Dr. Hartmut Beucker
Sehr geehrter Herr Präsident! Verehrte Damen, geehrte Herren! Wie in Ihrer Koalitionsvereinbarung mit dem irreführenden Namen „Zukunftsvertrag für Nordrhein-Westfalen“ bekundet, wollen sich die derzeitigen Regierungsparteien für die Stärkung der Johannes-Rau-Forschungsgemeinschaft und der Nordrhein-Westfälischen Akademie der Wissenschaften und der Künste einsetzen. Das klingt erst einmal wunderbar. Beide Institutionen leiden. Worunter? Laut Antrag haben beide hohen Sanierungsbedarf bei der Modernisierung und energetischen Sanierung der Gebäudeinfrastrukturen. Beide brauchen Unterstützung bei der Entwicklung und Umsetzung von Digitalisierungsstrategien. Woher die Regierung laut Antrag allerdings die Mittel nimmt, ist nun weniger wunderbar. Denn dafür soll der notorisch ins Spiel gebrachte Nordrhein-Westfalen-Plan für gute Infrastruktur herhalten. Der wiederum speist sich ganz überwiegend aus der immensen, demokratisch problematisch zustande gekommenen, am neuen Bundestag vorbei aufgenommenen Schuldenlast mit dem euphemistischen Titel „Sondervermögen“. Allein schon aufgrund dieser Finanzierung muss die AfD gegen diesen Antrag stimmen. Mindestens ebenso schwer wiegt die Verwendung dieser ertricksten Spendierkasse. Hoch und heilig versprochen war die Verwendung für nachhaltiges Wirtschaftswachstum und dessen Voraussetzungen im Bereich der Infrastruktur. Das Länder-und-Kommunal-Infrastrukturfinanzierungsgesetz – das ist ein langes Wort – verlangt in § 1 ausdrücklich einen Einsatz – ich zitiere –: „mit dem Ziel der Behebung von Defiziten im Bereich der öffentlichen Infrastruktur und der Schaffung von Wirtschaftswachstum […].“ Digitalisierung, Sanierung: Beides hat wenig mit dem Gesetz zu tun. Ein so besonderer Beitrag der Forschungsgemeinschaft, jedenfalls zu Infrastruktur und Wirtschaftswachstum, der durch kreditfinanzierte Gelder auf Kosten unserer Nachfahren gefördert werden sollte, darf bezweifelt werden. So verweist die Johannes-Rau-Forschungsgemeinschaft mit Stolz auf das mit einem zeitgeistkonformen Namen versehene HyTechLab4NRW am Zentrum für BrennstoffzellenTechnik in Duisburg-Essen. Dieses hat sicherlich auch Verdienstvolles vorzuweisen. In Bezug auf die dort geförderte Wasserstoffstrategie empfiehlt sich allerdings die Lektüre des mahnenden Berichts des Bundesrechnungshofs zum Thema. Nur Landtag im grünen planwirtschaftlichen Wunschdenken ist diese Technologie derzeit am Markt konkurrenzfähig – also gerade kein Wirtschaftswachstum. (Zuruf von Julia Eisentraut [GRÜNE]) Ein anderes Mitglied der JRF ist das BICC – Bonn International Centre for Conflict Studies. Der Blick auf das Center lässt den vorliegenden Antrag noch absurder erscheinen. Der von ihm behauptete positive Einfluss seiner Aktivitäten auf Konfliktlösungsstrategien der Politik ist angesichts der anhaltenden außenpolitischen Ungeschicklichkeit Deutschlands äußerst fraglich. Das sehen nicht nur wir so. In der Evaluation des Centers bemängeln die Gutachter vor allem, dass eine Präsentation von Lösungen konkreter Probleme und Herausforderungen seitens des Instituts ganz unterbleibt. Ganz sicher kann kein Beitrag dieses Gebildes zu Infrastruktur und Wirtschaftswachstum ausgemacht werden. Die zweite Institution, die großzügig mit Geldern bedacht werden soll, ist die Nordrhein-Westfälische Akademie der Wissenschaften und der Künste. Sie ist sicherlich unterstützungswürdig, ihr Wert für Infrastruktur und Wirtschaftswachstum ist im Antrag aber überhaupt nicht belegt. Die Finanzierung der Akademie muss also aus dem Kernhaushalt stammen. Kurz: Die Gelder aus dem unseligen Sondervermögen sollten, wenn sie denn schon ausgegeben werden, wenigstens für deutlich nachhaltige Investitionen bei wirklichen Infrastrukturmaßnahmen eingesetzt werden. Viel wichtiger als energetische Sanierung von Gebäuden, die bereits relativ gut ausgestattet sind, wären massive Investitionen in Straßen, Brücken und Schienen. Wenn in Gebäude investiert werden soll, dann doch in die vielen maroden Schulen – ohne übertriebene, klimahysterische Vorgaben. Frau Eisentraut, es geht nicht darum, dass wir den Einrichtungen kein Geld geben wollen. Es geht darum, dies gesetzeskonform zu tun. Gesetzeskonform kommt der Antrag beileibe nicht daher. Wir werden ihn ablehnen. – Vielen Dank. (Beifall von der AfD)
