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Ralf Witzel

FDP 19.03.2026 Sitzungen 18/119

Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Frau Ministerin, Sie hatten mich gerade auf das Thema „Beweislast“ bzw. auf meine Äußerungen dazu angesprochen. Dazu möchte ich zitieren, was die Landesregierung auf Anfrage der FDP-Landtagsfraktion mit Vorlage 18/4736 mitgeteilt hat. Das waren nicht Sie persönlich, 19.03.2026 sondern Ihre zurückgetretene Vorgängerin Josefine Paul. Dort finden Sie auf Seite 3 die Antwort auf das, was wir angefragt haben. Ich zitiere im Wortlaut: „Die Beweislast wird insoweit umgekehrt.“ (Zuruf von Gönül Eğlence [GRÜNE]) Darauf habe ich mich bezogen. Mir sind die faktischen Regelungen klar. Mir ist auch klar, dass ein Indiz genannt werden muss, das man aber sehr leicht für viele Sachverhalte bemühen kann. Genau das ist es, was bei vielen Landesbediensteten für Misstrauen sorgt. Sie müssen sich nicht anhören, was die FDP dazu sagt, wir sind politische Wettbewerber, aber lesen Sie die Presse oder hören Sie auf das, was betroffene Beamtenverbände Ihnen dazu sagen, was das für ihre Arbeit bedeutet. Wenn man zukünftig als Polizist eine Verkehrskontrolle oder als Lehrkraft eine Leistungsbewertung in der Schule macht, dann gilt genau das, was ich Ihnen eben gesagt habe. Wenn man ohne Bezug auf das LADG sagt: „Ich fühle meine Leistung hier nicht richtig benotet und bewertet“, dann hat man nach allgemeinem Rechtsverständnis – da werden Sie mir recht geben, Frau Ministerin Schäffer – nicht die Gelegenheit, gegen diese Note vor einem Verwaltungsgericht vorzugehen. Wenn sie nicht von so fundamentaler Bedeutung ist, dass sie direkt und unmittelbar Versetzungsrelevanz hat, kann man nicht gegen diese Prüfungsleistungsbewertung vorgehen. Wenn man sich zukünftig allerdings auf das LADG beziehen und sagen kann: „Hier liegt ein Diskriminierungstatbestand vor“, kann man gegen diese Note vorgehen. Sie schaffen also erweiterte Klagemöglichkeiten, die Menschen, die sich nicht auf Diskriminierungstatbestände berufen könnten, nicht hätten. (Zuruf von Gönül Eğlence [GRÜNE]) Wenn das, was uns dazu bislang von Ihrem Ministerium im Unterausschuss Personal des Landtags erläutert worden ist, falsch sein sollte, dann widersprechen Sie mir gern und revidieren es, wenn es so nicht mehr gültig sein sollte. Tatsache ist aber, dass die Beamtenverbände – und das habe ich in meinen Ausführungen gemeint – Ihnen als Landesregierung gesagt haben, was sie an Veränderungsbedarf sehen. Bei der Vorabbeteiligung vor Veröffentlichung und Kabinettsbeschluss sind hinsichtlich dieses Gesetzentwurfs viele konstruktive Vorschläge erfolgt. Genau das haben Sie als schwarz-grüne Landesregierung nicht aufgegriffen. Sie haben die fachlichen Anliegen und Anregungen der Beamtenverbände für eine praktikable Regelung nicht aufgegriffen, nicht umgesetzt und haben es entsprechend bei dem Ursprungsentwurf belassen. Landtag

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