Raphael Tigges
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine lieben Kolleginnen und Kollegen! Seit über 100 Jahren erbringen unsere Studierendenwerke in Nordrhein-Westfalen wichtige soziale Dienstleistungen und tragen maßgeblich zur Bildungsgerechtigkeit bei. Nahezu jeder Studierende profitiert im Laufe seines Studiums von den zahlreichen Angeboten eines unserer zwölf Studierendenwerke. Ich will gerne noch einmal sagen, warum die Studierendenwerke uns so wichtig sind und in welchen Landtag Feldern sich diese selbstständigen öffentlichen Organisationen in der Hochschullandschaft betätigen. Beantragt ein Student BAföG-Mittel, verwaltet und bearbeitet das Studierendenwerk den Antrag. Zieht ein Erstsemester in den Studienort, sind die Wohnheimplätze der Studierendenwerke garantiert heiß begehrt und stark nachgefragt. Wird das Studium einmal schwierig oder gibt es Lebenskrisen, stehen Mitarbeiter des Studierendenwerkes für psychosoziale Beratung zur Verfügung. Das wichtigste und bekannteste Angebot der Studierendenwerke sind sicherlich ihre Mensen mit ihrer, na ja, doch zumeist schmackhaften und umfangreichen Verpflegung. (Franziska Müller-Rech [FDP]: Na ja!) Damit diese Leistungen in Zukunft weiterhin verlässlich angeboten werden können, müssen sich die Studierendenwerke weiterentwickeln, effektiver arbeiten und sich finanziell solide aufgestellt fühlen. Sie müssen sich aber auch gemeinsam mit den Hochschulen und den Kommunen vernetzen und besser verzahnen. Dazu haben wir als regierungstragende Fraktionen einen Gesetzentwurf und einen ergänzenden Antrag eingebracht. Das universitäre Leben und Studierverhalten hat sich in den letzten Jahren enorm verändert, spätestens seit der Coronapandemie. Studierendenzahlen sinken und die teils massiven Preissteigerungen im Bau-, Energie- oder Lebensmittelbereich erfordern Antworten und Strukturveränderungen. Höhere Sozialbeiträge für Studierende würden weitere Härten erzeugen, die wir alle nicht wollen. Aus eigener Kraft kann der Sanierungsstau bei Mensen, Verwaltung, Wohnheimen sowie Investitionen in IT-Infrastruktur und Digitalisierung allerdings nicht gestemmt werden. Genau hier setzt unser Antrag an. Wir wollen, dass die Landesregierung mit den Studierendenwerken eine Vereinbarung schließt, die gegenseitige Planungssicherheit bietet und eine verlässliche Finanzierung, aber auch die Umsetzung der Handlungsempfehlungen aus dem Gutachten garantiert. Um die notwendigen Investitionen tätigen zu können, sollen die Studierendenwerke von den Mitteln aus dem NRW-Plan für gute Infrastruktur profitieren können. Mit diesem in unserem Land bisher nie dagewesenen Investitionsprogramm sollen ja insbesondere Investitionen in Bildung, in Wissenschaft sowie in IT und Digitalisierung erfolgen. Zu dem Gesetzentwurf. Das von der Landesregierung beauftragte Gutachten bildet eine valide Grundlage für die zukunftsgerichteten Veränderungen des Studierendenwerksgesetzes. Es hat eine Vielzahl von Ansatzpunkten ergeben, von denen nicht alle unbedingt gesetzgeberisch gelöst werden müssen. Die Geschäftsführungen der einzelnen Studierendenwerke haben sich zum Beispiel schon sehr proaktiv untereinander in Kooperation begeben und die 19.03.2026 Synergieeffekte, die möglich sind, gehoben. Diese gilt es aber weiter auszubauen. Insbesondere der zweite Teil des Gutachtens hat Handlungsbedarfe hinsichtlich der Governance-Struktur aufgezeigt. So sollen Kompetenzen klarer definiert, Entscheidungsstrukturen gestärkt und die Zusammensetzung der Verwaltungsräte geprüft werden. Um den gestiegenen Anforderungen gerecht zu werden, braucht es eben auch mehr Expertise und Professionalität. So sollen Verwaltungsräte künftig um zwei externe Mitglieder ergänzt und der Vorsitz aus den Reihen der Externen besetzt werden. Amtszeiten sollen begrenzt und bei fehlender Expertise notwendige Qualifizierungen in Schulungen erworben werden. Um es noch einmal deutlich zu sagen: Es geht uns nicht um den Abbau von Mitbestimmung, sondern um den Aufbau von Kompetenz und die Sicherung der Handlungsfähigkeit in schwierigen Zeiten. Ich bin dem Ministerium und der Ministerin sehr dankbar für die Koordination des Prozesses, den wir bisher auch hier gemeinsam geführt haben. Mein Dank gilt auch allen Akteuren, die sich mit uns bereits im Vorfeld sehr vertraulich und konstruktiv über das Gutachten, dessen Empfehlungen und die Erfordernisse ausgetauscht haben. Wir bekennen uns mit diesem Antrag und dem Gesetzentwurf zur sozialen Verantwortung unseres Landes für unsere Studierenden und stärken damit unsere Studierendenwerke für ihre wichtigen Aufgaben in der Zukunft. Deswegen freue ich mich auf die Debatte im Wissenschaftsausschuss und auf Ihre Zustimmung zu unserem Antrag. – Herzlichen Dank. (Beifall von der CDU und den GRÜNEN)
