinder den ABC-Klassen zuweisen, Vorkurse organisieren und dann auch noch möglichst treffsichere Prognosen über drei Jahre Schuleingangsphase treffen. Das ist eine weitere Aufgabenlawine für die Schulen. Mit der Arbeit mit Vier- bis Fünfjährigen haben die Schulen mit Verlaub auch keine Erfahrung. Der VBE hat auf diese Probleme aufmerksam gemacht: auf Landtag fehlende Räume in den Schulen, auf eine fehlende Infrastruktur, weil die Räume in den Schulen, wenn sie da sind, überhaupt nicht als Förderorte für Kita-Kinder ausgelegt sind. In den Schulen fehlt auch Personal, das wissen wir. Das zeigt doch: Das Thema ist wichtig, doch hier waren politische Überlegungen wichtiger als die sachlich vernünftigen. Damit droht das System zu scheitern. (Zuruf von Bianca Winkelmann [CDU]) Ich möchte klarstellen: Das Problem ist richtig erkannt. Wir wollen genauso, dass bei der Einschulung alle Kinder so gut Deutsch können, dass sie dem Unterricht folgen und ihre Chancen nutzen können. Die Einführung der ABC-Klassen ist aber der falsche Weg. Die Idee scheitert an der Realität vor Ort. Ich sage Ihnen aber gerne, wie man aus unserer Sicht frühkindliche Förderung besser macht. Wir wollen den Sprachstand von allen Kindern im Alter von vier Jahren verlässlich feststellen. Wir wollen aber nicht nur den Sprachstand in den Blick nehmen, sondern neben den sprachlichen zum Beispiel auch soziale, emotionale und motorische Fähigkeiten. Diese lassen Sie bei den ABC-Klassen komplett außen vor. Ich muss Frau Kollegin Engin recht geben: Das habe ich im Gesetzentwurf auch nicht gefunden, Frau Ministerin. (Beifall von der FDP und Dilek Engin [SPD]) Sie müssen im laufenden Verfahren stärker darlegen, wie Sie das machen wollen. Es wäre auf jeden Fall schon mal eine gute Idee, es ins Gesetz zu schreiben, wenn Sie es denn vorhaben. Wir müssen beim Handeln auch darauf achten, dass wir diese Förderung verbindlich machen und dass wir die Mitwirkung der Eltern ganz klar einfordern. Wer sich nicht um seine Kinder kümmert, wer seine Kinder dort nicht hinbringt, der muss auch Konsequenzen spüren. Unser Ziel ist es, die Kitas personell so aufzustellen, dass sie genau dafür sorgen können. Deswegen machen wir einen Gegenvorschlag: ein Schulfähigkeitsjahr. Ich habe leider in dieser Debatte nicht mehr die Zeit dafür, aber wir nehmen uns morgen die Zeit, Ihnen unseren Vorschlag darzustellen. Ein Schulfähigkeitsjahr hilft genau diesen Kindern, indem sie zumindest teilweise in Kleingruppen stärker gefördert werden, damit sie so schnell wie möglich zu ihren Klassenkameraden in die erste Klasse wechseln können. Das wäre auf jeden Fall ein Vorschlag als Übergang, bis wir die Kitas endlich so gestärkt haben, wie sie es verdienen, damit sie vor allem gut arbeiten können. Ich freue mich nicht nur auf die weitere Debatte im Ausschuss, sondern auch auf die Debatte morgen. – Herzlichen Dank. (Beifall von der FDP) 19.03.2026
Berivan Aymaz
Ich danke Ihnen. – Für die Fraktion der AfD spricht nun der Abgeordnete Dr. Blex.
Dr. Christian Blex AfD
Frau Präsident! Meine Damen und Herren! In winzig kleinen Schritten bewegt sich die Landesregierung auf eine Erkenntnis zu, welche die AfD seit ihrer Gründung bereits mit sich brachte und deren Lösung wir schon etliche Male eingefordert haben: Ohne das Beherrschen der deutschen Sprache kann niemals schulische Bildung gelingen, zumindest nicht in Deutschland. Und doch versuchen Sie alle hier immer noch, dies wo es nur geht zu relativieren, zu verklären oder schlicht zu ignorieren. Wir erleben das in der Debatte um den muttersprachlichen Unterricht, um die hochgelobte Mehrsprachigkeit, um Inklusion und vermeintliche Stigmatisierung. (Zuruf von Gönül Eğlence [GRÜNE]) Eltern, die zu Hause kein Wort Deutsch sprechen, werden zur kulturellen Vielfalt verklärt. Arabische Elternbriefe sind jetzt Teilhabe, und Schulklassen mit 29 verschiedenen Sprachen sind kultureller Austausch. Da helfen auch keine hastig zusammengebauten Vorkurse mit Lehrerstellen, die nicht besetzt werden können, in Räumlichkeiten, die nicht verfügbar sein werden, mit Förderplänen, die bereits mit existierenden Konzepten kollidieren werden, und mit Eltern, die schlicht und ergreifend nicht mitwirken wollen. (Gönül Eğlence [GRÜNE]: Das ist ja eine in- fame Behauptung! So ein Unsinn! Haben Sie mal El-Mafaalani gelesen, wie der Bildungsaufstieg ist? Ich bitte Sie! Sie lügen!) – Ja, richtig: nicht mitwirken wollen! Dass Sie sich jetzt aufregen, ist vollkommen klar. Sie wollen nicht mitwirken. (Gönül Eğlence [GRÜNE]: Nein! Schauen Sie es sich mal wissenschaftlich an! Fakten!) Fragen Sie doch einmal, warum viele Neuzuwanderer keinerlei Wert darauf legen. Sie können jetzt weiter reinrufen, aber das ändert doch nichts an den Tatsachen. (Beifall von der AfD – Thorsten Klute [SPD]: Warum beleidigen Sie meine Familie? – Gönül Eğlence [GRÜNE]: Dazu gibt es wissenschaftliche Forschung!) Warum wollen denn viele Neuzuwanderer überhaupt nicht Deutsch sprechen? Warum wollen sie die Sprache nicht erlernen, geschweige denn zu Hause verwenden? Das liegt doch nicht an fehlenden Angeboten, an fehlender Unterstützung oder an der Komplexität unserer wunderschönen Muttersprache! Landtag (Zuruf von Gönül Eğlence [GRÜNE] – Thors- ten Klute [SPD]: Frau Seli-Zacharias, können Sie da mitmachen?) Es interessiert einen beträchtlichen Anteil der fremden Familien schlicht und ergreifend überhaupt nicht. Warum auch? (Lena Zingsheim-Zobel [GRÜNE]: Das juckt Sie doch nicht!) Es gibt keine Pflicht und keinerlei Notwendigkeit dazu bei uns im Land. Wo es nur geht, kommen deutsche Behörden den fremden Familien entgegen. Es wird partout vermieden, auch nur ansatzweise tatsächliche Ansprüche der sprachlichen oder gar kulturellen Eingliederung zu stellen. (Gönül Eğlence [GRÜNE]: Welche Begrifflich- keiten!) Selbst die lächerlichen Sprachzerfi… Sprachzertifikate (Thorsten Klute [SPD]: Das kann er selber nicht aussprechen!) auf B1-Niveau für die Einbürgerung illegaler Fremder sind schließlich in etlichen Fällen schlicht und einfach gefälscht worden. (Zuruf von Thorsten Klute [SPD]) Das ist doch das Entscheidende. Zum Abgreifen unserer Sozialleistungen braucht man erst recht kein Deutsch zu sprechen – außer das Wort „Asyl“. (Beifall von der AfD – Gönül Eğlence [GRÜNE]: Wir sprechen über ABC-Klassen!) Und doch: In ganz kleinen Schritten geht die Landesregierung hier durchaus den richtigen Weg. (Kirsten Stich [SPD]: Zum fremdschämen! – Gönül Eğlence [GRÜNE]: Schulpolitik ist das Thema! – Weitere Zurufe von der SPD) „Paradigmenwechsel“ zu sagen, wäre übertrieben, aber erste tastende Versuche einer Rückkehr zu homogenen Schulklassen sowie zumindest der Ansatz, eine gewisse Form der pflichtigen Elternbeteiligung einzuführen, sollen an dieser Stelle nicht gänzlich unbemerkt bleiben. Doch leider kommt das erst 2029, und ohne den personellen Unterbau bleibt es fraglich, wie erfolgreich besagte Vorkurse überhaupt sein werden – ähnlich wie bei der lang debattierten OGS-Ausgestaltung. Zur Ausfinanzierung kann man wenig sagen. Auf Kosten des deutschen Steuerzahlers muss Ihre Zuwanderung (Gönül Eğlence [GRÜNE]: Genau, die Zuwan- derer! Weil die zum Bruttoinlandsprodukt bei- tragen!) 19.03.2026 in die deutschen Sozialsysteme ja irgendwie bezahlt werden. Dass Ihnen die deutschen Arbeiter egal sind, merkt man ja in Ihren total unpassenden Zwischenbemerkungen. (Gönül Eğlence [GRÜNE]: Ich spreche über Fakten, anders als Sie!) Wir stehen für die arbeitenden normalen Menschen, die diesen ganzen Mist bezahlen müssen. Und zu den aus meiner Fraktion abgekupferten Ideen der ABC-Klassen und dem sogenannten Chancenjahr der SPD möchte ich an dieser Stelle lieber schweigen. (Thorsten Klute [SPD]: Da wäre ich auch sehr dankbar! – Dr. Dennis Maelzer [SPD]: Dann müssten Sie ja was zur Sache sagen!) Wir stimmen der Überweisung an den zuständigen Ausschuss allerdings zu. – Vielen Dank. (Beifall von der AfD)
Berivan Aymaz
Meine Damen, meine Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Es liegen keine weiteren Wortmeldungen vor. Somit sind wir am Schluss der Aussprache. Wir gehen über zur Abstimmung. Der Ältestenrat empfiehlt die Überweisung des Gesetzentwurfs Drucksache 18/18115 an den Ausschuss für Schule und Bildung – federführend –, an den Ausschuss für Familie, Kinder und Jugend sowie an den Haushaltsund Finanzausschuss. Wer stimmt der Überweisungsempfehlung zu? – Das sind die Fraktionen von CDU, SPD, Bündnis 90/Die Grünen, FDP und AfD. Wer stimmt dagegen? – Keine Gegenstimmen. Wer enthält sich? – Keine Enthaltungen. Damit ist diese Überweisungsempfehlung angenommen. Liebe Kolleginnen und Kollegen, bevor wir zum nächsten Tagesordnungspunkt kommen, möchte ich Ihnen folgende Mitteilung durchgeben. Änderung der Tagesordnung Alle fünf im Landtag vertretenen Fraktionen haben sich zwischenzeitlich darauf verständigt, den ursprünglich für morgen vorgesehenen Tagesordnungspunkt 4, Bericht des Petitionsausschusses, als heutigen Tagesordnungspunkt 6 – neu – zu behandeln. Die nachfolgenden Tagesordnungspunkte verschieben sich entsprechend. Der heutige Tagesordnungspunkt 12, Antrag der Fraktion der FDP „Grenzenloses Ausreiten ermöglichen – Hürden im Reitsport zwischen Nordrhein-Westfalen und den Niederlanden abbauen“ Drucksache 18/13674 in Verbindung mit dem Antrag der Fraktion der FDP „Mehr Freiheit im Sattel – Reitabgabe abschaffen“ Drucksache 18/18110, wird von Landtag der heutigen Tagesordnung abgesetzt und auf die Plenarsitzungen im Mai verschoben. Des Weiteren haben sich alle fünf im Landtag vertretenen Fraktionen darauf verständigt, die Reden zum heutigen Tagesordnungspunkt 17 – Antrag der Fraktionen von CDU und Bündnis 90/Die Grünen mit dem Titel „Kultur im ländlichen Raum mit Kultur-Schecks weiter stärken“ Drucksache 18/18099 – zu Protokoll zu geben. Zudem haben sich alle fünf im Landtag vertretenen Fraktionen ebenfalls darauf verständigt, den ursprünglich für morgen vorgesehenen Tagesordnungspunkt 3 – Antrag der Fraktionen von CDU und Bündnis 90/Die Grünen mit dem Titel „Forschungsstandort NRW stärken: Investitionsoffensive für eine moderne IT- und Gebäude-Infrastruktur der Johannes-Rau-Forschungsgemeinschaft und der Nordrhein-Westfälischen Akademie der Wissenschaften und der Künste“ Drucksache 18/18101 – als heutigen Tagesordnungspunkt 18 zu behandeln. Liebe Kolleginnen und Kollegen, ich sehe keinen Widerspruch. Damit verfahren wir so. Wir kommen zu: 4 KI-Korrektur zum Standard machen – Lehrkräfte entlasten, Feedback verbessern Antrag der Fraktion der FDP Drucksache 18/18104 Ich eröffne die Aussprache und erteile der Abgeordnetenkollegin Frau Müller-Rech das Wort. – Bitte schön.
Franziska Müller-Rech FDP
Vielen Dank. – Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Vielleicht waren Sie selbst schon einmal in so einer Situation dabei, wenn ein junger Mensch gesagt hat: Ich überlege, Lehrerin oder Lehrer zu werden. – Wenn ein schon im Amt befindlicher Lehrer oder eine schon im Amt befindliche Lehrerin dabei ist, dann lautet der erste Rat oft: Egal, was du studierst, nimm bloß nicht zwei Korrekturfächer, sonst wirst du keine Freude an diesem Beruf haben. Das sagen auch die Bestandslehrkräfte. Diese armen Lehrkräfte sind zum Beispiel mit Deutsch und Englisch oder Deutsch und Französisch oder einer weiteren Fremdsprache längst zu Korrekturmaschinen geworden. Viele reduzieren sogar ihre Arbeitszeit, damit sie genau das, ihre Korrekturen, schaffen können. Diese stundenlangen Korrekturen bedeuten: Sie haben weniger Zeit für die individuelle Förderung, für Gespräche mit ihren Schülerinnen und Schülern und für Elternarbeit. 19.03.2026 Gleichzeitig steigen seit vielen Jahren die Anforderungen an unsere Lehrkräfte, zum Beispiel durch heterogene Klassen, mehr Bürokratie und immer mehr Aufgaben, die wir ihnen geben und die ehrlicherweise oft nicht mehr viel mit Unterrichten zu tun haben. Das alles passiert in Zeiten massiven Lehrermangels. Dabei verkennen wir, dass Zeit die wichtigste Ressource in unseren Schulen ist. Deswegen brauchen wir neue Ideen, um Lehrkräfte zu entlasten, und Mut zur Umsetzung neuer Lösungen. Eine solche Lösung habe ich Ihnen heute mitgebracht. Ich möchte, dass in Nordrhein-Westfalen kein Lehrer mehr Klassenarbeiten korrigiert und vor allem durch die Korrekturen so belastet ist. Ich möchte, dass Künstliche Intelligenz ihnen diese Aufgabe abnimmt. Ich verrate Ihnen ein Geheimnis: Manche Lehrer tun übrigens schon genau das. Auch Unternehmen bieten genau solche Lösungen schon an. (Thorsten Klute [SPD]: Was? Frau Ministerin?) Ein Beispiel ist zum Beispiel die Firma eXaminer, eine Plattform für Prüfungen, die auch von Lehrkräften in Deutschland genutzt wird. Genug Lehrkräfte nutzen genau das im Verborgenen oder auf eigene Faust mit sogenannter Schatten-KI. Sie sehen: Die Praxis ist weiter als die Politik. Künstliche Intelligenz kann schon heute Aufgaben strukturiert auswerten, typische Fehler erkennen, Feedback individuell formulieren und Lernstände systematisch erfassen – von der Schatten-KI übrigens auch mit unterschiedlicher Qualität. Ich möchte Ihnen klarmachen: Das ist keine Zukunft, sondern das ist Gegenwart. Was wollen wir? Wir wollen eine verlässliche technische Lösung nach dem KI-Prinzip „Human-in-the-Loop“. Diese KI-Korrektur soll keinen einzigen Lehrer ersetzen – diese Angst kann ich Ihnen vorweg schon einmal nehmen –, sondern sie soll ganz im Gegenteil Lehrer unterstützen und entlasten. Das bedeutet nämlich: Die KI übernimmt die Erstkorrektur und unterstützt beim Feedback. Uns ist wichtig: Bei Humanin-the-Loop trifft die Lehrkraft die finale Entscheidung. Dabei soll es auch bleiben. (Beifall von der FDP) Wir wollen eine datenschutzkonforme und ausgereifte Software statt dieser Schatten-KI. Wir wollen natürlich eine Marktlösung und kein LOGINEO-Desaster 2.0, also bitte nichts selbst entwickeln. Das kann der Markt viel besser. Verschaffen wir den Lehrkräften damit mehr von dem, was wirklich zählt: Zeit für die Schülerinnen und Schüler. Die Technologie ist längst vorhanden. Wir müssen sie nur clever nutzen. Ich freue mich sehr auf die Beratung. – Vielen Dank. (Beifall von der FDP) Landtag
Christof Rasche
Vielen Dank. – Für die Fraktion der CDU hat nun die Kollegin Fohn das Wort. Bitte sehr.
Annika Fohn CDU
Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Wir alle sehen, welche Potenziale Künstliche Intelligenz im Bildungsbereich gerade in Zeiten stetig wachsender Anforderungen haben kann – bei der Wissensvermittlung an Schülerinnen und Schüler, etwa durch intelligente Tutorensysteme, bei der Unterstützung im Lernprozess, zum Beispiel in Lernumgebungen für entdeckendes Lernen, und bei der Entlastung von Schulleitungen und Lehrkräften. Als Sprecherin unserer Fraktion in der Enquetekommission für Künstliche Intelligenz sage ich aber ebenso klar: Ein unreflektiertes, wissenschaftlich nicht begleitetes Ausrollen von KI-Systemen im Bildungsbereich wäre verantwortungslos – selbst dann, wenn, wie im Antrag gefordert, am Ende die Lehrkraft die Note festlegt. Wir wissen: Der richtige Weg ist nicht automatisch der eines landesweiten Ausrollens, auch wenn das auf den ersten Blick verlockend sein mag. Ohne wissenschaftliche Begleitung, ohne klare Leitplanken und ohne Einbindung von Eltern, Schülerinnen und Schülern dürfen wir die Bewertungspraxis nicht einfach auf den Kopf stellen. Ich unterstütze ausdrücklich die Forderungen der Kultusministerkonferenz, eine an der Kultur der Digitalität ausgerichtete Prüfungskultur zu verankern – mit Formaten, die Kommunikation, Kollaboration, Kreativität und kritisches Denken in den Mittelpunkt stellen. KI kann solche Formate definitiv unterstützen. Sie darf aber niemals die pädagogische Verantwortung verdrängen. Leistungsbewertung ist und bleibt eine zutiefst pädagogische Entscheidung. Sie gehört in die Hände der Lehrkräfte. (Franziska Müller-Rech [FDP]: Dort bleibt sie auch!) Dazu kommen die rechtlichen Fragen. Wir müssen über die Datenschutzgrundverordnung sprechen, insbesondere über die automatisierte Verarbeitung von Leistungsdaten, und über die europäische KI-Verordnung – Stichwort „Hochrisiko-KI“ im Bildungsbereich. Für solche Systeme gelten zu Recht hohe Anforderungen an Risikomanagement, Transparenz, Nachvollziehbarkeit und vor allem an echte menschliche Aufsicht. Wir wissen außerdem aus der Forschung, dass es einen Automation Bias gibt. Menschen neigen dazu, den Urteilen einer Maschine mehr zu vertrauen als ihren eigenen. Was bedeutet das für eine KIgestützte Bewertung in Klausuren? Wie wirkt sich KI auf handschriftliche Arbeiten aus? Und wie gehen wir 19.03.2026 mit dem Blackbox-Problem um, wenn Lehrkräfte Bewertungen hinterfragen sollen? Derzeit kann darauf niemand von uns eine belastbare Antwort geben. (Franziska Müller-Rech [FDP]: Doch! Kann!) Deshalb braucht es gerade bei so tiefgreifenden Veränderungen ein Vorgehen, das wissenschaftlich fundiert ist und Lehrkräfte, Schülerinnen und Schüler sowie Eltern frühzeitig einbindet. In Nordrhein-Westfalen haben wir mit KIMADU genau so einen Weg gewählt. In diesem Pilotprojekt arbeiten Schulen mit didaktisch vorkonfigurierten KI-Agenten im Fachunterricht. Die KI ist dort Lehr- und Lernpartner. Die Systeme werden datenschutzkonform eingesetzt. Lehrkräfte legen Leitplanken fest und gestalten die Interaktion fachlich und didaktisch. Neue Formate werden wissenschaftlich begleitet und evaluiert und erst dann in die Fläche getragen – nicht einfach wahllos über alle Schulen ausgekippt. KIMADU zeigt auch eins: Entscheidend ist die Qualifizierung unserer Lehrkräfte. Wer mit KI arbeitet, muss ihre Funktionsweise verstehen, typische Fehler und Verzerrungen erkennen und didaktisch begründete Grenzen setzen können. (Dilek Engin [SPD]: In anderen Ländern be- nutzt man die KI, nur in Deutschland nicht! Ich verstehe das nicht!) Da sind wir bei der KI-Skilling-Initiative des Landes bereits auf einem sehr guten Weg. Wenn wir KI in der Leistungsbewertung einsetzen wollen, müssen wir auch Eltern sowie Schülerinnen und Schüler mitnehmen. (Franziska Müller-Rech [FDP]: Kann man doch machen!) Es geht um Transparenz der Notengebung, um Vertrauen in schulische Entscheidungen. Eltern und Kinder haben ein Recht, zu wissen, ob und wie KI in die Bewertung eingeflossen ist, welche Rolle sie gespielt hat und wo die Lehrkraft korrigierend eingegriffen hat. Auch pädagogisch wäre ein unbegleitetes Rollout höchst problematisch. Die Kultusministerkonferenz fordert zu Recht, dass Prüfungsformate die Prozessbewertung, die Mehrdimensionalität – das heißt: schriftlich, mündlich, praktisch und auch digital – sowie die Reflexion durch die Lernenden selbst stärker berücksichtigen. Es geht um eine echte Veränderung in der Prüfungskultur – weg von rein produktorientierten Klausuren hin zu kompetenzorientierten, vielfältigen Leistungsnachweisen. Eine zentralisierte KI-Korrektur, wie Sie sie hier fordern, die nur mit Texten arbeitet und diese durchrechnet, verengt den Blick auf genau das, was wir überwinden wollen. Landtag (Beifall von Christina Schulze Föcking [CDU] und Lena Zingsheim-Zobel [GRÜNE]) KI in der Leistungsbewertung ist kein weiterer Kopierer im Lehrerzimmer. Es geht hier um Grundrechte und auch um Bildungsbiografien. Ich freue mich sehr auf die weitere Diskussion im Ausschuss. Wir stimmen der Überweisung in diesen selbstverständlich zu. (Beifall von der CDU und den GRÜNEN)
Christof Rasche
Vielen Dank. – Für die Fraktion der SPD hat nun die Kollegin Durdu das Wort. Bitte sehr.
Tülay Durdu SPD
Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Der Einsatz von Künstlicher Intelligenz im Schulalltag ist ohne Zweifel ein wichtiges Zukunftsthema. Auch wir als SPD-Fraktion sehen große Chancen in der KI für Schule und Unterricht. Wir sehen aber auch, dass der Antrag der FDP an den entscheidenden Stellen vor allem wichtige Fragen aufwirft, sie aber noch nicht beantwortet. Die Kollegin hat ja schon vorgetragen, dass das in der Debatte noch gemacht werden soll. Klar ist aber auch, dass unsere Schulen unter Druck stehen: heterogene Lerngruppen, steigende Förderbedarfe und zu wenig Zeit für individuelle Förderung. Gerade in Prüfungsphasen bindet die Korrektur von Klassenarbeiten enorme Ressourcen, die an anderer Stelle dringend gebraucht werden. Natürlich liegt es nahe, über Unterstützung durch KI nachzudenken. Und ja, bei klar strukturierten, standardisierbaren Aufgaben – Herr Dr. Blex, Sie dürfen gerne lachen, dass ich gerade Deutsch nicht richtig ablesen konnte – kann KI sicherlich helfen, etwa durch kriteriengeleitete Vorschläge oder strukturiertes Feedback. Allerdings stellen sich doch erhebliche Fragen. Die Korrektur von Klausuren ist je nach Fach- und Aufgabenstellung gerade kein automatisierbarer Prozess. Eine Deutschklausur ist keine Matheklausur. Benotung ist kein rein technischer Vorgang. Sie ist immer auch fachliche Einordnung, pädagogisches Abwägen und individuelle Rückmeldung. Diese Verantwortung ist nicht delegierbar – zumindest noch nicht. KI kann keine Lehrkraft ersetzen; da sind wir uns alle einig. Doch es gibt auch ganz praktische Fragen, die wir als SPD-Fraktion uns natürlich stellen und auch in der Debatte noch beantworten müssen. Klausuren werden in der Regel handschriftlich verfasst. Bevor KI da überhaupt eingesetzt werden kann, müssten sie zuerst maschinenlesbar digitalisiert werden – mit 19.03.2026 zusätzlichem Aufwand, neuer Technik und neuen Arbeitsprozessen. (Zuruf von Franziska Müller-Rech [FDP]) Es fehlt in Nordrhein-Westfalen ganz grundsätzlich noch an einer flächendeckend guten digitalen Infrastruktur für Schulen und Lehrkräfte. Zu klären bleibt deshalb: Wie soll der Einsatz von KI rechtssicher funktionieren? Welche technische Ausstattung wird benötigt? Wie wird die pädagogische Qualität gewährleistet? Wie verhindern wir, dass neue Belastungen für Lehrkräfte entstehen? Für uns als SPD ist klar: KI muss ein Werkzeug für besseren Unterricht sein. Aber sie darf die pädagogische Verantwortung von Lehrkräften und pädagogischen Fachkräften nicht aushöhlen. Daher stimmen wir der Überweisung zu und freuen uns auf die Beratung in den Ausschüssen. – Vielen Dank. (Beifall von der SPD)
Christof Rasche
Vielen Dank. – Für die Fraktion der Grünen hat nun die Kollegin Zingsheim-Zobel das Wort. Bitte sehr.
Lena Zingsheim-Zobel GRÜNE
Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Lehrkräfte betreiben tagtäglich einen enormen Aufwand, um Schulen für die Schülerinnen und Schüler gerechter zu machen. Ja, Lehrkräfte brauchen Entlastung. Doch kann eine KI diese Last wirklich nehmen, oder entstehen dadurch bei aktuellen Herausforderungen nicht noch mehr Hürden und Herausforderungen? Ich finde es ehrlicherweise schade, dass wir, wenn wir über Entlastung für Lehrkräfte durch KI sprechen, zuallererst von Klausuren und Klassenarbeiten reden. Der Lehrkräftejob ist doch bei Weitem sehr viel mehr als das Korrigieren von Klassenarbeiten und Klausuren. (Beifall von den GRÜNEN und Annika Fohn [CDU] – Zuruf von Franziska Müller-Rech [FDP]) Während die FDP fordert, dass nun Klassenarbeiten und Klausuren mit KI vorkorrigiert werden sollten, ist die Nutzung von KI immer noch eine Herausforderung für Lehrkräfte. Dafür wurde die Initiative KI-Skilling für Lehrkräfte auf den Weg gebracht. Um Lehrkräfte hier flächendeckend und strukturell zu stützen, muss diese Maßnahme aber erst einmal Wirkung entfalten. Natürlich geht das bei einem so weiten und komplexen Thema wie KI nicht von jetzt auf gleich. Mit telli und KIMADU ermöglichen wir einen sicheren und kontrollierten Einstieg von KI in den Schulbereich – so weit, so gut. Landtag Lassen Sie uns nun einen detaillierten Blick auf den Antrag werfen. Die FDP fordert in ihrem Antrag eine KI, die einen Standardkorrekturprozess haben soll. Erstens. Die FDP behauptet, durch eine KI-Erstkorrektur würde das Vertrauen in die Leistungsbewertung gesteigert werden. Kurz darauf erwähnt sie aber auch, dass Schülerinnen und Schüler ein Recht auf zusätzliche menschliche Überprüfung hätten und dies gegebenenfalls einfordern könnten. (Franziska Müller-Rech [FDP]: Ja, warum denn nicht?) Bei einer stichpunktartigen Überprüfung der Lehrkräfte zum Ergebnis der KI könnten wir aber doch gar nicht sicherstellen, dass eine auf die Klausur angepasste Leistungsbewertung entsteht. Liebe FDP, diese Einschätzung dient übrigens nicht nur der Rückmeldung an die Schülerinnen und Schüler, sondern auch dafür, darauf aufbauende Fördermaßnahmen zu entwickeln. (Zuruf von Franziska Müller-Rech [FDP]) Diese wichtige Diagnosemöglichkeit würde bei einer stichpunktartigen Überprüfung einzelner Klausuren komplett wegfallen. Zweitens. Wie können wir überprüfen, dass die Lehrkräfte schlussendlich die Note bestimmen? Wenn eine KI schon den Großteil der Arbeit übernimmt und so mit einer Erstkorrektur die Lehrkräfte beeinflusst, wie können wir dann von einer gerechteren Leistungsbewertung ausgehen? Auch wenn Künstliche Intelligenz immer besser wird, können wir ihr momentan trotzdem nicht völlig vertrauen. Die KI müsste Punkte wie Verständlichkeit, Wirkung, Abhängigkeit und Sortierung analysieren und bewerten. (Franziska Müller-Rech [FDP]: Kann die alles!) Das sind Dinge, die nur eine Lehrkraft kann. (Franziska Müller-Rech [FDP]: Nein!) Zu behaupten, dass die KI objektiver als eine Lehrkraft bewerten könne, ist gefährlich, auch wenn eine KI beispielsweise wiederkehrende Schriftbilder erkennen wird. Zudem dürfen wir nicht die fachliche Kompetenz unserer Lehrkräfte unterschätzen. Sie berücksichtigen Nachteilsausgleiche und bisherige Bildungsverläufe der Schülerinnen. Drittens; das ist der Hauptpunkt. Wir wollen Schulen modern machen. Ja, aber das bedeutet für mich und für uns nicht, dass Klassenarbeiten und Klausuren von der KI korrigiert werden, sondern dass wir Prüfungsformate einführen, welche der modernen Realität entsprechen. (Franziska Müller-Rech [FDP]: Genau!) Schüler*innen sollen eine offene Lernkultur erfahren, die Kindern und Jugendlichen einen individuellen 19.03.2026 Weg ermöglicht. Anstatt einer klausurkorrigierenden KI brauchen wir verbesserte Prüfungsformate, die sich an die Lernenden und deren Entwicklung anpassen. Wir ebnen den Weg dafür mit neuen Prüfungsformaten in der Oberstufe. Das muss weitergedacht werden. Es gibt viele Möglichkeiten, um Lernen zeitgemäßer zu gestalten und Lehrkräfte zu entlasten. KI kann da eine Menge bewirken und auch ein wichtiger Aspekt im nordrhein-westfälischen Schulsystem sein. Ich freue mich sehr auf eine spannende Debatte im Ausschuss. Wir stimmen der Überweisung natürlich zu. (Beifall von den GRÜNEN und der CDU)
Christof Rasche
Vielen Dank. – Für die Fraktion der AfD hat jetzt Dr. Blex das Wort. Bitte sehr.
Dr. Christian Blex AfD
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Wenig überraschend haben meine Vorrednerinnen – wenn überhaupt – ausschließlich von Korrekturen im Sprachbereich gesprochen. Das verstehe ich bei Ihnen, denn mit Mathematik und Physik – insbesondere Oberstufenphysik – haben Sie wahrscheinlich nie viel anfangen können. Ich dagegen habe das regelmäßig und auch vernünftig und schnell korrigiert. (Franziska Müller-Rech [FDP]: Da sind die Korrekturen nicht so aufwendig!) Alles gut. Sie können ja nichts dafür. Es ist halt schwierig. Alles gut! (Thorsten Klute [SPD]: Dafür kann die Kollegin mehr mit Sozialverhalten anfangen!) Deshalb kann ich Ihnen nur sagen: Haben Sie schon einmal versucht, eine einfache Kurvendiskussion – nur so etwas Einfaches wie eine Kurvendiskussion, nichts Kompliziertes – mit einem Large Language Modell – zu Deutsch: großem Sprachmodell – wie ChatGPT, Gemini oder Grok zu bewerkstelligen? Schnell und einfach ist daran gar nichts, und insbesondere ist es häufig falsch. (Dilek Engin [SPD]: Da wir alle die Schule be- sucht haben, kennen wir das!) Es gibt zum Überprüfen noch viel Schlimmeres als eine einfache Kurvendiskussion, auch wenn Sie das vielleicht schwierig fanden. Wir reden da von komplexen Aufgaben im Leistungskursbereich von Mathematik oder Physik. Wenn Sie überhaupt anfangen wollen, solche Aufgaben mit KI zu korrigieren, dann möchte ich davon jetzt erst mal gar nicht reden. Das ist zu ungenau, es gibt zu viele Halluzinationen und eine hohe Fehlerdichte. Kurzum: Für komplexe mathematisch-physikalische Aufgaben gibt es derzeit Landtag sehr wahrscheinlich überhaupt keine einzige KI-Lösung.
Christof Rasche
Herr Dr. Blex, es gibt den Wunsch nach einer Zwischenfrage von Frau Müller-Rech.
Dr. Christian Blex AfD
Nein, möchte ich jetzt nicht bei ihr.
Christof Rasche
Okay.
Dr. Christian Blex AfD
Dazu kommt… (Thorsten Klute [SPD]: So sind die! – Zuruf von Franziska Müller-Rech [FDP]) Ach, Frau Müller-Rech, Sie wollten mir wahrscheinlich sagen, dass Sie, glaube ich, sogar Mathe im Abitur hatten. Ja, hat nicht jeder von Ihnen hier gehabt. Alles gut! Bei den KIs kommt außerdem noch das Problem der Maschinenlesbarkeit von handschriftlichen Klassenarbeiten und Prüfungsbögen. Selbst wenn es eine solche KI gäbe, wäre dann der Arbeitsaufwand nach digitalisiertem Upload, Verarbeitung und anschließender ordnungsgemäßer Endkontrolle sowie dem damit verbundenen Anfall an Korrekturmaßnahmen wirklich geringer? Ich bezweifle das. (Dilek Engin [SPD]: Zurück ins 18. Jahrhun- dert am besten!) Darüber hinaus gibt es für etliche Themengebiete bereits Möglichkeiten zur Schnellauswertung von Prüfungen, die mal mehr, mal weniger Sinn ergeben können. Multiple Choice oder Multiple Select sind bereits jetzt gut auswertbar. Sicherlich nutzen manche Lehrer bereits jetzt digitale Unterstützung bei der Auswertung und der Bewertung der Arbeiten. Solange keine rechtlichen Rahmenbedingungen wie etwa der Datenschutz verletzt werden, sind dem Lehrer nicht die Hände gebunden, seine Werkzeuge zu wählen. Ohnehin lässt die schwarz-grüne Koalition nicht auf eine schnelle Umsetzung des Forderungsteils der FDP hoffen. Allein ihre Forderung nach der Schaffung eines Umsetzungsplanes würde Ewigkeiten benötigen, also Zeit, die Nordrhein-Westfalen-Schulen nicht haben. Die eigentliche Umsetzung wird dann wohl eher der nächsten Legislatur überlassen werden, ohne ihre Beteiligung. (Lena Zingsheim-Zobel [GRÜNE]: Auch ohne Ihre!) – Sie wollen auch nicht mehr dabei sein, die Grünen? Okay. (Ralf Witzel [FDP]: Unverschämtheit!) 19.03.2026 Ich gestehe: In Mitte der katastrophalen Bildungsmisere, in welcher NRW derzeit steckt, soll es auch erlaubt sein, über den eigenen Horizont zu blicken und die Augen nach möglichen Ansätzen offenzuhalten. Werte Kollegen der FDP, meinen Sie wirklich, dass KI-Auswertungen von Klassenarbeiten den deutschen Lehrern derzeit am heftigsten unter den Nägeln brennen? Ich habe an dieser Stelle das Gefühl, die Noch-Kollegen der schon lange nicht mehr liberalen Partei, die fast sicher an der 5-%-Hürde scheitern werden, … (Franziska Müller-Rech [FDP]: Darum geht es nicht!) – Doch, darum geht es. … versuchen verzweifelt noch ein paar heiße Themen des woken Zeitgeistes abzugreifen, um irgendwie noch relevant zu wirken. (Ralf Witzel [FDP]: Das ist wirklich unver- schämt!) Ich verrate Ihnen schon jetzt: Das wird Ihnen nicht mehr helfen. – Aber vielleicht möchten Sie auch versuchen, später in irgendwelchen Computerfirmen unterzukommen, und versuchen deshalb, das Ganze auf die Tagesordnung zu bringen. (Thorsten Klute [SPD]: Was für ein Niveau! – Zuruf von Ralf Witzel [FDP]) Der Überweisung an den Schulausschuss stimmen wir allerdings zu. – Vielen Dank. (Beifall von der AfD)
Christof Rasche
Herr Dr. Blex, Sie haben wahrgenommen, dass eine Kurzintervention angemeldet ist? Sie können natürlich auch von Ihrem Platz antworten.
Dr. Christian Blex AfD
Ja, ja.
Christof Rasche
Die Kollegin Müller-Rech hat jetzt die Möglichkeit, 60 Sekunden zu reden. Bitte sehr.
Franziska Müller-Rech FDP
Vielen Dank, Herr Präsident. – Ich möchte zunächst einmal klarstellen, dass es in dieser Debatte um ein schulfachliches Thema geht und dass es der Sache nicht dienlich ist, wenn Sie stattdessen die Lage anderer Fraktionen oder Parteien oder sogar persönliche Karrieremöglichkeiten diskutieren. Das gehört hier nicht hin. (Beifall von der FDP, der CDU, der SPD und den GRÜNEN) Landtag Das interessiert die Bürgerinnen und Bürger auch nicht. Die interessiert vielmehr der sachliche Austausch in der Sache. Sie haben angesprochen, dass es in den Naturwissenschaften schwierig sei, wenn LLMs, wenn Textmodelle korrigieren sollten. Da gebe ich Ihnen sogar recht. Das Entscheidende ist aber, dass Korrekturen eben nicht über telli oder andere Chatbots erfolgen, sondern dass wir eine eigene Software dafür entwickeln, die dann irgendwann dazu in der Lage ist, nicht anhand von Wahrscheinlichkeiten Entscheidungen zu treffen, sondern in den Naturwissenschaften faktisch genaue Entscheidungen zu treffen. Ich hätte Sie gerne etwas gefragt, Herr Dr. Blex. Sie haben in Ihrem Lehrerkollegium ja auch Kollegen gehabt, und ich möchte unterstellen, dass Sie mit dem einen oder anderen auch mal gesprochen haben. (Thorsten Klute [SPD]: Das weiß man nicht!) Wie schätzen Sie denn Ihren persönlichen Korrekturaufwand ein, den Sie mit Mathe und Physik im Vergleich zu Ihren ehemaligen Kolleginnen und Kollegen hatten, die zum Beispiel Deutsch und Englisch oder Deutsch und Französisch korrigiert haben? Ich gehe fest davon aus, dass Sie damit deutlich schneller durchgekommen sind als Ihre Kolleginnen und Kollegen, oder? Vielleicht wollen Sie mir das beantworten. – Herzlichen Dank. (Beifall von der FDP und der SPD)
Christof Rasche
Vielen Dank. – Jetzt besteht für Dr. Blex die Möglichkeit, darauf zu reagieren. Bitte einmal einklinken.
Dr. Christian Blex AfD
Muss ich zur Freischaltung des Mikrofons meine Karte auflegen?
Christof Rasche
Stimmt. (Thorsten Klute [SPD]: Herr Präsident, die Re- dezeit! – Weitere Zurufe – Lachen) Herr Dr. Blex hat jetzt das Wort. Bitte sehr.
Dr. Christian Blex AfD
Sehen Sie, da brauchen Sie gar nicht rumzupöbeln. Alles gut! (Zuruf: Wer pöbelt denn hier rum?) – Sie jetzt gerade. Aber alles gut! Sie haben eben selbst eingeräumt, dass es diese KI-Modelle noch gar nicht gibt, Frau Müller-Rech. Damit haben Sie mir recht gegeben. Vielen Dank dafür. – Das ist das Erste. (Zuruf von Franziska Müller-Rech [FDP] – Di- lek Engin [SPD]: Sie haben den Antrag gar nicht verstanden! Lesekompetenz: Sechs!) 19.03.2026 Das Zweite. Sie haben offensichtlich Hoffnung, dass Sie vielleicht noch einen von Ihren FDP-Freunden in so einer Firma unterkriegen, die mit staatlichem Geld gefördert wird. Das kann ich aus Ihrer Sicht auch verstehen. (Ralf Witzel [FDP]: Üble Unterstellungen!) Jetzt kommen wir zum dritten Punkt, den Korrekturen. Ja, Frau Müller-Rech, ich war schnell. Ich war bei den Korrekturen der schnellste Lehrer bei uns, der allerschnellste. (Lachen) Warum war ich das, Frau Müller-Rech? Weil man dazu eines braucht: Man braucht eine gewisse Disziplin. Man braucht Disziplin und Intelligenz, um das schnell hinzukriegen, Frau Müller-Rech. Jetzt kommen wir zum nächsten Punkt, Frau Müller-Rech. Wenn das mit den Deutsch- und Englischkolleginnen doch so schlimm ist, wenn es doch so schwer ist, warum gibt es einen Überhang von Frauen, die diesen Beruf machen wollen? (Zurufe von Frank Müller [SPD] und Dilek En- gin [SPD]) Warum gibt es so wenig Physiker, die Lehrer werden wollen? Warum denn? Wenn doch der Korrektur… (Widerspruch von den Grünen) – Dass Sie von den Grünen sich jetzt aufregen, ist vollkommen klar, aber es ändert doch nichts daran. Die Arbeitsbedingungen können gar nicht so schlecht sein, sonst würden ganz viele Frauen doch kein Doppelkorrekturfach ergreifen wollen. (Zurufe von Franziska Müller-Rech [FDP] und Dilek Engin [SPD])
Christof Rasche
Das war die Antwort auf die Kurzintervention. – Wir setzen jetzt unsere Aussprache fort. Für die Landesregierung hat nun Ministerin Feller das Wort. Bitte sehr. (Thorsten Klute [SPD]: Jetzt gibt es endlich wieder Sachlichkeit! – Zuruf: Das sehe ich auch so! – Weitere Zurufe)
Dorothee Feller
So, jetzt kommen wir mal zurück zur Sache. – Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Passend zum heutigen Tagesordnungspunkt erschien letzte Woche Mittwoch der Trendmonitor Spezial der Deutschen Telekom Stiftung mit einem Überblick über Regelungen zur schulischen KI-Nutzung. Hierzu fand am selben Tag eine Diskussionsrunde der Telekom Stiftung statt, an der auch Landtag eine Vertreterin unseres Ministeriums teilgenommen hat. Wieso? In Nordrhein-Westfalen sind wir nicht nur Vorreiter, sondern auch richtungsweisend im Umgang mit Künstlicher Intelligenz an den Schulen. So haben wir nicht nur kurz nach der Veröffentlichung von ChatGPT unseren Handlungsleitfaden zum Einsatz von KI an Schulen veröffentlicht, der anderen Bundesländern als Vorbild dient, sondern haben auch sehr schnell die Chancen von KI für die Unterrichts- und Qualitätsentwicklung erkannt. Insbesondere für Lehrkräfte ergeben sich durch Künstliche Intelligenz ganz neue Möglichkeiten, den Unterricht zu gestalten und jungen Menschen eine unmittelbare und kriterienorientierte Rückmeldung zu ihren Arbeitsergebnissen zu geben. Unser Forschungsvorhaben KIMADU dient dazu, den Deutschund Mathematikunterricht weiterzuentwickeln und die Lehrkräfte bei der individuellen Förderung der Schülerinnen und Schüler zu unterstützen. Auf der Bildungsmesse didacta habe ich von vielen IT-Anbietern lobende Worte für unser Forschungsvorhaben KIMADU erhalten. Daher verstehe ich nicht, wieso Sie einfach nicht anerkennen wollen, dass NRW beim Themenfeld „KI in Schule“ gut dasteht – Punkt. (Beifall von der CDU – Dilek Engin [SPD]: Aber man kann doch besser dastehen!) Wir lassen im Eifer auch nicht nach. Mit unserer KI-Skilling-Initiative ermöglichen wir allen Lehrkräften eine einfache und zugängliche Fortbildung zu den Grundzügen von KI im Schulalltag. Dies ist zumindest in dieser Form im ganzen Bundesgebiet einmalig. Mit Blick auf das Thema „KI-Korrekturen“ ergibt sich bereits aus den KMK-Handlungsempfehlungen für die Bildungsverwaltung zum Umgang mit Künstlicher Intelligenz in schulischen Bildungsprozessen, dass KI als Vorkorrektur- und als Korrekturassistenz zur Entlastung und Unterstützung von Lehrkräften beitragen kann. Frau Müller-Rech, das müssen die Lehrkräfte nicht im Schatten machen – dieses Wort würde ich aktuell sowieso vermeiden –, sondern es kann ganz offiziell über die Plattform telli eingebunden werden. Die Lehrkräfte können damit arbeiten. Bevor wir als Land jedoch ein Tool, ein Korrekturtool empfehlen, muss es auch sicher sein, und die KI-Tools, die Korrekturtools, die im Moment am Markt sind, sind es eindeutig nicht, weil sie nämlich zum Beispiel die kreativen Lösungen von Schülerinnen und Schülern nicht berücksichtigen, weil sie auch keinen Ermessensspielraum ausüben. Ich finde schon, dass Schülerinnen und Schüler bei den Korrekturaufgaben einen Anspruch darauf haben, dass wir die Korrekturen ernst nehmen und dass der Ermessensspielraum bei Lehrkräften auch 19.03.2026 ausgeschöpft wird. Dazu hat der Philologenverband noch heute deutlich gesagt, dass dieser Aspekt bei den Tools, die derzeit auf dem Markt seien, noch nicht gegeben sei. Daher geht es hier nicht darum, einfach schnell etwas anzuwenden, vielmehr muss es auch gut sein, wenn wir das in Schule insgesamt anwenden wollen. Das Wissen um diese Risiken verhindert nicht die Umsetzbarkeit, sondern zeigt, dass es noch Entwicklungsbedarf gibt. Die ersten Erfahrungen dienen als Grundlage dafür, wie die Möglichkeiten Künstlicher Intelligenz in sicherer und pädagogisch sinnvoller Weise zur Entlastung sowohl von Schulleitungen als auch von Lehrkräften beitragen können und genutzt werden können. Da sind wir stetig am Ball und gucken, wie wir weitere Entwicklungen in die Schulen hineintragen können. Im vergangenen Jahr haben wir ein Schulleitungspostfach eingerichtet, in dem Schulleitungen Vorschläge machen konnten, mit welchen Maßnahmen wir sie in ihrem Arbeitsalltag entlasten können. Ich glaube, gerade beim Thema, wie man durch sinnvolle KI-Anwendungen Lehrkräfte und Schulleitungen in ihrem Arbeitsalltag entlasten kann, haben wir wesentlich mehr Potenzial als bei den Korrekturen, weil das schlichtweg komplizierter ist. Von daher brauchen wir diesen Antrag nicht. Wir sind schon längst auf dem Weg. – Vielen Dank. (Beifall von der CDU und den GRÜNEN)
Christof Rasche
Vielen Dank. – Wir setzen die Aussprache fort. Für die FDP-Fraktion hat noch einmal die Kollegin Müller-Rech das Wort. Bitte sehr.
Franziska Müller-Rech FDP
Vielen Dank. – Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Frau Ministerin, ich kann Ihnen die Frage beantworten. Auch ich weiß das Projekt KIMADU sehr zu schätzen. Ich erkenne auch an, dass es dort Bewegung gibt. Die wichtige Feststellung ist aber, dass mir das noch nicht reicht. Ich möchte gerne, dass wir noch besser werden, dass wir exzellent werden und dass NRW für unsere Schülerinnen und Schüler viel stärker in Führung geht. (Beifall von der FDP und der SPD – Dorothee
Feller
Super!) Ich gehe noch auf ein paar andere Dinge ein. Ich kann der CDU zurufen: Wir nehmen gerne wissenschaftliche Begleitung mit auf, und natürlich ist auch die Beteiligung der Eltern und Schüler – vor allem der Schüler! – enorm wichtig. Das nehmen wir sehr gerne mit auf. Landtag Auch handschriftliche Korrekturen funktionieren schon. Das können Sie übrigens selbst. Wenn Sie ein iPad mit Stift haben, können Sie Ihre Handschrift in Text umwandeln. Das haben Sie alle sozusagen in den Büros oder Aktentaschen. (Thorsten Klute [SPD]: Aber kann das auch meine Handschrift lesen?) Dass telli jetzt in den Einsatz kommt, ist ein guter erster Schritt. Wir wissen aber, dass das noch kein spezialisiertes Tool für Korrekturen sein wird und es wahrscheinlich auch zu Halluzinationen und Fehlbewertungen kommen wird. Das sagen mir zumindest die Lehrkräfte, die das in anderen LLMs, zum Beispiel in ChatGPT oder Gemini, anwenden. Sie sagen, das sei noch nicht gut genug. Dafür brauchen wir eine spezielle Software. Deswegen kämpfe ich dafür, dass es eine Entwicklung, eine Marktlösung gibt, die genau darauf zugeschnitten ist und zum Beispiel Halluzinationen abklemmt, aber zum Beispiel auch Förderpläne aus den Klausurergebnissen ableitet. Es gibt die Ansätze, dass auch das möglich ist. Genau das sollten wir doch auch ausschreiben. (Beifall von der FDP) Ein letzter kurzer Punkt: Datenschutz. Den Datenschutz müssen wir wahren, das steht völlig außer Frage, Frau Kollegin. Durch das Laufenlassen entsteht aber genau das, dass nämlich jeder Lehrer ein anderes System nimmt – im besten Falle zum Beispiel telli oder Claude, ein europäisches System. (Dilek Engin [SPD]: Richtig!) Ich weiß aber auch von Lehrern, die es in DeepSeek versuchen. Das ist eine absolute Katastrophe. Deswegen spricht das Datenschutzargument für eine landesweite Lösung. – Vielen Dank. Ich freue mich sehr auf die Aussprache und die weiteren Beratungen. (Beifall von der FDP)
Christof Rasche
Vielen Dank. – Es liegen keine weiteren Wortmeldungen vor. Wir sind am Schluss der Aussprache. Wir kommen zur Abstimmung. Der Ältestenrat empfiehlt die Überweisung des Antrags Drucksache 18/18104 an den Ausschuss für Schule und Bildung. Die abschließende Beratung und Abstimmung sollen dort in öffentlicher Sitzung erfolgen. Wer stimmt dieser Empfehlung zu? – Die Fraktionen von SPD, Grünen, CDU, FDP und AfD. Stimmt jemand dagegen? – Nein. Enthält sich jemand? – Auch nicht. Somit ist das so beschlossen. Ich rufe auf: 19.03.2026 5 Verbrechen ahnden – Strafmündigkeit reformieren Antrag der Fraktion der AfD Drucksache 18/18095 Herr Wagner hat jetzt für die antragstellende Fraktion der AfD das Wort. Bitte sehr.
Markus Wagner AfD
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Es ist barbarisch. Stellen Sie sich das vor: Ein 13-jähriger Junge rast auf seinem Fahrrad durch die Straßen von Bonn. Er ist schnell, er ist stark, und er kennt keine Grenzen mehr. Eine junge Frau kreuzt zufällig seinen Weg. In Sekunden eskaliert alles. Der Junge springt ab, zerrt das Opfer zu Boden. Was folgt, ist pure, brutale sexuelle Gewalt. Er, der 13-Jährige, vergewaltigt sie. Der Justizminister, Benjamin Limbach, Grüne, weigert sich anschließend, die Herkunft des Täters zu nennen – zum Schutz des Kindes, also zum Schutz des Täters. Dortmund, Nordstadt, Ende November 2025. Zwei 13-Jährige stürmen kurz vor Mitternacht einen Kiosk. Einer sprüht dem 37-jährigen Betreiber Pfefferspray ins Gesicht. Der andere holt mit einer Machete aus. Der Mann hebt schützend die Hände und verliert einen Daumen. Blutüberströmt bricht er zusammen. Die Täter werden gefasst und Stunden später wieder entlassen. „Strafunmündig“, sagt die Polizei. – Ende der Geschichte. In der schier endlosen Kette dann Dormagen, Ende Januar 2026. Der 14-jährige Josef wird von einem Mitschüler in den Wald gelockt. Dort wird er mit Dutzenden Stichen regelrecht hingerichtet. Die Leiche wird von Spaziergängern gefunden. Der mutmaßliche Täter ist ein 12-Jähriger und nicht strafmündig – kein Gericht, keine Strafe. Dann kam selbst Innenminister Herbert Reul darauf – Zitat –: „Man muss darüber nachdenken, wie man solche Kinder sanktioniert.“ Und: „Wenn immer mehr junge Menschen straffällig werden, müssen wir unser Sanktionssystem anpassen. Denkverbote sind da fehl am Platz.“ Ja, Herr Reul, ganz genau. Immerhin fordert jetzt auch die Union die Absenkung der Strafmündigkeitsgrenze. Selbst CDU-Generalsekretär Linnemann hat sich dafür ausgesprochen, doch umgesetzt wird nichts. Landtag Warum? Weil die CDU hinter ihrer selbst errichteten Brandmauer ihre eigenen Forderungen nicht mehr umsetzen kann, (Hendrik Schmitz [CDU]: Hä?) weil sie lieber mit Rot und Grün gegen ihre eigenen Inhalte regiert, als mit der AfD das Richtige zu beschließen. Was macht Herbert Reul jetzt? Er buckelt vor seinem grünen Koalitionspartner, obwohl er es besser weiß und mit der AfD-Fraktion hier im Landtag eine Mehrheit hätte, um endlich zu handeln. Stattdessen schweigt er, duckt sich weg und lässt die Grünen immer weiter bestimmen, (Dagmar Hanses [GRÜNE]: Ja, ja, träum wei- ter!) während draußen die Messer fliegen und die Opfer bluten. Die Strafmündigkeitsgrenze von 14 Jahren stammt aus dem Jahr 1923 – aus einer Zeit ohne Smartphones, ohne TikTok, ohne Clanbanden, die gezielt 11- Jährige als Straflose rekrutieren. Deshalb muss die Grenze mit individueller Einsichtsprüfung nach dem Jugendstrafrecht runter. (Thorsten Klute [SPD]: Zwölfjährige in den Knast!) Klar ist doch Folgendes: Erstens. Die gesellschaftliche Reife hat sich beschleunigt. Auch viele 12-Jährige wissen heute exakt, was Mord, Vergewaltigung oder Raub ist. Zweitens. Die Abschreckung fehlt komplett. Unter 14- Jährige lachen über die Polizei: Ich bin ja straffrei. – Das muss enden. Drittens: der Opferschutz. Die Eltern von Josef, die Opfer in Remscheid, Dortmund und Bonn haben ein Recht auf Gerechtigkeit, nicht nur auf pädagogische Betreuung der Täter. Viertens. Frühintervention rettet Leben. Das Jugendstrafrecht ermöglicht Arrest, Weisungen und Therapie statt nur Jugendamt, das oft scheitert. Wer sagt, dass das unmenschlich sei, soll einmal ins Ausland schauen, auf echte Demokratien, die längst handeln. In der Schweiz liegt die Grenze seit 2007 bei 10 Jahren. Die Jugendkriminalität ist drastisch gesunken, die Anzahl der Rückfälle sind gering. Niemand sperrt 10-jährige Kinder in Kinderknäste, aber ebenfalls niemand lässt sie straflos laufen. In Schweden senkt die Regierung gerade die Strafmündigkeit von 15 auf 13 Jahre ab, aber da regiert ja auch die schwedische CDU mit den Pendants von FDP und AfD. In England, Wales, Australien und Neuseeland – alles stabile Demokratien – gelten zehn Jahre als Grenze, in den Niederlanden, 19.03.2026 Belgien, Ungarn, Israel zwölf Jahre. Das alles sind Länder mit freien Wahlen, Rechtsstaat und funktionierender Jugendjustiz. Aber in Deutschland klammern Sie sich an eine 103 Jahre alte Grenze. Es reicht. Die Opfer haben genug gelitten, die Polizei hat lange genug zugeschaut. Ändern wir das endlich mit einer bürgerlichen Mehrheit wie im EU-Parlament gegen die Blockade der grünen und roten Ideologen. (Thorsten Klute [SPD]: Aber ohne Sie!) Wir als AfD sind dazu bereit. – Herzlichen Dank. (Beifall von der AfD)
Christof Rasche
Kollegin Erwin hat jetzt das Wort für die Fraktion der CDU. Bitte sehr.
Angela Erwin CDU
Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Der Fall aus Dormagen, in dem ein zwölfjähriger Junge einen vierzehnjährigen Mitschüler tötete, hat uns alle zutiefst erschüttert. Eine solche Tat macht sprachlos. Sie hinterlässt Trauer, Fassungslosigkeit und viele offene Fragen. Viele Bürgerinnen und Bürger fragen sich: Reagiert unser Rechtsstaat angemessen auf solche Taten? Wenn Kinder schwere Straftaten begehen, stößt unser Rechtssystem an Grenzen. Für die Angehörigen der Opfer ist es kaum zu verstehen, wenn ein Täter allein aufgrund seines Alters strafrechtlich nicht zur Verantwortung gezogen werden kann. Das berührt das Gerechtigkeitsempfinden der Hinterbliebenen und auch das vieler anderer Menschen in unserem Land. Es gehört zu unserer Verantwortung als Gesetzgeber, diese Perspektive ernst zu nehmen. Deshalb ist es richtig, dass wir über dieses Thema sprechen; denn ohne Zweifel besteht Handlungsbedarf. Die Polizeiliche Kriminalstatistik des Bundes weist für das Jahr 2024 knapp 102.000 tatverdächtige Kinder im Alter unter 14 Jahren aus. Das sind 4,7 % aller registrierten Tatverdächtigen. Bei der Gewaltkriminalität liegt die Zahl bei knapp 14.000 tatverdächtigen Kindern, also bei rund 7 %. Diese Zahlen zeigen: Straftaten durch Kinder sind keine Randerscheinung, sondern eine Realität, mit der sich Politik und Gesellschaft auseinandersetzen müssen. Besondere Aufmerksamkeit haben in den vergangenen Monaten Fälle erregt, in denen Minderjährige schwerste Gewalttaten bis hin zu Tötungsdelikten begangen haben. Solche Taten erschüttern das Sicherheitsgefühl der Menschen. Sie belasten das Vertrauen in die Handlungsfähigkeit unseres Rechtsstaats und zwingen uns dazu, ehrlich zu prüfen, ob unsere bestehenden Instrumente noch überall ausreichen. Landtag Hinzu kommt ein weiterer Punkt: In bestimmten Bereichen, etwa in der organisierten Kriminalität oder in Clanstrukturen, wird die Strafunmündigkeit von Kindern gezielt ausgenutzt. Kinder werden bewusst eingesetzt, weil man weiß, dass strafrechtliche Konsequenzen ausbleiben. Auch das ist eine Entwicklung, die wir sehr ernst nehmen müssen. Für Opfer und ihre Familien macht es keinen Unterschied, ob ein Täter 13 oder 14 Jahre alt ist. Das Leid bleibt dasselbe. Deshalb müssen wir uns ehrlich fragen, ob unser System noch überall die richtigen Antworten gibt. Gleichzeitig gilt aber ebenso klar: Gerade, weil die Tatfolgen so schwer wiegen, dürfen wir rechtspolitisch nicht in einfache Antworten verfallen. Denn Kinder sind keine kleinen Erwachsenen. Das deutsche Jugendstrafrecht folgt bewusst einem erzieherischen Ansatz. (Dagmar Hanses [GRÜNE]: So!) Es geht nicht in erster Linie um Strafe, sondern darum, junge Menschen zur Verantwortung zu führen und ihnen eine Perspektive jenseits von Gewalt und Kriminalität zu eröffnen. (Thorsten Klute [SPD]: Endlich!) Kinder entwickeln sich unterschiedlich schnell. Ihre Einsichtsfähigkeit ist unterschiedlich ausgeprägt. Deshalb hat der Gesetzgeber die Grenze der Strafmündigkeit bislang generalisiert und altersbezogen, nämlich bei 14 Jahren, gezogen. Dass wir heute darüber diskutieren, ob diese Grenze noch richtig gesetzt ist, ist legitim. Auch innerhalb der CDU wird diese Debatte seit Längerem geführt. Der CDU-Bundesparteitag hat im vergangenen Jahr beschlossen, sich grundsätzlich für eine Absenkung der Strafmündigkeitsgrenze auf zwölf Jahre einzusetzen. Ich weiß, dass jetzt von einer Seite der Einwand kommt: Dann könnten Sie dem Antrag doch auch einfach zustimmen. – Aber genau das zeigt den Unterschied, Herr Wagner. Wir führen diese Debatte ernsthaft und differenziert. Der vorliegende Antrag dagegen tut so, als ließe sich ein komplexes strafrechtliches Systemproblem mit einer einzigen Zahl im Gesetz lösen. (Beifall von der CDU und den GRÜNEN) Genau das ist eben nicht der Fall. Denn die Frage der Strafmündigkeit ist keine bloße Zahlendebatte. Sie ist eine Systemfrage. Es reicht eben nicht, dem Strafgesetzbuch einfach die Zahl 14 durch die Zahl 12 zu ersetzen und ansonsten alles beim Alten zu lassen. Wer die Strafmündigkeitsgrenze verändert, greift tief in das gesamte Gefüge unseres Jugendstrafrechts ein, in das Verhältnis zwischen Strafjustiz, Jugendhilfe und Familiengerichtsbarkeit. Auf Bundesebene wird deshalb inzwischen auch ein anderer Ansatz rechtspolitisch diskutiert: ein gerichtliches Verantwortungsverfahren für Kinder ab zwölf Jahren. Dabei geht es gerade nicht darum, Kinder wie Erwachsene zu bestrafen, sondern darum, schwere 19.03.2026 Taten verbindlich aufzuarbeiten, Verantwortung einzufordern und pädagogische Maßnahmen auch gerichtlich anzuordnen.
Christof Rasche
Es gibt den Wunsch nach einer Zwischenfrage von Herrn Wagner.
Angela Erwin CDU
Nein, danke. – Ein solches Verfahren könnte Jugendhilfe, Familiengericht und Justiz sinnvoll miteinander verzahnen. Genau über solche durchdachten Lösungen müssen wir sprechen. Mit ihrem Antrag leistet die AfD-Fraktion das jedoch nicht. Sie benennt darin zwar ein reales Problem, bleibt aber bei der Lösung oberflächlich. Im Kern beschränkt sie sich darauf, die Strafmündigkeitsgrenze im Gesetz zu verschieben. Wie ein tragfähiges System danach aussehen soll, bleibt jedoch offen. In dem Antrag wird weder erklärt, welche konkreten Verfahren für Zwölf- und Dreizehnjährige geschaffen werden sollen, noch wie Strafjustiz, Jugendhilfe und Familiengerichtsbarkeit künftig zusammenwirken wollen. Es wird Gesetzgebung verlangt, ohne zu sagen, was eigentlich geregelt werden soll. Wer so vorgeht, betreibt keine verantwortungsvolle Rechtspolitik. Hinzu kommt ein weiterer Punkt: Der Antrag erweckt den Eindruck, staatliche Reaktion auf Fehlverhalten beginne erst mit dem Strafrecht. Das stimmt so nicht. Schon heute gibt es unterhalb der Strafmündigkeitsgrenze vielfältige Möglichkeiten staatlichen Eingreifens, etwa über Jugendhilfe, familiengerichtliche Maßnahmen oder Hilfen zur Erziehung. Der Staat ist also keineswegs handlungsunfähig. (Thorsten Klute [SPD]: Eben!) Wenn wir diese Systemfrage ernsthaft stellen, dann dürfen wir nicht nur auf die Untergrenze der Strafmündigkeit schauen. Wir müssen auch die andere Seite unseres Systems in den Blick nehmen. Denn bei den Heranwachsenden im Alter von zwischen 18 und 21 Jahren sieht das Gesetz grundsätzlich vor, dass sie nach Erwachsenenstrafrecht und nur in Ausnahmefällen nach Jugendstrafrecht zu verurteilen sind. Die Praxis zeigt jedoch häufig ein anderes Bild. (Zuruf von Thorsten Klute [SPD]) In vielen Fällen wird Jugendstrafrecht angewendet, während das Erwachsenenstrafrecht zur Ausnahme geworden ist. Auch darüber müssen wir sprechen. Wenn wir auf der einen Seite darüber diskutieren, die Strafmündigkeitsgrenze abzusenken, dann müssen wir auf der anderen Seite auch prüfen, ob die großzügige Anwendung des Jugendstrafrechts bei Heranwachsenden noch dem ursprünglichen gesetzgeberischen Gedanken entspricht. (Beifall von der FDP) Landtag Noch ein weiterer Punkt darf in dieser Debatte nicht ausgeblendet werden. Wir erleben in vielen Bereichen eine Entwicklung hin zu mehr Rechten für junge Menschen. Denken wir etwa an das Wahlalter mit 16. Diese Entwicklung wird oft mit dem Argument begründet, junge Menschen seien heute früher reif und in der Lage, verantwortliche Entscheidungen zu treffen. Wenn wir dieses Argument ernst nehmen, dann gehört auch die andere Seite dazu. Mehr Rechte bedeuten auch mehr Verantwortung. Man kann nicht gleichzeitig sagen, Jugendliche seien reif genug, über politische Entscheidungen mitzubestimmen, aber zugleich behaupten, sie seien grundsätzlich nicht in der Lage, Verantwortung für schweres Unrecht zu tragen. Auch deshalb müssen wir diese Debatte ehrlich und ohne Widersprüche führen. Eine Zahl im Gesetz zu ändern, ist leicht. Ein funktionierendes, gerechtes und wirksames System zu schaffen, ist die eigentliche Aufgabe verantwortungsvoller Rechtspolitik. Genau daran entscheidet sich, ob wir den Opfern gerecht werden, die Gesellschaft schützen und jungen Menschen eine echte Chance geben, wieder auf den richtigen Weg zu kommen. Der Überweisung des Antrags stimmen wir natürlich zu. – Herzlichen Dank. (Vereinzelt Beifall von der CDU)
Christof Rasche
Es liegt eine Kurzintervention vor. Die können Sie gerne vom Rednerpult aus beantworten. Herr Wagner hat sich gerade eingeklinkt und hat jetzt für 60 Sekunden das Wort. Bitte.
Markus Wagner AfD
Vielen Dank, Herr Präsident. – Frau Kollegin Erwin, Sie haben gerade erzählt, unser Antrag sei undifferenziert, und das im Gegensatz zu all dem, was die CDU so macht oder besser gesagt nicht macht. Ich würde einfach mal auffordern, einen Blick ins Petitum unseres Antrages unter III. zu werfen – von wegen undifferenziert. Dort schreiben wir nämlich, dass der Landtag die Landesregierung auffordert, „eine internationale Vergleichsstudie in Auftrag zu geben, um die Vor- und Nachteile der unterschiedlichen Regelungen in anderen Demokratien für die Altersgrenzen der Strafmündigkeit zu untersuchen“. Also nichts mit „undifferenziert“. Ganz im Gegenteil: Wir differenzieren sehr genau und wollen, dass wir sehr genau prüfen, wie wir am besten mit Straftätern unter 14 Jahren umgehen können. Dazu ist eine solche Vergleichsstudie notwendig. Von einer solchen Vergleichsstudie habe ich übrigens von der CDU bisher noch nicht gehört. Von wegen „differenziert sein“. Ich glaube, da sind wir einen Schritt weiter, als es die CDU ist. (Beifall von der AfD) 19.03.2026
Christof Rasche
Jetzt besteht die Möglichkeit zur Antwort. Bitte.
Angela Erwin CDU
Herzlichen Dank, Herr Präsident. – Liebe Kolleginnen und Kollegen! Herr Wagner, Ihnen geht es doch mit diesem Antrag nur darum, die Forderung „Absenkung der Strafmündigkeit von 14 auf 12 Jahre“ nach außen kommunizieren zu können. Das ist doch die eigentliche Botschaft, die in diesem Antrag steckt. Dann packen Sie da noch einen anderen Beschlussfassungspunkt rein. Ich bleibe dabei: (Zuruf von Markus Wagner [AfD]) Ihr Ansatz ist oberflächlich. Er ist nicht ausgegoren. Er enthält keine Regelungen dazu, wie Jugendhilfe und Strafjustiz zusammenarbeiten sollen, sondern er bleibt in diesen Punkten leider extrem oberflächlich und enthält keine Details. Herr Wagner, das ist zu wenig, um in dieser wichtigen Diskussion, in der wir über ein System und nicht über einen Austausch einer einfachen Zahl reden, Zustimmung zu finden. Daher: Wir werden diesen Antrag, nachdem wir ihn noch mal im Rechtsausschuss beraten werden, ablehnen. Das kann ich hier schon ankündigen. (Beifall von der CDU und den GRÜNEN)
Christof Rasche
Vielen Dank. – Für die Fraktion der SPD hat nun die Kollegin Nadja Lüders das Wort. Bitte sehr.
Nadja Lüders SPD
Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Wie könnte man diese Debatte heute übertiteln? Ganz klar, mit: So was kommt von so was. – Dass der Antrag der AfD vorliegt, haben wir einzig und allein dem Innenminister dieses Landes zu verdanken, (Zuruf von Markus Wagner [AfD]) nachdem er nach Dormagen und Freudenberg öffentlich verkündet hat, man müsse mal eine Diskussion zu dem Thema der Strafmündigkeit führen. (Matthias Kerkhoff [CDU]: Das ist auch richtig! Ja, müssen wir! – Zuruf von Angela Erwin [CDU]) – Es gibt gar keine Strafmündigkeit. Es gibt in § 19 StGB die Schuldunfähigkeit von Kindern unter 14 Jahren. Wir sollten also sehr genau auch auf die Begrifflichkeit achten, wenn wir über solche ernsthaften Themen reden. (Beifall von der SPD – Zuruf von Matthias Kerkhoff [CDU]) Was will Herr Minister Reul uns sagen, wenn er sagt, die Kinder, die heute zwölf sind, seien vor 20 Jahren nicht so gewesen? Woher nimmt er Erkenntnisse, die Landtag er gar nicht ausführt? Was treibt ihn da an? Es treiben ihn an: kurze Schlagzeilen und große Klickzahlen, die von rechts außen verwertet werden – mit diesem Antrag, der heute vorliegt. (Beifall von der SPD – Matthias Kerkhoff [CDU]: Ihr macht es euch ganz schön einfach! Ich macht es euch schön einfach! – Zuruf von Hendrik Schmitz [CDU]) – Nein, (Matthias Kerkhoff [CDU]: Ja, ganz genau! Doch! So ist das!) wir machen es uns eben nicht einfach. Das Jugendstrafrecht hat, im Gegensatz zu dem, was Minister Reul behauptet hat, nichts mit Strafe zu tun. Auch das verkennt der vorliegende Antrag. (Matthias Kerkhoff [CDU]: Das hat die Kollegin doch eben gesagt!) Es hat einzig und allein und aus gutem Grund mit Erziehung und Prävention zu tun. Deswegen ist es so fatal, dass Schwarz-Grün in dieser Regierung die Präventionsansätze in der Jugendhilfe wie in der Erziehungshilfe schleift. (Beifall von der SPD – Thorsten Klute [SPD]: Jawohl!) Deswegen müssen wir noch genauer nach den Ursachen gucken und nicht wegsperren. (Angela Erwin [CDU]: Das auch keiner ge- sagt!) – Was tun die denn in Ihrem Antrag? Wir reden doch hier über Ihren Antrag, (Matthias Kerkhoff [CDU]: Sie wenden sich doch permanent an den Innenminister!) den Sie durch öffentliche Aussagen durch Herrn Minister Reul veranlasst haben. (Vereinzelt Beifall von der SPD – Matthias Kerkhoff [CDU]: Wie kann man denn so be- scheuert sein, einen AfD-Antrag zu nehmen und dann den Innenminister …!) Vielleicht, Herr Kerkhoff, versöhnt es Sie ja, dass auf Bundesebene längst die Wissenschaft beauftragt worden ist, genauer hinzuschauen: nach den Ursachen, nach den derzeitigen Regelsystemen und nach den Möglichkeiten, gesetzliche Grundlagen zu schaffen, um einem Phänomen Herr zu werden. Deswegen bin ich sehr gespannt, wenn gleich Justizminister Dr. Limbach in die Verteidigung seines Kollegen im Kabinett, Herrn Reul, gehen muss. (Thorsten Klute [SPD]: Ja! – Angela Erwin [CDU]: Sie spielen schon wieder auf Herrn Reul an!) 19.03.2026 Eines ist doch, glaube ich, klar: Wer auf die Schuldunfähigkeitsabsenkung auf zwölf Jahre guckt, der sollte in die eigene Geschichte Deutschlands gucken. Das war die Absenkung der Nationalsozialisten. (Beifall von der SPD)
Christof Rasche
Vielen Dank. – Wir sind natürlich alle irgendwann gespannt auf den Minister. Aber jetzt hat erst einmal Dagmar Hanses für die Grünen das Wort. Bitte sehr.
Dagmar Hanses GRÜNE
Herr Präsident! Vielen Dank. – Ich weiß nicht, ob ein AfD-Antrag dazu geeignet ist, hier die Landesregierung ins Visier zu nehmen. Das muss die SPD selber wissen. (Beifall von den GRÜNEN und der CDU – Nadja Lüders [SPD]: So was kommt von so was!) Sehr geehrte Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Gewalt, die von Menschen unter 14 Jahren ausgeübt wird, und Gewalt – Straftaten –, die von Menschen über 14 Jahren ausgeübt wird, machen uns genauso Sorgen wie Gewalt, die junge Menschen selbst erfahren. Durch die Hell- und Dunkelfeldstudie, die die Landesregierung in Auftrag gegeben hat, um die Ursachen von Jugendgewalt zu beleuchten, wurde deutlich, dass Gewalt nach der Pandemie insgesamt zugenommen hat. Auch wenn wir in der aktuellen PKS sehen, dass es in der Jugendkriminalität jetzt wieder ein wenig heruntergegangen ist, schauen wir genau hin. In dem vorliegenden AfD-Antrag gibt es aber eine erhebliche Fehleinschätzung und erhebliche Folgerungen, die wir vehement ablehnen. Erstens. Abschreckung durch das Strafmaß oder insgesamt höhere Strafen zur Vermeidung von Straftaten funktioniert nicht. Wenn Abschreckung funktionieren würde, wäre ich für das härteste Strafrecht der Welt. Es funktioniert nicht bei Erwachsenen, noch weniger bei Jugendlichen und schon gar nicht bei Kindern oder Teens. (Thorsten Klute [SPD]: Genau!) Zweitens. Die Entwicklungspsychologie und die Neurowissenschaft sind sich einig: Zwölfjährige sind nicht reif für strafrechtliche Konsequenzen. Ihr Gehirn – besonders die Bereiche für Impulskontrolle, Risikoabwägung und moralische Urteilsfähigkeit – ist noch in der Entwicklung. Das Jugend- und das Erwachsenenstrafrecht setzen aber eine Schuld- und Verantwortungsfähigkeit voraus. Das fehlt in diesem Alter. Wer das ignoriert, handelt nicht nach Evidenz, sondern populistisch. Landtag Drittens. Im Antrag wird suggeriert, dass es völlig folgenlos sei, wenn unter 14-Jährige Gewalt ausüben. Als Erzieherin, die in einer Intensivgruppe in der stationären Jugendhilfe, in der Offenen Jugendarbeit, in der Sozialpädagogischen Familienhilfe und in vielen anderen Bereichen gearbeitet hat, kann ich Ihnen sagen, dass dem nicht so ist. Die konsequente Anwendung von Regeln, eine verlässliche Tagesstruktur und tragfähige Beziehungen zu pädagogischen Fachkräften sind für Kinder und Jugendliche, die das bisher nicht erfahren haben, sehr anstrengend, sehr herausfordernd und eben auch besonders wertvoll.
Christof Rasche
Entschuldigung, Frau Kollegin Hanses. Es besteht der Wunsch nach einer Zwischenfrage von Herrn Wagner.
Dagmar Hanses GRÜNE
Nein, die möchte ich nicht zulassen. Vielen Dank.
Christof Rasche
Okay.
Dagmar Hanses GRÜNE
Die Liste könnte ich noch lange fortsetzen. Aber lassen Sie mich zum Schluss noch einen Punkt nennen, der in diesem Antrag komplett ignoriert wird. Die Kollegin Angela Erwin hat es schon angesprochen. Komplett ignoriert wird in diesem Antrag die unterschiedliche Ausrichtung des Erwachsenenstrafrechts auf der einen Seite mit Strafe, Schutz der Bevölkerung und generalpräventiver Wirkung und des Jugendgerichtsgesetzes auf der anderen Seite mit dem Erziehungsgedanken und sehr differenzierten Sanktionsmaßnahmen, die diesem Erziehungsgedanken dienen. Da wird unsere Landesregierung weiter ansetzen. Das ist der Ansatz, den wir weiterverfolgen. Populistische, unwirksame Forderungen der AfD lehnen wir selbstverständlich ab. – Vielen Dank. (Beifall von den GRÜNEN – Vereinzelt Beifall von der CDU)
Christof Rasche
Jetzt kommen wir zur Kurzintervention. Man kann sie natürlich auch vom eigenen Platz beantworten. Zunächst hat Herr Wagner für 60 Sekunden das Wort. Bitte sehr.
Markus Wagner AfD
Herzlichen Dank, Herr Präsident. – Frau Kollegin Hanses, man stellt sich ja schon die Frage, zu welchem Antrag Sie gerade gesprochen haben und ob Sie unseren Antrag überhaupt gelesen haben. (Dorothea Deppermann [GRÜNE]: Natürlich!) Sie sprechen davon, wir wollten Kinder wegsperren und hohe Strafen verhängen usw. usf. Ich verweise 19.03.2026 mal auf Seite 3 unseres Antrags. Dort steht im letzten Absatz geschrieben: „Das Herabsetzung der Strafunmündigkeit verfolgt ausdrücklich nicht das Ziel, Kinder in reguläre Haftanstalten einzuweisen oder sie repressiv zu stigmatisieren. Vielmehr geht es um die Wiederherstellung staatlicher Handlungsfähigkeit in Fällen schwerer Kriminalität sowie um eine klare und frühzeitige Grenzziehung.“ Das ist übrigens eine Ansicht, die auch die Deutsche Polizeigewerkschaft schon seit 1997 übernommen hat, und eine Forderung, die die DPolG seit 1997, also seit fast 30 Jahren, stellt. Das, was Sie hier über unseren Antrag erzählt haben, hat mit der Realität unseres Antrages nicht das Geringste zu tun. (Beifall von der AfD)
Christof Rasche
Jetzt besteht die Möglichkeit zur Antwort. Bitte sehr.
Dagmar Hanses GRÜNE
Sehr geehrter Herr Präsident, ganz herzlichen Dank. – Liebe Kolleginnen und Kollegen der demokratischen Fraktionen, es ist mal wieder so, dass die Rechtspopulistischen hier alles verdrehen. Ich habe an keiner Stelle von Wegsperren von Kindern gesprochen. Aber ich habe schon davon gesprochen, dass in Ihrem Antrag populistische, unwirksame Forderungen erhoben werden, (Markus Wagner [AfD]: Nicht eine einzige!) die wir nicht teilen und denen wir niemals zustimmen werden. (Markus Wagner [AfD]: Nennen Sie doch mal Beispiele!) In der Tat: Wir haben Ihren Antrag gelesen. Wir halten ihn für falsch. Wir werden mit demokratischen Fraktionen weiterhin überlegen, wie wir Prävention stärken können und wie wir Kriminalitätsbekämpfung auch in der Intervention und in der Jugendhilfe stärken können. Da gibt es viele Ideen und viele unterschiedliche Instrumente, die in Nordrhein-Westfalen schon angewendet werden und die wir vielleicht auch neu entwickeln müssen. Aber das, was Sie hier vorlegen, werden wir ablehnen. (Beifall von den GRÜNEN – Vereinzelt Beifall von der CDU – Markus Wagner [AfD]: Nicht ein einziges Beispiel haben Sie genannt! Nicht eins! Weil es keins gibt!) Landtag
Christof Rasche
Wir machen weiter mit der Aussprache. Für die Fraktion der FDP hat nun der Kollege Dr. Werner Pfeil das Wort. Bitte sehr.
Dr. Werner Pfeil FDP
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Kollegen und Kolleginnen! CDU und Grüne, wie sie sich heute hier geäußert haben, haben recht. Dem muss ich zustimmen. Zum Antrag der AfD – und ich habe ihn mitgebracht, Herr Wagner – ist zu sagen: Was Sie beantragen, kann so auch unserer Meinung nach nicht umgesetzt werden. Sie fordern unter Punkt 1 „eine internationale Vergleichsstudie“ und dann bedingungslos, ohne zu wissen, welches Ergebnis dabei herauskommt, unter Punkt 2, „sich auf Bundesebene und insbesondere über den Bundesrat und die Justizministerkonferenz initiativ für eine absenkende Anpassung der Altersgrenze für die Strafmündigkeit einzusetzen“. Und das ist doch schon der Gedankenfehler. (Beifall von der FDP, der CDU und den GRÜNEN) CDU und Grüne haben zu Recht darüber gesprochen, dass wir über die Situation, in der wir uns derzeit befinden, nachdenken müssen. Warnsignale sind genügend da, die wir alle schon gesehen haben und sehen, wenn Gewaltdelikte von Kindern zwischen 11 und 13 Jahren stattfinden. Darüber muss man nachdenken. (Beifall von Ralf Witzel [FDP]) Wir müssen schauen, welche Lösung wir anbieten müssen. Genügt dann eine internationale Vergleichsstudie, deren Ergebnis wir gar nicht erst abwarten und stattdessen direkt Bundesrat und Bundestag damit beauftragen, die Altersgrenze herabzusetzen? Nein, das genügt nicht. Ich muss Ihnen sagen: Deswegen sehe ich auch wenig Chancen, dass Ihr Antrag im Ausschuss irgendeine Form von Zustimmung erfahren wird. Wir wissen, dass andere europäische Staaten ein anderes Strafsystem haben, aber sie haben auch andere Resozialisierungsmaßnahmen, eine andere Jugendhilfe und Erziehungshilfe.
Christof Rasche
Herr Kollege, es besteht noch einmal der Wunsch nach einer Zwischenfrage von Herrn Wagner. (Thorsten Klute [SPD]: Oh Mann!)
Dr. Werner Pfeil FDP
Herr Wagner, bitte schön. 19.03.2026
Markus Wagner AfD
Vielen Dank, Herr Pfeil. Sie unterscheiden sich von Ihren Kollegen dadurch, dass Sie wenigstens mal eine Zwischenfrage zulassen. Das finde ich gut. Herzlichen Dank. Ja, Sie haben recht: Wir fordern in unserem Antrag eine internationale Vergleichsstudie und durchaus auch schon die Absenkung der Strafmündigkeit. Wir wollen nur die Vor- und Nachteile erarbeitet sehen, die ein solches Schema hat. Sie haben sich auf Punkt 2 bezogen. Sie hätten aber vielleicht auch noch Punkt 3 zitieren sollen. Dort heißt es nämlich: „[…] dafür einen Gesetzentwurf zu erarbeiten, der der Schließung der Regelungslücke genauso Rechnung trägt wie den altersbedingten Umständen der Täter;“
Christof Rasche
Wir sind bei einer Zwischenfrage und nicht bei einer Kurzintervention.
Markus Wagner AfD
Die Frage lautet: Warum haben Sie den Punkt 3 nicht auch benannt, in dem das Ganze wesentlich differenzierter dargestellt wird, als Sie das gerade getan haben?
Dr. Werner Pfeil FDP
Herr Wagner, vielen Dank für diese Frage. Wenn ich mir Punkt 3 anschaue – ich habe Ihren Antrag dabei –, dann setzen Sie darin schon voraus, dass überhaupt eine Regelungslücke vorhanden ist. (Markus Wagner [AfD]: Das schreiben wir!) Diese Regelungslücke muss aber nach Ihrer eigenen Interpretation im Antrag unter Punkt 1 erst festgestellt werden. Ich gehe jetzt auf die rechtliche Situation in Europa ein. Es gibt unterschiedliche europäische Staaten mit unterschiedlichen rechtlichen Traditionen und auch Vorgehensweisen. In der Schweiz zum Beispiel gibt es die Strafbarkeit von Jugendlichen und Kindern, aber mit einem ganz anderen Schutzgedanken. (Thorsten Klute [SPD]: Eben!) Die Reintegration steht da als Hauptziel im Mittelpunkt. (Thorsten Klute [SPD]: Eben!) Auch Frankreich hat eine ganz andere Historie, differenziert stärker und kombiniert erzieherische Maßnahmen für jüngere und härtere Sanktionen für ältere Jugendliche. Was bedeutet das für uns? Wir müssen uns damit auseinandersetzen, wenn wir fragen, ob es möglicherweise gute Beispiele aus anderen europäischen Staaten gibt. Wir können aber gleichzeitig heute hier Landtag nicht sagen, ob die Mitgliedsländer der Europäischen Union vergleichbare Systeme – wir nehmen es an – zu unserer Jugendhilfe und unserer Erziehungshilfe haben, die wir derzeit in Deutschland als sehr gut bezeichnen und von der wir eigentlich nicht ohne Weiteres abrücken wollen. Es gibt eine UN-Resolution genau zu diesem Thema. In dieser wurde das Alter ursprünglich auf zehn Jahre heruntergesetzt, und wenige Jahre später hat man es wieder auf zwölf Jahre hochgesetzt. In Ihrem Antrag, den ich noch einmal zitiere, steht im Übrigen überhaupt kein Alter drin, sondern es soll sich „für eine absenkende Anpassung“ eingesetzt werden. Dazu sage ich: Mit diesem Antrag gehen Sie in den Punkten 2, 3 und 4 einfach zu weit, und das Ergebnis einer vergleichenden Studie – Punkt 1 – warten Sie gar nicht erst ab. Unserer Meinung nach stellt sich die Frage, ob im Vergleich zu anderen Staaten nicht Hilfe statt Sanktionen oder mehr Hilfe neben Sanktionen oder mehr Hilfe mit schärferen Sanktionen nötig ist. Das sind die Fragen, die wir uns heute stellen müssen, und zwar in einer sich wandelnden Gesellschaft, in einer sich wandelnden Welt für junge Menschen. Kinder und Jugendliche finden sich heute nicht mehr in einer Welt wie noch vor 20, 30, 40 Jahren wieder. Meiner Meinung nach gibt es einen dritten Weg. Mit diesem dritten Weg muss aufgezeigt werden, was die Gründe dafür sind, dass sich Kinder so verhalten, dass sie teilweise abgestumpft sind, sodass sie das Leid ihrer Opfer nicht wahrnehmen und es ihnen teilweise auch egal ist. Das wissen wir von den Straftaten von Kindern und Jugendlichen unter 14 Jahren, die geschehen sind, die durch die Presse gegangen sind und von denen wir wissen, warum sie passiert sind. Erst wenn wir diese Gründe kennen – wir kennen sie im Moment nicht –, können wir auch die richtigen Lösungen anbieten. Wir sind für die Beratung Ihres Antrags im Ausschuss; wir sind aber gegen den Antrag, wie er vorgeschlagen wurde. Wir werden ihn beraten. – Danke schön. (Beifall von der FDP, Angela Erwin [CDU], Matthias Kerkhoff [CDU] und Dagmar Hanses [GRÜNE])
Christof Rasche
Vielen Dank. – Für die Landesregierung hat nun Dr. Limbach das Wort. Bitte sehr.
Dr. Benjamin Limbach
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Gewalt im Kindes- und Jugendalter ist leider eine gesamtgesellschaftliche Realität. Die Entwicklungen, auch das Auf und Ab, das wir in den letzten Jahren 19.03.2026 gesehen haben, nehmen wir in der Landesregierung ernst. Deswegen waren wir froh, dass alle Fraktionen gemeinsam eine Kinder- und Jugendstudie in Auftrag gegeben haben, die auch erste Erklärungsansätze und erste Handlungsempfehlungen beinhaltet. Das scheint die Fraktion der AfD aber komplett zu ignorieren. Ich werde die Kollegin Lüders jetzt enttäuschen müssen, (Nadja Lüders [SPD]: Tun Sie immer!) denn es geht mir hier nicht um die Frage, ob es unterschiedliche Auffassungen zwischen Politikern von Grünen und CDU geht, sondern um diesen Antrag der AfD. Ich glaube, es ist keine Meldung wert, dass Herr Reul und ich nicht immer bei allen Themen einer Meinung sind – sonst wären wir beide ja auch in einer Partei. (Beifall von den GRÜNEN – Vereinzelt Beifall von der CDU) Die Frage lautet nur, wie wir in dieser Koalition mit solchen Differenzen umgehen. Kommen wir aber zu dem Antrag, und bevor Sie mich fragen: Ja, ich habe ihn gelesen, und er hat mich enttäuscht. (Heiterkeit von Hendrik Schmitz [CDU]) Sie werfen Äpfel, Birnen, Kirschen, Erdbeeren (Volkan Baran [SPD]: Und Pflaumen!) in einen Topf und betrachten das als ein Thema. Ich nenne ein Beispiel. Sie bringen das Jugendstrafrechtssystem in England, Wales, Nordirland auf und ignorieren komplett, dass die Rückfallquote gerade in England, Wales, Nordirland deutlich höher ist als in vielen anderen Ländern. (Hendrik Schmitz [CDU]: Aha!) Aber es ist ja auch eine unangenehme Nachricht, wenn in einem so strengen Strafrechtssystem wie dem englischen die Rückfallquote viel höher ist als in unserem liberalen Strafrechtssystem. Ich kann verstehen, dass Sie das weglassen. (Beifall von den GRÜNEN) Das gilt auch mit Blick auf andere Sachen. Sie werfen das Wort „Strafmündigkeit“ in den Topf, ohne darauf einzugehen, was damit in den Ländern überhaupt gemeint ist und was für Maßnahmen folgen sollen. Das alles wird in Ihrem Antrag komplett ignoriert. Dann kommt aber etwas Interessantes; dann treffen Sie eine richtige Feststellung. Sie sagen nämlich, Landtag „dass kriminelle Strukturen zum Teil die geltende Strafmündigkeit gezielt ausnutzen. Organisierte Gruppen bedienen sich bewusst – ich zitiere mit Ihrer Erlaubnis, Herr Präsident – Minderjähriger unter 14 Jahre, um strafrechtliche Risiken zu minimieren.“ Jetzt war ich gespannt: Was ist Ihre Folge daraus? Nein, Sie ignorieren die Erwachsenen, die die Kinder in die Straftat hineintreiben. Die sind Ihnen vollkommen egal. Sie wollen nur etwas mit den Kindern machen. Aber die Anstifter, die Hetzer, die die Kinder überhaupt in die Kriminalität bringen, sind Ihnen vollkommen egal. Das zeigt, wie die AfD mit solchen Fragen umgeht. (Beifall von den GRÜNEN, der SPD und Hen- drik Schmitz [CDU] – Zuruf von Andreas Keith [AfD])
Christof Rasche
Herr Minister, es gibt den Wunsch nach einer Zwischenfrage von Herrn Wagner.
Dr. Benjamin Limbach
Das machen wir nachher als Kurzintervention, wenn möglich.
Christof Rasche
Nein, das geht nicht.
Dr. Benjamin Limbach
Ich komme zu dem Abschnitt „Der Landtag stellt fest: …“, unter dem Sie versuchen, diesen Antrag noch irgendwie zu retten, und „die Spezial- und Generalprävention sowie den Täter-Opfer-Ausgleich“ vorbringen. Das klingt alles sehr gut. Sie ignorieren aber komplett, worum es im Jugendstrafrecht, im Jugendgerichtsgesetz eigentlich geht, nämlich den Erziehungsgedanken. Sie wollen die Reform des großartigen Gustav Radbruch – er war einer der besten Justizminister dieses Landes – in den Papierkorb werfen. Gustav Radbruch war seiner Zeit voraus. Vor allen Dingen wird er Ihnen, liebe AfD, auch in 20 Jahren noch weit voraus sein. (Beifall von den GRÜNEN – Nadja Lüders [SPD]: Das ist nicht schwer!) Es geht um einen Erziehungsgedanken, also um etwas ganz anderes. Dann kommt der dritte Punkt: „Die staatliche Sphäre hat keine ausreichenden Antworten auf die Kriminalität von unter 14-jährigen.“ 19.03.2026 Das ist schlichtweg falsch. Die Kollegen der demokratischen Fraktionen haben das genau benannt. Wir haben die Möglichkeiten des Familienrechts, des Kinder- und Jugendhilferechts. Geht es um solche Täter, ist der Staat nicht handlungsunfähig. Er ist handlungsfähig, er kümmert sich um diese Kinder, und er tut alles dafür, dass diese Kinder nicht weiter kriminell werden. Das ist das Entscheidende. (Beifall von Dagmar Hanses [GRÜNE] und Mi- chael Röls-Leitmann [GRÜNE]) Dann kommen Ihre Forderungen. Sehr schön: Herr Pfeil hat mir die Pointe schon geklaut. Er hat den Antrag genauso gut gelesen wie ich. Sie fordern eine internationale Vergleichsstudie. Jetzt ein Klammerzusatz von mir: Wie wäre es denn, wenn Sie mal den „General comment No. 24“ des UN-Ausschusses für die Rechte des Kindes von 2019 lesen würden? Der Ausschuss empfiehlt allen Staaten übrigens dringend, die Strafmündigkeit auf mindestens 14 Jahre anzuheben. Darin finden Sie genau solch eine Studie, die sich damit befasst. Aber meinetwegen: Sie erheben diese Forderung, und die Forderung nach Studien kann man immer erheben. Wir sollen aber schon handeln, bevor diese Studie überhaupt in Auftrag gegeben worden ist. Das passt überhaupt nicht zusammen. (Nadja Lüders [SPD]: Entlarvend!) Sie wollen Stimmung erzeugen. Sie wollen, dass wir alle vor Horden krimineller Kinder, die dieses Land heimsuchen, Angst haben. (Zurufe von Andreas Keith [AfD] und Markus Wagner [AfD]) Das ist nicht die Realität in Deutschland; das ist nicht die Realität in Nordrhein-Westfalen. Dann zeigte Herr Wagner sein wahres Gesicht. Er warf mir nämlich vor, ich hätte mich in einer Kleinen Anfrage geweigert, die Herkunft eines 13-Jährigen zu nennen. Was hat denn die Herkunft mit dem Alter zu tun? Überhaupt gar nichts! Sie wollen nur wieder die typische Hetze erzeugen, was Sie meinen zu glauben, woher die Kriminalität in diesem Land kommt. (Markus Wagner [AfD]: Sie wollen verschwei- gen, welche Probleme Sie verursacht haben! Darum geht es, Herr Minister! Ihre Politik verursacht Probleme! Das wollen Sie verschweigen!) – Ich weiß ja, was Sie meinen, Herr Wagner. Ich weiß ja, was Sie meinen. Sie meinen mit Organisierter Kriminalität doch Ihre Lieblingsbegriffe „Clankriminalität“ und „Clanstrukturen“. Damit sind wir beim Thema, weil beim Begriff „Clanstrukturen“ fällt mir immer die AfD mit ihrer Beschäftigung von Familienangehörigen ein. Landtag (Beifall von den GRÜNEN und Elisabeth Mül- ler-Witt [SPD]) Ich finde, das sind bestimmte Clanstrukturen. (Andreas Keith [AfD]: Gegen welchen Para- grafen verstößt das denn? – Zuruf von Fran- ziska Müller-Rech [FDP]) Deswegen sage ich ganz ehrlich: Fassen Sie sich doch mal an die eigene Nase. Eine der größten Gefahren für die Kinder in diesem Land geht von Hass und Hetze im Internet und auf Social Media aus. (Beifall von den GRÜNEN) Wer beteiligt sich denn an so etwas, an Hass und Hetze? (Zuruf von Andreas Keith [AfD] – Zuruf von Volkan Baran [SPD] – Glocke) Das sind die extremistischen Parteien – das ist hier rechts außen –; die sind eine Gefahr. Ihre „Generation Deutschland“ ist eine Gefahr für die Kinder in diesem Land. (Markus Wagner [AfD]: Nichts als Sprüche, die Sie machen!)
André Kuper
Herr Minister, Entschuldigung, ich muss Sie unterbrechen. – Herr Wagner, bitte lassen Sie den jeweiligen Redner ausreden.
Dr. Benjamin Limbach
Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall von der CDU, den GRÜNEN und Eli- sabeth Müller-Witt [SPD] – Heiterkeit von Franziska Müller-Rech [FDP])
André Kuper
Perfekt. – Nach dem Minister spricht als Nächstes für die AfD der Abgeordnete Röckemann.
Thomas Röckemann AfD
Herr Präsident! Meine Damen und Herren Kollegen! Nachdem Minister Dr. Limbach gezeigt hat, wie Hass und Hetze geht, kommen wir mal wieder ein bisschen runter. (Zurufe von der SPD, Dagmar Hanses [GRÜNE] und Anja von Marenholtz [GRÜNE]) Ich spreche mal über das, was Sache ist. Gemäß § 19 StGB ist schuldunfähig, wer bei Begehung einer Straftat keine 14 Jahre alt ist. Diese Altersgrenze gilt für alle und jeden, für Deutsche wie für Ausländer. Eine Grenze ist allerdings nur so viel wert wie Ihre Kontrolle. Wir alle wissen, dass dieser Grundsatz sich spätestens 2015 verschoben hat. Beispielsweise werden Landesgrenzen kaum bis gar nicht 19.03.2026 mehr kontrolliert, und das tatsächliche Alter einer Person scheint häufig zweitrangig zu sein. Dabei könnte es doch einfach sein. Bei deutschen Tatverdächtigen lässt sich das Alter problemlos über das jeweilige Ausweispapier oder die Geburtsurkunde feststellen. Anders sieht es häufig bei ausländischen Tatverdächtigen aus. Entsprechende Papiere fehlen spätestens seit dem Grenzübergang. Erstaunlich viele von Ihnen haben mehrere Namen, am 01.01. eines Jahres Geburtstag, und mancher 13- Jährige hat bereits einen Vollbart. Es gibt Sachen, die gibt es gar nicht. Wenn das Alter nicht sauber festgestellt wird, werden Täter möglicherweise als strafunmündig behandelt, obwohl sie bestraft werden könnten. Das ist massiv ungerecht gegenüber denjenigen, die sich zumindest hinsichtlich ihres Alters ehrlich gemacht haben. Das wiederum ist ein ernstes Problem für die Glaubwürdigkeit unseres Rechtsstaates. Deshalb muss gelten: Die Voraussetzung des § 19 StGB muss zuverlässig festgestellt werden – entweder mittels einer Personenstandsurkunde und/oder, wenn Zweifel bestehen, mittels medizinischer Altersbestimmung. Das ist eine einfache Überprüfung ohne Folgen: Seit den Coronamaßnahmen ist so etwas eigentlich nicht mehr der Rede wert. Wir wissen auch nicht erst seit gestern, dass Strafunmündigkeit gezielt ausgenutzt wird. Wir haben eben darüber gesprochen. Kriminelle Strukturen setzen Kinder bewusst ein, weil sie wissen, dass diese nicht bestraft werden können. Häufig werden sie nach ihren Taten von der Polizei zurück in ihr Milieu – Herr Minister, ich sage extra nicht „Clan“ – gebracht. Das ist ein Teufelskreis für Kinder und deren zukünftige Opfer. Dabei gab es früher durchaus Möglichkeiten, zu reagieren. Besonders problematische strafunmündige Kinder konnten in geschlossenen Einrichtungen untergebracht werden. Diese Instrumente wurden über Jahre hinweg zurückgebaut, geschleift oder abgeschafft. Heute stehen die Behörden bei schweren Fällen oft mit heruntergelassenen Hosen da. Ein Rechtsstaat braucht klare Regeln und die Fähigkeit, sie durchzusetzen. Allein die Senkung des rechtlichen Alters wird nicht ausreichen. Helfen Sie mit, kriminelle Karrieren erst gar nicht entstehen zu lassen! Ich freue mich auf die Anhörung. (Dagmar Hanses [GRÜNE]: Ich nicht!) Guten Tag. (Beifall von der AfD)
André Kuper
Es gibt keine weiteren Wortmeldungen mehr. Daher sind wir am Schluss der Aussprache. Landtag Wir kommen zur Abstimmung. Der Ältestenrat empfiehlt die Überweisung des Antrags Drucksache 18/18095 an den Rechtsausschuss – federführend – sowie an den Innenausschuss. Die abschließende Beratung und Abstimmung sollen im federführenden Ausschuss in öffentlicher Sitzung erfolgen. Ist jemand gegen diese Überweisungsempfehlung? – Das ist nicht der Fall. Möchte sich jemand enthalten? – Das ist auch nicht der Fall. Damit ist die Überweisungsempfehlung einstimmig angenommen. Wir kommen zu: 6 Bericht des Petitionsausschusses Gemäß § 100 unserer Geschäftsordnung soll der Petitionsausschuss dem Landtag mindestens jährlich mündlich berichten. Entsprechend der bisher geübten Praxis im Haus erteile ich der Vorsitzenden des Petitionsausschusses, Frau Andrea Busche, das Wort.
Andrea Busche SPD
Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Stellen Sie sich vor, Sie stehen kurz vor dem Zweiten Staatsexamen im Medizinstudium, haben monatelang für die Vorbereitung gebraucht und haben gleichzeitig die Zusage, an einem renommierten Forschungsprojekt im Ausland mitarbeiten zu dürfen. Das ist eine hervorragende Chance für die Zukunft. Der junge Mensch hatte natürlich damit geplant. Doch dann wird ihm mitgeteilt, er dürfe an der Prüfung nicht teilnehmen. Der Grund ist nicht fehlendes Wissen oder ein nicht bestandener Test, sondern eine formal falsche Bescheinigung über eine Famulatur, die statt 30 Tagen nur 15 Tage ausweist. Einen Hinweis auf den Fehler gab es nicht, und der Ablehnungsbescheid kam erst zu einem Zeitpunkt, als eigentlich keine Korrektur mehr möglich war. Erst durch das Tätigwerden des Petitionsausschusses wurde der Fall erneut geprüft. Das Prüfungsamt korrigierte sein Vorgehen. Der Student konnte zur Prüfung zugelassen werden. Inzwischen ist er im Ausland bei seinem Forschungsprojekt in der Krebsforschung. Kurz vorher hat er noch den Landtag besucht und sich einmal angeschaut, wie wir hier arbeiten. Über den Ausgang des Petitionsverfahrens, aber auch darüber, dass er jetzt seine Planung, seinen Lebensweg so fortsetzen kann, war er hoch erfreut. Genau hier setzt die Arbeit des Petitionsausschusses an. Er ist ein zentrales Bindeglied zwischen den Bürgerinnen und Bürgern und dem Parlament. Er gibt Menschen die Möglichkeit, Anliegen unmittelbar an den Landtag heranzutragen, Missstände aufzuzeigen und um Unterstützung zu bitten. Viele Menschen wenden sich an uns, wenn sie das Gefühl haben, dass sie mit ihrem Anliegen bei den Behörden 19.03.2026 oder Institutionen nicht weiterkommen. Dann ist es unsere Aufgabe als Parlament, hinzuschauen, nachzufragen und zu vermitteln. Der vorliegende Halbjahresbericht macht deutlich, wie vielfältig diese Anliegen sind und wie wichtig es ist, dass wir ihnen mit Sorgfalt, mit Sachlichkeit und mit Augenmaß begegnen. Im zweiten Halbjahr des vergangenen Jahres hat der Ausschuss rund 2.500 Petitionen beraten und beschlossen. Insgesamt sind im vergangenen Jahr 5.357 Petitionen an den Landtag gegangen. Das ist ein deutliches Zeichen dafür, dass die Bürgerinnen und Bürger unserem Ausschuss und dem Petitionsrecht als Instrument direkter Demokratiebildung großes Vertrauen entgegenbringen. Für dieses Vertrauen möchten wir uns ausdrücklich bedanken. (Beifall von der SPD, den GRÜNEN und der FDP) Zu den thematischen Schwerpunkten: 23 % der Petitionen befassten sich mit dem Bereich „Soziales“, mit dem Bereich „Bauen, Wohnen, Umwelt und Verkehr“. Nur noch 8 % betrafen das Ausländerrecht. Ein Schwerpunkt der Petitionen hier betraf das Einbürgerungsrecht. Dabei zeigte sich weiterhin ein Problem. In einigen Kommunen in Nordrhein-Westfalen bestehen Bearbeitungsrückstände von über zwei Jahren. Das ist für die Betroffenen eine enorme Belastung und aus unserer Sicht auch überhaupt kein haltbarer Zustand. Der Petitionsausschuss hat deshalb deutlich angemahnt, dass hier Verbesserungen notwendig sind. 10 % der Beschlüsse befassten sich mit der Rechtspflege. Aber hier ist klar zu sagen, dass der Ausschuss an seine verfassungsrechtlichen Grenzen stößt. Denn Art. 97 des Grundgesetzes garantiert ganz klar die Unabhängigkeit von Richterinnen und Richtern. Das bedeutet, Entscheidungen der Gerichte können durch das Parlament nicht überprüft oder beanstandet werden. Diese Gewaltenteilung ist ein zentrales Fundament unseres Rechtsstaates und muss selbstverständlich gewahrt bleiben. Sehr erfreulich ist, dass über 30 % der eingegangenen Petitionen für die Petentinnen und Petenten positiv ausgehen. Das zeigt, dass der Petitionsausschuss nicht nur zuhört, sondern tatsächlich konkrete Verbesserungen bewirken kann. Ein Thema, das uns in den vergangenen Jahren immer wieder beschäftigt hat, sind die langfristigen Folgen von COVID-19. Heute begegnet uns dieses Thema zunehmend in Form von Post COVID und Long COVID. Insbesondere bei Kindern und Jugendlichen, die an ME/CFS erkrankt sind, ist das ein Problem. Diese Krankheit führt zu massiver Erschöpfung, zu Licht- und Geräuschempfindlichkeit und zu einer sogenannten Belastungsintoleranz. Viele der betrof-Landtag fenen Kinder sind zeitweise kaum oder gar nicht in der Lage, den Schulunterricht zu besuchen. Was uns im Petitionsverfahren dabei immer wieder auffällt: Schulen und Behörden tun sich häufig sehr schwer, die vorhandenen Spielräume im Schulrecht tatsächlich auszunutzen. Während bei anderen schweren Erkrankungen – und ich stelle das bewusst nebeneinander – wie zum Beispiel Krebs anders und flexibler gehandelt wird, ist es heute schwierig, gerade für diese Familien Lösungen zu finden. Wenn Schülerinnen und Schüler nicht zu mindestens 50 % am Präsenzunterricht teilnehmen, wird teilweise die Bewertbarkeit ihrer Leistungen insgesamt infrage gestellt. Leistungen aus Hausunterricht, Feststellungsprüfungen oder Telepräsenzunterricht werden teilweise nicht anerkannt. Der Petitionsausschuss hat sich deshalb intensiv damit beschäftigt, individuelle Lösungen zu ermöglichen. Dazu gehören bewertbarer Hausunterricht, flexible Stundenpläne, Verlängerung der Höchstverweildauer in der Oberstufe oder eben die Nutzung von Avataren. Unser Ziel ist ganz klar: Es darf nicht vom guten Willen der Lehrerinnen und Schulleitung der jeweiligen Schule abhängen, ob ein krankes Kind am Ende einen Schulabschluss erreichen kann oder nicht. Hier sind wir alle gemeinsam in der Verantwortung. Ein ganz besonders bewegender Einzelfall aus diesem Themenbereich ist ein 20-jähriger junger Mann. Er lebt mit seiner alleinerziehenden Mutter zusammen und hat bis heute keinen Schulabschluss erreichen können, weil er jahrelang die Schule nicht besuchen konnte. Man hat dann den Weg gefunden, ihm tatsächlich Unterricht im Onlineverfahren zu ermöglichen, was aber teilweise aufgrund der schweren Erkrankung nicht möglich war. Als sich die gesundheitliche Situation aber verbessert und die Schule eine positive Entwicklung bestätigt hat, wurde die Finanzierung ausgesetzt. Die Mutter wendete sich erneut verzweifelt an den Petitionsausschuss. Wir haben alle Beteiligten an einen Tisch geholt, denn vonseiten der zuständigen Behörde wurde in einer Weise argumentiert, die deutlich machte, dass man sich mit dem Krankheitsbild kaum auseinandergesetzt hatte. Eine Lösung – das kann ich hier sagen – ist leider in diesem Fall bisher nicht gefunden worden. Deshalb bleibt der Mann vorerst ohne Perspektive. Dieser Fall zeigt: Auch wenn eine Entscheidung rechtlich vertretbar sein mag, heißt das noch lange nicht, dass sie zweckmäßig oder menschlich angemessen ist. Genau deshalb braucht es den Petitionsausschuss. Ein Fall, der mir persönlich besonders nahegegangen ist, hat sich in meiner Heimatstadt zugetragen. Ein obdachloser Mensch hat mich in der Fußgängerzone angesprochen und um Geld gebeten. Wir kamen in ein Gespräch über seine persönliche Situ-19.03.2026 ation. Er sagte, dass er über keine Ausweispapiere verfügt. Ich habe ihn gebeten, wenn er Unterstützungsmöglichkeiten hat, eine Petition zu schreiben. Das hat er auch gemacht. Es wurde deutlich, dass die Behörden ihn wegen diverser Rückläufer als postalisch nicht mehr erreichbar abgemeldet haben und es somit gar nicht möglich war, ihm überhaupt einen neuen Ausweis zuzusenden. Durch das Petitionsverfahren war die Erreichbarkeit des Petenten geklärt. Er hat inzwischen seine Ausweispapiere erhalten und somit bekommen, was für seine Teilhabe, den Zugang zu Hilfen und letztlich ganz einfach auch für seine Würde wichtig ist. Ein anderer Fall zeigt, dass der Petitionsausschuss auch bei baurechtlichen Vorhaben weiterhelfen kann. Eine Familie hatte einen Bauantrag gestellt und wollte eine Doppelhaushälfte samt Garage erbauen. Die Kommune hat gesagt, dieses Gebäude passt nicht in das Bild der Bauten, die in der Umgebung stehen. Hier hat sich der Petitionsausschuss vor Ort ein Bild gemacht und durchaus feststellen können, dass die Bebauung gar nicht so einheitlich ist, wie die Kommune angegeben hat. Was soll ich sagen? Der Mensch konnte, nachdem er den Petitionsausschuss angerufen hatte, die Baugenehmigung bekommen und kann nun seine Doppelhaushälfte bauen. Das Bauvorhaben wurde durch die Behörden als planungszulässig bewertet. Auch zum Ausländerrecht erreichen uns immer wieder viele Fälle, bei denen für den einzelnen Menschen viel auf dem Spiel steht. So hat sich ein junger Mensch an uns gewandt, der aus Südamerika stammt und im dritten Ausbildungsjahr einer Handwerkslehre war. Der Pass musste verlängert werden. Die Behörde hat aber angenommen, dass die Anträge zu spät eingereicht wurden, ihm somit das Aufenthaltsrecht beschränkt und ihm die Arbeitserlaubnis entzogen. Der junge Mann hätte seine Ausbildung im dritten Lehrjahr beenden müssen. Nach rechtlicher Prüfung durch den Petitionsausschuss hat der Mann eine Fiktionsbescheinigung erhalten und kann seine Ausbildung nun beenden. Wir alle wissen, im Handwerk haben wir einen Mangel. Deswegen sind Entscheidungen, die dazu getroffen wurden, richtig und wichtig. Das sind nur ein paar von Tausenden Anliegen, die uns im ganzen Jahr erreichen. Hinter jeder einzelnen Petition stehen ein Mensch und ein Schicksal; das konnte ich hoffentlich anhand der wenigen Beispiele verdeutlichen. Jeder Mensch wendet sich an uns, an das Parlament, mit seinen höchstpersönlichen Sorgen, Hoffnungen und Erwartungen an unseren Rechtsstaat. Landtag Der Petitionsausschuss kann sicherlich nicht jedes Problem lösen, aber er kann es zumindest versuchen. Er kann vermitteln. Wo er Probleme nicht lösen kann, kann er vernünftig erklären, woran es hapert. Auch das hilft den Menschen, die sich an uns wenden, schon vielfach weiter, weil sie sich bisher nicht wahrgenommen und nicht gesehen fühlen. Mein besonderer Dank gilt allen Kolleginnen und Kollegen, egal welcher Partei, die in diesem Ausschuss sachorientiert und im Übrigen parteiübergreifend zusammenarbeiten. Ebenso muss ich allen beteiligten Behörden – Ministerien und auch den kommunalen Behörden – für ihre Mitwirkung danken. Häufig sind die Gespräche und die Erörterungstermine sehr konstruktiv. Das führt letztlich auch zu den guten Ergebnissen. So soll es auch weiter sein. (Beifall von der CDU, der SPD und der FDP) Mein ganz ausdrücklicher Dank gilt aber den Mitarbeitenden des Petitionsreferats. Das ist ein ganz besonderes Referat, in dem Menschen arbeiten, die sich mit so viel Herzblut in die Fälle knien und die so viel Unterstützung für uns Abgeordnete bieten, dass ich das gar nicht genug wertschätzen kann. Herzlichen Dank diesem ganz besonderen Referat! (Beifall von allen Fraktionen) Schließlich liegt es an uns Abgeordneten, in die Wahlkreise hineinzutragen, dass es diesen Petitionsausschuss gibt, dass es diese Möglichkeiten für Menschen im Land gibt, sich mit den ureigenen Nöten und Sorgen an das Parlament zu wenden. Sie finden Gehör. Es ist wichtig, in Gesprächen mit Bürgerinnen und Bürgern, mit Vereinen und Initiativen für genau dieses Instrument zu werben. Denn das Petitionsrecht lebt davon, dass die Menschen im Land wissen: Der Landtag, die Abgeordneten und insbesondere der Petitionsausschuss hören ihnen zu. – Vielen Dank für die Aufmerksamkeit. (Beifall von der SPD, den GRÜNEN, der FDP und Klaus Esser [AfD])
André Kuper
Liebe Kollegin Busche, Sie haben zu Recht den Mitgliedern des Petitionsausschusses gedankt, und Sie haben zu Recht den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des Petitionsreferats gedankt. Aber Sie haben sich selbst sehr bescheiden zurückgenommen. Ich darf im Namen des Hohen Hauses Ihnen persönlich ganz herzlichen Dank für Ihre Arbeit sagen. (Beifall von der SPD, den GRÜNEN, der FDP, der AfD und von der Regierungsbank) Wir kommen zu: 19.03.2026 7 Gesetz zur Vermeidung von Diskriminierung in Nordrhein-Westfalen (Landesantidiskriminierungsgesetz – LADG NRW) Gesetzentwurf der Landesregierung Drucksache 18/18169 erste Lesung Ich eröffne die Aussprache. Für die Landesregierung hat die Ministerin Frau Schäffer das Wort. Verena Schäffer*), Ministerin für Kinder, Jugend, Familie, Gleichstellung, Flucht und Integration: Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Nordrhein-Westfalen ist ein Land der Vielfalt. Hier leben unterschiedliche Menschen mit unterschiedlichen Biografien: Menschen, die hier geboren sind und deren Eltern aus NRW kommen, aus Italien oder aus der Türkei; Menschen, die evangelisch, katholisch, jüdisch oder muslimisch sind oder an keinen Gott glauben; Frauen und Männer, Trans- und Interpersonen; Menschen mit und ohne Behinderung; Menschen, die jung sind oder sich jung fühlen, und ältere Menschen. Wir alle sind Teil unserer vielfältigen Gesellschaft. Wir sind vereint in Vielfalt. Angesichts der Herausforderungen, vor denen wir als Gesellschaft stehen – Klimakrise, konjunkturelle Lage, demografischer Wandel, Fachkräftemangel –, brauchen wir jede Einzelne und jeden Einzelnen, die oder der sich in unserer Gesellschaft einbringt – im Fußballverein, beim ehrenamtlichen Nachhilfeunterricht und auch auf dem Arbeitsmarkt. Aber nur wer keine Sorge haben muss, dass sie oder er diskriminiert wird bzw. tatsächlich Diskriminierung erfährt, kann sich voll einbringen. Gleichberechtigte Teilhabe ist kein Nice-to-have. Es ist ein fundamentales Recht. (Beifall von Gönül Eğlence [GRÜNE]) Der Schutz vor Diskriminierung ist staatliche Aufgabe. „Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich“, heißt es in Art. 3 Grundgesetz. Darin steht auch, dass niemand aufgrund von äußeren und/oder zugeschriebenen Merkmalen diskriminiert werden darf. Doch ausgerechnet im Verhältnis von Bürgerinnen und Bürgern zum Staat haben wir aktuell eine rechtliche Schutzlücke. Das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz regelt nur den privatrechtlichen Bereich. Schon gar nicht gilt es für Landesbehörden. Ich möchte klarstellen: Unsere Beschäftigten, also unsere Polizistinnen und Polizisten, unsere Lehrkräfte, unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in der Justiz und in allen anderen Bereichen, leisten jeden Tag gute Arbeit für unsere Gesellschaft, für unseren Rechtsstaat, für unsere Demokratie. (Beifall von der CDU und den GRÜNEN) Landtag Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in den Behörden und Institutionen genießen zu Recht hohes Vertrauen. Doch Vorurteile und Stereotype, die sich individuell gegen Menschen richten, aber auch eine strukturelle Wirkmacht haben können, sind tief in unserer Gesellschaft verankert. Der öffentliche Dienst ist ein Spiegel der Gesellschaft. (Ralf Witzel [FDP]: Ah!) Deshalb kann Diskriminierung auch durch öffentliche Stellen nicht ausgeschlossen werden. Was regelt nun das Landesantidiskriminierungsgesetz? Die wichtigsten Ziele sind die Förderung einer Kultur der Wertschätzung von Vielfalt als Leitprinzip und im Diskriminierungsfall die Beendigung dieses diskriminierenden Zustandes. Nur wenn das nicht erfolgt, kommen Schadensersatz- oder Entschädigungsansprüche in Betracht. Somit gilt in dem Gesetz ein klarer Grundsatz: Vorrang hat die Beseitigung der Diskriminierung, nicht die finanzielle Kompensation. Das Gesetz sieht eine Beweislasterleichterung vor. Diese ist so ausgestaltet wie im Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz. Bloße Vermutungen oder reine Behauptungen reichen nicht aus. Wenn die oder der Betroffene Indizien für eine Diskriminierung plausibel machen kann, muss die Behörde nachweisen, dass keine Diskriminierung stattgefunden hat. Das stärkt die Rechte von Betroffenen. (Beifall von den GRÜNEN und Peter Blumen- rath [CDU]) Wir werden darüber hinaus eine Landesantidiskriminierungsstelle einrichten. Sie wird Vorschläge für Präventionsmaßnahmen erarbeiten und wissenschaftliche Untersuchungen zu Diskriminierung initiieren und beauftragen. Wir wollen, dass alle Menschen in unserer Gesellschaft die gleichen Chancen bekommen, dass sie teilhaben können und dass ihre Menschenwürde geschützt ist. Mit diesem Landesantidiskriminierungsgesetz leisten wir dazu einen wichtigen Beitrag. – Vielen Dank. (Beifall von den GRÜNEN – Vereinzelt Beifall von der CDU)
André Kuper
Vielen Dank, Frau Ministerin. – Für die CDU spricht ihr Abgeordneter Herr Blumenrath.
Peter Blumenrath CDU
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Nordrhein-Westfalen bringt mit dem Landesantidiskriminierungsgesetz erstmals ein umfassendes Schutzgesetz auf den Weg, das Diskriminierung 19.03.2026 durch staatliche Stellen auf Landesebene klar adressiert. Das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz des Bundes aus dem Jahr 2006 schützt Menschen vor Diskriminierung im privaten Bereich, in der Arbeitswelt und im Zivilrechtsverkehr. Es greift nicht auf Landesebene. Das neue LADG schützt vor Diskriminierung durch öffentliche Stellen des Landes, etwa aufgrund von Rassismus, Antisemitismus, Antiziganismus oder aufgrund von Geschlecht, Behinderung, Religion, Herkunft oder sexueller Orientierung. Dabei ist uns wichtig, dass die Umsetzung schlank und praktikabel erfolgt. Es baut auf bestehenden Strukturen auf, die wir durch das Teilhabe- und Integrationsgesetz bereits geschaffen haben. Wir kennen die Befürchtung, dass ein solches Gesetz eventuell zu Klagewellen führen könnte. Doch ein Blick nach Berlin zeigt uns, dass das dortige LADG, welches weitgehende Mechanismen umfasst, in einem Jahr lediglich 17 anhängige Verfahren nach sich gezogen hat. Ich möchte an dieser Stelle klar feststellen: Wir vertrauen unserer Polizei, unseren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern in der Justiz, den Lehrkräften und unseren Verwaltungsmitarbeiterinnen und -mitarbeitern. Wir vertrauen den Menschen, die für unser Land arbeiten. (Beifall von der CDU und Volkan Baran [SPD] – Zuruf von Ralf Witzel [FDP] Dieses Gesetz richtet sich nicht gegen diese Personen, sondern es stellt Rechtsschutz effektiv sicher und hilft, mögliche Probleme frühzeitig zu erkennen und zu lösen. (Zuruf von Ralf Witzel [FDP]) Wir stimmen der Überweisung deshalb zu und freuen uns auf die spannenden Diskussionen im Ausschuss und im Anhörungsverfahren. – Danke. (Beifall von der CDU und den GRÜNEN)
André Kuper
Danke, Herr Blumenrath. – Für die SPD ist der Abgeordnete Baran am Redepult.
Volkan Baran SPD
Vielen Dank. – Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich freue mich sehr, dass wir heute über einen Gesetzentwurf der Landesregierung sprechen, auf den wir sehr lange gewartet haben. Es ist vier Jahre her, seit die Koalitionäre das in ihrem Koalitionsvertrag angekündigt haben. Nach vielen Pressestatements liegt uns nun endlich ein erster Entwurf vor. (Zuruf von Gönül Eğlence [GRÜNE]) Landtag Lange haben wir als SPD-Landtagsfraktion immer wieder darauf hingewiesen, dass wir in diesem Land ein Antidiskriminierungsgesetz und die dazugehörige Stelle auf der Landesebene brauchen, um existierende Schutzlücken zu schließen. Der Kollege Blumenrath hat es gerade gesagt: Berlin hat diesen Schritt bereits 2020 gemacht. Im vergangenen Jahr gab es im Integrationsausschuss eine Anhörung zu dem Thema. Wir haben viel über das Gesetz gehört: was gut läuft, aber auch, was weniger gut gelaufen ist. Zum Teil auf Grundlage dieser Anhörung ist dieser Gesetzentwurf entstanden. Ich meine, das war ein wichtiger und ein richtiger Schritt. Für sich genommen ist allein dieser Gesetzentwurf schon ein Meilenstein. Deswegen freut mich das persönlich, aber auch politisch umso mehr. Einer der Aspekte, der in dem Gesetzentwurf fehlt, ist zum Beispiel die Ombudsstelle. Sie haben es gerade gesagt: Sie wollen eine solche einrichten. Diese habe ich im Gesetzentwurf … (Gönül Eğlence [GRÜNE]: Eine Landesstelle! – Verena Schäffer, Ministerin für Kinder, Ju- gend, Familie, Gleichstellung, Flucht und Integration: Die Antidiskriminierungsstelle!) – Gut. Wir brauchen eine Ombudsstelle und das Verbandsklagerecht. Beides ist aus unserer Sicht, aber auch aus Sicht des Fachpublikums für Rechtssicherheit unerlässlich. Ich würde mich freuen, wenn wir uns darüber einigen könnten und es hineinbekommen. Im Bereich der Beteiligung von Kommunen, in denen naturgemäß die meisten Menschenkontakte standfinden und wahrscheinlich entsprechend viel Diskriminierungspotenzial vorhanden ist, ist eine Nachsteuerung erforderlich. Es ist wichtig, dass wir diesen Bereich hineinnehmen. In Nordrhein-Westfalen hat jeder dritte Mensch eine sogenannte Migrationsgeschichte. Unsere Schulen und Kitas sind mittlerweile sehr divers. Die Geschichte Nordrhein-Westfalens war schon immer von Migration geprägt – egal, welche Märchen die Faschisten erzählen. Diese Prägung gibt es nicht erst seit Anfang der 60er-Jahre, als Gastarbeiterinnen und Gastarbeiter zu uns gekommen sind, sondern es gab sie schon lange vorher. Trotzdem sind sehr wenige Menschen mit Migrationshintergrund oder Migrationsgeschichte hier bei uns im Parlament. Trotzdem sind gemessen an der Gesamtbevölkerung viele Menschen, die einen Migrationshintergrund haben, im öffentlichen Dienst nicht repräsentiert. Trotzdem haben Menschen mit Migrationsgeschichte oder einem nicht deutsch gelesenen Namen immer noch Probleme bei der Jobund Wohnungssuche, die nichts mit ihrer Eignung zu tun haben. (Zuruf von Ralf Witzel [FDP]) 19.03.2026 Für viele Menschen, wahrscheinlich auch für viele von Ihnen, sind es unsichtbare Probleme, die aber dennoch vorhanden sind. Ungleich verteilte Chancen, Verletzungen und Repräsentationslücken in allen Bereichen – dagegen müssen wir als Gesellschaft etwas unternehmen, (Ralf Witzel [FDP]: Das hat mit dem Gesetz gar nichts zu tun! – Zuruf von Enxhi Seli-Zach- arias [AfD]) sowohl gegen vollzogene Diskriminierung als auch gegen die Denkmuster und strukturelle Diskriminierung, die wiederum zu weiterer Diskriminierung führt. Dabei ist Herkunft bzw. vermeintliche Herkunft nur eine Kategorie, aufgrund welcher Menschen diskriminieren. Wer andere Menschen ausgrenzen möchte, findet immer ein Grund: Alter, Geschlecht, Behinderung, sexuelle Orientierung, Identität etc. Vor zwei Wochen war der Internationale Frauenkampftag. (Heiterkeit von Franziska Müller-Rech [FDP], Yvonne Gebauer [FDP] und Ralf Witzel [FDP]) Seit 1919 gibt es das Frauenwahlrecht. Wir sind in diesem Bereich zwar weit gekommen, aber dennoch werden Frauen in vielen Teilen der Gesellschaft immer noch strukturell diskriminiert und benachteiligt. Ein Frauenanteil von 35,4 %, wie wir ihn hier in unserem Parlament haben, ist gemessen an der Gesamtbevölkerung nicht repräsentativ. Der Fortschritt, den unsere Vorgänger hart erarbeitet haben, ist nicht sicher, wenn wir ihn nicht gesellschaftlich, politisch und auch gesetzlich einbetten. Mit „einbetten“ meine ich, dass wir einen breiten gesellschaftliche Konsens für dieses Gesetz schaffen müssen. Durch das Gesetz werden bislang bestehende Schutzlücken geschlossen. Es wird mehr Schutz für alle Menschen bieten. Wir müssen Menschen vor den psychischen Folgen von Diskriminierung schützen und ein positives gesellschaftliches Gesamtklima schaffen, in der jeder Mensch diskriminierungsfrei leben und sich entfalten kann. Das Gesetz soll nicht als Misstrauen gegenüber Beamtinnen und Beamten von der Polizei verstanden werden. Ganz im Gegenteil: Die Menschen, die jeden Tag ihre Knochen für uns hinhalten, verdienen unseren Vertrauensvorschuss und dürfen nicht unter Generalverdacht gestellt werden. (Ralf Witzel [FDP]: Aber Sie haben doch die Beweislast umgekehrt! – Zuruf von der SPD) Deswegen ist es wichtig, dass wir die Gewerkschaften und die Verbände anhören, ernst nehmen und deren Bedenken in den Prozess einfließen lassen. Ziel ist es, eine Handhabe zu schaffen, gegen Diskriminierung und gegen Denkmuster, die zu Landtag Diskriminierung führen, vorzugehen. Ich bin davon überzeugt, dass wir mit diesem Entwurf eines Gesetzes den ersten Schritt in die richtige Richtung machen. Ich freue mich auf die Diskussion im Ausschuss. Frau Ministerin, es wäre vielleicht eine gute Gelegenheit …
André Kuper
Die Redezeit.
Volkan Baran SPD
… zu einer gemeinsamen Arbeit. Wir möchten an diesem Gesetzentwurf mitwirken, damit wir einen breiten Konsens dafür schaffen. Das wäre vielleicht ein Grund, wieder einen Integrationskonsens hinzubekommen. – Vielen Dank und Glück auf. (Beifall von der SPD)
André Kuper
Danke, Herr Kollege Baran. – Für Bündnis 90/Die Grünen spricht die Abgeordnete Frau Eğlence.
Gönül Eglence GRÜNE
Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleg*innen der demokratischen Fraktionen! Ich freue mich wahnsinnig, dass wir heute in NRW ein Landesantidiskriminierungsgesetz bekommen. (Beifall von den GRÜNEN) – Genau, das kann man feiern. Ich freue mich deshalb, weil wir damit für mehr Vertrauen sorgen: Vertrauen in einen Staat, der für alle da ist. Wir erkennen nämlich an, dass Diskriminierung oft komplex ist, mehrfach wirkt, gleichzeitig passiert und nicht abschließend definiert werden kann. Vor allem signalisieren wir mit diesem Gesetz allen, die diskriminiert werden. Wir dulden das nicht – ob aufgrund von Rassismus, Antisemitismus oder Antiziganismus, wegen des Geschlechts, der Herkunft, der Religion, einer Behinderung, des Alters oder der sexuellen Orientierung. In unseren Behörden arbeiten Menschen in Strukturen, die oft älter sind als viele von uns. Genau deshalb braucht es ein Update. Unsere Gesellschaft hat sich weiterentwickelt, und unsere Standards müssen dieser Entwicklung standhalten. (Beifall von den GRÜNEN und der CDU) Nordrhein-Westfalen ist vielfältig. Vielfalt ist kein Sonderfall, auch wenn andere Leute das gerne leugnen wollen. Es ist Realität. Gleichzeitig ist aber auch Diskriminierung für viele Menschen Realität. Zuletzt hat das die InRa-Studie der Antidiskriminierungsstelle des Bundes festgestellt. Fast jeder fünfte Mensch berichtet von Benachteiligung bei Ämtern. 19.03.2026 Insbesondere betroffen sind schwarze Menschen und Menschen mit sichtbaren Behinderungen – nicht irgendwo, sondern in Behörden, in Schulen, in Kontakt mit Sicherheitsbehörden. Genau da setzt dieses Gesetz an. Dass das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz hier nicht greift, haben wir schon gehört. Wir schaffen erstmals einen klaren rechtlichen Rahmen für den Schutz vor Diskriminierung im staatlichen Handeln. Wir schließen diese Lücke mit klaren Regeln, mit klaren Verfahren und mit klaren Rechten für Betroffene. (Beifall von den GRÜNEN) Wer Diskriminierung durch oder innerhalb von Landesbehörden erlebt, hat künftig einen Anspruch auf Abhilfe, also darauf, dass ein diskriminierender Zustand beendet wird. Ein Beispiel: Eine Schülerin, gleiche Leistung wie ihre Mitschülerinnen und Mitschüler, aber bei der Empfehlung zur weiterführenden Schule haben die Eltern das Gefühl, ihr Kind sei anders bewertet worden – ohne genau zu wissen, woran es liegt. Genau hier hilft das Gesetz. Es sorgt dafür, dass Verfahren nachvollziehbar und überprüfbar sind. Es gibt auch der Institution die Gelegenheit, im Zweifel Änderungen vorzunehmen, die dann für Abhilfe sorgen. Denn genau darum geht es. Das schützt nicht nur Betroffene, es stärkt auch die Beschäftigten, weil es ihnen Rückhalt, Klarheit und Sicherheit im eigenen Handeln gibt. Wir sorgen also für Qualitätssicherung im Rechtsstaat, damit staatliches Handeln für alle gleich gut funktioniert. Mit dem LADG und der Landesantidiskriminierungsstelle verankern wir ein Leitprinzip: eine Kultur der Wertschätzung von Vielfalt. Das bedeutet, Verwaltung wird nicht nur reagieren, sondern kann und soll und wird vorausschauend handeln. Ich will einmal kurz persönlich werden. Sie können sich wirklich nicht vorstellen, wie im öffentlichen Raum Menschen wie ich, die einen nicht deutsch klingenden Namen haben und zu diesem Thema sprechen, diskreditiert werden nur aufgrund dessen und dann gleich gesagt wird: Ach, die ist doch selber so eine. – Das finde ich wichtig, an dieser Stelle zu erwähnen. Dieses Gesetz ist deshalb eine Einladung, gemeinsam besser zu werden. (Beifall von den GRÜNEN, der CDU und Vol- kan Baran [SPD]) Es ist eine Erinnerung für die Menschen in diesem Land: Ihr habt alle Rechte, und ihr werdet gesehen. Es ist ein Angebot auch an die Verwaltung: Ihr bekommt klare Regeln, Orientierung und Sicherheit im Handeln. – Denn es geht um Vertrauen in unseren Staat, in unsere Demokratie und in das Versprechen, Landtag dass Gleichbehandlung kein Ideal bleibt, sondern gelebte Realität ist. – Vielen Dank. (Beifall von den GRÜNEN und der CDU)
André Kuper
Danke, Frau Eğlence. – Für die FDP spricht der Abgeordnete Herr Witzel. (Gönül Eğlence [GRÜNE]: Ich hoffe, Sie ha- ben gut zugehört!)
Ralf Witzel FDP
Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Es ist völlig zweifelsfrei Aufgabe des Staates, alle Bürger gerecht und korrekt zu behandeln. Jeder Fall einer tatsächlichen Diskriminierung durch die öffentliche Hand ist einer zu viel. Deshalb gibt es hier auch zwei gute Nachrichten auf unsere Nachfragen von der Landesregierung. Die eine finden Sie in Vorlage 18/4736. Die besagt nämlich: Obwohl die meisten der 300.000 Landesbeamten im täglichen Bürgerkontakt stehen, kommt der Anschein von Diskriminierungen nach Statistik der Landesregierung maximal im Promillebereich vor. Und die amtierende Ministerin Verena Schäffer trifft interessante Klarstellungen auf unsere Nachfragen in Vorlage 18/4887. Beispielsweise zum Bereich mit dem höchsten Beschwerdeeingang bei der Polizei haben Sie noch einmal bestätigt: Von 164 Vorwürfen im letzten Jahr haben sich am Ende des Tages zwei bestätigt. Und in mehreren Dutzend Fällen haben sich Betroffene subjektiv diskriminiert gefühlt, ohne überhaupt ein Merkmal benennen zu können, aus dem heraus die vermeintliche Diskriminierung resultieren sollte. Das zeigt, es kann durchaus vorkommen, dass Betroffene sich persönlich benachteiligt fühlen, ohne dass real überhaupt eine Absicht oder Handlung zur Diskriminierung vorliegt. Die zweite gute Nachricht ist, dass Sie geantwortet haben auf unsere Frage, wie Sie denn bislang mit diesen Fällen umgegangen sind, und Sie klar deutlich gemacht haben – auch Ihre Amtsvorgängerin –, dass überall dort, wo es ernsthafte Anhaltspunkte für Fehlverhalten im öffentlichen Dienst gibt, natürlich richtigerweise auch bislang ermittelt und gehandelt worden ist, bis hin – so führen Sie es aus – zu Disziplinarverfahren, Bezügekürzungen, Geldbußen und Arbeitsentbindungen – alles bislang auf Basis der bisherigen Rechtslage. Warum also diese grüne Trophäe in der Koalition? Diese Frage hat die frühere Ministerin Paul vor ihrem Rücktritt noch beantwortet in Vorlage 18/4629: „Die Prämisse, ein neues LADG legitimiere sich sachlogisch nur aus tatsächlichen Diskriminierungshandlungen, ist aus fachlicher Sicht unzutreffend.“ 19.03.2026 Worum geht es dann tatsächlich, wenn nicht um tatsächliche Diskriminierungshandlungen? (Gönül Eğlence [GRÜNE]: Anerkennung!) Entgegen allen Sonntagsreden des Ministerpräsidenten forciert er hier nämlich massiven Bürokratieaufbau. (Beifall von der FDP und Dr. Hartmut Beucker [AfD]) Neben der Flut an bereits neu gegründeten staatsfinanzierten Meldestellen von Schwarz-Grün (Zuruf von Verena Schäffer, Ministerin für Kin- der, Jugend, Familie, Gleichstellung, Flucht und Integration) soll der Steuerzahler nun auch eine neue Landesantidiskriminierungsstelle mit Personal, Geld und Logistik ausstatten, damit diese dann Daten sammelt, die Diskriminierungen belegen sollen. Sie stärken also Ihr NGO-Vorfeld. Endlich finden CDU und Grüne neue Aufgaben für Antidiskriminierungsverbände, (Gönül Eğlence [GRÜNE]: Generalverdacht der NGOs!) damit Antiras nun mit eigenen Statistiken möglichst vielen Menschen Schadenersatzansprüche besorgen können. (Zurufe von den GRÜNEN) Dafür wird in rechtsstaatlich fragwürdiger Weise die Beweislast umgekehrt. Ein Beamter muss nun aktiv beweisen, dass er eine Person nicht diskriminiert hat, was in der Praxis oft schwer möglich sein wird. Bei Ihnen gilt nun der Unschuldige als schuldig, wenn er seine Unschuld nicht beweisen kann. Das halten wir rechtsstaatlich für hochproblematisch. (Beifall von der FDP – Simon Rock [GRÜNE]: Ganz schön staatsgläubig von Ihnen!) Völlig zu Recht, Herr Kollege, laufen deshalb die Beamtenverbände Sturm gegen diese neue Misstrauenskultur. (Zuruf von Gönül Eğlence [GRÜNE]) Es ist schön, wenn Sie von CDU und Grünen sagen: Es gibt bei Ihnen kein Misstrauen. – Sie können alle Betroffenen fragen – Polizei, Lehrer, Justiz – egal, welchen Verwaltungsbereich Sie fragen, es äußern auch alle öffentlich, dass sie sich hier sehr wohl nicht gut behandelt fühlen, dass sie Misstrauen empfinden – gerade auch durch die Beweislastumkehr. Viele Einsatzkräfte im öffentlichen Dienst müssen nämlich jeden Tag ihren Kopf hinhalten, ihre eigene Gesundheit, teilweise auch mit Risiko für ihr eigenes Leben. Sie werden von Menschen attackiert, die sich nicht an Recht und Gesetz halten, und werden jetzt von Ihnen auch bei gebotenen Maßnahmen von Landtag einer unglaublichen Dokumentationsbürokratie überzogen. (Beifall von der FDP – Gönül Eğlence [GRÜNE]: So ein Unsinn!) Ich will Ihnen sagen: Wenn Vollzugsbeamte uns sagen, sie werden zukünftig an effektiver Arbeit gehindert und können aufgrund des Dokumentationsaufwands gebotene Maßnahmen bei bestimmten Personenkreisen nicht mehr so aufrechterhalten, dann ist das keine gute Entwicklung. Im Schulbereich beispielsweise – den haben Sie auch angesprochen – können Sie, wenn Sie sich leistungsmäßig zu schlecht bewertet fühlen, im heutigen Recht nicht gegen eine Einzelnote klagen. (Gönül Eğlence [GRÜNE]: Hätten Sie zuge- hört, dann hätten Sie das Beispiel nicht ge- bracht!) Zukünftig mit Bezug zum LADG können Sie das schon, aber eben nur für diese Fälle und nicht für andere, wo Sie sich schlecht bewertet fühlen. Dieses Gesetz führt zu Unverhältnismäßigkeiten. Es ist übertrieben. Das sagen Ihnen die Beamtenverbände aus allen Bereichen des öffentlichen Dienstes. Insofern freuen wir uns auf eine interessante Anhörung mit Ihnen. – Vielen Dank. (Beifall von der FDP)
André Kuper
Danke, Herr Witzel. – Für die AfD spricht ihre Abgeordnete Frau Seli-Zacharias.
Enxhi Seli-Zacharias AfD
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich denke, es wird heute niemanden verwundern, dass sich die Linken im Hause … (Zuruf von Gönül Eğlence [GRÜNE] – Ralf Witzel [FDP]: Warum machen Sie denn einen Sonderweg? – Zuruf von Franziska Müller-Rech [FDP]) – Ich rede jetzt. (Unruhe – Glocke) – So. Ich glaube, es wird heute niemanden verwundern, dass die Linken im Hause dieses umstrittene Gesetz feiern. Dass dieses Gesetz auf keinerlei Datengrundlage basiert und übrigens in keinerlei Notwendigkeit begründet wird, interessiert hier aber natürlich niemanden. Warum? Denn es geht um die übliche Agenda, die wir bereits aus den sogenannten Meldestellen kennen. Es geht um die erfolgreiche Transformation des Staates, die die Grünen seit vielen Jahrzehnten in diesem Land propagieren. 19.03.2026 Das, was heute hier passiert, und auch die sehr schwache Rede des CDU-Kollegen zeigen deutlich, dass das alles unter strikter Duldung der CDU passiert. Das macht die Sache besonders traurig. Denn eigentlich sollte sich die CDU vor den Deutschen Beamtenbund stellen und sagen: Ja, Sie haben mit Ihrer berechtigten Kritik an diesem umstrittenen Gesetz recht; denn – ich sagte es gerade – es gibt gar keine Datengrundlage, das dieses Gesetz im Ansatz rechtfertigt. (Zuruf von Gönül Eğlence [GRÜNE]) Wir haben viel über Beweislastumkehr gesprochen. Das kennen wir aus anderen Fällen; das ist Ihre typische Agenda. Ich will mich in meiner heutigen Rede aber etwas anderem widmen, und zwar unter der Überschrift „Deutschland in der Hand der NGOs“; denn das ist für dieses Gesetz von besonderer Bedeutung. Da müssen wir jetzt ein wenig hineingreifen. Bevor ich ins Detail einsteige, möchte ich am Rande noch kurz auf den sogenannten Schadenersatzanspruch, § 7, eingehen. Das ist ein hier neu geschaffener Anspruch neben bereits bestehenden Staatshaftungsregeln – auch sehr spannend und interessant. Doch – ich sagte es gerade – das Kapitel Antidiskriminierungsverbände braucht besondere Aufmerksamkeit; denn da wird das Gesetz endgültig zum juristischen Überraschungsei: innen politisch, außen moralisch und in der Mitte eine linksgrüne Lobby, die sich freut. Deswegen freuen sich die Linken heute so sehr. § 9 Abs. 2 definiert Antidiskriminierungsverbände als gemeinnützige Zusammenschlüsse, die die besonderen Interessen von benachteiligten Personen oder Personengruppen vertreten. Klingt harmlos, klingt edel, klingt nach Regenbogenfahne im Behördenflur. In diesem Gesetz tut man so, als seien die Organisationen neutrale Hüter der Gerechtigkeit. Tatsächlich handelt es sich oft um Interessenvertretungen, die ihre eigene politische Agenda verfolgen. Das ist völlig illegitim, wenn Sie hier versuchen, diese Interessenverbände mit quasi behördlichen Befugnissen auszustatten. § 10 erlaubt es Verbänden, Verstöße gegen § 4 zu beanstanden. Das klingt nach einem freundlichen Hinweis, ist es aber nicht. Die Verwaltung muss reagieren. Das Ministerium wird informiert. Und der Verband? Der Verband zahlt nichts, riskiert nichts, haftet für nichts, kann aber maximalen Druck erzeugen. Juristisch betrachtet ist das in der Tat eine bemerkenswerte Konstruktion: Ein privater Akteur erhält ein öffentlich-rechtliches Interventionsrecht ohne öffentlich-rechtliche Verantwortung. Das Gesetz behauptet, neutral zu sein, doch die Verbände, die es privilegiert, sind es niemals. Es sind nämlich Ihre Verbände, wie so oft in diesem Land. Landtag Sie vertreten ein bestimmtes gesellschaftliches Milieu, und das ist meistens links, teils stark radikalisiert. (İlayda Bostancıeri [GRÜNE]: Sie wissen, wer hier stark radikalisiert ist?) Diese Leute holen Sie in privilegierte Institutionen hinein. Was passiert denn, wenn ein Verband mit klarer politischer Agenda eine Verwaltung beanstandet? Ganz einfach: Die Verwaltung wird zum Spielfeld politischer Auseinandersetzung, und zwar ohne demokratische Kontrolle. Die Verbände dürfen laut § 9 Abs. 3 sogar die Besorgung von Rechtsangelegenheiten übernehmen. Das heißt, sie beraten, vertreten, intervenieren und dürfen gleichzeitig die Verwaltung öffentlich rügen. Juristisch nennt man so etwas Interessenkollision. Sie schaffen ein Gesetz, das Diskriminierung bekämpfen will und dabei Lobbyismus institutionalisiert. Das Land NRW schafft ein System, in dem private, politisch geprägte Verbände quasi behördliche Funktionen erhalten, ohne demokratische Legitimation, ohne Haftung, ohne Kontrolle. Es ist ein Gesetz, das Diskriminierung verhindern will, aber dabei die Verwaltung diskriminiert, die Rechtsklarheit diskriminiert und gelegentlich auch den gesunden Menschenverstand. Schließlich bleibt die Frage: Warum dieses Gesetz überhaupt? Das AGG existiert bereits. § 7 sagt sogar selbst, dass Ansprüche ausgeschlossen werden, wenn dieses Gesetz greift. (Gönül Eğlence [GRÜNE]: Wenn Sie zugehört hätten, wüssten Sie, dass es hier nicht gilt!) Fazit zu dieser politischen Hinterlassenschaft der Ex-
Paul
Wie schon bei den Meldestellen gilt: handwerklich schlecht. – Ihre Agenda wird sich eines Tages rächen. Glauben Sie mir, auch das ist ein Projekt, das zum Scheitern verabschiedet wird. – Vielen Dank. (Beifall von der AfD)
André Kuper
Danke, Frau Seli-Zacharias. – Für die Landesregierung spricht noch einmal Frau Ministerin Schäffer. Verena Schäffer*), Ministerin für Kinder, Jugend, Familie, Gleichstellung, Flucht und Integration: Vielen Dank. – Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Ich möchte einmal darauf hinweisen, was die Vorrednerin der AfD hier gerade in einem Halbsatz gesagt hat. Sie hat gerade davon gesprochen, dass dieses Gesetz der erfolgreichen Transformation des Staates dienen solle. Was meint sie damit eigentlich? Ich finde es wirklich wichtig, sich das einmal genau 19.03.2026 anzuschauen. Sie meint damit einen vermeintlichen Umbau unserer Gesellschaft durch Einwanderungspolitik. Und wo sind wir dann ideologisch? Das möchte ich hier einmal deutlich sagen. (Beifall von den GRÜNEN, Peter Blumenrath [CDU] und Volkan Baran [SPD]) Wer das nicht weiß oder nicht kennt, dem will ich es in ein paar Sätzen sagen: Wir sind ideologisch bei der rechtsextremen Verschwörungserzählung des großen Austausches. (Beifall von den GRÜNEN und Volkan Baran [SPD]) Die besagt, dass die Bevölkerung angeblich ausgetauscht werden solle. Das ist eine Eins-a-rechtsextreme Erzählung, die hier im Plenum mal so eben in einem Halbsatz erwähnt wird, (Beifall von den GRÜNEN und Volkan Baran [SPD]) auf die sich die AfD beruft, und mit der sie noch einmal deutlich macht, wofür sie inhaltlich steht. Aber eigentlich wollte ich noch einmal zum LADG sprechen und mache das auch sehr gerne. Ich finde es gut, dass es hier eine so muntere Debatte dazu gibt und dass die FDP eine andere Meinung hat. Das ist vollkommen legitim und in Ordnung; das ist Teil des demokratischen Diskurses. (Kopfnicken und Zuruf von Ralf Witzel [FDP]: Vielen Dank!) Ich möchte in der Diskussion dann doch noch auf ein paar Punkte eingehen, weil ich sie einfach klarstellen möchte, auch für alle weiteren Beratungen, die wir beim Gesetzgebungsprozess im Parlament noch vor uns haben. Herr Witzel, Sie haben davon gesprochen, dass eine Beweislastumkehr stattfinden würde. (Ralf Witzel [FDP]: Ja!) Ich will darauf hinweisen, dass der Paragraf im Landesantidiskriminierungsgesetz an den Paragrafen im Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz angelehnt ist. Das Gesetz gibt es seit 20 Jahren. Es ist bewährt. Es ist eine Beweislastumkehr, die nämlich … – Entschuldigung. Es ist eine Beweislasterleichterung, (Andreas Keith [AfD]: Da ist die Wahrheit her- ausgerutscht! – Lachen von Enxhi Seli-Zacha- rias [AfD] – Gönül Eğlence [GRÜNE]: Das ist im Gesetz nachlesbar!) die besagt, dass die betroffene Person Indizien plausibel machen muss. (Zuruf von Andreas Keith [AfD]) Erst dann muss die staatliche Institution quasi den Beweis antreten, dass die Diskriminierung nicht Landtag stattgefunden hat. Das finde ich sehr wichtig. Es ist eine Beweislasterleichterung, angelehnt an das bewährte Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz. (Zuruf von der AfD: Das ist nicht bewährt!) Stichwort „Bürokratie“. Herr Witzel, den Bürokratieaufbau, den Sie hier kritisieren, sehe ich nicht. Es gibt in den Behörden bewährte Strukturen zum Thema „Disziplinarrecht“ usw. Die Behörden sind darin geübt. Ich sehe hier überhaupt keinen zusätzlichen Bürokratieaufbau. Letzter Punkt, das Thema „Misstrauenskultur“. Ich habe hier sehr deutlich gesagt, und dafür stehe ich auch, dass ich unseren Polizistinnen und Polizisten, unseren Lehrkräften, unseren Beamtinnen und Beamten in der Justiz sowie den Beschäftigten in allen Landesbehörden vertraue. Ich will hier noch einmal sagen: Ich bin überzeugt davon, dass alle in unserer Gesellschaft von einer Gesellschaft profitieren, die auf Vielfalt setzt, in der Diskriminierung keinen Platz hat. Ich bin außerdem der Meinung, dass auch Menschen, die in unseren Behörden arbeiten, von so einer Kultur nur profitieren können. – Vielen Dank. (Beifall von den GRÜNEN, Peter Blumenrath [CDU] und Volkan Baran [SPD])
André Kuper
Danke schön. – Für Bündnis 90/Die Grünen hat sich noch einmal die Abgeordnete Frau Eğlence gemeldet. Ich weise darauf hin, dass alle Fraktionen aufgrund der Redezeit von Frau Schäffer potenziell drei Minuten zusätzlich zur Verfügung haben.
Gönül Eglence GRÜNE
Ich will mich noch einmal zu Wort melden als Bürgerrechtlerin, was die FDP ja offensichtlich nicht mehr ist, und die zivilgesellschaftlichen Vereinigungen und NGOs verteidigen. Diese Form von Generalverdacht, die aus der rechten Ecke in diesem Parlament gerade gekommen ist, können und wollen wir nicht dulden. Die Zivilgesellschaft ist ein Standbein unserer Demokratie. (Beifall von den GRÜNEN – Zurufe von der AfD – Gönül Eğlence [GRÜNE]: Mit Ihnen rede ich gar nicht! – Zurufe von der AfD)
André Kuper
Danke, Frau Eğlence. – Für die FDP hat noch einmal der Abgeordnete Herr Witzel das Wort.
Ralf Witzel FDP
Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Frau Ministerin, Sie hatten mich gerade auf das Thema „Beweislast“ bzw. auf meine Äußerungen dazu angesprochen. Dazu möchte ich zitieren, was die Landesregierung auf Anfrage der FDP-Landtagsfraktion mit Vorlage 18/4736 mitgeteilt hat. Das waren nicht Sie persönlich, 19.03.2026 sondern Ihre zurückgetretene Vorgängerin Josefine Paul. Dort finden Sie auf Seite 3 die Antwort auf das, was wir angefragt haben. Ich zitiere im Wortlaut: „Die Beweislast wird insoweit umgekehrt.“ (Zuruf von Gönül Eğlence [GRÜNE]) Darauf habe ich mich bezogen. Mir sind die faktischen Regelungen klar. Mir ist auch klar, dass ein Indiz genannt werden muss, das man aber sehr leicht für viele Sachverhalte bemühen kann. Genau das ist es, was bei vielen Landesbediensteten für Misstrauen sorgt. Sie müssen sich nicht anhören, was die FDP dazu sagt, wir sind politische Wettbewerber, aber lesen Sie die Presse oder hören Sie auf das, was betroffene Beamtenverbände Ihnen dazu sagen, was das für ihre Arbeit bedeutet. Wenn man zukünftig als Polizist eine Verkehrskontrolle oder als Lehrkraft eine Leistungsbewertung in der Schule macht, dann gilt genau das, was ich Ihnen eben gesagt habe. Wenn man ohne Bezug auf das LADG sagt: „Ich fühle meine Leistung hier nicht richtig benotet und bewertet“, dann hat man nach allgemeinem Rechtsverständnis – da werden Sie mir recht geben, Frau Ministerin Schäffer – nicht die Gelegenheit, gegen diese Note vor einem Verwaltungsgericht vorzugehen. Wenn sie nicht von so fundamentaler Bedeutung ist, dass sie direkt und unmittelbar Versetzungsrelevanz hat, kann man nicht gegen diese Prüfungsleistungsbewertung vorgehen. Wenn man sich zukünftig allerdings auf das LADG beziehen und sagen kann: „Hier liegt ein Diskriminierungstatbestand vor“, kann man gegen diese Note vorgehen. Sie schaffen also erweiterte Klagemöglichkeiten, die Menschen, die sich nicht auf Diskriminierungstatbestände berufen könnten, nicht hätten. (Zuruf von Gönül Eğlence [GRÜNE]) Wenn das, was uns dazu bislang von Ihrem Ministerium im Unterausschuss Personal des Landtags erläutert worden ist, falsch sein sollte, dann widersprechen Sie mir gern und revidieren es, wenn es so nicht mehr gültig sein sollte. Tatsache ist aber, dass die Beamtenverbände – und das habe ich in meinen Ausführungen gemeint – Ihnen als Landesregierung gesagt haben, was sie an Veränderungsbedarf sehen. Bei der Vorabbeteiligung vor Veröffentlichung und Kabinettsbeschluss sind hinsichtlich dieses Gesetzentwurfs viele konstruktive Vorschläge erfolgt. Genau das haben Sie als schwarz-grüne Landesregierung nicht aufgegriffen. Sie haben die fachlichen Anliegen und Anregungen der Beamtenverbände für eine praktikable Regelung nicht aufgegriffen, nicht umgesetzt und haben es entsprechend bei dem Ursprungsentwurf belassen. Landtag
Rainer Schmeltzer
Herr Kollege, entschuldigen Sie, wenn ich Sie an dieser Stelle unterbreche. Ich merke, Sie sind am Schluss Ihrer Rede, aber es besteht noch der Wunsch nach einer Zwischenfrage von der Abgeordneten Bostancıeri. Lassen Sie die zu?
Ralf Witzel FDP
Aber selbstverständlich. Wir freuen uns auf die Debatte. Herzlichen Dank, Frau Kollegin.
Rainer Schmeltzer
Das dachte ich mir. – Bitte schön. İlayda Bostancıeri (GRÜNE): Vielen Dank, Herr Präsident. – Herr Witzel, vielen Dank, dass Sie die Zwischenfrage zulassen. Ich weiß nicht, wie Ihre Kontakte nach Berlin sind, und ich weiß auch nicht, ob Sie gerade noch im Abgeordnetenhaus vertreten sind. In Berlin gibt es aber schon eine ganze Weile ein Landesantidiskriminierungsgesetz. Die machen das in vielen Fällen schon deutlich härter, als wir vorschlagen. Haben Sie Beispiele dafür, die Ihre großen Sorgen und Ihren Verdacht, den Sie gerade hegen und aufbauschen, in irgendeiner Form untermalen würden?
Rainer Schmeltzer
Bitte schön, Herr Witzel.
Ralf Witzel FDP
Vielen Dank, Herr Präsident. – Vielen Dank, Frau Kollegin. Ich freue mich außerordentlich über diese Zwischenfrage und will sie auch mit aller Ernsthaftigkeit und Wertschätzung beantworten. Wir haben bezogen auf Klageverfahren bislang keine chaotischen Verhältnisse in Berlin. (Zurufe von den GRÜNEN: Aha!) Das ist so vonseiten der Landesregierung gerade auch zutreffend eingeordnet worden. Wir haben aber auch – das sagen uns die betroffenen Verbände – eine Veränderung im Verhalten. (İlayda Bostancıeri [GRÜNE]: Welche be- troffenen Verbände?) Einsatzkräfte, die in Berlin einen harten Job zu tun haben – auch wegen der Szene, die es in Berlin gibt –, richten sich in Ermangelung eingeschränkter Handlungsmöglichkeiten angesichts dieses Gesetzes in ihrem Verhalten darauf ein. (Gönül Eğlence [GRÜNE]: Das ist doch eine Unterstellung!) 19.03.2026 Das heißt: Sie verursachen danach nicht Verfahren, die die Justiz lahmlegen, sondern sagen uns, dass man bestimmte Maßnahmen, bei denen man es früher, ohne dieses Gesetz für geboten gehalten hätte, sie auch mit staatlicher Hoheit durchzusetzen, im Einzelfall unterlässt, weil es dann, wenn sich Menschen dagegen beschweren, einen Dokumentationsaufwand gibt, dem man angesichts der Arbeitsfülle so nicht immer nachkommen kann. Das ist eine sehr wichtige Konsequenz. Ansonsten würde ich in Beantwortung Ihrer Frage sagen, dass sich die Koalitionsfraktionen, CDU und Grüne, schon darauf einigen müssen, was eigentlich die Erzählung ist. Ist das ein so wichtiges, notwendiges Gesetz? (İlayda Bostancıeri [GRÜNE]: Ja! Ist das ein so scharfes Schwert, das wir unbedingt brauchen und gerade nicht nur symbolhaften Charakter hat? (Gönül Eğlence [GRÜNE]: Ja! – Jule Wenzel [GRÜNE]: Ja! Ein anfechtbares Schwert!) Oder wird dieses Gesetz in der Praxis kaum etwas ändern, sodass es deshalb nicht ganz so schlimm wäre, wenn es hier beschlossen würde? Sie werden sich im weiteren Beratungsverfahren noch überlegen können, wie Sie diese Frage beantworten wollen. – Vielen Dank. (Beifall von der FDP – Gönül Eğlence [GRÜNE]: Das ist notwendig und praktikabel!)
Rainer Schmeltzer
Wir alle freuen uns auf das weitere Beratungsverfahren. Jetzt sind wir erst einmal am Schluss der Aussprache, weil keine weiteren Wortmeldungen vorliegen. Wir kommen zur Abstimmung. Der Ältestenrat empfiehlt die Überweisung des Gesetzentwurfs Drucksache 18/18169 an den Integrationsausschuss – federführend –, an den Ausschuss für Heimat und Kommunales, an den Ausschuss für Gleichstellung und Frauen, an den Haushalts- und Finanzausschuss sowie an den Innenausschuss. Wer stimmt dieser Überweisungsempfehlung zu? – Das sind die Fraktionen von SPD, Bündnis 90/Die Grünen, CDU, FDP und AfD. Wer stimmt dagegen? – Niemand. Wer enthält sich? – Niemand. Damit ist diese Überweisungsempfehlung angenommen. Wir kommen zu: 8 Kinder fördern statt Fahrdienste: Chancenjahr in der Kita etablieren Antrag der Fraktion der SPD Drucksache 18/18087 Landtag Ich eröffne die Aussprache und erteile für die antragstellende Fraktion der SPD Herrn Abgeordneten Dr. Maelzer das Wort.
Dr. Dennis Maelzer SPD
Vielen Dank. – Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Wir alle – oder zumindest die meisten – teilen ein Ziel: Jedes Kind in Nordrhein-Westfalen soll mit fairen Chancen ins Leben starten. Ja, Sprache ist ein Schlüssel für Bildungserfolg. (Beifall von Dilek Engin [SPD] und Justus Moor [SPD]) Die entscheidende Frage ist aber doch: Wo und wie fördern wir Kinder am besten? Die Landesregierung setzt auf sogenannte ABC-Klassen, übersetzt: verpflichtende Gruppensprachkurse vor der Einschulung. Das klingt zwar nach Unterstützung, doch bei genauerem Hinsehen zeigt sich, dass hier am falschen Punkt angesetzt wird, denn Sprachförderung beginnt doch nicht mit Sprachkursen ein Jahr vor der Schule. Sie beginnt viel früher im Alltag der Kinder. Darum sagen wir als SPD ganz klar: Wir brauchen ein Chancenjahr, und zwar in der Kita, denn das Chancenjahr setzt dort an, wo Entwicklung tatsächlich stattfindet – im Spiel, in Beziehungen, im täglichen Miteinander. Auch Bildungsexpertinnen und Bildungsexperten haben deutlich gemacht, dass die Kita der richtige Ort für Förderung ist, nicht eine zusätzliche Struktur außerhalb. Bis vor Kurzem wusste das die Landesregierung auch noch selbst. Noch immer findet man im Internetauftritt der Regierung folgende Aussage: „Die in den letzten Jahren gewonnenen wissenschaftlichen Erkenntnisse und Praxiserfahrungen zeigen, dass es vor allem eine systematische alltagsintegrierte Sprachbildung ist, die die sprachliche Entwicklung der Kinder fördert. Eine sprachanregende Umgebung im pädagogischen Alltag der Kindertagesbetreuung bietet dafür viele Anlässe. […] Sprachbildung und Beobachtung soll integriert im pädagogischen Alltag stattfinden.“ Das ist richtig. Ganz genau deswegen wollen wir ein Chancenjahr mit gezielter Förderung im vertrauten Umfeld, mit multiprofessionellen Teams, mit den Erkenntnissen, die wir in Sprach-Kitas gewonnen haben, und vor allen Dingen mit einem ganzheitlichen Blick auf die Kinder, denn die sozial-emotionale Entwicklung und die motorischen Fähigkeiten verdienen die gleiche Aufmerksamkeit wie das Thema „Sprache“. (Beifall von der SPD und Yvonne Gebauer [FDP]) ABC-Klassen mögen gut gemeint sein, sind allerdings falsch konstruiert. Sie setzen nämlich auf ein 19.03.2026 vollkommen anderes Prinzip. Ich frage Sie deshalb: Warum vertrauen Sie den Fachkräften in unseren Kitas so überhaupt nicht? Die sind genau für diese Altersgruppe ausgebildet. Die wissen, wie Sprachbildung für Kita-Kinder funktioniert. Warum glauben Sie, dass Lehrerinnen und Lehrer, die für diese Altersgruppe nicht ausgebildet sind, es in zweimal zwei Stunden in der Woche besser hinbekommen als die Erzieherinnen und Erzieher, die die Kinder die gesamte Woche begleiten? (Beifall von der SPD und der FDP) Sie sagen: Förderung wird aus der Kita herausgelöst und in ein separates System verlagert. – Doch genau das wird von Fachleuten kritisiert. Sie schaffen Parallelstrukturen, statt bestehende Strukturen zu stärken. Sie verlagern Förderung in eine verschulte Umgebung, die für Vorschulkinder ungeeignet ist. Dabei ist Ihr Ansatz noch total defizitorientiert. Sie reißen ausschließlich Kinder mit Förderbedarf aus ihrem gewohnten Kita-Alltag heraus und packen sie dann in einen Klassenraum mit anderen Kindern, die ebenfalls Förderbedarfe haben. Dabei wissen wir doch alle: Kinder lernen von Kindern, und sie lernen in Gemeinschaft. – Sie ignorieren das alles. (Beifall von der SPD und der FDP) Ganz praktisch heißt das: Kinder müssen transportiert werden, lernen in fremden Räumen mit neuen Bezugspersonen kurz vor einem ohnehin großen Lebensübergang. Das ist nicht kindgerecht. Es ist bürokratisch und teuer. Wenn man allein die Bürokratieund Logistikkosten Ihres Ansatzes zusammenrechnet, kommt man auf weit über 100 Millionen Euro, die eben nicht in die Unterstützung der Kinder fließen. Darum sagen wir: Jeder Euro, der so verschwendet wird, könnte in der Kita viel mehr Positives bewirken als in Ihren Busklassen. Um es auf den Punkt zu bringen: Wir wollen Kinder fördern, Sie wollen Kinder befördern. (Beifall von der SPD) Kinder lernen nicht im Sprachkurs, sondern im Alltag, im Gespräch mit Erzieherinnen und Erziehern, beim Spielen mit anderen Kindern, in stabilen Beziehungen und vertrauten Strukturen. Genau deshalb heißt es in unserem Antrag: Sprachbildung ist Regelaufgabe in den Kitas, und genau dort muss sie gestärkt werden. – Eine Förderung, die aus diesem Alltag herausgelöst wird, ist weniger wirksam, oft sogar kontraproduktiv, denn Sprachentwicklung ist ein kontinuierlicher Prozess und kein kurzfristiges Training. Sie braucht Vertrauen, Sicherheit und Zeit, und sie funktioniert besonders gut in alltagsintegrierter Förderung. Gleichzeitig sagen Sie den Kitas mit Ihrem neuen KiBiz und dem Konzept der Kern- und Randzeiten: Macht ruhig weiter, aber mit weniger Fachkräften und Landtag verengt Bildung auf fünf Stunden am Tag. – Das ist vollkommen kontraproduktiv. Darum haben Sie für dieses Konzept auch nicht den Rückhalt der Erzieherinnen und Erzieher. Jeder, der sich intensiver damit auseinandersetzt, weiß: Sprachbildung ist für diese Altersgruppe in unseren Kitas besser aufgehoben.
Rainer Schmeltzer
Vielen Dank, Herr Kollege Dr. Maelzer. – Für die Fraktion der CDU spricht jetzt der Abgeordnete Grunwald.
Jonathan Grunwald CDU
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr geehrten Kolleginnen und Kollegen! Der Bus ist total leer. Die Fahrt dauert – gerade im ländlichen Raum – und endet an einem nicht vertrauten Ort, einem Ort mit langen Gängen und vielen Türen, mit Bildern an den Fenstern und ein paar Spielgeräten. Die benutzt man aber nicht, sondern man kommt in einen Raum mit vielen Tischen und Stühlen. Dort setzt man sich hin. Werte Kolleginnen und Kollegen der SPD-Fraktion, ist das Ihr Ernst? (Dr. Dennis Maelzer [SPD]: Nee, das ist Ihr Ernst! Das ist ja das Problem!) Ist dieses dunkle Szenario tatsächlich Ihr Bild von Grundschulen in Nordrhein-Westfalen? (Dr. Dennis Maelzer [SPD]: Nein, von Ihren Gruppensprachkursen!) Es ist die Beschreibung eines trostlosen, grauen Orts, an dem nur noch dunkle Wolken und Blitze fehlen. Ich verstehe Sie nicht. (Dr. Dennis Maelzer [SPD]: Das ist ja das Problem!) Unsere rund 2.800 Grundschulen in Nordrhein-Westfalen verkörpern genau das Gegenteil Ihrer Beschreibung. (Beifall von der CDU und den GRÜNEN – Zu- ruf von der SPD) Sie sind bunte und lebendige Lern- und Begegnungsorte. (Dr. Dennis Maelzer [SPD]: Die Grundschulen schon, aber nicht Ihre Sprachkurse!) Es sind Orte, an denen Wissen und Werte vermittelt werden, an denen jeden Tag Bildungsteilhabe und Chancengerechtigkeit durch das Engagement von Zehntausenden Grundschullehrern, Sozialpädagogen und Alltagshelfern gelebt werden. (Dr. Dennis Maelzer [SPD]: Die sind doch gar nicht in Ihren Sprachkursen!) Genau so sehen Grundschulen in Nordrhein-Westfalen aus. Das Bild, das Sie mit Ihrem Antrag von Grundschulen zeichnen, 19.03.2026 (Dr. Dennis Maelzer [SPD]: Von Ihren Sprach- kursen, nicht von unseren Grundschulen!) ist eine Beleidigung derjenigen, die an unseren Grundschulen jeden Tag ihr Bestes für die Zukunft unserer Jüngsten geben, und zwar unabhängig von Herkunft, Geldbeutel der Eltern oder sozialen Schichten. Für Ihre Schwarzmalerei habe ich kein Verständnis. Ich lade Sie daher ein, das mit dunklen Wolken verhangene Oppositionsland sowie Ihren Wahlkampfbus zu verlassen und vielmehr die Realität in unserem Land kennenzulernen. Erleben Sie engagierte Lehrerinnen und Lehrer, helle und freundliche Gänge, Lernoasen und Klassenräume, in denen bunte Plakate mit Buchstaben unseres Alphabets oder Zeichnungen von Tieren und Pflanzen an den Wänden hängen. Schauen Sie in die strahlenden Augen der Kinder, die stolz von ihrem Tag an ihrer Schule berichten. Mit den ABC-Klassen schaffen wir ein passgenaues, vorschulisches Bildungsangebot für die Kinder, die es schwerer und eben keine gleichen Startbedingungen haben. (Zuruf von Lena Teschlade [SPD]) Genau diesen Kindern – oftmals stammen sie aus bildungsfernen Elternhäusern in den städtischen Ballungszentren – wollen wir Lust auf Schule und Lernen machen und in ihnen Begeisterung dafür wecken, vom Tag der Einschulung an stolz, voller Freude, ohne Ängste und Sorgen in die ihnen vertraute Schule zu gehen. (Yvonne Gebauer [FDP]: Ui!) Als Christ und Vater dreier Kinder bin ich der tiefen Überzeugung, dass die Möglichkeit zur Entfaltung der persönlichen Fähigkeiten nur dann gegeben ist, wenn jedes Kind das Handwerkszeug dazu erhält, der Lehrerin in der Schule zu folgen und die Erklärungen und Aufgaben zu verstehen. Der Schlüssel dazu ist und bleibt unsere gemeinsame Sprache. Um diesem Anspruch gerecht zu werden, werden wir Kinder mit eingeschränkten Deutschkenntnissen schon vor der Einschulung verpflichtend und zielgerichtet unterstützen, und zwar ein ganzes Jahr lang und ergänzend zur alltagsintegrierten Sprachförderung in den Kitas für diejenigen Kinder, die einen Kindergarten oder eine Kita besuchen. Wir werden aber gerade auch die Kinder unterstützen, die überhaupt keine Kita besuchen. Das betrifft laut Statistischem Bundesamt im Übrigen rund 25 % aller Kinder mit Migrationshintergrund. Gerade aus unserer gemeinsamen Arbeit in der Enquetekommission „Chancengleichheit in der Bildung“ weiß ich nur allzu gut, wie groß unser demokratischer Konsens in diesem Hohen Haus darüber ist, allen Landtag Kindern in unserem Land bessere Bedingungen für den Start in die Schule zu bieten. Frühzeitige Sprachförderung, durchgängige Bildungsdokumentation, datengestützte Schulentwicklung, Stärkung der Familienzentren oder erleichterte Zugänge zu Kitas und außerschulischen Bildungsangeboten sind Themen, die uns gemeinsam bewegen und die auch in dem vorliegenden Antrag zumindest in Teilen benannt werden. Doch während die SPD kritisiert und Verbesserungen fordert, handelt die Landesregierung. Während die SPD auf der Bremse steht, haben CDU und Grüne den Bildungsturbo längst gezündet, (Dilek Engin [SPD]: Ach!) ob bei der Einführung weiterer Lernstandserhebungen zur systematischen Erfassung des Bildungsverlaufs im Rahmen des Schulkompasses NRW 2030, beim größten Investitionsprogramm in der Landesgeschichte mit einem Schwerpunkt auf Bildung oder nun bei den ABC-Klassen.
Rainer Schmeltzer
Herr Kollege, entschuldigen Sie, dass ich Sie an dieser Stelle unterbreche. Es besteht der Wunsch nach einer Zwischenfrage von der Abgeordneten Gosewinkel. Würden Sie die zulassen?
Jonathan Grunwald CDU
Ich würde jetzt gerne erst einmal meine Rede zu Ende bringen.
Rainer Schmeltzer
Das heißt, dann lassen Sie sie zu?
Jonathan Grunwald CDU
Ja, gerne, aber ich führe erst einmal aus. Vielleicht klärt sich ja dann noch einiges. Ich werde den Eindruck nicht los, dass Sie krampfhaft und immer verzweifelter das Haar in der Suppe suchen, da Ihnen die Wahlkampfthemen langsam flöten gehen. (Zuruf von Dilek Engin [SPD]) Sie kritisieren in Ihrem Antrag die Kosten für die ABC-Klassen. Wir halten dagegen und sagen Ihnen, dass wir nicht am Aufstiegsversprechen und selbst in Zeiten klammer Kassen nicht an der Bildung unserer Kinder sparen. (Dr. Dennis Maelzer [SPD]: Für Busunterneh- men!) Dass die ABC-Klassen mit Kosten verbunden sind, ist richtig. (Dr. Dennis Maelzer [SPD]: Ihr Aufstiegsver- sprechen für Busunternehmen!) 19.03.2026 CDU und Grüne sind aber fest entschlossen, für unsere Kinder und für echte Chancengerechtigkeit zu priorisieren, umzuschichten und zu sparen. Mit Ihrem Antrag versuchen Sie, Kinder und Schulen gegeneinander auszuspielen, (Dilek Engin [SPD]: Das machen Sie doch schon!) was uns in der Sache nicht weiterbringt, wenn wir alle Kinder und gerade auch diejenigen erreichen müssen, die keine Kita besuchen. (Zuruf von Dilek Engin [SPD]) Was mich wirklich sprachlos zurücklässt, ist Ihre Aussage, dass allein durch das zusätzliche Angebot der ABC-Klassen unsere Kitas zu Verwahranstalten degradiert würden. (Dr. Dennis Maelzer [SPD]: Nein, das ist nur Ihre Version! – Zuruf von Justus Moor [SPD]) Ich habe unzählige Kitas in unserem Land besucht. Manche haben mich mehr, manche haben mich weniger mit ihren Konzepten überzeugt, aber eines kann ich Ihnen versichern: Allesamt leisten unsere Kitas einen zentralen Beitrag für die Erziehung und Bildung unserer Kinder. Sie sind lebendige Orte der Integration und Inklusion. Die Kitas in unserem Land sind keine Verwahranstalten, und sie werden es auch nicht durch die Einführung der ABC-Klassen. Anstatt mit Schaum vor dem Mund auszuteilen, empfehle ich einen nüchternen Blick auf die Statistik. Nordrhein-Westfalen ist mit seiner Größe und den 18 Millionen Menschen das vielfältigste Bundesland. Nicht ohne Grund nennt man uns auch „die Bundesrepublik im Kleinen“. Während Sie Ihren Wahlkampfbus durch ewig weite und menschenentleerte ländliche Regionen steuern, empfehle ich einen Blick auf die wirklich gut gemachte und interaktive digitale Karte des Landeszentrums für Gesundheit. Mit wenigen Mausklicks sehen Sie, dass wir bei der nicht altersgerechten Sprachentwicklung ein massives Stadt-Land-Gefälle haben. Auffälligkeiten zeigen sich bei rund 40 % aller Kinder in Dortmund und Mönchengladbach, bei rund 50 % in Wuppertal und Duisburg und bei 60 % in Gelsenkirchen. Dagegen liegen die Zahlen in den Kreisen Soest und Viersen bei rund 22 % und in Borken und Coesfeld bei rund 25 %. Ich bin mir ziemlich sicher, dass sich die von Ihnen problematisierten stundenlangen Bustransfers nicht selten als aktive Bewegungszeiten und Fußwege an der frischen Luft entpuppen werden. In der Enquetekommission „Chancengleichheit in der Bildung“ haben wir fraktionsübergreifend daran gearbeitet, unser Bildungssystem zukunftsfest zu gestalten. Auch wenn nicht in jeder Frage Konsens erzielt werden konnte, war die Arbeit von Gemeinschaftlichkeit und Kollegialität geprägt. Das hat mich Landtag zuversichtlich gestimmt, dass wir auch nach der Arbeit in der Enquetekommission gemeinsam konstruktiv an den zentralen Bildungsthemen arbeiten könnten. Doch meine Hoffnung wurde enttäuscht, denn kaum lag der Abschlussbericht auf dem Tisch, wurde er von der SPD für Wahlkampfzwecke instrumentalisiert. (Zuruf von der SPD: Mein Gott!) Zuerst wollten Sie die Eltern aus Ihrer Pflicht zu Bildung und Erziehung ihrer Kinder entlassen, (Dr. Dennis Maelzer [SPD]: Was?) dann die Haupt- und Realschulen einstampfen. Nun starten Sie den Versuch, das Konzept hinter der ABC-Klasse zu diskreditieren. Sie drehen und wenden Formulierungen und Handlungsempfehlungen so lange, bis sie in Ihr Bild der Bildungskatastrophe passen. (Zuruf von Thorsten Klute [SPD]) Wenn ich Ihnen einen freundschaftlichen Rat unter Demokraten erteilen darf: (Zurufe von der SPD: Nein, danke!) Vergeuden Sie weniger Ihrer Zeit mit der Suche nach dem Haar in der Suppe, sondern blicken Sie vielmehr auf die entschlossenen Entscheidungen und angestoßenen Reformen, mit denen wir die Bildung unserer Kinder priorisieren und dabei nicht einzelne Bildungsbereiche gegeneinander ausspielen, sondern Kita, OGS und Schule als zentrale Bausteine eines ganzheitlichen Bildungssystems begreifen. (Thorsten Klute [SPD]: Da ist das Haar in der Suppe drin!) Nicht das Haar in der Suppe, sondern konkretes politisches Handeln schafft echte Chancengerechtigkeit und Bildungserfolg. (Dr. Dennis Maelzer [SPD]: Das ist aber eine ziemlich dünne Suppe, die Sie da vortragen!) Auch wenn der vorliegende Antrag daher leider keinen Mehrwert für den nun eingeschlagenen Weg der Landesregierung schafft, stimmen wir der Überweisung des Antrags zu und freuen uns auf die weitere Beratung. – Vielen Dank. (Beifall von der CDU und den GRÜNEN)
Rainer Schmeltzer
Herr Kollege Grunwald, am Ende der Rede steht nun noch die Zwischenfrage der Abgeordneten Gosewinkel aus, der Sie eben schon zugestimmt haben. – Jetzt hat Frau Gosewinkel das Wort. Bitte schön.
Silvia Gosewinkel SPD
Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Grunwald, danke, dass Sie die Zwischenfrage zulassen. Ehrlich gesagt, bin ich 19.03.2026 ganz froh, dass ich bis zum Ende Ihre Rede lauschen konnte, denn ich dachte, vielleicht verbessert es mein Verständnis für Ihre Theorien oder Ihre Vorgehensweise. Aber mitnichten! Es gehört nun mal zur Kommunikation: Das eine sind die, die etwas sagen, und die anderen sind die, die es verstehen. Ich frage mich, ob Sie wirklich zuhören, wenn Sie in Kitas unterwegs sind, oder ob Sie in anderen Kitas unterwegs sind als ich. Die Haltung, die sie zu den ABC-Klassen vermitteln, nehme ich so wahr, dass sich Erzieherinnen und Erzieher in ihren Kompetenzen nicht gesehen fühlen. Sie sagen stattdessen: Das müssen jetzt die Lehrerinnen und Lehrer machen.
Rainer Schmeltzer
Frau Kollegin, Sie müssen zu einer Zwischenfrage kommen, nicht zu einer Kurzintervention.
Silvia Gosewinkel SPD
Ja. – Ich frage mich: Mit welchen Lehrern wollen Sie das eigentlich machen? 8.000 unbesetzte Lehrerstellen in ganz NRW! Sie haben gerade noch gesagt, in Dortmund gebe es andere Sprachentwicklungsstörungsfallzahlen als im Kreis Soest. Da ist aber auch der Lehrermangel höher. Wie wollen Sie das machen, mit welchen Lehrern? (Beifall von der SPD)
Rainer Schmeltzer
Vielen Dank. – Herr Kollege Grunwald, Sie haben jetzt die Möglichkeit, die Frage zu beantworten. Bitte schön.
Jonathan Grunwald CDU
Sehr geehrte Frau Kollegin Gosewinkel, vielen Dank für die Zwischenfrage. Ich bin nach meinen Gesprächen sowohl in den Kindergärten, in den Kitas, als auch gerade an den Grundschulen sehr zuversichtlich, dass unser ABC-Klassen-Konzept am Ende erfolgreich sein wird und wir viele Menschen begeistern werden, dort aktiv mitzumachen. (Thorsten Klute [SPD]: Mit Online-Kursen!) Unsere Lehrerinnen und Lehrer an den Grundschulen klatschen Beifall und sagen uns … (Dilek Engin [SPD]: Nein!) – Vielleicht sprechen Sie mit anderen Lehrerinnen und Lehrern als ich. Diejenigen, mit denen wir sprechen, klatschen aber Beifall und sagen: Das ist genau der richtige Weg, der eingeschlagen werden muss, um echte Chancengerechtigkeit und Teilhabe zu heben, und zwar mit dem Start in die Grundschule und nicht erst, wenn es zu spät ist. – Deswegen Landtag werden wir ausreichend Personal finden, um die ABC-Klassen zu einem erfolgreichen Modell zu machen. (Beifall von der SPD – Dilek Engin [SPD]: Wo sind die denn? Besetzen Sie erst mal die 8.000 Stellen!)
Rainer Schmeltzer
Vielen Dank, Herr Kollege Grunwald. – Für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen spricht jetzt die Abgeordnete Woestmann.
Eileen Woestmann GRÜNE
(GRÜNE): Sehr ge- ehrter Herr Präsident! Verehrte Kolleginnen und Kollegen der demokratischen Fraktionen! Wir versuchen es heute einfach neu. Mal schauen, wie lange meine Stimme heute reicht. (Zuruf von Dilek Engin [SPD]) An allererster Stelle steht doch für uns alle, dass unsere Kinder, wenn sie in die Schule kommen, der deutschen Sprache mächtig sind und dementsprechend auch am Unterricht teilnehmen können. Natürlich muss das Ziel sein – ich stehe hier als Kinderpolitikerin –, dass am Ende so wenige Kinder wie möglich in den ABC-Klassen sein werden. Genau deswegen passiert in der Kita schon eine ganze Menge zum Thema „Sprachförderung“, und genau das wird auch weiter passieren. Wir haben ein sehr etabliertes System mit den plus-KITAs in Nordrhein-Westfalen, in denen schon sehr lange sehr gezielt Sprachförderung angeboten wird und in denen die Kinder unterstützend begleitet werden. Darüber hinaus gibt es in Nordrhein-Westfalen die Sprach-Kitas, die erst ein Bundesprogramm waren und inzwischen ein Landesprogramm sind. Dort wird ebenfalls Sprachbildung durchgeführt. Diese Angebote werden mit der Einführung der ABC-Klassen nicht abgeschafft. Vielmehr sollen die ABC-Klassen die Sprachförderung in der Kita ergänzen. (Beifall von den GRÜNEN und der CDU) Außerdem haben wir in Nordrhein-Westfalen die Familienzentren. Auch hier wird gute, wichtige Arbeit für die Kinder geleistet. Die Familienzentren sollen, um mehr Chancengerechtigkeit zu gewährleisten, zu Chancen-Kitas weiterentwickelt werden, in denen Ungleiches ungleich behandelt werden kann und Sprachförderung, wenn es den Bedarf gibt, noch einmal anders aufgestellt werden kann. Darüber hinaus wird es den Kita-Sozialindex geben, mit dem auch genau geschaut werden kann, in welchen Kitas wir einen erhöhten Bedarf haben, um dort noch einmal gezielt fördern zu können. Ein anderer Punkt, der dabei nicht untergehen darf, ist die Verantwortung der Eltern. Denn natürlich hat 19.03.2026 in der Frage, wie Kinder Sprache lernen, das eigene Elternhaus eine große Relevanz. Das gehört zur Wahrheit auch dazu. Die Arbeit der Eltern, die da geleistet wird, werden wir niemals institutionell ersetzen können. An dieser Stelle ist es mir ein Anliegen, auch einmal auf die Bedeutung von Herkunftssprache einzugehen, weil ich hier immer wieder den Eindruck habe, dass es darum geht, zu sagen: Wir haben Kinder, die Deutsch sprechen; das sind die guten Kinder. Und wir haben Kinder, die kein Deutsch sprechen; das sind die weniger guten Kinder. – Das ist mitnichten der Fall. (Beifall von den GRÜNEN und der SPD – Ver- einzelt Beifall von der CDU) Die Bedeutung der Herkunftssprache ist gerade für Kinder zentral. Es ist ein Riesengeschenk, wenn Kinder zweisprachig oder sogar mit noch mehr Sprachen aufwachsen dürfen. Diesen Aspekt müssen wir auch in unserem System weiter abbilden und fördern. Wir dürfen die Herkunftssprache nicht herabwürdigen und so tun, als habe es, wenn Kinder zu Hause nicht Deutsch sprechen, eine negative Auswirkung auf ihren weiteren Lebensweg. Aus grüner Perspektive würde ich sehr gerne auch über ein verpflichtendes Kita-Jahr oder zwei verpflichtende Kita-Jahre sprechen, weil das zentral ist, um Kinder frühzeitig durch Förderung zu unterstützen. Zur Wahrheit gehört aber, dass wir dafür eine Änderung im SGB VIII bräuchten, weil wir aktuell nach dem SGB VIII keine Kita-Pflicht oder kein verpflichtendes Kita-Jahr umsetzen können. Deswegen ist es richtig, dass die ABC-Klassen im Schulgesetz verankert werden. Dort wird eine höhere Verbindlichkeit geschaffen, als wir sie bei den Kitas aktuell abbilden können. Damit richten sich die ABC-Klassen auch sehr klar an die Eltern, die nicht über die Kitas erreicht werden und auch nicht möchten, dass ihre Kinder in der Kita betreut werden, aber trotzdem einen höheren Bedarf an Unterstützung haben. Ein anderer Punkt, der in Ihrem Antrag aufgegriffen wird und den ich gerne unterstützen möchte, ist die Frage, wie wir eigentlich die U-Untersuchungen besser nutzen können. Auch das ist ein Punkt, der sehr richtig ist. Darüber habe ich auch schon diverse Gespräche geführt. Denn wir haben da tatsächlich eine sehr gute Datengrundlage, und zwar nicht nur zur Sprache, sondern auch zur körperlich-motorischen Entwicklung und zur gesundheitlichen Entwicklung. Allerdings ist die einhellige Rückmeldung, die ich dazu bekomme, dass es extrem schwierig ist, diese U-Untersuchungen weiterzuentwickeln und zu verändern, weil auch dem das Bundesgesetz in Teilen im Wege steht. Landtag Wir dürfen trotzdem nicht davor kapitulieren, sondern müssen weiter dranbleiben. Das ist eine große Aufgabe, der wir uns offensichtlich alle verpflichtet fühlen. Das ist richtig und wichtig. Dementsprechend denke ich, dass wir daran in Zukunft weiter arbeiten werden. (Beifall von den GRÜNEN – Vereinzelt Beifall von der CDU) Wir werden der Überweisung an den Ausschuss zustimmen. Nichtsdestotrotz möchte ich hier einmal darauf hinweisen, dass wir in der letzten AFKJ-Sitzung ein sogenanntes Expertengespräch zum Thema „Sprachförderung“ vereinbart haben. Mir erschließt sich nicht so ganz, was der Unterschied zwischen dem Expertengespräch und dieser Anhörung sein soll. Es klingt für mich sehr stark nach einer Doppelstruktur, die wir hiermit schaffen (Dr. Dennis Maelzer [SPD]: Damit kennt ihr euch natürlich aus!) und die aus meiner Perspektive nicht hilfreich ist. Wir sprechen hier immer wieder darüber, dass wir Doppelstrukturen abschaffen müssen. Jetzt produzieren wir selbst eine. Ich weiß nicht, ob das hilfreich ist. Aber wir können das machen. Dementsprechend stimmen wir der Überweisung zu. – Vielen Dank. (Beifall von den GRÜNEN – Vereinzelt Beifall von der CDU)
Rainer Schmeltzer
Vielen Dank, Frau Kollegin Woestmann. Ich freue mich, dass Ihre Stimme gehalten hat. Die Lutschbonbons scheinen geholfen zu haben. – Für die FDP-Fraktion spricht jetzt die Abgeordnete Gebauer.
Yvonne Gebauer FDP
Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Eine Anmerkung meinerseits vorweg: Herr Grunwald, hinsichtlich Ihres Werbeblocks für die ABC-Klassen sollten Sie Ihr Bild von der künftigen Zusammensetzung dieser ABC-Klassen, wenn sie denn kommen, noch einmal gründlich überdenken. Hier ausschließlich von Kindern aus Ballungsräumen und aus Familien mit Migrationshintergrund zu sprechen, ist nicht diskriminierungsfrei. Ich bitte Sie, doch anders damit umzugehen. (Beifall von der FDP und der SPD) Für die Liberalen darf ich sagen: Wir begrüßen den SPD-Antrag ausdrücklich, weil er die Meinung der FDP-Fraktion unterstreicht, dass die von der Landesregierung geplanten ABC-Klassen der falsche Weg sind. Kinder kurz vor ihrer Einschulung aus ihrem vertrauten Kita-Alltag herauszulösen, sie in neue Räume zu transportieren und sie dort in additiven 19.03.2026 Formaten zu fördern, ist weder kindgerecht noch pädagogisch wertvoll oder effizient. Diese von der Landesregierung vorgeschlagene Praxis schafft lediglich teure Doppelstrukturen und stigmatisierte und belastete Kinder und ist laut Wissenschaft grober Unfug. (Beifall von der FDP – Vereinzelt Beifall von der SPD) Frühkindliche Förderung ist alltagsintegrierte Förderung. Und dabei geht es nicht ausschließlich um die frühkindliche Sprachförderung. Diese ist wichtig, weil Sprache nach wie vor der Schlüssel zum Bildungserfolg ist; ich glaube, da sind wir uns auch alle einig. Wir müssen aber endlich dazu kommen, den Ansatz vom Kind her zu denken. Es gibt nämlich noch weitere wichtige Faktoren für einen gelingenden Schulstart, für eine gelingende Persönlichkeitsentwicklung. Kinder benötigen ebenso motorische, kognitive, soziale und emotionale Kompetenzen – alles Fähigkeiten, alles Kompetenzen, die niemals am Ende der Kita-Zeit altersgemäß bei allen Kindern vollumfänglich ausgeprägt sein können. Diese Vorstellung würde die Realität verkennen. (Beifall von Angela Freimuth [FDP]) Dennoch ist es die Aufgabe von Politik und Gesellschaft, alles daranzusetzen, unsere Kinder zu fördern und zu fordern: in unseren Kitas, spielerisch und alltagsintegriert. Ausdrücklich begrüßen wir auch, dass sich die SPD-Fraktion erkennbar in Richtung eines Screenings mit viereinhalb Jahren bewegt und die verbindliche Förderung unterstützt. Beides sind Aspekte, die die FDP-Fraktion bereits seit geraumer Zeit fordert. (Beifall von der FDP und Kirsten Stich [SPD]) Eine frühzeitige Feststellung, ob ein Förderbedarf vorliegt, und bei positiver Beurteilung eine verbindliche Förderung sind nach Auffassung der FDP unabdingbar, um eventuelle Lücken im altersgemäßen Sprachverständnis rechtzeitig vor Schuleintritt zu schließen. Ich möchte aber ausdrücklich hervorheben, dass es noch deutlicher als im vorliegenden Antrag formuliert geboten ist, besonders auch die Kinder mit konkreten Fördermaßnahmen zu erfassen, die keine Kita besuchen. Richtig ist, dass 95 % der Kinder im Jahr vor dem Schulstart eine Kita besuchen. Doch auch die verbleibenden 5 % müssen in den Blick genommen werden. Denn gerade bei ihnen können – ich sage ausdrücklich nicht „müssen“ – besondere Herausforderungen kumulieren. Genau hier liegt der Unterschied zu unserem FDP-Antrag zum Schulfähigkeitsjahr, der morgen Mittag im Plenum diskutiert werden wird. Im Gegensatz zum Chancenjahr wird mit dem Schulfähigkeitsjahr die Frage beantwortet, was mit schulpflichtigen Kindern geschieht, die trotz einer vorgelagerten Förderung Landtag oder auch bei keiner Förderung, weil sei keine Kita besuchen, dem Unterricht nicht oder noch nicht sprachlich folgen können. Ein zusätzlicher mehrjähriger Verbleib in der Kita kann ja wohl nicht die Lösung sein. Das Schulfähigkeitsjahr der FDP bietet neben dem Chancenjahr einen systemischen und vollständigen Ansatz. Mit dem Ansatz des Schulfähigkeitsjahres werden vollumfängliche Chancen für die Kinder und Klarheit für die Eltern, für die Kitas und für die Grundschulen geschaffen. (Beifall von der FDP) Sollten die Voraussetzungen für den Besuch der ersten Klasse dann doch nicht vorliegen, gilt für uns Freie Demokraten eine verbindliche Erfassung aller Kinder, eine verbindliche Förderung bei Bedarf und ein verbindlicher nächster Schritt im Schulfähigkeitsjahr. Für uns Freie Demokraten ist es keine Option, dass zukünftig erhebliche Mittel in Fahrdienste, in Räume, in Logistik fließen, während durch die Novellierung des KiBiz, konkret unter anderem durch die Einführung von Kern- und Randzeiten – Herr Dr. Maelzer hat es schon gesagt – sowie die Erhöhung der Gruppengröße, seitens der Landesregierung gezielt die Qualität aus den Kitas herausgezogen wird. (Beifall von der FDP – Vereinzelt Beifall von der SPD) Frühkindliche Bildung und Schule bzw. hier die Grundschule müssen als eine zusammenhängende Bildungsbiografie gedacht werden. Sie müssen aber als solche nicht nur gedacht, sondern in diesem Sinne auch gemeinsam behandelt werden. Wer es mit der Sprachförderung ernst meint, der darf den so wichtigen Übergang von der Kita hin zur Grundschule nicht als Bruchstelle organisieren. Vielmehr sind beide Systeme verbindlich aufeinander zu beziehen. Diese wichtige Stoßrichtung nimmt der vorliegende SPD-Antrag auf, ganz im Gegensatz zum aktuellen Handeln der Landesregierung. Der Überweisung stimmen wir selbstverständlich zu. – Herzlichen Dank. (Beifall von der FDP – Vereinzelt Beifall von der SPD)
Rainer Schmeltzer
Vielen Dank, Frau Kollegin Gebauer. – Für die Fraktion der AfD spricht jetzt der Abgeordnete Schalley.
Zacharias Schalley AfD
Herr Präsident! Werte Damen und Herren! Die SPD malt mal wieder düstere Szenarien an die Wand. (Norwich Rüße [GRÜNE]: Das ist doch eigent- lich eure Spezialität!) 19.03.2026 Ein kleines Kind kommt morgens in die Kita, die Sonne scheint, und eigentlich möchte es nur eines: mit seinem besten Freund spielen, bauen, lachen, die Welt entdecken. Aber am Horizont droht eine dunkle Gefahr. Ein großer, grauer Bus rollt heran, bedrohlich knirschend, mit quietschenden Bremsen. Die Türen öffnen sich. Das Kind wird eingesammelt und verschwindet im Inneren dieses düsteren Gefährts – weg vom Spielen, weg von der Gruppe, weg von der heilen Kita-Welt, als wäre der Bus zur ABC-Klasse das Horrorauto aus Stephen Kings Gruselroman „Christine“. (Dr. Dennis Maelzer [SPD]: Wat für’n Ding?) Das ist Ihre Erzählung, wenn es um die gezielte Sprachförderung von Kindern geht. Kinder, die zusätzliche Förderung brauchen, werden nach Ihrer Darstellung aus ihrer vertrauten Umgebung herausgerissen, in irgendwelche Sondermaßnahmen gesteckt und damit pädagogisch stigmatisiert. Dabei ist doch klar: Frühe Sprachförderung ist entscheidend für den weiteren Bildungsweg eines Kindes. Wer sprachlich gut vorbereitet in die Schule startet, hat bessere Chancen – fachlich, sozial und später auch beruflich. Mehr als jedes dritte Kind in NRW zeigt in der Schule sprachliche Auffälligkeiten. Rund 33 % verfügen beim Schuleintritt nicht über ausreichende Sprachkenntnisse, um dem Unterricht problemlos folgen zu können. Das Problem liegt auf der Hand. In vielen Städten NRWs sprechen Kinder auf dem Schulhof mittlerweile zig unterschiedliche Muttersprachen. In immer mehr Grundschulen ist Deutsch für einen großen Teil der Kinder nicht mehr die Alltagssprache. Lehrkräfte berichten, dass sie zunächst eine grundlegende Verständigung herstellen müssen, bevor der Unterricht überhaupt beginnen kann. Was sagt die SPD dazu? Sie spricht von schwierigen Startbedingungen, von strukturellen Defiziten, von unzureichenden Förderangeboten. Wenn es nach der SPD geht, dann liegt das Problem also nicht an immer heterogeneren Klassen mit 50 Sprachen und kulturellen Hintergründen. (Justus Moor [SPD]: Richtig!) Nein, nach der Logik der SPD werden die Kinder offenbar einfach immer dümmer. Das ist mitnichten der Fall. Das Problem liegt doch darin, dass man offenbar gar nicht mehr verlangt, Deutsch zu sprechen. Schauen Sie sich allein den Vorschlag an, Klausuren künftig in der Herkunftssprache zu schreiben. Sie kapitulieren vor Ihrem eigenen migrationspolitischen Versagen. Aber die SPD wäre nicht die SPD, wenn sie für selbst geschaffene Probleme nicht sofort auch die passende Lösung präsentieren würde: das Chancen-Landtag jahr. Der Begriff klingt freundlich und verheißungsvoll. Doch was verbirgt sich hinter dieser Überschrift? Letztlich ist es der Versuch, eine verpflichtende frühkindliche Betreuung schrittweise über den Umweg eines zusätzlichen Förderjahres einzuführen. Unabhängig davon, wie man zu diesem Vorschlag steht, scheitert er bereits an einem einfachen Realitätscheck. Die Lage in vielen Kitas ist heute schon angespannt. Fachkräfte berichten von Personalmangel, zu großen Gruppen, steigender Arbeitsbelastung. Es fehlt schlicht die Zeit, um jedem Kind die individuelle Förderung zukommen zu lassen, die eigentlich notwendig wäre. Wer unter solchen Bedingungen zusätzliche Aufgaben in die Kitas verlagert, löst kein Problem, sondern verschärft es. Denn am Ende droht genau das Gegenteil dessen, was Sie angeblich erreichen wollen: Ein ohnehin belastetes System gerät noch stärker unter Druck. Darunter leiden ausgerechnet diejenigen, um die es eigentlich gehen sollte: die Kinder. Sie erwecken außerdem den Eindruck, als seien spezialisierte Förderangebote außerhalb des regulären Kita-Alltags ein pädagogischer Irrweg. Fördergruppen oder zusätzliche Sprachkurse erscheinen in Ihrer Darstellung wie überholte Konzepte von vorgestern. Die Praxis zeigt jedoch etwas anderes: Gerade Kinder mit größeren sprachlichen Defiziten profitieren häufig von gezielten Förderformaten. Kleinere Gruppen, strukturierte Übungen und speziell qualifizierte Fachkräfte können sehr wirksam sein. Im normalen Kitaalltag mit großen Gruppen ist eine so intensive Förderung gar nicht möglich. Wir sagen deshalb sehr klar Ja zu verbindlichen Sprachstandserhebungen, damit Probleme früh erkannt werden, zu professioneller Förderung, wenn Defizite festgestellt werden, und zu guter frühkindlicher Bildung, die Eltern freiwillig in Anspruch nehmen können, aber klar Nein zu immer neuen Pflichtstrukturen und zu staatlicher Übergriffigkeit, die schrittweise Elternrechte zurückdrängt. Gute Bildungspolitik beginnt früh. Sie beginnt aber nicht mit neuen Verpflichtungen, sondern mit funktionierenden Strukturen, ausreichend Personal und einer ehrlichen Benennung der Probleme. Sie wiederholen die Fehler, die Sie schon bei der Inklusion gemacht haben. Wir stimmen der Überweisung in den Ausschuss selbstverständlich zu, aber inhaltlich werden wir diesem Antrag nicht folgen. – Vielen Dank. (Beifall von der AfD)
Rainer Schmeltzer
Danke sehr, Herr Schalley. – Für die Landesregierung spricht jetzt Ministerin Schäffer. 19.03.2026 Verena Schäffer*), Ministerin für Kinder, Jugend, Familie, Gleichstellung, Flucht und Integration: Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Kitas sind der erste Bildungsort. (Zuruf von der SPD: Nee, das ist die Familie!) Dort findet Bildung und natürlich auch Sprachbildung statt. Sprachbildung beginnt am ersten Tag und selbstverständlich nicht erst im letzten Jahr vor der Einschulung. Ich finde – das ist zum Teil schon angeklungen und wird vielleicht noch Thema im Ausschuss sein –, dass wir auch darüber diskutieren sollten, warum aktuell nicht alle Kinder in Nordrhein-Westfalen in die Kita gehen – auch nicht im letzten oder im vorletzten Kita-Jahr. Mir ist es ein wichtiges Anliegen, dass wir uns das, die Zahlen dazu genau anschauen. Ich bin gespannt auf die neuen Kita-Anmeldezahlen. Ich finde, dass das unser Anspruch sein muss, weil wir wissen, dass Kitas ein so wichtiger Bildungsort sind. Ich möchte gerne, dass wir durch die Kitas alle Kinder erreichen und ihnen dort wichtige Kompetenzen mit auf den Weg geben können. Dazu gehört die alltagsintegrierte Sprachbildung. Anders als es im vorliegenden Antrag vielleicht suggeriert werden soll, steht die alltagsintegrierte Sprachbildung in den Kitas überhaupt nicht infrage. Wir haben in den Kitas ein bewährtes System der alltagsintegrierten Sprachbildung und der verbindlichen Beobachtung und Dokumentation der Sprachentwicklung. Dieses System ermöglicht eine kontinuierliche, prozessbegleitende und vor allem frühzeitige Förderung von Beginn an – ich sagte es eben bereits: von Beginn an, ab dem ersten Tag in der Kita. Ich will an dieser Stelle einmal all denen in den Kitas, den sozialpädagogischen Fachkräften, den anderen Kräften, die dafür sorgen, dass wir Kinder in den Kitas in ihrer Entwicklung erfolgreich unterstützen und fördern, danken. Denn Kinder lernen Sprache im Alltag, im Spiel und in der Interaktion mit anderen Kindern und den vertrauten Fachkräften. Gleichzeitig wissen wir, dass sich die Anforderungen an unser Bildungssystem verändern. Die Heterogenität der Kinder und Familien nimmt zu. Sprachliche Förderbedarfe werden vielfältiger. Die Landesregierung hat bereits eine Reihe von Maßnahmen für gute Start- und Bildungschancen auf den Weg gebracht. Daran setzen wir auch mit der KiBiz-Reform an. Mit dem Gesetzentwurf schaffen wir verbindlichere Anforderungen an die Erhebung des Entwicklungsstandes und an die darauf aufbauende Förderplanung. Das Ziel ist es, die Beobachtung der kindlichen Entwicklung noch stärker mit konkreten Fördermaßnahmen zu verknüpfen und so die Qualität der pädagogischen Arbeit weiter zu verbessern. Landtag Das Ganze wird durch wissenschaftliche Projekte flankiert. Gemeinsam mit der Wissenschaft und der Fachpraxis arbeiten wir daran, die Grundlagen der alltagsintegrierten Sprachbildung weiterzuentwickeln, evidenzbasierte Methoden, etwa das dialogische Lesen, stärker in die Praxis zu übertragen und Qualifizierungsangebote für Fachkräfte auszubauen. Es geht darum, dass Kinder, wenn sie Sprachen lernen, nicht nur den Spracherwerb an sich lernen. Denn Sprache bedeutet Teilhabe; Sprache bedeutet Bildungschancen. Ein besonderer Fokus liegt für uns auf den Einrichtungen, die vor besonders großen Herausforderungen stehen. Die Sprach-Kitas werden künftig gesetzlich abgesichert, die Förderaufträge werden in plus-KITAs gebündelt, und perspektivisch werden Chancen-Kitas aufgebaut. Ich habe es heute Morgen schon einmal gesagt: Wir sind schon in die Entwicklung eines Kita-Sozialindexes eingestiegen. Wir wollen dafür sorgen, dass personelle und finanzielle Ressourcen gerade in den Stadtteilen, in denen besonders viele Herausforderungen aufeinandertreffen und besondere Förderbedarfe bestehen, gebündelt werden. Zu den ABC-Klassen. Es geht uns als Landesregierung um die Unterstützung von Familien, Eltern und Kindern. Es geht darum, unsere Kinder stark zu machen. Deshalb sollen sogenannte ABC-Klassen als ergänzendes Element eingeführt werden. In kleinen Gruppen sollen Kinder vier Stunden die Woche zusätzlich in ihren sprachlichen, sozial-emotionalen und motorischen Kompetenzen gefördert werden. Das soll vor Ort, idealerweise in Schulen, Kitas oder passgenauen Orten passieren. Es ist mir wichtig, dass wir als MKJFGFI über die fachliche Ausgestaltung der ABC-Klassen in einem engen fachlichen Austausch mit dem MSB stehen. Ich glaube, dass wir uns eigentlich darüber einig sind, dass gute Sprachkenntnisse für einen starken Start in der Grundschule und für den weiteren Bildungserfolg elementar sind. Dieses Ziel verfolgen wir als Landesregierung mit dem Anliegen der ABC-Klassen. Ich als Kinderministerin möchte noch einmal sehr deutlich machen, dass ich eine starke alltagsintegrierte Sprachbildung in den Kitas wichtig finde. Ich finde aber auch, dass die alltagsintegrierte Sprachbildung in den Kitas und die ABC-Klassen nicht als Gegensätze zu verstehen sind. Ganz im Gegenteil: Sie sind als Ergänzung zu verstehen. Uns ist es wichtig, dass wir einen guten Übergang von der Kita in die Grundschule gestalten. Ich möchte, dass wir Kindern gute Bildungschancen mit auf den Weg geben. – Vielen Dank. (Beifall von der CDU und den GRÜNEN) 19.03.2026
Rainer Schmeltzer
Vielen Dank, Frau Ministerin Schäffer. – Für die Fraktion der CDU spricht jetzt der Abgeordnete Braun.
Florian Braun CDU
Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich habe gerade sehr gerne Frau Ministerin gelauscht. Was über den Tag hinweg aber etwas ermüdend wirkt, ist die Bemühung seitens der SPD ein Entweder-oder herbeizureden: Oh, Schwarz-Grün will Sprachbildung außerhalb der Kitas auf den Weg bringen, dann wird sie wohl gleichzeitig alle Bemühungen in Kitas einstellen. – Das ist natürlich Quatsch. (Dr. Dennis Maelzer [SPD]: Sie haben ja leider auch die KiBiz-Revision vorgelegt!) Herr Maelzer, zu unterstellen, wir wüssten nicht um die Vorteile einer Sprachgewinnung durch Begegnung und gemeinsame Alltagsgestaltung, ist ebenfalls Quatsch. Zu unterstellen, wir würden keine Sprach- und Kompetenzförderung in Kitas betreiben, ist Quatsch, wie Sie sich jetzt vielleicht denken können. Ich habe selbst eine vierjährige Tochter in einem Kita-Betrieb und kann Ihnen daher aus ganz persönlicher Erfahrung sagen: Dort wird eine tolle Arbeit geleistet. (Beifall von der CDU und den GRÜNEN) Daher weiß ich aber auch, dass sich die Möglichkeiten der Kitas sowie die Reife und die Fähigkeiten der Kinder im Laufe der drei Jahre, die man möglicherweise die Kita durchläuft, selbstverständlich radikal unterscheiden. Ich darf Sie daran erinnern, dass uns gerade die Sprachförderung in Kitas ein ganz besonderes, wichtiges Anliegen ist. So war es die CDU-geführte Landesregierung, die kurzfristig mit bemerkenswerten jährlich 38 Millionen Euro eingesprungen ist, um die Sprach-Kita-Förderung in Nordrhein-Westfalen vollumfänglich zu schultern, (Vereinzelt Beifall von der CDU) und zwar genau in dem Moment, als sich die SPDgeführte Bundesregierung plötzlich ohne Vorwarnung vom Acker gemacht hat. Es war Ihre SPD, die die Kitas in Sachen „Sprachförderung“ im Regen hat stehen lassen. (Dr. Dennis Maelzer [SPD]: Das waren eher die Grünen!) Wir als NRW-Regierung haben das Versagen aufgefangen. (Beifall von der CDU) Schon in der Überschrift Ihres Antrags und den lieben langen Tag über versuchen Sie uns vorzuwerfen – Landtag auch gerade eben, Herr Maelzer –, wir würden Fahrdienste statt unserer Kinder fördern. (Dr. Dennis Maelzer [SPD]: Ja!) Das ist schwach, Herr Maelzer. (Dr. Dennis Maelzer [SPD]: Echt? Ja, finde ich auch!) Ist es das, was Sie ernsthaft hier, da oben, draußen irgendwem weismachen wollen? Man kann ja über Optionen streiten. Lassen Sie uns das tun, Herr Maelzer. (Dr. Dennis Maelzer [SPD]: Das haben Sie doch in Ihren Gesetzentwurf geschrieben!) – Wenn Sie sich melden wollen, können Sie das gerne tun. Sie kennen die Spielregeln hier. Man kann über Optionen streiten, über Geschwindigkeit, über Geld, aber eines ist doch klar: Wir allesamt beschäftigen uns so ausführlich damit, weil es uns ausschließlich um die beste Förderung unserer Kinder geht. Wir haben Kinder, die nicht auf einem ausreichenden Kompetenzniveau sind, um ab Klasse 1 gut zu starten und mitzuhalten. Die Anzahl dieser Kinder ist mittlerweile signifikant. Circa 25 % der Kinder haben beim Schuleintritt sprachliche Defizite. Das ist also keine theoretische Zahl, das ist die harte Realität in unseren Klassenzimmern. Lehrkräfte berichten, dass immer wieder Kinder von Anfang an das Gefühl haben: „Ich komme nicht mit, ich verstehe nicht, ich gehöre nicht richtig dazu“, und wir müssen feststellen, dass diese Kinder bereits in der ersten Klasse zurückfallen. Das führt zu Überforderung, zu Frust und dazu, dass sich manche Kinder von Anfang an nicht mit Schule anfreunden, geschweige denn ihr Potenzial entfalten können.
Rainer Schmeltzer
Herr Kollege, entschuldigen Sie, dass ich Sie an dieser Stelle unterbreche. Da Herr Dr. Maelzer die Spielregeln kennt, hat er sich jetzt gemeldet und möchte eine Zwischenfrage stellen, wenn Sie diese zulassen.
Florian Braun CDU
Sehr gerne.
Rainer Schmeltzer
Bitte schön, Herr Dr. Maelzer.
Dr. Dennis Maelzer SPD
Vielen Dank, Herr Präsident. – Vielen Dank, Herr Kollege Braun. Ich will nur kurz abklären, ob wir auf dem gleichen Informationsstand sind. In dem Gesetzentwurf der Landesregierung zu den ABC-Klassen ist minutiös aufgeführt, welche Zusatzkosten entstehen: Zusatzkosten für Fahrten, Zusatzkosten für neue Bauten, 19.03.2026 Zusatzkosten für Materialien. Das summiert sich auf weit über 100 Millionen Euro. Dabei sind die 1.650 Lehrerstellen noch gar nicht erfasst. Sehen Sie das genauso? Liegen wir in der Größenordnung auf einer Ebene? Dann wundert Sie vielleicht die Kritik ein bisschen weniger.
Rainer Schmeltzer
Bitte schön, Herr Kollege Braun.
Florian Braun CDU
Vielen Dank, Herr Präsident. – Vielen Dank, Herr Kollege Maelzer, für die Zwischenfrage. Selbstverständlich sind mir die Zahlen des Gesetzentwurfs bekannt. Deswegen begrüße ich es ausdrücklich, dass die nordrhein-westfälische Landesregierung bereit ist, auch hier das notwendige Geld in die Hand zu nehmen. Aber lassen wir uns gerne einmal auf Ihr Gedankenspiel ein, alles ausschließlich und in jeder Kita durchzuführen, und machen die Kostenrechnung auf. Im Vergleich zu unserem Konzept läge der pädagogische Personalbedarf rund beim Zehnfachen. Abgesehen davon, dass Sie unterstellen, dass schon der geplante Bedarf an Grenzen stoßen wird, belegt Ihnen der Dreisatz, dass Ihre Forderung ein Vielfaches kosten wird. (Elisabeth Müller-Witt [SPD]: Nein! Fahren Sie mal nach Baden-Württemberg!) Es gibt demnach nicht nur pädagogische, sondern auch organisatorisch-strukturell gute Gründe für das Konzept der ABC-Klassenbildung. Das gibt es nicht zum Nulltarif. Wir nehmen das notwendige Geld für frühkindliche Sprach- und Kompetenzförderung in die Hand. Ihrem Antrag fehlt jedenfalls – schauen Sie mal in Ihr Papier – jegliche Zahl. Da gibt es keine Aussagen, was das vielleicht an Personal- oder an Finanzbedarf mit sich bringt. Schlimmer: Sie haben selbst keine Idee zum Bedarf und stellen nur eine leere Hülle ins Schaufenster. (Beifall von der CDU) Um dort fortzusetzen, wo ich gerade aufhörte: Mittlerweile verfügen jedenfalls so viele Kinder über zu geringe sprachlich-motorische und soziale Vorläuferkompetenzen, dass dies ganze Klassenverbände herunterzieht. Also braucht es eine Änderung im System. Genau da setzen die ABC-Klassen an. Sie sind keine Konkurrenz zur Kita, sondern da eine gezielte Ergänzung, wo das Kita-System an Grenzen stößt. Um auf die heute geäußerten Kritikpunkte noch einmal klar einzugehen: Ja, wir haben bereits eine hohe Kita-Quote. Daran mangelt es nicht. Wir brauchen eine zusätzliche individuelle Förderung. Im alltäg-Landtag lichen System Kita kann das nur bedingt gewährleistet werden, da Teile der Betroffenen – auch das ist heute schon genannt worden – in der Kita schlicht nicht angetroffen werden. Nächster Punkt: Mit der vorgezogenen Sprachstandsfeststellung können wir genau denjenigen zusätzliche Förderung gewähren, die sie am dringendsten benötigen. Mit der Einführung von ABC-Klassen als Vorschule geht eine Verpflichtung einher, die es in der Kita nicht gibt. Da sich förderwürdige Kinder – um auch diesen Punkt konkret anzusprechen – auf eine Vielzahl von Kitas verteilen, ist es nur sinnlogisch, sie an einem Ort zusammenzuziehen. Das kann eine Schule sein. Das kann je nach kommunalen Begebenheiten auch ein Kita-Raum oder eine sonstige adäquate Räumlichkeit sein. Auch das ist Teil dieses Konzeptes. Dass wir unsere Ideen nicht aus dem luftleeren Raum greifen, sondern beispielsweise auch auf den Erfahrungen aus dem SPD-geführten Hamburg aufbauen, ignoriert die SPD in NRW geflissentlich. Diese Debatte sollte aber keine Debatte über Zuständigkeiten oder Organisation sein, sondern darüber, ob wir bereit sind, konsequent zu handeln. CDU und Grüne und die nordrhein-westfälische Landesregierung handeln. Der Überweisung des Antrags stimmen wir der guten Ordnung halber zu. Inhaltlich lehnen wir den Antrag ab. – Vielen Dank. (Beifall von der CDU – Vereinzelt Beifall von den GRÜNEN)
Rainer Schmeltzer
Vielen Dank, Herr Kollege Braun. – Für die Fraktion der SPD spricht jetzt der Abgeordnete Moor.
Justus Moor SPD
Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich habe ein bisschen ein Problem. Ich würde gerne – das ist jetzt eigentlich meine Aufgabe – aus kommunalpolitischer Sicht – damit auch die Stimme der Städte und Gemeinden hier gehört wird – ein paar Punkte ansprechen, wie dort auf ABC-Klassen, auf Kitas, auf Schule geschaut wird. Ich könnte jetzt durchgehend einige Punkte ansprechen. Gerade sind schon die logistischen Kapazitäten und der Personalmangel Thema gewesen; Kollege Grunwald hat es gesagt. Das betrifft vor allem die Großstädte, wo der Personalmangel am größten ist. Das betrifft Lehrerinnen und Lehrer, das betrifft Erzieherinnen und Erzieher, und das betrifft auch Busfahrerinnen und Busfahrer. Vielleicht sollte man darüber einmal nachdenken, bevor man sich solch ein Konzept ausdenkt. 19.03.2026 Das geht aber auch so weit, dass vor Ort die Sorge besteht: Wie bekommen wir denn den Übergang von der Kita zur Schule so hin – mit dem Bus eingesammelt oder als Fußweg oder was auch immer –, dass das sowohl organisiert stattfindet, als auch eine vertraute Person mit dabei ist, damit die Kinder auch gut ankommen, und das beim zusätzlichen Personalmangel? Das ist ebenfalls nicht beantwortet. Ob das lange oder kurze Fahrzeiten sind, ist völlig egal. Kollege Grunwald, Sie waren ganz erschüttert, wie denn so eine Grundschule aussieht. Meine Grundschule früher sah auch so aus: schön, bunt etc. Da können sich Kinder wohlfühlen, die in dem Alter sind. (Florian Braun [CDU]: Das ist nicht das Bild, das Sie in Ihrem Antrag zeichnen! Sie haben Kollegen Grundwald nicht zugehört! – Zuruf von Jonathan Grunwald [CDU]) – Jetzt rede ich. – Sie müssen doch aber auch berücksichtigen, dass ganz viele Schulen in unserem Land inzwischen so aussehen, dass die Schultoiletten kaputtgehen, die Kommunen nicht das Geld haben, ihre Gebäude zu reparieren, dass teilweise die Fenster undicht sind etc. Das liegt an Ihrer Landespolitik. Das liegt daran, dass Sie die Kommunen kaputtsparen. Deswegen sehen Schulen so aus. (Beifall von der SPD – Zuruf von Florian Braun [CDU] – Zuruf von Jonathan Grunwald [CDU] – Zuruf von Dr. Jan Heinisch [CDU]) – Jetzt hören Sie doch einmal zu, vielleicht lernen Sie auch was. (Zuruf von Kirsten Stich [SPD]) Jetzt sehen Sie vielleicht auch, dass es besondere Anforderungen bei Kitakindern und bei Schulkindern gibt. Es lohnt sich, wenn Sie mal eine Kita oder eine Grundschule besuchen, zu schauen, dass allein die Toiletten ganz anders aussehen, und zwar allein von der Größe her. Vielleicht sollte man solche Voraussetzungen mit bedenken, wenn man kleine Kinder, wenn man Kitakinder in Schulgebäude steckt. Über solche Gedanken machen sich übrigens die Kommunen Sorgen – Sie vielleicht nicht. (Britta Oellers [CDU]: Mann! Mann! Mann!) Dann geht es weiter, dass Sie damit zusätzlichen Verwaltungsaufwand schaffen. Ich weiß gar nicht, wer am Ende liefert: Macht es das Schulministerium, macht es das Familienministerium, machen es die Bezirksregierungen, (Florian Braun [CDU]: Zum Glück machen Sie es nicht!) machen es die Kommunen? (Frank Müller [SPD]: Vielleicht macht es auch Herr Limbach!) Am Ende muss das irgendwer ausschreiben. Landtag (Zuruf von Dilek Engin [SPD]) Das ist Verwaltungsaufwand, die Abrechnung mit irgendwelchen Busunternehmen – alles zusätzliche Bürokratie, die Sie hier erfinden. Das sollten Sie vielleicht auch bedenken. Darüber machen sich die Kommunen auch Sorgen. Ich könnte noch ansprechen, dass die Kostenfolgenabschätzung zu Ihrem Plan ebenfalls nicht da ist. Daher fordern die Kommunen, genau diesen Belastungsausgleich mitzudenken und mitzumachen. Die kommunale Sicht wäre eigentlich meine Aufgabe, aber ich habe ein echtes Problem: Meine Schwiegermutter ist Kita-Leitung. Meine Partnerin ist Deutschlehrerin. Ich bin Erziehungswissenschaftler. Wissen Sie, das sind drei Expertinnen und Experten, auf die man hören könnte. Die sagen alle drei das Gleiche: Ihre Pläne für ABC-Klassen sind pädagogischer Unsinn. (Beifall von der SPD – Zuruf von Florian Braun [CDU]) Ich sage Ihnen auch warum: Wir wissen, Sprachentwicklung findet vor allem und wesentlich von null bis vier Jahren statt. Sie kommen mit Ihren ABC-Klassen schon viel zu spät. Kollegin Gebauer hat es richtig angesprochen: Sprachentwicklung funktioniert natürlich besonders gut, wenn motorisch, sozial und kognitiv alles zusammengedacht und zusammen erlebt wird – und das natürlich im vertrauten Umfeld, in dem Kinder Beziehungen haben, denn Kinder brauchen Beziehungen; sie brauchen keine Beförderung. Dann schwingt doch mit, was Sie hier immer wieder verneinen: ein Misstrauen gegenüber den Fachkräften in der Kita. Die Antwort, wie Sie Lehrerinnen und Lehrer beschaffen wollen, wo es jetzt schon gerade in Großstädten viele Abordnungen etc. an die Grundschulen gibt, haben Sie immer noch nicht beantwortet. (Zuruf von Jonathan Grunwald [CDU]) Daher stellt sich für jeden in der Fachlandschaft nur eine Frage: Wie kann man auf die Idee kommen, Bildungsprobleme mit Fahrplänen zu lösen? (Beifall von der SPD) Lieber Kollege Braun, dann ist es doch ein Entweder-Oder. Sie sagen, das geht alles auf einmal. Man könnte es anders machen: Anstatt jährlich 110 Millionen Euro in Busse und noch einmal über 100 Millionen Euro für Raummiete, Räume, Material etc. zu stecken, steckt man jeden einzelnen Cent in alltagsintegrierte Sprachbildung. Liebe Frau Ministerin, Sie haben völlig recht: Dahin muss das Geld. Jeder Cent, der in einen Bus fließt, könnte besser in alltagsintegrierte Sprachentwicklung gehen. Die Frage kann mir auch keiner beantworten, wie man auf die Idee kommt, besser 20 bis 30 Kinder in 19.03.2026 einen Bus zu packen, anstatt eine Fachkraft – vielleicht eine Deutschlehrerin, vielleicht eine Logopädin, wen auch immer – zu der Kita fahren zu lassen, damit sie da Förderung machen kann. Das ist organisatorisch, das ist finanziell, das ist überhaupt nicht richtig geplant. Daher sage ich: Stecken Sie jeden einzelnen Cent, den Sie in ABC-Klassen, ABC-Bussen und was auch immer verplanen, in unsere Kitas in ein echtes Chancenjahr. (Florian Braun [CDU]: Reines Gießkannen- prinzip!) Es wurde übrigens parteiübergreifend mit Ihren Stimmen in der Enquetekommission vorgeschlagen, ein Chancenjahr einzurichten. (Kirsten Stich [SPD]: Herr Grunwald war da- bei!) Vielleicht sollten Sie mal Ihren eigenen Beschluss umsetzen, anstatt irgendwelche hanebüchenen neue Sachen zu erfinden. Wer Bildung ernst meint, baut Beziehungen und keine Buslinien. (Beifall von der SPD)
Rainer Schmeltzer
Vielen Dank, Herr Kollege Moor. – Ebenfalls für die SPD-Fraktion spricht jetzt der Abgeordnete Müller.
Frank Müller SPD
Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! So richtig viel Zeit bleibt nicht mehr. Herr Kollege Braun, das mit der Gießkanne machen Sie, und das an der Stelle ziemlich besinnungslos. (Vereinzelt Beifall von der SPD) Anstatt auf bewährte Strukturen zu setzen und die Brücken zwischen Jugendhilfe und Schule auszubauen, reißen Sie diese Brücken gerade ein. Im Ruhrgebiet würden wir sagen: Sie reißen das mit dem A… ein, aber das wäre jetzt tatsächlich unparlamentarisch. Am Ende werden diese Landesregierung und die Schulministerin in die Geschichte als die Landesregierung oder die Ministerin eingehen, die losläuft und auf dem halben Weg einfach stehen bleibt, und dann geht es nicht weiter. Ich kann diese Wir-sollten-malanfangen-Rhetorik wirklich nicht mehr hören. Wir wissen doch alle, wie es richtig gehen würde: die Ressourcen in der frühkindlichen Bildung gezielt stärken, auf ein Chancenjahr setzen, auf sozialpädagogische Fachkräfte setzen. Aber nein, das deklinieren Sie am Ende nicht durch, sondern sagen schlichtweg: Wir misstrauen den Einrichtungen, wir misstrauen der Familienministerin. Wir machen das jetzt einfach selbst. – Das haben Sie im Schulaus-Landtag schuss auch sehr deutlich gesagt: Ich habe gar keinen Durchgriff mit Blick auf die Träger. Deswegen machen wir das jetzt in der Schule. Ich glaube, das kann nicht der richtige Weg sein. Das Richtige wäre doch, Schule und Jugendhilfe klug miteinander zu verbinden. Es liegt doch alles auf dem Tisch. Wir haben vieles von dem, was wir in Nordrhein-Westfalen brauchen. Wir müssen es einfach nur klug miteinander verbinden. Vieles hängt eben auch an den mangelnden Ressourcen. Frau Woestmann, Sie haben viel Richtiges gesagt. (Zuruf von Eileen Woestmann [GRÜNE]) Dann sollten wir uns doch wirklich darum kümmern, dass alle Kinder drei Jahre vor der Einschulung eine Kita besuchen. Wir alle wissen aber doch, dass immer noch Eltern weggeschickt werden, wenn Sie ein Kind anmelden wollen, weil der Platzbedarf eben immer noch nicht gedeckt werden kann. (Eileen Woestmann [GRÜNE]: Es sind 90 % verfügbar!) Das ist die Realität in unserem Land. Wir sollten dafür sorgen, dass genau das nicht mehr passiert, (Zuruf von Bianca Winkelmann [CDU]) weil uns jede wissenschaftliche Evidenz sagt: Je früher der Besuch der Kita, desto besser ist es am Ende des Tages. (Eileen Woestmann [GRÜNE]: 90 %!) Deswegen machen Sie ABC-Klassen, gegen jede wissenschaftliche Evidenz. Sie schmeißen wertvolles Geld zum Fenster raus, anstatt sehr gezielt die Einrichtungen zu stärken. Herr Kollege Grunwald, Sie haben ja jetzt Ihre Exit-Strategie gefunden, wie Sie aus dem Enquete-Bericht und diesen Konsensen herauskommen. Ich finde es sehr bedauerlich, dass wir an dieser wichtigen Frage, bei der wir eigentlich Einigkeit hatten, den Weg zum Wohle unserer Kinder nicht zusammen gehen. Sie machen das jetzt einfach fürs Marketing. Lassen Sie uns im Ausschuss weiter darüber streiten. – Herzlichen Dank und Glück auf! (Beifall von der SPD)
Rainer Schmeltzer
Vielen Dank, Herr Kollege Müller. – Da mir keine weiteren Wortmeldungen vorliegen, sind wir am Schluss der Aussprache. Wir kommen zur Abstimmung. Der Ältestenrat empfiehlt die Überweisung des Antrags Drucksache 18/18087 an den Ausschuss für Familie, Kinder und Jugend – federführend –, an den Ausschuss für Schule und Bildung sowie an den Ausschuss für Heimat und Kommunales. Die abschließende Beratung 19.03.2026 und Abstimmung sollen im federführenden Ausschuss in öffentlicher Sitzung erfolgen. Wer stimmt dieser Überweisungsempfehlung zu? – Das sind die Fraktionen von SPD, Bündnis 90/Die Grünen, CDU, FDP und AfD. Wer stimmt dagegen? – Niemand. Wer enthält sich? – Niemand. Damit ist diese Überweisungsempfehlung angenommen. Wir kommen zu: 9 Reform der juristischen Ausbildung Antrag der Fraktion der FDP Drucksache 18/18108 Ich eröffne die Aussprache und erteile für die antragstellende Fraktion der FDP dem Abgeordneten Dr. Pfeil das Wort.
Dr. Werner Pfeil FDP
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Kollegen und Kolleginnen! Wir suchen Juristen – auch in Zukunft – für Verwaltungen, Gerichte, Justizvollzug, Polizei, Anwaltschaft, Notariate und die Wirtschaft. Diese müssen gut und in ihrem Handwerk sicher ausgebildet sein. Dafür gab es die letzte JAG-Reform im Jahr 2020. Doch die Welt hat sich weiterentwickelt. Viele von Ihnen waren bei dieser JAG-Reform im Jahr 2020 dabei. Wir haben damals nicht alles umgesetzt, was wir umsetzen wollten. Das ist das eine. Wir haben außerdem Dinge umgesetzt, von denen wir wissen, dass es die falsche Entscheidung war. Die Entwicklung ist weitergegangen, sodass wir heute manche Sachen prüfen, die wir so eigentlich gar nicht mehr prüfen müssen. Aus diesem Grund liegt dieser Antrag vor. Wir haben im Jahr 2020 die elektronischen Klausuren eingeführt. Wir haben die Themen „Europarecht“ und „Auslandsaufenthalte“ gestärkt. Das Abschichten – eine Besonderheit, die es damals nur in Nordrhein-Westfalen gab – haben wir abgeschafft, damit wir im Vergleich zu den anderen Bundesländern vergleichbare Gewichtungen bekamen. Wir haben eine neue Gewichtung des Examens und eine neue Zwischenprüfung eingeführt. Außerdem haben wir das Thema „Legal Tech“ aufgenommen. Heute leben wir in Zeiten von ChatGPT, das Hausarbeiten selbst schreibt. Wir leben in Zeiten, in denen nationale und europäische Rechtsprechung, Gesetzgebung und Literatur eine ausufernde Stofffülle produziert haben, mit der viele Juristen vor 20 oder 30 Jahren nicht gerechnet haben und auch nicht rechnen konnten. Und wir leben in Zeiten, in denen das Jurastudium nicht mehr den Zuspruch erfährt wie vielleicht noch vor 10 oder 20 Jahren. Deswegen Landtag wird nicht nur von uns als Fraktion der Ruf nach einer JAG-Reform laut. Viele andere sagen das ebenfalls. (Beifall von der FDP) All diejenigen, die eine Reform des Jurastudiums fordern, fordern gleichzeitig, das Jurastudium attraktiver zu gestalten. Dabei geht es wiederum um KI, Künstliche Intelligenz. Wir arbeiten heute anders als früher. Durch KI und Digitalisierung verändern sich die Anforderungen an das Lernverhalten sowie an das, was gelernt werden muss, deutlich. Informationen, die früher auswendig gelernt werden mussten, bekommt man heute mit einem Knopfdruck innerhalb von Sekunden. Juristische Definitionen sind kein Problem mehr. Das bedeutet, dass der Schwerpunkt des Studiums wieder stärker auf das erlernte juristische Werkzeug konzentriert werden muss als auf das Auswendiglernen bestimmter Schemata, Definitionen und sonstiger Handlungsweisen. Folgendes fordern wir ganz konkret. Ich will nicht alle, aber ausgewählte Punkte aufzählen. Erstens. Wir fordern die Abschaffung mindestens einer Hausarbeit. Ich verweise zu diesem Punkt auf die Universität Erlangen-Nürnberg in Bayern. Sie hat nämlich im Oktober 2025 mitgeteilt: Die Friedrich-Alexander-Universität schafft ab dem Sommersemester 2026 die Hausarbeiten in der Großen Übung für Fortgeschrittene ab. Grund ist der verstärkte Einsatz Künstlicher Intelligenz, der die juristische Arbeitsweise verändert. Stattdessen werden andere Prüfungsformen fokussiert. Zweitens. Wir fordern den Einsatz von KI und KI-Tutoren in einer geregelten Art und Weise. Denn wir sind hier viel weiter als vor zehn Jahren. Drittens. Wir müssen einen Fehler der letzten Reform korrigieren: Wir müssen das Prozessrecht im Verwaltungsrecht wieder für die Prüfung aufnehmen. Da ist ein Fehler passiert; das verstehen weder Studenten noch Professoren. Es hilft, den Fehler rückgängig zu machen und wieder auf das alte System zurückgreifen, das vor 2020 galt. Viertens. Das Jurastudium darf nicht an der späteren Praxis vorbeilaufen, sondern Berufspraktika müssen praktikabel sein. Fünftens – ich hatte es schon erwähnt – die Stofffülle: Hier sind alle Bundesländer und alle Hochschulen gefragt; das ist nicht Aufgabe der Politik. Ich weiß ich es noch aus der Diskussion im Jahr 2020: Da haben wir uns die Köpfe darüber zerbrochen, welcher Stoff im Jurastudium entfallen kann, sodass es trotzdem ein wirksames Studium ist. Aber das ist nicht unsere Sache als Politiker. Das müssen die Fachleute an den Universitäten machen, die Professoren und Hochschullehrer. 19.03.2026 Ich rufe Sie auf: Arbeiten Sie gerne mit an dieser JAG-Reform, die wir für das Jahr 2026 fordern. Denn wir müssen etwas tun für unser Jurastudium und für die angehenden Juristen und Juristinnen. – Vielen Dank. (Beifall von der FDP)
Berivan Aymaz
Vielen Dank Ihnen. – Liebe Kolleginnen und Kollegen, bevor ich die nächste Rednerin aufrufe, möchte ich Ihnen mitteilen, dass ich soeben bemerkt habe, dass die neue griechische Generalkonsulin unsere Besuchertribüne betreten hat. Bitte begrüßen Sie gemeinsam mit mir ganz herzlich die Generalkonsulin der Hellenischen Republik, Frau Baltouma. (Beifall von allen Fraktionen und der Regie- rungsbank) Frau Baltouma hat ihre Amtsgeschäfte als Generalkonsulin hier in Düsseldorf am 6. Januar 2026 aufgenommen. Wir wünschen Ihnen, Frau Generalkonsulin, auch von dieser Stelle aus viel Erfolg und viel Freude bei Ihrem neuen Amt. Seien Sie uns hier im Landtag Nordrhein-Westfalen sehr herzlich willkommen, und zwar nicht nur heute, aber das wissen Sie ja bereits. (Beifall von der CDU, der SPD, den GRÜNEN, der FDP und Markus Wagner [AfD]) Liebe Kolleginnen und Kollegen, für die Fraktion der CDU hat nun Abgeordnetenkollegin Frau Erwin das Wort.
Angela Erwin CDU
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Wir haben in diesem Parlament und auch im Rechtsausschuss schon oft über Nachwuchsgewinnung gesprochen. Wir sind uns alle einig: Wir brauchen gute Nachwuchsjuristen, um einen starken Rechtsstaat aufrechterhalten zu können. Herr Kollege Pfeil, es stimmt auch: Wir wollen fraktionsübergreifend die Attraktivität der Juristenausbildung erhalten. Daher müssen wir uns immer wieder selbst hinterfragen und schauen: Ist diese Ausbildung noch zeitgemäß? Ich möchte sehr deutlich sagen – auch darin sind wir uns einig –: Wir wollen die hohe Qualität der Juristenausbildung erhalten. Wir wollen die Staatsexamina erhalten. Wir haben den Bachelor eingeführt. Herr Kollege Pfeil, eines ist auch richtig – Sie haben es gerade genannt –: Die Rahmenbedingungen für den juristischen Beruf haben sich grundlegend verändert. Digitalisierung, Künstliche Intelligenz und automatisierte Rechtsanwendungen werden viele klassische juristische Tätigkeiten in den kommenden Jahren massiv verändern. Der Jurist der Zukunft braucht ein starkes methodisches Fundament, Landtag wirtschaftliches Verständnis und die Fähigkeit, digitale Werkzeuge verantwortungsvoll umzusetzen. Wir stehen also vor einer deutlich größeren Frage als der, ob wir künftig drei oder vier Hausarbeiten schreiben müssen. Die eigentlichen Fragen, die wir alle stellen müssen, sind: Wie muss die juristische Ausbildung im 21. Jahrhundert aussehen? Was müssen Juristinnen und Juristen lernen, um in einer zunehmend digitalisierten, vernetzten und wirtschaftlich komplexen Welt bestehen zu können? Eines ist dabei völlig klar: Das klassische juristische Handwerkszeug bleibt unverzichtbar. Die juristische Methodik, also die Fähigkeit zur sauberen Subsumption, zur präzisen Argumentation und zur sicheren Anwendung der Auslegungsmethoden, bildet das Fundament unserer Ausbildung. Meine lieben Kolleginnen und Kollegen, wenn wir tatsächlich über eine Reform des Juristenausbildungsgesetzes sprechen wollen, dann sollten wir uns aber nicht im Klein-Klein einzelner Vorschriften verlieren. Dann sollten wir den Mut haben, das System als Ganzes in den Blick zu nehmen. Vielleicht bedeutet das sogar, dass wir uns zunächst einmal ein gedanklich weißes Blatt Papier nehmen und uns fragen: Wie würde eine juristische Ausbildung aussehen, wenn wir sie heute, unter den Bedingungen von Digitalisierung, Künstlicher Intelligenz und neuen Arbeitswelten, vollständig neu entwerfen würden? Welche Kompetenzen müssen im Mittelpunkt stehen? Wie können wir junge Menschen für den juristischen Beruf begeistern? Wie sorgen wir gleichzeitig dafür, dass unsere Justiz auch in Zukunft ausreichend qualifizierten Nachwuchs gewinnt? Eine solche Debatte verdient aus unserer Sicht mehr als punktuelle Einzelmaßnahmen, wie sie in dem Antrag der FDP-Fraktion enthalten sind. Sie braucht eine grundlegende und strukturierte Diskussion gemeinsam mit den Universitäten, der Justiz, der Anwaltschaft, den Studierenden und selbstverständlich auch hier im Parlament. Die CDU-Fraktion ist zu dieser grundlegenden Diskussion bereit. Wir laden alle ein, daran teilzunehmen. Wir haben es 2020 geschafft – Herr Kollege Dr. Pfeil, Sie haben es angesprochen –, eine große Mehrheit für diese Reform zustande zu bringen. Lassen Sie uns doch gemeinsam daran arbeiten, dass wir es schaffen, die Juristenausbildung jetzt an die Herausforderungen der Zukunft anzupassen. Ich habe es eben gesagt: Der Antrag der FDP ist uns zu kleinteilig. Wir würden ein wenig größer und grundlegender denken wollen. Vielleicht schaffen wir es noch, zusammenzukommen. Heute lehnen wir den Antrag ab. – Herzlichen Dank. (Beifall von der CDU und den GRÜNEN) 19.03.2026
Berivan Aymaz
Vielen Dank. – Für die Fraktion der SPD hat nun der Abgeordnetenkollege Herr Ganzke das Wort.
Hartmut Ganzke SPD
Es ist doch eine Überweisung, oder? – Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Angela Erwin, als gerade gesagt wurde: „Wir lehnen den Antrag ab“, habe ich mich gefragt bzw. wollte ich einmal eruieren – ich glaube, es geht um eine Überweisung –, (Angela Erwin [CDU]: Ja! Entschuldigung!) ob wir im Rechtsausschuss vielleicht noch weiter diskutieren. Ich will einmal das aufnehmen, was die Vertreterin der regierungstragenden Fraktion gesagt hat. Dann könnet ihr – ich sehe den Antragsteller und den Vorsitzenden des Rechtsausschusses an – in der nächsten Rechtsausschusssitzung einen Vorschlag machen, wann wir uns alle treffen, um das zu tun, was du, Angela Erwin, gerade gesagt hast. Ich kann jetzt schon sagen: Wenn so ein Vorschlag von euch kommt, dann werden wir im Rechtsausschuss zustimmen. (Heiterkeit von Elisabeth Müller-Witt [SPD] und Kirsten Stich [SPD] – Beifall von der SPD und der FDP) Vor dem Hintergrund hoffe ich, dass das, was eben gesagt wurde, dass wir das gemeinsam tun, dann auch passiert. Ich wollte nicht wirklich viel zu diesem Antrag sagen. Lieber und geschätzter Kollege Dr. Pfeil, Werner, wir kennen uns schon sehr lange. Nahezu alle Anträge, die von dem geschätzten Kollegen Werner Pfeil geschrieben wurden, habe ich unterstützt. Dieser Antrag aber wirkt so, als wenn Werner Pfeil in seinem Büro gesessen und gesagt hätte: Liebe KI, schreib mir auf vier Seiten alles das auf, worüber ich irgendwann einmal gedacht habe, dass ich es auf der rechtstheoretischen Ebene tun muss. Das ist herausgekommen: 19 Unterpunkte. Meine Mutter würde sagen: Ein bunter Strauß von Forderungen wurde hier aufgenommen. Eines muss ich ehrlich gestehen: In dem Antrag wird von privaten Repetitorien, der Begutachtung von Examensklausuren, der FernUniversität in Hagen, von Bescheinigungen und Bestätigungen zu Referendarstationen gesprochen. Meines Erachtens tut man sich keinen Gefallen damit, dass man versucht, 19 Unterpunkte in einen Antrag zu fassen, denn man verwässert den Antrag im Endeffekt. Ich will klar sagen: In einem Punkt ist die Ausgangslage, die ihr beschrieben habt, falsch. Wenn ihr sagt – dann will ich versuchen, wieder dazu zu kommen, dass wir eine gemeinsame Diskussion im Rechtsausschuss hinbekommen –, dass zu lange Gerichts-Landtag und Verwaltungsverfahren wegen fehlender oder nicht gut ausgebildeter Juristen für Investoren nicht attraktiv sind und dass die Folge ist, dass der Standort gemieden wird, dann sage ich: Nein, das ist nicht das Problem. Das Problem in Deutschland ist, dass so lange Gerichts- und Verwaltungsverfahren möglicherweise das Vertrauen der Bürgerinnen und Bürger in unseren starken Rechtsstaat untergraben. Darum muss es gehen. Dann macht der Antrag nämlich Sinn, indem wir versuchen, Menschen zu finden, die unseren Rechtsstaat so modernisieren, dass er unsere angegriffene Demokratie – es steht fest, dass das jetzt so passiert – stützt und schützt. Dafür suchen wir engagierte Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, engagierte Juristinnen und Juristen. Ich will zum Schluss sagen: Wenn wir das im Rechtsausschuss hinkriegen, dass wir hier aus dem Parlament eine gemeinsame Diskussion machen, um diesen Rechtsstaat so sicher zu machen, dass er unsere Demokratie schützt und stützt, sind wir dabei. Ich hoffe, das wird passieren. Deshalb: Unterstützung insoweit, als wir sagen: Wir stimmen der Überweisung zu, wir freuen uns auf die Diskussion im Rechtsausschuss. – Vielen Dank. (Beifall von der SPD)
Berivan Aymaz
Vielen Dank. – Für Bündnis 90/Die Grünen spricht nun Abgeordnetenkollegin Frau Hanses.
Dagmar Hanses GRÜNE
Sehr geehrte Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Kolleginnen der demokratischen Fraktionen! Der Kollege Pfeil hat in seiner Einbringung gerade auf die JAG-Reform 2020 zurückgeblickt. Wir haben auch im Rahmen des Jura-Bachelors einige Dinge besprochen, zu denen wir gesagt haben: Das machen wir jetzt nicht beim Jura-Bachelor, sondern das machen wir in der nächsten JAG-Reform. Ich kann Ihnen sagen: Nach der JAG-Reform ist vor der JAG-Reform. Denn solange es die juristische Ausbildung in Deutschland gibt, wird immer wieder über eine Reform diskutiert. Und es gibt große Bedarfe, denn einige Dinge in der juristischen Ausbildung atmen doch noch so einen preußischen Habitus, der nicht mehr in unsere Zeit passt. Die Anforderungen an die juristische Ausbildung sind hoch. Es ist sicherlich eine der qualifiziertesten Ausbildungen in unserem Land. Deshalb brauchen wir da auch tolle, motivierte Leute, die Lust darauf haben. Über die Kritikpunkte, die teilweise auch im Antrag benannt sind, dass die Stoffüberlastung immer größer wird, dass die Digitalisierung an manchen Stellen noch schleppend läuft, dass es unflexible Prak-19.03.2026 tikumsregelungen sind, können wir sprechen. Über all das möchten wir sprechen. Und wir haben auch Lust auf mutige Reformen in dem Bereich. Aber das Gras wächst nicht schneller, wenn die FDP daran zieht. Wir denken, dass die Evaluationen für einige Bereiche ein Punkt sind; es gibt aber auch schon Entwicklungen, die einfach passieren – auch unabhängig von einer JAG-Reform –, nämlich dass an der Uni Köln gerade ein Pilotprojekt läuft, bei dem es genau um das geht, was, glaube ich, unser aller Anliegen ist: dass digitale Prüfungen, Methodenkompetenz gefördert werden statt reinem Auswendiglernen; auch Flexibilisierung ist ein Punkt. Ich finde, wir brauchen einen Paradigmenwechsel weg von diesem Bulimielernen: schnell rein, schnell raus. Es gibt auch viele Fachleute, die uns da gemeinsam unterstützen, Methodenkompetenz und Persönlichkeitsentwicklung in den Vordergrund zu stellen – anders als früher. Wir wissen, dass die Stoffmenge wirklich täglich steigt. Das sind Belastungen für Studierende und Referendarinnen und Referendare, auf die wir einfach reagieren müssen und bei denen wir nicht mehr zuschauen können. Wir haben mit Interesse auch die umfangreiche Stellungnahme der Fachschaft Jura gelesen; viele Punkte haben Sie auch in Ihrem Antrag aufgegriffen. Das wollen wir uns gerne ansehen. Herr Kollege Ganzke, in der Tat: Es gibt in diesem Haus ein paar Punkte, bei denen Demokratinnen und Demokraten immer zusammengearbeitet haben, beispielsweise was den Verfassungsgerichtshof, den Kinderschutz oder eben auch die juristische Ausbildung angeht. Wir möchten gerne an diese Tradition anknüpfen, dass wir uns das gemeinsam anschauen und da einen breiten Konsens in diesem Haus erzielen. Aber mit so einem Antrag der FDP ist das natürlich nicht ganz einfach. Deshalb ist es gut, wenn wir vielleicht im Ausschuss anknüpfen. Die Probleme wird man nicht mit so einem Antrag lösen. Aber wir freuen uns auf die weitere Diskussion. – Herzlichen Dank. (Beifall von den GRÜNEN, Britta Oellers [CDU] und Angela Erwin [CDU])
Berivan Aymaz
Vielen Dank. – Für die Fraktion der AfD spricht nun der Abgeordnete Herr Röckemann.
Thomas Röckemann AfD
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren Kollegen! Sehr geehrte Damen und Herren! Meine aus Ostpreußen stammende Oma pflegte zu sagen: Immer, wenn man glaubt, es geht nicht mehr, kommt irgendwo ein Licht daher. – Meine Oma ist leider tot. Ostpreußen ist leider verloren. Und mit der FDP, geschätzter Herr Landtag Dr. Pfeil, sieht es auch nicht gut aus. Eine Wahl nach der anderen geht verloren. Nachfolgende Generationen werden sich nur noch dunkel an die FDP erinnern, und irgendwann wird ihr Lichtlein ganz erloschen sein. Das Beispiel der FDP zeigt, was passiert, wenn man sein Licht unter den Scheffel stellt. Ihr Antrag liest sich in weiten Passagen nämlich sehr gut. Wenn Sie etwa eine unabhängige Zweitkorrektur im Staatsexamen fordern, dann greifen Sie eine Kritik auf, die viele Studenten seit Jahren äußern. Wenn wenige Klausuren über ganze Berufswege entscheiden, dann muss die Bewertung nachvollziehbar und transparent sein. Auch die Diskussion über Methodenkompetenz im Studium ist berechtigt. Juristen müssen lernen, Probleme zu analysieren, Argumente zu strukturieren und rechtliche Lösungen zu entwickeln. Ein Studium, das sich zu stark im Detailwissen verliert, verfehlt diesen Kern. Und so weiter und so fort. Im Ergebnis präsentieren Sie der Landesregierung einen bunten Strauß Forderungen, die wir in der Mehrzahl mitgehen werden. Es ist zum Beispiel vernünftig, in Zeiten von KI die Anzahl der Hausarbeiten zu reduzieren. Allerdings müsste dann folgerichtig die Anzahl der Klausuren von fünf auf sieben heraufgesetzt werden. Das allerdings fordern Sie nicht. Das könnte ja auf Widerstand bei der umworbenen Studentenschaft stoßen. Damit sind wir beim Pudels Kern. Als Sie sich noch unlängst auf den Regierungsbänken wohlfühlten, hätten Sie all diese Anträge locker durchsetzen können. Das haben Sie aber nicht. Das Geld für Ihre Ausbildungsreform ist dann doch in die Deindustrialisierung von NRW und kruden Klima- bzw. Einwanderungsschutz geflossen. Die wirklichen Probleme sind allerdings geblieben. Eine leistungsorientierte juristische Ausbildung, faire Prüfungen und eine sinnvolle Verbindung von Theorie und Praxis sind für eine starke und moderne Justiz wichtig. Weil uns diese Themen ebenfalls unter den Nägeln brennen, stimmen wir der Überweisung an den Rechtsausschuss zu. – Guten Tag. (Beifall von der AfD)
Berivan Aymaz
Für die Landesregierung, liebe Kolleginnen und Kollegen, hat nun Minister Dr. Limbach das Wort.
Dr. Benjamin Limbach
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren Abgeordnete! Um es vorab deutlich zu sagen: Die juristische Ausbildung und die juristischen Prüfungen haben sich bewährt. 19.03.2026 Ich bin überzeugt von der Ausbildung zur Einheitsjuristin bzw. zum Einheitsjuristen, vom Grundsatz der staatlichen Abschlussprüfungen und der Zweistufigkeit der Ausbildung mit einem vorangehenden Universitätsstudium und einem nachfolgenden juristischen Vorbereitungsdienst, wie wir ihn heute kennen. Es freut mich, dass hierüber unter den demokratischen Parteien offenbar Konsens herrscht. Schaut man sich den Antrag der FDP im Detail an, so scheint mir: Die Antragsteller wollen der Landesregierung die Gelegenheit geben, die positiven Entwicklungen in der juristischen Ausbildung in Nordrhein-Westfalen noch einmal darzulegen. Danke. (Rodion Bakum [SPD]: Guter Witz!) Viele Forderungen entsprechen gelebter Praxis. Andere sind hingegen schlicht zurückzuweisen, und wieder andere werden im Rahmen der Evaluation des Zweiten Gesetzes zur Änderung des Juristenausbildungsgesetzes zu diskutieren sein. Zum Ersteren: Selbstverständlich ist es gut, den Referendarinnen und Referendaren aktuelle Ausbildungsmaterialien zur Verfügung zu stellen. Das Ministerium der Justiz hat daher umfassende Materialien für den juristischen Vorbereitungsdienst erstellen lassen. Diese werden durch hauptamtliche Kräfte ständig aktualisiert. Übrigens sind diese Unterlagen so begehrt, dass das Land Niedersachsen gegen Entgelt Nutzungsrechte an ihnen erworben hat. Forderung erfüllt. Laufend werden den Referendarinnen und Referendaren über eine Lernplattform auch aktuelle Original-Examensklausuren zu Übungszwecken angeboten. Auch hier: Haken. Außer Frage steht, dass die Anwendung der juristischen Methodik und nicht das Anhäufen von Einzelwissen Schwerpunkt der Ausbildung zu sein hat. Auch hierfür bedarf es keiner Aufforderung. Das ist schon heute der Fall und Schlüssel zum Erfolg in den staatlichen Prüfungen. Gegenteilige Vermutungen gewerblicher Repetitorien sind schlicht falsch. Auch der Ausbau universitärer Repetitorien liegt ganz im Interesse der Landesregierung. Auch hier ist Nordrhein-Westfalen Vorbild. Die nordrhein-westfälischen Universitäten – allen voran die Universität Münster – bieten vorzügliche universitäre Repetitorien mit umfangreichen Materialien an und kooperieren miteinander, um ihre Angebote fortlaufend zu verbessern. Dies auch weiterhin zu tun, unterstütze ich ständig. Ein anderer Vorschlag fällt schlicht nicht in die Zuständigkeit des Landes: Die Forderung nach einer Flexibilisierung der praktischen Studienzeit ist berechtigt, jedoch legt das deutsche Richtergesetz die Bedingungen für den Zeitpunkt der Durchführung dieser Praktika fest. Die mehrfachen Versuche Nordrhein-Westfalens, hier über den Bundesrat eine Landtag Änderung zu erreichen, haben im Bund bislang bekanntermaßen keinen Erfolg gehabt. Aber ich lasse nicht nach, mich dafür einzusetzen. Über einige Forderungen Ihres Antrags mag in einem geordneten und systematischen Diskussionsprozess gesprochen werden. Die Landesregierung schätzt es sehr, dass in der Vergangenheit über die Themen der Ausbildung und Prüfung des juristischen Nachwuchses in der Regel konsensual in diesem Parlament entschieden wurde. So soll es bleiben. Die Evaluierung des Zweiten Gesetzes zur Änderung des Juristenausbildungsgesetzes steht bevor. Sie gibt ausreichend Gelegenheit zu einem Austausch, an dessen Ende Änderungen zur Optimierung der Ausbildung stehen können und – das würde ich auch ehrlich sagen – stehen werden. Denn entgegen gern wiederholter, aber falscher Behauptung ist die Juristenausbildung in den letzten 150 Jahren keineswegs unverändert geblieben. Ich erinnere nur an den jüngst, erst 2024, eingeführten integrierten Bachelor als zusätzlichen Abschluss. Wozu allerdings die unsystematische Aneinanderreihung einzelner Forderungen führen kann, macht Ihr Antrag gerade deutlich. Auf der einen Seite fordern Sie pauschal die Reduzierung des Pflichtstoffs in der staatlichen Pflichtfachprüfung, auf der anderen Seite soll der Stoff der Zwischenprüfung konkret erhöht werden. Das ist mir noch ein bisschen unausgegoren. Dann, lieber Herr Pfeil, verzeihen Sie mir, auch noch die Unabhängigkeit der Prüferinnen und Prüfer beschränken zu wollen, das kann doch wirklich nicht Ihr Ernst sein. Als ehemaliger Verwaltungsrichter, der zwei Jahre lang die Zuständigkeit für Hochschulprüfungsrecht hatte, kann ich davon nur dringend abraten. Die Unabhängigkeit der Prüferinnen und Prüfer in unseren Staatsexamen ist ein hohes Gut und sichert die Qualität unserer Examensprüfungen. Davon sollten wir nicht abrücken. Über alle weiteren Einzelpunkte können wir dann gerne im Ausschuss nach der Evaluation des Gesetzes sprechen. – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall von der CDU und den GRÜNEN)
Berivan Aymaz
Vielen Dank. – Liebe Kolleginnen und Kollegen, es liegt noch eine weitere Wortmeldung vor, und zwar spricht nun Abgeordnetenkollegin Frau Wenzel für Bündnis 90/Die Grünen.
Jule Wenzel GRÜNE
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen der demokratischen Fraktionen! Wir haben heute eine sehr wichtige Debatte über die Ausbildung der Juristinnen und Juristen in 19.03.2026 unserem Land geführt – in Deutschland, im Zentrum von Europa. Herr Abgeordneter Röckemann, ich finde, man kann aus der AfD-Fraktion viele Hässlichkeiten hören, aber Sie haben gerade in Ihrem Wortbeitrag gesagt: „Ostpreußen ist leider verloren.“ Das ist ein Ergebnis des Zweiten Weltkrieges, den dieses Land angezettelt hat und in dem Millionen Menschen ums Leben gekommen sind. (Beifall von den GRÜNEN) Ich möchte das an dieser Stelle nicht unwidersprochen lassen. Als Europäerin ist es mir ein Anliegen, dass aus diesem Parlament das klare Signal herausgeht: Die territorialen Grenzen unserer europäischen Nachbarländer und Freunde sind zu wahren und zu achten. (Beifall von den GRÜNEN, der CDU, der SPD und der FDP)
Berivan Aymaz
Vielen Dank. Es gibt keine weiteren Wortmeldungen. Wir gehen über zur Abstimmung. Der Ältestenrat empfiehlt die Überweisung des Antrags Drucksache 18/18108 an den Rechtsausschuss. Die abschließende Beratung und Abstimmung sollen dort in öffentlicher Sitzung erfolgen. Wer stimmt der Überweisungsempfehlung zu? – Das sind die Fraktionen von CDU, SPD, Bündnis 90/Die Grünen, FDP und AfD. Wer stimmt dagegen? – Keine Gegenstimmen. Wer enthält sich? – Keine Enthaltungen. Damit ist diese Überweisungsempfehlung angenommen. Wir kommen zu: 10 Gesundheitliche Überlastung der Arbeitswelt in Nordrhein-Westfalen beenden – psychische Erkrankungen als Folge politischer Fehlsteuerung wirksam bekämpfen Antrag der Fraktion der AfD Drucksache 18/18089 Ich eröffne die Aussprache und erteile für die Fraktion der AfD dem Abgeordneten Herrn Dr. Vincentz das Wort.
Dr. Martin Vincentz AfD
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! „Ich bin gesund und kann arbeiten. Was verlang‘ ich mehr.“ Das ist freilich nicht von mir, sondern von Goethe. „Arbeit schafft Hornhaut gegen den Kummer.“ Landtag Auch das ist nicht aus meiner Feder, sondern von Cicero. Aber es spricht einen wichtigen Punkt an: Arbeit ist Schutzfaktor, zum Beispiel vor Einsamkeit, Arbeit strukturiert den Alltag, ist gut für Integration und für Inklusion. Gleichzeitig – und das gilt schon seit den Zeiten von Cicero und Goethe – geht von Arbeit aber auch ein gesundheitliches Risiko aus. Früher natürlich eher körperlich: Gerade die harte körperliche Arbeit beispielsweise auf dem Bau oder auf dem Feld hat viele Menschen körperlich sehr geschunden. Mittlerweile ist es aber häufiger die Psyche. Circa 11 % der Beschäftigten in Nordrhein-Westfalen melden sich einmal im Jahr wegen F-Diagnosen krank, also wegen psychischer Belastungen. Dabei sind es pro Versichertem mittlerweile rund 3,5 Tage pro Jahr. Betroffen sind ca. 5 Millionen Menschen in der Bundesrepublik. Es ist also keine Randerscheinung, keine Begleiterscheinung, es ist wirklich ein immer größer werdender Teil der arbeitenden Bevölkerung. 25 % der Beschäftigten fühlen sich stark psychisch belastet, 40 % sprechen sogar von körperlichen Symptomen durch Stress am Arbeitsplatz. Die Psyche ist mittlerweile der häufigste Grund für Frühberentungen. 2024 wurden ca. 100.000 Personen früh berentet, allein wegen psychischer Belastung am Arbeitsplatz. Dahinter stecken natürlich jeweils psychische und persönliche Tragödien, aber es ist auch eine wirtschaftliche Katastrophe, insbesondere in einer Zeit des demografischen Wandels, in der wir auf jede Arbeitskraft angewiesen sind, in der aber gut ausgebildete Menschen, insbesondere am Ende ihrer Erwerbstätigkeit, verloren gehen, allein wegen psychischer Belastungen am Arbeitsplatz. Die Gründe dafür sind vielfältig, zum Beispiel die zunehmende Verdichtung am Arbeitsplatz seit den 1990er-Jahren. Produktivität ist in der Bundesrepublik und auch hier in Nordrhein-Westfalen lange nicht mehr durch Investitionen gestiegen, sondern dadurch, dass immer weniger Schultern immer mehr schultern müssen. Tatsächlich ist es so, dass die Menschen im Durchschnitt – und das wird von Friedrich Merz ja wortreich kritisiert – weniger arbeiten. Ja, in Stunden ist das richtig ausgedrückt, aber in einer einzelnen Arbeitsstunde muss jeder viel mehr leisten, und das bleibt – wie man so schön sagt – nicht in den Kleidern hängen. Außerdem ist da die emotionale Belastung, insbesondere bei Pflegekräften in Kitas, bei Personen im persönlichen Kontakt mit Menschen, bei denen es immer wieder dazu kommt, dass emotionale und extreme Belastungen eine Rolle spielen. Hinzu kommt – das wird Sie in Zeiten des kriselnden Arbeitsmarktes nicht verwundern –, dass die Angst vor Jobverlust viele Menschen sehr belastet. 19.03.2026 Aber wir werden die Zeit nicht zurückdrehen können. Handys oder E-Mails beispielsweise sind am Arbeitsplatz nicht mehr wegzudenken. Dennoch: Wir müssen politische Anpassungen auf den Weg bringen. Gefährdungsbeurteilungen, die in den letzten Jahren immer wichtiger geworden sind, müssen auch ihre Umsetzung finden. Es muss politischer Druck dahinter sein, es müssen Kontrollen stattfinden, es muss auch Bußgelder geben, wenn dagegen verstoßen wird. Auch ein Recht auf Nichterreichbarkeit ist immer wichtiger in Zeiten, in denen wir alle rund um die Uhr am Handy hängen. Betriebliche Prävention, Weiterbildung und überhaupt Angebote sind umso wichtiger; man muss es wahrnehmen, auch als Arbeitgeber, dass es zu psychischen Belastungen bei den Arbeitnehmenden kommen kann. Arbeit macht oft Spaß, freilich nicht immer – das wissen Sie auch –, aber vor allen Dingen sollte sie uns nicht krank machen. Daran müssen wir alle gemeinsam arbeiten. – Vielen Dank. (Beifall von der AfD)
Berivan Aymaz
Für die Fraktion der CDU hat nun der Abgeordnete Herr Berger das Wort.
Christian Berger CDU
Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Psychische Belastungen in der Arbeitswelt sind ein ernstes Thema. Die Zahlen steigen, und dahinter stehen Menschen, die Unterstützung brauchen. Deshalb ist es richtig, dass wir uns damit befassen. Aber wer dieses komplexe Problem auf eine einzige Ursache reduziert, der wird ihm nicht gerecht, und genau das wird mit dem vorliegenden Antrag getan. Im Kern wird behauptet, Bürokratie und politische Entscheidungen seien die Hauptursachen für psychische Erkrankungen. Das ist einfach zu kurz gedacht, denn die Realität ist deutlich vielschichtiger. Psychische Belastungen entstehen vor allem dort, wo Arbeitsabläufe verdichtet sind, wo Personal fehlt, wo Führung nicht funktioniert und wo Unsicherheit im Arbeitsalltag besteht. Das sind die zentralen Herausforderungen, es ist nicht ein einzelner politischer Faktor. Ja, Bürokratie kann belasten; ja, ihr Abbau ist richtig und notwendig. Aber wer daraus die Hauptursache für psychische Erkrankungen macht, der vereinfacht ein komplexes Problem und liefert damit auch keine tragfähigen Lösungen. Hinzu kommt: Im Antrag wird das Bild gezeichnet, als würde bislang zu wenig passieren, und das ist Landtag schlicht nicht zutreffend. Die Landesregierung verfolgt einen umfassenden Ansatz von Prävention über Gesundheitsförderung bis hin zur Weiterentwicklung von psychiatrischer Vorsorge. Auch beim Bürokratieabbau wird gehandelt, auf Landes- und auf Bundesebene. Meine Damen und Herren, gute Politik zeichnet sich dadurch aus, dass sie Probleme differenziert, analysiert und nicht durch einfache Erklärungen schnelle Antworten liefert. Wenn wir die psychische Gesundheit in der Arbeitswelt stärken wollen, müssen wir an mehreren Stellen gleichzeitig ansetzen: bessere Arbeitsbedingungen, stärkere Führung, ausreichend Fachkräfte und wirksame Prävention. Was wir nicht brauchen, sind monokausale Erklärungen und politische Schuldzuweisungen. Mehr kriegen Sie in Ihrem Antrag nicht zustande, aber ich erwarte von Ihnen auch gar nicht mehr, sehr geehrter Herr Vincentz. Im Antrag wird ein wichtiges Thema benannt, aber die Analyse bleibt unvollständig, und die Schlussfolgerungen greifen zu kurz. Deshalb lehnen wir diesen Antrag ab. – Vielen lieben Dank. (Beifall von der CDU – Vereinzelt Beifall von den GRÜNEN)
Berivan Aymaz
Vielen Dank, Herr Berger. – Für die Fraktion der SPD spricht nun der Abgeordnete Herr Bakum.
Rodion Bakum SPD
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Dieser Antrag der AfD ist nun wahrlich kein Beitrag zur seelischen Gesundheit von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern in Nordrhein-Westfalen. (Beifall von Thorsten Klute [SPD]) Dieser Antrag ist blanker Hohn, denn Sie tun so, als müssten wir erst neue Erkenntnisse sammeln. Dabei liegen die Probleme doch längst offen: hohe Belastung, steigender Druck, Personalmangel, fehlende Entlastung und zu wenig Prävention. Genau deshalb haben wir als SPD mit unserem Antrag „Woche der seelischen Gesundheit: Arbeit darf nicht krank machen!“ aus dem Oktober 2024 konkrete Lösungen vorgeschlagen: bessere Arbeitsbedingungen, mehr Prävention, mehr Schutz für Beschäftigte und insbesondere ein Fokus auf Gefährdungsbeurteilungen. Damals waren wir in Diskussionen mit der Landesregierung darüber, dass sie da auch stärker draufschauen möchte. Und dann kommt Ihr Widerspruch mit der Post. Sie fordern neue Berichte, neue Prüfungen, neue Darstellungen, aber natürlich ohne zusätzliche Berichtspflichten. Sie fordern also völlig unterschiedliche Sachen, die gegeneinander stehen. 19.03.2026 Mehr Dokumentation verlangen und gleichzeitig so tun, als würde man Bürokratie abbauen – das ist keine ernsthafte Politik, das ist Etikettenschwindel. Herr Dr. Vincentz, schon im Oktober 2024 haben Sie gezeigt, dass die AfD die Probleme lieber zerredet, als Beschäftigte wirksam zu schützen. Beim Fachkräftemangel wird Ihr Antrag vollends unglaubwürdig. Sie beklagen Überlastungen in der Arbeitswelt, gerade in der Pflege und in der Gesundheit, aber gleichzeitig ist es doch Ihre Partei, die das Klima vergiftet, obwohl Fachkräfte nach Deutschland kommen sollen. (Beifall von der SPD und Dr. Julia Höller [GRÜNE]) Jeder vierte Arbeitnehmer in unserem Land – im Osten sind es noch viel mehr – sagt in Umfragen, dass er wegen Ihnen und Ihrer Fremdenfeindlichkeit darüber nachdenkt, (Zuruf von Markus Wagner [AfD]) Deutschland zu verlassen. Aus Studien wissen wir, dass Menschen im Ausland sagen, (Zuruf von Markus Wagner [AfD]) das fremdenfeindliche Klima, das sie wahrnehmen, sei das größte Hemmnis, nach Deutschland zu kommen und zu arbeiten. Dafür sind vor allem Sie verantwortlich. (Beifall von der SPD und den GRÜNEN – Mar- kus Wagner [AfD]: Das Gegenteil ist der Fall!) Ein Beispiel auf der Homepage der AfD-Fraktion in Nordrhein-Westfalen. Auf Ihrer Homepage heißt es: Mist, schon wieder keine Ingenieure aus Lampedusa! So redet keine Partei, die Fachkräfte gewinnen will. So redet eine Partei, die Menschen verächtlich macht. So redet eine Partei, die den Fachkräftemangel nicht bekämpft, sondern verschärft. (Beifall von der SPD und den GRÜNEN) Dasselbe Muster zeigt Herr Dr. Vincentz auch selbst, wenn Menschen, die hier arbeiten und mit anpacken wollen, von Ihrer Partei pauschal abgewertet werden. Das ist doch die Wahrheit über Ihre Politik. Sie jammern ständig über fehlende Fachkräfte und beleidigen gleichzeitig die Menschen, ohne die viele Bereiche längst nicht mehr funktionieren würden. Wer so spricht, macht unser Land nicht stärker. Wer so spricht, schafft Unsicherheit, Ausgrenzung und Angst. Wer so Politik macht, ist nicht Anwalt der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, sondern eine Belastung für ihre seelische Gesundheit. Denn seelische Gesundheit am Arbeitsplatz braucht Respekt, Sicherheit, gute Bedingungen und Verlässlichkeit. Sie aber liefern Misstrauen, Spaltung, Hetze. (Markus Wagner [AfD]: So ein Unsinn!) Landtag Deshalb, Herr Dr. Vincentz, ist Ihr Antrag schlicht und ergreifend widersprüchlich. Er ist unaufrichtig, er ist zynisch. Er ist genau das, was Ihre Politik am Ende immer ist: laut im Ton, schwach in der Lösung und gefährlich im Klima. Die AfD schützt keine Beschäftigten. Sie ist der Feind der Beschäftigten in unserem Land. Sie zerredet Probleme, sie verschärft den Fachkräftemangel und vergiftet das gesellschaftliche Klima. Das ist blanker Hohn gegenüber den Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern in unserem Land. Bleiben Sie gesund. (Beifall von der SPD und den GRÜNEN – Thomas Röckemann [AfD]: Und Sie von der SPD werden nicht mehr gewählt!)
Berivan Aymaz
Für Bündnis 90/Die Grünen spricht nun Abgeordnetenkollege Herr Klocke.
Arndt Klocke GRÜNE
Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Auch aus meiner Sicht ist dieser Antrag widersprüchlich. Da steht nicht nur Unsinn drin, sondern an vielen Stellen ist es auch zu kurz gesprungen. Ich frage mich, warum wir das hier, wenn es wirklich ein ernsthaftes Anliegen wäre, direkt abstimmen sollen. Wenn man das Thema wirklich ernsthaft sozusagen setzen und ein Programm miteinander diskutieren will, dann würde man es zur Überweisung geben und im Fachausschuss über Defizite und Handlungsnotwendigkeiten diskutieren. Das direkt abstimmen zu lassen, zeigt, dass es ein Showantrag ist und es an der Stelle um nichts anderes geht. Wir diskutieren das heute, an einem Tag, an dem die mentale Gesundheit und psychotherapeutische Versorgung große Themen vor unserem Haus waren. Heute Mittag waren über 1.500 Psychotherapeuten und Psychotherapeutinnen vor dem Landtag. Sie haben in einer aus meiner Sicht beeindruckenden Demonstration deutlich gemacht, dass gut qualifizierte, aber auch gut bezahlte Therapeutinnen und Therapeuten – das wissen wir – absolut notwendig sind, wenn man Menschen – ob in der Arbeitswelt oder noch vor dem Berufseinstieg, in der Ausbildung, in der Schule oder auch im Ruhestand – besser helfen und sie mehr unterstützen will. Diese Honorarkürzung, die in der letzten Woche beschlossen worden ist, auch wenn das im politischen Sinne so nicht zu beeinflussen ist, weil das in diesem gemeinsamen Ausschuss von Ärzteschaft und Krankenkassen beschlossen wurde – so will ich es an der Stelle auf jeden Fall klar sagen –, schadet genau dem, was notwendig ist. 19.03.2026 Wir brauchen eine bessere Unterstützung von Menschen in seelischen Krisen, und wir sollten Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten besser unterstützen und ihnen nicht das Honorar kürzen. (Beifall von den GRÜNEN und Christina Schulze Föcking [CDU]) Deswegen fand ich diese Demonstration heute nicht nur inhaltlich richtig, sondern auch sehr ermutigend, weil dort unglaublich viele Menschen mit sehr klaren Forderungen und hoffentlich auch mit einer hohen medialen Resonanz zusammengekommen sind. Ich bin gerne dort hingegangen und habe mich zum Austausch und zum Gespräch zur Verfügung gestellt. Ich würde mir wünschen, dass diese falsche Entscheidung in den nächsten Wochen zurückgenommen wird. (Beifall von den GRÜNEN, Rodion Bakum [SPD und Thorsten Klute [SPD]) Man muss allein einmal den Mobilisierungsgrad sehen. Dieser Fachverband hat knapp 7.000 Mitglieder, und über 1.500 sind innerhalb von vier Tagen hier vor den Landtag gekommen. Das zeigt den hohen Druck und die hohe Notlage in diesem Bereich. Dass der Landtag heute sozusagen die Kulisse für diese Demonstration war und so viele zusammengekommen sind, hat mich auf jeden Fall sehr gefreut. Jetzt komme ich noch einmal zu dem Antrag. Er ist – das ist eben schon angesprochen worden – zu kurz gesprungen. Auf der einen Seite werden neue Programme gefordert, die aber natürlich auf keinen Fall verpflichtend sein sollen. Auf der anderen Seite ist es ein „Zurück“, was die AfD in ihrem Programm oft signalisiert. „Zurück in der Vergangenheit“ war alles irgendwie besser, denn politische Reformen lösen nur aus, dass Menschen verunsichert werden und Druck in der Arbeit erleben. Ich erlebe das ganz anders. Wenn wir die Notwendigkeiten an guten Reformen in diesem Land nicht auf den Weg bringen – ob im Bereich von Klima und Umwelt, im Bereich von Sozialpolitik usw. –, dann löst das Ängste und Nöte aus. Wir brauchen kein politisches „Zurück in die Vergangenheit“, sondern einen mutigen Schritt in die Zukunft und dass Reformen angepackt werden. Dieser Antrag suggeriert uns: Wenn wir das liegen lassen, wenn wir uns sozusagen in vergangene Gefilde bewegen, dann geht es den Menschen auch am Arbeitsplatz besser. Aus meiner Sicht ist genau das Gegenteil der Fall. Beim Fachkräftemangel hat der SPD-Kollege das eben genau richtig intoniert. Dass eine Partei, die sich so rigoros fremdenfeindlich und zuwanderungsfeindlich zeigt, wie die AfD das an so vielen Stellen Landtag macht, solch einen Antrag vorlegt – dabei ist die Frage der Unterstützung von Fachkräften eine so zentrale Frage bei der Ausübung von Berufen und bei der Unterstützung von Menschen in der Arbeitswelt –, ist an sich so widersprüchlich. Das muss man ganz klar sagen. Da Sie dann noch nicht einmal zulassen, dass es eine weitere Beratung im Ausschuss gibt, kann man diesen Antrag nur ablehnen. Das Thema ist richtig gesetzt. Wir müssen über Belastungen im Arbeitsleben reden und auch mehr darüber reden. Die Antworten sind aber absolut unter der Latte durchgesprungen, widersprüchlich, und sie sind auch falsch. Deswegen gibt es von grüner Seite auf jeden Fall Ablehnung zu diesem Antrag. – Danke für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall von den GRÜNEN und Rodion Bakum [SPD]
Berivan Aymaz
Vielen Dank. – Für die Fraktion der FDP hat nun Abgeordnetenkollegin Frau Schneider das Wort.
Susanne Schneider FDP
Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Macht Arbeit krank? Die Arbeitswelt wandelt sich immer schneller. Die fortschreitende Digitalisierung geht nicht für alle einfach von der Hand. Die Grenzen der Arbeitszeit schwinden, Stress und Belastungen steigen. Neben diesen Risikofaktoren bringt Arbeit aber auch gesundheitsfördernde Faktoren mit sich. Erst ein Ungleichgewicht kann die Entstehung psychischer Erkrankungen fördern oder auslösen. Psychische Beeinträchtigungen sind eine der häufigsten Ursachen für Arbeitsunfähigkeiten. Im schlimmsten Fall können die Betroffenen keinen Beruf mehr ausüben. Die Ursachen für psychische Belastungen und Erkrankungen sind aber komplex und vielfältig. Meistens lassen sie sich nicht allein auf das Arbeitsumfeld zurückführen. Je früher bestehende Risiken erkannt werden, umso eher kann man rechtzeitig handeln. In dem vorliegenden Antrag wird der Anstieg psychischer Erkrankungen aufgrund einer zunehmenden Belastung in der Arbeitswelt aufgegriffen. Mehr als das Aufgreifen dieses wichtigen Problems gelingt damit jedoch nicht. Die genannten Ursachen und Lösungsvorschläge sind ziemlich einseitig. Sie zielen allein auf Bürokratisierung, wachsende Dokumentations- und Berichtspflichten sowie regulatorische Vorgaben. Diese Faktoren tragen zwar sicherlich auch zu Belastungen bei, und Bürokratieabbau ist aus liberaler Sicht eine herausragende Aufgabe, andere Belastungsfaktoren wie Arbeitsabläufe, Arbeitsplatzgestaltung, unregelmäßige Arbeitszeiten, Personalmangel, Mobbing und unzureichende Verein-19.03.2026 barkeit von Beruf und Care-Arbeit werden in dem Antrag jedoch vernachlässigt. Daher wäre schon eine umfassendere Betrachtung nötig. Arbeit leistet einen wichtigen Beitrag zur seelischen Gesundheit durch Tagesstrukturierung, soziale Kontakte, Wertschätzung und Sinngebung. Menschen in Arbeitslosigkeit sind im Vergleich zu Berufstätigen überproportional häufig von klinisch relevanten psychischen Störungen betroffen. In Zeiten von Arbeitsund Fachkräftemangel ist es zudem im Interesse der Unternehmen, Arbeitsfähigkeiten zu erhalten und lange Ausfallzeiten aufgrund psychischer Erkrankungen zu vermeiden. Ein bedarfsgerechtes und verlässliches Kinderbetreuungsangebot ist wesentlich, um psychische Belastungen für erwerbstätige Eltern zu reduzieren. Eine Flexibilisierung im Arbeitszeitgesetz mit einer wöchentlichen Höchstarbeitszeit würde die Vereinbarkeit von Beruf und Care-Arbeit ebenfalls extrem erleichtern. (Beifall von der FDP) Mehr Kapazitäten bei der ambulanten psychotherapeutischen Behandlung könnten Wartezeiten von mehreren Monaten auf einen Therapieplatz und damit auch die langen Ausfallzeiten aufgrund psychischer Erkrankungen reduzieren. Bei Präventionsangeboten in Betrieben wäre eine Verstetigung sinnvoll. Mentale Gesundheit darf kein Tabu sein. Sie ist ein sehr, sehr wichtiges Thema. Dieser Antrag ist mir und auch der FDP aber viel zu dünn. Wir werden ihn ablehnen. – Vielen Dank. (Beifall von der FDP und Rodion Bakum [SPD])
Berivan Aymaz
Vielen Dank. – Für die Landesregierung spricht nun Minister Laumann. Karl-Josef Laumann, Minister für Arbeit, Gesundheit und Soziales: Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Das Thema „psychische Gesundheit und Arbeit“ ist zurzeit und schon seit vielen Jahren ein wirklich gravierendes Thema und auch ein Problem in unserem Land. Wie vielleicht der eine oder andere weiß, bin ich schon seit über 50 Jahren im Arbeitsleben. Als ich jung war, gingen die meisten Frühverrentungen von Kolleginnen und Kollegen zumindest in meiner damaligen Lebenswelt auf Rückenprobleme zurück. Heute – Sie können beide Rentenversicherungsanstalten in Nordrhein-Westfalen fragen – sind psychische Erkrankungen die häufigste Begründung für eine Frühverrentung oder für eine Erwerbsunfähigkeitsrente. Daran sehen wir, dass es in der Arbeitswelt wirklich ein großes Thema ist. Wir wollen zu längeren Landtag Lebensarbeitszeiten kommen. Das ist nur möglich, wenn die Menschen viele Jahrzehnte in einer gesunden Arbeitswelt arbeiten können. Es fehlt uns nicht an Studien. Herr Bakum hat das in seiner Rede sehr überzeugend dargestellt. Auch alle anderen Redner haben viele Gründe aufgezählt, die in der Arbeitswelt eine Rolle spielen. Ich fand es auch sehr bemerkenswert, wie Herr Klocke das Thema in seiner Rede aufgezogen hat. Ich möchte gern sagen, dass wir das Problem nicht lösen, indem wir immer mehr Vorschriften wegnehmen. Es muss im Arbeitsschutz schon Gefährdungsbeurteilungen geben. Natürlich spielt bei Gefährdungsbeurteilungen durch den Arbeitgeber auch die Frage der psychischen Gesundheit eine Rolle. Ein funktionierender Arbeitsschutz, der sich auch mit der Einhaltung von Pausenregelungen und Arbeitszeiten beschäftigt, ist schon wichtig. Ich persönlich glaube, dass wir dafür sorgen müssen, dass es in unserer Gesellschaft eine Taktung von Arbeitstagen und arbeitsfreien Tagen gibt. Deswegen gehöre ich nicht zu den Politikern, die der Meinung sind, dass man den Sonntag zur Disposition stellen kann. (Beifall von der SPD – Vereinzelt Beifall von der CDU – Thorsten Klute [SPD]: Das sehen nicht alle in der CDU so!) Es ist gut, wenn es auch einfach einmal ein Wochenende gibt, an dem die Gesellschaft anders tickt als in der Woche. Wir dürfen nicht alles der Ökonomisierung überlassen, wenn wir wollen, dass die Menschen über Jahrzehnte gesund an der Arbeitswelt teilnehmen. (Beifall von der CDU) Ich meine, die alte Idee von einer humanen Arbeitswelt, wie wir es früher einmal genannt haben, ist auch in der heutigen Zeit eine ganz wichtige Sache. Deswegen ist es mir so wichtig, dass wir uns darum bemühen, dass Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer und natürlich auch die unterschiedlichen Wirtschaftsbereiche ein Stück Stabilität haben. Wenn man sich Sorgen um seinen Arbeitsplatz macht und sich fragt, ob es den eigenen Arbeitsplatz nächstes Jahr oder übernächstes Jahr noch gibt – diese Sorgen haben zurzeit viele Menschen in Nordrhein-Westfalen –, dann ist es wichtig, dass wir alles daran setzen, einen guten Arbeitsmarkt zu behalten, ein Wirtschaftswachstum zu haben und den Menschen Beschäftigung anbieten zu können. Arbeit muss so entlohnt wird – auch aus der Sicht derjenigen, die Arbeit organisieren –, dass man das auch mit genügend Arbeitskräften machen kann. Herr Vincentz, Sie sind Arzt, Sie wissen das wahrscheinlich noch besser als ich, weil Sie das Gesundheitssystem viel intensiver kennengelernt haben: Wenn wir in unseren Altenheimen, wenn wir in unseren Krankenhäusern nicht viele Menschen hätten, 19.03.2026 die nicht in Deutschland geboren sind, dann, glaube ich, gäbe es in jedem Krankenhaus eine Arbeitsverdichtung, die gar keiner mehr aushalten würde. Wir müssen zugeben, wenn wir wollen, dass es genug Fachkräfte gibt, müssen wir dafür Menschen gewinnen und Menschen in den Arbeitsmarkt integrieren, die nicht in Deutschland geboren und zu uns gekommen sind. (Zuruf von Markus Wagner [AfD]) Deswegen werbe ich so sehr dafür, dass wir auch auf der Arbeit wissen, dass es um Menschen geht und dass die Arbeit menschengerecht sein muss. Das ist eine wichtige Aufgabe für Führungskräfte, das ist aber auch eine wichtige Aufgabe, die man unter Arbeitskolleginnen und Arbeitskollegen erfüllen muss. Auch das spielt eine große Rolle dafür, ob ein langes Berufsleben mit psychischer Gesundheit verbunden ist. Ich glaube, wir können alle etwas dafür tun und für dieses Thema sensibilisieren. Es geht einfach darum, auch in der Arbeitswelt ein Stück weit schlicht und ergreifend Mensch zu sein. – Schönen Dank für die Aufmerksamkeit. (Beifall von der CDU, der SPD und den GRÜNEN)
Berivan Aymaz
Vielen Dank. – Es liegen keine weiteren Wortmeldungen vor. Wir sind am Schluss der Aussprache. Wir kommen zur Abstimmung. Die antragstellende Fraktion der AfD hat direkte Abstimmung beantragt. Wir stimmen also über den Inhalt des Antrags Drucksache 18/18089 ab. Wer stimmt dem Antrag zu? – Das ist die Fraktion der AfD. Wer stimmt dagegen? – Das sind die Fraktionen von CDU, SPD, Bündnis 90/Die Grünen und FDP. Wer enthält sich? – Keine Enthaltungen. Damit ist der Antrag Drucksache 18/18089 abgelehnt. Wir kommen zu: 11 Gesetz zur Modernisierung des Brandschutzes, der Hilfeleistung und des Katastrophenschutzes Gesetzentwurf der Landesregierung Drucksache 18/18114 erste Lesung Ich eröffne die Aussprache und erteile für die Landesregierung Minister Reul das Wort.
Herbert Reul
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren Abgeordnete! Als ich 2018 vorgeschlagen habe, sich darum zu kümmern, wieder Sirenen anzuschaffen, war die öffentliche Landtag Wirkung so, wie sie war: Der hat wohl den Schuss nicht gehört. – Das war die eine Erfahrung. Dann war 2021 die Flut. Das war die andere Erfahrung. Danach war klar: Katastrophenschutz ist ein Thema, das wir alle nicht genügend gesehen haben, ein Problem, das wir verdrängt haben, weil wir gedacht haben, das findet irgendwo in der weiten Welt statt, aber doch nicht bei uns. Plötzlich war es da. Wir waren gezwungen zu handeln, und wir haben gehandelt. Vielleicht war eine der wichtigsten Entscheidungen damals, dass wir uns nicht gegenseitig verrückt gemacht haben, sondern dass wir viele kluge Köpfe zusammengeholt und einen 15-Punkte-Plan geschrieben haben. Mit „wir“ meine ich Feuerwehren, Hilfsorganisationen im Katastrophenschutz und Kommunen. Alle, die irgendwie an diesem Projekt beteiligt sind, die Erfahrung hatten, die aus dieser Wirklichkeit kamen und genau wussten, was zu tun ist, haben geholfen. Wir haben damals mit diesem 15-Punkte-Plan den Grundstock für das gelegt, was heute hier vorliegt. Das war der Anfang. Das war nicht nur Kopfgeburt, das war nicht irgendwas aus dem Ministerium, sondern das war aus der praktischen Erfahrung der Betroffenen zusammengetragen. Das alles fließt jetzt in dieses Update des Gesetzes zur Modernisierung des Brandschutzes, der Hilfeleistung und des Katastrophenschutzes ein. Es berücksichtigt viele praktische Erfahrungen. Auf gut Deutsch: Wir drehen an vielen Stellschrauben. – Übrigens sind mittlerweile auch die Verbände offiziell einbezogen worden. Ich will hier nur ein paar Schwerpunkte nennen. Mehr geht ja in der kurzen Zeit nicht. Wir werden uns im Fachausschuss noch damit befassen. Erstens. Wir stärken die Rolle des Landes im Katastrophenschutz, wir sorgen zum Beispiel dafür, dass das Land den landesweiten Katastrophenfall feststellen kann, und wir verankern die Landesstelle für Katastrophenschutz nun auch im Gesetz. Die haben wir übrigens schon mit 40 Personen, die dauerhaft auf Abruf bereitstehen, in meinem Haus eingerichtet. Da hat sich unendlich viel auch in unserer Administration verändert. Das im August eingeweihte zentrale Katastrophenschutzlager des Landes findet nun seinen Weg ins Gesetz. Zelte, Bänke, alles, was man braucht, wird eingelagert. Es wird einen landesweiten Fahrplan geben, bestehend aus einem Landeskatastrophenschutzbedarfsplan und einem Rahmenwarnplan, der regelt, wer was wo wann bereitstellen muss. Zweitens. Wir stärken die Strukturen der Kommunen. Die können zukünftig interkommunal mehr zusammenarbeiten und zum Beispiel Leitstellen für verschiedene Aufgaben unter einem Dach bündeln. Neu: Landräte, Oberbürgermeister und Bürger-19.03.2026 meister müssen zukünftig im ersten Amtsjahr eine Katastrophenschutzschulung absolvieren – bezahlt vom Land. Drittens. Wir stärken auch unsere Einsatzkräfte. In den allermeisten Fällen sind die Männer und Frauen, die in diesen Bereichen arbeiten, ehrenamtlich unterwegs. Eine Zahl zum Weitersagen: 90 % der Menschen, die im Katastrophenschutz in Nordrhein-Westfalen arbeiten, arbeiten ehrenamtlich. 90 %! Oder auf gut Deutsch: Wenn die nicht da wären, könnten wir schließen. – Das ist die Kurzfassung. Das wird immer wieder vergessen. Für all diese Menschen verbessern wir die Helfergleichstellung, egal, ob in den freiwilligen Feuerwehren oder bei den anerkannten Hilfsorganisationen. Das heißt, zukünftig gelten für alle klare, faire und wertschätzende Regelungen in Bezug auf den Einsatzfall, aber auch für Übungen und Fortbildungen. Was mir auch wichtig ist: Die psychosoziale Notfallvorsorge für Einsatzkräfte wird als neue Einheit explizit ins Gesetz aufgenommen. Auch die Zusammenarbeit mit den Bundesbehörden, also THW und Bundeswehr, wird jetzt gesetzlich geregelt. Dazu kann ich nur sagen: Jeder, der damals dabei war, weiß, wie wichtig das ist. Viertens. Auch den Brandschutz packen wir an. Wir bauen in dem Bereich zum Beispiel Bürokratie ab. Bisher brauchten kreisangehörige Kommunen eine Ausnahmegenehmigung der Bezirksregierung für ihren Brandschutzbedarfsplan, wenn sie kein hauptamtliches Personal beschäftigen wollten. Künftig reicht für alle Gemeinden eine Vorlage bei der nächsthöheren Aufsichtsbehörde. Keine Genehmigung mehr, kein langes Warten! Fünftens: Werksfeuerwehren. Wir passen die Regelungen an die tatsächlichen Gegebenheiten und Entwicklungen innerhalb der Unternehmen an. Auf gut Deutsch: 100 Unternehmen auf einem Werksgelände brauchen keine 100 Werksfeuerwehren. – Deswegen brauchen wir praktikable Verfahren und angemessene Handlungsspielräume. Gerade für große Industrieparks ist das ein echter Fortschritt. Sie wissen, ich bin ein etwas ungeduldiger Mensch. Es hat mir eigentlich viel zu lange gedauert, aber ich bin froh, dass wir jetzt etwas fertig haben, was eine breite Unterstützung hat. Vielleicht ist es manchmal doch gut, noch mal eine Runde mehr zu drehen und miteinander zu reden. Deswegen herzlichen Dank an all diejenigen, die beteiligt waren und mitgemacht haben. Ich glaube, das ist eine ganz wertvolle Grundlage für die Beratungen im Ausschuss. – Herzlichen Dank für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall von der CDU und den GRÜNEN) Landtag
Berivan Aymaz
Vielen Dank. – Für die Fraktion der CDU spricht nun Abgeordnetenkollege Herr Schnelle.
Thomas Schnelle CDU
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Im Juli 2021 fielen an vielen Stellen in Nordrhein-Westfalen innerhalb von 10 bis 18 Stunden bis zu 150 Liter Regen pro Quadratmeter, mehr als sonst im gesamten Monat. Bei der daraus entstandenen Flut kamen allein in unserem Bundesland 49 Menschen ums Leben. Mindestens 13 Milliarden Euro Sachschäden sind entstanden. Ich habe bei mir in der Heimat im Ortsteil Ophoven damals selbst mit Sandsäcke geschleppt. Damals habe ich mir gedacht: So etwas darf nie wieder passieren. Aber wir alle wissen: So etwas kann wieder passieren, oder Katastrophen anderer Art können uns heimsuchen. Darauf müssen wir vorbereitet sein. Wir müssen hierfür immer wieder unsere Grundlagen des Brand- und Katastrophenschutzes und auch die dafür einschlägigen gesetzlichen Vorgaben auf den Prüfstand stellen. Wir haben während der Flutkatastrophe gesehen, dass wir uns auf Zehntausende Einsatzkräfte bei den Hilfsorganisationen, den Feuerwehren und dem THW verlassen konnten. Diese stehen Tag und Nacht bereit, um in bedrohlichen und gefährlichen Lagen zu helfen. Hierfür üben sie und bilden sich weiter. Ihnen allen gebührt dafür unser ganz großer Dank. Diese Kräfte brauchen gute und verlässliche Grundlagen. Wir haben bei dieser Katastrophe gesehen, an welchen Stellen wir unseren Katastrophenschutz stärken müssen, wo wir gesetzliche Grundlagen ändern oder ergänzen müssen und wo zum Beispiel mehr Koordinierungsbedarf nötig ist. Wir haben in zwei Untersuchungsausschüssen hier im Parlament die Flutkatastrophe intensiv beleuchtet und in einem Abschlussbericht, der von den demokratischen Parteien in diesem Parlament übereinstimmend verabschiedet wurde, Handlungsempfehlungen aus der Arbeit in den PUAs entwickelt. Daneben hat die Enquetekommission „Krisen- und Notfallmanagement“ Handlungsempfehlungen erarbeitet. Die Arbeit beider Gremien wurde nun auch im vorliegenden Gesetzentwurf berücksichtigt und war somit eine gute Vorarbeit. Ich bin Minister Reul und allen im Ministerium des Innern an diesem Gesetzeswurf Beteiligten dankbar, dass neben den 15 Punkten des Kompetenzteams auch diese Handlungsempfehlungen im vorliegenden Gesetzentwurf berücksichtigt wurden. So ist zum Beispiel die erste der 139 Empfehlungen der Enquetekommission, eine stärkere Landeszu-19.03.2026 ständigkeit im Bereich des Katastrophenschutzes, die Möglichkeit des landesweiten Katastrophenschutzfalls und eine Landesstelle für den Katastrophenschutz zu schaffen, berücksichtigt bzw. schon eingesetzt worden. Nordrhein-Westfalen wird mit dem hier vorliegenden Gesetzentwurf krisenfester gemacht. Wir stärken den Katastrophenschutz durch schnellere Handlungsfähigkeit, durch verbindliche Warnpläne auf allen Ebenen und einen Rahmenwarnplan sowie durch bessere Vorsorge mit Katastrophenschutzbedarfsplänen und korrespondierenden Bedarfsplänen auf Landesebene. Neben den Lehren aus der Flutkatastrophe justieren wir das Gesetz aber auch in anderen Bereichen nach. Den Brandschutz entbürokratisieren wir. Dazu entfällt zum Beispiel die Ausnahmeregelung nach § 10 BHKG durch die Bezirksregierung. Die risikobasierte Ausrichtung der Feuerwehr soll sich künftig stärker an den lokalen Gegebenheiten ausrichten. Künftig reicht die Vorlage des Brandschutzbedarfsplans bei der nächsthöheren Aufsichtsbehörde aus. Die interkommunale Zusammenarbeit wird erleichtert. Ebenso werden den Werkfeuerwehren mehr Kooperationsmöglichkeiten, einfachere Verfahren und kürzere Genehmigungswege ermöglicht. Daneben werden auch die Einsatzkräfte und das Ehrenamt gestärkt. Die Helfergleichstellung wird ausgebaut; Minister Reul hat es gerade erwähnt. Notfallseelsorger und Spontanhelfer werden rechtlich verankert. Erstmals wird auch die Zusammenarbeit mit der Bundeswehr aufgenommen. Nicht zuletzt wird auch erstmals die Berücksichtigung der Belange von Menschen mit Behinderung explizit im Gesetzestext aufgenommen. Ich bin der festen Überzeugung, dass wir mit diesem Gesetzentwurf im Brand- und Katastrophenschutz einen großen Schritt nach vorne machen werden. Ich danke dem Ministerium und allen Beteiligten auch noch einmal ausdrücklich dafür, dass bereits für die Entwurfsfassung viele Gespräche mit den Menschen geführt wurden, die dieses Gesetz in Zukunft mit Leben füllen werden und damit arbeiten müssen: den verschiedenen Verbänden von Feuerwehren und Hilfsorganisationen, den kommunalen Spitzenverbänden, der Industrie, den Bezirksregierungen und vielen mehr. Aus eigenen Gesprächen mit diesen Menschen und Verbänden weiß ich, dass viele Anregungen bereits aufgenommen wurden. Dafür können wir dann auch in Kauf nehmen – auch der Minister hat es eben erwähnt –, dass der Gesetzentwurf etwas länger auf sich hat warten lassen. Landtag Ich freue mich nun darauf, dass wir uns hier im Parlament und im Ausschuss mit diesem Gesetzentwurf beschäftigen können, dass wir diesen in einer Anhörung mit den Verbänden diskutieren können und dass wir im gegenseitigen Meinungsaustausch dann zu einem Gesetz kommen, das wie bei der Verabschiedung des aktuellen BHKG 2015 auf eine breite Zustimmung der demokratischen Parteien in diesem Hause bauen kann. – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall von der CDU und den GRÜNEN)
Christof Rasche
Vielen Dank. Das war eine zeitliche Punktlandung. – Für die Fraktion der SPD hat nun der Kollege Falszewski das Wort. Bitte sehr.
Benedikt Falszewski SPD
Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Wir beraten heute einen Gesetzentwurf, auf den viele in den Kommunen, bei den Feuerwehren, in den Hilfsorganisationen und im Katastrophenschutz lange gewartet haben. Lassen Sie mich an dieser Stelle ganz ausdrücklich sagen: Es ist gut, dass dieser Entwurf nun endlich vorliegt. Die Novelle des BHKG ist überfällig. Es ist wichtig, dass dieses Land seine Strukturen im Brand- und Katastrophenschutz modernisiert, denn eines haben uns die Ereignisse der vergangenen Jahre deutlich vor Augen geführt – ob Starkregen und Hochwasser, Waldbrandgefahr, Pandemielagen oder andere Großschadensereignisse –: Der Katastrophenschutz ist eine zentrale öffentliche Aufgabe. (Beifall von Elisabeth Müller-Witt [SPD] und Dr. Werner Pfeil [FDP]) Seine Leistungsfähigkeit entscheidet über Sicherheit, Gesundheit und manchmal eben auch über Leben. Deshalb brauchen wir ein Gesetz, das diese Strukturen stärkt – nicht verwaltet, sondern verbessert. Die Landesregierung hat nun endlich nach langer Zeit einen Entwurf vorgelegt. Dies begrüßen wir ausdrücklich. Zugleich sage ich aber auch: Ein Gesetzentwurf ist noch kein fertiges Gesetz. So, wie der Entwurf heute vorliegt, bleiben Fragen offen, die wir im parlamentarischen Verfahren sorgfältig und gemeinsam klären müssen. Wir wollen sicherstellen, dass die Belange derjenigen, die jeden Tag Verantwortung tragen – bei Feuerwehren in Haupt- und Ehrenamt, bei Hilfsorganisationen, bei Kommunen – im Gesetz tatsächlich berücksichtigt werden. Ihre Rückmeldungen werden wir als Fraktion sehr ernst nehmen. 19.03.2026 Einige Punkte werden wir uns im Ausschuss besonders gründlich ansehen. Wurden die Strukturen so weiterentwickelt, dass sie den Anforderungen moderner Gefahrenlagen wirklich gerecht werden? Sind die neuen Aufgaben für Feuerwehren, Hilfsorganisationen, Kreise und Gemeinden praktikabel, und sind sie überhaupt leistbar? Stärken wir das Ehrenamt? Und vor allem: Macht dieser Entwurf unsere Kräfte wirklich handlungsfähiger, wenn es darauf ankommt, nämlich mitten im Einsatz? Und wir müssen die zentrale Frage stellen – sie ist besonders wichtig –: Sind die notwendigen Maßnahmen überhaupt durch die Kommunen finanzierbar? – Die Landesregierung steht in der Verantwortung, endlich dafür zu sorgen, dass die Kommunen finanziell in die Lage versetzt werden, ihre Aufgaben erfüllen zu können. Das gilt ausdrücklich auch für die Verbesserungen, die schon jetzt in diesem Gesetz vorgesehen sind. Es gilt ein einfacher Grundsatz: Wer die Musik bestellt, der muss sie auch bezahlen. Als Opposition ist uns wichtig, auch an dieser Stelle noch einmal deutlich zu machen: Wir bieten unsere Zusammenarbeit an. Herr Schnelle, ich bin sehr froh, dass Sie das gerade noch einmal deutlich herausgestellt haben. Denn Brand- und Katastrophenschutz sind keine politischen Spielfelder, sie sind elementar für die Sicherheit unseres Landes, und sie verdienen eine breite parlamentarische Unterstützung, wo immer das inhaltlich möglich ist. Wir werden konstruktiv prüfen, wo dieser Entwurf Fortschritte bringt – etwa bei der Digitalisierung, beim Lagebild, beim Alarm und bei den Einsatzstrukturen. Wir werden aber ebenso deutlich benennen, wo nachgesteuert werden muss. Wir wollen keine Reform auf dem Papier, sondern eine, die in der Realität wirklich hilft. Deshalb freuen wir uns auf die ausführlichen Beratungen im Ausschuss. Wir freuen uns auf eine gründliche Anhörung, in der die Praktikerinnen und Praktiker ihre Erfahrungen umfassend einbringen. Wir erwarten, dass die Landesregierung diese Expertise ernsthaft berücksichtigt und, sofern sich entsprechender Bedarf zeigt, bereit ist, notwendige Anpassungen vorzunehmen. Unser Ziel ist klar: ein modernes, praxistaugliches und zukunftsfestes BHKG, das den Kommunen hilft, den Brandschutz stärkt und den Katastrophenschutz verbessert. Unser Land braucht ein Gesetz, das den Anforderungen an einen modernen Brand- und Katastrophenschutz gerecht wird. Die Menschen in Nordrhein-Westfalen brauchen die Gewissheit, dass im Ernstfall alles funktioniert. Wir sind bereit, konstruktiv daran mitzuarbeiten. Der Überweisung stimmen wir natürlich zu. – Vielen Dank. (Beifall von der SPD und Thomas Schnelle [CDU]) Landtag
Christof Rasche
Vielen Dank. – Für die Fraktion der Grünen hat nun die Kollegin Dr. Julia Höller das Wort. Bitte sehr.
Dr. Julia Höller GRÜNE
Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Um die Bedeutung dieses Gesetzes zu verstehen, müssen wir einen Moment zurückgehen, und zwar in die Nacht auf den 15. Juli 2021 – eine Nacht, die sich ganz tief in das Gedächtnis unseres Landes eingebrannt hat. Alles beginnt mit Regen, mit viel Regen. Die Meteorologen warnen vor großen Niederschlagsmengen, aber nun gut: Es ist Sommer, da regnet es auch mal. Am Abend laufen die ersten Keller voll, doch vielerorts bleiben die Sirenen stumm. Warnungen kommen zu spät oder erreichen die Menschen gar nicht. Das Wasser steigt, die Einsatzkräfte leisten Übermenschliches, und dennoch bleibt mancherorts unklar, wer entscheidet, wer warnt, wer koordiniert – und das mit fatalen Folgen. In der Dunkelheit werden Menschen überrascht. Ihr Zuhause, ihre Erinnerungen, ihr Leben werden von den Wassermassen davongetragen. 185 Menschen sterben. Besonders tragisch ist der Tod von zwölf Menschen mit Behinderung im Haus der Lebenshilfe in Sinzig – Menschen, die sich nicht selbst retten konnten und die darauf angewiesen waren, dass unser Schutzsystem funktioniert. Die Fragen, die mich, die uns seitdem umtreiben, lauten: Wären diese Toten vermeidbar gewesen? Was müssen wir hier in Nordrhein-Westfalen umstellen, um auf solche Situationen besser vorbereitet zu sein? Denn diese Katastrophe hat uns schonungslos gezeigt: Unser Katastrophenschutzsystem muss besser werden. Da sind wir uns – ich bin sehr froh darüber – parteiübergreifend einig, gerade weil wir wissen, dass solche Ereignisse wieder auftreten können, das nächste Mal vielleicht an der Wupper, an der Sieg, an der Weser oder wieder an Ahr und Erft. Heute, fast fünf Jahre später, hat sich unsere Sicherheitslage weiter verändert. Die Klimakrise verschärft Extremwetter, und mit dem Krieg in Europa ist eine neue Dimension von Krisen hinzugekommen. Das bedeutet: Wir müssen den Bevölkerungsschutz, den Katastrophenschutz breiter denken – gefahrenunabhängig und vorausschauend. Das Ziel, unseren Staat in der Krise handlungsfähig zu machen, treibt mich persönlich schon ganz lange an, sowohl in meiner Doktorarbeit, in meinem Berufsleben als auch jetzt als Politikerin. Ich sehe darin eine politische Verantwortung, und deshalb stehe ich hier. Wir als Koalition, als Landesregierung, haben geliefert: das ausgebaute Sirenennetz, die Landesstelle 19.03.2026 für Katastrophenschutz – auch wenn ich selbst immer noch denke, dass ein Landesamt auch eine gute Idee gewesen wäre – und den Aufbau eines Katastrophenschutzlagers. Klar war aber immer, dass wir auch an die gesetzlichen Stellschrauben ranmüssen. Deshalb nenne ich jetzt sechs konkrete Punkte in diesem Gesetzentwurf, mit denen wir NRW sicherer machen. Erstens: Katastrophenschutz wird inklusiv. (Beifall von den GRÜNEN, Jörg Blöming [CDU] und Thomas Schnelle [CDU]) Der Satz „Wenn jeder an sich selbst denkt, dann ist an alle gedacht“ ist nämlich schon im Alltag falsch. Im Katastrophenfall kann dieser Satz tödlich sein. Deshalb verankern wir, dass die Bedürfnisse von Menschen mit Behinderung berücksichtigt werden müssen. (Beifall von den GRÜNEN, Sascha Lienesch [CDU] und Thomas Schnelle [CDU]) Zweitens: verpflichtende Katastrophenschutzbedarfsplanung. Alle Kreise und kreisfreien Städte analysieren systematisch Risiken und Ressourcen. So schaffen wir einen einheitlich hohen Standard. Katastrophenschutz ist jetzt nicht mehr nice to have, sondern verbindlich. Drittens: verpflichtende Aus- und Fortbildung für Hauptverwaltungsbeamte. Wer im Ernstfall Verantwortung trägt, der muss auch vorbereitet sein. Stellen Sie sich einmal vor: Zurzeit sind für Oberbürgermeister Schulungen zu standesamtlichen Trauungen verpflichtend, zu Krisenstabsarbeit aber nicht. Das ist absurd, oder? Aber das ändern wir jetzt. (Beifall von den GRÜNEN und Sascha Liene- sch [CDU]) Viertens: eine klare Helfergleichstellung. Über 100.000 Ehrenamtliche müssen für Einsätze, Übungen und Fortbildung freigestellt werden. Fünftens: moderner Brandschutz. Das bedeutet weniger Bürokratie und bessere Kooperation, auch bei den Werkfeuerwehren. Sechstens: mehr Verantwortung für das Land. Große Krisen machen nicht an Kreisgrenzen Halt. Deshalb stärken wir die Koordination auf Landesebene. Kurz gesagt: Mit diesem Gesetz garantieren wir natürlich keinen hundertprozentigen Schutz, stellen aber die richtigen Weichen für Verbindlichkeit und Verantwortung. Im Fokus stehen ganz klar die Menschen, die unseren Katastrophenschutz tragen. Das sind die freiwilligen Feuerwehren, die Hilfsorganisationen, das Technische Hilfswerk und auch die Notfallseelsorge. Während wir hier im Trockenen sitzen, stehen sie draußen im Einsatz. Sie retten Menschen, löschen Landtag Brände, bereiten sich auf den nächsten Einsatz vor. Ihr Wissen ist ganz intensiv in dieses Gesetz eingeflossen, und sie werden auch weiterhin – das ist mir total wichtig – gehört. Ich danke dafür ausdrücklich und freue mich auf den Prozess. Denn Krisenfestigkeit entsteht nicht allein durch ein Gesetz, sondern sie entsteht, wenn Staat, Kommunen und Hilfsorganisationen zusammenarbeiten – damit Nordrhein-Westfalen handlungsfähig bleibt, wenn es darauf ankommt. – Vielen Dank. (Beifall von den GRÜNEN – Vereinzelt Beifall von der CDU)
Christof Rasche
Vielen Dank. – Für die Fraktion der FDP hat nun der Kollege Dr. Werner Pfeil das Wort. Bitte sehr.
Dr. Werner Pfeil FDP
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Kollegen und Kolleginnen! 2019 war das Jahr, in dem wir im Landtag schon mal intensiv über die Änderung des Katastrophenschutzes gesprochen haben. Das war nicht 2021. Es war die Pandemie, die uns dazu geführt hat, festzustellen, dass unsere gesetzliche Regelung nicht ausreichend war. Es verging das Jahr 2020, und dann starteten 2021 die Sommerferien. Ich erinnere mich noch wie heute daran, dass ich mit Marc Lürbke und Thomas Schnelle darüber gesprochen habe, dass wir da nach den Sommerferien ran und das ändern müssen. Dann kam in der ersten Ferienwoche, am 14. und 15.07.2021, das Hochwasser, und die ganzen Ideen und Überlegungen, die wir nach den Sommerferien eigentlich umsetzen wollten, schwammen davon. Viele Tote gab es gleich mit dazu. Wir haben danach den 15-Punkte-Plan – so, wie es der Innenminister erzählt hat – basierend auf den Vorschlägen, die damals schon auf dem Tisch lagen, weiterentwickelt. Die Vorschläge kamen von den Betroffenenverbänden, basierten aber auch auf dem, was wir aus der Coronapandemie und über die Unzulänglichkeiten des Gesetzes, über das wir gerade sprechen, wussten. Das war nach den Sommerferien im Jahr 2021. Ja, es hat zu lange gedauert. Fünf Jahre nach dem Hochwasser, sieben Jahre nach Corona, kann man es auch nicht schönreden, dass wir erst jetzt einen Vorschlag auf dem Tisch liegen haben. Er ist Gott sei Dank endlich da, hätte aber eigentlich viel früher da sein müssen. Ich bedanke mich bei dem Innenminister für diesen Vorschlag, aber er hätte schneller da sein müssen, denn vieles von dem, was im 15-Punkte-Plan stand, was wir schon 2021 wussten, ist jetzt umgesetzt. Wir haben fünf Jahre gebraucht. Gott sei Dank ist in dieser Zeit keine andere Katastrophe passiert, für die wir 19.03.2026 möglicherweise gesetzliche Änderungen hätten haben müssen. Da haben wir Glück gehabt. Wir alle wissen, dass dieses Hochwasser kam, ohne dass wir irgendeinen Einfluss darauf hatten, wo der Starkregen über mehrere Tage runtergekommen ist und dass die gesättigten Böden das Wasser nur noch haben abfließen lassen. Wir alle wissen auch, dass eine Pandemie, eine Tierseuche von heute auf morgen wieder passieren kann, und wir dann möglicherweise wieder keine Masken, Spritzen oder entsprechendes medizinisches Material zum Schutz der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in den Kliniken, bei den Ärzten etc. haben. Ich danke für den jetzigen Gesetzentwurf. Wir werden ihn in der Verbändeanhörung und in der Anhörung des Innenausschusses sorgfältig prüfen. Anders als bei der letzten BHKG-Änderung werden wir auch zustimmen. Bei der letzten haben wir nicht zugestimmt, weil unserer Meinung damals schon Fehler bestanden haben, die wir nicht mittragen wollten. Bei der nächsten Änderung können wir uns das sehr gut vorstellen. (Beifall von den GRÜNEN, Thomas Schnelle [CDU] und Franziska Müller-Rech [FDP]) Denn vieles an dieser gesetzlichen Änderung, die dazu führt, dass wir im Katastrophenschutz besser aufgestellt sind, ist richtig. Ein Dankeschön gebührt – das haben auch der Innenminister und Frau Dr. Höller gesagt – den Ehrenamtlern. 90 % des Katastrophenschutzes in Nordrhein-Westfalen wird von Ehrenamtlern getragen. Ohne sie könnten wir den Katastrophenschutz nicht dauerhaft gewährleisten. Ihnen allen gebührt unser Dank für die Arbeit, die sie, egal bei welcher Katastrophe, bei welchem Szenario, das sich gerade zusammenbraut bzw. realisiert, leisten, und dafür, dass sie für die Menschen da sind und ihnen helfen. Wir müssen diese ehrenamtliche Arbeit unterstützen, denn auch da greift der demografische Wandel. Es werden immer weniger. (Beifall von der FDP – Vereinzelt Beifall von der CDU und den GRÜNEN) Wir werden sehr gerne bei der Anhörung sein und begleiten das sehr wohlwollend. In dem Gesetzentwurf wird aber behauptet, das alles gehe kostenneutral, obwohl neue Aufgaben dazukommen. Wir müssen sehr aufmerksam darauf schauen, denn die Aufgaben, die jetzt neu übertragen werden, können eigentlich nicht kostenneutral sein. Wir müssen ein Auge darauf haben, dass wir die Kommunen in diesem Fall nicht allein lassen. Wir freuen uns über die Beratung und werden diese wohlwollend begleiten. – Vielen Dank. Landtag (Beifall von der FDP und Elisabeth Müller-Witt [SPD] – Vereinzelt Beifall von der CDU und den GRÜNEN)
Christof Rasche
Vielen Dank. – Für die Fraktion der AfD hat nun Herr Wagner das Wort. Bitte sehr.
Markus Wagner AfD
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Die Novelle des Brand- und Katastrophenschutzgesetzes liegt vor. Das Gesetz soll nach der Flutkatastrophe 2021 endlich modernisiert werden. Ich habe mir die 127 Seiten angesehen, die Stellungnahmen der Feuerwehren und des Verbands der Feuerwehren in NRW geprüft, und mein Fazit ist recht klar: Einige gute Ideen sind aufgenommen worden, aber an entscheidenden Stellen fehlt dann doch der Mut zur echten und umfassenden Umsetzung. Zuerst das Positive, und das ist gar nicht mal so wenig. Die Landesregierung hat wichtige Anregungen aus den Reihen der Feuerwehren übernommen. Die rechtliche Stellung der ehrenamtlichen Einsatzkräfte wird gestärkt. Es gibt eine Helfergleichstellung, Schutz vor Nachteilen im Job, Auslagenersatz und sogar den Ersatz von Kinderbetreuungskosten. Das sind richtige Signale an die über 100.000 Freiwilligen, die Tag und Nacht bereitstehen. Auch die zentrale Landesstelle für den Katastrophenschutz, der neue Leitungs- und Koordinierungsstab und das landesweite Lager für Brand- und Katastrophenschutz sind gute Schritte. Gemeinsame kommunale Leitstellen wie in Wuppertal und Solingen werden erleichtert. Legaldefinitionen werden klarer. All diese Dinge fordern der Verband der Feuerwehren in NRW und wir als AfD seit Jahren. Dafür gibt es unsere Zustimmung. Allerdings gibt es auch viel berechtigte Kritik am Entwurf, die nicht verschwiegen werden darf. Erstens. Die Kommunen bekommen neue Aufgaben, aber kein zusätzliches Geld. In der Novelle wird lapidar erklärt, es entstünden keine zusätzlichen Kosten. Ich halte das für realitätsfern. Die Kollegen der FDP haben übrigens völlig recht. Ohne finanzielle Unterstützung für Kreise und Städte bleibt alles blutleer, und am Ende zahlen wieder die Ehrenamtlichen mit ihrer Freizeit. Zweitens: das zentrale Lagebild. § 5 Abs. 8 besagt, es solle aktuell sein. Nur vage „aktuell“ reicht mir aber nicht. In einer Katastrophe zählt jede Minute. Der Feuerwehrverband NRW fordert daher zu Recht, so wie auch wir, ein Echtzeitlagebild, soweit technisch möglich. Wir brauchen eine rund um die Uhr besetzte Landesstelle, die alle Daten aus Gemeinden, Kreisen, Bund und Europa in Echtzeit bündelt und nicht nur ein paar aktuelle Übersichten. 19.03.2026 Drittens: Personal. Im Entwurf wird von gerade einmal vier oder fünf neuen Mitarbeitern im Innenministerium geschrieben. Das ist lächerlich wenig für eine zentrale Landesstelle, die ein ganzes Bundesland in der Krise steuern soll. Eine echte Einbindung des Lagezentrums der Landesregierung im Referat 413 oder ein vergleichbares 24/7-Lagezentrum fehlt komplett. Auch hier – der Feuerwehrverband hat Recht –: einheitliche Software, ressortübergreifende Vernetzung und ausreichendes Personal, all das fehlt. So bleibt die zentrale Stelle doch mehr Schein als Sein. Viertens. § 28 Abs. 3, also die Öffnung der Qualifikationsvorgaben für Leitstellenpersonal und der Wechsel von der Verbeamtung zu Tarifangestellten, ist grundsätzlich richtig. Wir brauchen da mehr Flexibilität, aber es darf dabei keine Kompetenzverwässerung geben. Die fachliche Qualität muss gesichert bleiben, sonst riskieren wir genau das, was wir vermeiden wollen, nämlich schwache Leitstellen in der Krise. Die Feuerwehren in NRW leisten Großartiges, und zwar täglich. Sie verdienen ein Gesetz, das sie nicht nur lobt, sondern auch starkmacht. Die Novelle ist ein Schritt in die richtige Richtung, aber sie ist noch nicht der große Wurf. Wir brauchen Nachbesserungen: echte Finanzierung für die Kommunen, ein wirkliches Echtzeitlagebild, ein voll ausgestattetes Landeslagezentrum und klare Qualitätsstandards beim Personal. Daher stimmen wir der Überweisung an den Ausschuss gerne zu, denn ich hoffe auf eine Expertenanhörung und dass die Landesregierung die Kritik der Feuerwehren, von FDP, AfD und den Sachverständigen ernst nimmt. Auch wenn die eben geäußerte Hoffnung in der Vergangenheit schon sehr häufig enttäuscht worden ist: Dieses Gesetz muss nachgebessert werden, dann sind auch wir dabei. – Schönen Dank. (Beifall von der AfD)
Christof Rasche
Es liegen keine weiteren Wortmeldungen vor. Damit kommen wir zur Abstimmung. Der Ältestenrat empfiehlt die Überweisung des Gesetzentwurfs Drucksache 18/18114 an den Innenausschuss – federführend –, an den Ausschuss für Arbeit, Gesundheit und Soziales, an den Ausschuss für Heimat und Kommunales sowie an den Haushalts- und Finanzausschuss. Wer stimmt dieser Empfehlung zu? – Die Fraktionen von SPD, Grünen, CDU, FDP, AfD. Ist jemand dagegen? – Nein. Enthält sich jemand? – Auch nicht. Damit ist das so beschlossen. Wir kommen zu: Landtag 12 Lehrkräfte stärken heißt Strukturen klären – Abstandsgebot transparent und zukunftssicher regeln Antrag der Fraktion der SPD Drucksache 18/18085 Ich eröffne die Aussprache. Die Kollegin Engin hat für die Fraktion der SPD das Wort. Bitte sehr.
Dilek Engin SPD
Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! „Gleicher Lohn für gleiche Arbeit“, dieser Satz klingt so einfach. Dafür kämpft die SPD seit Jahren. Ja, dass ab Sommer endlich alle Lehrkräfte nach A13 besoldet werden, ist ein Erfolg. Frau Ministerin – ich sehe Sie jetzt nicht – , der Erfolg ist aber kein Ruhekissen, auf dem Sie die Gerechtigkeitsfrage einfach aussitzen können. Denn die Funktions-, Leitungs- und Beförderungsämter werden bei der A13-Reform nicht mitgedacht. Wer nur auf die Schlagzahlen der Landesregierung schaut, der feiert. Wer aber in die Schulen geht, wer den Lehrkräften in die Augen schaut, der merkt, dass es unter der Oberfläche brodelt. Die Landesregierung hat ein Pflaster auf eine tiefe Wunde geklebt, aber die Entzündung darunter ignoriert sie konsequent. Wer sich die Besoldungsanpassung genauer anschaut, der stellt fest, dass sich die Probleme nur verschieben. Die Besoldung und das Einhalten des Abstandsgebotes sind eine Frage des Respekts, der Gerechtigkeit und der Anerkennung. Lehrkräfte leisten jeden Tag Enormes. Sie bilden, fördern, integrieren und gestalten Zukunft. Dafür verdienen sie Klarheit, Verlässlichkeit und Respekt. Was bekommen unsere Lehrkräfte stattdessen? Unklarheit, Stillstand und den Verweis auf andauernde Prüfungen. In Nordrhein-Westfalen fehlen über 1.000 Schulleitungen, und die Tendenz ist steigend. Das können und dürfen Sie sich nicht leisten. Schulleitungen sind das Herz unserer Schulen. Weiter geht es mit den Fachleiterinnen, die unsere Grundschullehrkräfte von morgen ausbilden. Bisher bekamen sie A12 plus Zulage, jetzt bekommen sie A13 plus Zulage. Aber gehen wir mal rüber zu den Gymnasien. Die Fachleiterin, die die gleiche Arbeit leistet, wird mit A15 besoldet. Wo bleibt da die Gerechtigkeit? Wo bleibt da die Logik? Schauen wir auf die engagierten Lehrer, die für besondere Projekte – für Schulentwicklung, für Digitalisierung – eine Beförderungsstelle übernommen haben. Sie haben mehr Verantwortung geschultert. Und was ist die Antwort der Landesregierung? Erst Anfang des Monats hat Frau Feller berichtet, dass die Prüfungen zu Anpassungsbedarfen noch nicht abgeschlossen sind. Im Ausschuss berichtete sie, 19.03.2026 die Besoldungsgruppen und deren Abstand könnten nicht mit einem Lineal nachgemessen werden. Nicht nur diese Aussage, auch Folgendes irritiert mich sehr: Wieso verschickt das Landesamt für Besoldung und Versorgung massenhaft Ablehnungsbescheide an Lehrkräfte, die einen Widerspruch eingelegt haben? Die Begründung des LBV lautet: Es gibt keine Verletzung des Abstandsgebots. – Frau Feller prüft gerade, das LBV, das Landesamt für Besoldung, hat schon entschieden. Da fehlt die Kommunikation, und da fehlt auch die Wertschätzung gegenüber den Lehrkräften. (Florian Braun [CDU]: Sie müssen nur richtig zusammensetzen!) Sie sagen den Menschen eiskalt ins Gesicht: Eure Mehrarbeit ist uns keinen Cent mehr wert. – Das ist kein politisches Versäumnis, das ist ein Schlag ins Gesicht für jeden, der in diesem System mehr als Dienst nach Vorschrift macht. Viele aus der Bildungslandschaft stellen sich die Frage: Wird hier noch ernsthaft geprüft? Seit drei Jahren redet die Landesregierung von Prüfungen. In der Zeit bauen andere ganze Schulen, und Sie schaffen es nicht einmal, eine rechtssichere Besoldungsstruktur vorzulegen. Sie verstecken sich hinter Rechentricks und juristischen Floskeln. Währenddessen müssen unsere Lehrkräfte den kostspieligen Klageweg beschreiten, um ihr Recht zu bekommen. Sie belasten nicht nur die Pädagogen, Sie verstopfen auch noch die Gerichte mit Baustellen, die Sie selbst aufgerissen haben. (Lachen von Florian Braun [CDU]) Ich sage Ihnen aber in aller Deutlichkeit: Bildung gibt es nicht zum Nulltarif. Die Motivation lässt sich nicht mit warmen Worten bezahlen. Deshalb gilt: Nach A13 darf nicht Schluss sein. Wir brauchen auch kein Weiter-so und kein Wir-prüfen-noch. Wir brauchen jetzt ein Gesamtkonzept. Wir wollen wissen: Wie sieht die Beförderung nach August 2026 aus? Wir wollen wissen: Wer übernimmt in Zukunft noch eine Schulleitung, wenn die Verantwortung wächst, aber der Gehaltsunterschied schmilzt? Wenn Sie die Struktur nicht klären, riskieren Sie den Kollaps. Die Lehrerzimmer in NRW sind am Limit. Die Geduld ist am Ende. Die Lehrkräfte wollen kein Schulterklopfen von Ihnen, sie wollen Planungssicherheit. Frau Ministerin, klären Sie endlich mit dem Finanzminister, der anwesend ist, dass es Bildung nicht zum Nulltarif gibt. In Ihrem Zukunftsvertrag behaupten Sie, Kinder hätten Priorität, doch die Wahrheit ist: Wer die Zukunft unserer Kinder verspricht, darf bei den Lehrkräften nicht sparen. Also hören Sie auf mit Ihren Sonntagsreden und bezahlen unsere Lehrkräfte endlich fair. Landtag Das Abstandsgebot ist kein bürokratisches Detail. Wer mehr Verantwortung trägt, muss auch mehr verdienen. Das ist kein politischer Wunsch, das ist geltendes Recht. Das Bundesverfassungsgericht hat deutlich gemacht: Dieses Prinzip ist nicht verhandelbar. – Hören Sie auf, das Thema auszusitzen. Bringen Sie Klarheit, bringen Sie die Wertschätzung. Nach A13 darf nicht Schluss sein. Nordrhein-Westfalen muss wieder gerecht werden. Gerechtigkeit ist nicht verhandelbar. (Matthias Kerkhoff [CDU]: Ihr müsst klatschen! – Gregor Golland [CDU]: Kein Beifall bei der SPD? – Beifall von der SPD)
Christof Rasche
Vielen Dank. – Für die Fraktion der CDU hat nun der Kollege Jörg Blöming das Wort; viel Spaß.
Jörg Blöming CDU
Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Lehrkräfte tragen täglich eine große Verantwortung für die Zukunftsfähigkeit unseres Landes. Sie sorgen für Bildungsgerechtigkeit, sie schaffen Chancen, sie tragen unser Bildungssystem. Sie verdienen dafür Respekt und auch Wertschätzung. (Beifall von der CDU und den GRÜNEN) Anders als der vorliegende Antrag uns glauben lassen will, hat diese schwarz-grüne Landesregierung deshalb nicht nur diskutiert, sondern auch angepackt. Es wird so getan, als stünde alles still. Dabei ist das Gegenteil der Fall: Wir haben die Anhebung von A12 auf A13 gesetzlich beschlossen. (Simon Rock [GRÜNE]: So ist das!) Wir setzen sie planmäßig um. Wir zahlen bereits heute eine ruhegehaltsfähige Zulage, die fortlaufend weiter steigt. Am 1. August 2026 erfolgt übrigens die vollständige Überleitung aller Lehrkräfte der Primarstufe und Sekundarstufe I in A13. Das ist Realität, das ist Wertschätzung, und das ist ein starkes Signal für die Attraktivität des Lehrerberufs in Nordrhein-Westfalen. Der vorliegende Antrag erweckt zudem den Eindruck, die Landesregierung habe kein Konzept. Auch das stimmt nicht: Bereits im letzten Gesetzgebungsverfahren hat die Landesregierung ganz klar angekündigt, die Auswirkungen der neuen Eingangsbesoldung auf Beförderungsämter, Funktionsämter und Leitungsämter zu prüfen, und zwar sorgfältig, rechtskonform und unter Berücksichtigung finanzieller und haushalterischer Rahmenbedingungen; mit anderen Worten: Der vorliegende Antrag fordert etwas, das die Landesregierung bereits vorbereitet. Außerdem behauptet der vorliegende Antrag, es gäbe Unsicherheiten ab August 2026. Auch das ist schlicht falsch. Klar ist: Einstiegsamt wird A13. 19.03.2026 Darüber hinaus stehen Funktionsämter und Leitungsämter wie bisher zur Verfügung. Sie werden regulär ausgeschrieben und vergeben. (Zuruf von Dilek Engin [SPD]) Das System bleibt verlässlich, und es bleibt funktionsfähig. Das Land Nordrhein-Westfalen hat einen breiten Instrumentenkasten für die berufliche Entwicklung: Das sind Funktionsstellen, Schulleitungsämter, Lehrerausbildung, Auslandsschuldienst, Perspektiven in der Schulaufsicht und eine professionelle staatliche Lehrerfortbildung. Das ist gelebte Praxis. In dem vorliegenden Antrag ist auch vom Urteil zum Berliner Besoldungssystem die Rede. Es ist richtig, dass das Urteil neue Maßstäbe setzt, aber es ist auch richtig, dass Berlin eine deutlich niedrigere Besoldung hat. Es ist mit Nordrhein-Westfalen nicht vergleichbar und auch nicht unmittelbar übertragbar. Selbstverständlich wird das Land die Vorgaben dennoch sorgfältig auswerten. (Dilek Engin [SPD]: Wie lange? Noch mal drei Jahre?) Das hat unser Minister der Finanzen schon mehrfach im Haushalts- und Finanzausschuss deutlich gemacht. Sollte sich daraus Handlungsbedarf ergeben, wird auch gehandelt. Ich möchte zum Schluss noch einmal ganz kurz zusammenfassen: Der vorliegende Antrag suggeriert Handlungsdruck, wo längst gehandelt wird. Er fordert Konzepte, die bereits in Arbeit sind. Er erzeugt Unsicherheit, wo Klarheit besteht. Der Antrag ist kein konstruktiver Beitrag, (Dilek Engin [SPD]: Sondern?) sondern es geht hier offenbar nur um die politische Wirkung. (Beifall von der CDU und den GRÜNEN – Di- lek Engin [SPD]: Nein, es geht darum, dass Lehrkräfte gerecht bezahlt werden!) Wir dagegen wollen gute und praktikable Lösungen. (Franziska Müller-Rech [FDP]: Wann denn? – Dilek Engin [SPD]: Welche denn?) Der vorliegende Antrag ist daher überflüssig. Deswegen lehnen wir ihn auch ab. (Beifall von der CDU und den GRÜNEN – Di- lek Engin [SPD]: Welche Lösungen bieten Sie denn an?)
Christof Rasche
Vielen Dank. – Für die Fraktion der Grünen hat nun der Kollege Simon Rock das Wort, bitte sehr. (Simon Rock [GRÜNE]: Wir klatschen auch! – Dilek Engin [SPD]: Ist das eure einzige Sorge, Landtag ob jemand klatscht oder nicht? Es geht um das Abstandsgebot, dass Lehrer ungerecht bezahlt werden, und du schaust, wer klatscht oder nicht! Toll! – Wibke Brems [GRÜNE]: Ruhig! Ein bisschen entspannter! – Dilek Engin [SPD]: Ich bin entspannt, keine Sorge! Du kannst die ganze Zeit klatschen; das zeigt einfach deine Unsicherheit!) – Wir freuen uns jetzt gemeinsam auf die Rede des Kollegen Rock.
Simon Rock GRÜNE
Die Freude ist ganz meinerseits. – Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Die Lehrerinnen und Lehrer in unserem Land leisten täglich hervorragende Arbeit. Dafür gebührt ihnen unser Dank. Die schwarz-grüne Landesregierung hat aber deutlich mehr gemacht, als nur am Seitenrand zu stehen und Beifall zu klatschen. Man muss das einmal sagen: Wir haben sehr viel Geld in die Hand genommen, um A13 für alle verbeamteten Lehrkräfte in diesem Land zu realisieren, (Beifall von den GRÜNEN und der CDU) insgesamt strukturell 400 Millionen Euro jedes Jahr. Das ist eine 4 mit acht Nullen. So viel zu der Aussage von Ihnen, geschätzte Kollegin Engin, Bildung gebe es nicht zum Nulltarif. Das wissen wir, und das haben wir auch entsprechend umgesetzt. Es ist ein bisschen wohlfeil, zu sagen, Bildung sei uns in diesem Land keinen Cent wert. (Florian Braun [CDU]: Im Gegenteil!) Deshalb werden zukünftig alle verbeamteten Lehrkräfte in diesem Land A13 bekommen, unabhängig von der Schulform. Künftig erhalten also auch Lehrerinnen und Lehrer an Grundschulen und in der Sekundarstufe I die gleiche Besoldung wie Lehrerinnen und Lehrer an Gymnasien. Das gehört zur Wahrheit dazu, wenn wir über diesen Antrag reden. Damit haben wir nicht nur eine Gerechtigkeitslücke gefüllt, sondern wir haben auch ein zentrales Wahlversprechen erfüllt, und zwar – das muss man so klar sagen – trotz der sehr schwierigen Haushaltslage. Damit setzen wir ein starkes Zeichen der Wertschätzung für unsere Lehrerinnen und Lehrer und haben so den Lehrerberuf attraktiver gemacht. (Dilek Engin [SPD]: Deswegen fehlen 8.000 Lehrkräfte! Weil es attraktiv geworden ist!) Zu den weiteren Schritten hat die Landesregierung im Schulausschuss bereits alles Notwendige gesagt. Welchen Sinn soll die Forderung nach einem Gesamtkonzept haben, wenn die Landesregierung hier doch längst aktiv ist? Warten wir doch also bitte in Ruhe den angekündigten Gesetzentwurf zur Besoldungsanpassung ab, anstatt mit Schnellschüssen um die Ecke zu kommen. 19.03.2026 (Beifall von den GRÜNEN und der CDU – Di- lek Engin [SPD]: Sie hatten drei Jahre Zeit! Wie viel Zeit brauchen Sie denn noch?) Den SPD-Antrag braucht es deshalb nicht. (Dilek Engin [SPD]: Sagen Sie das doch den Lehrern!) Wir werden ihn ablehnen. (Beifall von den GRÜNEN und der CDU – Di- lek Engin [SPD]: War ja klar!)
Christof Rasche
Vielen Dank. – Für die Fraktion der FDP hat nun die Kollegin Franziska Müller-Rech das Wort. Bitte sehr.
Franziska Müller-Rech FDP
Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Die Einführung von A13 für alle war richtig. Es ist richtig, die Attraktivität des Lehrerberufs zu stärken. Aber eine Reform ist nur dann gut, wenn sie auch zu Ende gedacht ist. Genau das ist hier leider nicht passiert. Die Landesregierung hat ein Problem gelöst und gleichzeitig ein neues geschaffen. Das ist ein politisches Upgrade mit eingebautem Systemfehler. Wenn die Landesregierung nichts unternimmt, dann gibt es bald kaum noch Gehaltsabstand zwischen Einstiegs- und Funktionsämtern. Das bedeutet im Klartext: Mehr Verantwortung zu übernehmen, lohnt sich nicht mehr. Schulleitungen, Fachleitungen und Funktionsstellen sind keine Nebenjobs, sondern Schlüsselpositionen für unser Bildungssystem. Diese zu übernehmen, muss sich für den Einzelnen und die Einzelne lohnen. Die Übernahme zusätzlicher Aufgaben muss immer entsprechend honoriert werden. Wer mehr leistet und mehr Verantwortung übernimmt, muss mehr Geld bekommen. Das ist etwas, was die Landesregierung einfach nicht umsetzen möchte. (Beifall von der FDP) Wir haben heute schon ein massives Problem, solche Stellen zu besetzen, weil sich dieser Mehraufwand schlicht nicht mehr lohnt: mehr Stress, mehr Verantwortung und künftig eben auch keine Anerkennung mehr. Die Übernahme von Verantwortung wird hochgradig unattraktiv. Das ist doch das Gegenteil von dem, was wir brauchen. Leistung muss sich lohnen. Wer bereit ist, mehr zu geben, muss auch mehr bekommen. Das ist kein Luxus, und dafür gilt nicht „Ja, das machen wir vielleicht mal irgendwann“, sondern das ist die Grundlage eines funktionierenden Systems. Gerade in Schule brauchen wir Menschen, die mit Enthusiasmus Verantwortung übernehmen wollen; mit Energie und Führungsanspruch. Aber wir gewinnen sie nicht mit warmen Worten oder mit einem Landtag Schulterklopfen, sondern mit echten Anreizen. Das haben sie im wahrsten Sinne des Wortes verdient. Wir brauchen eine klare, durchdachte Besoldungsstruktur mit echten Aufstiegsperspektiven, echter Anerkennung von Verantwortung und einer fairen Besoldung. Deswegen ist es so wichtig, dass wir heute darüber diskutieren. Deswegen ist es so wichtig, dass Funktionsstellen gestärkt werden, dass sich Leitungsaufgaben lohnen und dass Karrierewege attraktiv werden. Ich sage es noch einmal: Auch für Lehrkräfte muss sich Leistung wieder lohnen. (Beifall von der FDP) Stillstand im Bildungssystem können wir uns nicht leisten. Wir brauchen engagierte Menschen, die sich für die klugen Kinder im Land einsetzen möchten. Dazu muss die Landesregierung, geschätzte Kollegen von CDU und Grünen, mehr liefern als „Ja, wir machen das vielleicht irgendwann“. Wir brauchen jetzt eine Perspektive für genau diese Kräfte, damit sie sich auf diese Positionen bewerben. Die Zeit läuft Ihnen mit großen Schritten davon. Unsere Schulen brauchen keine halben Reformen. Unsere Schulen brauchen echte Lösungen. Deswegen stimmen wir heute dem Antrag sehr gerne zu. – Vielen Dank. (Beifall von der FDP, Dilek Engin [SPD] und Dr. Dennis Maelzer [SPD])
Christof Rasche
Vielen Dank. – Für die Fraktion der AfD hat jetzt Dr. Blex das Wort. Bitte sehr.
Dr. Christian Blex AfD
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Die SPD stellt Forderungen nach Besoldungserhöhungen. Welch Überraschung! Schon die Anhebung bzw. Angleichung sämtlicher Einstiegsgehälter auf A13 war ein sozialistischer Schachzug der Landesregierung, um das Lehramt in der Sekundarstufe I vermeintlich attraktiver zu gestalten. Doch hohe Aussteigerzahlen deuten bereits im Vorfeld auf ganz andere Faktoren hin. Nicht etwa die Einstiegsgehälter werden als unzumutbar empfunden. Es sind die Arbeitsbedingungen, die Zustände an den Schulen, die unklare Führung des Ministeriums und letztendlich auch das Gefühl einer untätigen Landesregierung, welche Nordrhein-Westfalens Lehrer verzweifeln lassen. Sich also ausschließlich auf finanzielle Faktoren zu fokussieren, wie es der VBE zusammen mit der GEW in einem offenen Brief an das Ministerium tun, verkennt die tatsächlichen, katastrophalen Bedingungen, die durch die Armutsmassenzuwanderung bildungsferner Fremder im Grundschul- und Sekundarstufe-I-Bereich entstanden sind. 19.03.2026 Wenn Sie schon von Gleichberechtigung und Fairness sprechen, müssen wir auch die andere Seite der Medaille betrachten. In Hamburg etwa wurden sämtliche Grundschullehrer auf A13 Z angehoben. Sie sprechen von Gerechtigkeit. Ist das etwa gerecht für diejenigen, die es mit Fleiß und Intelligenz zum Studienrat gebracht haben? Lohn ist nicht nur eine Vergütung für die geleistete Arbeitszeit, sondern ebenso für die investierte Ausbildungszeit, den Aufwand und die Intelligenz, die nötigen Qualifikationen zu erlangen, und damit eine Vergütung für die gesammelte Expertise. Hier lassen sich eben nicht alle Lehrämter ohne Weiteres gleichsetzen. Folgen wir Ihrer Logik weiterer Erhöhungen und des Ausbaus von Besoldungsabständen, lässt sich sogleich wieder behaupten: Grundschullehrer verdienen dieselbe finanzielle Anerkennung wie Gymnasiallehrer. Wann stellt sich dann Ihrer Meinung nach eine angemessene Besoldung ein? An welchem Punkt sind alle Lehrer gleichgerecht besoldet und werden außerdem gleichgerecht nach dem Abstandsgebot behandelt? Die SPD und ihre Gewerkschaftsgenossen mit fragwürdigen Kontakten in das linksradikale Vorfeld (Lachen von der SPD – Zuruf von Dilek Engin [SPD]) verbreiten das Märchen von absoluter Gleichheit doch nur zu einem Zweck: zur Wählertäuschung. Wir haben in Baden-Württemberg erlebt, wie die katastrophale, realitätsfremde Politik der SPD enden kann. Fokussieren Sie sich auf ernsthafte Probleme des Schulwesens. (Dilek Engin [SPD]: Ja, machen wir!) Versuchen Sie einmal, ohne sozialistische Gratismentalität Politik zu machen. Warum kündigen etliche Lehrer? Was hat sich in den letzten 15 Jahren maßgeblich an den Schulen verändert, sodass kaum noch problemloser Unterricht stattfinden kann? Warum erreicht eine wachsende Zahl der Grundschüler nicht mehr die Versetzungsqualifikation für die weiterführende Schule? Es ist wegen der grenzenlosen Massenzuwanderung in unser Sozialsystem. (Zurufe von Dilek Engin [SPD] und Dr. Dennis Maelzer [SPD]: Ja, klar!) Ihren Antrag lehnen wir selbstverständlich ab. (Beifall von der AfD – Dr. Dennis Maelzer [SPD]: Das hoffen wir! – Dilek Engin [SPD]: Danke!)
Christof Rasche
Für die Landesregierung hat nun Minister Dr. Marcus Optendrenk das Wort. – Bitte sehr. Landtag
Dr. Marcus Optendrenk
Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Mit einer gewissen Überraschung kann man feststellen, dass die SPD sich hier als diejenige geriert, die so tut, als sei sie in besonderer Weise für die Interessen der Lehrerinnen und Lehrer da. (Dilek Engin [SPD]: Doch! – Dr. Dennis Mael- zer [SPD]: Sie sind es ja nicht! – Rodion Ba- kum [SPD]: Irgendeiner muss den Job machen!) Ich erinnere mich daran: Als ich diesem Landtag relativ frisch angehörte, haben wir am Verfassungsgericht ein Verfahren geführt. Dort hat die SPD-geführte Landesregierung die Meinung vertreten, (Dilek Engin [SPD]: Das ist neun Jahre her!) dass eine teilzeitbeschäftigte Lehrerin mit A13 eine Besserverdienende sei. Deshalb hat die SPD entsprechend eine Nullrunde gemacht. (Dilek Engin [SPD]: Neun Jahre! – Rodion Ba- kum [SPD]: Vergangenheitsbewältigung!) Das ist nicht so ganz lange her. (Dilek Engin [SPD]: Neun Jahre!) Beim Verfassungsgericht war allerdings relativ klar, dass die SPD, die uns diese Wertschätzungsdiskussion mit sehr plakativen Worten präsentiert hat, das damals möglicherweise ein bisschen anders gehandhabt hat. Sie haben es damals geschafft, dass man Lehrerinnen und Lehrer bei der Frage, wie es mit ihnen weitergeht, möglichst viel Unsicherheit präsentiert hat. Statt Stellen gab es Geld. Es gab jeweils die Unklarheit, ob es im nächsten Sommer weitergeht. Sie hatten Unsicherheit geschaffen. Wir haben stattdessen mehr als 10.000 neue Stellen in dieser Wahl… (Dilek Engin [SPD]: Kommen wir doch einmal im Jahr 2026 an! Was passiert denn jetzt!) – Sie hatten eben die Gelegenheit, zu sprechen. (Beifall von der CDU) Sie können gerne nachher noch einmal. Sie könnten vielleicht auch einfach einmal zuhören. Könnten Sie … (Dilek Engin [SPD]: Reden Sie doch von der Gegenwart!) – Ich sage Ihnen gerade nur, warum ich glaube, dass Sie hier eine Pharisäerveranstaltung abziehen. (Beifall von der CDU und den GRÜNEN – Di- lek Engin [SPD]: Wir sind in der Gegenwart!) Wir haben in Nordrhein-Westfalen im Zusammenhang mit der Veränderung der Lehrerausbildung in den Jahren 2008 und 2009 über A13 für alle diskutiert. Sie hatten von 2010 bis 2017 die zweimalige 19.03.2026 Gelegenheit, A13 für alle einzuführen. Sie haben es nicht getan. (Beifall von der CDU – Dilek Engin [SPD]: Das gibt Ihnen das Recht, eine so schlechte Politik zu betreiben?) – Frau Engin, Sie haben es nicht getan. Sie können Ihre Zwischenrufe gerne fortführen. (Dilek Engin [SPD]: Herzlichen Glückwunsch!) Nur haben Sie dabei offensichtlich ein schlechtes Gewissen. (Dr. Dennis Maelzer [SPD]: Frau Engin war damals noch gar nicht dabei! – Dilek Engin [SPD]: Ich war noch gar nicht dabei!) Sie haben ein hinreichend schlechtes Gewissen, weil Sie jetzt nämlich den … (Zuruf von Dilek Engin [SPD]) – Na, dann sollten Sie sich einmal selbst hinterfragen. (Dr. Dennis Maelzer [SPD]: Das Schlimme ist, das Sie überhaupt kein schlechtes Gewissen haben!) Wenn Sie gestern die einmalige Gelegenheit wahrgenommen hätten, die Fragestunde zum Thema der Besoldungsübertragung wahrzunehmen oder Ihre Kolleginnen und Kollegen im Nachgang noch einmal zu fragen oder es im Plenarprotokoll nachzulesen, dann würden Sie feststellen, dass wir uns gestern über die Frage unterhalten haben, wann und wie wir die Übertragung des Tarifabschlusses vornehmen. Wir werden Ihnen eine entsprechende Änderung in dem Bereich der Lehrerbesoldung vorschlagen. Hier so zu tun, als passiere das alles nur irgendwann und irgendwie, wird der Wirklichkeit dieser Plenarwoche nicht gerecht. (Beifall von der CDU – Dilek Engin [SPD]: Sie prüfen seit drei Jahren!) Wenn Sie sich auf Ihre Rede sorgfältig vorbereitet und (Dilek Engin [SPD]: Das habe ich!) sich gestern die Fragestunde angehört hätten, (Dilek Engin [SPD]: Sie hat ja keine Antworten geliefert!) dann wüssten Sie, dass wir dazu eine Aussage gemacht haben. Bitte nehmen Sie das wahr. (Beifall von der CDU) Dann kommen Sie zu der absurdesten Äußerung zum Thema „Widerspruchsverfahren“. Auch das hätten Sie gestern mitbekommen können. Widerspruchsbescheide gegen eine amtsangemessene Alimentation sind völlig in Ordnung. Jeder hat das Landtag Recht, überprüfen zu lassen, ob die amtsangemessene Alimentation erfolgt. (Dilek Engin [SPD]: Wow, wie gnädig!) Tatsache ist, dass wir das nach wissenschaftlichen Verfahren für jedes einzelne Jahr entsprechend überprüfen. Die Bescheide des LBV, die Sie eben angesprochen haben, beziehen sich auf das Jahr 2022. Auch dazu hätten Sie gestern in Erfahrung bringen können, dass die amtsangemessene Alimentation für 2022 evident vorlag. Trotzdem darf man im Wege des Rechtsschutzes dagegen klagen. (Zuruf von Jens-Peter Nettekoven [CDU] – Di- lek Engin [SPD]: Der redet sich um Kopf und Kragen!) Allerdings wurden von den 1.640 eingereichten Klagen, wie Sie wissen könnten, mehr als 1.600 durch Richterinnen und Richter und nicht durch Lehrerinnen und Lehrer eingebracht. (Zuruf von der SPD)
Christof Rasche
Herr Minister, bei der Kollegin Müller-Rech besteht der Wunsch nach einer Zwischenfrage.
Dr. Marcus Optendrenk
Ja, klar.
Christof Rasche
Wunderbar.
Dr. Marcus Optendrenk
Ja, klar.
Christof Rasche
Bitte sehr.
Franziska Müller-Rech FDP
Herr Minister, vielen Dank, dass Sie die Zwischenfrage zulassen. Zur Klarstellung für uns hier im Hohen Haus möchte ich Sie fragen, ob und, wenn ja, wann Sie vorhaben – genau darüber diskutieren wir heute –, das Abstandsgebot an der Stelle zu beachten, dass Sie nach dem Ende der A13-Reform, also dem Zünden der letzten Stufe, wenn tatsächlich alle auf A13 angehoben wurden, auch eine Anpassung der Bezüge für die Schulleitungen, für die Fachleiter und für all die Gruppen, die wir eben aufgeführt haben, vorsehen.
Christof Rasche
Herr Minister, bitte sehr. 19.03.2026
Dr. Marcus Optendrenk
Zu der Frage nach dem Wann habe ich gestern und heute schon etwas gesagt, aber ich wiederhole es gerne noch einmal. (Rodion Bakum [SPD]: Wir wollen es hören!) Wir werden Ihnen mit der Eins-zu-Eins-Übertragung des Tarifabschlusses im ersten Halbjahr 2026 einen Gesetzentwurf vorlegen, wie gestern auch auf die FDP-Frage hin angekündigt, und zwar nach dem Ergebnis der Prüfung, die wir als Landesregierung vorgenommen haben, in welchen Bereichen es erforderlich, rechtlich zwingend und finanzierbar ist, eine entsprechende Anpassung auch im Bereich der Lehrerbesoldung vorzunehmen. (Dr. Dennis Maelzer [SPD]: Und finanzierbar!) Das ist kein Geheimnis. Dann darf ich Ihnen … (Zuruf von Dilek Engin [SPD]) – Nein. Frau Engin, wenn Sie glauben, dass die Landesregierung nicht wisse, was an den Schulen passiert, (Rodion Bakum [SPD]: Den Eindruck haben wir!) dann verfügen Sie wahrscheinlich nicht über die Erkenntnis, dass beispielsweise ich aus einem Lehrerhaushalt stamme und jeden Abend präsentiert bekomme, was an Schule los ist. Sie brauchen bitte nicht davon auszugehen, dass wir so wirklichkeitsfremd sind, wie Sie das hier darstellen. Wir sind nah an der Wirklichkeit. (Beifall von der CDU und den GRÜNEN – La- chen von Dilek Engin [SPD]) Wenn Sie zwischen 2010 und 2017 nur annähernd so nah an dieser Wirklichkeit gewesen wären, dann hätten Sie hier möglicherweise eine andere parlamentarische Rolle. (Beifall von der CDU und den GRÜNEN – Di- lek Engin [SPD]: Deswegen fehlen Ihnen auch 1.800 Lehrkräfte, weil sie so nah an der Realität sind! Deshalb sind wir auch Bildungsland Nummer eins, weil Sie so nah an der Realität sind!)
Christof Rasche
Vielen Dank. – Es liegen keine weiteren Wortmeldungen vor. Damit kommen wir zur Abstimmung. Die antragstellende Fraktion der SPD hat direkte Abstimmung über den Inhalt des Antrags Drucksache 18/18085, beantragt. Wer stimmt diesem Antrag zu? – Die Fraktionen der SPD und der FDP. Wer lehnt diesen Antrag ab? – Die Fraktionen von CDU, Grünen und AfD. Gibt es Enthaltungen? – Das ist nicht der Fall. Damit ist dieser Antrag Drucksache 18/18085 abgelehnt. Landtag Wir kommen zu: 13 Kinderschutz ernstnehmen – sexuelle Bildung in NRW unabhängig aufarbeiten! Antrag der Fraktion der AfD Drucksache 18/18092 Ich eröffne die Aussprache. Für die antragstellende Fraktion hat Herr Schalley das Wort. Bitte sehr.
Zacharias Schalley AfD
Herr Präsident! Werte Damen und Herren! Kitas sollen sichere Schutzräume für Kinder sein. Doch genau dieser Schutz fehlt immer häufiger: Kinder verletzen Kinder, Erwachsene vergreifen sich an den Schwächsten. Die Zahlen sprechen eine deutliche Sprache. Im Jahr 2025 wurden über 4.700 Übergriffe in unseren Kitas gemeldet, ein Anstieg von fast 80 %. Körperliche Gewalt hat sich nahezu verdoppelt, die Zahl sexualisierter Übergriffe nimmt drastisch zu. Das heißt konkret: Tausende Kinder erleben dort, wo sie eigentlich Geborgenheit erfahren sollten, Gewalt: Gewalt unter Kindern, Gewalt durch Erwachsene, körperliche Übergriffe, Grenzverletzungen, sexualisierte Gewalt. Die Zahlen sind nicht nur erschreckend, sie sind ein politisches Alarmsignal. Denn sie zeigen unmissverständlich: Der Schutz unserer Kleinsten ist nicht gewährleistet. Natürlich spielen dabei strukturelle Probleme eine entscheidende Rolle: Personalmangel, Überlastung, zu große Gruppen, sinkende Qualitätsstandards – all das ist seit Jahren bekannt, aber es ist nur die Spitze des Eisbergs. Der wahre Giftcocktail heißt: sexuelle Bildung. Flächendeckend ist er in unseren Bildungsgrundsätzen verankert. Es ist eine gefährliche Ideologie, die zur pädagogischen Maxime erhoben wurde. Kinder sollen – Zitat – „die lustvollen Seiten des Körpers, der Sinne und der Berührungen mit sich selbst und anderen zulassen“. Die sexuelle Bildung verwischt natürliche Schamgrenzen und schafft täterfreundliche Kinder. Gerade weil die übrigen Fraktionen und die Landesregierung militante Verfechter der sexuellen Bildung in den Kitas sind, lohnt sich ein Blick auf die ideengeschichtlichen Wurzeln dieser Konzepte. Eine zentrale Figur ist Helmut Kentler. Der vertrat die These, Kinder seien sexuelle Wesen von Geburt an und müssten Sexualität durch praktische Erfahrungen lernen. Bekannt wurde er durch sein staatlich gefördertes Experiment, bei dem Jungen gezielt bei verurteilten Sexualstraftätern untergebracht wurden. Diese Geschichte ist inzwischen aufbereitet worden, aber viele seiner pädagogischen Ansätze wirken bis heute fort. Sein Erbe lebt weiter in unserer Sexual-19.03.2026 pädagogik. Die sexuelle Bildung ist Kentlers Vermächtnis. Uwe Sielert, Kentlers Freund, prägt bis heute Netzwerke, Fachstellen und sorgte für die Kontinuität im Denken. Umso erstaunlicher ist die politische Zurückhaltung bei diesem Thema. In nahezu jedem anderen Bereich fordert die Politik umfassende Aufarbeitung und Vergangenheitsbewältigung. Sie fördert diese interne Aufarbeitung sogar mit nicht unerheblichen Summen: Sei es die NS-Vergangenheit des Naturschutzes, sei es die Herkunft von kolonialer Raubkunst in Museen oder die „Initiative nazifreies Recht“ und nicht zu vergessen die fast alltägliche Umbenennung von Straßen. Doch hier, wo es um den Schutz unserer Kinder geht, herrscht dröhnendes Schweigen. Keine unabhängige Überprüfung der Kentler-Einflüsse, keine systematische Evaluation der Konzepte. Stattdessen: Schweigen, Vertuschen und dann weiter so wie bisher. Warum? Weil es ihren ideologischen Liebling trifft, die Pädagogik der Vielfalt. Sie opfern Kinderschutz für politische Korrektheit. Wir sagen: Schluss damit. Kinderschutz braucht klare Regeln, klare Grenzen und gut ausgewähltes Personal. Deshalb sind unsere Forderungen klar und eigentlich selbstverständlich: Erstens: eine umfassende und unabhängige Aufarbeitung der sexualpädagogischen Konzepte in NRW. Zweitens: eine kritische Überprüfung aller Bildungspläne und Schutzkonzepte immer mit dem Vorrang des Kindeswohls. Drittens: keine weitere Ausweitung dieser Konzepte. Eines muss klar sein: Kinder sind keine Projektionsflächen für gesellschaftspolitische Experimente. Sie brauchen Schutz und sie brauchen Erwachsene, die Verantwortung übernehmen. Wenn dieser Landtag dazu nicht bereit ist, dann versagt er bei seiner wichtigsten Aufgabe, dem Schutz der Schwächsten in unserer Gesellschaft. – Vielen Dank. (Beifall von der AfD)
Christof Rasche
Für die Fraktion der CDU hat nun die Kollegin Charlotte Quik das Wort. Bitte sehr.
Charlotte Quik CDU
Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Es ist immer wieder schwer erträglich, wenn man sich anhören muss, wie die AfD nicht einmal davor zurückschreckt, den Kinderschutz für ihre kruden Weltanschauungen zu instrumentalisieren. (Beifall von der CDU, der SPD, den GRÜNEN und der FDP) Landtag Ich möchte an der Stelle einmal auf den vorliegenden Antrag zurückkommen, auch wenn er es definitiv nicht verdient hat. Wenn es um Gewalt gegen Kinder geht, darf das niemand relativieren. Jeder einzelne Vorfall ist einer zu viel. Aber genauso gilt: Wer über Kinderschutz spricht, muss dies verantwortungsvoll und faktenbasiert tun und darf nicht mit Dramatisierungen arbeiten. Eine solche Dramatisierung lässt sich auch in dem hier vorliegenden Antrag beobachten. Ja, die Zahlen zu gemeldeten Gewaltvorfällen in Kitas sind gestiegen. Im vergangenen Jahr wurden in Nordrhein-Westfalen über 4.700 Vorfälle gemeldet. Das ist ein deutlicher Anstieg, und selbstverständlich schauen wir uns diese Entwicklung sehr genau an. Aber man muss eben auch beachten, was hinter diesen Zahlen steht. Erstens. Seit Oktober 2024 gibt es ein neues digitales Meldesystem über KiBiz.web. Vorfälle werden heute systematischer und konsequenter gemeldet als früher. Mehr Meldungen können deshalb auch bedeuten: Das Dunkelfeld wird kleiner. Zweitens. Ein erheblicher Teil der gemeldeten Vorfälle betrifft Konflikte zwischen Kindern. Allein bei körperlichen Übergriffen entfielen im Jahr 2025 2.481 Fälle auf Gewalt unter Kindern. Auch das zeigt: Wir müssen Entwicklungen genau analysieren, statt vorschnell politische Schuldzuweisungen zu konstruieren. Nordrhein-Westfalen stärkt den Kinderschutz seit Jahren konsequent, und zwar strukturell. Mit dem Landeskinderschutzgesetz, das wir 2025 noch einmal weiterentwickelt haben, gelten in Nordrhein-Westfalen bundesweit vorbildliche Standards. Jugendämter arbeiten nach einheitlichen Verfahren zur Gefährdungseinschätzung. Kommunale Netzwerke im Kinderschutz sind verpflichtend und Einrichtungen müssen verbindliche Schutzkonzepte entwickeln. Zudem haben wir eine unabhängige Beauftragte für Kinderschutz und Kinderrechte eingesetzt. Petra Ladenburger hat Anfang dieses Jahres ihre Arbeit aufgenommen und wird wichtige Impulse für Prävention und Aufarbeitung setzen. Parallel dazu stärken wir auch die wissenschaftliche Grundlage des Kinderschutzes. Mit der neuen Professur für Kinderschutz und Kinderrechte an der Hochschule Düsseldorf investieren wir gezielt in Forschung, Ausbildung und den Transfer in die Praxis. Denn gut ausgebildete Fachkräfte sind der Schlüssel für wirksamen Kinderschutz. Kinderschutz endet aber nicht bei Gesetzen oder Strukturen. Er muss auch im Alltag greifen. Deshalb stärken wir beispielsweise die Ermittlungsarbeit gegen sexualisierte Gewalt im Netz, etwa durch den Einsatz neuer KI-Technologien zur Erkennung von Missbrauchsdarstellungen. Wir schaffen Orte, an denen betroffene Kinder schnelle und sensible Hilfe 19.03.2026 erhalten, etwa in den Childhood-Häusern, in denen medizinische, psychologische und polizeiliche Unterstützung unter einem Dach zusammenkommen, wie auch in den Kinderschutzambulanzen. Das alles zeigt: Kinderschutz ist für diese Landesregierung kein Schlagwort, sondern konkrete Politik mit hoher Priorität. Der hier vorliegende Antrag versucht stattdessen, steigende Meldungszahlen pauschal als Beleg für angebliche Qualitätsverluste darzustellen und politisch zu instrumentalisieren. Das wird der Komplexität des Themas nicht gerecht. Kinderschutz ist eine dauerhafte Aufgabe. Wir müssen Entwicklungen sorgfältig auswerten, Prävention weiter stärken und Fachkräfte unterstützen. Nordrhein-Westfalen arbeitet bereits intensiv daran, Kinder bestmöglich zu schützen. Diesen Weg gehen wir weiter – sachlich, entschlossen und gemeinsam mit den Menschen, die jeden Tag Verantwortung für unsere Kinder tragen. Wer Kinder schützen will, braucht keine Schlagzeilen, sondern Lösungen, und daran arbeiten wir jeden Tag. – Vielen Dank. (Beifall von der CDU – Vereinzelt Beifall von den GRÜNEN)
Christof Rasche
Sie haben gesehen, Frau Kollegin, dass eine Kurzintervention vorliegt, aber die können Sie natürlich auch vom eigenen Platz aus beantworten. Die Kurzintervention kommt von Herrn Schalley, der sich gerade einklinkt. Er hat jetzt für 60 Sekunden das Wort. Bitte sehr.
Zacharias Schalley AfD
Vielen Dank, Herr Präsident. – Frau Kollegin Quik, ich habe Ihrem Redebeitrag aufmerksam zugehört. Sie haben nicht mit einem Satz die Wurzeln der Frühsexualisierung der Sexualpädagogik im Denken von Pädophilie erwähnt. Darum mache ich Sie gerne noch einmal aufmerksam auf ein Zitat von Frau Ursula Enders von Zartbitter e. V., einer Beratungsstelle gegen sexuelle Gewalt, das wir auch in unserem Antrag erwähnt haben. Sie schreibt in einer Stellungnahme an den Landtag wörtlich: „[…] das Land NRW hat es bisher versäumt, eine unabhängige Aufarbeitung der Sexualpädagogik zu leisten, die mit dem von den Professoren Sielert und Kentler gemeinsam geprägten Begriff ‚Sexuelle Bildungʻ arbeitet. Hinter diesem werden zum Teil pädosexuellenfreundliche Positionen vertreten.“ Fällt Ihnen gar nichts ein, was man dazu in einer Landtagsrede vielleicht hätte sagen können? (Zuruf von der CDU: Nö!) Landtag
André Kuper
Danke, Herr Schalley. – Bitte schön.
Charlotte Quik CDU
Vielen Dank, Herr Präsident. – Tatsächlich macht es mich fassungslos, dass in der Kurzintervention diese krude Weltanschauung noch einmal zum Tragen kommt. Mehr möchte ich an der Stelle nicht dazu sagen. (Beifall von der CDU, der SPD und den GRÜNEN)
André Kuper
Vielen Dank, Frau Quik. – Für die SPD spricht nun die Abgeordnete Frau Andrieshen.
Nina Andrieshen SPD
Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Wenn wir über sexualisierte Gewalt gegen Kinder sprechen, dann sprechen wir über eines der schwersten Verbrechen, das es gibt. Es geht um Vertrauen, das missbraucht wird, um Kinder, die Schutz brauchen, und um Erwachsene, die ihrer Verantwortung gerecht werden müssen. Darum muss die Haltung in dieser Debatte immer von Ernsthaftigkeit geprägt sein, und genau deshalb müssen wir zwei Dinge gleichzeitig tun: Erstens. Wir müssen historische Fehler klar benennen. Zweitens. Wir dürfen aus diesen Fehlern keine falschen politischen Geschichten konstruieren. Der Antrag der AfD wird diesem Anspruch nicht gerecht. (Beifall von der SPD und den GRÜNEN – Ver- einzelt Beifall von der CDU) In ihm werden verschiedene Ebenen miteinander vermischt: historische Aufarbeitung, wissenschaftliche Debatten und die pädagogische Praxis in Kitas. Zunächst zur historischen Dimension: Die Aufarbeitung der letzten Jahre hat gezeigt, dass es in Deutschland gravierende Versäumnisse im Umgang mit sexualisierter Gewalt gab, auch im Umfeld wissenschaftlicher und pädagogischer Debatten. Der Name Helmut Kentler steht exemplarisch für einen besonders schweren Fall institutionellen Versagens. Kentler hat über Jahre hinweg Pflegeverhältnisse herbeigeführt, in denen Jungen bewusst bei pädophilen Männern untergebracht wurden. Behörden haben dies toleriert, Hinweise wurden ignoriert, und betroffene Kinder wurden nicht geschützt. Das war ein massives Versagen von Wissenschaft, Behörden und Politik und bedarf weiterer Aufarbeitung: vollständig, transparent und ohne Beschönigung. Ebenso müssen sich Organisationen und Hochschulen, wie zum Beispiel die TU Dortmund hier in NRW, mit der Thematik der emanzipatorischen 19.03.2026 Sexualpädagogik differenziert auseinandersetzen und eine eigene Aufarbeitung vorantreiben. Doch der Antrag der AfD zieht aus dieser historischen Verantwortung eine weitreichende Schlussfolgerung: Er stellt heutige Schutzkonzepte, insbesondere in Kindertageseinrichtungen, unter den Generalverdacht, Übergriffe zwischen Kindern zu begünstigen. Das ist eine simple Kontinuitätsbehauptung und so nicht haltbar. (Beifall von der SPD und Norika Creuzmann [GRÜNE]) In der frühkindlichen Pädagogik geht es bei entsprechenden pädagogischen Ansätzen um sehr grundlegende Themen. Kinder lernen, ihren Körper wahrzunehmen, Gefühle auszudrücken, zwischen Nähe und Distanz zu unterscheiden und eigene Grenzen zu formulieren. Es geht darum, Kindern Orientierung zu geben, ihre Selbstwahrnehmung zu stärken und eine respektvolle Kultur im Umgang miteinander zu fördern. Der Antrag der AfD hingegen konstruiert einen Zusammenhang zwischen diesen kinderrechtsbasierten pädagogischen Ansätzen und steigenden Zahlen von Gewalt in Kitas.
André Kuper
Frau Andrieshen, ich müsste Sie einmal unterbrechen, weil es aus den Reihen der AfD den Wunsch nach einer Zwischenfrage gibt. Lassen Sie die zu?
Nina Andrieshen SPD
Nein.
André Kuper
Okay.
Nina Andrieshen SPD
Kinderschutz ist eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe. Er verlangt strukturelle Verantwortung, professionelle Fachlichkeit und eine differenzierte Analyse der Ursachen von Gewalt. Eine verantwortungsvolle Politik muss deshalb beides leisten: Sie muss historische Fehler klar benennen und aufarbeiten, und sie muss gleichzeitig darauf achten, dass aus dieser Aufarbeitung keine pauschalen Diskreditierungen entstehen, die differenzierte und seriöse Präventionsarbeit erschweren. Kinderschutz verlangt Genauigkeit, nicht Vereinfachung. Er verlangt wissenschaftliche Analyse, nicht politische Schlagworte. Pauschale Verdächtigungen gegenüber pädagogischen Konzepten leisten dazu keinen Beitrag. Der vorliegende Antrag polemisiert und trägt mit seiner monokausalen Schlussfolgerung daher nicht zur Verbesserung des Kinderschutzes in Kindertageseinrichtungen bei. – Vielen Dank. Landtag (Beifall von der SPD und Norika Creuzmann [GRÜNE])
André Kuper
Vielen Dank, Frau Andrieshen. – Es gibt eine angemeldete Kurzintervention. Herr Schalley, jetzt ist freigeschaltet.
Zacharias Schalley AfD
Vielen Dank, Herr Präsident. – Frau Andrieshen, auch für Sie habe ich ein Zitat von Frau Enders. Ich bin mir sicher, dass auch Sie diese Stellungnahme gelesen haben. Nicht ich behaupte diese Kontinuität in der pädagogischen Praxis bis heute, sondern Frau Enders hat gesagt – ich zitiere –: „Die Vernachlässigung“ dieses Themas „zeigt sich u.a. darin, dass […] Fachstellen zur Prävention sexueller Gewalt“ häufig von Sexualpädagogen geprägt sind, die im Umfeld der von Sielert gegründeten Netzwerke ausgebildet wurden. „Da wundert es nicht, dass auch in NRW noch heute oft unter dem Stichwort ‚sexuelle Bildung‘ Materialien benutzt bzw. empfohlen werden, die die Grenzen zwischen den Generationen – zwischen kindlicher Sexualität und erwachsener Sexualität – vernachlässigen.“ Vor diesem Hintergrund frage ich Sie vielleicht einmal, ob Sie Frau Enders darin widersprechen wollen?
André Kuper
Danke, Herr Schalley. – Es handelt sich aber nicht um eine Zwischenfrage, sondern um eine Kurzintervention. Zur Stellungnahme Frau Andrieshen.
Nina Andrieshen SPD
Vielen Dank, Herr Präsident. – Ich halte es bei diesem Punkt wirklich mit Charlotte Quik und auch mit Danger Dan: „Faschisten hören niemals auf, Faschisten zu sein. Man diskutiert mit ihnen nicht, hat die Geschichte gezeigt.“ – Vielen Dank. (Beifall von der SPD und Charlotte Quik [CDU] – Vereinzelt Beifall von den GRÜNEN)
André Kuper
Vielen Dank. – Als Nächstes spricht für Bündnis 90/Die Grünen Frau Creuzmann.
Norika Creuzmann GRÜNE
Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen der demokratischen Fraktionen! Lassen Sie mich eines zu Beginn klar sagen: Wo Kinder gefährdet 19.03.2026 werden, wo Grenzen verletzt werden, wo pädagogische Verantwortung missachtet wird, da müssen wir konsequent hinschauen und aufklären. (Beifall von Hedwig Tarner [GRÜNE] und Charlotte Quik [CDU]) Ein Blick in das Erzbistum Paderborn zeigt auf erschütternde Weise, wie ernst solche Fälle sind. Genau daraus folgt für uns eine klare Konsequenz: Wir müssen Kinder stärken, nicht verunsichern. Denn Kinder, die ihre Rechte kennen, die über ihren Körper sprechen können, die gelernt haben, Grenzen zu setzen, sind besser geschützt. Damit bin ich beim Kern dieses Antrags. Die AfD nimmt reale Verunsicherung und reale Fehlentwicklung zum Anlass, um etwas völlig anderes zu betreiben. Sie stellt sexuelle Bildung und Sexualpädagogik insgesamt unter Generalverdacht. Das ist der falsche Schluss. Ja, wir müssen kritisch prüfen, wo Konzepte falsch angewendet werden. Ja, wir müssen klare Standards und Aufsicht sicherstellen. Wer daraus aber ableitet, sexuelle Bildung grundsätzlich in Frage zu stellen, der zieht die falsche Konsequenz und gefährdet am Ende sogar den Schutz von Kindern. (Vereinzelt Beifall von den GRÜNEN) Denn sexuelle Bildung ist kein Problem. Sie ist Teil der Lösung. Denn Minderjährige müssen sexualisierte Gewalt erkennen und sie auch benennen können. (Beifall von Charlotte Quik [CDU] – Vereinzelt Beifall von den GRÜNEN) Was die AfD betreibt, ist deshalb kein ernsthafter Beitrag zum Kinderschutz, sondern der Versuch, eine ideologische Agenda durchzusetzen. Das lehnen wir ab. Unser Maßstab ist ein anderer. Wir stärken Kinder. Wir stärken Fachkräfte. Wir schauen genau dorthin, wo tatsächlich Handlungsbedarf besteht. Alles andere hilft den Kindern nicht. – Vielen Dank. (Beifall von der SPD und den GRÜNEN – Ver- einzelt Beifall von der CDU – Nina Andrieshen [SPD]: Oh, sie kriegt keine Zwischenfrage!)
André Kuper
Danke, Frau Creuzmann. – Für die FDP spricht Ihre Abgeordnete Frau Gebauer.
Yvonne Gebauer FDP
Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Herr Schalley, eines vorneweg: Ja, es gibt sie, fragwürdige Sexualerziehungskonzepte. Ihr Umgang damit mit diesem Antrag ist aber nicht seriös. (Beifall von der FDP – Vereinzelt Beifall von der CDU) Landtag Sexualpädagogische Konzepte werden durch Sie grundsätzlich unter Generalverdacht gestellt, obwohl sie in Kitas gerade nicht der Vermittlung erwachsener Sexualität oder gar Sexualpraktiken dienen. Sie dienen vielmehr der altersgerechten Begleitung kindlicher Entwicklung, dem Verständnis für den eigenen Körper, dem Respekt vor Grenzen, dem Benennen unangemessener Berührungen und damit natürlich auch dem Schutz vor Missbrauch. Alles andere haben meine Kolleginnen und Kollegen schon ausführlich dargestellt. – Herzlichen Dank. (Beifall von der FDP, der CDU, den GRÜNEN und Nina Andrieshen [SPD])
André Kuper
Danke, Frau Gebauer. – Nun spricht für die Landesregierung Frau Ministerin Schäffer. Verena Schäffer*), Ministerin für Kinder, Jugend, Familie, Gleichstellung, Flucht und Integration: Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Für mich als Ministerin hat der Kinderschutz höchste Priorität. Ich weiß, das gilt auch für alle demokratische Fraktionen hier im Haus. Das gilt für die gesamte Landesregierung. Der Schutz von Kindern und Jugendlichen vor körperlicher, psychischer und insbesondere sexualisierter Gewalt ist für uns sehr wichtig. Wir haben in Nordrhein-Westfalen mit dem Landeskinderschutzgesetz und ebenso mit unserer Beauftragten für Kinderschutz und Kinderrechte ein starkes Fundament. Wir legen bewusst einen Fokus auf die Wahrung der Kinderrechte und des Kinderschutzes in den Kitas und der Kindertagespflege. Denn viele Kinder verbringen dort einen großen Teil ihres Tages. Kitas müssen sichere Orte sein, und sie sind auch sichere Orte. Sexualpädagogische Bildung in Kindertageseinrichtungen leistet dazu einen wichtigen Beitrag. Denn aufgeklärte, gestärkte und selbstbewusste Kinder können sich schützen. Genau das ist unser Ziel. Kinder brauchen Worte, und sie brauchen Vertrauen, um über Grenzverletzungen zu sprechen. Wer Kinder befähigt, über ihren Körper, über Gefühle und ihre Grenzen zu reden, schützt sie. Diese Herangehensweise folgt einem zentralen Prinzip: Kindeswohl und Kinderrechte sind unteilbar. Bildung bedeutet Befähigung zur Selbstbestimmung. Sexualpädagogische Konzepte in Kindertageseinrichtungen sind kein Risiko – im Gegenteil, sie sind ein Schutzinstrument. Eine gute sexualpädagogische Konzeption führt dazu, dass Gewalt in Kitas offengelegt wird und darüber gesprochen wird. Sie ist aber nicht der Auslöser von Gewalt, so wie der 19.03.2026 Antrag das vermitteln möchte. Deshalb kann ich nur empfehlen, diesen Antrag abzulehnen. – Vielen Dank. (Beifall von der CDU, den GRÜNEN und Fran- ziska Müller-Rech [FDP] – Vereinzelt Beifall von der SPD)
André Kuper
Danke, Frau Ministerin. – Es liegen keine weiteren Wortmeldungen vor. Ich schließe die Aussprache. Wir kommen zur Abstimmung. Die antragstellende Fraktion hat direkte Abstimmung beantragt. Wir kommen somit zur Abstimmung über den Inhalt des Antrags Drucksache 18/18092. Wer stimmt dem Antrag zu? – Das ist die AfD. Wer stimmt dagegen? – Das sind CDU, SPD, Bündnis 90/Die Grünen und FDP. Enthaltungen gibt es damit nicht. Dieser Antrag Drucksache 18/18092 ist somit wie gerade festgestellt abgelehnt. Ich rufe auf: 14 Studierendenwerke zukunftssicher aufstellen – das soziale Rückgrat des Hochschulsystems stärken Antrag der Fraktion der CDU und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Drucksache 18/18102 In Verbindung mit: Gesetz zur Änderung des Gesetzes über die Studierendenwerke im Land Nordrhein-Westfalen (Studierendenwerksgesetz – StWG) Gesetzentwurf der Fraktion der CDU und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Drucksache 18/18103 erste Lesung Ich eröffne die Aussprache. Als Erstes spricht für die CDU-Fraktion der Abgeordnete Tigges.
Raphael Tigges CDU
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine lieben Kolleginnen und Kollegen! Seit über 100 Jahren erbringen unsere Studierendenwerke in Nordrhein-Westfalen wichtige soziale Dienstleistungen und tragen maßgeblich zur Bildungsgerechtigkeit bei. Nahezu jeder Studierende profitiert im Laufe seines Studiums von den zahlreichen Angeboten eines unserer zwölf Studierendenwerke. Ich will gerne noch einmal sagen, warum die Studierendenwerke uns so wichtig sind und in welchen Landtag Feldern sich diese selbstständigen öffentlichen Organisationen in der Hochschullandschaft betätigen. Beantragt ein Student BAföG-Mittel, verwaltet und bearbeitet das Studierendenwerk den Antrag. Zieht ein Erstsemester in den Studienort, sind die Wohnheimplätze der Studierendenwerke garantiert heiß begehrt und stark nachgefragt. Wird das Studium einmal schwierig oder gibt es Lebenskrisen, stehen Mitarbeiter des Studierendenwerkes für psychosoziale Beratung zur Verfügung. Das wichtigste und bekannteste Angebot der Studierendenwerke sind sicherlich ihre Mensen mit ihrer, na ja, doch zumeist schmackhaften und umfangreichen Verpflegung. (Franziska Müller-Rech [FDP]: Na ja!) Damit diese Leistungen in Zukunft weiterhin verlässlich angeboten werden können, müssen sich die Studierendenwerke weiterentwickeln, effektiver arbeiten und sich finanziell solide aufgestellt fühlen. Sie müssen sich aber auch gemeinsam mit den Hochschulen und den Kommunen vernetzen und besser verzahnen. Dazu haben wir als regierungstragende Fraktionen einen Gesetzentwurf und einen ergänzenden Antrag eingebracht. Das universitäre Leben und Studierverhalten hat sich in den letzten Jahren enorm verändert, spätestens seit der Coronapandemie. Studierendenzahlen sinken und die teils massiven Preissteigerungen im Bau-, Energie- oder Lebensmittelbereich erfordern Antworten und Strukturveränderungen. Höhere Sozialbeiträge für Studierende würden weitere Härten erzeugen, die wir alle nicht wollen. Aus eigener Kraft kann der Sanierungsstau bei Mensen, Verwaltung, Wohnheimen sowie Investitionen in IT-Infrastruktur und Digitalisierung allerdings nicht gestemmt werden. Genau hier setzt unser Antrag an. Wir wollen, dass die Landesregierung mit den Studierendenwerken eine Vereinbarung schließt, die gegenseitige Planungssicherheit bietet und eine verlässliche Finanzierung, aber auch die Umsetzung der Handlungsempfehlungen aus dem Gutachten garantiert. Um die notwendigen Investitionen tätigen zu können, sollen die Studierendenwerke von den Mitteln aus dem NRW-Plan für gute Infrastruktur profitieren können. Mit diesem in unserem Land bisher nie dagewesenen Investitionsprogramm sollen ja insbesondere Investitionen in Bildung, in Wissenschaft sowie in IT und Digitalisierung erfolgen. Zu dem Gesetzentwurf. Das von der Landesregierung beauftragte Gutachten bildet eine valide Grundlage für die zukunftsgerichteten Veränderungen des Studierendenwerksgesetzes. Es hat eine Vielzahl von Ansatzpunkten ergeben, von denen nicht alle unbedingt gesetzgeberisch gelöst werden müssen. Die Geschäftsführungen der einzelnen Studierendenwerke haben sich zum Beispiel schon sehr proaktiv untereinander in Kooperation begeben und die 19.03.2026 Synergieeffekte, die möglich sind, gehoben. Diese gilt es aber weiter auszubauen. Insbesondere der zweite Teil des Gutachtens hat Handlungsbedarfe hinsichtlich der Governance-Struktur aufgezeigt. So sollen Kompetenzen klarer definiert, Entscheidungsstrukturen gestärkt und die Zusammensetzung der Verwaltungsräte geprüft werden. Um den gestiegenen Anforderungen gerecht zu werden, braucht es eben auch mehr Expertise und Professionalität. So sollen Verwaltungsräte künftig um zwei externe Mitglieder ergänzt und der Vorsitz aus den Reihen der Externen besetzt werden. Amtszeiten sollen begrenzt und bei fehlender Expertise notwendige Qualifizierungen in Schulungen erworben werden. Um es noch einmal deutlich zu sagen: Es geht uns nicht um den Abbau von Mitbestimmung, sondern um den Aufbau von Kompetenz und die Sicherung der Handlungsfähigkeit in schwierigen Zeiten. Ich bin dem Ministerium und der Ministerin sehr dankbar für die Koordination des Prozesses, den wir bisher auch hier gemeinsam geführt haben. Mein Dank gilt auch allen Akteuren, die sich mit uns bereits im Vorfeld sehr vertraulich und konstruktiv über das Gutachten, dessen Empfehlungen und die Erfordernisse ausgetauscht haben. Wir bekennen uns mit diesem Antrag und dem Gesetzentwurf zur sozialen Verantwortung unseres Landes für unsere Studierenden und stärken damit unsere Studierendenwerke für ihre wichtigen Aufgaben in der Zukunft. Deswegen freue ich mich auf die Debatte im Wissenschaftsausschuss und auf Ihre Zustimmung zu unserem Antrag. – Herzlichen Dank. (Beifall von der CDU und den GRÜNEN)
André Kuper
Danke, Herr Tigges. – Für Bündnis 90/Die Grünen spricht die Abgeordnete Frau Eisentraut.
Julia Eisentraut GRÜNE
Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleg*innen der demokratischen Fraktionen! Gute Studienbedingungen beginnen da, wo Studierende essen, lernen, wohnen und dort, wo sie Unterstützung finden, wenn es schwierig wird. Genau dafür gibt es die Studierendenwerke. Sie sind das soziale Rückgrat unserer Hochschullandschaft. Deshalb machen wir sie heute zukunftssicher. (Beifall vom Lena Zingsheim-Zobel [GRÜNE] – Rodion Bakum [SPD]: Tosender Applaus! Sol- len wir helfen?) Viele von uns wissen aus eigener Erfahrung, wie herausfordernd die Situation im Studium sein kann. Hohe Mieten, steigende Preise, Einsamkeit, psychische Belastung – für viele junge Menschen ist das Studium kein Selbstläufer. Umso wichtiger ist es, dass wir die Strukturen stärken, die wiederum unsere Landtag Studierenden stärken. Diese Woche zeigen wir, dass wir die Wissenschaftslandschaft umfassend im Blick haben, und stärken sie in ihrer Gesamtheit. Für uns ist klar: Die Studierendenwerke sind ein zentraler Bestandteil davon. (Beifall von den GRÜNEN – Vereinzelt Beifall von der CDU) Genau da setzen wir mit drei Punkten an. Erstens. Wir unterstützen die Studierendenwerke bei der Umsetzung der Handlungsempfehlungen von HIS-HE, dem Hochschulentwicklungsinstitut. Das Gutachten wurde beauftragt, um den Studierendenwerken durch diese schwierigen Zeiten zu helfen. Preissteigerungen, verändertes Studierverhalten und Beschäftigte, die seltener am Campus sind, stellen die Geschäftsmodelle der Studierendenwerke vor große Herausforderungen. Der vorgelegte Bericht enthält konkrete Empfehlungen, etwa dazu, wie Energie eingespart werden kann und wie Mensen besser betrieben, Verwaltung und Logistik effizienter organisiert und Ressourcen so eingesetzt werden können, dass mehr bei den Studierenden ankommt. Diese Verbesserungsvorschläge sollen bestmöglich umgesetzt werden. Landesregierung und Studierendenwerke sollen Hand in Hand arbeiten. Zweitens. Wir schaffen mehrjährige Planungssicherheit. Eine der größten Herausforderungen der Studierendenwerke ist, dass, wenn wir unseren Landeshaushalt beschließen, die Finanzplanung der Studierendenwerke längst abgeschlossen sein muss. Mit einer Studierendenwerksvereinbarung analog zur Hochschulvereinbarung schaffen wir hier Klarheit. Außerdem erleichtern wir das Bauen; denn das Jährlichkeitsprinzip stellt Baumaßnahmen vor erhebliche Probleme. Drittens. Wir stärken Entscheidungsstrukturen; denn die Herausforderungen, die anstehen, brauchen eine gute Beratung in den Verwaltungsräten. Studierendenwerke sind eben komplexe Sozialunternehmen und Organisationen insgesamt. Damit sie funktionieren, brauchen sie klare Verantwortlichkeiten und Ziele. Wir schärfen deshalb die Rollen von Verwaltungsräten und Geschäftsführungen. Wir legen deutlicher fest, wer welche Aufgaben hat, und stellen sicher, dass Entscheidungen transparent und kompetent getroffen werden. Die Verwaltungsräte werden deshalb um eine Expertise von außen ergänzt, und die Mitglieder erhalten Schulungen unabhängig von den Geschäftsführungen, um auch ihre Aufsichtsfunktion besser ausüben zu können. Also: mehr Fachwissen, mehr Professionalität und bessere Entscheidungsstrukturen im Sinne unserer Studierenden. Was bedeutet das alles konkret für die Studierenden? Wer studiert, soll bezahlbaren Wohnraum 19.03.2026 finden. Wenn in der Mensa essen geht, soll gutes Essen bekommen, das bezahlbar ist. Wer Unterstützung im Studium braucht, soll Beratung und Hilfe finden. Antrag und Gesetz zusammen schaffen Strukturen, die genau das ermöglichen. Studierendenwerke sind zentrale Säulen der sozialen Gerechtigkeit unserer Hochschullandschaft für die Studierenden. Mit dem vorliegenden Gesetz stärken wir sie strategisch, finanziell und organisatorisch. Wir schaffen Verlässlichkeit und Zukunftsfähigkeit. Wir zeigen: Gute Hochschulpolitik setzt bei den sozialen Voraussetzungen für unsere Studierenden an. Darum sind diese Initiativen ein großer Schritt für mehr Chancengerechtigkeit und für eine starke Hochschullandschaft in Nordrhein-Westfalen. Wir werben um Zustimmung für unseren Antrag (Beifall von den GRÜNEN) und freuen uns auf die Beratung des Gesetzentwurfs. (Beifall von den GRÜNEN und der CDU) Auch ich möchte mich dem Dank an die vielen Menschen anschließen, die mit uns in vertrauensvoller Atmosphäre beraten haben, wie wir beides umsetzen können. Es war eine große Bereicherung für diesen Prozess. Umso mehr freue ich mich, dass wir es hier heute diskutieren können. – Vielen Dank. (Beifall von den GRÜNEN und der CDU)
André Kuper
Danke, Frau Eisentraut. – Für die SPD spricht ihr Abgeordneter Herr Dr. Hartmann.
Dr. Bastian Hartmann SPD
Vielen Dank. – Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Unbestritten, ob günstiges Wohnen in Wohnheimen, gutes Essen oder der erste BAföG-Antrag: Studierendenwerke leisten ganz viele der Dinge, die für viele junge Menschen das Studium überhaupt erst zu einem Studium machen. Sie sorgen für das soziale Miteinander an den Hochschulen, sie ermöglichen Teilhabe und Chancengleichheit. Sie sind eigentlich Studiumermöglichungswerke. Sie tun das aber seit Jahren unter ganz erschwerten Bedingungen. Sie leiden unter steigenden Preisen, unter Inflation, unter einem angespannten Wohnungsmarkt. Das kennen Sie alles. Aber was besonders frappierend ist: Das größte Problem der Studierendenwerke ist und bleibt die finanzielle Schieflage. Die Studierendenwerke leiden seit Jahren, wenn nicht Jahrzehnten, unter einer krassen strukturellen Unterfinanzierung. (Beifall von der SPD) Der Landesanteil an der Finanzierung der Studierendenwerke ist in den letzten 30 Jahren um nicht Landtag einmal 19 % gestiegen. Der Beitrag der Studierenden ist um 382 % gestiegen. Statt hier anzusetzen und diese Unterfinanzierung zu beenden, haben CDU und Grüne jetzt ganz andere Schuldige gefunden, nämlich die Studierenden – nicht irgendwelche Studierenden, sondern genau die Studierenden, die Verantwortung übernehmen und sagen: Ich übernehme ein Ehrenamt und werde freiwillig und unentgeltlich die wichtige Arbeit als Vorsitzender eines Verwaltungsrats der Studierendenwerke übernehmen. – Das ist das Einzige, was dieses Gesetz tatsächlich beinhaltet. Der einzige nennenswerte Beitrag ist es, zu verbieten, dass Studierende den Vorsitz in Studierendenwerken haben. Sie verhindern diese studentische Beteiligung an deren eigenen Belangen. (Dr. Dennis Maelzer [SPD]: Unfassbar!) Stattdessen muss der Vorsitz jetzt immer von Externen kommen, von denen es noch mehr geben soll und bei deren Auswahl sich das Ministerium auch noch ein deutliches Mitspracherecht ausbedungen hat. Ganz ehrlich, ich könnte ja nachvollziehen oder darüber nachdenken, ob das eine gute Idee ist, wenn man erkennen könnte, dass es den Studierendenwerken, die gerade keinen studentischen Vorsitz haben, viel, viel besser geht. Aber das ist gar nicht der Fall. Unter den Schwierigkeiten leiden alle, und von den Problemen, die sie haben, liegt kein einziges in der Struktur der Verwaltungsräte. Das, was Sie hier tun, ist ein Anschlag auf die studentische Beteiligung. (Beifall von der SPD) Der flankierende Antrag von CDU und Grünen schlägt dem Fass den Boden aus; denn nachdem das Gesetz nun die Durchgriffsrechte des MKW auf die Studierendenwerke sichergestellt hat und Sie diese lästigen Studierenden und deren Mitsprache losgeworden sind, setzt jetzt der Antrag der Koalition den Studierendenwerken die politische Pistole auf die Brust. Sie wollen eine Vereinbarung schreiben, bei dem Ihr Teil der Vereinbarung ist: Die Studierendenwerke bekommen weiterhin Geld. – Ja, Donnerwetter, das müssen Sie bei aller Bescheidenheit sowieso tun. (Vereinzelt Heiterkeit von der SPD) Die Seite der Studierendenwerke wird aber gedrängt, jede einzelne Maßnahme so umzusetzen, wie Sie das wollen. Das heißt übersetzt: Die Studierendenwerke machen die Arbeit alleine, und wenn sie mitspielen, kriegen sie vielleicht weiterhin Geld, was ohnehin nicht ausreicht. (Beifall von der SPD) Zum Feststellungsteil im Antrag. Ganz ehrlich, dass Sie sich dafür nicht zu blöd sind! Da loben Sie die 19.03.2026 psychosoziale Beratung der Studierendenwerke. Das ist die, die Sie nicht ausfinanzieren wollen. (Beifall von Angela Freimuth [FDP]) Da freuen Sie sich über die Kinderbetreuung von Studierendenwerken, obwohl die ganze Landschaft weiß, dass gerade die der Ministerin ein Riesendorn im Auge ist. Sie verweisen dann auch noch auf die Digitalisierung, und das, obwohl der Start des digitalen BAföG schon wieder verschoben wurde. (Dr. Dennis Maelzer [SPD]: Haben Sie gar nicht erwähnt!) Ganz ehrlich: Danke für nichts. (Beifall von der SPD) Wenn man jetzt schon diese Gutachten zur Richtschnur machen möchte, könnte man sie auch ganz lesen. Eine der Forderungen ist nämlich, das Land sollte Möglichkeiten finden – ich zitiere das –, dass die Studierendenwerke ausreichend Flächen ohne Gewinnerzielungsabsicht durch kostenlose Überlassung oder günstige Erbbaurechtskonditionen für Grundstücke erhalten. Davon wollen Sie nichts wissen. Stattdessen geht es Ihnen darum, die Studis rauszuschmeißen. Politik im Sinne der Studierenden ist das nicht. Wir stimmen dem Antrag sehr, sehr gerne nicht zu, freuen uns aber auf die Beratung des Gesetzes im Ausschuss. (Beifall von der SPD)
André Kuper
Danke, Herr Dr. Hartmann. – Für die FDP spricht ihre Abgeordnete Frau Freimuth.
Angela Freimuth FDP
Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Wir sind uns einig: Die Studierendenwerke sind das soziale Rückgrat unseres Hochschulsystems. Der vorliegende Gesetzentwurf von CDU und Grünen ist ohne jeden Zweifel ein tiefer Eingriff in Strukturen, in Mitbestimmung und in Finanzierung der sozialen Infrastruktur an unseren Hochschulen. Die Problembeschreibung ist zwar in weiten Teilen zutreffend. Die Studierendenwerke stemmen seit Jahren gestiegene Energie- und Baukosten, veränderte Studi- und Nutzungsgewohnheiten, rückläufige Studierendenzahlen oder auch mal wieder ansteigende Studierendenzahlen oder den ausfallenden G9-Jahrgang. Der Fachkräftemangel und all das kommt dazu. Außerdem kämpfen sie quasi wie Don Quixote gegen den Sanierungsstau. Zugleich sichern die Studierendenwerke Wohnraum, wenn sie denn auch in Teilen die Flächen dafür bekämen, und stellen Mensaangebote, BAföG-Verwaltung und psychosoziale Beratung sicher. Landtag Aber auf genau diese Problematiken wurde von den Studi-Werken, den Studierendenvertretungen und der Opposition in den vergangenen Jahren immer wieder hingewiesen. Das ist also gar nicht so neu. CDU und Grüne haben in Kenntnis dieser Strukturen die Finanzierung systematisch zurückgefahren. Wenn Sie hier vorgeben, ein Herz für die Studierendenwerke zu haben, oder diesen Eindruck vermitteln wollen, dann sollten Sie doch bitte nicht unterschlagen, dass Sie diese Strukturen nicht auskömmlich finanziell abgesichert haben. (Beifall von der FDP und der SPD) Der Gesetzentwurf nennt Reformbedarf und zielt auf eine Neuaufstellung der Studierendenwerke mit veränderter Zusammensetzung der Verwaltungsräte, einer deutlichen Gewichtsverschiebung zugunsten externer Mitglieder, einer neuen Abgrenzung von strategischer Steuerung und operativer Geschäftsführung sowie erweiterten Einflussmöglichkeiten des Ministeriums. Im Beratungsverfahren wird zu diskutieren sein, wie viel demokratische Rückbindung und wie viel Mitbestimmung der Studierenden und Beschäftigten künftig noch möglich sein sollen. Gerade deshalb verwundert – mich jedenfalls – das gewählte Verfahren. Der Gesetzentwurf verdient nicht nur formal, sondern auch inhaltlich eine gründliche Beratung im Wissenschaftsausschuss mit Expertenanhörung und ehrlicher Diskussion darüber, wie Professionalität und demokratische Legitimation zusammenkommen. Aber heute steht unter diesem Tagesordnungspunkt auch ein Antrag der Koalition zur direkten Abstimmung. Ich frage mich, was dieser Antrag nun soll. Vielleicht verwundert das ja nicht nur mich. (Beifall von der FDP und der SPD – Zuruf von Julia Eisentraut [GRÜNE]) Die Koalition will hier noch einmal den Gesetzentwurf als fertige Agenda à la „Basta!“ präzisieren und damit eine wesentliche Strukturfrage zementieren. Liebe Studierende, bitte beachtet die Antragsteller! Wenig verwundert mich dann, wie sich die Antragsteller die Zukunftssicherung der Studierendenwerke vorstellen. Die Frage, wie die soziale Infrastruktur dauerhaft finanziert werden soll, beinhaltet ja noch keine Zukunftssicherung. Ich will Ihnen auch sagen: Ein solcher Antrag ist nichts wert, wenn Sie das Ganze nicht haushalterisch untermauern. (Beifall von der FDP und der SPD) Eine Studierendenwerksvereinbarung kann Planungssicherheit schaffen – in beide Richtungen. Finanzielle Zusagen angesichts der von uns allen festgestellten Herausforderungen sucht der geneigte Leser vergeblich. Prioritäten im Landeshaushalt finden sich auch nicht. Und auf die Frage, wie demograf-19.03.2026 ische Wellen nicht als Alibi für strukturellen Rückbau benutzt werden sollen, sagen Sie nichts. Liebe Kolleginnen und Kollegen, Zukunftssicherung gibt es nicht zum Nulltarif. Nicht mehr hören kann ich diese Floskel „aus bereiten Mitteln“ – mittlerweile mit der Ergänzung um die Allzweckwaffe der Gegenfinanzierung, den NRW-Plan. Ich bin gespannt, zu sehen, wenn wir mal alle Anträge zusammenlegen, wie viel denn davon schon verbraten ist. (Beifall von der FDP und Dr. Bastian Hart- mann [SPD] – Mehrdad Mostofizadeh [GRÜNE]: Auf keinen Fall so schlimm wie bei der FDP!) Ich kann, wie viele andere, die gestern noch Ihren Lippenbekenntnissen Glauben schenken wollten, diese Floskel nicht mehr hören. (Beifall von der FDP) Gleichzeitig will ich die Absicht glauben, dass Sie für die notwendige Digitalisierung Mittel aus dem NRW-Plan in Aussicht stellen und sie dann auch tatsächlich so finanzieren. Denn gerade bei den BAföG-Verfahren und bei den Dienstleistungen der Studierendenwerke gibt es enorme Potenziale, um diese Verfahren effizienter zu machen. Auf die Beratung des Gesetzentwurfs im Wissenschaftsausschuss freue ich mich schon. Dort werden wir dann in der Tat sehr intensiv darüber diskutieren können. Eine Lektürehilfe zum Gesetzentwurf durch diesen Antrag der Koalition braucht es dafür nicht. Wir sehen ihn auch als überflüssig an und werden ihn deshalb konsequenterweise ablehnen. – Vielen Dank. (Beifall von der FDP und der SPD – Julia Ei- sentraut [GRÜNE]: Also keine Digitalisierung und nichts!)
André Kuper
Danke, Frau Freimuth. – Für die AfD spricht ihr Abgeordneter Herr Dr. Beucker.
Dr. Hartmut Beucker AfD
Sehr geehrter Herr Präsident! Verehrte Damen, geehrte Herren! Laut vorliegendem Antrag soll die Landesregierung damit beauftragt werden, den Studentenwerken Mittel aus dem Nordrhein-Westfalen-Plan für gute Infrastruktur zur Verfügung stellen. Gute Infrastruktur, das Gute-Kita-Gesetz, gute wissenschaftliche Praxis: Wer das hört, ist gewarnt. Im Zusammenhang mit Regierungshandeln wirkt das Eigenschaftswort „gut“ geradezu infantil. Inflationär wird es gebraucht. Die Altparteien möchten den Wählern weismachen, dass sie nicht nur guten Willens sind, sondern auch gut regieren würden. Doch dem ist beileibe nicht so. Angst und bange muss Landtag einem werden bei den düsteren Zukunftsaussichten wegen der Politik der Altparteien, die sie den nachfolgenden Generationen bescheren. Das gilt auch im Umfeld der NRW-Universitäten. Denn finanziert werden soll das zukunftssichere Aufstellen der Studentenwerke mit Mitteln aus dem sogenannten Sondervermögen, also auf Pump. Sie erinnern sich: in einer Art Staatsstreich noch schnell trotz bereits abgeschlossener Neuwahlen mit dem alten Bundestag durchgezogen und gewissenlos als Hypothek der Jugend auferlegt. Diese eigentliche Sonderverschuldung offenbart das Unvermögen der Altparteien, verantwortungsvolle Politik zu betreiben, und viel mehr noch ihren augenscheinlichen Trieb, das Land in den Ruin zu treiben. In dem Antrag werden richtigerweise steigende Energie- und Rohstoffkosten als wesentlicher Faktor benannt, der die Studentenwerke belastet. Ursache soll der völkerrechtswidrige Krieg Russlands gegen die Ukraine sein. Allerdings vergessen die Antragsteller hierbei, zu berücksichtigen, dass 2011 nach Fukushima wider jede Vernunft in Deutschland – und nur in Deutschland – der Atomausstieg und die Energiewende hin zu erneuerbaren Energien eingeleitet wurden, was schon begrifflich Unsinn ist. (Julia Eisentraut [GRÜNE]: Fake News!) Angebot kleiner, Preis höher – das lernt man eigentlich schon in der Schule. Anders macht es Japan. Bis 2030 will die Regierung dort den Atomanteil noch verdoppeln. Zudem will sie die Entwicklung neuer Reaktortypen massiv fördern – von Großkraftwerken über kleine modulare Reaktoren bis hin zur Kernfusion. (Dr. Bastian Hartmann [SPD]: Zur Sache!) Wenn schon Japan so handelt, ist dann klug, was wir hier machen? Selbst die meist eisern an ihren Irrtümern festhaltende Präsidentin der Europäischen Kommission von der Leyen bezeichnete den Atomausstieg kürzlich als strategischen Fehler. Ihr Parteikollege Friedrich Merz stimmte dem zwar zu, bezeichnete den eingeschlagenen Weg aber als irreversibel. Klug ist anders. Die auch im vorliegenden Gesetzentwurf beklagten massiven Preissteigerungen im Energiebereich, (Dr. Dennis Maelzer [SPD]: Vorliegender Ge- setzentwurf? Halten Sie gerade die richtige Rede?) mit denen die Studentenwerke zu kämpfen haben, sind also größtenteils von den Altparteien selbst verschuldet. Selbst verschuldet ist auch das Problem des benannten Sanierungsstaus bei älteren Verwaltungs- und Mensagebäuden sowie Wohnanlagen. In der 19.03.2026 Anhörung im Wissenschaftsausschuss vom 29. Oktober 2025 erklärte ein Vertreter des Studentenwerks Münster, dass das besonders schwer zu bewältigen sei. In der Vergangenheit wurde falsch priorisiert und stattdessen ideologisch in Klimaschutz auf Landesebene mit der irrsinnigen Klimaneutralitätsverpflichtung bis 2030 investiert. Die übertriebenen Vorgaben für Immobilien, vor allen Dingen in Bezug auf Energieeffizienz und Heizung, sind eine schwere Belastung für Hauseigentümer und die Bauwirtschaft. (Christin Siebel [SPD]: Hä?) Weil aber auch das Land und öffentliche Institutionen Gebäude besitzen, sind diese – oh Wunder! – von ihrem eigenen Gift betroffen. Daher kommt der aktuelle Sanierungsstau nicht nur bei den Studentenwerken. Ich komme (Christin Siebel [SPD]: Zum Antrag zurück!) zu dem Punkt der rückläufigen Studentenzahlen. Anders als die Antragsteller begrüßen wir als AfD diese Tendenz durchaus. Wir würden sie noch mehr begrüßen, wenn die derzeit desolate Studierfähigkeit wieder besser würde. Ich fasse zusammen. Im Hinblick auf die Studentenwerke wäre mit besserer Energiepolitik die Inanspruchnahme von Schulden völlig unnötig. Ebenso wird falsch priorisiert; die Lage ist woanders desolater. Passen Sie die Bauvorschriften an, durch die die Studentenwerke belastet werden. Schulden sind nicht nötig. Die Arbeit der Studentenwerke schätzen und unterstützen wir, aber nicht, indem wir die Schuldenorgie der Altparteien mittragen. Die Finanzierung der Studentenwerke muss aus dem Kernhaushalt kommen. Daher lehnen wir den Antrag ab. – Vielen Dank. (Beifall von der AfD)
André Kuper
Danke, Herr Dr. Beucker. – Für die Landesregierung spricht Frau Ministerin Brandes. Ina Brandes*), Ministerin für Kultur und Wissenschaft: Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Die zwölf Studierendenwerke in Nordrhein-Westfalen erbringen wichtige soziale Leistungen für Studierende und für Hochschulangehörige. Sie sichern die gastronomische Versorgung, stellen preisgünstigen Wohnraum in Campusnähe zur Verfügung, widmen sich der psychosozialen Beratung von Studierenden und führen die Verfahren nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz durch. Landtag Allerdings – das wissen wir alle – ist das wirtschaftliche Umfeld für all diese Aktivitäten schwieriger geworden. Die Coronapandemie hat das Studierverhalten wie auch das Arbeitsverhalten der Beschäftigten verändert, auf dem Campus ist deutlich weniger los, und auch die Art und Weise, wie konsumiert wird, hat sich geändert. Hinzu kommen Preissteigerungen im Zusammenhang mit der Energiekrise und die, sagen wir mal, allgemeinen Teuerungen. Dadurch ist das Geschäftsmodell der Studierendenwerke stark unter Druck geraten. Gerade weil mit der Schaffung und Unterhaltung von erschwinglichem Wohnraum und dem Angebot günstiger Verpflegung auf dem Campus die zentralen Dienstleistungsbereiche der Studierendenwerke von diesen Entwicklungen betroffen sind und ihre Einnahmen vor allem auf eigenen Erträgen basieren, wird klar, dass dieser wirtschaftliche Druck nicht durch höhere Zuschüsse des Landes und immer weiter steigende Sozialbeiträge der Studierenden kompensiert werden kann. Deshalb hat mein Haus in enger Abstimmung mit den Studierendenwerken beim HIS-Institut für Hochschulentwicklung ein Gutachten beauftragt, in dem nach gründlicher Untersuchung der Gegebenheiten vor Ort und des allgemeinen Rahmens, der für die Studierendenwerke gilt, Empfehlungen für deren zukunftsfeste Aufstellung ausgesprochen wurden. Neben einer Vielzahl dringlicher Einzelmaßnahmen, die die Studierendenwerke gemeinsam mit der Landesregierung umsetzen können, wird in dem Gutachten Handlungsbedarf mit Blick auf die Governance-Struktur aufgezeigt. Die zukunftssichere Aufstellung der Studierendenwerke ist für die Landesregierung und für mich persönlich als Wissenschaftsministerin von großer Wichtigkeit. Wir werden eine ganze Reihe von Maßnahmen unternehmen, um dieses Ziel zu erreichen. Wir wollen angelehnt an die Hochschulvereinbarung mit den Studierendenwerken eine Studierendenwerksvereinbarung abschließen, um verlässliche finanzielle Perspektiven für die kommenden Jahre zu schaffen. Wir werden den Studierendenwerken erhebliche Mittel aus dem Nordrhein-Westfalen-Plan für gute Infrastruktur zur Verfügung stellen, um ihre Dienstleistungen und auch die interne Organisation umfänglich zu digitalisieren. Wir stehen dazu mit den Studierendenwerken und auch mit den Beschäftigten in einem engen Austausch, und natürlich sind diese Pläne dort sehr gut angekommen. Daneben werden wir auf Basis des HIS-Gutachtens und zweier sehr ausführlicher Fachgespräche mit Vertreterinnen und Vertretern der Studierendenwerke, der Studierenden- und der Arbeitnehmerseite die Governance-Struktur der Studierendenwerke neu ordnen. Es wird zukünftig eine klare Kompetenzabgrenzung zwischen der operativen und der strategischen 19.03.2026 Verantwortung geben. Das ist eine Selbstverständlichkeit, die aber im bisherigen Studierendenwerksgesetz nicht vollumfänglich umgesetzt worden ist. Der Verwaltungsrat wird um weiteren externen Sachverstand ergänzt, und es wird klare Qualifikationsanforderungen und Schulungen geben. Künftig wird außerdem ein deutlich engerer Austausch der Studierendenwerke mit den Hochschulen erfolgen. Ich bin den regierungstragenden Fraktionen ausgesprochen dankbar dafür, dass sie sich so gründlich mit den vorliegenden Anträgen zur zukunftssicheren Aufstellung der Studierendenwerke befasst haben und dass sie die Umsetzung dieser Empfehlungen mit uns gemeinsam angehen wollen. Das zeigt einen großen politischen Gestaltungswillen, den es in dieser Zeit dringender denn je braucht. Ich bin sicher, dass diese Schritte dabei helfen werden, unsere Studierendenwerke im Sinne der Studierenden in Nordrhein-Westfalen noch stärker zu machen. – Herzlichen Dank. (Beifall von der CDU und den GRÜNEN)
André Kuper
Danke, Frau Ministerin Brandes. – Mir liegen keine weiteren Wortmeldungen mehr vor. Ich schließe die Aussprache. Wir kommen zu den zwei Abstimmungen, und zwar erstens über den Antrag der Fraktionen von CDU und Bündnis 90/Die Grünen Drucksache 18/18102. Die antragstellenden Fraktionen haben direkte Abstimmung beantragt. Wir kommen somit zur Abstimmung über den Inhalt des Antrags Drucksache 18/18102. Wer stimmt dem Antrag zu? – Das sind CDU und Bündnis 90/Die Grünen. Wer stimmt dagegen? – Das sind SPD, FDP und AfD. Enthaltungen gibt es damit nicht. Damit ist der Antrag Drucksache 18/18102 wie gerade festgestellt angenommen. Wir stimmen zweitens über den Gesetzentwurf der Fraktionen von CDU und Bündnis 90/Die Grünen Drucksache 18/18103 ab. Der Ältestenrat empfiehlt die Überweisung des Gesetzentwurfs an den Wissenschaftsausschuss. Ist jemand dagegen? – Das ist nicht der Fall. Möchte sich jemand enthalten? – Das ist auch nicht der Fall. Damit ist die Überweisungsempfehlung einstimmig angenommen. Wir kommen zu: 15 Drohnen in Nordrhein-Westfalen – Innovation ermöglichen, Sicherheit stärken, Freiheit schützen: Für ein modernes Drohnengesetz in Antrag der Fraktion der FDP Drucksache 18/18106 Landtag Ich eröffne die Aussprache. Für die FDP ist Herr Dr. Pfeil auf dem Weg zum Redepult und hat das Wort.
Dr. Werner Pfeil FDP
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren Kollegen und Kolleginnen! Stellen Sie sich einen Freitagmorgen in irgendeiner beliebigen Stadt in Nordrhein-Westfalen kurz vor den Sommerferien vor. Um 07:00 Uhr steigen die ersten Drohnen auf, um über den nahegelegenen Autobahn Aufnahmen zu fertigen. Es werden Echtzeitaufnahmen zur Staufrüherkennung und Verkehrslenkung des Straßenverkehrs gefertigt und gespeichert. Ab 07:30 Uhr hat das Ordnungsamt der Stadt über Schulen und den Zufahrtsstraßen dorthin Drohnen zur Erfassung parkender oder kurzhaltender Autos in Sperrzonen aufsteigen lassen. Die Aufnahmen werden in Echtzeit an die zuständigen Ordnungsbehörden übermittelt. 09:00 Uhr. Die Bauämter sind von Google Maps abgekommen und fertigen durch Drohnenflüge Nahaufnahmen von Stadtteil- und Neubaugebieten, um Bauten auf ihre Rechtmäßigkeit zu überprüfen. Es ist 14:00 Uhr. Die Polizei hat Hinweise auf einen Anschlag auf eine Bahnstrecke erhalten. Zur Überwachung bestimmter Streckenabschnitte starten Drohnen der Deutschen Bahn und der Polizei. 15:30 Uhr. Es ist Ferienzeit: Neben dem Berufsverkehr setzt die erste Reisewelle des Wochenendes ein. Drohnen überwachen den Straßenverkehr: die Geschwindigkeit, die Abstandsregeln und die Verkehrsflüsse. Um 17:30 Uhr werden auf Ackergrundstücken Drohnen von privaten und öffentlichen Stellen eingesetzt, um vor der Heuernte Rehkitze in Kornfeldern aufzuspüren. Diese Liste ließe sich noch weiter fortsetzen. Weil technischer Fortschritt so etwas ermöglicht, ist dagegen zunächst auch gar nichts einzuwenden. Im Gegenteil: Wer die Zukunft gestalten will, darf neue Technologien nicht fürchten, sondern muss sie klug einsetzen. (Beifall von der FDP) Wir Freie Demokraten in Nordrhein-Westfalen sagen deswegen: Zukunft umarmen und nicht vor ihr zurückschrecken. (Beifall von der FDP) Drohnen sind ein zentraler Baustein technischer Innovation. Ihre Nutzung etwa in der Landwirtschaft, auf Baustellen, im Katastrophenschutz oder bei der Polizei ist heute kaum noch wegzudenken. In vielen Bereichen sind sie bereits heute unverzichtbar. 19.03.2026 Genau deshalb müssen wir aber auch die entscheidenden Fragen stellen: Was passiert mit all diesen Daten von den öffentlichen Behördeneinsätzen? Wer hat darauf Zugriff? Wo und wie werden sie gespeichert? Wie können sie zur Erstellung von Bewegungsprofilen der Bürgerinnen und Bürger unserer beispielhaften Stadt in Nordrhein-Westfalen genutzt werden? (Beifall von der FDP) Stellen Sie sich nun vor, dass die Polizei nach den neuen §§ 23 und 24 des Polizeigesetzes von Nordrhein-Westfalen, die vor ca. fünf Monaten eingeführt worden sind, all diese Daten anfordert und zusammenführt. Deswegen stellen wir diesen Antrag. Vor fünf, sechs Monaten gab es diese Möglichkeiten noch nicht, aber jetzt hat die Polizei diese. Zur Neuregelung des Polizeigesetzes gibt es eine Stellungnahme der Landesdatenschutzbeauftragten – diese soll im Übrigen nach dem Willen einiger hier im Saal abgeschafft werden – vom 27. Oktober 2025. Ich zitiere: „Aus der Kombination des so gut wie unbeschränkt nutzbaren Datenbestands und der Freigabe nahezu aller aktuell verfügbarer und künftig denkbarer Analysemethoden ergibt sich ein äußerst hohes Eingriffsgewicht.“ (Beifall von der FDP) Ein Eingriffsgewicht in die Grundrechte unserer Bürgerinnen und Bürger! Unsere Bürgerinnen und Bürger müssen wissen, was mit ihren Daten und den Drohnenaufnahmen geschieht. Gerade durch KI-gestützte Auswertungsprogramme entstehen in Nordrhein-Westfalen gläserne Menschen. Für uns Freie Demokraten braucht es daher nicht mehr Überwachung, sondern bessere Regeln. Blicken wir positiv in die Zukunft und vertrauen dem Fortschritt! Vertrauen entsteht aber nicht durch einen immer größeren, immer datenhungrigeren, immer fetteren Staat, sondern durch klare, schlanke und transparente Regeln, die Innovation ermöglichen und gleichzeitig Freiheit schützen. (Beifall von der FDP) Informationelle Selbstbestimmung und der Schutz der Privatsphäre brauchen daher klare gesetzliche Leitplanken, und das auch für die Aufnahmen von Drohnen, die von allen Behörden in Nordrhein-Westfalen in Auftrag gegeben werden können. – Vielen Dank. (Beifall von der FDP)
André Kuper
Danke, Herr Dr. Pfeil. – Für die CDU-Fraktion erwarten wir jetzt ihren Abgeord-Landtag neten Nettelstroth zu seiner ersten Rede in dieser Wahlperiode am Redepult. (Beifall von der CDU – Vereinzelt Beifall von der SPD und den GRÜNEN)
Ralf Nettelstroth CDU
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich habe hier schon 40-mal geredet. Das ist nun meine erste Rede in dieser Wahlperiode. Zur Sache. Wie dem Antrag der FDP zu entnehmen ist, sieht sie die Notwendigkeit eines Drohnengesetzes für Nordrhein-Westfalen. Dabei sieht sie das Erfordernis der Ordnung sämtlicher behördlicher Drohneneinsätze, der genauen Definition der Verhältnismäßigkeit von Drohneneinsätzen der Behörden sowie verbindlicher Maßgaben für die Datenspeicherung und Löschung. Hierbei entsteht der Eindruck, als würden wir uns bei der Drohennutzung in einem rechtsfreien Raum bewegen. Dem ist jedoch nicht so. (Beifall von Dr. Julia Höller [GRÜNE]) Nach geltendem EU-Recht gibt es gemäß Durchführungsverordnung 2019/947, gültig ab 01.07.2020, klare Regelungen zur Nutzungskategorisierung, zu Registrierungspflichten, zu Kompetenznachweisen der Nutzer sowie zu Risikobeurteilungen. Diese Maßgaben gelten sowohl für private als auch für staatliche Drohnenbetreiber. Im Bundesrecht finden sich diese Regelungen sowohl im Luftverkehrsgesetz sowie in der Luftverkehrs-Ordnung in § 21h ff. wieder – inklusive einer klaren Definition, wo genau der Drohnenbetrieb unzulässig ist. Insoweit ist hier auf § 21h Abs. 3 Luftverkehrsverordnung mit einem detaillierten Katalog von Nutzungsbeschränkungen zu verweisen. Wegen der Dynamik der technischen Weiterentwicklung der Drohnentechnik ist zusätzlich vorgesehen, dass das Gesetz alle zwei Jahre evaluiert wird. Ferner plant die Bundesregierung im Rahmen ihrer Drohnenstrategie die Beschaffung von sogenannten Kamikazedrohnen, Loitering Munition – oder auf gut Deutsch: Wartemunition – für die Bundeswehr, wofür 536 Millionen Euro bereitgestellt werden. Zudem wird der Schutz kritischer Infrastruktur durch ein neues Luftsicherheitsgesetz und das Gemeinsame Drohnenabwehrzentrum gegen Spionage und Sabotage intensiviert. Dieses Zentrum wird in Berlin verortet und die Drohnenabwehr unter Beteiligung der Bundespolizei, des Zolls, des BKAs und, man höre und staune, der Länderbehörden koordiniert. Damit wird insbesondere auf die zunehmende Bedrohung der kritischen Infrastruktur reagiert. Im Landesrecht von Nordrhein-Westfalen finden sich für die Behörden klare Eingriffsregelungen und Datenverarbeitungsvorgaben. So hat sich insbesondere 19.03.2026 die Polizei in Nordrhein-Westfalen an die Regelungen in § 8 ff. Polizeigesetz NRW zu halten. Dies gilt auch für den Verhältnismäßigkeitsgrundsatz. Hinsichtlich der Datenspeicherung greifen hier die Regelungen des § 22 ff. Polizeigesetz NRW bzw. des § 20 Datenschutzgesetz NRW, und selbst für die automatisierte Datenerfassung findet sich eine Spezialregelung in § 23 Polizeigesetz NRW. Die Datenschutzaufsicht ist durch die unabhängige Kontrolle der Datenschutzbeauftragten nach wie vor gewährleistet. Faktisch ermöglichen die Drohnen nur eine andere, eine neue Art der Datenerfassung, was jedoch nichts an der Frage der Datenverarbeitung und -löschung ändert, die bereits gesetzlich geregelt ist. Letztlich kann festgestellt werden, dass es eines Drohnengesetzes für Nordrhein-Westfalen eindeutig nicht bedarf. Darüber hinaus wird die Landesregierung durch den FDP-Antrag aufgefordert, die technischen Fähigkeiten zur Detektion und Abwehr feindlicher Drohnen zum Schutz der kritischen Infrastruktur weiter auszubauen. Hierzu kann festgestellt werden, dass bereits derzeit in Zusammenarbeit mit den Bundesbehörden und den Betreibern dieser kritischen Infrastruktur an der Abwehr von Drohnen gearbeitet wird. Dabei ist vor allem auf die technische Weiterentwicklung der Drohnen entsprechend zu reagieren, um den Abschuss, das Einfangen oder das Übernehmen von rechtswidrig genutzten Drohnen sicherzustellen. Damit geht auch diese Aufforderung des FDP-Antrags ins Leere. Trotz der hier geäußerten Bedenken werden wir uns einer Überweisung an den zuständigen Fachausschuss nicht entgegenstellen. Wir freuen uns auf die Diskussion dort. – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall von der CDU und den GRÜNEN)
André Kuper
Danke, Herr Nettelstroth. – Für die SPD hat nun der Abgeordnete Watermeier das Wort.
Sebastian Watermeier SPD
Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen der demokratischen Fraktionen! Drohnen sind aktuell relevanter als je zuvor. Diese Feststellung überrascht nicht. Ein Blick auf die Zahlen vermeldet allein im vergangenen Jahr in NRW vermehrt Drohnensichtungen, von 232 Sichtungen auf 351. Dies stellt einen Anstieg um ca. 50 % dar. Im Jahr 2025 ergab eine Einzelfallauswertung insgesamt 25 Fälle von Drohnensichtungen, die im Kriminalpolizeilichen Meldedienst in Fällen der politisch motivierten Kriminalität erfasst worden sind. Es gab Drohnenüberflüge am NATO-Stützpunkt Geilenkirchen, am Chemiepark Marl, am Flughafen Köln-Landtag Bonn, am Flughafen Düsseldorf, um nur einige zu nennen. Es ist also allein bedingt durch das höhere Aufkommen von Drohnen dringender Handlungsbedarf geboten. Der FDP-Antrag ist ein konstruktiver Beitrag zur Debatte, der zu begrüßen ist. Ebenso adressiert er klare Regeln für den staatlichen Einsatz von Drohnentechnologie, den Schutz der Privatsphäre und die bereits angesprochene Gefahrenabwehr. Es ist daher schwer nachvollziehbar, wieso die schwarz-grüne Landesregierung angesichts dieser Entwicklung kein Interesse zeigt, einen einheitlichen ordnungsrechtlichen Rahmen zu schaffen. Das Thema „Drohnen“ geht deutlich über den Schutz unserer kritischen Infrastruktur hinaus. Die Privatsphäre der Menschen in NRW ist ebenfalls ein schützenswertes Gut. Das Beschwerdeaufkommen von Verletzungen der Privatsphäre ist von 2023 auf 2024 um mehr als 30 % angestiegen. (Ralf Witzel [FDP]: Genau!) Die Statistik weist nicht aus, in wie vielen Fällen Drohnen involviert waren, aber gäbe es ein eigenständiges Drohnengesetz, wären diese Angaben strukturell bedingt verfügbar. Auch das allgemeine Sicherheitsempfinden der Bevölkerung ist durch Drohnen gestört. Denn ob eine Drohne von Unbekannten genutzt wird, um einen Schulhof zu filmen, oder ob es sich um eine Drohne handelt, die im Auftrag der Kommune Straßenschäden dokumentiert, das ist für Bürgerinnen und Bürger, die im Stadtteil unterwegs sind, wohl kaum ersichtlich. Dass die FDP an dieser Stelle auf den Schutz der Privatsphäre pocht, empfinden wir als ein Durchschimmern des alten FDP-Markenkerns als Bürgerrechtspartei, und das begrüßen wir ausdrücklich. Besonders relevant wird es, wenn es um Daten geht, die mit Drohnen von Ordnungskräften erhoben werden. Die Drohnenthematik erinnert an erstmalig aufgekommene Debatten bei der Einführung von Kameraüberwachung im öffentlichen Raum. Es ist unsere Aufgabe, diese Debatten verantwortungsvoll zu führen, ihnen Raum in diesem Parlament zu geben. (Beifall von der SPD) Wichtig ist, sich bei einer Anpassung der Rechtsnorm nicht veränderten Gegebenheiten zu verschließen. Zwar ordnet das Verwaltungsrecht die Zuständigkeiten und Eingriffsbefugnisse nach dem behördlichen Zweck, nicht nach dem eingesetzten Mittel, allerdings ist fraglich, ob dieser tradierte Rechtsweg bezogen auf moderne Drohnentechnologie und die Systembrüche, die sie auslöst, angemessen ist. Die sonst in der Praxis übliche technikneutrale Ermächtigung lässt sich auf Drohnen nicht eins zu eins übertragen angesichts der weit umfangreicheren 19.03.2026 Einsatzmöglichkeiten sowohl der Drohnen selbst als auch der mit dieser Hilfe gewonnenen Daten. Deshalb ist auch der sonst immer wieder kritisierte Datenschutz an dieser Stelle sicherlich ein mehr als berechtigter Faktor. Niemand will einen Überwachungsstaat. Wir können aber auch nicht die Augen vor einer verschärften Gefährdungslage verschließen, in der sich die Welt aktuell befindet. Es ist unsere Aufgabe, diese Güter abzuwägen. Asymmetrische Desinformationen und Hackerangriffe stellen reale Bedrohungen dar. Alle Daten, die erhoben werden, sind gleichzeitig potenzielle Ziele. Daher bedarf es klarer Regeln bezüglich der Speicherung, der Auswertung, aber vor allem auch der Löschung von durch den Staat erhobenen Daten. Wir stimmen mit der FDP dahin gehend überein, dass dies in einem einheitlichen Drohnengesetz für NRW besser geregelt wäre als in einzelnen Vorschriften. Es ist gut, dass dieses Thema die gebotene Aufmerksamkeit erhält. Wir sprechen uns eindeutig für die Debatte im Ausschuss aus und freuen uns auf die politische Auseinandersetzung. – Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall von der SPD und der FDP)
Rainer Schmeltzer
Vielen Dank, Herr Kollege Watermeier. – Für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen spricht jetzt die Abgeordnete Frau Dr. Höller.
Dr. Julia Höller GRÜNE
Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Ich möchte vier Punkte zu dem Antrag der FDP herausgreifen. Ich versuche, nicht zu wiederholen, was meine Kolleginnen und Kollegen alles Richtiges und Weises über Drohnen gesagt haben. Erstens. Jetzt wiederhole ich, glaube ich, doch: Drohnen sind beides. Sie sind Fortschritt, und sie sind Gefahr. Sie sind Innovationstreiber, wirtschaftliche Chance und in vielen Bereichen schlicht unverzichtbar geworden. Natürlich wollen und werden wir in NRW diese Technologie unterstützen, damit sie sich bei uns gut entwickeln kann. Zur Wahrheit gehört aber eben auch: Drohnen sind auch ein Werkzeug für diejenigen, die uns schaden wollen, für Spionage, für Sabotage, für Angriffe auf kritische Infrastrukturen. Dann geht es plötzlich um ganz andere Fragen: Wer darf eingreifen? Wer darf die Drohnen abfangen, stören oder sogar abschießen – und auf welcher Rechtsgrundlage? Beides, wie so oft im Leben, Gutes und Schlechtes, gehört zur Realität. Mein zentraler Punkt ist aber: Beides hat, wenn man genauer hinschaut, erstaunlich wenig miteinander zu tun, außer dass es sich eben um dasselbe Fluggerät handelt. Deshalb ist die Landtag Idee, das in ein Gesetz, noch dazu in ein Landesgesetz, zu packen, ungefähr so sinnvoll, als würden wir Innovationsförderung für Autos, Straßenverkehrsordnung und Abgasregeln in ein einziges Autogesetz schreiben. Das klingt erst einmal aufgeräumt, ist aber am Ende vor allem unpraktisch, unübersichtlich und ein Bürokratiemonster. Die einzelnen Themen und die einzelnen Blickwinkel sind superwichtig; das ist überhaupt keine Frage. Ich gebe Herrn Watermeier recht: Damit müssen wir uns beschäftigen. Sie gehören hier ins Parlament, aber in unterschiedliche Regelungsbereiche. Zum großen Teil sind sie heute schon geregelt. Zweitens. Zum Datenschutz will ich ausdrücklich sagen: Ich freue mich sehr über die Sensibilität der FDP bei dem Thema. Ich freue mich darüber wirklich, denn wir brauchen Sie an unserer Seite, wenn es um Bürgerrechte geht, gerade wenn es mal unbequem wird. In der Sache gilt aber: Die Polizei hat bereits klare rechtliche Vorgaben für Bild- und Tonaufnahmen inklusive strenger Regeln zur Speicherung und Löschung. Die Verhältnismäßigkeit ist natürlich immer zu beachten. Wir haben erst kürzlich Regelungen zum Einsatz von KI geschaffen, die selbstverständlich auch für die Auswertung von Drohnendaten gelten. (Zustimmung von Dr. Werner Pfeil [FDP]) Dazu kommen das allgemeine Datenschutzrecht und spezielle Regelungen wie das Polizeigesetz – das habe ich genannt –, aber eben auch im Katastrophenschutz, konkret § 46 BHKG. Kurz gesagt: Datenschutz ist superzentral, und ihn müssen wir noch einmal genau anschauen, aber wir haben hier kein generelles Regelungsvakuum, sondern eher die Aufgabe, punktuell nachzuschärfen, wo es noch nötig ist. Auch ein eigenes Drohnengesetz würde diese Komplexität, glaube ich, in all den ganz unterschiedlichen Anwendungsbereichen gar nicht genau abbilden können. Drittens: Schutz kritischer Infrastrukturen. Da wird es echt spannend, aber ehrlich gesagt auch ein bisschen frustrierend, denn wir brauchen klare Zuständigkeiten, klare Pflichten und rechtssichere Möglichkeiten, um unsere Infrastruktur zu schützen. Das sollte eigentlich das berühmte KRITIS-Dachgesetz machen. Ich sage bewusst „eigentlich“, denn die Realität dieses Gesetzes ist ein bisschen wie ein Tiger, der gerne beißen würde, aber auf dem Weg zu seiner Beute durch die Mühlen der Beteiligung des Dschungels die meisten Zähne gezogen bekommen hat. Das betrifft auch den Schutz der Drohnen, aber eben nicht nur. Jetzt ist die Frage: Lösen wir dieses Problem der Regelungslücken im KRITIS-Dachgesetz mit einem NRW-Drohnengesetz? Das weiß ich jetzt nicht, ich 19.03.2026 habe Zweifel. Spätestens wenn sich nicht an die Landesgrenze gehalten wird und die Drohne von Bad Honnef nach Unkel fliegt, weiß ich auch nicht, ob uns dieses Landesgesetz weiterhilft. Viertens. Was brauchen wir denn stattdessen? Ich habe relativ lange gesagt, was wir alles nicht brauchen. Erstens. Wir brauchen ein KRITIS-Dachgesetz auf Bundesebene, das seinen Namen verdient, mit klaren Zuständigkeiten, verbindlichen Vorgaben, echten Schutzmöglichkeiten und eben auch dem Thema „Drohnen“. Zweitens. Wir brauchen ein bundesweites Lagebild zu hybriden Bedrohungen, damit wir Angriffe schneller erkennen, klar benennen und konsequent verfolgen können. Da spielt das Thema „Drohnen“ nämlich auch eine gewichtige Rolle. Drittens. Wir brauchen gut ausgestattete mobile Einheiten bei der Polizei, die Drohnen nicht nur sehen, sondern im Ernstfall auch abwehren können. Da sind wir in Nordrhein-Westfalen mit dem Drohnenkompetenzzentrum beim LZPD auf einem guten Weg. Viertens. Wir brauchen die notwendige Ausstattung und haben dafür die zusätzlichen Mittel im letzten Haushalt für 2026 auch bereitgestellt. Fünftens. Vielleicht der wichtigste Punkt: keine neue Bürokratie, sondern bessere Regeln, denn Luftsicherheit ist Bundesaufgabe, Gefahrenabwehr ist Ländersache. Genau dazwischen hängt das Thema „Drohnen“ aktuell ein Stück weit in der Luft. Wir brauchen also kein Gesetz für alles, sondern funktionierende Regeln an der richtigen Stelle. Ich freue mich auf die Beratung im Ausschuss. Der Überweisung stimmen wir selbstverständlich zu. – Vielen Dank. (Beifall von den GRÜNEN und der CDU)
Rainer Schmeltzer
Vielen Dank, Frau Dr. Höller. – Für die AfD-Fraktion spricht jetzt der Abgeordnete Wagner.
Markus Wagner AfD
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Die FDP legt uns heute einen Antrag vor und meint, Drohnen sollten in NRW geregelt werden. Ein eigenes Landesgesetz soll her. Da sagen wir ganz klar: Das Thema ist wichtig, es ist sogar dringend, aber es ist auch in mehrfacher Hinsicht hochkomplex. Deshalb vorneweg: Selbstverständlich werden wir der Überweisung an den Innenausschuss zustimmen, denn da gehört es unbedingt hin. Dort wollen wir die Sache gründlich auseinandernehmen, ganz sachlich, aber auch mit einer gewissen Sympathie für diesen Antrag. Landtag Argumente, die wir auch mit Ihnen, liebe Kollegen der FDP, teilen, sind erstens die Sicherheitslage. Über 1.000 verdächtige Drohnensichtungen gab es allein im letzten Jahr bundesweit, auch bei uns in NRW, über Chemiewerken, Raffinerien, Stromtrassen, Flughäfen. Allerdings erinnern wir uns auch an die Drohnenhysterie vor ein paar Monaten, bei der am Ende nicht wirklich etwas war. Auch hier geht mir Sachlichkeit vor Alarmismus. Klar ist: Drohnen sind schon lange keine Zukunftsmusik mehr, sie sind Gegenwart. Unsere Polizei, unsere Feuerwehr und die Katastrophenschützer brauchen moderne Werkzeuge nicht nur zum Abwehren, sondern auch zur Lageaufklärung beispielsweise bei Unfällen. Der Einsatz von Drohnen bei Vermisstensuchen und Großlagen ist ein klarer Sicherheitsgewinn für unser dicht besiedeltes Land. Zweitens: Innovation. Drohnen retten Rehkitze, inspizieren Windräder, helfen bei der Präzisionslandwirtschaft – NRW als Industrieland. Noch sind wir das ja, obwohl die Koalition daran arbeitet, das zu ändern. Man darf da nicht zurückbleiben. Technikoffenheit statt Technikfeindlichkeit wird von uns unterstützt. Drittens. Die Rechtslage ist tatsächlich ein Flickenteppich. Derzeit regeln Polizeigesetz, Ordnungsrecht, Datenschutzgesetz und Bundesluftverkehrsrecht alles durcheinander. Ein einheitliches Landesgesetz für die behördliche Nutzung könnte Klarheit schaffen – vorausgesetzt, es bleibt im Rahmen der Landeskompetenzen. An welchen Stellen sind wir bezüglich des Antrags skeptisch? Erstens: Datenschutz. Datenschutz ist kein nettes Beiwerk, sondern gehört zum Kern unserer freiheitlich-demokratischen Grundordnung. Drohnen filmen jedoch flächendeckend, in Echtzeit, mit Zoom und KI-Auswertung. Sie erfassen Bewegungsprofile, private Gärten und Schlafzimmerfenster. Die Landesdatenschutzbeauftragte Bettina Gayk hat die Polizei daher schon bei der letzten Novelle des Polizeigesetzes gewarnt. Jetzt will die FDP noch mehr Einsätze legalisieren und gleichzeitig strenge Leitplanken versprechen. Das klingt so ein bisschen nach einem klassischen Trick: erst die Überwachung ausweiten und dann mit ein paar Formularen beruhigen. Ich sage Ihnen: Das geht so nicht. Die informationelle Selbstbestimmung der Bürger steht für mich und für uns nicht zur Disposition. Zweitens: Kompetenzwirrwarr. Flugbetrieb, Luftraum, technische Zulassung sind nach Art. 73 Grundgesetz Bundessache. Die Abwehr besonders schwerer Fälle fällt ebenfalls vornehmlich in Bundeshand. Wenn jetzt jedes Land sein eigenes Drohnengesetz bastelt, bekommen wir am Ende 16 verschiedene Regelungen. Das erschwert die Zusam-19.03.2026 menarbeit bei Großlagen, macht Amtshilfe kompliziert und schafft genau die Rechtsunsicherheit, die die FDP bekämpfen will. Drittens: Bürokratie und Handlungsverzögerungen. Strenge Speicherfristen, endlose Dokumentationspflichten für jede KI-Auswertung, zusätzliche Prüfrechte – das klingt schon in der Theorie sehr abschreckend. In der Praxis bedeutet es im Grunde, dass der Polizist am Einsatzort erst mal ein paar Formulare ausfüllen muss, während ein Kind vermisst wird oder ein Waldbrand wütet. Wir brauchen aber handlungsfähige Behörden und keine neuen Aktenberge. Viertens: Kosten. Detektions- und Abwehrsysteme sind teuer. Wer soll das bezahlen? Während die Landesregierung bei der inneren Sicherheit – Stichworte: Messerattacken, Clankriminalität, offene Grenzen – weiterhin versagt, sollen jetzt Millionen in die Drohnenabwehr fließen. Das ist nicht das, was man kluge Prioritätensetzung nennen kann. Zusammengefasst: Der Antrag ist ein Diskussionsentwurf – nicht mehr, aber auch nicht weniger. Genau deshalb freuen wir uns auf die Überweisung an den Innenausschuss. Dort werden wir unsere Position klar einbringen, nämlich: klare Befugnisse für Polizei und Sicherheitskräfte, aber eiserne Grenzen beim Datenschutz, keine Zersplitterung der Rechtslage und vor allem echte Prioritätensetzung auf die wirklichen Bedrohungen unseres Landes. – Herzlichen Dank. (Beifall von der AfD)
Rainer Schmeltzer
Vielen Dank, Herr Wagner. – Für die Landesregierung spricht jetzt Minister Reul.
Herbert Reul
Herr Präsident! Meine Damen und Herren Abgeordnete! Schönen guten Abend! Die Landesregierung sieht diesen Antrag kritisch, weil es sich bei den Forderungen entweder um Selbstverständlichkeiten handelt oder wir bestimmte Inhalte nicht mitgehen können. Richtig ist: Drohnen sind ein bedeutender Innovations-, aber auch Sicherheitsfaktor für Nordrhein-Westfalen. Richtig ist auch, dass der Schutz kritischer Infrastrukturen vor Drohnen eine zentrale sicherheitspolitische Aufgabe darstellt. Natürlich brauchen wir gesetzliche Regelungen, die die Privatsphäre der Bürgerinnen und Bürger schützen. Das folgt schon aus dem Grundgesetz. Aber dass immer mehr Drohnen durch Behörden genutzt werden, heißt nicht, dass damit immer und zwangsweise Grundrechte eingeschränkt werden. Das ist mir zu einfach. Landtag Das zeigen auch die im Antrag geschilderten Beispiele: der Einsatz von Drohnen zur Rehkitzrettung, die Inspektion von Windkraft- und Solaranlagen, Baufortschrittskontrollen, Umweltmonitoring. In vielen dieser Fälle dürften überhaupt keine personenbezogenen Daten erhoben werden. Der Einsatz ist „grundrechtsneutral“, wie die Juristen es nennen. Ihre Schlussfolgerung, dass die Rechtslage den technischen Möglichkeiten hinterherhinke, hat da einen Fehler. Denn das Recht ist aus gutem Grund überwiegend technikoffen formuliert. Entscheidend ist, ob staatliche Maßnahmen in die Rechte der Bürger eingreifen. Es müssen also Rechtsgrundlagen geschaffen werden, um Grundrechtseingriffe gesetzlich zu rechtfertigen. Mit welcher Technik die Grundrechtseingriffe erfolgen, spielt eine untergeordnete Rolle. Die allgemeinen Datenverarbeitungsregelungen gelten daher für sämtliche Formen – egal, ob die Datenerhebung per Drohne erfolgt oder sonst wie. Auf gut Deutsch: Die Gesetze sind längst da. Ein eigenes nordrhein-westfälisches Drohnengesetz braucht es nicht. Hierzu hat sich die Landesregierung aber bereits wiederholt geäußert. Ich verweise auf die Antwort auf die Kleine Anfrage 3463 und auf die Antwort auf die Große Anfrage 25. Was weitere Kontroll- und Prüfrechte für die Landesbeauftragte für Datenschutz betrifft: Wo sind denn da bitte die Lücken? Das Datenschutzgesetz sieht bereits heute weitreichende Befugnisse und Kontrollrechte vor. Noch eines: Vielen Dank für den Hinweis, aber die Landesregierung braucht wirklich nicht aufgefordert zu werden, die technischen Fähigkeiten zum Schutz kritischer Infrastrukturen vor Drohnen weiter auszubauen. Das machen wir bereits so schnell und so gut es geht. Sie wissen aber, dass das nicht ganz banal und einfach ist. Außerdem – darauf ist schon hingewiesen worden – ist auch der Bund gefragt. Der Bund hat zugesagt, die Frage des Selbstschutzes der Betreiber vor Drohnen im Nachgang zum verabschiedeten KRITIS-Dachgesetz nunmehr verfassungsrechtlich prüfen zu lassen. Ich meine, das ist sehr wichtig, um Rechtsklarheit zu bekommen. So weit meine Aussagen hier. Ich freue mich ebenfalls auf die Beratungen im Ausschuss. – Einen schönen Abend! (Beifall von der CDU – Vereinzelt Beifall von den GRÜNEN)
Rainer Schmeltzer
Vielen Dank, Herr Minister Reul. – Weitere Wortmeldungen liegen mir nicht vor. Somit sind wir am Schluss der Aussprache. 19.03.2026 Wir kommen zur Abstimmung. Der Ältestenrat empfiehlt die Überweisung des Antrags Drucksache 18/18106 an den Innenausschuss. Die abschließende Beratung und Abstimmung sollen dort in öffentlicher Sitzung erfolgen. Wer stimmt dieser Überweisungsempfehlung zu? – Das sind die Fraktionen von SPD, Bündnis 90/Die Grünen, CDU, FDP und AfD. Wer stimmt dagegen? – Niemand. Wer enthält sich? – Niemand. Damit ist diese Überweisungsempfehlung angenommen. Wir kommen zu: 16 Gesetz zur Berücksichtigung personenstandsrechtlicher Entwicklungen in den Landesjustizvollzugsgesetzen Gesetzentwurf der Landesregierung Drucksache 18/16867 Beschlussempfehlung des Rechtsausschusses Drucksache 18/17824 zweite Lesung Änderungsantrag der Fraktion der CDU und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Drucksache 18/18129 Die Reden zu diesem Tagesordnungspunkt sollen zu Protokoll gegeben werden (siehe Anlage 1). Somit kommen wir direkt zu den Abstimmungen. Wir stimmen erstens über den Änderungsantrag der Fraktionen von CDU und Bündnis 90/Die Grünen Drucksache 18/18129 ab. Wer stimmt diesem Änderungsantrag zu? – Das sind die Fraktionen von Bündnis 90/Die Grünen und CDU. FDP auch? – FDP auch. Herr Witzel, Sie können die Hand jetzt wieder herunternehmen. Wer stimmt dagegen? – Das ist die Fraktion der AfD. Wer enthält sich? (Unruhe – Christin Siebel [SPD]: Wir stimmen zu!) Leute! Was macht die SPD? Wir stimmen noch einmal ab. Vielleicht sind sich dann alle einig. So spät ist es schließlich noch nicht. Wer stimmt dem Änderungsantrag Drucksache 18/18129 zu? Das sind die Fraktionen von – Aha! – SPD, Bündnis 90/Die Grünen, CDU und FDP. Wer stimmt dagegen? – Das ist die Fraktion der AfD. Wer enthält sich? – Niemand. Damit ist der Änderungsantrag Drucksache 18/18129 angenommen. Wir stimmen zweitens … (Unruhe) – Wir sind vor der Zeit. Ich bin ganz geschmeidig. Landtag Wir stimmen zweitens über den Gesetzentwurf der Landesregierung Drucksache 18/16867 ab. Der Rechtsausschuss empfiehlt in Drucksache 18/17824, den Gesetzentwurf Drucksache 18/16867 unverändert anzunehmen. Wir kommen somit zur Abstimmung über den Gesetzentwurf in der soeben geänderten Fassung und nicht über die Beschlussempfehlung. Wer stimmt dem Gesetzentwurf zu? – Das sind die Fraktionen von SPD, Bündnis 90/Die Grünen, CDU und FDP. Wer stimmt dagegen? – Das ist die Fraktion der AfD. Wer enthält sich? – Niemand. Damit ist der Gesetzentwurf Drucksache 18/16867 in der soeben geänderten Fassung angenommen und verabschiedet. Wir kommen zu: 17 Kultur im ländlichen Raum mit Kultur-Schecks weiter stärken Antrag der Fraktion der CDU und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Drucksache 18/18099 Alle fünf im Landtag vertretenen Fraktionen haben sich zwischenzeitlich darauf verständigt, die Reden zu diesem Tagesordnungspunkt zu Protokoll zu geben (siehe Anlage 2). Wir kommen somit unmittelbar zur Abstimmung. Die antragstellenden Fraktionen von CDU und Bündnis 90/Die Grünen haben direkte Abstimmung beantragt. Wir kommen somit zur Abstimmung über den Inhalt des Antrags Drucksache 18/18099. Wer stimmt dem Antrag zu? – Das sind die Fraktionen von Bündnis 90/Die Grünen und CDU. Wer stimmt dagegen? – Niemand. Wer enthält sich? – Das sind die Fraktionen von SPD, FDP und AfD. Damit ist der Antrag Drucksache 18/18099 angenommen. Wir kommen zu: 18 Forschungsstandort NRW stärken: Investitionsoffensive für eine moderne IT- und Gebäude-Infrastruktur der Johannes-Rau-Forschungsgemeinschaft und der Nordrhein-Westfälischen Akademie der Wissenschaften und der Künste Antrag der Fraktion der CDU und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Drucksache 18/18101 Ich eröffne die Aussprache und erteile für die CDU-Fraktion dem Kollegen Raphael Tigges das Wort. 19.03.2026 (Thorsten Klute [SPD]: Der Raphael Tigges hat eben kräftig dazwischengeredet! Das ma- che ich jetzt auch!)
Raphael Tigges CDU
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine lieben Kolleginnen und Kollegen! (Thorsten Klute [SPD]: Jetzt kommt meine Ra- che!) Ich bin sehr dankbar, dass wir heute über zwei Anträge diskutieren können, die unsere exzellente Forschungs- und Wissenschaftslandschaft betreffen. Ich hätte morgen wahrscheinlich etwas mehr Publikum gehabt, aber ich bin trotzdem sehr dankbar, dass wir uns diesem wichtigen Thema noch mal zuwenden können. (Christin Siebel [SPD]: Wir sind da! – Thorsten Klute [SPD]: Ich bin da, Raphael!) Wir fangen morgen früh wieder mit einem wichtigen Thema an; insofern also alles gut. (Dr. Dennis Maelzer [SPD]: Du spielst auch je- den Theatersaal leer! – Heiterkeit von der SPD) – Gut, dass die SPD zur späten Stunde noch Spaß hat. Das habt ihr schließlich nicht so oft. Insofern ist alles gut. (Zuruf von der SPD: Du redest ja!) Unser Land ist im Wandel. Technologische Umbrüche, geopolitische Spannungen und gesellschaftliche Entwicklungen stellen uns vor enorme Herausforderungen, die wir nur mit Hilfe von Wissenschaft und Wirtschaft im engen Schulterschluss gemeinsam beantworten können. Dafür braucht es kluge Köpfe und vor allem eine gute Infrastruktur, in der sich diese Kräfte entfalten können. Zwei Institutionen in NRW spielen dabei neben unseren forschungsstarken Universitäten und Hochschulen eine zentrale Rolle: die Johannes-Rau-Forschungsgemeinschaft und die Nordrhein-Westfälische Akademie der Wissenschaften und Künste. Die JRF mit ihren 14 landesgeförderten Instituten ist seit jetzt über zehn Jahren unser Gütesiegel für exzellente außeruniversitäre Forschung. Sie ist das entscheidende Bindeglied zwischen der akademischen Grundlagenforschung auf der einen Seite sowie der industriellen und gesellschaftlichen Anwendung und dem Transfer auf der anderen Seite. Ihre besondere Stärke liegt in der Vernetzung unterschiedlicher Disziplinen. Ob Städtebau, Industrie und Umwelt, Gesellschaft oder Globalisierung – dort wird Forschung made in NRW konkret. Sie liefert ganzheitliche Antworten und auch Transferleistungen für genau diese Fragestellungen. Landtag Die zweite Einrichtung ist die Nordrhein-Westfälische Akademie der Wissenschaften und Künste als Ort der intellektuellen Freiheit und als Forum für den interdisziplinären Diskurs. Dort kommen seit 1970 die führenden Wissenschaftler zusammen und tauschen sich fächerübergreifend auf höchstem akademischen Niveau zu vielen sozialen, ethischen und auch ökonomischen Forschungskomplexen aus. Beide Institutionen leisten wertvolle und unverzichtbare Arbeit für unser Land. Deshalb müssen wir ehrlich sein. Wenn wir unser wissenschaftliches, interdisziplinär geprägtes Niveau in unserem Land halten wollen, brauchen wir Investitionen in die JRF, in die Akademie und in deren Infrastruktur. Genauso wie wir unsere Universitäten und Hochschulen unterstützen und in sie investieren, brauchen auch unsere außeruniversitären Organisationen unsere Unterstützung – für stabile Rahmenbedingungen und zum Erhalt ihrer Wettbewerbsfähigkeit. Die Institute der JRF – das wissen wir – kämpfen an mehreren Standorten mit dringenden Erfordernissen für die Modernisierung ihrer Gebäude und auch mit Finanzierungsmöglichkeiten für energetische Optimierungen. Ebenso ist das Gebäude der AWK am Standort Düsseldorf – der eine oder andere kennt es von verschiedensten Veranstaltungen – etwas in die Jahre gekommen (Zuruf von der SPD: Aber schön!) und weist einen nicht unerheblichen Sanierungsstau auf. Zu einer funktionierenden nationalen und internationalen Wettbewerbsfähigkeit beider Institutionen gehört auch eine funktionierende IT-Ausstattung, die die konsequente Umsetzung der Digitalisierungsstrategie auf Höhe der Zeit ermöglicht. Trotz knapper Haushalte können wir es uns nicht leisten, nicht zu investieren, (Beifall von Angela Freimuth [FDP]) um Schritt zu halten und attraktiv für wissenschaftliche Kapazitäten und Talente zu bleiben. Hierbei kommt … (Angela Freimuth [FDP]: Sehr richtig!) – Danke, Frau Kollegin Freimuth. (Heiterkeit von der SPD) Ich sage aus voller Überzeugung, dass das absolut richtig ist. Frau Kollegin, hierbei kommt der NRW-Plan der Landesregierung für gute Infrastruktur ins Spiel, (Rodion Bakum [SPD]: Der Landesregierung!) den auch Sie gleich mit Ihrer Zustimmung unterstützen können. Im Rahmen eines bisher nie dagewe-19.03.2026 senen Infrastruktur- und Investitionsprogramms in unsere Bildungslandschaft von insgesamt 31,2 Milliarden Euro wird in den nächsten Jahren in Verkehrsinfrastruktur, Klimaschutz und Sport, aber vor allen Dingen auch in Digitalisierung und Wissenschaft investiert. Mit unserem Antrag wollen wir als regierungstragende Fraktionen von CDU und Grünen bewusst die Grundlage schaffen, dass JRF und AWK von diesen Mitteln ebenfalls profitieren. Wir fordern die Landesregierung auf, dies gezielt zu unterstützen und Mittel aus dem NRW-Plan dafür zur Verfügung zu stellen. Dieser Antrag ist ein Bekenntnis zum Forschungsstandort Nordrhein-Westfalen. Wir wollen verlässlicher Partner unserer Wissenschaftslandschaft bleiben und unseren Führungsanspruch in vielen wichtigen Zukunftsfeldern unterstreichen. Also: Es gibt keinen Grund, diesem Antrag nicht zuzustimmen. – Vielen Dank. (Beifall von der CDU und den GRÜNEN)
Rainer Schmeltzer
Vielen Dank, Herr Kollege Tigges. – Für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen spricht jetzt die Abgeordnete Eisentraut.
Julia Eisentraut GRÜNE
Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleg*innen der demokratischen Fraktionen! Wenn wir darüber sprechen, NRW stark für die Zukunft zu machen, dann reden wir nicht allein über einen technischen Wandel, vielmehr reden wir über die Menschen, die das möglich machen, Forscherinnen und Forscher, die jeden Tag daran arbeiten, dass NRW ein Stück klüger, besser und widerstandsfähiger wird. Forschung made in NRW ist etwas, worauf wir zu Recht stolz sein können. Dass das so ist, zeigt auch die Johannes-Rau-Forschungsgemeinschaft auf beeindruckende Art und Weise: 14 Institute, rund 1.600 Mitarbeitende, weit über 1.000 Publikationen. Die Forschungsgemeinschaft ist ein Netzwerk von Wissenschaftler*innen, die jeden Tag daran arbeiten, die relevanten Fragen unserer Zeit zu lösen. Menschen, die sich mit den großen Fragen unserer Zeit beschäftigen – das ist das, was für die Zukunft von NRW wichtig ist. Sie ist unser landeseigenes Aushängeschild für hervorragende außeruniversitäre Forschung, in ihrer Art und Weise einzigartig in Deutschland. (Beifall von den GRÜNEN – Vereinzelt Beifall von der CDU) Im vergangenen Jahr hat die JRF ihr zehnjähriges Jubiläum gefeiert: zehn Jahre interdisziplinäre Zusammenarbeit, zehn Jahre anwendungsorientierte Forschung, zehn Jahre nah an den Herausforderungen unseres Landes, zehn Jahre voller Ideen, die den Alltag der Menschen in Nordrhein-Westfalen Landtag verbessern. Genau das macht die Johannes-Rau-Forschungsgemeinschaft so wertvoll. Sie bringt unterschiedliche Perspektiven zusammen und daraus entsteht etwas Neues. Die JRF arbeitet an Themen, die uns alle interessieren: Wie bleiben unsere Städte trotz Hitze und Starkregen lebenswert? Wie gelingt die klimaneutrale Industrie, ohne Arbeitsplätze zu verlieren? Wie nutzen wir Digitalisierung, sodass sie fair ist und allen nützt? Und wie stärken wir gesellschaftlichen Zusammenhalt in einer Zeit, in der vieles auseinanderzudriften scheint? Das ist Forschung, die ganz konkret dafür sorgt, dass NRW wirtschaftlich, gesellschaftlich und ökologisch gut aufgestellt ist. Damit das auch in Zukunft möglich bleibt, unterstützen wir die Institute der Johannes-Rau-Forschungsgemeinschaft gezielt mit Mitteln aus dem Nordrhein-Westfalen-Plan bei der energetischen Sanierung ihrer Gebäude und bei der Digitalisierung ihrer Arbeit. Die Einrichtungen stehen seit vielen Jahren für herausragende Forschung. Wir sorgen dafür, dass sie auch in Zukunft diese Aufgabe mit voller Kraft erfüllen können. Auch die Akademie der Wissenschaften und der Künste unterstützen wir bei der Modernisierung ihrer Gebäude und Infrastruktur. Dort kommen Wissenschaftler*innen und Kunstschaffende aus NRW zusammen, um an langfristigen Forschungsprojekten zu arbeiten und Wissenschaftskommunikation in die Gesellschaft hinein zu leisten. Wir schaffen Rahmenbedingungen, die moderne Forschung braucht: energieeffiziente Gebäude, zeitgemäße Arbeitsumgebungen und digitale Infrastruktur. Die Mittel aus dem Nordrhein-Westfalen-Plan sollen da ankommen, wo der Sanierungsbedarf besonders groß ist. Mit diesem Antrag stärken wir die Wettbewerbsfähigkeit Nordrhein-Westfalens als Forschungsstandort und sorgen dafür, dass herausragende Forschung auch in Zukunft bei uns zu Hause ist. Deshalb werbe ich sehr gerne für Zustimmung zu unserem Antrag. Ich bin mal gespannt, ob sich SPD und FDP dieses Mal wieder dagegen entscheiden, Geld für unsere Forschungslandschaft auszugeben, Geld für unsere Infrastruktur auszugeben und langfristige Planung zu schaffen. (Dr. Dennis Maelzer [SPD]: Wie wäre es, vor- her einfach mal das Gespräch zu suchen?) Oder ob man da, wo man sich im Kuratorium selbst dafür rechtfertigen müsste, Dinge abzulehnen, die unseren Einrichtungen zugutekommen, dann doch lieber zustimmt. Herr Hartmann, ich bin sehr gespannt, wie Sie gleich begründen, ob Sie hier zustimmen, weil Sie sich dafür bei denen rechtfertigen müssten, bei denen das Geld ankommt, oder ob Sie 19.03.2026 sich wieder dagegen entscheiden, den Leuten in NRW Geld zugutekommen zu lassen. (Dr. Dennis Maelzer [SPD]: Was wollen Sie denn jetzt? Dafür oder dagegen?) Vielen Dank. Dieser Antrag: Werbung um Zustimmung. (Beifall von den GRÜNEN und der CDU)
Rainer Schmeltzer
Vielen Dank, Frau Kollegin Eisentraut. – Für die Fraktion der SPD spricht jetzt der Abgeordnete Dr. Hartmann. (Julia Eisentraut [GRÜNE]: Viel Spaß, es dem Kuratorium zu erklären!)
Dr. Bastian Hartmann SPD
Lieber Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Frau Eisentraut, ich freue mich total, dass das so eine Spannung auslöst, wie wir uns verhalten. Sie werden sich jetzt noch rund vier Minuten und ein bisschen gedulden müssen. Am Ende der Rede verrate ich es Ihnen. (Beifall von der SPD) Unbestritten: Deutschland und Nordrhein-Westfalen müssen moderner werden – digitaler, resilienter, nachhaltiger. Die Herausforderungen sind riesig, und um sie anzugehen, hat übrigens der Bund ein Sondervermögen Infrastruktur mit einem Volumen von 100 Milliarden Euro bereitgestellt. Damit dieses Geld sinnvoll investiert wird, brauchen wir die besten Lösungen. Genau die bekommen wir unter anderem von den Instituten der Johannes-Rau-Forschungsgemeinschaft. Mit der dortigen interdisziplinären Arbeit genau an der Schnittstelle zwischen Grundlagenforschung und Praxis zeigt sie uns Wege auf, wie wir zum Beispiel Ressourcen schonen, ohne Wohlstand zu verlieren, wie wir miteinander digitalisieren, ohne Selbstbestimmung zu verlieren, oder wie wir ganz allgemein den Transfer von Laborergebnissen zur Lebenswirklichkeit schaffen. Zusammengefasst: Die JRF steht für Spitzenforschung, die auch immer den Blick auf die gesellschaftlichen Bedürfnisse hat. Gemeinsam mit der Akademie der Wissenschaften und der Künste steht sie damit beispielhaft für das, was Landespolitik in Nordrhein-Westfalen seit jeher auszeichnet und auch dem Namensgeber Johannes Rau ein ganz besonderes Anliegen war, nämlich den Dialog auf Augenhöhe, die Fähigkeit zum Perspektivwechsel und den Blick über den Tellerrand. Damit das auch für die Zukunft gesichert ist, müssen unsere Wissenschaftseinrichtungen im Wettbewerb um die klügsten Köpfe bestehen können. Talentierte Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler brauchen moderne Arbeits- und Forschungsbedingungen Landtag sowie die beste IT-Ausstattung. Darum ist es auch richtig, dass JRF und die Akademie selbst von dieser Modernisierung profitieren. Sie verdienen jede Unterstützung, die wir ihnen geben können. Was ihnen übrigens auch helfen würde, wäre Planungssicherheit, zum Beispiel indem man die Dynamisierung der Zuweisungen nicht nur verspricht, sondern auch liefert; (Beifall von der SPD – Zuruf von Julia Eisen- traut [GRÜNE] – Gegenruf von Thorsten Klute [SPD]) oder Planungssicherheit, indem man die Klimaneutralität der Wissenschaftsbauten nicht nur in den Koa-Vertrag schreibt, sondern auch selbst daran arbeitet und selbst Geld in die Hand nimmt, anstatt nur das Volumen aus Berlin durchzuleiten. (Beifall von der SPD) Aber während der Titel noch eine Investitionsoffensive verspricht, findet sich im Antragstext nicht einmal die Andeutung einer auch nur ungefähren finanziellen Größenordnung. Wenn man gar nicht weiß, wie viel Geld man eigentlich verteilen möchte, muss man sich passenderweise auch gar nicht dazu verhalten, wie man das eigentlich verteilen will. Pauschalen, Windhundprinzip, Eigenanteile – alles völlig unbekannt. Vielleicht kennen Sie die Antworten. Das wäre bei dem diffusen Verständnis der Koalition von parlamentarischer Kontrolle aber wahrscheinlich auch kein Beinbruch. (Julia Eisentraut [GRÜNE]: Wenn Sie die 14 Institute besucht hätten, wüssten Sie darüber Bescheid! – Zuruf von der SPD: Arrogant! Von oben herab!) Dann wäre es vielleicht angemessen gewesen, mit dem Antrag eine kleine Runde durch den Ausschuss zu gehen. Dann kämen nämlich … (Unruhe – Glocke) – Sollen wir hier vorne weiter reden? Wir klären das, und Sie können sich draußen zu zweit unterhalten – wie Sie mögen. Ich mache kurz hier weiter, dann haben wir alle früher Feierabend. (Beifall und Zuruf von der SPD: Danke!) Wenn wir das im Ausschuss beraten würden, kämen auch die Adressatinnen und Adressaten selber zu Wort, anstatt dass nur über sie gesprochen wird. Wir könnten auch erfahren, ob ein so unkonkreter Antrag eigentlich zielführend ist oder ob – und wenn ja: wie – vielleicht nachgesteuert werden sollte. In dieser Fassung, liebe Kolleginnen und Kollegen von Schwarz-Grün, muss man schon konstatieren: Wenn das ein Antrag auf Fördermittelgeld beim Ministerium gewesen wäre, müsste die Ministerin ihn wahrscheinlich ablehnen – keine Zahlen, keine Daten, keine Fakten, keine Ziele und vor allem auch keine Erfolgskontrolle. 19.03.2026 Gerade die Einrichtungen der Spitzenforschung hätten handwerklich schlichtweg Besseres verdient, denn sie werden mit ihrer Arbeit den höchsten Maßstäben gerecht; dieser Antrag wird es zumindest handwerklich nicht. Das wird besser gehen. Trotzdem, die Zielsetzung bleibt natürlich richtig, und deswegen stimmen wir gerne zu. (Beifall von der SPD – Zuruf von Julia Eisen- traut [GRÜNE])
Rainer Schmeltzer
Vielen Dank, Herr Kollege Dr. Hartmann. – Für die Fraktion der FDP spricht jetzt die Abgeordnete Freimuth.
Angela Freimuth FDP
Vielen Dank, Herr Präsident. – Liebe Kolleginnen und Kollegen! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Die Johannes-Rau-Forschungsgemeinschaft und die Nordrhein-Westfälische Akademie der Wissenschaften und der Künste sind weitere Aushängeschilder unseres Wissenschaftsstandortes. Sie stehen für exzellente Forschung, starken Transfer made in Nordrhein-Westfalen und einen lebendigen Austausch zwischen Wissenschaft, Kunst, Kultur und Gesellschaft – quasi Wissenschaftskommunikation im besten Sinne. Doch es braucht für diese Einrichtungen Gebäude, die nicht aus der Zeit gefallen sind, und mit einer IT-Infrastruktur, die dem Anspruch an Exzellenz technisch gerecht werden kann. Hier lohnt es sich, genauer hinzusehen, was die Koalitionsfraktionen mit diesem Antrag abfeiern wollen: die Bedeutung der Johannes-Rau-Forschungsgemeinschaft und der Institute, die Rolle der Akademie, den Bedarf an Modernisierung und Digitalisierung. Aus dieser richtigen und kraftvollen Beschreibung folgt jedoch keine landespolitische Kraftanstrengung. Entscheidend ist nicht, wie oft man „Exzellenz“ sagt, sondern wie diese dann solide und ehrlich finanziert wird. Hier liegt ein Problem der Koalition. (Beifall von der FDP) Die Koalition verweist nahezu ausschließlich auf Mittel aus dem sogenannten NRW-Plan und damit im Kern auf Bundesgelder und ein schuldenfinanziertes Sondervermögen des Bundes. Fremde Federn kleiden offensichtlich besonders schick. (Beifall von der FDP – Vereinzelt Beifall von der SPD) Herr Kollege Tigges, Kollegin Eisentraut, ich frage mich schon: Hätten Sie sich zu diesem Forschungsstandort und den Instituten mit der gleichen Leidenschaft bekannt, wenn es die Mittel aus dem Bund nicht gegeben hätte? Hätten Sie dafür dann Landesmittel in die Hand genommen? Oder hätten die Einrichtungen wieder einmal in unerfüllter Erwartung unter dem Christbaum gesessen? Landtag (Julia Eisentraut [GRÜNE]: Im NRW-Plan des Landes sind Mittel drin!) Liebe Kolleginnen und Kollegen, Sie wollen die Spielräume nutzen, die in Berlin auf Kosten der nachfolgenden Generationen und unter Dehnung der gegebenen Versprechen, auch des heutigen Kanzlers, geschaffen wurden, um sich in Düsseldorf als Investitionskoalition zu inszenieren. In Ihrem eigenen Landeshaushalt sucht man die Prioritäten aber vergeblich. Wir waren und sind bekanntermaßen gegen die massive Verschuldung zulasten nachfolgender Generationen und die brutale Aushöhlung der Schuldenbremse. Mit unserer Skepsis hinsichtlich dessen, dass die Mittel für Investitionen in Infrastruktur wohl eher nicht zusätzlich verwendet werden, haben wir leider recht behalten, denn sie werden ja nicht zusätzlich verwendet, sondern sollen letztlich das ersetzen, was an sich als Aufgabe des Landes hätte geplant werden müssen. (Zurufe von Julia Eisentraut [GRÜNE] und Raphael Tigges [CDU]) Es werden lediglich laufende Maßnahmen und ohnehin geplante Maßnahmen unter dem Label des NRW-Plans versteckt. So entsteht nicht ein einziger Quadratmeter sanierter Forschungsbau. Unser Maßstab ist klar: Die bisherige Investitionsquote des Landes ist die Untergrenze, Bundesmittel müssen on top kommen und nicht eigene Anstrengungen des Landes ersetzen. Ein Land, das sich zu Recht mit seiner Forschungslandschaft schmückt, darf sich nicht darauf beschränken, lediglich Bundesprogramme zu verwalten. Es muss in seinem eigenen Haushalt sichtbar machen, dass die Johannes-Rau-Forschungsgemeinschaft und die Akademie bei der Sanierung, der Energieeffizienz und der Digitalisierung ganz vorne stehen, auch und gerade dann, wenn keine zusätzlichen Bundesgelder fließen. Liebe Kolleginnen und Kollegen, wir teilen das Ziel, die Johannes-Rau-Forschungsgemeinschaft und die Akademie infrastrukturell zu stärken, und wir erkennen die Bedeutung dieser Einrichtungen auch ausdrücklich an. Wir teilen aber nicht die Art und Weise, wie die Koalition hier versucht, mit Bundesmitteln den eigenen Haushalt aufzuhübschen und das als große landespolitische Offensive zu verkaufen. (Beifall von Christin Siebel [SPD]) Deshalb werden wir als FDP-Fraktion uns zu diesem Antrag enthalten. Das Ziel ist richtig, der Weg ist es nicht. Nordrhein-Westfalen braucht eine ehrliche, eigene Investitionspolitik für seine Spitzenforschung und nicht nur neue Labels für Schulden. – Vielen Dank. (Beifall von der FDP) 19.03.2026
Rainer Schmeltzer
Vielen Dank, Frau Kollegin Freimuth. – Für die Fraktion der AfD spricht jetzt der Abgeordnete Dr. Beucker.
Dr. Hartmut Beucker AfD
Sehr geehrter Herr Präsident! Verehrte Damen, geehrte Herren! Wie in Ihrer Koalitionsvereinbarung mit dem irreführenden Namen „Zukunftsvertrag für Nordrhein-Westfalen“ bekundet, wollen sich die derzeitigen Regierungsparteien für die Stärkung der Johannes-Rau-Forschungsgemeinschaft und der Nordrhein-Westfälischen Akademie der Wissenschaften und der Künste einsetzen. Das klingt erst einmal wunderbar. Beide Institutionen leiden. Worunter? Laut Antrag haben beide hohen Sanierungsbedarf bei der Modernisierung und energetischen Sanierung der Gebäudeinfrastrukturen. Beide brauchen Unterstützung bei der Entwicklung und Umsetzung von Digitalisierungsstrategien. Woher die Regierung laut Antrag allerdings die Mittel nimmt, ist nun weniger wunderbar. Denn dafür soll der notorisch ins Spiel gebrachte Nordrhein-Westfalen-Plan für gute Infrastruktur herhalten. Der wiederum speist sich ganz überwiegend aus der immensen, demokratisch problematisch zustande gekommenen, am neuen Bundestag vorbei aufgenommenen Schuldenlast mit dem euphemistischen Titel „Sondervermögen“. Allein schon aufgrund dieser Finanzierung muss die AfD gegen diesen Antrag stimmen. Mindestens ebenso schwer wiegt die Verwendung dieser ertricksten Spendierkasse. Hoch und heilig versprochen war die Verwendung für nachhaltiges Wirtschaftswachstum und dessen Voraussetzungen im Bereich der Infrastruktur. Das Länder-und-Kommunal-Infrastrukturfinanzierungsgesetz – das ist ein langes Wort – verlangt in § 1 ausdrücklich einen Einsatz – ich zitiere –: „mit dem Ziel der Behebung von Defiziten im Bereich der öffentlichen Infrastruktur und der Schaffung von Wirtschaftswachstum […].“ Digitalisierung, Sanierung: Beides hat wenig mit dem Gesetz zu tun. Ein so besonderer Beitrag der Forschungsgemeinschaft, jedenfalls zu Infrastruktur und Wirtschaftswachstum, der durch kreditfinanzierte Gelder auf Kosten unserer Nachfahren gefördert werden sollte, darf bezweifelt werden. So verweist die Johannes-Rau-Forschungsgemeinschaft mit Stolz auf das mit einem zeitgeistkonformen Namen versehene HyTechLab4NRW am Zentrum für BrennstoffzellenTechnik in Duisburg-Essen. Dieses hat sicherlich auch Verdienstvolles vorzuweisen. In Bezug auf die dort geförderte Wasserstoffstrategie empfiehlt sich allerdings die Lektüre des mahnenden Berichts des Bundesrechnungshofs zum Thema. Nur Landtag im grünen planwirtschaftlichen Wunschdenken ist diese Technologie derzeit am Markt konkurrenzfähig – also gerade kein Wirtschaftswachstum. (Zuruf von Julia Eisentraut [GRÜNE]) Ein anderes Mitglied der JRF ist das BICC – Bonn International Centre for Conflict Studies. Der Blick auf das Center lässt den vorliegenden Antrag noch absurder erscheinen. Der von ihm behauptete positive Einfluss seiner Aktivitäten auf Konfliktlösungsstrategien der Politik ist angesichts der anhaltenden außenpolitischen Ungeschicklichkeit Deutschlands äußerst fraglich. Das sehen nicht nur wir so. In der Evaluation des Centers bemängeln die Gutachter vor allem, dass eine Präsentation von Lösungen konkreter Probleme und Herausforderungen seitens des Instituts ganz unterbleibt. Ganz sicher kann kein Beitrag dieses Gebildes zu Infrastruktur und Wirtschaftswachstum ausgemacht werden. Die zweite Institution, die großzügig mit Geldern bedacht werden soll, ist die Nordrhein-Westfälische Akademie der Wissenschaften und der Künste. Sie ist sicherlich unterstützungswürdig, ihr Wert für Infrastruktur und Wirtschaftswachstum ist im Antrag aber überhaupt nicht belegt. Die Finanzierung der Akademie muss also aus dem Kernhaushalt stammen. Kurz: Die Gelder aus dem unseligen Sondervermögen sollten, wenn sie denn schon ausgegeben werden, wenigstens für deutlich nachhaltige Investitionen bei wirklichen Infrastrukturmaßnahmen eingesetzt werden. Viel wichtiger als energetische Sanierung von Gebäuden, die bereits relativ gut ausgestattet sind, wären massive Investitionen in Straßen, Brücken und Schienen. Wenn in Gebäude investiert werden soll, dann doch in die vielen maroden Schulen – ohne übertriebene, klimahysterische Vorgaben. Frau Eisentraut, es geht nicht darum, dass wir den Einrichtungen kein Geld geben wollen. Es geht darum, dies gesetzeskonform zu tun. Gesetzeskonform kommt der Antrag beileibe nicht daher. Wir werden ihn ablehnen. – Vielen Dank. (Beifall von der AfD)
Rainer Schmeltzer
Danke sehr, Herr Dr. Beucker. – Für die Landesregierung spricht jetzt Frau Ministerin Brandes. Ina Brandes*), Ministerin für Kultur und Wissenschaft: Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich bin ausgesprochen froh und dankbar, dass wir die ohnehin exzellente Wissenschaft Nordrhein-Westfalens mit Hilfe des Nordrhein-19.03.2026 Westfalen-Plans für gute Infrastruktur weiter stärken können. (Beifall von der CDU und den GRÜNEN) Wir haben das eben bereits für die Digitalisierung der Studierendenwerke getan, auch wenn SPD und FDP das nicht wollten. Jetzt tun wir es für die Johannes-Rau-Forschungsgemeinschaft und auch für die Nordrhein-Westfälische Akademie der Wissenschaften und der Künste, auch wenn SPD und FDP noch nicht sicher sind, ob sie das wollen. Wir tun es aber, weil wir daran glauben, dass exzellente Wissenschaft, exzellente Forschung, exzellenter Transfer zur Zukunftsfähigkeit und zur Wettbewerbsfähigkeit unseres Landes sehr beitragen werden. (Beifall von den GRÜNEN – Vereinzelt Beifall von der CDU) Die Johannes-Rau-Forschungsgemeinschaft ist ein entscheidendes Mitglied unserer Forschungslandschaft in Nordrhein-Westfalen. Die extrem transferorientierte Forschung in enger Zusammenarbeit mit unserer Wirtschaft leistet einen wichtigen Beitrag zum Innovations- und Wissenschaftsstandort Nordrhein-Westfalen. Die Nordrhein-Westfälische Akademie der Wissenschaften und der Künste, die sich gerade personell und inhaltlich sehr erfolgreich neu aufgestellt hat, liefert immer wieder wichtige wissenschaftliche Impulse unserer Spitzenforschung für gesellschaftliche und politische Debatten. Beide haben es verdient, von uns umfänglich unterstützt zu werden. Wie wir alle wissen, braucht Wissenschaft eine leistungsfähige Infrastruktur, wenn sie erfolgreich sein soll. Deshalb werden wir aus dem Nordrhein-Westfalen-Plan für gute Infrastruktur auf Antrag von CDU und Grünen zum einen Mittel von bis zu 27 Millionen Euro zur Modernisierung und energetischen Sanierung der Gebäudeinfrastrukturen der Nordrhein-Westfälischen Akademie der Wissenschaften und der Künste sowie der Institute der Johannes-Rau-Forschungsgemeinschaft, die über eigene Liegenschaften und einen hohen Sanierungsbedarf verfügen, bereitstellen. Darüber hinaus werden wir, ebenfalls aus dem Nordrhein-Westfalen-Plan für gute Infrastruktur, Mittel in Höhe von bis zu 20 Millionen Euro für die Entwicklung und Umsetzung nachhaltiger Digitalisierungsstrategien bei der AWK und den JRF-Instituten zur Verfügung stellen. Mit beiden Maßnahmen stellen wir sicher, dass diese Institutionen auf diesem hervorragenden Niveau weiterarbeiten können, dass sie attraktiv sind für internationale Talente und dass sie ihren Beitrag für Landtag Wissenschaft, Wirtschaft und Gesellschaft auch in Zukunft leisten können. Ich bin sehr froh darüber, dass diese Landesregierung sich entschieden hat, einen so großen Anteil des Nordrhein-Westfalen-Plans für gute Infrastruktur in Wissenschaft und Forschung zu investieren. Wir kommen hoffentlich noch dazu, dass das ganze Haus das als eine gute Sache sieht. Wir tun es auf jeden Fall. Ich danke herzlich und freue mich auf die Umsetzung dieser wichtigen Projekte. (Beifall von der CDU und den GRÜNEN)
Rainer Schmeltzer
Vielen Dank, Frau Ministerin Brandes. – Weitere Wortmeldungen liegen mir nicht vor. Somit sind wir am Schluss der Aussprache angelangt und kommen zur Abstimmung. Die antragstellenden Fraktionen von CDU und Bündnis 90/Die Grünen haben direkte Abstimmung beantragt. Wir kommen somit zur Abstimmung über den Inhalt des Antrags Drucksache 18/18101. Wer stimmt diesem Antrag zu? – Das sind die Fraktionen von SPD, Bündnis 90/Die Grünen und CDU. Wer stimmt dagegen? – Das ist die Fraktion der AfD. Wer enthält sich? – Das ist die Fraktion der FDP. Damit ist der Antrag Drucksache 18/18101 angenommen. Meine Tagesordnung sieht nichts mehr vor. (Christin Siebel [SPD]: Schön, Rainer!) Wenn Ihre auch nichts mehr vorsieht, dann schließe ich die heutige Sitzung, und wir freuen uns auf morgen früh. – Vielen Dank. Schluss: 19:45 Uhr _______________________________________ *) Von der Rednerin bzw. dem Redner nicht überprüft (§ 102 GO LT NRW) Dieser Vermerk gilt für alle in diesem Plenarprotokoll so gekennzeichneten Rednerinnen und Redner. 19.03.2026 Landtag Anlage 1 Zu TOP 16 – Gesetz zur Berücksichtigung personenstandsrechtlicher Entwicklungen in den Landesjustizvollzugsgesetzen – zu Protokoll gegebene Reden
Dr. Benjamin Limbach
Die nordrhein-westfälischen Regelungen zur Unterbringung und Durchsuchung im Justizvollzug unterscheiden beim Geschlecht der Gefangenen allein nach Frauen und Männern – eine differenziertere Berücksichtigung von Einzelfällen ist bislang nicht möglich. Dagegen hat das Personenstandsrecht in den letzten Jahren erhebliche Entwicklungen erfahren. Das Bundesverfassungsgericht hat im Jahr 2017 mit seiner Entscheidung zum so genannten Dritten Geschlecht festgestellt, dass das allgemeine Persönlichkeitsrecht auch die geschlechtliche Identität schützt. In der Folge wurde im Personenstandsrecht die weitere Geschlechtsangabe „divers“ eingeführt. Mit dem Gesetz über die Selbstbestimmung in Bezug auf den Geschlechtseintrag wurden die Regelungen zur Änderung des Geschlechtseintrags und der Vornamen angepasst und vereinheitlicht. Vor diesem Hintergrund bedarf es klarer gesetzlicher Vorgaben in den Landesjustizvollzugsgesetzen, die differenzierte Einzelfallentscheidungen ermöglichen. Darauf zielt der Gesetzentwurf zur Berücksichtigung personenstandsrechtlicher Entwicklungen in den Landesjustizvollzugsgesetzen, der heute zur Abstimmung steht. Er sieht Anpassungen der Regelungen vor, die einen Bezug zum Geschlecht beziehungsweise der geschlechtlichen Identität aufweisen. Lassen Sie mich die wesentlichen Inhalte des Gesetzentwurfs in Erinnerung rufen: Mit dem vorgelegten Gesetzentwurf werden die Grundsätze der Vollzugsgestaltung um den Belang der „geschlechtlichen Identität“ ergänzt. Damit soll das Recht jeder Person auf Achtung und respektvolle Behandlung in Bezug auf die geschlechtliche Identität verwirklicht werden. Ferner werden zur Unterbringung von Gefangenen, Arrestantinnen, Arrestanten und Untergebrachten differenzierende Regelungen geschaffen. So wird zwar der Trennungsgrundsatz beibehalten, aber es werden Ausnahmen aufgenommen. Diese gelten unter anderem für die Unterbringung von Personen, die sich einem Geschlecht zugehörig fühlen, das von ihrem amtlichen Geschlechtseintrag abweicht. Berücksichtigung finden auch Menschen, die ihren Geschlechtseintrag geändert haben. Für die 19.03.2026 Unterbringung von Personen, die sich weder dem männlichen noch dem weiblichen Geschlecht zugehörig empfinden oder deren Geschlechtseintrag weder männlich noch weiblich lautet, wird eine eigene Regelung geschaffen. So werden angemessene Entscheidungen im Einzelfall ermöglicht. Dabei werden die Interessen und Bedürfnisse der betroffenen Personen ebenso berücksichtigt wie die der übrigen Inhaftierten sowie die Sicherheit und Ordnung der Einrichtungen. Auch differenzierte Regelungen zur Durchsuchung von Inhaftierten sollen angemessene Entscheidungen im Einzelfall ermöglichen. Insbesondere in den Fällen, • in denen Personen ihren Geschlechtseintrag in ihrem amtlichen Personenstandseintrag geändert haben oder • sich einem von ihrem Personenstandseintrag abweichenden Geschlecht zugehörig fühlen oder • der Geschlechtseintrag weder männlich noch weiblich lautet, erfolgt die Durchsuchung unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalls. Dies umfasst insbesondere die Bedürfnisse der zu durchsuchenden sowie die Belange der durchsuchenden Person. Diese Kriterien ermöglichen eine größtmögliche Abwägung der situationsspezifischen Interessen. Unter Berücksichtigung der Regelungen des Gesetzes über die Selbstbestimmung in Bezug auf den Geschlechtseintrag wird schließlich im Hinblick auf das abstammungsrechtliche Eltern-Kind-Verhältnis auch die Regelung für Gefangene mit Kindern im Strafvollzugsgesetz Nordrhein-Westfalen angepasst. Mit dem vorliegenden Gesetzentwurf werden die von mir oben geschilderten Anforderungen an ein modernes Justizvollzugsrecht umgesetzt. Dies hat nach meiner Wahrnehmung auch den Rechtsausschuss überzeugt, der den Gesetzentwurf unverändert angenommen hat. Lassen Sie mich noch kurz auf den Änderungsantrag der Regierungsfraktionen eingehen, den ich vollumfänglich unterstütze: Die Ermöglichung des Abrufs personenbezogener Daten über Freiheitsentziehungen im automatisierten Verfahren durch die ordentlichen Gerichte in Nordrhein-Westfalen ist ein wichtiger Schritt zur Effektivierung und Beschleunigung laufender Strafverfahren. Ich möchte Sie daher um Unterstützung und Annahme des Gesetzentwurfs bitten. Landtag
Angela Erwin CDU
Mit dem vorliegenden Gesetzentwurf passen wir die Landesjustizvollzugsgesetze in Nordrhein-Westfalen an die aktuellen personenstandsrechtlichen Entwicklungen an. Ziel ist es, klare und rechtssichere Regelungen für den Justizvollzug zu schaffen und zugleich den berechtigten Belangen der betroffenen Personen Rechnung zu tragen. Mit dem von den Fraktionen von CDU und BÜND-NIS 90/DIE GRÜNEN eingebrachten Änderungsantrag ergänzen wir den Gesetzentwurf zudem um eine Anpassung im Justizvollzugsdatenschutzgesetz. Damit ermöglichen wir künftig auch den Gerichten der ordentlichen Gerichtsbarkeit einen automatisierten Abruf von Daten über Freiheitsentziehungen, soweit dies für Zwecke der Strafrechtspflege erforderlich ist. Das verbessert den Informationsfluss zwischen Justiz und Vollzug und trägt zu effizienteren und reibungsloseren Strafverfahren bei.
Sonja Bongers SPD
In den vergangenen Jahren hat sich das Personenstandsrecht insbesondere in Hinblick auf die Geschlechtseintragung weiterentwickelt. Menschen, die sich einem anderen Geschlecht zugehörig fühlen, als ihnen bei der Geburt zugeschrieben wurde, haben nun die Möglichkeit ihren Eintrag im Personenstandstandregister zu ändern. Zusätzlich gibt die Option sich als „divers“ eintragen zu lassen. Mittlerweile haben einige Menschen davon Gebrauch gemacht, auch Menschen, die nach einer Änderung in Haft gekommen sind. Die aktuelle Haftunterbringung und Durchsuchung von Personen finden immer noch in den Kategorien männlich/weiblich statt. Jede Biografie ist hoch individuell. Deshalb halten wir eine Einzelfallprüfung und -entscheidung für sinnvoll, um sowohl für betroffene Personen als auch für ihre Mitgefangenen eine angemessene Lösung zu finden. Aus den genannten Gründen stimmen wir der Gesetzesänderung und dem Änderungsantrag zu.
Dagmar Hanses GRÜNE
Heute verabschieden wir ein Gesetz, das weit über die Mauern unserer Justizvollzugsanstalten hinausstrahlt. Es ist ein Gesetz, das zeigt: Nordrhein-Westfalen steht für Vielfalt, für individuellen Schutz und für die unteilbare Würde jeder einzelnen Person. Die neuen Regelungen stellen sicher: Einzelfallentscheidungen werden unter Berücksichtigung der Persönlichkeit, Bedürfnisse und Sicherheit der Betroffenen und der Beschäftigten – nicht nach 19.03.2026 Schema F, sondern mit menschlichem Maß getroffen. Die landeseinheitliche Umsetzung des § 6 SBGG, der Spielräume für geschlechtssensible Lösungen eröffnet, wird nun in NRW auch umgesetzt. NRW füllt diese Lücke nun – und schafft damit Rechtssicherheit für Vollzugsbehörden und Gefangene gleichermaßen. Außerdem tragen wir damit der Entscheidung des Bundesverfassungsgericht Rechnung, dass 10. Oktober 2017 unmissverständlich geklärt hat, dass nicht nur „männlich“ und „weiblich“, sondern eben auch eine 3. Option, divers, gibt. Der Strafvollzug war bisher binär strukturiert: Es gab Frauenvollzug und Männervollzug. Das passt nach der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes und des Bundesgesetzgebern nicht mehr in unsere Zeit. Es ist Realität, dass es auch unter den Inhaftierten Trans-, Inter- und nicht-binäre Personen sind. Dieses Gesetz ist wichtig, denn es schafft konkrete Sicherheit. Es sorgt dafür, dass Gefangene nicht länger in Systeme gepresst werden, die ihre Identität ignorieren, sei es bei der Unterbringung, der medizinischen Versorgung oder im Umgang mit Mitgefangenen und Vollzugsbediensteten. Es schützt vor Gewalt und Diskriminierung, die für Transpersonen im Vollzug und vielen anderen Bereichen unserer Gesellschaft leider noch immer Alltag sind. Dass wir das heute beschließen, ist die logische Konsequenz einer Politik, die Vielfalt nicht nur feiert, sondern aktiv schützt. Die erkennt, dass Gleichberechtigung aller Geschlechter und geschlechtlicher Identitäten nicht an der Gefängnismauer endet. Und die versteht: Wer im Vollzug für Würde kämpft, kämpft für eine Gesellschaft, in der niemand zurückgelassen wird. Natürlich wird es jetzt Stimmen geben, die fragen: „Warum ausgerechnet im Gefängnis?“ Die Antwort ist einfach: Weil unsere Rechte nicht im Gefängnis aufhören, weil Menschenwürde auch im Gefängnis gilt. Inhaftierte sind auf unsere Fürsorge und unseren Schutz angewiesen, deshalb sind wir in der Pflicht, ihre Rechte zu wahren. Wer das ablehnt, stellt sich gegen den Fortschritt, für den wir als GRÜNE seit Jahrzehnten kämpfen. Aber auch die Beschäftigten brauchen unseren Schutz und Klarheit. Beschäftigte haben es nicht selten mit herausforderndem Klientel zu tun. Beschäftigte im Allgemeinen Vollzugsdienst und in den Fachdiensten kommen Inhaftierten sehr nah. Körperliche Durchsuchungen sind ein besonders sensibler Bereich, bei dem für uns der Schutzgedanke aller Beteiligten im Vordergrund steht. Es ist ein Bekenntnis. Ein Bekenntnis dazu, dass Menschenrechte unteilbar sind. Dass Selbstbestimmung kein Luxus ist, sondern eine Landtag Notwendigkeit. Und dass Nordrhein-Westfalen nicht nur redet, sondern handelt. Neben der Beachtung von geschlechtlicher Vielfalt im Strafvollzug sollen neben Staatsanwaltschaften auch Gerichte im Rahmen einer klaren gesetzlichen Regelung den Zugriff auf die Haftdatei erhalten. Ich hoffe auf breite Zustimmung hier im Haus.
Dr. Werner Pfeil FDP
Bereits im Jahr 2017 hat das Bundesverfassungsgericht rechtlich anerkannt, dass es mehr als nur zwei Geschlechter gibt. Die Differenzierung „m/w/d“ ist seit Jahren in der Gesellschaft angekommen. Bei Stellenausschreibungen wird es als diskriminierend gewertet, wenn diese nicht geschlechtsneutral formuliert sind. Auch der Strafvollzug muss hier mit der Zeit gehen und die tatsächlichen Lebensverhältnisse in der Gesellschaft zu berücksichtigen. In den Landesstrafvollzugsgesetzen in Nordrhein-Westfalen fehlen bisher Regelungen, die auch das sogenannte „dritte Geschlecht“ beziehungsweise nonbinäre Menschen einbezieht, die im Strafvollzug untergebracht werden müssen. Es ist daher grundsätzlich richtig, hier eine Aktualisierung der bestehenden rechtlichen Situation vorzunehmen. In der vorliegenden Gesetzesfassung soll hinsichtlich der Unterbringung und Untersuchungen regelmäßig im Rahmen einer Einzelfallentscheidung entschieden werden. Es ist grundsätzlich zu begrüßen, dass die gelebte Realität in der Gesellschaft nun auch im Strafvollzug ankommt und Personen außerhalb der klassischen binären Geschlechterordnung anerkannt werden. Allerdings fehlt hinsichtlich der Unterbringung – anders als bei der Durchsuchung – eine Bestimmung für Personen, deren Geschlechtsangabe in ihrem amtlichen Personenstandseintrag zu männlich oder weiblich geändert wurde. Diese fallen nicht unter den Wortlaut des neuen § 85 Abs. 2 StVollzG NRW. Damit wird gerade nicht der Fall gelöst, dass ein männlicher Gefangener – wie bereits in der Praxis geschehen – vorsätzlich seinen Geschlechtseintrag verändert, um Anspruch darauf zu haben, in einer Frauenhaftanstalt untergebracht zu werden. Weiter sind Probleme hinsichtlich der „Einzelfallentscheidung“ aus meiner Sicht vorprogrammiert, ebenso wie Anfechtungen diese Entscheidung. Grundsätzlich sollte daher, gerade bei möglicherweise steigendem Bedarf, über die Schaffung einer zentralen Abteilung für diverse und nonbinäre Gefangene sowie Gefangene mit Geschlechtsumwandlungen nachgedacht werden. 19.03.2026 Wir stimmen dem Gesetzesentwurf – wie bereits im Rechtsausschuss – dennoch zu, da er ein Schritt in die richtige Richtung darstellt, halten aber ein Schließen von Gesetzeslücken und eine weitere Aktualisierung in der Zukunft für erforderlich. Auch dem Änderungsantrag, der Gerichten zentrale Abfragemöglichkeit über Inhaftierung von Verfahrensbeteiligten ermöglichen soll, stimmen wir zu.
Thomas Röckemann AfD
Der Gesetzentwurf dient der Anpassung der Landesjustizvollzugsgesetze an Entwicklungen im Personenstandsrecht, insbesondere im Hinblick auf das sogenannte Selbstbestimmungsgesetz sowie die Einführung weiterer Geschlechtskategorien. Mit dem Selbstbestimmungsgesetz hat der Bundesgesetzgeber im Jahr 2024 die Änderung des Geschlechtseintrags erheblich erleichtert. Künftig genügt eine einfache Erklärung gegenüber dem Standesamt. Bereits hier setzt unsere grundlegende Kritik an. Denn das Selbstbestimmungsgesetz selbst ist, aus unserer Sicht, bereits abzulehnen. Es ersetzt objektive Kriterien durch Selbsteinschätzung und gibt damit eine klare, überprüfbare Ordnung auf. Dabei ist die biologische Realität eindeutig. Das Geschlecht eines Menschen ist objektiv bestimmbar, insbesondere anhand der Chromosomenkonstellation, typischerweise XX für weiblich und XY für männlich. Das sind naturwissenschaftliche Grundlagen und keine verhandelbaren Kategorien. Wenn bereits die Grundlage fehlerhaft ist, kann auch der darauf aufbauende Gesetzentwurf nicht überzeugen. Der Entwurf überträgt diese Problematik in den Justizvollzug. Kern des Vollzugs ist bislang die klare Trennung nach Geschlechtern. Diese dient nicht der Ideologie, sondern dem Schutz. Der Entwurf weicht diesen Trennungsgrundsatz auf und eröffnet dadurch bestimmte Möglichkeiten. Dies ist nicht nur eine organisatorische Änderung, sondern birgt konkrete Risiken von Übergriffen und Einschüchterungen. Statt genereller Schutzmechanismen setzt der Gesetzentwurf auf Einzelfallentscheidungen, getroffen durch Personal im Justizvollzug. Damit wird die Verantwortung auf das Vollzugspersonal verlagert, ohne klare gesetzliche Leitlinien vorzugeben und ohne das zusätzliche ausgebildet wurden. Landtag Hinzu kommt, dass mögliche Mehrbelastungen weder konkret beziffert noch strukturell aufgefangen werden. Die Annahme, dies könne mit vorhandenem Personal bewältigt werden, ist angesichts der bestehenden Situation im Justizvollzug nicht realistisch. Gerade im Strafvollzug hat der Staat jedoch eine besondere Schutzpflicht. Diese wird durch unklare Regelungen nicht gestärkt, sondern konterkariert. Deshalb ist der Gesetzesentwurf abzulehnen. Der vorgelegte Änderungsantrag ändert an den grundlegenden Problemen nichts. Er erweitert vielmehr die Möglichkeit, personenbezogene Daten über Freiheitsentziehungen automatisiert abzurufen. Damit werden staatliche Zugriffsmöglichkeiten ausgeweitet, ohne dass die zentralen sicherheitsrelevanten Defizite des Gesetzes behoben werden. Statt strukturelle Probleme zu lösen, wird lediglich der Verwaltungsablauf technokratisch erleichtert. Gleichzeitig entstehen zusätzliche datenschutzrechtliche Risiken, während die Reichweite der Eingriffe unklar bleibt. Zudem werden bestehende Zuständigkeitsstrukturen weiter aufgeweicht. An die Stelle bewusster Einzelfallprüfung tritt eine automatisierte Verfügbarkeit sensibler Daten. Das erleichtert staatliche Eingriffe und reduziert die notwendige rechtsstaatliche Zurückhaltung. Im Ergebnis werden hier also keine Probleme gelöst, sondern neue geschaffen. Daher: Ablehnung! 19.03.2026 Landtag Anlage 2 Zu TOP 17 – Kultur im ländlichen Raum mit Kultur-Schecks weiter stärken – zu Protokoll gegebene Reden
Ina Brandes
Um es direkt vorwegzunehmen: Die Landesregierung begrüßt den Antrag der regierungstragenden Fraktionen, das kulturelle Leben im ländlichen Raum in Form von Kultur-Schecks niedrigschwellig und unbürokratisch zu fördern. Dieser Antrag ist ein wichtiges Signal, denn mit den Kultur-Schecks schließen wir ganz gezielt eine aktuelle Lücke in der kulturellen Förderlandschaft. Gerade außerhalb der großen Städte und Ballungsräume ist Kultur ein noch wichtigerer Bestandteil der Lebensqualität. Viele Veranstaltungen entstehen dort durch das Engagement von Vereinen, Initiativen und Ehrenamtlichen – vom Konzert im örtlichen Dorfsaal über Lesungen bis hin zu kleinen Festivals. Mit den Kultur-Schecks wollen wir genau dieses Engagement unterstützen. Ziel ist eine einfache, unbürokratische und digitale Förderung kleiner Kulturprojekte. Denn häufig scheitern gute Ideen nicht am Geld, sondern an komplizierten Verfahren oder langen Vorlaufzeiten. Genau hier setzen die Kultur-Schecks an. Aber sie haben noch einen weiteren Vorteil: Für relativ wenig Geld entfalten sie große Wirkung. So können beispielsweise Konzerte, Theateraufführungen, Lesungen, Tanzprojekte, Filmvorführungen oder kleinere Festivals künftig mit Kultur-Schecks gefördert werden. Entscheidend für mich ist, dass die Veranstaltungen öffentlich zugänglich sind, Menschen zusammenbringen und einen kulturellen Mehrwert für die Region schaffen. Ich begrüße ausdrücklich, dass die Kultur-Schecks bewusst niedrigschwellig sein sollen. Unser gemeinsames Ziel ist weniger Bürokratie, nicht mehr. Der Aufwand für die Antragstellenden soll daher möglichst geringgehalten werden. Ihr Engagement soll der konkreten Veranstaltung und den Menschen gelten, nicht dem Ausfüllen von Formularen. Einen besonderen Schwerpunkt werden wir bei den Kultur-Schecks auf Veranstaltungen für Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene sowie auf generationenübergreifende Projekte legen. Die Kultur-Schecks können, so der Auftrag der regierungstragenden Fraktionen, vor allem dort wirken, wo kulturelle Angebote besonders fast ausschließlich vom ehrenamtlichen Engagement abhängen – im ländlichen Raum. 19.03.2026 Damit setzen wir ein klares Signal der Wertschätzung für diejenigen, die Kultur vor Ort möglich machen. Zugleich werden wichtige gesellschaftliche Ziele unterstützt: Begegnung, Teilhabe, der Kampf gegen Einsamkeit und Zusammenhalt. Daher ist es aus meiner Sicht richtig, die Kultur-Schecks bei ihrer Einführung zunächst auf den ländlichen Raum zu konzentrieren. Auf Grundlage der Erfahrungen können wir anschließend prüfen, ob das Programm perspektivisch auf ganz Nordrhein-Westfalen ausgeweitet werden kann. Unser Ziel ist klar: Kulturelles Engagement stärken, bürokratische Hürden abbauen und Kultur dort unterstützen, wo sie Menschen zusammenbringt – direkt vor Ort. Ich danke den regierungstragenden Fraktionen für diesen klugen und guten Antrag und wünsche mir eine breite Unterstützung von allen demokratischen Fraktionen.
Heike Wermer CDU
Kultur ist kein Beiwerk. Sie ist ein Kernbestandteil unseres Zusammenlebens – und gerade im ländlichen Raum unverzichtbar. Dort, wo nicht an jeder Ecke ein Museum oder eine Bühne steht, hängt kulturelles Leben fast vollständig vom Einsatz der Menschen vor Ort ab. Von Vereinen, von Initiativen, von Ehrenamtlichen, die anpacken, organisieren und Ideen Realität werden lassen. Ohne sie gäbe es viele Veranstaltungen schlicht nicht. Genau deshalb ist es unsere Aufgabe, dieses Engagement zu unterstützen. Und zwar so, dass es hilft – und nicht neue Hürden schafft. Denn wir wissen: Mit wenigen Hundert Euro lassen sich im ländlichen Raum oft Projekte stemmen, die einen ganzen Ort bewegen. Was diese Akteure brauchen, ist kein Formularstapel, sondern eine einfache Lösung. Darum schlagen wir die Kultur-Schecks vor: Ein digitales Instrument, mit dem kleine Kulturprojekte unkompliziert gefördert werden können. Wir haben mit den Europa-Schecks und den Heimat-Schecks bereits sehr gute Erfahrungen gemacht. Dort sieht man, wie niedrigschwellige Förderung Motivation schafft und Engagement stärkt. Genau daran knüpfen wir an. Die Kultur-Schecks richten sich an diejenigen, die vor Ort etwas auf die Beine stellen wollen: kleine Konzertreihen, Lesungen, Ausstellungen, Theater in der Scheune oder Kooperationen zwischen Nachbarkommunen, die einfach Menschen zusammenbringen. Kultur schafft Begegnung, Identität und Gemeinschaft. Sie darf nicht an Bürokratie scheitern. Deshalb wollen wir auf komplexe Förderkriterien und Jury-Verfahren verzichten. Landtag Wir tun das nicht isoliert. Nordrhein-Westfalen hat starke kulturpolitische Programme, die wir nicht ersetzen, sondern ergänzen. Die Dritten Orte haben gezeigt, welchen Unterschied es macht, wenn man Räume schafft, die Kultur, Ehrenamt und soziale Begegnung miteinander verbinden. Viele dieser Orte sind zu festen Anlaufpunkten geworden Ein weiteres wichtiges Instrument ist das Regionale Kulturprogramm, die sogenannten RKP-Mittel. Es fördert Kooperationen über Gemeindegrenzen hinweg, unterstützt Netzwerke und bringt Kulturprojekte zum Wachsen. Zahlreiche Festivals oder regionale Kulturreihen wären ohne diese Förderung nicht entstanden. Das RKP zeigt, wie regionale Kulturpolitik funktionieren kann: verlässlich, wirkungsvoll, nah an den Bedürfnissen vor Ort. Genau hier setzen die Kultur-Schecks an. Sie schließen eine Lücke dort, wo kleinere Vorhaben oft durchs Raster fallen. Und sie tun das bewusst unbürokratisch. Wir starten im ländlichen Raum, weil der Bedarf dort am größten ist. Und wir werden auf Grundlage der Erfahrungen prüfen, wie das Instrument weiterentwickelt und gegebenenfalls landesweit ausgeweitet werden kann. Mein Dank gilt an dieser Stelle auch unserer Kulturministerin Ina Brandes. Sie setzt sich konsequent dafür ein, Kultur in der Breite zu stärken und neue Wege der Unterstützung zu ermöglichen. Kultur stiftet Zusammenhalt. Mit den Kultur-Schecks stärken wir diejenigen, die dafür Tag für Tag sorgen – vor Ort, im Ehrenamt, in unseren Gemeinden. Ich bitte um Ihre Zustimmung zu unserem Antrag.
Andreas Bialas SPD
Wir alle haben da gar nichts dagegen. Es ist richtig dies zu fördern und vor allem auch die Förderung zu intensivieren. Die Fläche ist groß, das Land ist weit. Es steht nicht für alle etwas bereit. Natürlich ist sie zentraler Faktor für den gesellschaftlichen Zusammenhalt. Natürlich bedarf es niedrigschwelliger und unbürokratischer Unterstützung, gerade da oftmals keine Verwaltungsapparate vorhanden sind. Zahlreiche Akteure und Institutionen sind dort unterwegs, allein es ist bei weitem nicht ausreichend und flächendeckend und oftmals nicht ausreichend finanziell unterfüttert. Häufig haben wir es (und die Auflistung ist nur sehr unvollständig) z. B. mit Playern im Ehrenamt, mit kirchlichen Trägern und Vereinen aber auch mit z. B. den Amateurmusikern, dem Chorverband, den Bibliotheken, den Musikschulen, den Volksmusikern, den Landestheatern und-Orchestern zu tun, 19.03.2026 wir haben die Soziokultur, die Freie Szene, die Dritten Orte, Förderinstrumente wie die Regionale Kulturförderung, aber auch Projekte der Kulturellen Bildung im Oeuvre. Ein weiteres Förderinstrument, wie es scheinbar die Kultur-Schecks sein sollen, ist herzlich willkommen, allein es stellt sich natürlich die Frage, ob es auch mit frischem Geld daherkommt oder ob zu Lasten von anderen Anbietern und auch, ob es einmaliges Projekt ist oder dauerhaft installiert werden soll. Ein Blick in den ländlichen Raum zeigt, dass dort die Kulturakteure mit sehr anderen Herausforderungen und Hindernissen als in urbanen Strukturen konfrontiert sind. Jenseits eines Kultur-Schecks sei daher angeregt, ländliche Räume insgesamt stärker in den Focus zu nehmen. Dabei geht es darum, jenseits punktueller und meist eher zufälliger Förderungen, Kulturpolitische Handlungsoptionen flächendeckend, da wo es sich anbietet, zu entwickeln und sinnvolle konzeptbasierte Kulturentwicklungsplanungen mitbegleitend voranzutreiben (vgl. hierzu LWL). Ein umfangreicher Dialog und eine Anhörung dazu wären wünschenswert gewesen. Leider soll heute direkt abgestimmt werden. Da die Rahmenbedingungen unklar und auch die Konsequenzen für anderweitige Förderbereiche nicht erkennbar sind, werden wir uns enthalten und bitten darum, in der nächsten Ausschusssitzung hierzu unterrichtet zu werden.
Frank Jablonski GRÜNE
Wenn wir über Kulturpolitik sprechen, sprechen wir nicht nur über Theater, Konzerte oder Ausstellungen, nicht nur über Bildung, Unterhaltung und Vergnügen. Wir sprechen über das, was unsere Gesellschaft zusammenhält. Über das, was unsere Gesellschaft ausmacht. Kultur schafft Begegnung, sie stiftet Identität und schafft Raum für Austausch und Reflexion. Nordrhein-Westfalen kann zurecht stolz auf seine vielseitige und lebendige Kulturlandschaft sein. In unseren Konzerthäusern, auf unseren Festivals, in unseren soziokulturellen Zentren, in unseren Proberäumen und auch in dem Café auf der Ecke, in dem sich wöchentlich ein Buchclub trifft: Überall pulsiert das kulturelle Leben. Gerade im ländlichen Raum sind es dabei häufig nicht große Institutionen, sondern engagierte Bürgerinnen und Bürger, Vereine, Initiativen und Ehrenamtliche, die kulturelles Leben überhaupt erst möglich machen. Sie organisieren Dorffeste, Konzerte, Theateraufführungen oder interkommunale Kulturprojekte. Sie schaffen Orte der Begegnung – und damit Orte des gesellschaftlichen Zusammenhalts. Landtag Dieses Engagement verdient nicht nur unseren Respekt, sondern auch unsere Unterstützung. Denn wir wissen: Viele dieser Initiativen arbeiten mit begrenzten Mitteln, oft mit großem persönlichem Einsatz, aber mit wenig finanziellen Spielräumen. Häufig scheitern gute Ideen nicht an mangelndem Engagement, sondern an komplizierten Förderverfahren oder daran, dass kleine Projekte durch bestehende Programme gar nicht erreicht werden. Mit den Kultur-Schecks wollen wir ein Förderinstrument schaffen, mit dem Kulturschaffende niedrigschwellig und unkompliziert finanzielle Unterstützung für ihre Projekte erhalten können – ohne lange Antragsverfahren oder aufwendige Juryprozesse. Die Kultur-Schecks sollen zunächst gezielt im ländlichen Raum zur Verfügung gestellt werden. Denn dort ist der Bedarf besonders groß, und dort können sie ihre Wirkung unmittelbar entfalten. Im Anschluss soll dann die Ausweitung auf ganz NRW geprüft werden. Nordrhein-Westfalen verfügt bereits über starke kulturpolitische Instrumente – etwa das Regionale Kulturprogramm Ruhr, um nur ein Beispiel zu nennen. Diese Instrumente wollen wir mit den Kultur-Schecks keineswegs ersetzen, sondern sinnvoll ergänzen. Sie sollen eine Lücke schließen – nämlich dort, wo kleine Projekte schnelle, unkomplizierte Hilfe brauchen. Denn manchmal braucht es gar nicht viel: ein kleiner Zuschuss für eine Bühne, für eine Zumietung von Technik, zur Finanzierung einer Raummiete oder zum Drucken von Plakaten. Aber genau dieser kleine Beitrag kann entscheiden, ob eine Veranstaltung letztendlich stattfindet oder nicht. Ob aus einer Idee ein Projekt wird. Aus einem Projekt eine Struktur. Und ob eine Struktur langfristig eine Vielzahl von Kulturveranstaltungen hervorbringt, wo sonst ein Vakuum gewesen wäre. Und zu guter Letzt ist dieser Antrag auch ein Zeichen der Wertschätzung. Ein Zeichen der Anerkennung gegenüber all den Menschen, die in Nordrhein-Westfalen kulturelles Leben mit Herzblut gestalten. Ihnen wollen wir sagen: Vielen Dank für eure wichtige Arbeit. Lasst uns euch dabei unterstützen. Sehr geehrte Abgeordnete der demokratischen Fraktionen, ich bitte Sie um Zustimmung zu diesem Antrag.
Yvonne Gebauer FDP
Wir Freie Demokraten unterstützen die Stärkung der Kultur im ländlichen Raum. 19.03.2026 Der vorliegende Antrag adressiert ein reales Problem, weil insbesondere kleine Projekte oft an der Förderbürokratie scheitern. Er betont auch zu Recht den überwiegend ehrenamtlichen Charakter der Kulturarbeit im ländlichen Raum. Insofern können die Kultur-Schecks vor allem dort Wirkung entfalten, wo kulturelle Infrastruktur weniger stark ausgeprägt ist. Auch der Ansatz, auf ein ausschließlich digitales Förderverfahren setzen zu wollen, erscheint sinnvoll, da viele Kulturförderprogramme zu aufwendig und zu bürokratisch sind. Die Schwäche des Antrags liegt in der Tatsache begründet, dass für die Kultur-Schecks als neues Förderinstrument keine zusätzlichen Mittel bereitgestellt werden sollen. Folglich müssen vorhandene Gelder neu verteilt werden. Zudem sehen wir die Gefahr einer Überschneidung mit bestehenden Förderprogrammen wie dem im Antrag erwähnten Regionalen Kulturprogramm (RKP). Worin sich dieses von den Kultur-Scheks unterscheidet, erfahren wir leider nicht. Wenn wir einerseits Wert darauf legen, dass Kulturförderprogramme im ländlichen Raum unbürokratisch ausgestaltet werden, müssen wir andererseits aber auch Klarheit darüber schaffen, wie sie sich in die bestehende Förderlandschaft einfügen sollen. Zudem stellt sich die Frage, ob die Förderung einzelner Veranstaltungen einen wesentlichen Beitrag für eine nachhaltige Entwicklung der Kultur im ländlichen Raum leisten kann. Für zielführender erachten wir Freie Demokraten, die bestehenden Förderverfahren zu vereinfachen. Schließlich ist niemandem geholfen, wenn die kulturelle Förderlandschaft noch kleinteiliger wird, die strukturellen Herausforderungen aber nicht angegangen werden. Für eine wirksame Kulturpolitik braucht es eine Gesamtstrategie mit gut aufeinander abgestimmten Förderstrukturen. Um es noch einmal klar zu sagen: Das Ziel, die Kultur im ländlichen Raum zu stärken, unterstützen wir ausdrücklich. Selbstverständlich können auch niedrigschwellige Förderinstrumente für Initiativen und Vereine hilfreich sein. Weil der Antrag aber die zentrale Frage der Einbettung in die bestehende Kulturförderung unbeantwortet lässt, enthalten wir uns.
