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Dr. Benjamin Limbach

19.03.2026 Sitzungen 18/119

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren Abgeordnete! Um es vorab deutlich zu sagen: Die juristische Ausbildung und die juristischen Prüfungen haben sich bewährt. 19.03.2026 Ich bin überzeugt von der Ausbildung zur Einheitsjuristin bzw. zum Einheitsjuristen, vom Grundsatz der staatlichen Abschlussprüfungen und der Zweistufigkeit der Ausbildung mit einem vorangehenden Universitätsstudium und einem nachfolgenden juristischen Vorbereitungsdienst, wie wir ihn heute kennen. Es freut mich, dass hierüber unter den demokratischen Parteien offenbar Konsens herrscht. Schaut man sich den Antrag der FDP im Detail an, so scheint mir: Die Antragsteller wollen der Landesregierung die Gelegenheit geben, die positiven Entwicklungen in der juristischen Ausbildung in Nordrhein-Westfalen noch einmal darzulegen. Danke. (Rodion Bakum [SPD]: Guter Witz!) Viele Forderungen entsprechen gelebter Praxis. Andere sind hingegen schlicht zurückzuweisen, und wieder andere werden im Rahmen der Evaluation des Zweiten Gesetzes zur Änderung des Juristenausbildungsgesetzes zu diskutieren sein. Zum Ersteren: Selbstverständlich ist es gut, den Referendarinnen und Referendaren aktuelle Ausbildungsmaterialien zur Verfügung zu stellen. Das Ministerium der Justiz hat daher umfassende Materialien für den juristischen Vorbereitungsdienst erstellen lassen. Diese werden durch hauptamtliche Kräfte ständig aktualisiert. Übrigens sind diese Unterlagen so begehrt, dass das Land Niedersachsen gegen Entgelt Nutzungsrechte an ihnen erworben hat. Forderung erfüllt. Laufend werden den Referendarinnen und Referendaren über eine Lernplattform auch aktuelle Original-Examensklausuren zu Übungszwecken angeboten. Auch hier: Haken. Außer Frage steht, dass die Anwendung der juristischen Methodik und nicht das Anhäufen von Einzelwissen Schwerpunkt der Ausbildung zu sein hat. Auch hierfür bedarf es keiner Aufforderung. Das ist schon heute der Fall und Schlüssel zum Erfolg in den staatlichen Prüfungen. Gegenteilige Vermutungen gewerblicher Repetitorien sind schlicht falsch. Auch der Ausbau universitärer Repetitorien liegt ganz im Interesse der Landesregierung. Auch hier ist Nordrhein-Westfalen Vorbild. Die nordrhein-westfälischen Universitäten – allen voran die Universität Münster – bieten vorzügliche universitäre Repetitorien mit umfangreichen Materialien an und kooperieren miteinander, um ihre Angebote fortlaufend zu verbessern. Dies auch weiterhin zu tun, unterstütze ich ständig. Ein anderer Vorschlag fällt schlicht nicht in die Zuständigkeit des Landes: Die Forderung nach einer Flexibilisierung der praktischen Studienzeit ist berechtigt, jedoch legt das deutsche Richtergesetz die Bedingungen für den Zeitpunkt der Durchführung dieser Praktika fest. Die mehrfachen Versuche Nordrhein-Westfalens, hier über den Bundesrat eine Landtag Änderung zu erreichen, haben im Bund bislang bekanntermaßen keinen Erfolg gehabt. Aber ich lasse nicht nach, mich dafür einzusetzen. Über einige Forderungen Ihres Antrags mag in einem geordneten und systematischen Diskussionsprozess gesprochen werden. Die Landesregierung schätzt es sehr, dass in der Vergangenheit über die Themen der Ausbildung und Prüfung des juristischen Nachwuchses in der Regel konsensual in diesem Parlament entschieden wurde. So soll es bleiben. Die Evaluierung des Zweiten Gesetzes zur Änderung des Juristenausbildungsgesetzes steht bevor. Sie gibt ausreichend Gelegenheit zu einem Austausch, an dessen Ende Änderungen zur Optimierung der Ausbildung stehen können und – das würde ich auch ehrlich sagen – stehen werden. Denn entgegen gern wiederholter, aber falscher Behauptung ist die Juristenausbildung in den letzten 150 Jahren keineswegs unverändert geblieben. Ich erinnere nur an den jüngst, erst 2024, eingeführten integrierten Bachelor als zusätzlichen Abschluss. Wozu allerdings die unsystematische Aneinanderreihung einzelner Forderungen führen kann, macht Ihr Antrag gerade deutlich. Auf der einen Seite fordern Sie pauschal die Reduzierung des Pflichtstoffs in der staatlichen Pflichtfachprüfung, auf der anderen Seite soll der Stoff der Zwischenprüfung konkret erhöht werden. Das ist mir noch ein bisschen unausgegoren. Dann, lieber Herr Pfeil, verzeihen Sie mir, auch noch die Unabhängigkeit der Prüferinnen und Prüfer beschränken zu wollen, das kann doch wirklich nicht Ihr Ernst sein. Als ehemaliger Verwaltungsrichter, der zwei Jahre lang die Zuständigkeit für Hochschulprüfungsrecht hatte, kann ich davon nur dringend abraten. Die Unabhängigkeit der Prüferinnen und Prüfer in unseren Staatsexamen ist ein hohes Gut und sichert die Qualität unserer Examensprüfungen. Davon sollten wir nicht abrücken. Über alle weiteren Einzelpunkte können wir dann gerne im Ausschuss nach der Evaluation des Gesetzes sprechen. – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall von der CDU und den GRÜNEN)

Protokoll ↗