Herbert Reul
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren Abgeordnete! Als ich 2018 vorgeschlagen habe, sich darum zu kümmern, wieder Sirenen anzuschaffen, war die öffentliche Landtag Wirkung so, wie sie war: Der hat wohl den Schuss nicht gehört. – Das war die eine Erfahrung. Dann war 2021 die Flut. Das war die andere Erfahrung. Danach war klar: Katastrophenschutz ist ein Thema, das wir alle nicht genügend gesehen haben, ein Problem, das wir verdrängt haben, weil wir gedacht haben, das findet irgendwo in der weiten Welt statt, aber doch nicht bei uns. Plötzlich war es da. Wir waren gezwungen zu handeln, und wir haben gehandelt. Vielleicht war eine der wichtigsten Entscheidungen damals, dass wir uns nicht gegenseitig verrückt gemacht haben, sondern dass wir viele kluge Köpfe zusammengeholt und einen 15-Punkte-Plan geschrieben haben. Mit „wir“ meine ich Feuerwehren, Hilfsorganisationen im Katastrophenschutz und Kommunen. Alle, die irgendwie an diesem Projekt beteiligt sind, die Erfahrung hatten, die aus dieser Wirklichkeit kamen und genau wussten, was zu tun ist, haben geholfen. Wir haben damals mit diesem 15-Punkte-Plan den Grundstock für das gelegt, was heute hier vorliegt. Das war der Anfang. Das war nicht nur Kopfgeburt, das war nicht irgendwas aus dem Ministerium, sondern das war aus der praktischen Erfahrung der Betroffenen zusammengetragen. Das alles fließt jetzt in dieses Update des Gesetzes zur Modernisierung des Brandschutzes, der Hilfeleistung und des Katastrophenschutzes ein. Es berücksichtigt viele praktische Erfahrungen. Auf gut Deutsch: Wir drehen an vielen Stellschrauben. – Übrigens sind mittlerweile auch die Verbände offiziell einbezogen worden. Ich will hier nur ein paar Schwerpunkte nennen. Mehr geht ja in der kurzen Zeit nicht. Wir werden uns im Fachausschuss noch damit befassen. Erstens. Wir stärken die Rolle des Landes im Katastrophenschutz, wir sorgen zum Beispiel dafür, dass das Land den landesweiten Katastrophenfall feststellen kann, und wir verankern die Landesstelle für Katastrophenschutz nun auch im Gesetz. Die haben wir übrigens schon mit 40 Personen, die dauerhaft auf Abruf bereitstehen, in meinem Haus eingerichtet. Da hat sich unendlich viel auch in unserer Administration verändert. Das im August eingeweihte zentrale Katastrophenschutzlager des Landes findet nun seinen Weg ins Gesetz. Zelte, Bänke, alles, was man braucht, wird eingelagert. Es wird einen landesweiten Fahrplan geben, bestehend aus einem Landeskatastrophenschutzbedarfsplan und einem Rahmenwarnplan, der regelt, wer was wo wann bereitstellen muss. Zweitens. Wir stärken die Strukturen der Kommunen. Die können zukünftig interkommunal mehr zusammenarbeiten und zum Beispiel Leitstellen für verschiedene Aufgaben unter einem Dach bündeln. Neu: Landräte, Oberbürgermeister und Bürger-19.03.2026 meister müssen zukünftig im ersten Amtsjahr eine Katastrophenschutzschulung absolvieren – bezahlt vom Land. Drittens. Wir stärken auch unsere Einsatzkräfte. In den allermeisten Fällen sind die Männer und Frauen, die in diesen Bereichen arbeiten, ehrenamtlich unterwegs. Eine Zahl zum Weitersagen: 90 % der Menschen, die im Katastrophenschutz in Nordrhein-Westfalen arbeiten, arbeiten ehrenamtlich. 90 %! Oder auf gut Deutsch: Wenn die nicht da wären, könnten wir schließen. – Das ist die Kurzfassung. Das wird immer wieder vergessen. Für all diese Menschen verbessern wir die Helfergleichstellung, egal, ob in den freiwilligen Feuerwehren oder bei den anerkannten Hilfsorganisationen. Das heißt, zukünftig gelten für alle klare, faire und wertschätzende Regelungen in Bezug auf den Einsatzfall, aber auch für Übungen und Fortbildungen. Was mir auch wichtig ist: Die psychosoziale Notfallvorsorge für Einsatzkräfte wird als neue Einheit explizit ins Gesetz aufgenommen. Auch die Zusammenarbeit mit den Bundesbehörden, also THW und Bundeswehr, wird jetzt gesetzlich geregelt. Dazu kann ich nur sagen: Jeder, der damals dabei war, weiß, wie wichtig das ist. Viertens. Auch den Brandschutz packen wir an. Wir bauen in dem Bereich zum Beispiel Bürokratie ab. Bisher brauchten kreisangehörige Kommunen eine Ausnahmegenehmigung der Bezirksregierung für ihren Brandschutzbedarfsplan, wenn sie kein hauptamtliches Personal beschäftigen wollten. Künftig reicht für alle Gemeinden eine Vorlage bei der nächsthöheren Aufsichtsbehörde. Keine Genehmigung mehr, kein langes Warten! Fünftens: Werksfeuerwehren. Wir passen die Regelungen an die tatsächlichen Gegebenheiten und Entwicklungen innerhalb der Unternehmen an. Auf gut Deutsch: 100 Unternehmen auf einem Werksgelände brauchen keine 100 Werksfeuerwehren. – Deswegen brauchen wir praktikable Verfahren und angemessene Handlungsspielräume. Gerade für große Industrieparks ist das ein echter Fortschritt. Sie wissen, ich bin ein etwas ungeduldiger Mensch. Es hat mir eigentlich viel zu lange gedauert, aber ich bin froh, dass wir jetzt etwas fertig haben, was eine breite Unterstützung hat. Vielleicht ist es manchmal doch gut, noch mal eine Runde mehr zu drehen und miteinander zu reden. Deswegen herzlichen Dank an all diejenigen, die beteiligt waren und mitgemacht haben. Ich glaube, das ist eine ganz wertvolle Grundlage für die Beratungen im Ausschuss. – Herzlichen Dank für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall von der CDU und den GRÜNEN) Landtag
