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Herbert Reul

19.03.2026 Sitzungen 18/119

Herr Präsident! Meine Damen und Herren Abgeordnete! Schönen guten Abend! Die Landesregierung sieht diesen Antrag kritisch, weil es sich bei den Forderungen entweder um Selbstverständlichkeiten handelt oder wir bestimmte Inhalte nicht mitgehen können. Richtig ist: Drohnen sind ein bedeutender Innovations-, aber auch Sicherheitsfaktor für Nordrhein-Westfalen. Richtig ist auch, dass der Schutz kritischer Infrastrukturen vor Drohnen eine zentrale sicherheitspolitische Aufgabe darstellt. Natürlich brauchen wir gesetzliche Regelungen, die die Privatsphäre der Bürgerinnen und Bürger schützen. Das folgt schon aus dem Grundgesetz. Aber dass immer mehr Drohnen durch Behörden genutzt werden, heißt nicht, dass damit immer und zwangsweise Grundrechte eingeschränkt werden. Das ist mir zu einfach. Landtag Das zeigen auch die im Antrag geschilderten Beispiele: der Einsatz von Drohnen zur Rehkitzrettung, die Inspektion von Windkraft- und Solaranlagen, Baufortschrittskontrollen, Umweltmonitoring. In vielen dieser Fälle dürften überhaupt keine personenbezogenen Daten erhoben werden. Der Einsatz ist „grundrechtsneutral“, wie die Juristen es nennen. Ihre Schlussfolgerung, dass die Rechtslage den technischen Möglichkeiten hinterherhinke, hat da einen Fehler. Denn das Recht ist aus gutem Grund überwiegend technikoffen formuliert. Entscheidend ist, ob staatliche Maßnahmen in die Rechte der Bürger eingreifen. Es müssen also Rechtsgrundlagen geschaffen werden, um Grundrechtseingriffe gesetzlich zu rechtfertigen. Mit welcher Technik die Grundrechtseingriffe erfolgen, spielt eine untergeordnete Rolle. Die allgemeinen Datenverarbeitungsregelungen gelten daher für sämtliche Formen – egal, ob die Datenerhebung per Drohne erfolgt oder sonst wie. Auf gut Deutsch: Die Gesetze sind längst da. Ein eigenes nordrhein-westfälisches Drohnengesetz braucht es nicht. Hierzu hat sich die Landesregierung aber bereits wiederholt geäußert. Ich verweise auf die Antwort auf die Kleine Anfrage 3463 und auf die Antwort auf die Große Anfrage 25. Was weitere Kontroll- und Prüfrechte für die Landesbeauftragte für Datenschutz betrifft: Wo sind denn da bitte die Lücken? Das Datenschutzgesetz sieht bereits heute weitreichende Befugnisse und Kontrollrechte vor. Noch eines: Vielen Dank für den Hinweis, aber die Landesregierung braucht wirklich nicht aufgefordert zu werden, die technischen Fähigkeiten zum Schutz kritischer Infrastrukturen vor Drohnen weiter auszubauen. Das machen wir bereits so schnell und so gut es geht. Sie wissen aber, dass das nicht ganz banal und einfach ist. Außerdem – darauf ist schon hingewiesen worden – ist auch der Bund gefragt. Der Bund hat zugesagt, die Frage des Selbstschutzes der Betreiber vor Drohnen im Nachgang zum verabschiedeten KRITIS-Dachgesetz nunmehr verfassungsrechtlich prüfen zu lassen. Ich meine, das ist sehr wichtig, um Rechtsklarheit zu bekommen. So weit meine Aussagen hier. Ich freue mich ebenfalls auf die Beratungen im Ausschuss. – Einen schönen Abend! (Beifall von der CDU – Vereinzelt Beifall von den GRÜNEN)

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