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Peter Blumenrath

CDU 19.03.2026 Sitzungen 18/119

Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Nordrhein-Westfalen bringt mit dem Landesantidiskriminierungsgesetz erstmals ein umfassendes Schutzgesetz auf den Weg, das Diskriminierung 19.03.2026 durch staatliche Stellen auf Landesebene klar adressiert. Das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz des Bundes aus dem Jahr 2006 schützt Menschen vor Diskriminierung im privaten Bereich, in der Arbeitswelt und im Zivilrechtsverkehr. Es greift nicht auf Landesebene. Das neue LADG schützt vor Diskriminierung durch öffentliche Stellen des Landes, etwa aufgrund von Rassismus, Antisemitismus, Antiziganismus oder aufgrund von Geschlecht, Behinderung, Religion, Herkunft oder sexueller Orientierung. Dabei ist uns wichtig, dass die Umsetzung schlank und praktikabel erfolgt. Es baut auf bestehenden Strukturen auf, die wir durch das Teilhabe- und Integrationsgesetz bereits geschaffen haben. Wir kennen die Befürchtung, dass ein solches Gesetz eventuell zu Klagewellen führen könnte. Doch ein Blick nach Berlin zeigt uns, dass das dortige LADG, welches weitgehende Mechanismen umfasst, in einem Jahr lediglich 17 anhängige Verfahren nach sich gezogen hat. Ich möchte an dieser Stelle klar feststellen: Wir vertrauen unserer Polizei, unseren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern in der Justiz, den Lehrkräften und unseren Verwaltungsmitarbeiterinnen und -mitarbeitern. Wir vertrauen den Menschen, die für unser Land arbeiten. (Beifall von der CDU und Volkan Baran [SPD] – Zuruf von Ralf Witzel [FDP] Dieses Gesetz richtet sich nicht gegen diese Personen, sondern es stellt Rechtsschutz effektiv sicher und hilft, mögliche Probleme frühzeitig zu erkennen und zu lösen. (Zuruf von Ralf Witzel [FDP]) Wir stimmen der Überweisung deshalb zu und freuen uns auf die spannenden Diskussionen im Ausschuss und im Anhörungsverfahren. – Danke. (Beifall von der CDU und den GRÜNEN)

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