Angela Erwin
Mit dem vorliegenden Gesetzentwurf passen wir die Landesjustizvollzugsgesetze in Nordrhein-Westfalen an die aktuellen personenstandsrechtlichen Entwicklungen an. Ziel ist es, klare und rechtssichere Regelungen für den Justizvollzug zu schaffen und zugleich den berechtigten Belangen der betroffenen Personen Rechnung zu tragen. Mit dem von den Fraktionen von CDU und BÜND-NIS 90/DIE GRÜNEN eingebrachten Änderungsantrag ergänzen wir den Gesetzentwurf zudem um eine Anpassung im Justizvollzugsdatenschutzgesetz. Damit ermöglichen wir künftig auch den Gerichten der ordentlichen Gerichtsbarkeit einen automatisierten Abruf von Daten über Freiheitsentziehungen, soweit dies für Zwecke der Strafrechtspflege erforderlich ist. Das verbessert den Informationsfluss zwischen Justiz und Vollzug und trägt zu effizienteren und reibungsloseren Strafverfahren bei.
